Menü Schließen

Kategorie: Gesundheit / Pflege

COVID 19: Zwei weitere Sterbefälle in MV

Schwerin – Im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es zwei weitere Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist ein 60-jähriger Mann mit verschiedenen schweren Vorerkrankungen verstorben. Er war mit den für eine Corona-Infektion typischen Symptomen seit dem 26.03.2020 in stationärer Behandlung.

Verstorben ist auch ein 77-jähriger Mann aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hatte schwerste Vorerkrankungen und befand sich in palliativer Betreuung. Auch dieser Patient wurde seit dem 26.03.2020 im Krankenhaus behandelt.

Die zuständigen Gesundheitsämter koordinieren die erforderlichen Maßnahmen vor Ort.

Ergänzung beim BAföG

Schwerin – Viele Studierende sind derzeit in Sorge um ihre finanzielle Grundlage. Nebenjobs brechen weg oder die Eltern geraten aufgrund der Krise in finanzielle Problemlagen und können nicht in gewohnter Form unterstützen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat deshalb die Entscheidung des Bundes begrüßt, Studierenden beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entgegenzukommen und flexible Verfahren anzuwenden. Im Zuge der krisenbedingten Gesetzgebung hat der Bund auch das BAföG in Teilen geändert.

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger bekommen auch für den Zeitraum, in dem momentan kein Besuch der Schule bzw. Hochschule wegen coronabedingter Schließung möglich ist, eine Förderung.

Anträge von Studierenden, bei denen sich die eigenen Einkommensverhältnisse oder die der Eltern geändert haben, werden schnell bearbeitet. Es stehen Hilfsinstrumente für kurzfristigen Zahlungsbedarf zur Verfügung. Das beinhaltet Vorbehaltsbewilligungen bei Folge- oder Aktualisierungsanträgen und Abschlagszahlungen bei Neuanträgen.

Studierende, die jetzt im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder der Landwirtschaft tätig sind, wird der Verdienst nicht wie sonst üblich auf den gesamten Förderzeitraum, sondern nur auf die Zeit ihrer Beschäftigung angerechnet.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass Studierende, die sich jetzt für andere einsetzen und anpacken, nicht um ihre Förderung bangen müssen“, sagte Martin am Montag. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich auf Initiative Martins beim Bund dafür eingesetzt, dass nicht nur der Verdienst im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen, sondern auch in der Landwirtschaft nicht auf das BAföG im gesamten Förderzeitraum angerechnet wird.

Martin betonte, wie wichtig es gerade jetzt sei, dass sich Studierende in der Land- und Ernährungswirtschaft engagieren. „Wir brauchen jetzt auch Studierende, die sich für die Gemeinschaft in der Krise engagieren. Wer also Engagement mit einem Nebenverdienst vereinen möchte, findet dort die Möglichkeit“, sagte Martin.

Im Internet ist unter der Adresse www.mv-wir-packen-an.de eine Stellenbörse geschaltet, über die sich auch Studierende um einen Job in der Land- und Ernährungswirtschaft bewerben können.

Maßnahmen für Zugewanderte

Alabali-Radovan: Corona-Krise macht Maßnahmen für Zugewanderte dringend notwendig

Schwerin – „Die Corona-Krise stellt jetzt viele Zugewanderte vor existenzielle Herausforderungen. Abläufe insbesondere bei Asylverfahren, bei Duldungen im Rahmen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen oder zur Sicherung von Sozialleistungen dürfen deshalb nicht zulasten der Migrantinnen und Migranten ausgelegt werden. Maßnahmen des Bundes sind jetzt dringend notwendig“, erklärte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan.

Durch die aktuellen Einschränkungen zum Zwecke der Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 würden viele Zugewanderte einschneidende Konsequenzen erfahren. Aus diesem Grund haben die neun Integrationsbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die zehn Maßnahmen formuliert.

Als wesentlichen Schritt erachtet Alabali-Radovan die Entzerrung der beengten Wohnverhältnisse in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. „Die Einhaltung der jetzt nötigen Hygienestandards und Kontaktverbote sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur schwierig umsetzbar. Der Schutz der Geflüchteten vor Ansteckungen muss gewährleistet sein. Insbesondere bei Menschen aus Risikogruppen müssen Verteilungen in die Kommunen in Betracht gezogen werden.“

„Wer aufgrund der Corona-Pandemie jetzt Unterbrechungen oder gar die Kündigung erfahren hat, darf nicht um seine Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsduldung bangen. Hier brauchen wir Ausnahmeregelungen,“ sagte Alabali-Radovan und bezog sich auf zwei weitere Maßnahmenpunkte des Papieres.

Weitere wesentliche Themen seien die Sicherung von Sozialleistungen und der gefahrlose Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Ebenso bekräftigen die Integrationsbeauftragten der Länder, dass eine Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender aus Griechenland in Anbetracht der Corona-Krise schnellstmöglich umgesetzt werden müsse.

Lohnersatz wegen Kita-Schließung

Arbeitgeber können beim LAGuS Anträge stellen

Schwerin – Wenn Kita und Schule geschlossen sind und kein Anspruch auf eine Notfallbetreuung besteht, droht erwerbstätigen Sorgeberechtigten ein Verdienstausfall. „Um diese besonderen Härten für betroffene Eltern abzufedern, tritt ab dem 30. März, eine neue gesetzliche Regelung in Kraft“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Nach Paragraf 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz wird nun eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte „Eltern-Entschädigung“. Der Bundesrat hatte dafür am vergangenen Freitag „grünes Licht“ gegeben.

Drese: „Für viele Familien gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Insbesondere berufstätige Eltern mit kleinen Kindern sind aufgrund von Schul- und Kitaschließungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Oft sind alle Bemühungen eine andere Betreuung zu finden erfolglos und ein Elternteil kann nicht zur Arbeit. Deshalb begrüße ich die neue Eltern-Entschädigung sehr.“

Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom jeweiligen Arbeitgeber gestellt werden. Antragsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS). Die Arbeitgeber zahlen für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen den Lohn in Höhe von 67 Prozent fort. Der Höchstbetrag für einen vollen Monat beträgt 2.016 Euro. Den Arbeitgebern werden die ausgezahlten Beträge durch die Neuregelung im Infektionsschutzgesetz auf Antrag erstattet.

Die Elternentschädigung erhalten erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Auch Pflegeeltern und Selbstständige haben einen Anspruch.

Für Fragen zur Eltern-Entschädigung ist montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0385/ 399-1111 geschaltet.

Auch per Mail ist eine Kontaktaufnahme möglich: eltern.entschaedigung@lagus.mv-regierung.de

Alle Informationen inklusive Merkblatt und Antragsformulare sind unter www.lagus.mv-regierung.de/Services/Blickpunkte/coronavirus-entschaedigung abrufbar.

Corona und Abfallentsorgung

Schwerin – Die Corona-Epidemie und die Maßnahmen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellen auch die Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern vor besondere Heraus­forderungen. Zum einem fällt mehr Abfall an, weil sich deutlich mehr Menschen als sonst zu Hause aufhalten. „Damit die Restabfalltonnen nicht überquellen, sind Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung gerade wichtiger denn je“, appelliert Umweltminister Dr. Till Backhaus an die Bevölkerung. Viele nutzen die Corona-Zwangspause zudem auch, um Keller und Dachböden zu entrümpeln. Auch hier mahnt der Minister, die Abfallentsorgungssysteme nicht über Gebühr zu strapazieren.

Gleichzeitig verweist er darauf, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) für die Abfallentsorgung von Haushalten, in denen infizierte Personen, begründete Verdachtsfälle oder sonstige Personen in häuslicher Quarantäne leben bestimmte Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt.

Für diese Haushalte rät das Umweltweltministerium gemäß den Empfehlungen des RKI zu folgendem Umgang mit Abfällen – auch wenn bisher keine Fälle bekannt sind, bei denen sich Personen durch Berührung von kontami­nierten Gegenständen angesteckt haben:

  • Neben dem Restmüll sind auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll ausschließlich über die Restmülltonne (graue Tonne) zu entsorgen.
  • Sämtliche Abfälle, die durch das Virus kontaminiert sein könnten, sind in Abfallsäcken zu entsorgen. Einzelgegenstände wie beispielsweise Taschentücher sind nicht lose in Abfalltonnen zu werfen.
  • Abfallsäcke sind sicher zu verschließen.
  • Spitze und scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstich­sicheren Einwegbehältnissen zu verpacken.
  • Müllsäcke sind möglichst sicher zu verstauen, so dass keine Tiere damit in Kontakt kommen.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sind nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt zu entsorgen.
  • Für alle anderen privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern, in denen keine infizierten Personen, keine begründeten Verdachtsfälle und auch keine sonstigen Personen in häuslicher Quarantäne leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Es gelten die entsprechenden Hinweise des Abfallentsor­gers.

Antragsverfahren für polnische Berufspendler

Schwerin – Bund, Land und Kommunen entscheiden im Tagestakt über die Maßnahmen, um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.  Mit dem MV-Schutzschirm wurde auch eine Vielzahl von Programmen auf den Weg gebracht, die die wirtschaftlichen Auswirkungen abfedern soll. Ziel der Landesregierung ist es, möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Unter anderem unterstützt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 28.3. bis einschließlich den 19.4. auch polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln nicht mehr zur Arbeit pendeln können.

„Das Antragsverfahren steht“, informieren der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph und erklären: „Unterstützt werden sowohl Berufspendlerinnen und Berufspendler, die sich jetzt eine Unterkunft mieten müssen als auch Wochenpendlerinnen und Wochenendpendler, die an den Wochenenden nicht nach Hause können. Das ist insbesondere in besonders wichtigen Branchen wie dem Gesundheitssystem und der Ernährungswirtschaft von enormer Bedeutung. Wir danken allen die bereit sind, persönliche Einschränkungen auf sich zu nehmen und ihre so wichtige Arbeit für die Menschen in unserem Land, auch in dieser schwierigen Zeit, weiter nachgehen.“

Tagespendler erhalten eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten.

Wochenpendler erhalten eine Zahlung in Höhe von 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Weitere 20 Euro kommen für Familienmitglieder hinzu, wenn sich diese ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten.

 „Der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand soll so ausgeglichen werden. Wir bitten Arbeitgeber und Arbeitnehmer – machen Sie davon Gebrauch, zur besseren Bewältigung unserer schwierigen Zeit“, so Dahlemann und Rudolph abschließend.

Im Laufe des 30.03.2020 wird der entsprechende Antrag durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) ins Netz gestellt werden.

Unter www.Metropolregion-Stettin.de können sich Interessierte registrieren, um dann alle Informationen direkt von der Landesregierung und auch das Antragsformular per Mail zu erhalten.

Ustalono procedurę składania wniosków dla Polaków dojeżdżających do pracy w Meckelnburgii Pomorzu Przednim

Władze federalne, kraju związkowego i komunalne decydują codziennie o środkach mających na cRząd kraju związkowego Meklemburgii-Pomorza Przedniego będzie wspierał między innymi w okresie od 28 marca do 19 kwietniawłącznie Polaków dojeżdżających do pracy w Meklemburgii-Pomorzu Przednim, którzy ze względu na polskie przepisy dotyczące kwarantanny nie mogą dojeżdżać do pracy.

„Procedura wnioskowania została ustalona“, poinformowali Parlamentarny Sekretarz Stanu do spraw Pomorza Przedniego, Patrick Dahlemann oraz Sekretarz Stanu w Ministerstwie Gospodarki, Pracy i Zdrowia, dr Stefan Rudolph, którzy wyjaśniają: „Wsparcie będzie udzielane zarówno osobom codziennie dojeżdżającym do pracy, które teraz muszą wynająć mieszkanie, jak i osobom dojeżdżającym co tydzień, które w tych warunkach nie mogą wrócić do domu na weekend. Szczególnie ważne jest to w sektorach istotnych dla systemu, takich jak opieka zdrowotna czy przemysł spożywczy. Dziękujemy wszystkim, którzy w tych trudnych czasach są skłonni zaakceptować osobiste ograniczenia i kontynuować swoją tak ważną pracę dla ludzi w naszym kraju związkowym“.

Osoby codziennie dojeżdżające do pracy otrzymają dopłatę w wysokości 65 euro za dzień, jeśli pozostaną na terenie Meklemburgii-Pomorza Przedniego. Ponadto, 20 euro dziennie będzie wypłacane na pobyt członków rodzin tych pracowników, którzy na czas trwania kwarantanny zdecydują się również na pobyt na terenie Meklemburgii-Pomorza Przedniego.

Osoby dojeżdżające do pracy co tydzieńotrzymają dopłatę w wysokości 65 euro za pobyt w soboty, niedziele i dni świąteczne, jeśli zatrzymają się teraz w Meklemburgii-Pomorzu Przednim. W przypadku pobytu w Meklemburgii-Pomorzu Przednim również członków ich rodzin dodane zostanie kolejne 20 euro na osobę.

 „W ten sposób zrekompensowane mają zostać dodatkowe koszty wynikające z pobytu. Prosimy zarówno pracodawców, jak i pracowników – skorzystajcie z tej możliwości, aby skuteczniej poradzić sobie w trudnych dla nas czasach“ podsumowali Dahlemann i Rudolph.

W dniu 30.03.2020 r. Krajowy Urząd do sprawZdrowia i Spraw Społecznych Meklemburgii-Pomorza Przedniego (LAGuS) opublikuje na stronie internetowej odpowiedni formularz wniosku.

Osoby zainteresowane mogą się zarejestrować na stroniewww.Metropolregion-Stettin.de, w celu otrzymywania bezpośrednio od władz krajowych drogą mailową wszystkich informacji, jak również formularza wnioskowego.