Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin fordert von der Bundesregierung eine schnelle und unbürokratische Hilfe für in Notlage geratene Studierende. „Ich erwarte von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, dass sie sich im heutigen Koalitionsausschuss für die Studierenden einsetzt und den Weg frei macht für eine schnelle und unbürokratische Lösung im Rahmen des BAföG. Wir wissen aus den Hochschulen, dass es Studierende gibt, die sich wegen der Corona-Krise teilweise in einer gravierenden finanziellen Notlage befinden. An den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind Studierende inzwischen teilweise auf private Lebensmittelspenden angewiesen. Das ist nicht hinnehmbar, hier kann nicht weiter tatenlos zugesehen werden. Wir haben deshalb in Absprache mit den Rektorinnen und Rektoren entschieden, dass wir für diese krassen Notfälle in MV eine schnelle erste Notunterstützung auf den Weg bringen“, sagte Martin. Diese Notfallunterstützung des Landes könne jedoch nur eine kurzfristige Überbrückung sein, so lange, bis der Bund endlich seine Zuständigkeit wahrnimmt und den Studierenden im Rahmen des BAföG aus ihrer Notlage hilft.
Unter den Wissenschaftsministerinnen und -ministern der Länder besteht Einigkeit über die Forderung nach einer Lösung im Rahmen des BAföG. Sie haben sich dazu im Rahmen der KMK an die Bundesforschungsministerin gewandt und gemeinsam eine kurzfristige finanzielle Unterstützung im Rahmen des BAföG – zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen – gefordert. Eine reine Darlehenslösung über dritte Anbieter, wie von Frau Karliczek gewollt, sei für die betroffenen Studierenden keine adäquate Lösung, hieß es in dem Schreiben.
„Viele Studierende bekommen während ihres Studiums kein BAföG. Sie sind in den meisten Fällen darauf angewiesen, neben dem Studium zu jobben“, sagte Martin. „Da diese Jobs in den jetzigen Krisenzeiten weggebrochen sind, stehen viele vor dem finanziellen Nichts. Hier geht es auch um den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Deshalb ist die Blockadehaltung der Bundesministerin nicht nachzuvollziehen und gefährdet den Standort.“
Mecklenburg-Vorpommern hilft Studierenden kurzfristig, die in finanzielle Not geraten sind, mit einer ersten Überbrückung. Eine durch die Corona-Krise in vielfältiger Weise betroffene Gruppe sind beispielsweise die internationalen Studierenden, die keinerlei Anspruch auf andere Hilfe haben und von denen ein hoher Anteil das Studium über Nebenjobs finanziert, die derzeit weggebrochen sind. 175.000 Euro werden deshalb in einem ersten Schritt aus der so genannten Wohnsitzprämie für die Hochschulen zur direkten Abfederung finanzieller Härtefälle unter den internationalen Studierenden verwendet. Weitere 125.000 Euro sind in Aussicht.
„300.000 Euro können eine erste Überbrückung der dringendsten Not sein“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin am Mittwoch. „Für eine ausreichende Hilfe ist aber dringend die Hilfe des Bundes notwendig, der über das BAföG für die finanzielle Situation Studierender zuständig ist. Die Mittel dafür stehen zur Verfügung, denn die BAföG-Mittel sind im vergangenen Jahr nicht vollständig abgeflossen“, so Martin.
Schwerin – Zur aktuellen Diskussion um Autokinos: „Die Autokinos können öffnen. Rückmeldungen zeigen uns, dass notwendige Auflagen erarbeitet sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Mittwoch. Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.
Der Veranstalter muss eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt zusammenarbeiten und Einlasskontrollen durchführen. In den Autos dürfen sich Personen nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person aufhalten. Auf dem Gelände darf kein Speiseverkauf stattfinden, ein Lieferservice ist erlaubt. Für den Gang zur Toilette darf das Auto verlassen werden.
Neues Apartmenthaus für CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche in Garz
Insel Rügen – Die CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche in Garz auf der Insel Rügen plant den Neubau eines Apartmenthauses mit zwölf Wohnungen. In der Rehaklinik werden Kinder und Jugendliche mit Erkrankungen der Atemwege, Erkrankungen der Haut, Adipositas sowie Sprachentwicklungsstörungen behandelt.
