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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Kita-Schließungen: Drese zieht positives Zwischenfazit

Schwerin – „Wir können mit der Umsetzung der Kita-Schließungen und der Einrichtung der Notfallbetreuung sehr zufrieden sein. Mein Dank gilt den Kitas, Tagespflegepersonen und Jugendämtern für die sehr gute Kooperation und Umsetzung. Und mein Dank gilt den Eltern für deren sehr hohes Verantwortungsbewusstsein und das Verständnis für die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie.“

Sozialministerin Stefanie Drese zieht ein positives Fazit nach der Schließung von Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflegestellen am (gestrigen) Montag. Die allermeisten Eltern konnten schon am Übergangstag ihre Kinder zu Hause betreuen.

Drese: „Ich weiß, dass das für viele Eltern nur schwer zu organisieren war. Umso erfreuter bin ich, dass dies bereits am ersten Tag so gut gelungen ist. Das zeigt die hohe Bereitschaft, sich und andere vor den Auswirkungen des Coronavirus so gut wie möglich zu schützen.“

Auf Grundlage gemeldeter Zahlen aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin (mit Ausnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte) und Hochrechnungen des Sozialministeriums lag die Quote der Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen (inkl. Tagespflege) bei unter vier Prozent. Bei gut 115.000 Kindern in Kindertageseinrichtungen wären das zwischen 3.500 und 4.500 Kindern in der Notfallbetreuung.

Auch wenn sich die Zahl der Kinder in der Notfallbetreuung nach Prüfung von Einzelfällen in den Jugendämtern noch leicht erhöhen kann, sind dies nach Ansicht von Drese sehr gute Werte für eine wirksame Bekämpfung des Coronavirus.

Die Ministerin appelliert an alle Eltern, auch weiterhin nicht die Großeltern mit der Betreuung zu beauftragen, weil ältere Menschen zur Risikogruppe zählen. „Und auch der Aufbau von privaten Betreuungsgruppen läuft dem Ziel, alle sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken, diametral entgegen“, so Drese.

Ausbreitung des Corona-Virus

Die heutigen Maßnahmen der Landesregierung (17. März 2020) ergänzen die zehn bereits beschlossenen Maßnahmen im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 14. März 2020

Schwerin – Mit zunehmender Dynamik verbreitet sich das neue Corona-Virus in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. In gleichem Maße nehmen auch die Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft zu. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mit ihrem Beschluss vom 14.03.2020 notwendige Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Situation verlangt sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Wirtschaftsakteuren im Land viel ab.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die eingeleiteten Maßnahmen starke Einschnitte in ihren Alltag. Die Wirtschaft wiederum steht vor der Herausforderung, vorübergehend sinkende bis hin zu komplett wegfallenden Absatz- und Gästezahlen zu verkraften und finanziell zu überbrücken. Ziel ist es, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Besonders betroffen von den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem die hiesige Tourismusbranche sowie der Handel, bei denen sich der weitgehende Wegfall des Ostergeschäfts erheblich auswirken wird.

Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung müssen daher als erster Schritt zur Bewältigung der Gesamtsituation verstanden werden. Im nächsten Schritt muss nun alles Erforderliche getan werden, um die Wirtschaft sicher durch die Krise zu begleiten.

Die Landesregierung begrüßt deshalb die bereits angekündigten und ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung der Kurzarbeiterregelung rückwirkend ab dem 01.03.2020, zu flexiblen Regelungen im Steuerbereich sowie zur Ausweitung des Großbürgschaftsprogramms und bestehender Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken. Die bundesseitig angestellten Überlegungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen zur Lohnfortzahlung im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung zu erarbeiten, werden ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommt die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt vorsieht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits mit dem Investitionshaushalt 2020/2021 bereits umfassende Investitionen auf den Weg gebracht. Nach Überwindung der aktuellen Situation werden sie weitere wichtige Impulse für ein Wiedererstarken der Wirtschaft setzen.

