Oldenburg: Schulleitungen können weiterhin flexibel handeln
Schwerin – In der saisonalen Krankheitswelle können Schulen in Mecklenburg-Vorpommern auf das sogenannte Phasenmodell zurückgreifen, um bei hohen Krankenständen der Lehrkräfte den Unterricht soweit wie möglich abzusichern. Es gilt zunächst bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Das Bildungsministerium hat die Schulen in einem Schreiben darüber informiert.
„Das Phasenmodell hat sich auch über die Zeit der Pandemie hinaus als erfolgreiches Instrument zur Absicherung des Schulbetriebs bei hohen Krankheitswellen erwiesen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Schulleitungen können flexibel handeln. Wenn viele Lehrkräfte eines Kollegiums erkrankt sind, kann die Schule das Phasenmodell anwenden. Schulen entscheiden demnach eigenständig, in welcher Form sie den Unterricht vollumfänglich absichern“, so Oldenburg.
Mit dem Phasenmodell will das Land erreichen, dass Schulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort den Schulbetrieb bei Krankheitswellen durchgehend absichern können. Das Phasenmodell orientiert sich an der Einsatzfähigkeit des gesamten pädagogischen Personals an der Schule. Schulleitungen entscheiden eigenverantwortlich, welche Phase umgesetzt wird.
Phase 1: Der Einsatz der Lehrkräfte an einer Schule ist nicht oder unwesentlich eingeschränkt. Es findet regulärer Präsenzunterricht statt.
Phase 2: In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 erfolgt Präsenzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult (kein Distanzunterricht). Abschlussklassen und Vorabschlussklassen erhalten Präsenzunterricht.
Phase 3: In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht erteilt. Sofern die Schule aufgrund ihrer personellen Ausstattung in ihrem Unterrichtsablauf eingeschränkt ist und Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich vier Unterrichtsstunden zu achten, um eine Überlastung zu vermeiden. Abschlussklassen und Vorabschlussklassen erhalten Präsenzunterricht.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen, die keinen Präsenzunterricht erhalten, beziehen die Unterrichtsaufgaben über das Lernmanagementsystem „itslearning“ oder über andere Lernplattformen, die von der jeweiligen Schule genutzt werden.
Ausnahmen von diesen Regelungen zeigen die allgemein bildenden Schulen den Staatlichen Schulämtern und die beruflichen Schulen der Schulaufsicht im Bildungsministerium an.