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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Schulschließungen in M-V

Wichtige Unterlagen für Eltern und Lehrkräfte/Selbsterklärung für Notfallbetreuung und Checkliste veröffentlicht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben heute eine Checkliste zu den Schulschließungen und den weiteren Maßnahmen erhalten. Für Eltern steht eine Selbsterklärung zur Verfügung, in der sie erklären müssen, dass sie zur Personengruppe gehören, für die eine Notfallbetreuung zu gewährleisten ist. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen diese Informationen per E-Mail übermittelt. Lehrerinnen, Lehrer und Eltern finden diese Dokumente auch online auf den Internetseiten des Bildungsministeriums.

Für dringende Fragen ist die HOTLINE im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den nächsten Tagen weiterhin geschaltet:

HOTLINE: 0385 588 7174

Bildungsministerin Bettina Martin wendet sich an Eltern, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte: „Am Montag sind alle Schulen im Land geschlossen. Das ist eine große Herausforderung für alle. Aber es ist der notwendige Schritt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Es müssen alle sozialen Kontakte auf das Notwendigste beschränkt werden. So können wir die Infektionsketten durchbrechen und Leben schützen. Ich bitte deshalb um die Mithilfe der Eltern. Bitte betreuen Sie Ihre Kinder zu Hause. Bitte beauftragen sie jedoch nicht die Großeltern mit dieser Aufgabe, weil ältere Menschen zur Risikogruppe zählen. Keinesfalls dürfen private Betreuungsgruppen parallel aufgebaut werden. Das würde dem Ziel, soziale Kontakte zu minimieren, entgegen laufen. Ich bitte um ihre Mithilfe, damit wir gemeinsam diese Situation meistern können.“

Montag, 16. März 2020, ist ein Übergangstag. Hier bleiben die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet, damit festgestellt werden kann, welche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 trotz einer Schließung weiter betreut werden müssen.

Umgang mit Veranstaltungen ab 16. 03. 2020

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Erlass über Bestimmungen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung von Veranstaltungen abgeändert.

Demnach sind Veranstaltungen unter 1000 jedoch mit 50 und mehr erwarteten Besuchern oder Teilnehmern in Anwendung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (§ 28 IfSG) zu untersagen. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde. „Das Risiko von Übertragungen mit dem Coronavirus ist groß, kann jedoch bei Veranstaltungen unterschiedlich sein. Das Risiko steigt regelmäßig mit zunehmender Teilnehmerzahl. Ziel ist es, Infektionsketten so früh wie möglich zu unterbrechen und die sozialen Kontaktdichten soweit wie möglich zu minimieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Der Erlass wurde heute (15. März 2020) von Minister Glawe unterzeichnet. Er tritt ab Montag, dem 16. März 2020 in Kraft.

Unverändert sieht der Erlass vor Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von § 28 IfSG weiterhin zu untersagen. Veranstaltungen mit weniger als 50 erwarteten Teilnehmern oder Besuchern sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind.

Diese Bestimmungen sind ab Montag dem 16. März 2020 und bis einschließlich 19. April 2020 anzuwenden. Zu diesem Zeitpunkt wird zeitnah eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen.

Abschließend dankte der Minister den Menschen im Land für die geleistete Arbeit. „Es sind harte Einschnitte, die viele von uns auf sich nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger tragen dazu bei, dass unsere Versorgungssysteme, beispielsweise im medizinischen Bereich, im Einzelhandel oder im Bereich der Sicherheit weiter am Laufen gehalten werden können. Ihnen allen gilt mein persönlicher Dank“, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe abschließend.

 Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Durchführung von Veranstaltungen ab dem 16. März 2020

 COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 – (Abänderung des Erlasses vom 12.03.2020)

 Hiermit erlasse ich gemäß § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 und Abs. 11 IfSAG M‑V in Verbindung mit § 28 IfSG und in Verbindung mit §§ 3 und 10 ÖGDG M-V in Abänderung des Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Durchführung von Veranstaltungen ab dem 12. März 2020 folgende Bestimmungen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte zum weiteren Umgang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern:

  1. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von § 28 IfSG weiterhin zu untersagen.
  2. Veranstaltungen unter 1000 jedoch mit 50 und mehr erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von § 28 IfSG zu untersagen. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
  3. Veranstaltungen mit weniger als 50 erwarteten Teilnehmern oder Besuchern sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind.
  4. Anordnungen sind aufgrund des Ziels einer effektiven Gefahrenabwehr mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung zu versehen.
  5. Diese Bestimmungen sind ab dem 16.03.2020 und bis einschließlich 19.04.2020 anzuwenden.