„Eine medizinische Rehabilitation hilft chronisch kranken Kindern und Jugendlichen, mit ihren Beschwerden und Problemen besser umzugehen. Wichtig im Heilungsprozess ist auch die persönliche Unterstützung durch nahestehende Personen. Um der wachsenden Nachfrage für Patienten mit Begleitpersonen gerecht zu werden, soll nun das Apartmenthaus entstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Träger der Fachklinik Rügen ist seit 20 Jahren das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. Die Einrichtung in Garz gehört seit 2015 zum Verbund CJD Nord. Die Fachklinik verfügt über eine Kapazität von 75 Betten. Davon stehen 29 Plätze für Kinder mit Begleitperson zur Verfügung. In den vergangenen Jahren gab es nach Angaben des Klinikträgers eine zunehmende Nachfrage von Rehabilitationen für Kinder bis 12 Jahren mit Begleitpersonen. Dies begründet sich im „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz), das die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendrehabilitation verbessert und eine Pflichtleistung geworden ist.
„Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist eine ideale Ergänzung zur ambulanten und stationären pädiatrischen Versorgung dar. So können Spätfolgen der Erkrankung gemildert und die Lebensqualität gesteigert werden“, sagte Glawe.
Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt mehr als 2,4 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Landesmitteln in Höhe von 400.000 Euro.
Schwerin – Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beschlossen und damit eine Entschließung des Landtags umgesetzt. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.
„Die Landesregierung hilft mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unseren Unternehmen und Beschäftigten im Land. Dazu gehören auch Hilfen für die Kultur. Jetzt folgt der Sozialfonds. Er soll soziale Angebote wie Frauenhäuser und Familienzentren, Tafeln, Zoos und Sportvereine sichern und Soforthilfen für ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung stellen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.
„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine gute soziale Infrastruktur für verschiedene Zielgruppen. Dieses vielfältige Netzwerk für Familien, Seniorinnen und Senioren und Sporttreibende wollen wir soweit es geht aufrechterhalten“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. „Die zusätzlichen Mittel sind für soziale Angebote vorgesehen, die nicht über gesetzliche Regelungen finanziert werden und deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist“, so Drese.
Für den Sozialfonds sind insgesamt sechs Fördersäulen vorgesehen:
Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)
Volumen: 0,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: 9 Frauenschutzhäuser und 13 Beratungsstellen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.
Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)
Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.
Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragsstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)
Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke, Tierheime
Säule 4: Sportvereine und -infrastruktur (Antragsstellung über das LFI und den Landessportbund MV)
Volumen: 3,5 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Sportvereine und Sportinfrastruktur
Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung)
Volumen: 5,0 Mio. Euro
Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen
Säule 6: Soziale Handlungsreserve (Antragsstellung über das LAGuS)
Volumen: 4,0 Mio. Euro
Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.
Landesregierung beschließt Diskussionspapier mit Wirtschaftskammern und Kreditinstituten
Schwerin – Im Kabinett ist heute ein Diskussionspapier der Landesregierung mit den Wirtschaftskammern und den Kreditinstituten beschlossen worden. Sowohl der Bund als auch die Länder haben in den vergangenen Wochen große Kraftanstrengungen unternommen, um der Wirtschaft schnelle Hilfen zukommen zu lassen und damit Arbeitsplätze zu sichern.
Neben umfangreichen Steuerstundungen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen sollte vor allem mit Krediten Hilfe geleistet werden, um die Unternehmen durch die Krise zu bringen. Finanzminister Reinhard Meyer war zu diesem Thema fortlaufend mit Vertretern der Wirtschaft im Gespräch, um auszuloten, wo weitere Unterstützung notwendig ist. Aus diesen Gesprächen ist ein Diskussionspapier entstanden, mit dem bei der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der EU-Kommission um Hilfe geworben wird.
