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Kategorie: Gesundheit / Pflege

WEMAG schaltet von roter auf gelbe Phase

Kundencenter in Schwerin ab 11. Mai wieder geöffnet / Schutzmaßnahmen gelten weiter / Kleine Schritte in Richtung Normalbetrieb

Schwerin – Nach 50 Tagen im Krisenmodus hat die WEMAG den Übergang in den Krisenregelbetrieb beschlossen. „Mit Blick auf die Lockerungen im öffentlichen Leben schalten wir unsere Maßnahmen von der roten auf die gelbe Phase des Pandemie-Plans um. Bei diesem geordneten Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb gelten weiterhin die Ausnahmeregelungen der Corona-Pandemie“, erklärt WEMAG-Vorstand Thomas Murche und verweist auf den aktuellen Maßnahmenkatalog.

Ab Montag, den 11. Mai öffnet das Kundencenter des Energieversorgers am Schweriner Obotritenring wieder seine Türen. „Es darf nur eine Person im Kundengespräch sein und eine weitere im Wartebereich. Weiterhin muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden“, ergänzt WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart. Allerdings werde das Infomobil bis auf Weiteres nicht wieder Fahrt aufnehmen. Die Zutrittsregelung für Gäste der WEMAG gilt unverändert: Gäste, sofern der Besuch zwingend erforderlich ist, müssen an der Wache eine Selbstauskunft abgeben, um Zutritt zu erhalten.

„Wir werden uns weiter an die strengen Vorgaben zum Schutz unserer Mitarbeitenden und Kunden halten, damit das bisher Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird“, so der WEMAG-Vorstand.

Intern gilt für die WEMAG weiterhin, dass Besprechungen nach Möglichkeit über das Internet durchgeführt werden sollen. Je nach Witterung können die Meetings auch im Freien abgehalten werden. Die Mitarbeitenden im Homeoffice werden stufenweise und unter Berücksichtigung der weiter geltenden Schutzmaßnahmen wieder an ihre Arbeitsplätze gehen können. Die Büros werden aber vorerst nur bis zur Hälfte der Normalkapazität besetzt. Für alle Beschäftigten gelten Abstandsgebote und strenge Hygieneregeln.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

101 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Insgesamt gab es bislang 19 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt fast 37.200 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 652 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Von heute an werden die täglichen Zahlen der Corona-Infektionen in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr über die Informations- und Nachrichten-App „NINA“ gemeldet. Die Daten sind selbstverständlich weiterhin täglich unter folgendem Link abrufbar: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ → Aktuelles aus dem Ministerium.

Allgemeine Informationen zum Corona-Virus (unter anderem Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige, Informationen des Robert-Koch-Instituts sowie die Nummern der Bürgertelefone) sind unter folgendem Link zu finden: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ → Ministerium im Blick → Wichtige Informationen zum Corona-Virus.

Vereins- und Freizeitsport

Vereins- und Freizeitsport auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen ab 11. Mai mit Auflagen wieder möglich

Schwerin – Auch der Sportbetrieb kann schrittweise wiederaufgenommen werden. So ist es für Trainingsgruppen im Breiten- und Freizeitsport ab dem 11. Mai möglich, auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen ihr Hobby auszuüben. Dies hat die Landesregierung auf ihrer gestrigen Klausurtagung entschieden.

„Auf dieses Signal haben unsere Sportlerinnen und Sportler lange gewartet. Ich freue mich vor allem für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Verein draußen jetzt wieder loslegen können“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

Sportangebote können an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen kontaktfrei stattfinden. Ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 1,50 Meter muss eingehalten werden. Ganz wichtig ist, die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent einzuhalten.

Darüber hinaus müssen die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche auf den Sportanlagen geschlossen bleiben. Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden dürfen nicht in der Sportstätte stattfinden.

„Der Sport leistet auch und gerade in angespannten Zeiten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Erhaltung von Gesundheit und Mobilität und damit zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Ich setze mich deshalb auch weiter dafür ein, dass er in für die Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht wird“, verdeutlicht Drese.

Corona-Tests in Alten- und Pflegeheimen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern können landesweit Corona-Tests in Alten- und Pflegeheimen starten. „Es sollen flächendeckende SARS-CoV-2-Virustestungen durchgeführt werden. Damit wird erstmals bundesweit ein spezifischer Testschwerpunkt auf Bewohner und Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege gelegt. Die Gefahr der Ansteckung bei der Übertragung des SARS-CoV-2-Virus ist gerade für Bewohner in Alten- und Pflegeheimen extrem hoch. Hier leben viele Risikopatienten. Durch die Tests kann ein mögliches sonst unentdecktes Infektionsgeschehen frühzeitig erkannt und eingedämmt werden. Alle Abstrichtests beruhen auf Freiwilligkeit. Mit dem innovativen Pilotprojekt ist unser Bundesland im Ländervergleich weit vorn“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat mit der CENTOGENE AG in Rostock einen Vertrag zur Durchführung geschlossen. Gestartet wird das Projekt heute zum Beispiel in den Pflegeinrichtungen in Rostock, Grimmen und Ribnitz-Damgarten.

„Es ist wichtig, dass wir erstmals auch Pflegebedürftige und Beschäftigte, die keine Kontaktpersonen sind, flächendeckend testen. So können wir schnell Maßnahmen ergreifen und Infektionsketten unterbrechen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

In dem Projekt werden rund 25.000 ältere und pflegebedürftige Menschen in den Pflegeeinrichtungen sowie rund 15.000 Beschäftigte untersucht. „Die SARS-CoV-2-Testung wird zunächst bei Bewohnern und Personal zweimalig durchgeführt, um eine Übersicht zum aktuellen Infektionsstatus in den Einrichtungen zu erhalten und positiv Getestete sofort zu isolieren“, so Glawe weiter. Das Personal wird anschließend ein weiteres Mal getestet, um auch Einflüsse, wie beispielsweise Urlaub oder Krankheit, verbessert erfassen zu können. Die Testungen erfolgen bei den Bewohnern innerhalb von zwei Wochen (zweimal getestet) und beim Personal innerhalb von drei Wochen (dreimal getestet).

Die Durchführung und Organisation der Tests wird ermöglicht durch eine enge Zusammenarbeit mit den Heim- und Pflegeverbänden und den Leitungen der Einrichtungen, die auch die Probenabnahme durchführen und verwalten. Die Koordination der Probenentnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der Heimleitung, die logistische Koordination und Laboranalytik erfolgt durch die CENTOGENE AG in Rostock. „Die Teilnahme an den Tests ist sowohl für die Bewohner als auch das Personal zu jeder Zeit freiwillig und kostenlos“, so Glawe weiter.

Gegenwärtig liegen nur wenige Daten dazu vor, wie hoch der Anteil der asymptomatischen Patienten an den mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Personen im Land ist. „Hier brauchen wir mehr Informationen. Das ist besonders wichtig, da eine unbemerkte Verbreitung der Erkrankung in diesen Einrichtungen aufgrund des überdurchschnittlich hohen Anteils an Risikopatienten erhebliche medizinische Auswirkungen haben kann“, sagte Glawe.

Die Gesundheitsdaten werden darüber hinaus zu einer ersten Auswertung der Infektionsrate in den Pflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns beitragen und erlauben, die längerfristige Versorgung in den Heimen zu verbessern. „Das Land erhält durch die Auswertung Erkenntnisse zu epidemiologischen Fragestellungen in Pflegeeinrichtungen insbesondere bezüglich des Anteils asymptomatischer Infektionen. Diese Erkenntnisse können der Landesregierung als eine Informationsgrundlage dienen, was die Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens betrifft und damit helfen, mögliche Maßnahmen abzuleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Die systematische COVID-19-Testung der Alten- und Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern ist für Prof. Arndt Rolfs, CEO CENTOGENE AG, ein zentraler Bestandteil der Strategie zur Eindämmung der Pandemie. Rolfs, Neurologe und Psychiater, hebt auch in diesem Projekt die besondere gesellschaftspolitische Verantwortung des Unternehmens hervor. „Wir müssen unsere Innovation und Kreativität im Land schnell zusammenbringen, um zügig die beste Balance zwischen optimalem Gesundheitsschutz und rationalen datenbasierten Entscheidungsgrundlagen für das Anfahren von Wirtschaft, Bildung, Tourismus und Sport zu erlangen. Wir freuen uns außerordentlich, gemeinsam mit unseren Partnern aus der Landesregierung, den Heimträgern und Heimleitungen mit diesem Projekt zur Eindämmung der Pandemie beitragen zu können und wünschen uns sehr, dass die Modelle, die wir in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln, als Blaupause für die Bundesrepublik genutzt werden kann“, so Rolfs.

MV-Plan: S C H U L E N

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bis Sommerferien Angebot in der Schule

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden am Donnerstag, dem 14. Mai, die Schulen schrittweise für weitere Jahrgangsstufen geöffnet. Auch in Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen wird in der kommenden Woche der Unterricht wieder schrittweise beginnen.

„Mir ist es wichtig, dass in diesem Schuljahr jeder Schüler und jede Schülerin noch ein verlässliches schulisches Angebot erhält. Alle sollen an mindestens einem Tag pro Woche noch Unterricht mit ihren Lehrerinnen und Lehrern machen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ergänzend wird auch das Fernlernen zuhause fortgesetzt. Gut ist, dass dann aber die Schülerinnen und Schüler ihre Aufgaben und Ergebnisse im Präsenzunterricht besprechen können. Auch die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und für die Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden fortgeführt“, so Martin.

Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen werde allerdings auch bis zu den Sommerferien ein regulärer Schulablauf nicht möglich sein: Vor dem Hintergrund der strengen Hygienevorschriften werden die Lerngruppen getrennt, so dass die Raumkapazitäten in allen Schulen äußerst begrenzt sind. Außerdem gehören ein Drittel der Lehrkräfte in MV zu den Risikogruppen und können größtenteils nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Für den Präsenzunterricht seien in den Schulen selbstverständlich weiterhin die gegebenen Hygienevorschriften einzuhalten, so Martin.

Grundschulen

Bis einschließlich Mittwoch, 13. Mai, wird weiterhin die 4. Jahrgangsstufe beschult. Ab Donnerstag beginnen die Neuerungen: Für die Grundschülerinnen und Grundschüler aller Jahrgangsstufen bedeutet das, dass sie ab 14. Mai abwechselnd für mindestens je einen Tag in der Woche in die Schule gehen können. Der Präsenzunterricht soll also im Rotationsverfahren stattfinden. Das bedeutet, dass an jedem Wochentag eine andere Jahrgangsstufe die Schule besuchen kann. Dabei erhalten sie mindestens vier Unterrichtsstunden vorwiegend in den Kernfächern wie Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Zusätzlich soll ein Tag in der Woche angeboten werden, um Schülerinnen und Schülern gezielte pädagogische Förderangebote zu machen und Eltern-Kind-Lehrer-Sprechstunden anzubieten. Die Schulen setzen die oben genannten Grundsätze entsprechend ihren räumlichen und personellen Kapazitäten selbstständig um und informieren die Eltern in der kommenden Woche über die konkrete Umsetzung vor Ort. Angebote der außerschulischen Bildung sollen ergänzend erfolgen.

Regionalschulen

In den Regionalen Schulen, dem entsprechenden Zweig der Kooperativen Gesamtschulen und auch in den Integrativen Gesamtschulen werden die Schülerinnen und Schüler an mindestens einem Tag in der Woche Präsenzunterricht erhalten. Dabei sollen mindestens sechs Unterrichtsstunden angeboten werden. Auch hier wird das Lernen zuhause weitergeführt und die Schülerinnen und Schüler werden während des Präsenzunterrichts entsprechend vorbereitet. Das Rotationsverfahren nach Jahrgangsstufen findet auch hier Anwendung. Ebenso wird ein Wochentag für Konsultationen und gezielte pädagogische Unterstützung angeboten. Das beinhaltet, dass die Schülerinnen und Schüler in der Orientierungsstufe (Jahrgangsstufe 5 und 6) ebenfalls mindestens einen Tag pro Woche beschult werden.

Förderschulen

Für die sechs Förderschularten Sprache, Lernen, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung gelten für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Regelungen für den Grundschulbereich und für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 die Regelungen für den Regionalschulbereich analog. Auch das freiwillige 10. Schuljahr an der Förderschule Lernen nimmt an der tageweisen Beschulung ab 14. Mai teil. Der Abschluss wird grundsätzlich auf Basis der bisherigen Leistungen ermittelt und sichergestellt. Sollte der Wunsch bestehen, die bisherigen Noten zu verbessern oder das Schuljahr zu wiederholen, ist dies möglich. Für die Förderschularten geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet eine individuelle Förderung statt, die in enger Abstimmung mit den Eltern unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten und unter Einhaltung der Regelungen des Hygieneplans erfolgt.

Gymnasien

Die weitere Öffnung der Gymnasien bzw. gymnasialen Bildungsgänge an den Gesamtschulen wird auch schrittweise erfolgen. Hier ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs zunächst jedoch stark von den stattfindenden Abiturprüfungen abhängig. Der geordnete Ablauf der Abiturprüfungen muss sichergestellt werden. Die Jahrgangsstufe 11 (an den Abendgymnasien die Jahrgangsstufe 12) wird Fernunterricht und Präsenzunterricht im Wechsel erhalten. Dies ist wichtig, um die inhaltlichen Anforderungen für das Abitur im Jahr 2021 zu erfüllen. Ab dem 18. Mai werden an den Gymnasien bzw. in gymnasialen Bildungsgängen auch die 10. Jahrgangsstufe wieder am Präsenzunterricht teilhaben können, der sich mit digitalem Unterricht abwechselt. Nach dem Ende der schriftlichen Abiturprüfungen (3. Juni) werden dann auch die Jahrgangsstufen 7 bis 9 tageweise wieder die Schule besuchen können.

Berufliche Schulen

An den beruflichen Schulen wird ab dem 14. Mai der Präsenzunterricht für die erste Jahrgangsstufe in der neuen generalistischen Pflegeausbildung möglich sein. Bei Bildungsgängen, die eineinhalb, zweieinhalb oder dreieinhalb Jahre dauern, wird der Unterricht in den Vorabschlussklassen ermöglicht werden. Weiterhin wird die Beschulung der Jahrgangsstufe 12 an Fachgymnasien im Präsenzunterricht wiederaufgenommen. Vor dem Hintergrund der begrenzten räumlichen und personellen Kapazitäten in den Schulen muss auch hier eine Teilung der Klassen erfolgen und eine abwechselnde Beschulung in Präsenzunterricht und digitaler Form erfolgen.

Im Weiteren wird die Öffnung der beruflichen Schulen für weitere Vorabschlussklassen und Klassen mit Zwischenprüfungen geprüft.

Überall gilt: Wenn in einer Schule vor Ort aufgrund vorhandener Kapazitäten weitere Möglichkeiten für den Präsenzunterricht bestehen, so wird das Angebot ausgeweitet.

Volkshochschulen

Auch außerschulische Bildungseinrichtungen werden schrittweise wieder den Betrieb aufnehmen können. In einem ersten Schritt sollen Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung zugelassen werden. Beim nächsten Schritt sollte die Möglichkeit eröffnet werden die Angebote des 2. Bildungsweges in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich sind die Kurse der Weiterbildung für Alphabetisierung, Anpassungsqualifizierung für Erzieher, die BAMF-Integrationskurse sowie die Schulungen für pädagogische Fachkräfte wieder zu öffnen.

Danach sollte eine schrittweise Öffnung unter Auflagen für die einzelnen Weiterbildungsbereiche geprüft werden. Dies betrifft die Träger der politischen Bildung, die Volkshochschulen und alle anderen Anbieter von Bildungsmaßnahmen (Berufliche Bildung). Für alle Schritte gilt, dass bezüglich der Schutzmaßnahmen eine Anlehnung an die Maßgaben für Schulen erfolgen soll.

An den Universitäten, der HMT und den Fachhochschulen wird der Lehr- und Forschungsbetrieb in digitaler Form stattfinden. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden.

Die Studierendenwerke nehmen den Speisenservice auf Liefer- und Mitnahmebasis wieder auf, allerdings unter strengsten hygienischen Regeln. Dabei gelten die Regelungen und Auflagen wie auch für Restaurants.

Musik- und Jugendkunstschulen werden Unterricht für Schülerinnen und Schüler geben können, die sich auf entsprechende Abiturprüfung oder auf eine Aufnahmeprüfung im musisch-künstlerischen Bereich vorbereiten. Dabei sind die Auflagen zur Hygiene zu beachten und für Sprech-, Gesangsunterricht und Unterricht an Blasinstrumenten besondere Vorkehrungen zu treffen. Einzelunterricht für andere Schülerinnen und Schüler kann unter den genannten Voraussetzungen ebenso gegeben werden. Weitere Schritte werden geprüft.

Landesregierung beschließt Kita-Plan

Schwerin – Das Kabinett hat heute weitere Schritte zur Öffnung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Die sehr gute Umsetzung der Notfallbetreuung durch die Jugendämter und Kitas vor Ort und der verantwortungsbewusste Umgang der Eltern in den letzten Wochen, die zu den niedrigen Infektionszahlen beigetragen haben, geben uns die Möglichkeit dazu“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die telefonische Klausurtagung der Landesregierung.

Auf folgende konkreten Schritte und Einzelmaßnahmen für deren Öffnung hat das Kabinett sich verständigt:

  • Beibehaltung der bisherigen erweiterten Kindernotfallbetreuung
  • Ab dem 11. Mai – Öffnung der Kindertagespflege unter Einhaltung der Hygieneempfehlungen
  • Ab dem 18. Mai – Kindertagesförderung für Kinder, die im Sommer in die Schule eintreten werden mit einer Mindestbetreuungszeit von 3,5 Stunden werktäglich (für Kinder von berufstätigen Eltern bei freien Kapazitäten mehr – Entscheidung durch Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung).
  • Ab dem 25. Mai – Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb mit Zugang für alle Kinder zu den Kindergärten und Krippen mit einer Mindestbetreuungszeit von 3,5 Stunden werktäglich (für Kinder von berufstätigen Eltern bei freien Kapazitäten mehr – Entscheidung durch Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung).

„Die Kindertagesförderung ist sowohl für die Chancengerechtigkeit für alle Kinder im Rahmen der frühkindlichen Bildung, wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von überragender Bedeutung“, sagte Drese. „Unser Plan berücksichtigt beide elementaren Ziele.“

Die Ministerin machte deutlich, dass der Infektionsschutz der Kinder und aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat. „Jeder weitere Schritt zur Öffnung der Kitas muss sich deshalb konkret an der Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Regionen ausrichten. Je besser die Hygieneregeln umgesetzt werden, desto umfänglicher können Schritte zur weiteren Öffnung der Einrichtungen erfolgen“, so Drese.

Die Regelungen zu den Vorschulkindern rückte Drese besonders in den Fokus. Alle Kinder, die im Sommer in die Schule eintreten werden, sollen ab dem 18. Mai Zugang zu frühkindlicher Bildung haben. Dies betrifft fast 14.000 Kinder in MV. „Ihnen soll nicht nur ein Abschluss ihrer Kindergartenzeit in ihren Gruppen ermöglicht werden. Wichtig ist auch, sie in den nächsten Wochen noch auf den Übergang in die Schule vorzubereiten“, verdeutlichte die Ministerin.

In Anlehnung an die Hygieneregelungen in der Schule sind bei den Vorschulkindern Gruppengrößen von bis zu 15 Kindern akzeptabel. Die Gruppen sollen konstant zusammengestellt sein und vom gleichen Personal betreut werden. Drese: „Die Hygieneregeln einschließlich der Gruppengrößen werden fortlaufend an das Infektionsgeschehen, insbesondere für den Zeitraum ab dem 25. Mai 2020 angepasst.“