Schulgeld für Gesundheitsfachberufe

Schwerin – Ab dem kommenden Jahr müssen Auszubildende der Kranken- und Altenpflegehilfe sowie mehrerer Gesundheitsfachberufe für ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Land stellt hierfür in 2024 und 2025 jeweils drei Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit dem Start der kostenfreien generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 haben wir einen wichtigen Schritt für eine attraktivere Ausbildung und mehr Fachkräfte in der Pflege gemacht. Die nun geplante Ausweitung der Kostenfreiheit auf Pflegeassistenzkräfte und mehrere Gesundheitsfachberufe ist überfällig und wird dafür sorgen, dass weitere junge Menschen sich für eine berufliche Zukunft im Pflege- und Gesundheitssektor entscheiden. Das brauchen wir dringend“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese kurz vor dem Jahreswechsel.

Die Schulgeldfreiheit ab 2024 umfasst alle Auszubildenen (unabhängig vom Lehrjahr) in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Das genaue Verfahren zur raschen Umsetzung der Schulgeldfreiheit wird aktuell im Sozialministerium abgestimmt. Die betroffenen beruflichen Schulen sind in die Planung einbezogen.

Drese: „Die Pflege- und Gesundheitsberufe-Ausbildungen sind von grundlegender Bedeutung für eine qualitativ gute gesundheitliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Der demografische Wandel stellt uns dabei vor besondere Herausforderungen. Die Schulgeldfreiheit stellt einen wichtigen Baustein zur Personalgewinnung und Personalsicherung dar.“

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Bilanz der Corona-Pandemie

Schwerin – Gesundheitsministerin Drese zog in der Landtagssitzung am 15.12.2023 eine Bilanz der Corona-Pandemie. „Der Blick zurück zeigt, wie gut wir mittlerweile die Situation im Griff haben. Wo die Vorweihnachtszeit 2019 noch von Unwissenheit und der Januar 2020 von ersten furchtbaren Bildern aus Italien geprägt war, können wir heute auf eine beherrschbare und endemische Lage blicken“, erklärte Drese.

Dass Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist, sei einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung zu verdanken, so die Ministerin. „Mein Dank gilt hierbei nicht nur unserem medizinischen Personal, den Mitarbeitenden unserer Gesundheitsämter und den Mitgliedern des eigens gegründeten Expertenrates, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, die die Maßnahmen zu weiten Teilen mitgetragen haben.“

„Dennoch: Solche Zeiten wünsche ich uns nicht wieder. Als Land haben wir deshalb die Pandemiejahre kritisch aufgearbeitet und Lehren hieraus gezogen um unsere Krisenresilienz zu stärken“, hob sie hervor. Einen entsprechenden Bericht habe die Landesregierung bereits im April dieses Jahres vorgelegt. Er sei danach um einen Herbst-Winter-Plan ergänzt worden.

Bewährt habe sich in der Auswertung unter anderem der Ausbau des landeseigenen Infektionsmonitorings. Die ARE-Surveillance, die Abwasseruntersuchungen und der epidemiologische Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales trügen dazu bei, grassierende Erreger und die Häufigkeit von Erkrankungen frühzeitig abschätzen zu können.

„Ganz klar ist aber auch, dass Impfungen schützen und Leben retten. Angesichts der neusten ARE-Zahlen, in denen SARS-CoV-2 momentan erneut den größten Anteil ausmacht, appelliere ich deshalb, den eigenen Impfschutz zu prüfen. Insbesondere bei der Altersgruppe 60 plus, die momentan besonders häufig erkrankt“, so Drese.