Unterstützung wird vor allem bei der Kreditvergabe gewünscht. Zwar hat der Bund die Haftungsgarantie in der vergangenen Woche für den Schnellkredit bereits auf 100 Prozent erhöht, allerdings greift diese Änderung nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und nur unter bestimmten Bedingungen. Vor allem kleinere inhabergeführte Unternehmen profitieren folglich nicht von der Neuregelung: „Die Entscheidung des Bundes, die Rückhaftung auf 100 Prozent zu erhöhen war richtig. Das hilft, Kreditentscheidungen zu beschleunigen und notleidenden Unternehmen schnellstmöglich Liquidität zu verschaffen. Wir müssen jetzt an die Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten denken und gleiche Regeln anwenden. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind diese Firmen das Rückgrat der Wirtschaft, sie brauchen jetzt schnelle Hilfen.“
Als wichtigen Beitrag zur schnellen Kreditprüfung sollte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf eine eigene Risikoprüfung bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro verzichten. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können. Zudem sollte auch die Erweiterung der Laufzeiten aller staatliche abgesicherten Kredite geprüft werden.
Einen Sonderfall stellen Start-ups dar. Da die Hausbanken hier bei Kreditentscheidungen nur selten auf Geschäftsergebnisse der Vergangenheit abstellen können, sollte der Bund seine Rückgarantien entsprechend anpassen. So könnten auch diese besonders innovativen Unternehmen gestützt werden.
Einen Punkt des Diskussionspapieres konnte die Landesregierung bereits abarbeiten: Den Wunsch nach Ausweitung der Kindernotbetreuung auf Beschäftigte der Kreditwirtschaft. Indem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen zur Berufsgruppe in systemrelevanten Bereichen gezählt werden, können auch deren Kinder ab 27. April 2020 die Notbetreuungsmöglichkeiten des Landes nutzen.
Eine wichtige Forderung bleibt die Erhöhung des gesetzlichen Satzes des Kurzarbeitergeldes auf 80 bzw. 87 Prozent. Hierzu hatte auch der Landtag die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund tätig zu werden. Diese Erhöhung sei gerade für Mecklenburg-Vorpommern wichtig, betonte Finanzminister Reinhard Meyer. „Wir haben überdurchschnittlich viele Beschäftigte in der Tourismuswirtschaft, die ganz besonders unter der Pandemie zu leiden hat. Viele Angestellte in Hotels und Gastronomie sind daher aktuell in Kurzarbeit. Wenn Kellner, Köche oder auch Hotelfachleute auf mehr als ein Drittel ihres Gehalts verzichten müssen, ist es kaum mehr möglich, die Miete zu zahlen und die Familie zu ernähren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“
Schwerin – Spitzenathletinnen und -athleten aus Mecklenburg-Vorpommern können ausgewählte Sportanlagen zu Trainingszwecken nutzen. Das hat die Landesregierung auf Initiative von Sportministerin Stefanie Drese heute beschlossen.
„Wir wollen ein angepasstes und geschütztes Training unserer Top-Sportlerinnen und -Sportler ermöglichen. Dies ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme zur Herstellung der Chancengleichheit“, verdeutlichte Drese nach der telefonischen Kabinettssitzung.
Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erfolgt durch eine Änderung der Verordnung der Landesregierung zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Regelung umfasst Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten“, so Drese.
Für diesen Personenkreis kann nach Angaben der Ministerin der Zugang zu aktuell für das Training notwendigen Sportanlagen unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften durch die zuständige Behörde zugelassen werden.
Drese: „Die schrittweise Wiederaufnahme des Trainings ist für unsere Bundeskader von hoher Bedeutung. Gleichzeitig wird mit der Regelung gewährleistet, dass auch Vertragsspieler im Spielbetrieb von Spielsportarten im Land M-V, wie etwa in den Bundesligen Volleyball, Basketball und Handball Trainingsmöglichkeiten erhalten, um ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Sportvereinen erfüllen zu können.“
Darüber hinaus hat das Kabinett in der Verordnung eine Klarstellung des Betriebs in Sportboothäfen vorgenommen. Erlaubt sind in Sportboothäfen der Zutritt des verantwortlichen Betreibers oder Eigentümers unter Berücksichtigung des Kontaktverbots, um das betreffende Wasserfahrzeug ins Wasser zu verbringen, zu warten, zu sichern, sich dort aufzuhalten oder zu übernachten, auf Gewässer zu fahren und vom Wasserfahrzeug aus zu angeln und ähnliche Betätigungen auszuführen. Nicht gestattet sind die Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten und gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen.