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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Unterstützung der Rehakliniken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt, Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu richten, die aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle (seit dem 16. März 2020) infolge einer geringeren Bettenauslastung haben.

„Der Bund leistet einen aktiven Beitrag für die Unterstützung der Rehakliniken. Ausfälle werden kompensiert, denn viele Betten können nicht so ausgelastet werden, wie es vor dem Auftreten der Pandemie war“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 60 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung.

Es besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Um besonderen Belastungen aufgrund der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie gerecht zu werden, sollen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege erbringen können.

„Der Anspruch auf Kurzzeitpflege soll daher auch in Einrichtungen bestehen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen – ohne, dass gleichzeitig eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson erbracht wird“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Die Regelung gilt bis einschließlich 30. September 2020.

Die Vergütung soll sich nach dem durchschnittlichen Vergütungssatz (gemäß § 111 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) der jeweiligen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung richten. „Das vermeidet langwierige und streitanfällige Vergütungsverfahren und dient dem Ziel, möglichst kurzfristig vorhandene Versorgungskapazitäten zu nutzen“, so Gesundheitsminister Glawe abschließend.

Digitaler Unterricht

Bund und Länder unterstützen Schulen beim digitalen Unterricht in Corona-Krise

Schwerin – Bildungsministerin Martin begrüßt die Entscheidung von Bund und Ländern, dass den Schulen jetzt kurzfristig 100 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel seien eine wichtige Hilfe für unsere Schulen, um den digitalen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in dieser Krise umsetzen zu können. Die Mittel werden den Ländern für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattformen bereitgestellt. Mecklenburg-Vorpommern kann mit rund zwei Millionen Euro rechnen.

„Schulleitungen und Lehrkräfte leisten in diesen Wochen Großartiges – mit enormem Einsatz versorgen sie ihre Schülerinnen und Schüler zu Hause mit Unterrichtsstoff und Aufgaben. Sie nutzen dafür alle Wege, um das Lernen auch während der Schulschließungen für die Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Für dieses Engagement danke ich sehr herzlich“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ich höre von zahlreichen Beispielen aus Schulen, wo das digitale Lernen bereits hervorragend klappt“, sagte Martin. In einem ersten Schritt hatte das Bildungsministerium bereits in der ersten Woche der Schulschließungen allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlose Zugänge zur Unterrichtsplattform Fuxmedia ermöglicht. Davon konnten vor allem jene Schulen profitieren, die noch über keine ausreichenden Lösungen verfügten. Mithilfe dieser Plattform zur Unterrichtsorganisation können Lehrerinnen und Lehrer Unterrichtseinheiten organisieren und Lerninhalte für ihre Schulklassen so einpflegen, dass sie von zu Hause von allen Schülerinnen und Schülern digital abgerufen werden können.

Bildungsministerin Martin hatte sich zudem mit einem Schreiben an alle Lehrkräfte im Land gewandt und ihnen verschiedene Übersichten auf bereits bestehende Online-Lerninhalte zur Verfügung gestellt. Die Hinweise sind über den Bildungsserver MV abrufbar. „Es ist gut, dass wir nun mit den Mitteln über den DigitalPakt den Schulen weitere Möglichkeiten eröffnen können. Mecklenburg-Vorpommern kann mit rund zwei Millionen Euro rechnen“, erläuterte Martin. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist, dass ein Land mit mindestens einem anderen Land kooperiert und gemeinsame Projekte auf den Weg bringt, da die Mittel nur für Verbundlösungen verwendet werden können.

83. Warnemünder Woche verschoben

Warnemünde – Die 83. Warnemünder Woche wird nicht wie geplant in diesem Jahr, sondern erst 2021 stattfinden. Die Organisatoren der Traditionsveranstaltung reagieren damit auf die anhaltende, sehr dynamische Entwicklung in der Corona-Krise, blicken aber bereits optimistisch in die Zukunft: Die Vorbereitungen für 2021 haben bereits begonnen.

In etwas mehr als drei Monaten, vom 4. bis 12. Juli 2020, sollte die 83. Warnemünder Woche stattfinden. Doch die Unwägbarkeiten waren einfach zu groß, da noch kein Ende bei der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Sicht ist. Die zu Deutschlands größten Segelevents gehörende Veranstaltung und Mecklenburg-Vorpommerns zweitgrößtes Volksfest wird daher ein Jahr aussetzen und im Sommer 2021 wieder stattfinden.

„Die Gesundheit aller Beteiligten, das heißt konkret der Gäste, Sportler, Helfer und Mitarbeiter, steht für uns an allererster Stelle“, sagt Matthias Fromm, Tourismusdirektor Rostock & Warnemünde. „Im Juli Hunderttausende Besucher und Sportler aus der ganzen Welt in Warnemünde zu begrüßen, um ein sportliches und kulturelles Sommerfest zu feiern, ist aktuell einfach nicht möglich. Die Warnemünder Woche um ein Jahr zu verschieben, ist uns bei Weitem nicht leichtgefallen, aber ich halte es nach Rücksprache mit allen Beteiligten für das Richtige. Und wer weiß, wofür es gut ist? Jetzt haben wir ein Jahr Zeit, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln, um die Warnemünder Woche noch attraktiver zu gestalten.“

Der Sportdirektor der Warnemünder Woche, Peter Ramcke: „Wir müssen leider AP über Alpha signalisieren, d. h. für die Segler „Alle Wettfahrten fallen für die Warnemünder Woche aus“. Eine so hochkarätige Veranstaltung verlangt auch für die Sportler neben der Vorbereitung den Kopf frei zu haben und vor allem gesund zu sein und zu bleiben. Ich bin bereits im intensiven Austausch mit den Aktiven und Vertretern der verschiedenen betroffenen Klassen über das kommende Jahr. Fest steht, wir werden auch 2021 wieder ein sportliches Programm präsentieren, das sich sehen lassen kann und freuen uns mit allen Sportlern, ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern auf die Warnemünder Woche 2021.“

Ingeborg Regenthal, Büroleiterin des Warnemünde Vereins, der das Sommerfest an Land einschließlich der offiziellen Eröffnungsfeier und dem traditionellen „Niege Ümgang“ organisiert: „Wir stehen voll und ganz hinter dieser Entscheidung. Natürlich sind wir traurig, dass wir in diesem Jahr nicht wie gewohnt fröhlich und unbeschwert in Warnemünde feiern können, doch das Risiko wäre einfach zu groß. Wer uns kennt, weiß, wir werden uns jetzt nicht ausruhen, sondern beginnen direkt mit den Vorbereitungen, um im nächsten Jahr eine ganz tolle 83. Warnemünder Woche mit buntem Sommerfest auf die Beine zu stellen.“

Ralf Bergel vom Warnemünder Segel-Club (WSC) und ehrenamtlicher Chairman der Warnemünder Woche sagt: „Wir haben alle Optionen geprüft und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt aus logistischen und organisatorischen Gründen leider nicht möglich ist. Die Warnemünder Woche lebt von ihren hochkarätigen, internationalen Segelwettbewerben, wie Europa- und Weltmeisterschaften. Im letzten Jahr hatten wir Seglerinnen und Segler aus insgesamt 38 Nationen in Warnemünde zu Gast. Das ist auch unser Ziel für das Jahr 2021. Wir stürzen uns jetzt in die Vorbereitungen für das nächste Jahr.“

Die nächste Warnemünder Woche findet vom 3. bis 11. Juli 2021 statt.

Verzichten Sie auf Verwandtenbesuche

Schwerin – Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen gilt es, soziale Kontakte einzuschränken und andere zu schützen. Deshalb hat die Landesregierung eine Reihe von teils einschneidenden Maßnahmen getroffen. Der Staat kann jedoch den Bürgerinnen und Bürgern ihre individuelle Verantwortung nicht abnehmen.

Innenminister Lorenz Caffier appelliert deshalb noch einmal eindringlich mit Blick auf das bevorstehende Wochenende und die Osterferien: „Verwandtenbesuche sind in Zeiten einer Pandemie grundsätzlich zu vermeiden. Gefährden Sie nicht Ihre Liebsten und tragen Sie nicht das Virus unbewusst in Ihre Familie. Verzichten Sie deshalb auf diese Privatreisen, auch zum Osterfest, und auch wenn es schwer fällt. In dieser Phase der Pandemie kann es nur diese einfache, rationale Entscheidung geben. Familienbesuche kann man nachholen. Jetzt müssen wir, Staat und Bürger gemeinsam, alles tun, um Menschenleben zu retten.

Wenn es sich aus triftigem Grund nicht vermeiden lässt, gilt folgendes: „Wir raten in Zeiten einer Pandemie von Familienbesuchen dringend ab. Gefährden Sie nicht Ihre Liebsten und tragen Sie nicht das Virus unbewusst in Ihre Familie. Verzichten Sie deshalb auf diese Privatreisen, auch zum Osterfest.

Wenn ein Privatbesuch aus triftigem Grund zwingend erforderlich ist, beachten Sie folgendes: Ein Besuch von Angehörigen der Kernfamilie ist möglich. Es sei denn, der Besucher/die Besucherin kommt aus einem Risikogebiet.

Zur Kernfamilie gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel. Der Besuch bei einem Mitglied der Kernfamilie in Mecklenburg-Vorpommern ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner möglich, sofern häusliche Gemeinschaft besteht.

Covid-19 – Mobile Teams starten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern stehen ab heute vier Teams des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bereit, im Auftrag des Gesundheitsministeriums bei Verdacht einer Corona-Infektion Abstriche bei immobilen Patienten vorzunehmen. „Immobilen Menschen, die keine Möglichkeit haben bei einem Corona-Verdacht in ein Abstrichzentrum zu kommen, wird geholfen. In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz sind vier Teams zusammengestellt worden, die in das heimische Umfeld kommen, um dort Abstriche vorzunehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die 2er-Teams sind mit medizinischem Fachpersonal besetzt, die im ganzen Land unterwegs sein werden, um die Abstriche vornehmen. Die Abstriche erfolgen ausschließlich durch die Verordnung eines Arztes, der einen DRK-Koordinator über die Einsätze informiert. Dieser teilt die Teams nach Bedarf und Notwendigkeit ein. Das Wirtschaftsministerium fördert die mobilen Teams mit bis zu 100.000 Euro pro Monat. „Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Arztpraxen zu minimieren“, sagte Glawe.

Zusätzlich zu den mobilen Teams gibt es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 15 weitere Abstrichzentren für Coronatests (Greifswald, Pasewalk, Stralsund, Bergen, Ludwigslust, Parchim, Neustrelitz, Neubrandenburg, Grevesmühlen, Wismar, 2x Rostock, Schwerin, Bützow Ortsteil Wolken und Hohenfelde (Landkreis Rostock)).

Ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, soll sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch melden. Der Arzt prüft, ob die Bedingungen für einen begründeten Verdachtsfall – nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts – am Coronavirus erkrankt zu sein, vorliegen. Der Patient geht dann auf Weisung des Arztes in ein Abstrichzentrum.

„Für einen immobilen Patienten kann der Arzt das mobile Team anfordern. Der Abstrich wird dann vor Ort beim Patienten vorgenommen. Jedem Abstrichzentrum im Land ist ein festes Labor in Mecklenburg-Vorpommern zugeteilt. Im Labor wird der Abstrich ausgewertet. Das Ergebnis des Tests wird an den Hausarzt übermittelt, der den Patienten informiert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Unterbringung von Geflüchtete

Innenminister weist Vorwurf der Gefährdung zurück

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier hat den Vorwurf des Flüchtlingsrates M-V zurückgewiesen, die Behörden würden in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes die Gesundheit der Geflüchteten riskieren. „In Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden werden alle Anstrengungen unternommen, um eine Ausbreitung von Infektionen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes und in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu verhindern“, so der Minister.

Aktuell werden alle Neuzugänge der EAE, alle Bewohner der EAE, die Symptome des neuartigen Corona-Virus aufweisen sowie alle Kontaktpersonen bereits infizierter Einwohner der EAE getestet. Dabei werden die Neuzugänge zunächst in einer vorgelagerten Einrichtung untergebracht und dort getestet. Ausschließlich negativ getestete Personen dürfen dann die Einrichtung betreten.

Personen aus der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes in Nostorf/Horst sowie in der Außenstelle in Stern Buchholz, die am Corona-Virus erkrankt sind, werden zur häuslichen Isolation in einer Ausweichunterkunft der EAE in Parchim untergebracht. Es sind Fälle mit milder Symptomatik, die nicht stationär behandelt werden müssen. Sie werden an ihrem Ausweichstandort betreut und versorgt. Die Kontaktpersonen werden separat in Stern Buchholz unter häuslicher Quarantäne gestellt. Für die Separierung der Kontaktpersonen innerhalb der EAE sind spezielle Gebäudeabschnitte mit gesonderten Zugängen ausgewiesen worden.

Polizei und Sicherheitsdienst stellen sowohl am Ausweichstandort in Parchim als auch in Stern Buchholz gemeinsam mit dem Betreiber sicher, dass die verordnete Isolation bzw. Quarantäne strikt eingehalten wird. Eine Entlassung der Betroffenen geschieht nur nach Zustimmung durch die Gesundheitsbehörde.

Die Gruppenräume innerhalb der EAE sind geschlossen worden.

Für die Einrichtung eines 2. Speisesaales in der EAE Stern Buchholz wurde ein Zelt angemietet, in dem die Versorgung der Bewohner der großen Unterkunft direkt vor dem Gebäude organisiert ist. Nunmehr können die Asylbewerber die Abstandsregeln besser einhalten und die Betreuer den Zugang und Abgang besser steuern. Zudem wird „in Schichten“ gegessen. Die Asylbewerber nähen derzeit auch Mundschutzmasken für die Selbstversorgung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erstaufnahmeeinrichtung und vor allem die Betreuerinnen und Betreuer machen die Geflüchteten mit der aktuellen Situation vertraut. Hierzu gibt es einschlägige Informationen über die Risiken der Corona-Pandemie und die Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen in den unterschiedlichen Sprachen. Von besonderer Bedeutung sind vertrauensvolle Gespräche.

Auszahlung der Soforthilfe ab sofort

Schwerin – Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern hat bereits am 26. März mit der Auszahlung der Soforthilfe begonnen. Ausgezahlt werden dabei sogenannte nicht-rückzahlbare Zuschüsse an Solo-Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen. „Die Anfragen und Rückmeldungen aus der Wirtschaft sind riesig. Wir wollen vor Ort helfen. Es wird schnell und unbürokratisch gearbeitet. Der Auftragswegfall macht sich bei vielen Unternehmen in voller Wucht bemerkbar. Über 10.000 Anträge sind bereits im Landesförderinstitut eingegangen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

„Die Anträge kommen dabei aus vielen Bereichen der Wirtschaft. Das geht vom Bäcker über Friseur und Fleischer bis hin zum Segelmacher“, so Glawe weiter. Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:

– bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro

– bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro

– bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro

– bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro.

Es handelt sich hierbei um nicht-rückzahlbare Zuschüsse.

Über 80.000 Anträge sind bereits heruntergeladen worden.

Die Anträge sind zum Download auf der Internetseite des Landesförderinstitutes eingestellt: www.lfi-mv.de