Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Ab dem 7. Dezember kann eine Krankschreibung durch eine Arztpraxis auch wieder telefonisch erfolgen. Sie ist möglich für Patientinnen und Patienten, für die absehbar ist, dass sie keinen schweren Krankheitsverlauf haben und die der Praxis bereits bekannt sind. Der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat am (heutigen) Donnerstag eine entsprechende Richtlinie angenommen.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Entscheidung: „Durch Krankschreibungen per Telefon brauchen Menschen mit absehbar nicht schwerem Verlauf sich nicht mehr in volle Wartezimmer zu drängen. Damit ist die Regelung ein wichtiges und geeignetes Instrument zur Entlastung der Haus- und Kinderarztpraxen in der Erkältungssaison.“

Drese verdeutlichte, dass sich die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung während der Corona-Pandemie bewährt habe. „Deshalb halte ich es für sinnvoll, diese Regelung mit Blick auf die zunehmende Zahl an Infektionen wiedereinzuführen.“ Besonders erfreut zeigte Drese sich darüber, dass die telefonische Krankschreibung sofort in Kraft treten kann. „Das hilft Erkrankten und Praxen gleichermaßen“, so die Ministerin.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert