Menü Schließen

Kategorie: Gesundheit / Pflege

Rehakliniken als Hilfskliniken einsetzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe plant, Krankenhäuser durch die Belegung von Betten in Rehakliniken zu entlasten. Sollten die Krankenhäuser ihre Kapazitätsgrenze erreichen, können geeignete Fälle, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden.

„Ziel ist dabei, die Versorgung der Patienten oder auch Pflegebedürftiger für eine bestimmte Zeit durch Rehakliniken zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Ausfälle der Rehakliniken kompensiert, denn viele Betten können nicht so ausgelastet werden, wie es vor dem Auftreten der Pandemie war. Wir haben fünf entsprechende Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern ausgewählt. Je nach Fortschreiten der Pandemie ist eine Ausweitung auf weitere Rehakliniken möglich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Aufgrund ihrer krankenhausnahen Strukturen sind zunächst folgende Kliniken: Klinik Malchower See; Tessinum in Tessin, Median Klinik Bad Sülze, Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg vorgesehen. Gesundheitsminister Glawe plant für die Förderung der Personalkosten in den Rehakliniken eine Tagespauschale von 50 Euro pro Tag je leer stehendem Bett, welches für Akut-Patienten zur Verfügung steht.

„Das Land unterstützt Rehakliniken dabei. Das soll für Patienten aus Krankenhäusern gelten, die generell leichte Erkrankungen aufweisen, nicht mehr zwingend auf einer Station bleiben müssen und sich auf dem Weg der Besserung befinden. Diese Patienten sind nicht an Covid-19 erkrankt. Darüber hinaus sollen aufgrund der besonderen Belastungen durch das neuartige Coronavirus für die Gesundheitsversorgung Rehakliniken auch Patienten für Kurzzeitpflege aufnehmen können“, so Minister Glawe weiter. Der Gesundheitsminister stellt die Pläne am Dienstag im Kabinett vor. Zuvor hat es u.a. Gespräche mit der Krankenhausgesellschaft M-V, dem Landesverband der Privatkliniken des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V. sowie den Clustermanagern der Kliniken gegeben.

Bereits im Vorfeld wurden zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von positiv getesteten verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) Koordinierungsstellen eingerichtet (Pressemitteilung: Nr.105/20 – 23.03.2020). Diese steuern in ihren Einzugsgebieten (Clustern) in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Die fünf oben genannten Rehakliniken sind Teil der Clusterbildung.

Darüber hinaus will der Bund Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle (seit dem 16. März 2020) infolge einer geringeren Bettenauslastung haben, zahlen. Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 60 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung. „Das ist ein elementarer Beitrag, um die Rehakliniken weiter am Laufen zu halten und auch das Personal vorzuhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Kontaktverbot gilt auch für Angler

Schwerin – Angesichts der beginnenden Heringssaison häufen sich Anfragen, ob Angeln an den Küstengewässern Mecklen­burg-Vorpommerns weiterhin erlaubt ist. „Angeln ist eine private Freizeitbeschäftigung im Freien. Entsprechend gelten die Regelungen der Landesverord­nung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in unserem Land“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus den Standpunkt des Ministeriums als oberste Fischereibehörde.

„Bürger ohne Hauptwohnsitz in unserem Land dürfen auch zum Angeln nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Und Angelfreunde aus Mecklenburg-Vorpommern fordere ich dringend auf, das Kontaktverbot auch beim Angeln einzuhalten.“

Demnach ist für Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklen­burg-Vorpommern das Angeln weiterhin grundsätzlich möglich. Einrichtungen mit Publikums­verkehr wie Angelteichanlagen oder Motorbootverleihe sind jedoch zu schließen. Auch für Petri-Jünger gilt das Abstandsgebot: Angeln ist entsprechend der Landesverordnung nur alleine, mit einer weiteren im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes möglich. Wer mit einer nicht zum Haushalt gehörenden Person im Angelboot unterwegs ist, hat das Abstandsgebot (2 Meter) unbedingt zu beachten.

Für Bürger ohne Hauptwohnsitz in M-V ist dagegen das Reisen nach MV aus privatem Anlass untersagt. Zu diesen Anlässen gehört auch das Angeln. Wer bereits eine Angelerlaubnis für Küstengewässer (Tages-/Wochenkarte) gelöst hat, kann bei der oberen Fischereibehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei Angelerlaubnissen für Küstengewässer (Tages-/Wochenkarten) das Gültigkeitsdatum ändern lassen bzw. für Wochenangelerlaubnisse für Küstengewässer eine Erstattung des Entgeltes beantragen.

Über Möglichkeiten zur Änderung der Touristenfischerei­scheine wenden sich Freizeitfischer an die jeweilige Ausgabebehörde.

Politische Bildung online

Schwerin – Angesichts der Corona-Krise hat die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Mecklenburg-Vorpommern ihr Online-Angebot erweitert. „Veranstaltungen finden momentan nicht statt, Seminare, Tagungen und Vorträge auch nicht. Da ist es wichtig, dass politische Bildung online für jede und jeden zur Verfügung steht“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Montag.

Für den Unterricht zu Hause, für die Pause im Homeoffice, für alle, die sich online informieren möchten, starten auf www.politik-mv.de Serien, die Mecklenburg-Vorpommern erklären. Wie das Land entstanden ist, wie Kreise, Ämter, Gemeinden aufgebaut sind, wie Demokratie funktioniert.

„Wir möchten politische Bildung mit Hintergründen anbieten, die unterhaltsam aufgebaut sind und Lust auf mehr machen“, sagte der Direktor der Landeszentrale, Jochen Schmidt. „Deshalb erklären Stier und Greif – die beiden Wappentiere – die Landeskunde.“ Daneben werden aber auch die Projekte der Landeszentrale für politische Bildung digital präsentiert. Der Demokratiebus, das Dokumentationszentrum am Schweriner Demmlerplatz und die Arbeit verschiedener Gedenkstätten im Land, aber auch Hintergründe zur Arbeit von Gemeindevertreterinnen und -vertretern, Landtagsabgeordneten oder den Aufgaben von Gemeinden, Ämtern, Landkreisen, dem Landtag und der Landesregierung werden vorgestellt.

„Gerade jetzt, in einer Zeit, in der die Menschen viel Zeit in den eigenen Wänden verbringen müssen, ist es ein wichtiges Angebot, dass politische Inhalte, Landesgeschichte und Demokratie online abrufbar sind“, so Bildungsministerin Martin. „Die Corona-Krise wird auch von einigen dazu ausgenutzt, Falschmeldungen, Verschwörungstheorien und Verunsicherungen zu verbreiten. Da ist es eine gute Orientierung, seriöse Informationen der Landeszentrale für politische Bildung zu bekommen.“

Alle Beiträge der Landeszentrale werden auch in den sozialen Medien geteilt, so dass sie für möglichst viele Menschen erreichbar sind.

Die Landeszentrale für politische Bildung MV online:

www.lpb-mv.de
www.Politik-MV.de
www.facebook.com/LandeszentraleMV
www.twitter.com/lpbmv
www.instagram.com/lpb_mv

Ehrenamt in Corona-Krise

Schwerin – Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Das Land MV stellt der Ehrenamtsstiftung dafür aus dem Sozialfonds 500.000 Euro zur Verfügung.

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Strukturen der Zivilgesellschaft. Viele Vereine können den Mitgliedern nicht die gewohnten Angebote unterbreiten, Veranstaltungen müssen abgesagt werden, die geplanten Einnahmen können nicht verbucht werden und trotzdem laufen die Kosten weiter. Die hierdurch in Not geratenen Vereine möchte die Landesregierung mit einem Soforthilfeprogramm unterstützen.

Trotz der Einschränkungen in allen Lebensbereichen engagieren sich aber auch viele Menschen weiterhin sehr aktiv für die Gemeinschaft. Überall im Land bilden sich Nachbarschaftsinitiativen, stellen Einkaufshilfen und Besorgungen für ihre Nachbarn bereit, helfen mit Gesprächen per Telefon und vermitteln Hilfen im Internet. Auch diese sollen mit dem neuen Programm unterstützt werden.

„Wir brauchen das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern. Das gilt jetzt in der Corona-Krise, wenn es beispielsweise um Hilfe in der Nachbarschaft geht. Und es gilt ebenso in der Zeit danach. Deshalb ist mir wichtig, dass die Vereinslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern keinen strukturellen Schaden erleidet. Der soziale Zusammenhalt muss weiter gestärkt werden. Deshalb wollen wir gemeinnützigen Vereinen, die durch die Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind, einfach und unbürokratisch helfen,“ erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, das Soforthilfeprogramm für das Ehrenamt.

Der Landtag hatte am Mittwoch die Einrichtung des Sozialfonds – ausgestattet mit 20 Mio. Euro – beschlossen, aus dem u.a. ehrenamtliches Engagement, gemeinnützige Organisationen und Vereine bei der Bewältigung von Einnahmeausfällen und Mehrkosten in Folge der Corona-Krise unterstützt werden.

500.000 € davon können als Soforthilfe ab sofort über die Ehrenamtsstiftung MV beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, in besonderen Fällen bis max. 3.000 Euro.

„Mit dieser Soforthilfe können wir die Vereine im Land in dieser Notsituation finanziell dabei unterstützen, sich auf die aktuellen Herausforderungen einzustellen und neue Lösungen zu finden. Auch mit rechtlichem Rat steht die Ehrenamtsstiftung ihnen nach Möglichkeit zur Seite“, unterstreicht Hannelore Kohl, Vorstandsvorsitzende der Ehrenamtsstiftung MV.

Insgesamt stehen 5 Millionen für das Ehrenamt zur Verfügung. Das Kabinett wird morgen über die Verwendung der weiteren Mittel beraten.

Anträge können ab sofort unter www.ehrenamtsstiftung-mv.de/foerderung/soforthilfe gestellt werden. 

Mehr zu den Angeboten und Aktivitäten der Ehrenamtsstiftung unter: www.ehrenamtsstiftung-mv.de 

Polnische Pendlerinnen und Pendler

Schwerin – „Über 1.000 Zugriffe auf das Antragsdokument sowie 250 Anmeldungen auf www.metropolregion-Stettin.de und 150 telefonische Anfragen zeigen, wie wichtig es ist, eine Lösung für die Berufspendlerinnen und Berufspendler anzubieten“, informierten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

„Daraus resultieren bisher 30 gestellte Anträge für insgesamt 58 Beschäftigte und 2 Angehörige. Davon sind 21 Tages- und 37 Wochenpendler mit 2 Angehörigen. Aufgrund der großen Nachfrage und den Beratungsgesprächen erwarten wir eine Vielzahl von Anträgen. Wir appellieren an die Arbeitgeber, zeitnah die Anträge zu stellen“, erklärten die beiden Staatssekretäre.

Dahlemann und Rudolph bedanken sich ausdrücklich auch bei den polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die trotz persönlicher Einschränkungen engagiert ihrer Arbeit nachgehen. Ob in der Lebensmittelproduktion, in der Logistik oder im medizinischen Bereich – in vielen Branchen werde jede helfende Hand in dieser herausfordernden Zeit dringend benötigt.

Die Förderrichtlinie für polnische Tages- und Wochenpendler ist in kürzester Zeit von der Landesregierung erarbeitet worden. Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Alle Informationen gebündelt finden Sie unter www.Metropolregion-Stettin.de.

Corona-Virus: Bußgeldkatalog

Schwerin – Die Landesregierung hat nach der gestrigen Kabinettssitzung einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten gemäß der SARS-CoV-2-Bekämpfunsgverordnung des Landes herausgegeben. Er orientiert sich an den Regelungen anderer Bundesländer, trägt aber den konkreten Bußgeldtatbeständen der Landesverordnung Rechnung.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die meisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die geltenden Regeln, aber leider nicht alle. Mit dem Bußgeldkatalog haben wir jetzt festgelegt, wie diese Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden. Für die Ordnungsbehörden und die Polizei ist es jetzt einfacher, in der Abwägung des Einzelfalls ein angemessenes Bußgeld zu verhängen. Mir war es auch wichtig, dass wir einen möglichst einheitlichen Katalog in den norddeutschen Bundesländern haben, auch wenn natürlich die jeweils spezifischen Regelungen in den Landesverordnungen berücksichtigt werden müssen.“

Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei weiteren Verstößen bis zur Verdoppelung angemessen zu erhöhen. In den Fällen der §§ 1 Absatz 7, 2 und 3 kann im Wiederholungsfalle eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.