 Begründung

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 der Tröpfcheninfektion kann es zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kommen. Diese Übertragung kann auch durch infizierte Personen erfolgen, die nur mild erkrankt sind oder keine Symptome zeigen. Bei Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Das Risiko von Übertragungen ist nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, sondern kann höchst unterschiedlich sein. Das Risiko steigt aber regelmäßig mit zunehmender Teilnehmerzahl.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern oder Teilnehmern ist davon auszugehen, dass eine Weiterverbreitung von COVID-19 begünstigenden Sachverhalte in stärkerem Maße auftreten als bei kleineren Veranstaltungen.

Schon bei Veranstaltungen mit 50 und mehr erwarteten Besuchern oder Teilnehmern ist das Risiko aufgrund der dynamischen Entwicklung mittlerweile so erheblich, dass diese ebenfalls zu untersagen sind. Nur im besonderen Ausnahmefall kann aus wichtigen Gründen eine Genehmigung zulässig sein. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde.

 Veranstaltungen mit weniger als 50 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sollen vom Veranstalter kritisch geprüft werden, ob diese zwingend notwendig sind und ob diese nicht verschoben oder in einem Format stattfinden können, das die soziale Kontaktdichte auf ein absolut erforderliches Mindestmaß reduziert, um damit die Infektionsketten weitestgehend zu brechen.

In einem ersten Schritt gelten die Bestimmungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit bis einschließlich 19.04.2020 befristet. Zu diesem Zeitpunkt wird zeitnah eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen.

Finanzämter für Besucherverkehr geschlossen

Schwerin – Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat Finanzminister Reinhard Meyer angeordnet, alle Finanzämter für den Besucherverkehr zu schließen. Die Regelung gilt vom kommenden Montag zunächst bis zum 19. April.

„Wir haben eine außergewöhnliche Situation und wollen die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen“, so Finanzminister Reinhard Meyer zur Begründung. „Die Finanzämter werden allerdings weiter arbeitsfähig bleiben. Wo die Möglichkeit besteht, werden wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Arbeiten von zuhause ermöglichen. Für die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Maßnahme kaum Einschränkungen verbunden, da Steuerklärungen mit der Post verschickt oder – noch einfacher – elektronisch abgegeben werden können. Um auch weiterhin für Fragen erreichbar zu sein, wird die telefonische Erreichbarkeit in den Finanzämtern des Landes ausgebaut“, so Meyer.

Anschriften und Telefonnummern der zuständigen Finanzämter sind auf dem Steuerportal zu finden. 

Hochschulen und Kultureinrichtungen in MV schließen

Schwerin – Wegen der Ausbreitung des Coronavirus haben in Mecklenburg-Vorpommern die Hochschulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ihren Lehr- und Veranstaltungsbetrieb bis 20. April 2020 ausgesetzt. Die Abnahme bzw. Durchführung von Prüfungen, die in diesem Zeitraum geplant sind, wird ebenfalls verschoben. Der Betrieb der Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke an den jeweiligen Hochschulstandorten wird im selben Zeitraum ebenfalls eingestellt.

„In Vorlesungssälen der Hochschulen, Mensen und Bibliotheken halten sich in der Regel viele Menschen auf. Wenn wir die Ausbreitung des Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern verlangsamen und Infektionsketten unterbrechen wollen, muss auch der reguläre Hochschulbetrieb ausgesetzt werden“, sagte Wissenschafts- und Kulturministerin Bettina Martin. Ich bin den Rektorinnen und Rektoren sehr dankbar, dass wir uns nach intensiver Beratung einvernehmlich darauf verständigen konnten, den Vorlesungsbetrieb einzustellen“, so Martin.

Auch den Kultureinrichtungen stehen Änderungen bevor, da es sich um Orte handelt, an denen sich Menschen aller Generationen zusammenfinden. In diesen Räumen besteht ebenfalls die Gefahr, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Folgende Einrichtungen haben vom 15. März 2020 bis 20. April 2020 geschlossen:

Landeseinrichtungen

  • Archäologisches Museum Groß Raden
  • Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland, Schwerin

100% landesfinanzierte Stiftungen

  • Ernst Barlach Stiftung in Güstrow
  • Stiftung Mecklenburg in Schwerin

Unternehmen mit Landesbeteiligung

  • Mecklenburgisches Staatstheater in Schwerin und Parchim
  • Historisch-Technisches Museum in Peenemünde

Gemeinsam mit Bund und Kommune institutionell geförderte Stiftungen

  • Stiftung Deutsches Meeresmuseum in Stralsund
  • Stiftung Pommersches Landesmuseum in Greifswald

Auf der Kulturministerkonferenz am 13. März 2020 in Berlin haben die Ministerinnen und Minister der Länder ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass kleine Institutionen, freischaffende Künstlerinnen und Künstler in ihrer Existenz gefährdet, aber auch größere Institutionen von erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bedroht sind.

„Die Landesregierung wird alle Anstrengungen unternehmen, um den wirtschaftlichen Schaden für Kultureinrichtungen und Träger von Gedenkstätten, politischer Bildung und Demokratiestärkung abzufedern“, erklärte Kultur- und Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Darüber hinaus hat die Kulturministerkonferenz am 13. März 2020 einen Beschluss gefasst, nach dem sie erwartet, dass der Bund vergleichbar zu den Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur gezielte Instrumente zur wirtschaftlichen Existenzsicherung kultureller Einrichtungen und Akteure ergreift“, betonte die Ministerin.

Kitas und Kindertagespflege ab Montag flächendeckend geschlossen

Schwerin – Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung am (heutigen) Sonnabend beschlossen, den Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege ab Montag, den 16. März zu untersagen.

„Mit der Schließung von Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden wir weitreichend in den Alltag eingreifen. Dessen sind wir uns bewusst. Wir alle haben aber gemeinsam die große Aufgabe, uns vor den Auswirkungen des Coronavirus so gut wie möglich zu schützen. Es geht dabei nicht nur um uns selbst, sondern vor allem auch um den Schutz älterer und vorerkrankter Menschen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Eine Allgemeinverfügung sieht die Sicherstellung einer Notfallversorgung vor Ort in begründeten Ausnahmefällen vor.  „Eine Notfallbetreuung soll im Einzelfall angeboten werden für Kinder von Eltern, die im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unverzichtbare Tätigkeiten ausüben“, so Drese.

Der Montag, 16. März wird ein Übergangstag sein, um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegstellen sind zu dem Zweck geöffnet, gemeinsam festzustellen, welche Kinder trotz der Schließung weiter betreut werden müssen, weil sonst die Berufstätigkeit der Eltern in einem systemrelevanten Bereich gefährdet ist. Es ist sodann festzustellen, in welchem Umfang in der jeweiligen Schule eine Betreuung notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen von zu Haus arbeiten.

„Alle Eltern, die noch keine Ersatzbetreuung gefunden haben, finden sich deshalb dazu in ihrer Kita bzw. Tagespflegestelle ein.“, so Drese.

„Mein Dank gilt allen Erzieherinnen und Erziehern, Trägern sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten für das Verständnis und die gute Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage.“

Für Fragen rund um die Schließung der Kindertageseinrichtungen ist am Samstag, 14. März 2020 bis 18.00 Uhr, am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr und ab Montag, 16. März, von 9.00-18.00 eine Hotline im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung geschaltet:

Hotline: 0385 588 19999

Wesentliche Regelungen der Allgemeinverfügung sind:

  1. Der Besuch von Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippen, Kindergärten und Horte) und Kindertagespflegestellen wird für Kinder im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020 untersagt.
  1. Im Rahmen einer Notfallbetreuung ist für die Kindertagesförderung ein pädagogisches Betreuungsangebot – bei dringendem Bedarf – grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorzuhalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind, wie z. B. folgende Bereiche: Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren), Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung), die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind. Eine solche Betreuung ist für die Kindertagesförderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Ausnahmefällen sicherzustellen. Dabei können die Anforderungen der §§ 1 bis 3, 6 bis 23 KiföG M-V außer Acht gelassen werden.
  1. Um den Übergang zur Umsetzung dieser Allgemeinverfügung in der Praxis zu erleichtern, kann von ihrer vollständigen Umsetzung am 16. März 2020 abgesehen werden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Sozialministeriums unter  www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ abrufbar.

MV schließt ab Montag alle Schulen

Schwerin – Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag, 16. März 2020, alle staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Das hat das Kabinett in seiner Sondersitzung heute beschlossen. Das Bildungsministerium hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet:

  • Sicherstellen der Informationsketten
  • Schließung der allgemein bildenden und beruflichen Schulen
  • Einrichtung von Notfallbetreuungen in den Schulen
  • Handlungsanweisungen für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern
  • Anregungen für die Bereitstellung von mobilen Lerninhalten für Schülerinnen und Schüler

„Die Landesregierung hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diesen weitreichenden Schritt, alle Schulen im Land zu schließen, gut und umsichtig zu organisieren. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler keinen langfristigen Nachteil erleiden und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir werden dafür sorgen, dass Kinder, deren Eltern in Berufen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig sind, eine Notfallbetreuung vor Ort erhalten. Um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern, wird der Montag, 16. März 2020, ein Übergangstag sein. Wir bitten alle Eltern und Lehrkräfte um Verständnis und ihre Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage. Besonnen zu handeln, ist das Gebot der Stunde“, sagte Martin.

Für dringende Fragen ist am Samstag, 14. März 2020, von 11.00-18.00 Uhr und am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr eine Hotline im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschaltet:

HOTLINE: 0385 588 7174

Ab Montag, 16. März 2020, stehen den Eltern die Schulleitungen sowie die Staatlichen Schulämter für Auskünfte zur Verfügung.