A. In Ergänzung zu den bereits am 14. März 2020 beschlossenen 10 Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Mecklenburg- Vorpommern hat die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten verständigt. Deshalb beschließt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende weitere Maßnahmen:

1. Verkaufsstellen des Einzelhandels

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18.03.2020, 06:00 Uhr geschlossen; ein Verkauf mittels Lieferdiensten und / oder Abholung bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind:

– Einzelhandel für Lebensmittel,
– Wochenmärkte,
– Abhol- und Lieferdienste,
– Getränkemärkte,
– Apotheken,
– Sanitätshäuser,
– Drogerien,
– Tankstellen,
– Banken und Sparkassen,
– Poststellen,
– Frisöre,
– Reinigungen,
– Waschsalons,
– Zeitungsverkauf,
– Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte,
– Tierbedarfsmärkte sowie
– der Großhandel.

Landesweit wird aus dringendem öffentlichen Interesse das Sonntag-Verkaufsverbot aufgehoben. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

2. Dienstleistungen, Handwerk

Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe sowie das Gesundheitshandwerk können ihren Betrieb fortsetzen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen.

3. Sonstige Einrichtungen

Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:

-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
– Messen, Ausstellungen,
– Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (innen und außen),
– Spezialmärkte,
– Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
– der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
– Schwimm- und Spaßbäder,
– Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
– sowie Spielplätze (innen und außen).

4. Gaststätten und Restaurants

Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. An die Gäste wird appelliert, zueinander ausreichend Abstand zu halten. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von 50 oder mehr Personen in einer Gaststätte/Restaurant untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung möglich.

5. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze

Den Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.

6. Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern

Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.

Betretungseinschränkungen

Zu den bereits beschlossenen Betretungsregelungen vom 14.03.2020 zum Beispiel für Alten- und Pflegeheime kommen nachfolgende Einschränkungen hinzu:

Der Besuch von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß §§ 45 ff. SGB VIII, ist für solche Besucherinnen und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab Rückkehr aus diesen Ländern bzw. diesen Gebieten untersagt.

8. Zusammenkünfte

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.

Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.

Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.

Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.
Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium sowie das Sozialministerium werden gebeten, für die unter 1-8 genannten Maßnahmen eine entsprechende Regelung zu erlassen.

B. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist entschlossen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch zielgerichtete Maßnahmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür beschließt sie nachfolgendes 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm sowie weitere Maßnahmen:

1. Fortsetzung bestehender Bürgschafts- und Darlehensinstrumente

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen im Rahmen der bewährten Bürgschafts- und Darlehensinstrumente. Sie wird notwendige Flexibilisierungen und Vereinfachungen vornehmen, um den Betroffenen schnellstmöglich helfen zu können.

Landesbürgschaften

Darüber hinaus wird die Landesregierung ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auflegen. Die diesbezüglichen Anträge sollen schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich außerdem durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Kredite von Hausbanken von 1,25 Mio. Euro auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Einzelfall.

Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro können ab sofort in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.
Um den Unternehmen schnellstmöglich helfen zu können, werden die Verfahren durch eine Erweiterung der Möglichkeit für Expressbürgschaften beschleunigt. Damit werden Zusagen der Bürgschaftsbank innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.

3. Liquiditätshilfen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)

Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro eingeführt. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung ausgereicht werden (GSA). Darüber hinaus wird eine weitere Liquiditätsunterstützung für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro eingeführt.
Die vorgenannten rückzahlbaren Zuschüsse sind als nachrangig zu behandeln.

4. Verfahrensbeschleunigungen für Landeszuschüsse

Die Auszahlung von Investitionszuschüssen aus dem Programm der GRW an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Investitionszuschüssen an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung sowie von Forschungs- und Entwicklungszuschüssen für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen soll innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung erfolgen.

5. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen

Die Landesregierung wird die vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Flexibilisierung im Steuerbereich umfassend anwenden. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:

a. zinslose Steuerstundung,
b. Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
c. der Erlass von Säumniszuschlägen.

Von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Die vorbenannten Maßnahmen gelten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31.12.2020.

6. Digitale Unterstützung für KMU

Das Digitalisierungsministerium wird beauftragt, gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband und den Digitalisierungspartnern im Land den Aufbau einer landeseigenen Online-Handelsplattform für Einzelhändler und Produkte für Verbraucher jeglicher Art aus dem Land Schritt für Schritt aufzubauen. Diese soll aus Mitteln der digitalen Agenda, hier den Fördermitteln für die Förderung von KMU bei Digitalisierungsmaßnahmen, finanziert und mit den Mitteln eines kollaborativen Arbeitsprozesses mit den digitalen Talenten und der Kreativwirtschaft im Land möglichst kurzfristig entwickelt und mit ersten Bausteinen möglichst zeitnah umgesetzt werden, beispielsweise mittels eines Online-Hackathon.

7. Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird sich fortlaufend mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften austauschen, um aus erster Hand Informationen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und bedarfsgerecht steuernd eingreifen zu können.

Die genannten Ministerien werden gebeten, die erforderlichen Regelungen für die unter Teil B Ziffer 1. bis 7. genannten Vorhaben zu erlassen und umzusetzen.

Tag 1 der Schulschließungen geordnet verlaufen

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin zeigte sich erfreut darüber, dass der erste Tag der Schulschließungen und der Notfallbetreuung gut und geordnet verlaufen ist. Fast alle Eltern konnten schon am Übergangstag zu den Schulschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen. Nach Angaben der Staatlichen Schulämter in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin sind die Zahlen der Kinder, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen, gering.

„Ein ganz herzliches Dankeschön an alle Eltern von Schulkindern in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Tag 1 der Schulschließungen ist geordnet verlaufen. Sie alle haben den Tag genutzt und die Betreuung zu Hause organisiert. Damit unterstützen Sie unsere gemeinsamen Anstrengungen, alle sozialen Kontakte auf des Notwendigste zu beschränken. Nur so können wir gemeinsam die Infektionsketten durchbrechen und Leben schützen. Bitte beauftragen sie auch weiterhin nicht die Großeltern mit der Betreuung, weil ältere Menschen zur Risikogruppe zählen. Keinesfalls dürfen private Betreuungsgruppen parallel aufgebaut werden. Das würde dem Ziel, soziale Kontakte zu minimieren, entgegenlaufen. Ein großer Dank gilt auch den Lehrerinnen und Lehrern, die die Notfallbetreuung organisieren und die weitere Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Lernstoff zu Hause vorbereiten“, lobte Martin.

In der Hansestadt Rostock befinden sich Stand heute insgesamt 55 Kinder der Jahrgangsstufen 1-4 in den Schulen. Im Landkreis Rostock sind es insgesamt 249 Kinder der Jahrgangsstufen 1-4. Im Schulamtsbereich Schwerin sind es zwischen 1 Kind und 15 Kinder je Schule, im Schulamtsbereich Neubrandenburg sind es 1 Kind bis 6 Kinder und im Schulamtsbereich Greifswald sind es zwischen 0 und 30 Kindern je Schule. Im unmittelbaren Umfeld der Universitätsmedizin Greifswald ist die Zahl der Kinder in der Notfallbetreuung höher, weil viele Eltern in der medizinischen Versorgung tätig sind.

„Im nächsten Schritt geht es jetzt darum, dass die Schülerinnen und Schüler auch von zu Hause lernen können“, erläuterte die Bildungsministerin. „Wir arbeiten deshalb mit Hochdruck an mobilen und digitalen Angeboten. Viele Schulen sind bereits aktiv geworden und haben eigene Möglichkeiten geschaffen, mit ihren Schülerinnen und Schülern im Kontakt zu bleiben und digital zu lernen. Auch IT-Unternehmen aus MV haben sich heute schon bei mir direkt gemeldet und ihre Hilfe angeboten. Das ist ein großartiges Engagement – diese Krise können wir als Gesellschaft nur gemeinsam meistern. Wichtig ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler sich keine Sorgen machen müssen um ihre Prüfungen und Abschlüsse. Wir werden flexible Lösungen finden, damit Schülerinnen und Schüler ihre Abschlüsse erreichen können“, erklärte Martin.

Reisen in die EU

Von der Leyen: Einreisebeschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU – für zunächst 30 Tage

Brüssel – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute die G7 Staats- und Regierungschefs informiert, dass alle Reisen in die Europäische Union, die nicht zwingend notwendig sind, für zunächst 30 Tage eingeschränkt werden.

„Hier in Europa ist derzeit das Zentrum der Virusausbreitung. Und wir wissen, dass alles, was Kontakte zwischen Menschen verringert, die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Und das gilt natürlich auch für Reisen“, sagte Ursula von der Leyen in einer Videobotschaft Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• . Ausnahmen für die Einreisebeschränkung gebe es für Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, Pendler im Grenzgebiet sowie europäische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Hause kommen. „Auch alle Gütertransporte bleiben bestehen“, sagte von der Leyen. An den Binnengrenzen im EU-Binnenmarkt sollen grüne Korridore eingerichtet werden, um allen wesentlichen Gütern an Grenzübergängen Vorfahrt zu gewähren.

„Wir müssen einerseits die Menschen schützen vor der Ausbreitung des Virus und gleichzeitig sicherstellen, dass der Warenfluss in der Europäischen Union uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt. Transporte müssen ungehindert ans Ziel kommen, damit unsere Wirtschaft das leistet, was wir jetzt brauchen“, sagte von der Leyen. Bereits am Mittag hatte die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für Grenzkontrollen vorgelegt.

„Unser Gesundheitssystem steht unter großem Druck. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben deshalb starke Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Diese Maßnahmen werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie in allen Mitgliedsstaaten koordiniert sind. Deshalb legen wir heute als Kommission Leitlinien vor für diese Grenzmaßnahmen“, so von der Leyen.

Die Einreisebeschränkungen in die EU müssen von den Mitgliedstaaten beschlossen und umgesetzt werden. Sie sollen nicht gelten für Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).

Führungsstab der Landesregierung

Schwerin – Der Interministerielle Führungsstab (ImFüSt) der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am heute unter Leitung des Ministeriums für Inneres und Europa seine Arbeit aufgenommen.

„Der weitest gehende Schutz der Bevölkerung steht beim Krisenmanagement im Mittelpunkt und hat absolute Priorität“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Wir werden mit dem Interministeriellen Führungsstab die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden begleiten und unterstützen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Die Experten des Interministeriellen Führungsstabes werden ständig die aktuelle Situation beurteilen und daraus Schlussfolgerungen für weitere Maßnahmen ziehen.

Der Interministerielle Führungsstab wird gebildet, wenn zur Abwehr oder Bekämpfung eines außergewöhnlichen Ereignisses einschließlich des Katastrophenfalls eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich ist. Er soll bei Großschadenslagen und Katastrophen von landesweiter Bedeutung das Handeln der obersten Landesbehörden sowie der Katastrophenschutzbehörden bündeln und koordinieren und die zur Lagebewältigung erforderlichen grundlegenden Entscheidungen treffen.

Für den Interministeriellen Führungsstab tritt morgen Nachmittag zu einer weiteren Sitzung zusammen.

Corona: drei zusätzliche Hotlines

Schwerin – Das Sozialministerium richtet ab sofort drei weitere Telefonleitungen ein, um umfassend über die beschlossenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.

„Mit den zusätzlichen Hotline-Angeboten reagieren wir auf die große Nachfrage und den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und den Regelungen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen und Unterkünften für vergleichbar schutzbedürftige Menschen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Folgende Telefonnummern stehen für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen zur Verfügung:

0385 588 19997

0385 588 19998

0385 588 19999 (bereits seit Sonnabend geschaltete Hotline)

Für Fragen zum Themenkomplex Pflege und soziale Einrichtungen hat das Sozialministerium folgende Hotline geschaltet:

0385 588 19995

Alle Hotlines sind heute bis 18 Uhr besetzt sowie von Dienstag bis Freitag von 9 – 18 Uhr.

Das Sozialministerium hat darüber hinaus einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ-Liste) zum Thema Kindertagesförderung erarbeitet, der auf der Homepage des Ministeriums abrufbar ist. Die Internetadresse lautet:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/

Landesregierungen im Norden schränken Tourismus ein

Schwerin – Die norddeutschen Küstenländer werden ab dem 16. März den Zugang für Touristen zu den Inseln in der Nord- und Ostsee unterbinden. Darauf haben sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsident Stephan Weil am Sonntag verständigt. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Maßnahmen aufgrund der Größe der Inseln und der zahlreichen direkten Verbindungen aufs Festland ab morgen schrittweise eingeführt.

Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müssen bzw. von der Arbeit auf dem Festland zurückkehren. Die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs wird weiterhin sichergestellt.

Grund für die Abriegelung ist, dass die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine größere Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Menschen vorbereitet sind. Die Maßnahme dient damit sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste. Insbesondere sind die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nicht auf schwere Erkrankungsverläufe ausgelegt.

Diese Anordnung wird durch verkehrsleitende Maßnahmen sichergestellt.

Urlauberinnen und Urlauber, die bereits auf einer der Inseln Quartier bezogen haben, werden gebeten, den Heimweg anzutreten.

Für den Tourismus auf dem Festland kündigten die Landesregierungen ebenfalls Regelungen an.

Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat Bestimmungen über Betretungsverbote als kontaktreduzierende Maßnahmen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte zum Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung der COVID-19 betroffenen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland erlassen.

„Wenn jemand aus einem Risikogebiet oder besonders betroffenen Gebiet mit dem Coronavirus kommt oder dort innerhalb der vergangenen 14 Tage war, ist es wichtig, zunächst soziale Kontakte zu reduzieren. Ich empfehle darüber hinaus, wenn irgend möglich, im häuslichen Bereich zu arbeiten. Arbeitgeber werden aufgefordert, pragmatische Lösungen zu finden und soweit möglich, Heimarbeit insbesondere auch für Berufspendler zu ermöglichen. Diese Regelungen sind eine Herausforderung für uns alle. Die Gesundheit unserer Menschen hat Vorfahrt, alle müssen den Ernst der Lage erkennen und mithelfen, pragmatische Lösungen zu finden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Darüber hinaus regelt der Erlass beispielsweise, dass öffentlich Beschäftigte Reisen aus privatem Anlass in Risikogebiete oder in besonders betroffene Gebiete der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen haben. Arbeitgeber werden aufgefordert, gleiches für ihre Beschäftigten zu prüfen. Nur in absolut zwingenden Notsituationen sollten sie Ausnahmen zulassen.

Personen aus Risikogebieten oder aus besonders von der Ausbreitung der COVID-19 betroffenen Gebieten ist es für einen Zeitraum von 14 Tagen untersagt, beispielsweise Kindertagesstätten, Berufsschulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung zu betreten. Hiervon ausgenommen sind Angehörige der Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren), der Polizei, von Rettungsdiensten, dem Zivil- und Katastrophenschutz und von sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen.

Ebenso sind von den Betretungsverboten behandlungsbedürftige Personen, nächste Angehörige von behandlungsbedürftigten Minderjährigen und palliativ-medizinisch behandelten Personen, Betreuerinnen und Betreuer von behandlungsbedürftigen Betreuten sowie die in der jeweiligen Einrichtung für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Beschäftigten ausgenommen.

Für Beschäftigte deren notwendig pflichtigen Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge zwingend wahrgenommen werden müssen, werden Kriterien beziehungsweise erforderliche Maßnahmen im Einvernehmen mit den Gesundheitsämtern abgestimmt.

Die entsprechende Festlegung der Risiko-Gebiete erfolgt durch das Robert-Koch-Institut (RKI) innerhalb der 14-Tages-Frist.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter:

 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

 tagesaktuell abrufbar.

Rechtsgrundlagen für den Erlass sind das Infektionsschutzausführungsgesetz M-V (IfSAG M-V), das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) sowie das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG M-V). Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat den Erlass am Sonntag, den 15. März 2020 unterschrieben. Er tritt am Montag, den 16. März 2020 in Kraft und ist befristet bis einschließlich 19. April 2020. Zu diesem Zeitpunkt wird zeitnah eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen.