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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Neue Corona-Landesverordnung

Schutzmaßnahmen werden nochmals erhöht

Schwerin – Die Landesregierung hat am heute die Corona-Landesverordnung angepasst. Grundlage bildete die Verständigung zwischen Bund und Ländern am 21. Dezember auf verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen.

Eine Änderung betrifft die Kontaktbeschränkungen. In den Warnstufen der Corona-Ampel Orange/Rot/Rot-Plus sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab dem 24.12. Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

Die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

„Wir wollen mit den Kontaktreduzierungen sofort beginnen und nicht auf die prognostizierte schlagartige Erhöhung der Fallzahlen durch die Omikron-Variante warten“, verdeutliche Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. „Wir werben bei allen Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis und Einhaltung der Regeln. Die neue Omikron-Variante macht keine Weihnachtspause. Sie ist nach Einschätzung der Wissenschaft ansteckender und verbreitet sich deutlich schneller als die bisherigen Virusvarianten“, so Drese.

Eine weitere Änderung ist das Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot-Plus nach Stufe Rot. Konkret sind ab dem 27.12 für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende ab Stufe Rot untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren

Hinweis: Wenn die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen gemäß der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS am (heutigen) Mittwoch den dritten Tag in Folge in der Warnstufe „Rot“ verbleibt, greifen die neuen Kontaktbeschränkungen ab 24. Dezember, die weiteren aufgezählten Maßnahmen frühestens ab 27. Dezember.

Ministerin Drese richtete einen Appell an die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die Situation ist sehr ernst. Die Intensivstationen in unseren Krankenhäusern sind bereits jetzt voll belegt. Durch die befürchteten Omikron-Infektionen und daraus resultierenden Quarantäne-Anordnungen kann es zu massiven Personalengpässen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, bei Rettungsdiensten, der Feuerwehr, Polizei und im Bereich der Energieversorgung kommen. Das können wir durch konsequentes Handeln noch verhindern. Bitte seien Sie deshalb verantwortungsvoll und schützen sie sich und ihre Angehörigen, z.B. durch Tests vor Familientreffen. Und bitte nutzen Sie die Impfangebote, die umfangreich auch zwischen Weihnachten und Silvester zur Verfügung stehen.“

Termine für Impfungen (auch für Booster-Impfungen mindestens drei Monate nach der Grundimmunisierung) können über das Online Tool www.corona-impftermin-mv.de/ gebucht werden. Auch telefonisch sind Terminvereinbarungen über die Impf-Hotline des Landes unter 0385-202 711 15 möglich. Das Callcenter ist auch am 24.12. und am 31.12. jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Booster-Impfungen nach drei Monaten

Schwerin – Der Impfabstand zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung (Booster-Impfung) gegen das Coronavirus wird in Mecklenburg-Vorpommern für Personen ab 18 Jahren auf einen Zeitraum ab 3 Monate verkürzt. Gesundheitsministerin Stefanie Drese will die entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut umgehend ab dem 22. Dezember umsetzen.

„Wir haben die Impfstäbe der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die niedergelassenen Ärzte darüber informiert“, sagte Drese. „Eine Beschleunigung der Impfkampagne ist vor allem wegen der Omikron-Variante sinnvoll und notwendig. Die Booster-Impfungen sind der momentan beste Schutz vor Ansteckungen und schweren Krankheitsverläufen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ab Mittwoch (22.12.) können Termine für Booster-Impfungen nach mindestens drei Monaten in den Impfstützpunkten über das Online Tool www.corona-impftermin-mv.de/ gebucht werden. An der technischen Umstellung zur Reduzierung des Impfabstandes wird gerade unter Hochdruck gearbeitet. Auch telefonisch sind Terminvereinbarungen über die Impf-Hotline des Landes unter 0385-202 711 15 möglich. Das Callcenter ist auch am 24.12. und am 31.12. jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Ministerin Drese rief alle bisher noch nicht geimpften bzw. geboosterten Bürgerinnen und Bürger auf, die Impfangebote wahrzunehmen: „Bitte schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, appellierte Drese eindringlich. In dieser und in der nächsten Woche gibt es im gesamten Land viele Möglichkeiten, sich impfen zu lassen: beim Impfen nach Termin, beim freien Impfen, bei Sonderimpfaktionen und natürlich bei den Haus- und Fachärzten. Einen guten Überblick bietet die Website www.mv-corona.de/impfaktion.

Die STIKO hat am 21.12. ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Danach kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥ 18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden.

Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Gleiches gilt für 5-11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion.

Wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.

Pädiatrische Weiterbildung in M-V

Schwerin – Für das Projekt „Förderung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern“ erhält die Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von insgesamt 4,85 Millionen Euro. Das teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Mit den Landesmitteln sollen junge Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Jahren gezielt bei der Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) unterstützt werden. „Wir wollen damit die ärztlichen Versorgungsstrukturen in der Kinder- und Jugendmedizin vor allem im ländlichen Bereich erhalten und verbessern“, begründete Drese die Landeshilfe.

Drese: „Dieses Ziel soll insbesondere durch die Schaffung von mehr langfristigen Anstellungen junger Ärztinnen und Ärzte an kleineren Pädiatrien, einer höhergradigen Spezialisierung, einer verstärkten Kooperation zwischen weiterbildenden Krankenhäusern sowie der Bildung eines landesweiten Netzwerkes erreicht werden.“

Ärztinnen und Ärzte der Pädiatrie gelten als Hausärzte für Kinder und Jugendliche, stehen aber aufgrund ihrer deutlich geringeren Anzahl in ländlichen Räumen oft nicht im nahen Umfeld zur Verfügung. Überdies zählt auch die pädiatrische Versorgung nicht zur Grundversorgung im stationären Bereich und wird daher oft nur in größeren Krankenhäusern vorgehalten.

Vorgesehen ist eine Projektförderung in Höhe von 1,2 Millionen Euro jährlich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 sowie eine Anschubfinanzierung in diesem Jahr über 50.000 Euro.

Gefördert werden sollen im Einzelnen:

  • die pädiatrische Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses in einem Verbund mehrerer großer und kleiner Krankenhäuser,
  • der Betrieb einer Koordinierungsstelle bei der Krankenhausgesellschaft, die durch einen fachlichen Beirat unterstützt wird,
  • Stipendien für Studierende in Einrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin sowie
  • Starterprämien zur Anwerbung ärztlichen Nachwuchses aus anderen (Bundes-) Ländern.

„Die Förderung des Landes ist ein weiterer wichtiger Baustein zur ärztlichen Fachkräftesicherung sowie zur qualitativ und quantitativ guten medizinischen Versorgung im gesamten Land“, so Ministerin Drese.

Neue Rekordzahl an Impfungen

Schwerin – Mit über 133.000 Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen gab es in der vergangenen Woche landesweit eine Rekordzahl bei den Impfungen gegen das Coronavirus. „Wir tragen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem beachtlichen Aufwuchs unserer Impfstrukturen dazu bei, dass deutschlandweit das ausgegebene Ziel von 30 Millionen Impfungen erreicht werden kann“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Wie aus dem heute vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) veröffentlichten Impfbericht hervorgeht, fanden in Mecklenburg-Vorpommern in der 49. Kalenderwoche rund 110.500 Booster-, 11.000 Erst- und gut 12.000 Zweitimpfungen in den Arztpraxen, Impfstützpunkten und bei Sonderimpfaktionen statt.

Mit Stand 20. Dezember beträgt die Quote, der mindestens einmal Geimpften 71,6 Prozent (70,9%), der vollständig Geimpften 68,6 Prozent (67,8%) und der Personen mit Auffrischimpfungen 28,6 Prozent (21,7%) (in Klammern die Zahlen vom 13.12.).

„Die Impfungen sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen in der Pandemie“, verdeutlichte Drese. „Angesichts der hohen Infektionszahlen in der aktuellen vierten Welle und der sich abzeichnenden Ausbreitung der Omikron-Variante auch in Deutschland zählt wirklich jede Impfung. Es geht um den Schutz für sich und die Familie und um die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems“, appellierte die Ministerin an die Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger.

Drese hob hervor, dass in den kommenden beiden Wochen weiterhin viele Impfmöglichkeiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen. Neben den Haus- und Fachärzten finden auch in allen Impfstützpunkten, durch mobile Teams und bei Sonderimpfaktionen Impfungen statt. Eine aktuelle Übersicht findet sich auf der Website des Landes https://www.mv-corona.de/impfaktion.

Erste Omikron-Fälle in M-V

Rostock – Zwei erwachsene Personen eines Haushaltes aus der Region Rostock haben sich mit der Corona-Variante Omikron infiziert. Damit ist erstmals in Mecklenburg-Vorpommern die neuartige Corona-Mutante B.1.1.529 nachgewiesen worden. Die Weltgesundheitsorganisation stuft die Omikron-Variante als „besorgniserregend“ ein.

Die beiden erwachsenen Personen ohne Reiseanamnese waren am 14. Dezember im Abstrichzentrum der Universitätsmedizin Rostock vorstellig. Dort wurde eine PCR-Testung durchgeführt.

Nach Auskunft des Gesundheitsamtes der Hansestadt Rostock sind beide Personen zweimal geimpft. Sie wurden aufgrund weitgehender Symptomfreiheit nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen und befinden sich seit der ersten Diagnose in strenger häuslicher Quarantäne.

Die Omikron-Variante wurde durch eine Variantenanalyse (mittels Punktmutations-PCR) und Sequenzierung nachgewiesen. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ein dichtes Monitoring auf Varianten, welches durch das CoMV-Gen-Studienzentrum an der Universitätsmedizin Greifswald zwischen den Laboren koordiniert wird.

Selbsttests in Schulen

Bewährte und erfolgreiche Teststrategie in Schulen bleibt bestehen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will im Jahr 2021 die Testfrequenz in den Schulen erhöhen. Darüber hat Bildungsministerin Simone Oldenburg im Landtag informiert. Das Land hat 2,8 Millionen Tests für die ersten vier Kalenderwochen des neuen Jahres im Umfang von ca. 4,5 Millionen Euro beschafft. Die letzten Lieferungen sollen zu Beginn der kommenden Woche in den Schulen eintreffen.

„Unsere bisherige Teststrategie an den Schulen hat sich bewährt und ist erfolgreich“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wollen sie zu Beginn des kommenden Jahres intensivieren. Unabhängig vom bisherigen Testzyklus an den Schulen werden am ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien, also am 3. Januar 2022, alle Schülerinnen und Schüler getestet. Diese Regelung gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Wir reduzieren damit die Gefahr, dass sich das Coronavirus in den Schulen ausbreitet. Über Änderungen der Testfrequenz werden wir die Schulen in Kürze informieren“, erläuterte Oldenburg.

Besuch in Vorpommern

Staatsekretärin Hilgemann dankt Teams in den Impfstützpunkten

Stralsund – Die Staatsekretärin für das Thema Corona, Frauke Hilgemann, besuchte heute die Impfstützpunkte Stralsund und Greifswald. Sie informierte sich dabei über den Stand der Impfkampagne, Sonderimpfaktionen und den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.

„Die deutliche Zunahme der Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen hat ganz erheblich mit der sehr guten und professionellen Arbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Bundeswehr zu tun. Mir war es deshalb sehr wichtig, dieses Engagement aller Beteiligten persönlich zu würdigen und im Namen der Landesregierung Danke zu sagen“, betonte Hilgemann anlässlich ihres Besuchs in Vorpommern.

In den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald werden Impf-Angebote sowohl zentral im Strela-Park Stralsund bzw. im Impfstützpunkt Greifswald (Brandteichstraße) als auch in der Fläche angeboten. So gibt es in Vorpommern-Rügen Außenstellen z.B. in Grimmen, Bergen, Baabe, Born, Franzburg, Richtenberg, Zingst, Kirch Baggendorf und Wustrow. In Vorpommern-Greifswald befinden sie sich etwa in Anklam, Stadt Usedom, Pasewalk, Torgelow und Löcknitz. In diesen Außenstellen werden zu bestimmten wiederkehrenden Terminen, die durch die Landkreise bekanntgegeben werden, Impfungen angeboten.

Staatssekretärin Hilgemann zeigte sich erfreut über die erfolgreiche und von den Menschen sehr gut angenommene Umstellung in den Impfstützpunkten auf den Impfstoff von Moderna bei den über 30-jährigen. „Moderna ist qualitativ hochwertig und zeigt im Vergleich zu Biontech sogar eine leicht höhere Wirksamkeit. Damit bietet das Vakzin von Moderna hervorragenden Impfschutz, auch und gerade im Lichte der mittlerweile auch in Deutschland festgestellten Omikron Virusvariante. Dieser Impfstoff ist auch bestens für die Auffrischimpfung geeignet“, so Hilgemann.

Ein weiteres Thema des Besuchs war der Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. In beiden Vorpommern-Landkreisen bieten mehrere Kinderärzte die Impfungen an. In Stralsund startet zudem kommende Woche eine Sonderimpfaktion für Kinder ab fünf Jahren im Einkaufszentrum Strelapark. Termine dafür können über die Impfhotline (0385-20271115) oder die entsprechende Website des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) gebucht werden.

Schutz und Teilhabe

Sozialministerium trifft Weihnachtsregelungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Seit dem 16. Dezember gilt eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung. „Wir treffen darin nach umfangreicher Beratung in unserem Sachverständigengremium vor allem Regelungen rund um die Weihnachtstage für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.

„Unter Berücksichtigung des hohen Impfstandes, gut funktionierender Schutzmaßnahmen sowie des derzeit eher ruhigen Infektionsgeschehens in den Einrichtungen wollen wir für das bevorstehende Weihnachtsfest von den sonst geltenden Regelungen abweichen und die Besuchsmöglichkeiten ausweiten und erleichtern“, so die Ministerin.

Drese: „Mir ist die soziale und gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohnern in der Weihnachtszeit besonders wichtig. Wir möchten deshalb den Pflegebedürftigen ein frohes Fest und eine schöne, gemeinsame Zeit mit ihren Familienangehörigen ermöglichen.“ Dazu gehöre auch, dass die Einrichtungen weitgehende Besuchszeiten gewährleisten.

Konkret sind im Zeitraum vom 22. Dezember bis zum 28. Dezember folgende Weihnachtsregelungen vorgesehen:

  • Alle Pflegebedürftigen dürfen unabhängig von der Warnstufe auf der Corona-Ampel drei Besuchspersonen täglich empfangen. Sie müssen nicht dauerhaft festgelegt werden und dürfen die Einrichtung einzeln oder gemeinsam betreten.
  • Pflegebedürftige, deren Booster-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind unabhängig von der Warnstufe auf der Corona-Ampel bei Rückkehr nach jedem Verlassen der Einrichtung von potentiellen Isolationsmaßnahmen ausgenommen (aber Symptomkontrolle).
  • Unabhängig vom Impfstatus müssen alle Besuchspersonen beim Betreten der Einrichtung einen negativen Test vorlegen oder in der Einrichtung getestet werden. Das gilt auch für Geboosterte.
  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es ein Ausbruchsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Generell gilt, dass geimpfte und genesene Besuchspersonen ab der Warnstufe „Rot“ auf der Corona-Ampel eine FFP2-Maske tragen müssen. Für ungeimpfte Personen besteht bereits ab Warnstufe „Orange“ eine FFP2-Pflicht.

Drese: „Der Erfolg des Impfens zeigt sich ganz besonders im Pflegebereich. Es gibt deutlich weniger Ausbruchsgeschehen in den Pflegeheimen als vor einem Jahr und auch vor den Booster-Impfungen. Die bestehenden Ausbrüche sind in der Regel solche, von denen eine kleiner Anzahl von Personen betroffen ist mit deutlich milderen Krankheitsverläufen. Es gibt kaum Hospitalsierungen. Deshalb können viel besser als vor einem Jahr zu Weihnachten Kontakte von Bewohnenden mit Angehörigen und Dritten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen stattfinden.“