Widerspruchlösung bei Organspende

Schwerin – Der Trend abnehmender Organspenden in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich fort. Wurden vor fünf Jahren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) noch 119 Spenden im Land verzeichnet, waren es Ende 2022 nur noch 72. Gleichzeitig warten deutschlandweit 8.505 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter auch etwa 200 Patientinnen und Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir müssen deshalb eine zielgerichtete Debatte darüber führen, wie wir weitere potentielle Spenderinnen und Spender gewinnen können“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Drese spricht sich für die Einführung einer Widerspruchslösung aus. „Der zweithäufigste Grund, warum Organspenden auch in MV derzeit nicht zu Stande kommen, ist ein unzureichend dokumentierter Wille der Verstorbenen. Das ist höchst bedauerlich, denn Umfragen zufolge stehen 84 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüber“, so die Ministerin.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese.

Das schaffe Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues Leben warten“, hob Drese hervor. Ein neuerlicher Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung ist aus Sicht Dreses deshalb sinnvoll.

„Jede und jeder kann aber auch jetzt schon seinen Willen mit einem Organspendeausweis deutlich bekunden – unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Spende entscheidet“, erklärte Drese. Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann ihn in der Hausarztpraxis, einer Apotheke oder online, zum Beispiel auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, gratis erwerben.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

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