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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Zentrales Bürgertelefon

Schwerin – Um den Bürgerinnen und Bürgern in der derzeitigen Krise um die COVID-19 Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern viele Fragen auf einen Blick beantworten zu können, hat die Landesregierung jetzt eine zentrale Telefonnummer geschaltet. Bisher hatte jedes Ressort eine eigene Rufnummer für Bürgeranfragen.

Die Zentrale Rufnummer für das Bürgertelefon der Landesregierung lautet:

0385 / 588-11311

Innenminister Lorenz Caffier: „Wir haben den Vorschlag aus dem Interministeriellen Führungsstab gern aufgenommen und das Datenverarbeitungszentrum als Dienstleister für die Landesregierung hat eine praktikable Lösung erarbeitet und getestet.“

Die Rufnummer steht von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)zur Verfügung. Wird die Haupteinwahl durch den Anrufer gewählt, kann über ein Zahlenmenü das relevante Thema ausgewählt und zum zuständigen Ministerium durchgestellt werden.

Dieser Service ergänzt die Fragen-Antwort-Kataloge (FAQ) der Landesregierung und der einzelnen Ministerien.

Wettbewerb „Seniorenfreundliche Kommune“

Schwerin – Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist der landesweite Wettbewerb „Seniorenfreundliche Kommune“ abgesagt worden. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Freitag in Schwerin.

„Die Entscheidung, den Wettbewerb in diesem Jahr nicht durchzuführen, fiel uns natürlich nicht leicht. Denn die Auszeichnung für engagierte Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ist etwas ganz Besonderes. In Anbetracht der schwierigen Lage müssen wir den Wettbewerb aber dennoch verschieben“, so Drese.

Die fünfte Auflage des Wettbewerbes hatten das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und der Landesseniorenbeirat für 2020 eingeplant und Anfang März die Ausschreibung gestartet. Mit dem Wettbewerb sollen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ermuntert werden, Konzepte oder Vorhaben für eine seniorenfreundliche Gestaltung des Lebensumfeldes zu erarbeiten oder umzusetzen.

Drese: „Die Aufhebung der Wettbewerbs-Ausschreibung ist aufgrund der aktuellen Situation geboten. Den Kommunen verbleibt für die Vorbereitung der Wettbewerbsunterlagen nicht genügend Zeit, denn sie sind gegenwärtig mit besonderen Aufgaben bei der Bewältigung der Corona-Krise befasst. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Wir freuen uns deshalb umso mehr auf die nächste Auflage.“

Landesweite Händlerplattform ist online

Schwerin – Heute startet das Digitalisierungsministerium eine Online-Plattform für Einzelhändler und regionale Einzelhandelsinitiativen.

„Als Reaktion auf die Coronakrise haben wir im Kabinett am 17. März beschlossen, eine solche Plattform und einen landesweiten, kostenlosen Onlineshop für den Einzelhandel zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel setzen wir in zwei Schritten um. Den ersten Schritt können wir bereits heute, nach 17 Tagen, präsentieren“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und präzisiert: „Im ersten Schritt zeigen wir die bereits vorhandenen Online-Handelsmöglichkeiten im Land an einer zentralen Stelle. Im zweiten Schritt entwickeln wir eine landesweite Online-Handelsplattform für ganz Mecklenburg-Vorpommern.“

Weiter sagt der Minister: „Ich bin allen Mitarbeitenden sehr dankbar für ihr Engagement in den vergangenen Tagen und stolz, dass wir die Plattform so umsetzen konnten. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Land stehen vor massiven Herausforderungen und existenziellen Ängsten. Wir möchten dabei helfen, dass ihre Waren auch bei geschlossenen Ladentüren den Weg zum Kunden finden.“

Besonders gefreut habe ihn die Unterstützung durch Prof. Matthias Wißotzki von der Hochschule Wismar und André Huysmann von der Stralsunder Initiative „Wohnen und Leben im Alter“, beide Digitalisierungsbotschafter des Landes: „Sie haben mit ihrer Expertise sehr zielführend mitgewirkt. Zudem ist es uns gelungen, mit den Industrie- und Handelskammern sowie dem Handelsverband Nord die Hauptansprechpartner für den Einzelhandel ab der ersten Minute mit in den Beratungen zu haben. Ohne das Mitwirken aller hätten wir den engen Zeitplan niemals einhalten können.“

Auf dem neu geschaffenen „digitalen Marktplatz“ können alle Einzelhändler im Nordosten ihr Geschäft und ihre Leistungen abbilden, ohne über weiterführende IT-Kenntnisse verfügen zu müssen. Matthias Wißotzki vom „InnovationPort“ der Hochschule Wismar stellt heraus, wie wichtig solch ein niedrigschwelliger Einstieg ist: „Viele unserer Einzelhändler sind mit ihren Geschäften noch nicht online, weil der Aufbau eines eigenen Online-Shops mit finanziellen und zeitlichem Aufwand und der Klärung teils massiver Schwierigkeiten einhergeht. Wir haben den Einstieg auf die neue Plattform bewusst unkompliziert gehalten, Es braucht nur einen Internetzugang und wenige Angaben, um auf dem digitalen Marktplatz sichtbar zu sein. Dies werden wir auch für den geplanten Onlineshop übernehmen, um wirklich jedem dieses Angebot zugänglich zu machen.“

Die Kunden erhalten dank der Plattform einen schnellen Überblick über die Geschäfte in ihrer Nähe: „Unser Land ist reich an Einzelhändlern, die voller Hingabe ihre Läden betreiben, vom Einzelunternehmer bis zum Mittelstand. Wir möchten all‘ diese kleinen und großen Geschäfte schnell und unkompliziert zeigen. Viele von ihnen haben in der Krise bereits neue Absatzmöglichkeiten etwa per telefonischer Bestellannahme und Lieferung eröffnet. Auch darüber wollen wir informieren“, so Pegel weiter. Er appelliert: „Wir müssen jetzt auch beim Einkaufen und Bestellen zusammenstehen und gemeinsam unseren Einzelhändlern den Rücken stärken, indem wir in Mecklenburg-Vorpommern auch online zuhause kaufen.“

Der digitale Marktplatz bietet auch bestehenden Händlerinitiativen die Chance, ihre Anstrengungen bekannter zu machen. „In den vergangenen Tagen und Wochen haben sich in unserem gesamten Bundesland Initiativen und Plattformen gebildet, um dem Einzelhandel einen Absatz abseits der eigenen Ladentheke zu ermöglichen. Auch diese Zusammenschlüsse bilden wir gerne mit ab. Einige haben uns bereits erreicht. Ich lade auch alle weiteren herzlich ein, sich mit einem Stand auf unseren digitalen Marktplatz zu stellen“, wirbt Pegel.

Im zweiten Schritt werden das Digitalisierungsministerium, Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverband Nord, digitale Innovationszentren und Start-ups innerhalb der kommenden zehn Tage einen landesweiten Onlineshop vorstellen, über den die Einzelhändler ihre Produkte direkt vertreiben können. André Huysmann, Koordinator am „MakerPort Stralsund“ stellt die Regionalität als einen der großen Vorzüge heraus: „Natürlich ist allen Mitarbeitenden bewusst, dass wir global agierenden Plattformen wie Amazon oder Zalando gegenüberstehen. Aber Regionalität ist beim Endkunden noch immer eine Menge wert. Es fehlt aktuell an einer landesweiten Übersichtsseite mit Shop-Funktionalitäten. Dieses Projekt kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Einzelhandels in Mecklenburg-Vorpommern leisten ­­‑ jetzt in Zeiten der Corona-Krise, aber auch darüber hinaus.“

Die Anmeldung unter der Internetadresse https://marktplatz.digitalesmv.de ist kostenfrei

Rückzahlbare Liquiditätshilfen

Schwerin – Zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie unterstützt beispielsweise Unternehmen mit dem Soforthilfeprogramm mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

„Wir haben ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Hierbei geht es um die Ausreichung von rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierungen. Das sind Liquiditätshilfen, um Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Wir wollen die Unternehmen stabilisieren und Arbeitsplätze erhalten. Das ist eine große Herausforderung für die heimische Wirtschaft. Die Anträge können im Internet bei der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung abgerufen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Freitag.

Gegenstand der Förderung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen und Freiberufler einschließlich Kulturschaffender bis zum 30. September 2020, die nicht durch betriebliche Einnahmen und anfangs noch vorhandene liquide Mittel gedeckt sind. Zuwendungsempfänger können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen mit weniger als 250 Beschäftigten – einschließlich Freiberuflern inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein. Antragsberechtigt sind die Antragsteller im Vollerwerb.

Die rückzahlbare Zuwendung wird eine Laufzeit von maximal 96 Monaten haben. Von den Liquiditätshilfen sind 20.000 Euro zinsfrei, der Betrag, der über 20.000 Euro hinausgeht (also maximal 180.000 Euro) ist im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen für diesen Teilbetrag Zinsen in Höhe von 3,69 Prozent pro Jahr an. Die Rückzahlung erfolgt ab dem zweiten Jahr.

Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 01. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Gemeinnützige Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, sind für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 64 der Abgabenordnung ebenfalls zuwendungsfähig. Öffentliche Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Öffentliche Hand mittelbar und unmittelbar mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt.

Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten müssen mit der Antragstellung darlegen, dass sie bereits einen Antrag auf Förderung aus dem Soforthilfeprogramm „Corona-Soforthilfe“ beim Landesförderinstitut des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestellt haben. Dieser Zuschuss ist bei den betrieblichen Einnahmen zu berücksichtigen. „Es geht darum, die Gesamtbreite der Unterstützungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Ebenfalls muss der Antragsteller nachvollziehbar darstellen, dass er während der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle und infolgedessen zur Abdeckung von laufenden Ausgaben einen nicht gedeckten Liquiditätsbedarf hat.

Die Antragsstellung und -bearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA). Anträge stehen unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

BAföG: Sommersemester 2020 nicht auf Regelstudienzeit anrechnen

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat den Bund aufgefordert, bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Die Ministerin hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, gewandt. Leistungsberechtigte Studierende sollten laut Martin ein zusätzliches Semester BAföG beziehen können, wenn sie wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise im Sommersemester 2020 nicht alle notwendigen Leistungen erfüllen können.

„Viele Studierende sorgen sich angesichts der Einschränkungen an den Hochschulen um ihre finanzielle Situation. Diese Sorgen kann ich gut verstehen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Uns allen ist klar, dass dieses Sommersemester nicht in den herkömmlichen Bahnen verlaufen kann. Das darf aber nicht zum Nachteil derjenigen Studierenden sein, die auf die finanzielle Unterstützung durch das BAföG angewiesen sind. Ich halte es deshalb für unerlässlich, dass dieses ungewöhnliche Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird und die Studierenden, die wegen der Beschränkungen an den Hochschulenicht die notwendigen Leistungen erbringen können, ein weiteres Semester BAföG beziehen können, um ihr Studium erfolgreich zu beenden“, so die Ministerin.

Martin begrüßte zwar die im Zusammenhang des Corona-Gesetzespakets auf Bundesebene erfolgten Erleichterungen beim Bezug von BAföG, für diejenigen Studierenden, die während der Krise in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in der Landwirtschaft einen Nebenjob aufnehmen. Die Ministerin regt in ihrem Schreiben jedoch eine darüber hinaus gehende Öffnung an: Sie fordert, dass die Einkünfte, die von den Studierenden während der Krise in den systemrelevanten Bereichen (wie Gesundheit und Pflege oder auch Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion) erzielt werden, gar nicht auf das BAföG angerechnet werden. Das würde, so Martin, nicht nur den Anreiz erhöhen, sondern auch enormen bürokratischen Aufwand sparen.

Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Das Sommersemester soll zunächst durch digitale gestützte Formate durchgeführt werden. Erbrachte Leistungen sollen anerkannt werden.

Es geht um schnelle Hilfen

Finanzminister Meyer berät mit Kreditwirtschaft

Schwerin – Mit dem MV-Schutzfonds hat die Landesregierung die Absicherung von Unternehmenskrediten verstärkt. Kleine und mittlere Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Kredite ihrer Hausbanken mit zu bis zu 90% über die Bürgschaftsbank MV absichern. Finanzminister Reinhard Meyer fordert jetzt, dass auch der Bund sich bei seinem Kreditprogramm bewegt.

Meyer hat erst kürzlich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz appelliert, die Erhöhung der Haftungsfreistellung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu prüfen. Zwar ist das eigene Risiko der Geschäftsbanken im Zuge der Corona-Krise bereits auf 10 Prozent der Kreditsumme reduziert worden, so dass derzeit 90 Prozent des Kreditvolumens staatlich abgesichert sind. Im Interesse einer schnellstmöglichen Kreditprüfung wäre aber eine Absicherung von bis zu 100 Prozent nötig. „Es geht uns um Kredite für kleine und mittlere Unternehmen“, so Finanzminister Meyer, „Sie sind vom Shutdown ganz besonders betroffen, da sie nur selten Rücklagen bilden konnten. Wenn wir die Unternehmen durch die Krise bringen wollen, geht es jetzt darum, diese Firmen schnell mit Krediten zu versorgen. So können wir Existenzen sichern, um nach der Krise sofort wieder durchstarten zu können.“

Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, regte Meyer zudem an, auch die Risikoprüfung der KfW zu überarbeiten und auf einen Betrag deutlich oberhalb von 3 Mio. Euro festzulegen. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können.

Meyer beriet sich heute erneut in einer Telefonschaltkonferenz mit Vertreter von Banken, Unternehmen sowie Gewerkschaften. Zudem erkundigte sich der Finanzminister über die ersten Erfahrungen im Umgang mit den Hilfen des Landes und des Bundes. Ein dabei häufig geäußerter Wunsch war die Verlängerung der Laufzeiten der KfW-Kredite.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Situation stellt alle Institutionen vor neue Herausforderungen. Das gilt für den Staat ebenso wie für die Kreditwirtschaft. Es geht jetzt um schnelle Hilfen. Es war wichtig, dass die Kreditinstitute ihre internen Prozesse so umstrukturieren, dass die Vielzahl an Anträgen von Unternehmen in Schwierigkeiten umgehend bearbeitet werden kann. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure bei der Prüfung und Genehmigung ihre jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen.“