Unabhängig davon empfiehlt Drese, weiterhin die Hygiene-Maßnahmen zu beachten.  „Diese schützen nicht nur vor einer Coronainfektion, sondern auch vor Influenza und anderen Infektionskrankheiten. So kommen wir alle möglichst gesund durch den Winter.“

Krankenhausreform

Sachorientierte Zusammenarbeit, statt parteipolitischer Spielchen

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat Bund und Länder aufgefordert, bei der Krankenhausreform zur sachorientierten Zusammenarbeit zurückzukehren. „Wir brauchen keine beleidigten Alphatiere, Schuldzuweisungen und parteipolitischen Spielchen, sondern im Interesse der Krankenhäuser und der Patientinnen und Patienten Lösungen“, sagte Drese anlässlich einer Debatte zur Zukunft der Krankenhausversorgung heute im Landtag.

Drese betonte, dass die Bund-Länder-Gespräche sich in einer schwierigen Phase befinden. Bemühungen im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zum Krankenhaustransparenzgesetz, ein Gesamtpaket zu schnüren, seien vorerst gescheitert. Dies sei ein Rückschritt, da es Zusagen des Bundes für Anpassungen beim Landesbasisfallwert, einen Krankenhaus-Transformationsfonds und bei der Auszahlung der Energiehilfen gegeben habe.

„Dem derzeitigen Stillstand im Gesetzgebungsprozess müssen wir schnellstmöglich überwinden“, rief Drese alle verantwortlichen Akteure zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf.

Die Ministerin hob hervor, dass aus ihrer Sicht kein Weg an einer grundlegenden Reform der Krankenhäuser vorbei geht. Damit die Krankenhausversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Kliniken auch künftig gewährleistet werden kann, müssten sich die Strukturen weiterentwickeln. „Es geht um mehr Spezialisierungen und Kooperationen etwa im Bereich der Aus- und Weiterbildung, um den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung und um einen Sicherstellungszuschlag für dünn besiedelte Flächenländer“, so Drese.

Als elementaren Baustein für die künftige Krankenhausplanung bezeichnete die Ministerin die Einführung einer Vorhaltevergütung. Drese: „Das ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern von enormer Bedeutung. Es darf nicht ausschließlich nach der Anzahl der behandelten Fälle bezahlt werden. Für die Bevölkerung notwendige medizinische Leistungen vorzuhalten, muss entsprechend honoriert werden. Als federführendes Ost-Land werden wir in den Verhandlungen nicht müde, diesen Punkt immer wieder zu betonen.“

Widerspruchlösung bei Organspende

Schwerin – Der Trend abnehmender Organspenden in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich fort. Wurden vor fünf Jahren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) noch 119 Spenden im Land verzeichnet, waren es Ende 2022 nur noch 72. Gleichzeitig warten deutschlandweit 8.505 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter auch etwa 200 Patientinnen und Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir müssen deshalb eine zielgerichtete Debatte darüber führen, wie wir weitere potentielle Spenderinnen und Spender gewinnen können“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Drese spricht sich für die Einführung einer Widerspruchslösung aus. „Der zweithäufigste Grund, warum Organspenden auch in MV derzeit nicht zu Stande kommen, ist ein unzureichend dokumentierter Wille der Verstorbenen. Das ist höchst bedauerlich, denn Umfragen zufolge stehen 84 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüber“, so die Ministerin.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese.

Das schaffe Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues Leben warten“, hob Drese hervor. Ein neuerlicher Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung ist aus Sicht Dreses deshalb sinnvoll.

„Jede und jeder kann aber auch jetzt schon seinen Willen mit einem Organspendeausweis deutlich bekunden – unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Spende entscheidet“, erklärte Drese. Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann ihn in der Hausarztpraxis, einer Apotheke oder online, zum Beispiel auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, gratis erwerben.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Ab dem 7. Dezember kann eine Krankschreibung durch eine Arztpraxis auch wieder telefonisch erfolgen. Sie ist möglich für Patientinnen und Patienten, für die absehbar ist, dass sie keinen schweren Krankheitsverlauf haben und die der Praxis bereits bekannt sind. Der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat am (heutigen) Donnerstag eine entsprechende Richtlinie angenommen.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Entscheidung: „Durch Krankschreibungen per Telefon brauchen Menschen mit absehbar nicht schwerem Verlauf sich nicht mehr in volle Wartezimmer zu drängen. Damit ist die Regelung ein wichtiges und geeignetes Instrument zur Entlastung der Haus- und Kinderarztpraxen in der Erkältungssaison.“

