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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Gesundheitsprävention für Lehrkräfte

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern soll künftig ein besseres Beratungs- und Unterstützungsangebot bei der Gesundheitsprävention zur Verfügung stehen. Das 200-Millionen-Euro-Schulpaket der Landesregierung sieht zusätzliche Stellen für Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen vor. Diese Psychologinnen und Psychologen sollen die bestehenden Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für Lehrerinnen und Lehrer erweitern.

„Gesunde und motivierte Lehrerinnen und Lehrer machen guten Unterricht erst möglich“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das Land als Arbeitgeber hat ein großes Interesse daran, dass es den Beschäftigten an den Schulen gut geht. Mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement in MV wird den Beschäftigten an den Schulen aufgezeigt, wie sie mit den Belastungen im Schulalltag besser umgehen können. Hierfür stellen wir bereits heute pro Jahr circa 1,5 Millionen Euro bereit. Nun kommen zusätzliche Maßnahmen einer umfassenden Gesundheitsprävention dazu. Neben Fortbildungen zum Arbeitsschutz zählt auch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement für Beschäftigte, die länger als sechs Wochen im Jahr erkrankt waren, und ein bundesweit einmaliges Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung für Lehrkräfte in MV dazu“, erklärte Martin.

Im Schuljahr 2017/2018 lag der Krankenstand der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in den vier Schulamtsbereichen zwischen 6,2 und 6,5 Prozent. Im Schuljahr davor waren es zwischen 6,1 und 6,7 Prozent. Der abschließende Gesundheitsbericht für das Schuljahr 2017/2018 wird derzeit erstellt. An den beruflichen Schulen lag der Krankenstand im Schuljahr 2017/2018 bei 8,1 Prozent, im Schuljahr davor waren es 7,4 Prozent. Auffällig ist, dass sich der Krankenstand der Lehrkräfte in der Altersgruppe 60-69 im Schuljahr 2017/2018 mit 8,8 Prozent gegenüber dem Schuljahr 2016/2017 (9,1 Prozent) leicht verringert hat.

„Wir werden Krankheiten und Fehlzeiten nie ganz verhindern können“, sagte Bildungsministerin Martin. „Doch wir können die Arbeitsbelastung reduzieren und umfassende Präventionsmaßnahmen anbieten. Beides werden wir mit dem 200-Millionen-Schulpaket umsetzen. Neben der zusätzlichen Gesundheitsprävention werden wir vom kommenden Schuljahr an außerdem erfahrene Lehrkräfte ab 63 Jahren stärker entlasten. Sie erhalten zwei zusätzliche Anrechnungsstunden pro Woche, so dass sie insgesamt vier Stunden weniger unterrichten müssen“, bekräftigte Martin.

Einführung einer Impfpflicht gegen Masern

Schwerin – Ab dem 01. März tritt in Deutschland das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit gilt eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), Kindertagespflegen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen.

„Die Impfpflicht ist ein wichtiger und auch notwendiger Schritt. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Nur weil es nicht jeden Tag neue Fälle bei uns gibt, heißt dies nicht, die Krankheit ist gebannt. Kinder und Angestellte in den betreffenden Einrichtungen müssen geschützt werden. Der beste Schritt dafür ist eine Impfung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in den vergangenen 19 Jahren 49 Masern-Infektionen registriert. „Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum“, so Glawe weiter. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hat es unlängst Masernerkrankungen gegeben. Ein Masern-Ausbruch im Kongo hat nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang des Jahres zu mehr als 6.000 Todesfällen geführt.

Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über den Masernschutz erfolgen.

Ebenso gilt dies für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nach Masernschutzgesetz tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Kindertagespflegepersonen sowie medizinisches Personal. Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben. Die Immunität ist hier durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

„Infektionen mit Masern verlaufen oftmals schwer und können Komplikationen beziehungsweise Folgeerkrankungen nach sich ziehen“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es als Spätfolge einer Maserninfektion zu einer schweren und tödlich verlaufenden Gehirnerkrankung kommen (subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)).

Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Um die Zirkulation der Masern zu verhindern, werden von der Weltgesundheitsorganisation Impfraten von 95 Prozent gefordert. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Einschüler mit 95,5 Prozent die für die Masern-Eliminierung empfohlene Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht. In Auswertung der von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelten Impfquoten sind 71,9 Prozent der Zweijährigen sowie 86,3 Prozent der Dreijährigen in MV zweimal altersgerecht gegen Masern geimpft.

„In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz teilweise vernachlässigt wird und freiwillige Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft zu wenig greifen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe warb für die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de). „Vorhandene Impflücken lassen sich durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ansprechen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neben dem Internetauftritt wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Ambulante Suchthilfe in M-V

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat gemeinsam mit Birgit Grämke, Referentin für Suchtkrankenhilfe und stellvertretende Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST) am Dienstag den ersten landesweiten Suchthilfebericht im Rahmen der Landespressekonferenz (LPK) in Schwerin vorgestellt.

„Erstmals sind die Daten aller Sucht- und Drogenberatungsstellen zusammengetragen und aufbereitet worden. So haben wir eine fundierte Basis, um die wertvolle Arbeit der Beratungsstellen künftig noch zielgenauer auszurichten. Der Bericht zeigt deutlich: Alkohol- und Cannabismissbrauch sind die Hauptthemen, zu denen Hilfe und Unterstützung gesucht wird. Zudem nimmt das pathologische Glücksspiel eine steigende Bedeutung ein. Das sind die Handlungsfelder, in denen wir weiterhin aktiv sein müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die landesweite Auswertung beschreibt die in Anspruch genommenen Betreuungen im Jahr 2018. Danach haben in Mecklenburg-Vorpommern 2018 insgesamt 10.127 Menschen Hilfe gesucht; das sind 0,63 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern (77 Prozent Männer, 23 Prozent Frauen). 71 Prozent kamen wegen eines Alkoholproblems, 13 Prozent wegen eines Problems mit Cannabis, gefolgt von jeweils 3 Prozent wegen pathologischen Spielens, Stimulanzien und anderen Psychotropen Substanzen/Polytoxikomanie. 57,58 Prozent der Klienten mit exzessiver Mediennutzung haben ein Problem mit Computerspielen. Bei den Glücksspielenden bilden an Geldspielautomaten in Spielhallen spielende die größte Gruppe.

Die größte Altersgruppe der Hilfesuchenden sind mit rund 28 Prozent die 30 bis 39-Jährigen, gefolgt von den 50 bis 59-Jährigen mit knapp 23 Prozent; 3,23 Prozent sind unter 18 Jahre alt. Bei knapp 52 Prozent wurde am Betreuungsende durch die Beratungsstellen eine Verbesserung festgestellt; 36,36 Prozent wiesen eine unveränderte Suchtproblematik auf und bei 2,21 Prozent hatte sich die Problematik verschlechtert.

„Der überwiegende Teil der Betroffenen kommt aus eigener Initiative in die Beratungsstellen und sucht aktiv Hilfe. Das zeigt, die Anlaufstellen im ganzen Land haben einen hohen Bekanntheitsgrad und einen niedrigschwelligen Zugang. Und: Die vorhandenen Hilfestrukturen wirken, das belegen die Auswertungen“, sagte Glawe. „Trotzdem wissen wir auch, dass die Suchthilfe noch weitere neue Zugänge erschließen muss, beispielsweise mit speziellen Konzepten für Frauen und digitalisierten Angeboten“, ergänzt Birgit Grämke.

„Wir haben im Land ein flächendeckendes Netz an Suchtberatungsstellen, die eine zeitnahe Beratung Betroffener sicherstellen. Das wollen wir erhalten und weiter ausbauen. Deshalb haben wir die Förderung erhöht“, sagte Glawe. Die Sucht- und Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ab diesem Jahr 1,87 Millionen Euro, das sind rund 150.000 Euro mehr.

Zudem erhalten das Kompetenzzentrum für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe sowie die Landesfachstelle Glücksspielsucht und die Schwerpunktberatungsstellen Glücksspielsucht insgesamt rund 150.000 Euro. Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium unterstützt auch suchtpräventive Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte mit rund 7.000 Euro je Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt.

938 Angehörige suchten die Sucht- und Drogenberatungsstellen auf; davon ließen sich 558 mehrfach beraten. Am häufigsten waren es Partner oder Kinder, die Unterstützung suchten. Mit 65,3 Prozent war der Konsum von Alkohol das Hauptproblem, mit 24,9 Prozent folgte an zweiter Stelle der Konsum von Cannabinoiden. An dritter und vierter Stelle standen mit 7,6 Prozent der Konsum von Amphetaminen/Stimulantien und mit 6,7 Prozent die Problematik Glücksspiel. 2.537 Ratsuchende haben eigene minderjährige Kinder. Davon leben bei 1.617 die minderjährigen Kinder im Haushalt. „Vor allem die Kinder von Betroffenen benötigen Unterstützung. Dafür wollen wir uns künftig stärker einsetzen und sind derzeit dabei, ein Modellprojekt für eine intensivere Begleitung zu entwickeln“, sagte Glawe.

Bislang fehlt eine systematische Etablierung in der Regelversorgung, die eine breite und umfassende Unterstützung von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern sicherstellt. Derzeit stimmt sich das Gesundheitsministerium mit verschiedenen Projektpartnern (Sozialministerium, Gesetzliche Krankenversicherung, Kommunen und freie Träger) zu einem Modellprojekt ab. Ziel ist eine modellhafte Erprobung eines kommunalen Unterstützungs- und Versorgungsnetzwerks für Kinder und Jugendliche psychisch und/oder suchterkrankter Eltern. „Dafür haben wir in diesem Jahr 60.000 Euro eingeplant. Der Projektstart soll in diesem Jahr sein“, sagte Glawe.

Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV) mit den Standorten in Schwerin und Demmin ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Prävention in Mecklenburg-Vorpommern. In der LAKOST MV sind derzeit 6 Mitarbeiter tätig. Die Stelle koordiniert Angelegenheiten zu den Themen Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtselbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die LAKOST in Höhe von 330.000 Euro jährlich aus Mitteln des Landes.

Der Bericht basiert auf den Daten von 26 Sucht- und Drogenberatungsstellen mit 37 Teilstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich sind Daten des Chamäleon e.V. Stralsund und des Kompetenzzentrums und der Beratungsstelle für exzessiven Mediengebrauch und Medienabhängigkeit enthalten.

Internationaler Weltkrebstag

Schwerin – Am Dienstag (04.02.) wird der Internationale Weltkrebstag begangen. Das Motto „ICH BIN UND ICH WERDE“ soll zum Nachdenken aufrufen: Wer BIN ICH und was WERDE ICH anlässlich des Weltkrebstages zur Bekämpfung von Krebs tun?

„Krebs ist eine Krankheit, die jeden treffen kann. Mit dem Internationalen Weltkrebstag soll ein stärkeres öffentliches Bewusstsein für die Bedeutung von Vorsorge geschaffen werden. Jeder sollte sich über die Möglichkeiten der Krebsprävention und der Krebsfrüherkennung informieren. Zugleich geht es darum, Betroffene und ihre Angehörigen zu unterstützen, um die Zeit der Behandlung bestmöglich durchzustehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Der Weltkrebstag findet jedes Jahr am 04. Februar statt – im Jahr 2020 zum 20. Mal. Er wurde durch die Weltkrebsorganisation (UICC) ins Leben gerufen.

In Mecklenburg-Vorpommern leben laut Schätzungen des Gemeinsamen Krebsregisters (GKR) aktuell ungefähr 55.800 Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren mit Krebs diagnostiziert wurden. Das sind rund 3,5 Prozent der Bevölkerung. Ungefähr 12.000 Männer und Frauen werden in diesem Jahr neu mit Krebs diagnostiziert werden. In Ostdeutschland ist bei Frauen die mit Abstand häufigste Krebserkrankung Brustkrebs (30 Prozent) und bei Männern Prostatakrebs (24 Prozent). Danach folgen bei Frauen Darm- und Lungenkrebs mit 11 bzw. 8 Prozent. Bei Männern liegt Lungenkrebs mit 13 Prozent vor Darmkrebs mit 12 Prozent.

„Die Diagnose ist natürlich noch immer ein Schock. Dank verbesserter Forschung und Therapieverfahren haben sich die Überlebensdauer und die Lebensqualität für die Erkrankten deutlich erhöht. Entscheidend ist, dass Patienten und ihre Angehörigen fundierte und verständliche Informationen zu ihrer Diagnose erhalten, um Ängste und Sorgen abzumildern“, sagte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern informiert die Internetseite www.selbsthilfe-mv.de umfassend über Selbsthilfegruppen für Erkrankte und ihre Angehörigen in Mecklenburg-Vorpommern.

Zudem gibt es das INFONETZ KREBS, der kostenlose Informations- und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe. Dort sind Ansprechpartner montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr erreichbar (Rufnummer: 0800 – 80 70 88 77 oder per Email krebshilfe@infonetz-krebs.de, um Fragen rund um das Thema Krebs zu beantworten und Anlaufstellen zu vermitteln.

Impfschutz in stat. Altenpflegeeinrichtungen

Schwerin – Am Freitag ist im Landtag in Schwerin das Thema: „Impfschutz in stationären Altenpflegeeinrichtungen“ diskutiert worden. „Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Zur Prävention stehen gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die zu einem langfristigen Schutz für den Einzelnen, aber auch zu einem Kollektivschutz in der Bevölkerung führen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern bestehen Impflücken, insbesondere bei Menschen im höheren Alter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt ab 60 Jahren unter anderem die Schutzimpfungen gegen Influenza, Pneumokokken und seit Dezember 2019 auch gegen Herpes Zoster (Gürtelrose). In der Grippesaison 2018/2019 waren 55,8 Prozent der Menschen über 60 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern gegen Influenza geimpft. Und etwa 26 Prozent der 60- bis 67-jährigen bzw. Personen mit erhöhtem Risiko waren gegen Pneumokokken geimpft.

„Es ist weiter Aufklärung für einen verbesserten Impfschutz notwendig. Menschen in Altenpflegeeinrichtungen sind durch häufig bestehende Grunderkrankungen und damit einhergehende Beeinträchtigungen des Immunsystems im höheren Alter anfälliger für Infektionskrankheiten. Ein vollständiger Impfschutz sowohl für Bewohner als auch für Mitarbeiter dieser Einrichtungen ist daher besonders wichtig“, so Glawe weiter.

Laut der 5. Bevölkerungsprognose von Mecklenburg-Vorpommern wird der Bevölkerungsanteil über 65-Jähriger in unserem Land bis zum Jahr 2040 um 28,2 Prozent steigen. „Hier gilt es, Impflücken im Land zu schließen. Im Oktober 2018 haben das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Impfkampagne des Landes unter dem Motto `MV-impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen!´ gestartet. Die Impfkampagne hat die Sensibilisierung für das Thema Impfen in Mecklenburg-Vorpommern weiter gefördert. So fanden die bisher adressierten Themen: Impfschutz für die ganze Familie und Arbeitskollegen allgemein sowie für Jungen und Mädchen speziell zur Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) großen Zuspruch in der Bevölkerung. Bereits in den ersten drei Monaten der Impfkampagne wurden 3.446 zusätzliche Impfdosen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst verimpft“, sagte Glawe.

Für die Grippesaison 2019/2020 wurden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt über 22.000 Influenza-Impfdosen bestellt, die in verschiedenen Impfaktionen schon fast vollständig verimpft wurden. Darüber hinaus motivieren die niedergelassenen Ärzte im Land ihre Patienten regelmäßig zum Impfen und nutzen dafür auch die Informationsflyer der Impfkampagne.

Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU sieht vor, auf eine Steigerung der Durchimpfungsraten entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission bei Bewohnern und Personal von stationären Altenpflegeeinrichtungen hinzuwirken.

„Die Aufklärung von Bewohnern, Angehörigen und medizinischem Personal in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist entscheidend, um die Impfquoten in Mecklenburg-Vorpommern für ältere Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko weiter zu verbessern“, betonte Gesundheitsminister Glawe im Landtag. Dies gelingt beispielsweise durch geeignete Informationsmaterialen in Form von Handreichungen, die Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter sowie Ärzte über den Nutzen von Schutzimpfungen aufklären.

Im bundesweiten Vergleich ist Mecklenburg-Vorpommern ein Land mit hoher Impfbereitschaft. „Dennoch ist eine kontinuierliche Aufklärung durch die Medien, die Ärzte und die Gesundheitsämter über den individuellen und epidemiologischen Nutzen von Impfungen erforderlich, um das bereits vorhandene Wissen wieder ins Bewusstsein der Menschen zu rufen und über wissenschaftliche Neuerungen zu informieren. Hierzu leisten wir mit der Impfkampagne ´MV impft´ einen wichtigen Beitrag. Ziel in Mecklenburg-Vorpommern sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu halten bzw. weiter zu verbessern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag abschließend.

Eingliederungshilfe für hörgeschädigte Menschen

Schwerin – Der Landtag debattierte heute über Hilfen für hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

„Zum Ausgleich besonderer Teilhabebedarfe gehörloser Menschen sind individuelle und passgenaue Leistungen der Eingliederungshilfe und somit über pauschale Leistungen hinausgehende Bedarfe möglich“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese mit Blick auf einen Antrag zur Einführung eines Landesgeldes von monatlich 100 Euro für Gehörlose und schwerhörige Menschen.

In Mecklenburg-Vorpommern können darüber hinaus hörgeschädigte Menschen wie andere schwerbehinderte Personen auch einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen. „Im Jahr 2019 wurden in unserem Bundesland insgesamt 1.469 Personen mit dem Merkzeichen „Gl“ für gehörlose Menschen registriert“, sagte Drese.

Die Ministerin erklärte, dass bei Zuerkennung eines Grades der Schwerbehinderung auf Antrag vielfältige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. „Dazu zählen u. a. Steuervergünstigungen, Schwerbehindertenrabatte in kulturellen Einrichtungen wie Theater oder Kino, eine GEZ-Befreiung, die kostenfreie Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern, die kostenlose Beförderung mit dem öffentlichen Nahverkehr oder 50% KfZ-Steuer-Ermäßigung und Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Drese.

Zudem plant die Landesregierung nach Angaben von Ministerin Drese bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Reihe von Maßnahmen, die auch Verbesserungen für gehörlose Menschen beinhalten. „Dabei geht es beispielsweise um den Abbau von baulichen und kommunikativen Barrieren in Neu- und Umbauten von Gebäuden der Landesverwaltungen, die Einführung einer Alarmauslösung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip auch durch optische Signale wie Lichtblitze und die Schaffung von Standards, die die Kommunikation zwischen gehörlosen Menschen und der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes verbessern sollen“, verdeutlichte Drese.

Drese: „Vor diesem Hintergrund erachten wir ein pauschales Gehörlosengeld als weniger zielführend als die aufgezeigten Maßnahmen.“

DAK-Kampagne „bunt statt blau“ 2020

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese und die DAK-Gesundheit starten die Kampagne „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ 2020 zur Alkoholprävention in Mecklenburg-Vorpommern. Im elften Jahr sucht die Krankenkasse die besten Plakate gegen das Rauschtrinken.

In den vergangenen fünf Jahren kamen im Nordosten jeweils rund 370* Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Gegenüber der ersten Erhebung der Daten im Jahr 2000 haben sich die Zahlen fast verdoppelt. Seit dem Jahr 2014 sind die Zahlen der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestiegen (in der Spitze 473 in 2017). Experten fordern deshalb weiterhin eine verstärkte Aufklärung über die Risiken des Rauschtrinkens.

Seit 2010 haben bei der Aufklärungskampagne „bunt statt blau“ bundesweit mehr als 100.000 junge Künstlerinnen und Künstler bunte Plakate gegen das Komasaufen gestaltet, darunter auch viele aus Mecklenburg-Vorpommern. Die mehrfach ausgezeichnete Kampagne wird von Politikern, Suchtexperten und Künstlern unterstützt.

„Durch ‚bunt statt blau‘ kommen Schüler und Lehrer bei dem schwierigen Thema Alkoholmissbrauch neu ins Gespräch“, erklärt Sabine Hansen, Leiterin der Landesvertretung der DAK-Gesundheit in MV. „Wir sind der Sozialministerin Stefanie Drese für ihre langjährige Unterstützung dankbar, denn zusammen bringen wir das wichtige Thema Alkoholprävention noch besser in den Schulalltag.“

Sozialministerin Stefanie Drese erklärt: „Wir müssen unsere Präventionsanstrengungen in Mecklenburg-Vorpommern weiter konsequent fortsetzen. Mir ist besonders wichtig, dass junge Menschen verstehen, wie gefährlich das Rauschtrinken ist. Sehr gerne unterstütze ich deshalb die DAK-Präventionskampagne ‚bunt statt blau‘, die auf eine nunmehr über zehnjährige Erfolgsgeschichte zurückblickt. Mit dem Wettbewerb gelingt es auf effektvolle Weise, Jugendliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren. Zum Start der Kampagne möchte ich mich bei allen bedanken, die an dem Projekt mitarbeiten und es weiterentwickeln. Ich freue mich schon auf viele kreative Ideen der Schüler im Umgang mit dem Thema.“