Die Regelungen im Überblick:

Um die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen, sollen Schülerinnen und Schüler der staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen die Schulen nicht besuchen. Grundsätzlich bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen zu Hause. Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der dualen Ausbildung melden sich in ihren Ausbildungsbetrieben.

Schülerpraktika werden ebenso wie der reguläre Unterricht ausgesetzt.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 wird es eine pädagogische Notfallbetreuung geben. Diese kann grundsätzlich nur von Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden, wenn sie in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur unverzichtbar sind. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.

Zur wichtigen Infrastruktur zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Für einen geordneten Übergang sind am Montag, 16. März 2020, die Schulen geöffnet, damit festgestellt werden kann, welche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 trotz einer Schließung weiter betreut werden müssen.

Obwohl in den Schulen kein Unterricht stattfindet, ist das pädagogische Personal zum Dienst verpflichtet. Dazu zählen u. a. Lehrerinnen und Lehrer sowie die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte (upF; früher PmsA).

Alle Landesbediensteten und vom Schulträger oder weiteren Trägern gestellten Beschäftigten, die nicht selbst erkrankt sind, sollen sich am Montag, 16. März 2020, in der Schule einfinden, damit festgestellt werden kann, in welchem Umfang an der jeweiligen Schule eine Betreuung weiterhin notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen zu Hause arbeiten.

Für die Betreuung werden zunächst Freiwillige eingesetzt. Sollte deren Anzahl nicht ausreichen, entscheidet die Schulleitung, welche weiteren Beschäftigten für diese Aufgabe herangezogen werden. Dazu zählen zunächst vorhandene Beamtinnen und Beamte. Danach muss die Schulleitung bzw. das Staatliche Schulamt entscheiden, wer zudem herangezogen werden kann.

Beschäftigte, die 60 Jahre oder älter sind, Vorerkrankungen aufweisen, schwerbehindert oder schwanger sind, kommen für die Verpflichtung zur Betreuung nicht in Frage.

Die Schulen sind zu denselben Zeiten erreichbar wie vor der Schließung. Die Erreichbarkeit wird durch die Schulleitung, die Stellvertretung oder – wenn auch dies nicht möglich ist – durch eine erfahrene Lehrkraft sichergestellt.

Die verbleibenden Lehrkräfte verlassen die Schule und arbeiten von zu Hause aus. Sie sind aufgefordert, Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler, von denen die Mehrheit zu Hause ist, bereitzustellen. Außerdem erledigen sie konzeptionelle Aufgaben, die nicht zwingend mit einer Präsenz in der Schule verbunden sind. Auch langfristige Unterrichtsvorbereitungen sollten in dieser Zeit erfolgen. Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Sollten Schulleiterinnen und Schulleiter Fragen haben, können sie sich wie bisher auch an ihre Schulrätin bzw. ihren Schulrat im zuständigen Staatlichen Schulamt wenden. Diese sind auch an diesem Wochenende erreichbar.

Der Seminarbetrieb für Referendarinnen und Referendare sowie die Qualifizierung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden zunächst fortgesetzt.

Absage von Veranstaltungen

Schwerin – Zur Eindämmung der Folgen der Corona-Epidemie werden im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sowie auch der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern vorsorglich alle öffentlichen Veranstaltungen der kommenden Wochen abgesagt.

Das betrifft zuallererst die für den 21.03.2020 landesweit geplanten Pflanzaktionen „Unser Wald braucht Hilfe“. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Er danke allen Spendern, die sich an der Initiative „Mein Baum für unsere Zukunft“ von Ostsee-Zeitung, Ostseewelle, Schweriner Volkszeitung und Lotto MV im Rahmen der Kampagne #DeinWaldProjekt beteiligt haben.

„Die Resonanz war wirklich überwältigend. Ich versichere, dass alle Pflanzen, die mit den Spendeneinnahmen erworben wurden, in jedem Fall noch in diesem Jahr von der Landesforst eingesetzt werden“, erklärte der Minister. Voraussichtlich werde im Herbst für alle Spender, die selbst Hand mit anlegen wollen, eine Pflanzaktion nachgeholt, so Backhaus. Dies hänge aber vom weiteren Verlauf der Corona-Epidemie ab.

Betroffen ist auch die 14. Waldolympiade, die am 27.03.2020 eröffnet werden sollte, sowie alle damit verbundenen Termine. Das für den 19. März 2020 geplante 24. Gewässersymposium des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) wurde ebenfalls bereits abgesagt.

Länderinitiative gegen Arzneimittelengpässe

Berlin – Der Bundesrat ergreift Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die erst Mitte Februar 2020 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder noch nicht aus. In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.

In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegenwärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen werden, zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.