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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Absage der Infotage für Vereine 2020

Schwerin – Auch vor der Finanzverwaltung macht das Coronavirus keinen Halt. Deshalb werden die ab April vorgesehenen Infotage für Vereine nicht stattfinden können (angekündigt in der Pressemitteilung vom 12.12.2019).

Mit diesen Infotagen hatten wir uns vorgenommen, Ihnen wieder einen Überblick über die notwendigen Unterlagen zur Abgabe der Steuererklärung 2019 und deren Inhalte zu geben. Wir prüfen derzeit, ob und wie wir Ihnen vielleicht anderweitig die Informationen – z.B. über digitale Angebote – zukommen lassen können. In jedem Fall finden Sie die Unterlagen in Form einer Präsentation auf unserer Internetseite www.steuerportal-mv.de .

MV-Schutzfonds für Kulturschaffende

Schwerin – Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende und Vereine profitieren von dem MV-Schutzfonds. Außerdem hat heute die Landesregierung entschieden, dass alle Einrichtungen die bereits zugesagten Förderungen und Zuwendungen erhalten werden, auch wenn sie im Zuge der Krise die Leistungen nicht erfüllen können.

„In dieser schwierigen Situation sind viele Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende, Kunstvereine und Ehrenamtler in einer wirtschaftlich fatalen Situation“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. Die Landesregierung ergänzt jetzt die Mittel des Bundes mit zusätzlichen 25 Mio. Euro. Damit hat das Land schnell reagiert und stellt die notwendigen Hilfen zur Verfügung. Die lebendige Kunst- und Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns darf nach Aussage Martins nicht langfristig unter der jetzigen Krise leiden. „Mir ist wichtig, dass trotz der jetzigen massiven Einschränkungen die lebendige Kultur im Land keinen strukturellen Schaden erleidet. Deshalb haben wir heute im Kabinett auch für die Kultur einen wichtigen Schutzschirm gespannt. Mit den Bundes- und Landesmitteln, können die größten Härten jetzt abgefedert werden.“

Viele Kultureinrichtungen stehen vor einer existenzbedrohenden Situation. Geplante Veranstaltungen mussten abgesagt werden, Publikumsverkehr ist vorerst nicht mehr möglich, Beratungen können nicht stattfinden oder Workshops fallen aus. Die bereits investierten Mittel müssen abgeschrieben werden, Einnahmen werden derzeit nicht erzielt. „Das heute beschlossene Paket gibt denjenigen Sicherheit, die momentan vor einer bangen Zukunft stehen“, so Martin. Das betrifft auch ehrenamtlich engagierte Menschen und Vereine, die ebenfalls vor erheblichen Problemen stehen. „Von den zugesagten 25 Mio. Euro stehen dem Bereich Ehrenamt fünf Millionen zur Verfügung.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in der Kultur- und Kreativwirtschaft rund 2.660 Selbstständige und Unternehmen mit etwa 9.500 Beschäftigten. Insgesamt zählt die Branche im Land rund 17.800 Arbeitsplätze.

Landesregierung schafft MV-Schutzfonds

Schwerin – Die Landesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch für die Krankenversorgung sind zusätzliche Ausgaben geplant – für notwendige Ausstattungen, Impfstoffe und Hilfsmittel. Zur Finanzierung aller Maßnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Die Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze sind:

  • Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in wirtschaftlicher Schieflage können ab morgen eine Soforthilfe beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können beim Landesförderinstitut beantragt worden. Damit zieht das Land die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen vor (einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeitsplätzen, 15.000 Euro bei 6-10 Arbeitsplätzen) und unterstützt mit 125 Millionen Euro aus eigenen Mitteln auch Kleinunternehmen bis 49 Beschäftigte, die sich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (einmalig 25.000 Euro bei 11-24 Arbeitsplätzen, 40.000 Euro bei 25-49 Arbeitsplätzen).
  • Für alle Unternehmen stehen 200 Mio. Euro für weitgehend zinsfreie Überbrückungsdarlehen bereit
  • Der Bürgschaftsrahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht.
  • 100 Mio. Euro werden für ein Beteiligungsprogramm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren.

Die verschiedenen Hilfen für Unternehmen schließen sich nicht gegenseitig aus.

  • 25 Mio. Euro gibt es für die Unterstützung von Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und ehrenamtlich Engagierten. Das Land sagt zugleich zu, dass Landeszuschüsse an Kultureinrichtungen nicht deshalb gekürzt oder gestrichen werden, weil die Erbringung der Leistung nicht möglich ist.
  • 60 Mio. Euro zusätzlich für die Krankenhausinfrastruktur (Einrichtung von Intensivbetten, Beatmungsgeräten, Schleusen und Isolationseinrichtungen)
  • 20 Mio. Euro für Investitionen in die Digitalisierung und Ausstattung öffentlicher Einrichtungen
  • 70 Mio. Euro für Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier geht es insbesondere um die Lohnfortzahlung,
  • 100 Mio. Euro Reserve für weitere Maßnahmen.

„Wir unterstützten mit ganzer Kraft die Unternehmen und die Beschäftigten in dieser schwierigen Situation. Es muss alles dafür getan werden, dass auch die wirtschaftlichen Strukturen und auch der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern gesund bleiben. Bei uns im Land arbeiten besonders viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Betrieben. Deshalb setzen wir mit unserem MV-Schutzfonds einen besonderen Schwerpunkt auf Kleinst- und Kleinunternehmen. Es geht hier allein um 60.000 Unternehmen mit rund 300.000 Beschäftigten. Wir wollen helfen, wo uns das möglich ist“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Wir wollen in der schwierigen Zeit den Menschen und den Unternehmen helfen. Selbständige und Unternehmen, ob klein oder groß, müssen die Chance bekommen, nach der Krise schnell wieder auf die Beine zu kommen“, so Innenminister Lorenz Caffier.

„Wir haben einen enormen Schutzschirm gespannt, der viele Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbereiche bei uns im Land umfasst. Wichtig ist, dass die Unterstützung bei den Menschen vor Ort ankommt. Daran arbeiten Land und Bund gemeinsam. Das bedeutet auch, dass wir an die Kleinsten, Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen denken. Hier macht sich der rapide Auftragswegfall in voller Wucht bemerkbar. Unser Ziel ist es, die Unternehmen am Markt zu halten, bestmöglich zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund Harry Glawe.

Der Doppelhaushalt 2020/21 wird nicht angetastet.

Zur Finanzierung des Schutzfonds und wegen der aufgrund der Corona-Krise zu erwartenden Steuermindereinnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Mit der Änderung sollen zusätzliche Haushaltsermächtigungen in Höhe von 1 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon werden 700 Millionen Euro als zusätzliche Ausgabeermächtigung und 400 Millionen Euro als Bürgschaftsermächtigung zur Verfügung gestellt.

Die einnahmeseitige Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben soll durch die Inanspruchnahme einer Nettokreditermächtigung in Höhe von 700 Millionen Euro sichergestellt werden. Dazu soll auf eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zurückgegriffen werden, die für den Fall einer Naturkatastrophe vorgesehen ist (Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).

„Das ist eine historisch einmalige Situation. Nie zuvor ist die Weltwirtschaft nahezu gleichzeitig zum Erliegen gekommen und sind Steuereinnahmen so schnell weggebrochen. Es war daher weitsichtig, Rücklagen aufzubauen, die uns jetzt helfen, die Wirtschaft bei uns im Land zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern. Wir setzen jetzt alles daran, diese schwere Zeit zu überbrücken und als Gesellschaft noch stärker aus dieser Krise zurückzukommen. Wir stehen zusammen,“ erklärte Finanzminister Reinhard Meyer.

Ältere Menschen schützen und unterstützen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert an die Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger, um gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen. „Deshalb ist es wichtig, dass Pflegeheime und Einrichtungen für vergleichbar schutzbedürftige Menschen für Besucherinnen und Besucher fast vollständig geschlossen sind und diese Vorgaben von allen mitgetragen werden“, sagte Drese heute in Schwerin.

Nur so können die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in der derzeitigen Situation wirksam geschützt werden, so Drese. Denn mit zunehmendem Alter steige das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Drese: „Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen daher besonders wichtig.“

Ausnahmen vom Besuchsverbot in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind in Mecklenburg-Vorpommern nur unter ganz engen und restriktiven Voraussetzungen möglich. „Sie können von der Einrichtungsleitung erlaubt werden für enge Familienangehörige im Notfall oder im Rahmen der Sterbebegleitung“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese wirbt gleichzeitig dafür, Kontakte und den Austausch in Heimen auf andere Weise herzustellen. „Ich finde es sehr gut, wenn Einrichtungen und Pflegekräfte Kontakte mit den Familien derzeit zum Beispiel über Telefon, Skype oder Videobotschaften ermöglichen“, sagte Drese.

Die Ministerin ruft zudem dazu auf, auch auf die vielen Familien, in denen Pflegebedürftige leben und versorgt werden, zu achten. „Diese Familien brauchen unsere Unterstützung. Ich freue mich über engagierte Nachbarn oder ehrenamtliche Initiativen, die Einkäufe oder Botengänge übernehmen. Das ist gelebte Alltagshilfe. Diese Solidarität untereinander brauchen wir in diesen schwierigen Wochen“, so Drese.

Finanzminister berät mit Kreditwirtschaft

Schwerin – Auf Einladung von Finanzminister Reinhard Meyer kamen heute wichtige Vertreter der Kreditwirtschaft im Land zu einer Telefonschaltkonferenz zusammen. Meyer informierte über geplante Maßnahmen und appellierte an die Institute, notwendige Hilfen schnell an Unternehmen weiterzuleiten.

Eine entscheidende Rolle bei den Hilfen kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu – der Förderbank des Bundes und der Länder. Sie soll Kredite von Unternehmen absichern, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten. An diese Kredite kommen Unternehmen in der Regel über ihre Hausbanken. Die müssen allerdings die Kreditanträge prüfen und selbst für einen Teil der Kredite haften. Bislang lag das eigene Risiko der Geschäftsbanken bei 20 Prozent der Kreditsumme. Durch eine Neuregelung soll dieses Risiko – auch im Interesse eines schlankeren Genehmigungsverfahrens – auf bis zu 10 Prozent begrenzt werden. 90 Prozent des Kreditvolumens können also zukünftig staatlich abgesichert werden. Ob dies ausreichend ist, wird noch diskutiert.

„Die Unterstützung der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Kreditbanken ist jetzt unerlässlich. Wir stehen vor einer historischen Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir stehen vor einer schweren Zeit. Es ist aber auch klar, dass wir diese Krise bewältigen werden. Dann brauchen wir gut aufgestellte Unternehmen, dafür brauchen wir jetzt schnelle und wenig bürokratische Überbrückungskredite. Durch die erweiterte Übernahme des Kreditrisikos durch die KfW haben wir die Möglichkeiten dafür geschaffen. Hier sitzen wir gemeinsam mit den Banken in einem Boot.“

Aufnahme und Verteilung von Covid-19-Patienten

Schwerin – Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von positiv getesteten verlegungsfähigen Covid-19-Patienten werden an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese steuern in ihren Einzugsgebieten (Clustern) in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. „Die Aufnahme von COVID-19-Patienten soll dabei bewusst dezentral erfolgen, um möglichst nah an den Ausbruchsherden zu bleiben und die Kapazität der Rettungsdienste möglichst zu schonen. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert. Das Vorgehen haben wir mit den Beteiligten entsprechend abgestimmt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Zu jedem Cluster gehören neben der Koordinierungsstelle zwischen fünf und acht Kliniken. Insgesamt (Koordinierungsstellen und Krankenhäuser) sind dies voraussichtlich 28 Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Zuordnung der beteiligten Krankenhäuser zu den Koordinierungsstellen erfolgt in Anlehnung an die Planungsregionen des Krankenhausplans und unter Berücksichtigung der räumlichen Beziehungen für die Region“, so Glawe weiter. Der für die Region zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst wird in die Entscheidungen eingebunden. „Der Clustermanager koordiniert daneben insbesondere die Verteilung der Beatmungskapazitäten und das erforderliche Personal in der Clusterregion in enger Absprache mit den jeweiligen Krankenhäusern“, erläuterte der Gesundheitsminister. Nicht geeignet oder vorgesehen für die Erstaufnahme von COVID-19-Patienten sind psychiatrische Krankenhäuser.

Glawe machte deutlich, dass eine flächendeckende erhöhte Beatmungskapazität zur Versorgung der COVID-19-Patienten notwendig sei. „Zurzeit werden 512 Beatmungsplätze vorgehalten. Weitere ca. 100 Plätze können als Reserve ohne Zuführung von weiteren Beatmungsgeräten aktiviert werden“, machte Glawe deutlich.

„Sollten die Krankenhäuser eines Clusters ihre Kapazitätsgrenze erreichen, können geeignete Fälle, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Vorgesehen hierfür sind aufgrund ihrer krankenhausnahen Strukturen die Klinik Malchower See für Cluster I; Tessinum in Tessin für Cluster II; Median Klinik Bad Sülze für Cluster III; Medigreif Parkklinik Greifswald für Cluster III sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg für Cluster IV. Die vorgenannten Rehakliniken sollen primär weiterbelegt werden. Im Falle einer Hinzuziehung als Krankenhaus verlegen diese ihre Rehabilitationspatienten in nahegelegene Rehakliniken. Hilfsweise kann ein verkürztes Verfahren in der Krankenhausplanung realisiert werden. Zur Absicherung der notwendigen Einsatzzeiten sollen die Arbeitszeitregelungen gelockert sowie die wechselseitige Personalüberlassung vereinfacht werden.

Darüber hinaus sollen vier Fieberzentren in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut werden. „Zur Identifizierung und Weiterleitung positiv getesteter COVID-19-Patienten ist geplant, zum Schutz der ambulanten Strukturen in Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin Zentren einzurichten. Die Maximalversorger an den Standorten stehen unterstützend zur Verfügung. Greifswald wird dabei als Pilotprojekt vorangestellt. Die Fieberzentren sind Teil der ambulanten Versorgung und dienen neben der Behandlung der Betroffenen insbesondere dem Schutz und der Entlastung der ambulanten Arztpraxen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Die Fieberzentren werden von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben und von den Gesundheitsämtern koordiniert. Den Fieberzentren werden Patienten mit positivem SARS-CoV-2 („Coronavirus“)-Nachweis zugeführt. In den Zentren wird über deren geeignete Weiterbehandlung entschieden.

Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, der DGB Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch haben sich heute in einer gemeinsamen Erklärung zu einer engen Zusammenarbeit der Sozialpartner in Zeiten der Corona-Krise bekannt. Gemeinsames Ziel sei es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen. Sie warben dafür, die Möglichkeiten der Kurzarbeit zu nutzen. Die Bundesregierung berät heute, die Landesregierung morgen über weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen.

Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, DGB Nord-Vorsitzender Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch erklären:

Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Landesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Die Gesundheit der Menschen, die verlässliche Versorgung der Bevölkerung, Rettungsschirme für Unternehmen und die Vermeidung von Kündigungen der Beschäftigten sind das Gebot der Stunde. Jetzt brauchen Menschen Sicherheit. Auf unsere Arbeits- und Sozialstandards ist Verlass.

Wir wollen die Belegschaften zusammenhalten. Wir wollen für die Zeit nach der Corona-Krise gewappnet sein. Konflikte und Interessensgegensätze bleiben bestehen. Aber in dieser besonderen Situation werden sie hinten angestellt. Wir wollen, wie schon in der Finanzkrise 2008/2009, gemeinsam dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abgefedert werden und die kraftvolle Rückkehr zu stabilen Verhältnissen gelingt.

Bund und Land stellen eine Vielzahl von Sofort-Instrumenten zur Verfügung, um die Beschäftigung und Ausbildung in den Betrieben und die Liquidität der Unternehmen zu stabilisieren. Wir wissen, dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld und staatlichen Liquiditätshilfen für viele Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen in M-V absolutes Neuland sind. Wir ermutigen Unternehmen, das für alle, auch Klein- und Kleinstunternehmen, außerordentlich flexible und vorteilhafte Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit auch vorbeugend in Anspruch zu nehmen, um Kündigungen zu vermeiden. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass die neu geschaffenen, sofort und niederschwellig beantragbaren und ausgezahlten Fördermittel gerade den Erhalt der Arbeitsplätze zum Ziel haben und entsprechend konditioniert sind. Wir werden in der Zeit nach der Pandemie in den Betrieben jede Arbeitskraft benötigen.

Landesregierung und Sozialpartner werden alles unternehmen, um die bereitgestellten Hilfen sofort und zielgenau in den Unternehmen wirksam werden zu lassen. Nutzen Sie die Instrumente und Informations- und Beratungsangebote, vermeiden Sie Kündigungen!