Einsendeschluss für den Wettbewerb 2020 ist der 31. März. Anschließend werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet. Im Juni wählt eine Bundesjury mit der neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, und DAK-Vorstand Andreas Storm sowie dem Hamburger Soul-Sänger Emree Kavás aus den 16 Landessiegern die Bundessieger. Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen gibt es unter: www.dak.de/buntstattblau

* aus Krankenhäusern in MV entlassene vollstationäre 10- bis unter 20-jährige Patienten mit Wohnort in MV, Quelle: Landesamtes für Statistik MV

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

Schwerin – Mit europäischen Fördermitteln, ausgereicht durch das Land, sollen in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende 2023 elf Vorhaben umgesetzt werden, mit denen die medizinische Versorgung insbesondere mit Haus- und Kinderärzten auf dem Land verbessert werden kann. Die Projekte haben sich im Rahmen eines Wettbewerbes durchgesetzt, zu dem das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und die 14 lokalen Aktionsgruppen (LAGn) im Sommer 2019 aufgerufen hatten.

16 Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen haben die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt; ihre Projektideen sind in die Bewertung durch die LAG-Mitglieder eingeflossen. Nun stehen die Siegervorhaben fest: Insgesamt elf Projekte werden mit 6 Millionen Euro Fördermitteln bei der Umsetzung unterstützt.

„Mit dem Wettbewerb reagiert die Landesregierung auf die Auswirkungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum hinsichtlich der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Einerseits braucht die immer älter werdende Bevölkerung, die zusätzlich oft chronisch krank und mobilitätseingeschränkt ist, eine intensive Betreuung in Wohnortnähe. Andererseits verabschieden sich auch immer mehr praktizierende Ärzte in die Rente, sodass es innovativer Lösungen für die Ansiedlung junger Ärzte auf dem Land bedarf“, sagte der für die Entwicklung der ländlichen Räume zuständige Fachminister Dr. Till Backhaus.

„Zu den Herausforderungen in unserem Bundesland zählen die flächendeckende Erreichbarkeit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung sowie die Fachkräftegewinnung vor allem im ländlichen Raum. Die Initiatoren der Projekte haben zukunftsweisende Ideen eingereicht. So entstehen im Land weitere wohnortnahe, ambulante Versorgungsstrukturen, die für die Bürger in ländlichen Regionen eine Verbesserung der medizinischen Betreuung bringen. Jeder Arzt, der sich für den ländlichen Raum entscheidet, ist am Ende ein Gewinn für die Menschen vor Ort. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, beispielsweise durch die Verbesserung der Infrastruktur vor Ort“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Zu den elf Siegervorhaben gehören:

  • Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow
  • Neubau des Gesundheits- und Begegnungszentrums Neubukow
  • Neubau eines Gesundheitszentrums in Tribsees
  • Umbau des Ärztehauses Altentreptow
  • Neubau eines Gesundheitszentrums in Marlow
  • Umbau des ehemaligen Jugendclubs zur Kinderarztpraxis in Thiessow
  • Neubau einer barrierefreien digitalen familienmedizinischen Einrichtung in Loitz
  • Um- und Ausbau der „Mühlenbruchschen Schenkung“ zum Gesundheitshaus in Warin
  • Sanierung und Ausbau eines unter Denkmalschutz stehenden Dreiseitenhofes zum Medizinischen Versorgungszentrum mit angegliederter Physiotherapie in Dobbertin
  • Umbau von vorhandenen Räumen zur Landarztpraxis in der Gemeinde Hanshagen
  • Sanierung und Erweiterung des Arzthauses in Vitte.

Um von den Fördermitteln zu profitieren, müssen die ausgewählten Vorhabenträger bis zum 15. März 2020 einen formalen Förderantrag beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt stellen.

Die Gesamtinvestitionssumme für die elf ausgewählten Vorhaben beträgt rund 14,5 Millionen Euro.