Drese verdeutlichte, dass sich die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung während der Corona-Pandemie bewährt habe. „Deshalb halte ich es für sinnvoll, diese Regelung mit Blick auf die zunehmende Zahl an Infektionen wiedereinzuführen.“ Besonders erfreut zeigte Drese sich darüber, dass die telefonische Krankschreibung sofort in Kraft treten kann. „Das hilft Erkrankten und Praxen gleichermaßen“, so die Ministerin.

Engagementpreis für Schwimmprojekt

Sozialministerin Drese gratuliert DRK zur Auszeichnung

Schwerin – Gestern wurde in Berlin zum 15. Mal der Deutsche Engagementpreis vergeben. Einen der begehrten Jurypreise erhielt der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Roten Kreuzes für sein Schwimmprojekt „Rette sich wer’s kann“.

„Ich gratuliere dem DRK Landesverband ganz herzlich zu dieser renommierten Auszeichnung für gemeinnütziges Engagement. Das Projekt hat hoch verdient gewonnen“, teilte Sozialministerin Drese nach der Bekanntgabe mit.

Mit dem Programm „Rette sich wer’s kann – Schwimmen lernen im Kindergarten“ lernen Kinder in speziellen Kursen Baderegeln und wichtige Warnhinweise für Gewässer kennen. „Diese Aufklärungsarbeit kann in Mecklenburg-Vorpommern als einem der wasserreichsten Bundesländer Leben retten“, verdeutlicht Drese.

Zudem werden Erzieherinnen und Erzieher von den Ehrenamtlichen Tutoren des DRK selbst zu Schwimmlehrerinnen und -lehrern weitergebildet. „Mit diesem Ansatz können die Mitarbeitenden in den Einrichtungen das Gelernte aus den zunächst ehrenamtlich gestemmten Kursen des DRK immer weitergeben“, so Drese.

Laut Drese müssten die Schwimmfähigkeiten von Kindern auch im Schulalter weiter verbessert werden. „In den vergangenen Jahren mussten wir feststellen, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen können“, so die Ministerin. Um diesen Trend entgegenzuwirken, habe das Land im Jahr 2020 das Programm „MV kann schwimmen“ ins Leben gerufen.

Über „MV kann schwimmen“ werden zusätzliche Schwimmkurse in den unterrichtsfreien Zeiten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 bis 4 gefördert. Laut Drese sei geplant, dass Träger auch 2024 wieder Anträge für die Ausrichtung von Kursen einreichen können.

Das Programm „Rette sich wer‘s kann“ vom DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern besteht seit 2010. Mittlerweile nehmen Rund 70 Einrichtungen im ganzen Land am Projekt teil. Insgesamt waren neun weitere Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern für den Deutschen Engagementpreis 2023 nominiert.

Schulbetrieb nach dem Phasenmodell

Oldenburg: Schulleitungen können weiterhin flexibel handeln

Schwerin – In der saisonalen Krankheitswelle können Schulen in Mecklenburg-Vorpommern auf das sogenannte Phasenmodell zurückgreifen, um bei hohen Krankenständen der Lehrkräfte den Unterricht soweit wie möglich abzusichern. Es gilt zunächst bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Das Bildungsministerium hat die Schulen in einem Schreiben darüber informiert.

„Das Phasenmodell hat sich auch über die Zeit der Pandemie hinaus als erfolgreiches Instrument zur Absicherung des Schulbetriebs bei hohen Krankheitswellen erwiesen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Schulleitungen können flexibel handeln. Wenn viele Lehrkräfte eines Kollegiums erkrankt sind, kann die Schule das Phasenmodell anwenden. Schulen entscheiden demnach eigenständig, in welcher Form sie den Unterricht vollumfänglich absichern“, so Oldenburg.

Mit dem Phasenmodell will das Land erreichen, dass Schulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort den Schulbetrieb bei Krankheitswellen durchgehend absichern können. Das Phasenmodell orientiert sich an der Einsatzfähigkeit des gesamten pädagogischen Personals an der Schule. Schulleitungen entscheiden eigenverantwortlich, welche Phase umgesetzt wird.

Phase 1: Der Einsatz der Lehrkräfte an einer Schule ist nicht oder unwesentlich eingeschränkt. Es findet regulärer Präsenzunterricht statt.

Phase 2: In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 erfolgt Präsenzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult (kein Distanzunterricht). Abschlussklassen und Vorabschlussklassen erhalten Präsenzunterricht.

Phase 3: In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht erteilt. Sofern die Schule aufgrund ihrer personellen Ausstattung in ihrem Unterrichtsablauf eingeschränkt ist und Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich vier Unterrichtsstunden zu achten, um eine Überlastung zu vermeiden. Abschlussklassen und Vorabschlussklassen erhalten Präsenzunterricht.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen, die keinen Präsenzunterricht erhalten, beziehen die Unterrichtsaufgaben über das Lernmanagementsystem „itslearning“ oder über andere Lernplattformen, die von der jeweiligen Schule genutzt werden.

Ausnahmen von diesen Regelungen zeigen die allgemein bildenden Schulen den Staatlichen Schulämtern und die beruflichen Schulen der Schulaufsicht im Bildungsministerium an.

Einführung der Kernspinresonanzspektroskopie

Rostock – Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV in Rostock findet alles in Lebensmitteln. Heute wurde hier der neue Kernresonanzspektrometer namens AVANCE NEO 400 Foodscreener eingeweiht. Dieser soll künftig nicht nur die kleinsten Spuren von Lebensmittelverunreinigungen aufspüren, sondern auch Auskunft über Herkunft und Alter der Proben geben können.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich selbst ein Bild gemacht von dem neuen Hightechgerät: „Als Land investieren wir hier 835.000 Euro, um die Lebensmittelüberwachung in MV auf hohen Niveau zu halten.

Damit bieten wir Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassenden Schutz und bleiben auf dem neuesten Stand der Technik. Der Foodscreener basiert auf MRT, wie man sie aus dem Krankenhaus kennt und ermöglicht uns noch viel genauere Erkenntnisse als mit bisherigen Testverfahren. Die Messungen geben nun Informationen über die besprobten Lebensmittel wie etwa: Zuckerzusammensetzung, Süßstoffe, Aromen, Konservierungsstoffe und Herkunft“.

Weiter führt der Minister aus: „Die Anwendungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig. So können wir bei Honig beispielsweise bestimmen, woher dieser stammt und aus welchen Bestandteilen er sich zusammensetzt. Wir können prüfen, ob die Herkunftsangaben stimmen.

Ob zum Beispiel Spargel wirklich frisch aus Deutschland stammt oder ob er importiert wurde. Selbst Spuren zu den Anbaubedingungen lassen sich damit auslesen. Bei Eiern und Milch erkennen wir, ob sie nach Bio-Standards produziert wurden und wie die Tiere gefüttert wurden. Bei Bedarf können wir mit dem Gerät sogar der Gerichtsmedizin aushelfen“, so Backhaus.

30. Hausärztetag M-V

Hausärztliche Versorgung rückt weiter in den Mittelpunkt

Rostock – Gesundheits-Staatsekretärin Sylvia Grimm hat sich auf dem 30. Hausärztetag Mecklenburg-Vorpommern für einen Ausbau der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich ausgesprochen.

„Das Gesundheitssystem – gerade im ländlichen Raum – befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Eine enge Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten ist deshalb von enormer Bedeutung für eine gute und zukunftsfeste medizinische Versorgung“, betonte Grimm am Sonnabend in Rostock.

Die Staatsekretärin hob hervor, dass starre Sektorengrenzen verschwimmen. Damit rücke die hausärztliche Versorgung weiter in den Mittelpunkt. Die Kenntnis über die Patientinnen und Patienten und der Strukturen vor Ort würden Hausärztinnen und Hausärzte mehr denn je zu unverzichtbaren Lotsen im Gesundheitssystem machen. „Gleichzeitig sind unsere Hausärzte der entscheidende Dreh- und Angelpunkt, um stationäre Aufenthalte zu reduzieren und die ambulante Versorgung zu priorisieren“, sagte Grimm.

Als wesentliche Gemeinschaftsaufgabe von Kassenärztlicher Vereinigung (KV), Hausärzteverband und Landesgesundheitsministerium bezeichnete Grimm die Gewinnung von jungen Ärztinnen und Ärzten für die Niederlassung im ländlichen Raum. Die Staatssekretärin verwies dabei auf die Landarztquote. „Mittlerweile haben wir dank der Landarztquote 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich stärken werden“, so Grimm.

Der Hausärzteverband trage mit Aktionen wie dem Speed-Dating ebenfalls auf kreative Weise zur Nachwuchsgewinnung bei. „Auf Landesebene müssen wir künftig insgesamt dafür sorgen, dass der ländliche Raum für junge Menschen und Familien noch attraktiver wird“, verdeutlichte Grimm. Dazu gehörten beitragsfreie Kitaplätze, gute Schulen, aber auch ein funktionierendes Internet sowie kulturelle und sportliche Angebote.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Weiterentwicklung der Facharztausbildung. Grimm: „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sie noch mehr in den Praxen stattfindet. Ambulante Versorgung muss eine Selbstverständlichkeit für jede Ärztin und jeden Arzt werden – denn nur was ich erlebt habe, kann ich auch verstehen und wollen.“

Zahl der Menschen mit Behinderungen steigt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese fordert anlässlich des 30. Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern gesamtgesellschaftlich weiter voranzubringen. „Immer mehr Menschen leben hierzulande mit einer oder mehreren Behinderungen“, sagte Drese. Entscheidend sei es, allen Menschen unabhängig einer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Nahezu jeder vierte Mensch (24 Prozent) in Mecklenburg-Vorpommern lebt mit einer Behinderung. Im Jahr 1997 lag der Anteil noch bei neun Prozent. „Eine Behinderung muss dabei nicht immer offensichtlich sein. Es kann sich auch um eine Lernbehinderung oder eine Erkrankung aus dem Autismus-Spektrum handeln“, verdeutlicht Drese.

Ende 2022 lebten 384.676 Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel sei es laut Drese, für alle Menschen bestehende Barrieren weiter abzubauen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt hierbei wichtige Handlungsfelder vor“, so Drese.

Zur Umsetzung der Konvention hat das Sozialministerium 124 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern im Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung erarbeitet und überwacht den Stand der Umsetzung. „Die letzte Auswertung im Juli hat gezeigt, dass drei Viertel der Maßnahmen bereits ressortübergreifend umgesetzt werden konnten“, erklärt Drese. Der Maßnahmenplan 2.0 sieht eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern bis 2026 vor. Die nächste Auswertung sei laut Drese für das zweite Quartal 2024 geplant.

Einen wichtigen Schlüssel für gelingende Inklusion sieht Drese vor allem in den Bereichen Bildung und Arbeit. „Um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, muss der Zugang zu persönlicher Qualifizierung und Beschäftigung weiter verbessert werden.“ Hierfür unterstütze die Landesregierung unter anderem das Projekt „Inklusive Bildung“ mit der Hochschule Neubrandenburg. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen zu Bildungsfachkräften qualifiziert.

Im Bezug auf den Arbeitsmarkt verweist Drese auf das große Potenzial, das die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen birgt. „Viele Arbeitgeber kennen noch nicht alle Möglichkeiten für die Anstellung von Menschen mit Behinderungen“, so Drese. Eine kostenlose Beratung würden die kürzlich eingerichteten Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) anbieten. „Die EAAs sind eine gute erste Adresse für Arbeitgeber für Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“, so Drese.

Für Betroffene einer Behinderung und deren Angehörige verweist Drese auf Angebote der sogenannten ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Bundes. „In MV gibt es derzeit elf zentrale EUTB-Beratungsstandorte mit einer wachsenden Zahl von Außenstellen. Ratssuchende erhalten dort alle Informationen zu Leistungsansprüchen und Teilhabemöglichkeiten“, erklärt Drese. Das Besondere sei, dass auch Menschen mit Behinderung selbst in das Angebot eingebunden würden, um eigene Erfahrungen in die Beratung einbringen zu können.

Der Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht auf der Website des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) zur Verfügung

Die Zahl der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist 2021 zurückgegangen. Während 2020 in Mecklenburg-Vorpommern 20.988 Sozialversicherungspflichtige beschäftigte schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit mehr als 20 Mitarbeitenden beschäftigt waren, belief sich die Zahl 2021 auf nur 20.336 Mitarbeitende.

Dies lässt sich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückführen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen haben wie andere Arbeitgeber auch, insgesamt weniger Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen können. Viele Unternehmen waren auch von Kurzarbeit betroffen.

Beim Modellprojekt „Inklusive Bildung“ der Hochschule Neubrandenburg beteiligt sich das Inklusionsamt mit aus Mitteln des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)“ mit einem zweckgebundenen nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 1.272.680 Euro an der Umsetzung

Zusätzlich hat das Inklusionsamt die Förderung des Filmprojekts „Inklusive Bildung“ in Höhe von bis zu 44.749,00 Euro bewilligt. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen, die zum großen Teil vorher in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt waren, zu Bildungsfachkräften qualifiziert werden.

Welt-AIDS-Tag

Drese wirbt für mehr Aufklärung

Schwerin – Rund 1.300 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern leben mit einer Humanen Immundefizienz-Virus-Infektion (HIV). Die Diagnose sei dabei laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach wie vor ein Stigma für viele der Betroffenen. Drese wirbt deshalb für mehr Aufklärung rund um sexuell übertragbare Krankheiten.

Drese: „Die Zahl der Erkrankungen, die durch sexuellen Kontakt übertragen werden, steigt hierzulande als auch international seit Jahren an.“ Um Infektionen zu vermeiden, sei es entscheidend, schon im frühen Jugendalter für das generelle Risiko von sexuell übertragbaren Krankheiten zu sensibilisieren.

 „HIV ist nur eine von vielen Krankheiten, die auf diesem Wege übertragen werden“, betont Drese. Zu weiteren verbreiteten Erregern zählten unter anderem Chlamydien, Gonorrhö oder Humane Papillomaviren (HPV). Experten gehen insgesamt von aktuell etwa 30 sexuell übertragbaren Krankheitserregern aus.

Erfreulicherweise ermöglichten die Therapiemöglichkeiten einer HIV-Infektion Betroffenen inzwischen eine gute Behandlung. „Auch, wenn HIV nicht heilbar ist, kann der Ausbruch einer AIDS-Erkrankung mit den richtigen Medikamenten verhindert werden“, so Drese. Neben dem HI-Virus könnten aber auch andere Erreger schwere gesundheitliche Folgen bei einer Übertragung hervorrufen, macht Drese deutlich. So sei eine HPV-Infektion beispielsweise immer der Auslöser für Gebärmutterhalskrebs bei Frauen. „Gegen das HP-Virus können Jugendliche eine wirksame präventive Impfung in Anspruch nehmen. Sie schützt ein Leben lang“, so Drese.

Kürzlich hat das Gesundheitsministerium zusammen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Kampagne zur Aufklärung über die Impfung gestartet.

Eine Impfung gegen HIV hingegen gebe es zwar nicht, jedoch würde die Verwendung von Kondomen und gegebenenfalls die Einnahme von speziellen Medikamenten das Risiko für eine Infektion enorm senken, erklärt Drese.

Die Ministerin verweist dazu auf bestehende Beratungsangebote im Land. „Es ist wichtig, das Wissen über präventive Maßnahmen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten in der Bevölkerung zu verbessern. Mecklenburg-Vorpommern verfügt neben seinem guten Gesundheitssystem über ein großes Beratungsnetz.“

So stünden Ratsuchenden neben der Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung MV – „inteam“ weitere spezialisierte Anlaufstellen, darunter die Centren für sexuelle Gesundheit in Rostock und in Neubrandenburg, die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung in Westmecklenburg (Standorte in Schwerin und Wismar) und das Queere Zentrum Westmecklenburg e.V. in Wismar zur Verfügung.

Viele dieser Beratungsstellen, wie auch die Gesundheitsämter und das Landesamt für Gesundheit und Soziales, bieten auch die Möglichkeit, sich anonym und vertraulich auf eine HIV-Infektion testen zu lassen.

Darüber hinaus informiert die Internetseite www.sexuelle-gesundheit-mv.de über Informations-, Weiterbildungs- und Beratungsstellen zu den verschiedenen Themen der sexuellen Gesundheit und die entsprechenden Ansprechpartner.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hält die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten für ein „wichtiges und geeignetes Instrument zur Entlastung der Haus- und Kinderarztpraxen in der Erkältungssaison“. Das Verfahren würde zudem insbesondere Familien helfen, die bei einem absehbar nicht schweren Verlauf auf ein langes Warten in der Praxis verzichten können.

„Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung ist während der Corona-Pandemie eingeführt worden und hat sich bewährt. Deshalb halte ich es für sinnvoll, diese Regelung mit Blick auf die erwartete zunehmende Zahl an Infektionen rasch wiedereinzuführen“, sagte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Für die telefonische Krankschreibung hatte der Bundestag im Sommer die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Für die Umsetzung muss der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen eine Richtlinie erstellen, die aber erst für Ende Januar avisiert ist.

„Ich unterstütze alle Bestrebungen, die ermöglichen, die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung vorzuziehen“, betonte Drese. Natürlich müsse die Regelung rechtssicher und zielgenau formuliert sein. So müssten die Krankheitsbilder definiert werden und Patienten der Arztpraxis bekannt sein.

„Das sind aber keine großen Hürden, wenn alle Beteiligten wie Politik, Krankenkassen oder Ärztevertretungen an einem Strang ziehen“, so Drese. Die Ministerin hofft, dass bereits in der nächsten Plenarsitzung des G-BA am 7. Dezember eine entsprechende Richtlinie beschlossen wird.

Beginn der Grippewelle

Expertengremium erwartet Beginn der Grippewelle im Dezember / Drese: Andere und sich selbst vor Ansteckungen schützen

Schwerin – Die Zahl der Atemwegserkrankungen war in der vergangenen Woche im Vergleich zur Vorwoche leicht rückläufig. Dazu erklärt Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Die meisten nachgewiesenen Infektionen sind im Moment auf das Corona-Virus zurückzuführen. Die Grippesaison steht uns jedoch noch bevor.“ Mit Blick auf die zu erwartende Influenza-Welle bittet Drese die Bevölkerung in den kommenden Wochen um die freiwillige Umsetzung von Hygiene-Maßnahmen und empfiehlt erneut, sich über Impfungen zu informieren.

Die Verbreitung von Atemwegserkrankungen wird in Mecklenburg-Vorpommern mittels der sogenannten ARE (Akute Respiratorische Erkrankungen) – Surveillance überwacht. Knapp 30 Prozent der Infektionen, die im Rahmen der Überwachung in der 46. KW nachgewiesen wurden, sind durch SARS-CoV-2-Erreger ausgelöst worden. 17 Prozent fielen auf die für die Jahreszeit typischen Erkältungen nach Rhinovirus-Infektion. Lediglich 0,6 Prozent sind auf Influenza-Viren zurückzuführen.

Der stärkste Rückgang der ARE-Aktivität zeigte sich in der Altersgruppe der über 60-Jährigen, während die Aktivität bei den 15- bis 34-Jährigen anstieg.

Drese: „Zu dieser Jahreszeit treten üblicherweise mehr Erkältungskrankheiten auf. Mit dem Corona-Virus kursiert nun ein weiterer Erreger. Nach Rücksprache mit dem Expertengremium erwarten wir im Dezember einen Anstieg bei den Influenza-Zahlen.“ Laut Drese sei es noch immer ein guter Zeitpunkt, sich sowohl gegen Corona- als auch gegen Grippe-Viren impfen zu lassen. „Eine Impfung bietet für Risikogruppen vor beiden Erregern den besten Schutz“, betont Drese. Die Hausärztinnen und -ärzte seien die richtige Anlaufstelle für eine Beratung. Auch Nicht-Risikogruppen könnten laut Drese nach ärztlicher Rücksprache eine Impfung in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus bittet die Ministerin um die freiwillige Anwendung von Hygienemaßnahmen, um andere und sich selbst vor einer Ansteckung zu schützen. „Wer Symptome bei sich oder im direkten Umfeld bemerkt, kann mit ausreichend Abstand halten oder dem Tragen einer Maske andere vorsorglich vor einer Ansteckung schützen“, so Drese. Dies stelle insbesondere in kritischen Bereichen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen auch in diesem Herbst und Winter eine bewährte Vorsichtsmaße dar.

Früherkennung kann Leben retten

Schwerin – Anlässlich des Tages der Krebsvorsorge am 28. November wirbt Gesundheitsministerin Stefanie Drese eindringlich dafür, Vorsorgeleistungen vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. „Diese Untersuchungen sind elementar, um Krebserkrankungen frühzeitig zu erkennen, sie im besten Fall zu vermeiden und um dauerhaften gesundheitlichen Folgen vorzubeugen“, betonte sie.

Während der Corona-Pandemie hätten viele Menschen den Gang zum Arzt gescheut. Das habe sich auch in den Zahlen der in Anspruch genommenen Vorsorgeuntersuchungen niedergeschlagen. „Diese nicht wahrgenommenen Termine haben für Lücken gesorgt, zum Beispiel bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs oder Darmkrebs.“ Das zeigte zuletzt die Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK. „Diesen Rückgang bei den Vorsorgeuntersuchungen gilt es nun wieder aufzuholen“, erklärte Drese.

Drese appelliert deshalb zu prüfen, welche Vorsorgeuntersuchungen für die eigene Altersgruppe kostenlos angeboten werden und diese bei versäumten Terminen gegebenenfalls nachzuholen. Der eigene Hausarzt oder die eigene Hausärztin sowie die eigene Krankenkasse können hier beratend zur Seite stehen. Eine Orientierung zu allen Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung bietet aber auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

„In vielen Fällen können Krebserkrankungen heute gut behandelt oder sogar geheilt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass sie auch frühzeitig erkannt werden. Die Vorsorgeleistungen stehen Ihnen als Versicherte zu und können entscheidend sein für ein langes, gesundes Leben“, so die Ministerin.

Neben den eigenen Vorsorgeterminen sollten Eltern zusätzlich auch die Früherkennungsuntersuchungen der Kinder auf Vollständigkeit prüfen. „Denn auch die Inanspruchnahme dieser hat bei einigen Altersgruppen, darunter die U7, U8 und U9, im Vergleich zu den Vorpandemiejahren nachgelassen“, hob Drese hervor. Dabei seien die U-Untersuchungen wichtig, um mögliche Gesundheits­störungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkennen und behandeln zu können.