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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Geflügelpest-Viren weiter nachweisbar

Backhaus mahnt zur Biosicherheit

Schwerin – Der Zug der Wildvögel hat wieder begonnen. Wer aufmerksam im Land unterwegs ist, wird feststellen, dass sich vielerorts Wildvögel sammeln, um sich in ihre Überwinterungsgebiete aufzumachen. Somit setzt für die Zeit des Vogelzuges wieder deutlich mehr Bewegung in der Wildvogelpopulation ein. 

„Das muss eine Signalwirkung für unsere Geflügelhalter haben, denn die Auswirkungen des Geflügelpestseuchenzuges 2020/2021, der Ende Oktober letzten Jahres begann und bis Mai dieses Jahres andauerte, sind noch allgegenwärtig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. 

Seit dem 30.10.2020 wurde Geflügelpest deutschlandweit bei mehr als 1.350 Wildvögeln und in 257 Geflügelhaltungen, davon in 6 Fällen bei gehaltenen Vögeln (Tierparke) in Deutschland festgestellt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren 26 Geflügelhaltungen betroffen, in denen mehr als 340.000 Stück Geflügel getötet werden mussten. Das Geflügelpestvirus wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zudem bei insgesamt 132 Wildvögeln nachgewiesen.

„Damit verbunden sind enorme Verluste bei den betroffenen Geflügelhaltern und hohe finanzielle Belastungen für die Tierseuchenkasse und das Land für die aufzubringenden Kosten der Entschädigung, Tötung und unschädlichen Beseitigung der getöteten Tiere, die in diesem Seuchenzug bei deutlich über 5 Millionen Euro lagen“, erklärte Backhaus. 

„Im letzten Jahr kündigte sich bereits im August die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest an, denn es trat zu dem Zeitpunkt eine Serie von Ausbrüchen des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5 bei Geflügel und Wildvögeln im südlichen Rand des westsibirischen Tieflands, das ein bekanntes Rastgebiet auf der Wanderroute vieler Wasservogelarten auf dem Zug nach Europa ist, auf“, erinnerte der Minister.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnte die Länder sehr frühzeitig. „In diesem Jahr gibt es nach Mitteilung des FLI solche Vorboten bisher noch nicht. Anders als bei früheren Seuchenzügen zeigt sich jedoch, dass das Virus vorrangig vom Subtyp H5N8, aber auch weitere H5-Subtypen sowohl in Deutschland als auch anderen Ländern Europas nicht vollständig verschwunden ist“, betonte Backhaus.

Im Juni dieses Jahres wurde das Virus bei insgesamt vier Wildvögeln im Landkreis Osnabrück und Aurich nachgewiesen. Der letzte Fall in einem kleinen Hausgeflügelbestand trat Ende Mai dieses Jahres in Bremen auf. Auch aus anderen europäischen Ländern wie Polen, Dänemark, Belgien, Frankreich, Niederlande, Schweden, Norwegen und dem Kosovo wurden in den letzten Wochen einzelne Geflügelpestfälle bei Geflügel, gehaltenen Vögeln oder Wildvögeln gemeldet.

„Es ist bekannt, dass der indirekte oder direkte Wildvogelkontakt bei der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Geflügelhaltungen eine wesentliche Rolle spielt. Diese Kontakte gilt es zu unterbinden. Insofern muss ich die Geflügelhalter vor dem nahenden Herbst dringend aufrufen, Biosicherheit in ihren Beständen groß zu schreiben. Szenarien wie 2016/17 und 2020/21 dürfen sich nicht wiederholen“, so Backhaus.

In einem Fachgespräch zwischen Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Friedrich-Loefflers-Institutes, des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und des Geflügelwirtschaftsverbandes am Dienstag (24.08) wurde die Bedeutung der Biosicherheit als wesentlicher Punkt zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände deutlich herausgestellt.

„Die aktuelle schwelende Situation zeigt, dass das Risiko nicht gleich Null ist. Insofern sollten auch die Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln im gesamten Land aktiviert werden.“

Eine erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltern, Ornithologen und Bürgern trägt zu einer Früherkennung der Geflügelpest bei. „Deshalb appelliere ich gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde, unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden können“, so der Minister weiter. Auch auf die Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen käme es an.

Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine besondere Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Pflicht, das zuständige Veterinäramt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes Influenza A-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Wieder Maskenpflicht an Rostocks Schulen

Rostock – Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in der Hansestadt Rostock müssen ab Mittwoch, den 18. August im Schulgebäude wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht in Rostock gilt sowohl innerhalb der Schulgebäude als auch in den Außenbereichen der Schulen. Ausnahme ist unter anderem, wenn Schülerinnen und Schüler sich innerhalb ihrer eigenen Kohorte auf dem Schulhof aufhalten.

Bereits im Juni wurde in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt, dass die Aussetzung der Maskenpflicht für die Ampelstufen 0 (grün) und 1 (gelb) gilt. Wenn die Ampel an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Stufe 2 (orange) steht, greift die Maskenpflicht in der Schule.

Stufe 2 (orange) wird spätestens erreicht, wenn der Wert der 7-Tages-Inzidenz höher als 50 liegt und die beiden anderen Werte, nämlich der Hospitalisierungswert und die Auslastung der Intensivstationen in einer geringeren Stufe liegen. Näheres dazu befindet sich in den täglichen Lageberichten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

„Wir wollen den Präsenzunterricht in unseren Schulen auch bei steigenden Infektionszahlen sicherstellen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür bringt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie das regelmäßige Testen wichtigen Schutz. Flächendeckende Schulschließungen soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr geben. Um diese zu verhindern, müssen wir auf die bereits bewährten Schutzmaßnahmen setzen.“

Das LAGuS hat das sogenannte Kontaktpersonenmanagement angepasst. Wird eine Schülerin oder ein Schüler positiv mit einem PCR-Test getestet, muss die betroffene Person in Quarantäne. Der Rest der Kohorte wird nicht automatisch in Quarantäne geschickt. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt künftig ein neues Kontaktpersonenmanagement, das die Anzahl der Quarantänefälle möglichst gering hält bei gleichzeitig notwendigem Schutz. Dafür hat das LAGuS die Regelungen angepasst.

Es gilt dann 14 Tage lang die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Schülerinnen und Schüler müssen täglich getestet werden. Ebenso sind diese Kinder und Jugendlichen von anderen Schülerinnen und Schülern zu trennen.

Das bedeutet, dass nicht mehr größere Gruppen in Quarantäne müssen und der Präsenzunterricht vor Ort weiter erfolgen kann. Werden jedoch mehr als eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet oder es treten mehrere Folgefälle auf, werden die Gesundheitsbehörden für die gesamte Kohorte Quarantäne anordnen.

Diese Regelung gilt bis zur Stufe 3 (rot). Ab der Stufe 4 (dunkelrot) der risikogewichteten Einstufung muss die gesamte Kohorte ab dem ersten Indexfall in Quarantäne.

Herausforderungen der Corona-Epidemie

Rostock – Am Sonnabend ist in Rostock die zweitägige Jahrestagung der Gesellschaft der Internisten Mecklenburg-Vorpommerns fortgesetzt worden. Ein Schwerpunktthema auf der Tagung waren die Herausforderungen der Corona-Epidemie für Mecklenburg-Vorpommern.

„Seit Anfang des Jahres 2020 waren die Krankenhäuser und Arztpraxen in besonderem Maße gefordert, die Versorgung von Patienteninnen und Patienten auch mit einer COVID-Erkrankung sicherzustellen. Das haben Mediziner und Pflegekräfte bis an den Rand der Erschöpfung zu spüren bekommen. Der medizinische Sektor ist mit zusätzlichen Mitteln abgesichert und unterstützt worden, um alle COVID-19-Patienten zu versorgen sowie umfassende Hygiene- und Isolierungsmaßnahmen sowohl auf den Intensiv- als auch auf den anderen Stationen umzusetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, am Sonnabend vor Ort.

Die Landesregierung verständigte sich in ihrer Kabinetts- sitzung vom 24. März 2020 darauf, einen „MV-Schutzfonds“ zu schaffen. Das Programm wurde für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. „Mit den Mitteln des Maß-nahmepaketes ist unter anderem in zusätzliche ECMO-Beatmungstechnik für die intensivmedizinische Behandlung investiert, der Einsatz von Rehakliniken als Ersatzkliniken un­terstützt sowie Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmas­ken und –kittel sowie Desinfektionsmittel angeschafft worden“, so Rudolph weiter.

Beispielsweise hat das Land für Ausgleichszahlungen von frei­gehaltenen Betten (je 50 Euro am Tag für maximal 50 Betten je Einrichtung) in den als Entlastungskrankenhäuser benann­ten Reha-Einrichtungen aus Landesmitteln rund 2,8 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung gestellt.

„Durch die Ersatzkliniken wurde die Patientenversorgung in den Kran­kenhäusern mit COVID-19-Stationen weiter erfolgreich unter­stützt. Das hat auch zur Entlastung des medizinischen Perso­nals beigetragen“, machte Rudolph weiter deutlich. Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken vorgehal­ten worden. Hierzu zählen die Klinik Malchower See, das Tessi­num in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Park­klinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.

Im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ sind für die Krankenhäuser zum Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie insge-samt bisher rund 31,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.

Bereits im April 2020 hat sich gezeigt, dass die freigehaltenen Kapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern den Bedarf für die Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen deutlich überstiegen. „Somit sind die Krankenhäuser ohne den Grund-satz zur Zurückstellung planbarer Aufnahmen, Operationen und Eingriffe aufzugeben, gebeten worden, ihre Kapazitäten für die Behandlung bestimmter planbarer Fälle wieder zur Ver­fügung zu stellen“, erläuterte Staatssekretär Rudolph.

Die Krankenhäuser haben für Erlösausfälle aufgrund von Ver-schiebung oder Aussetzung von planbaren Eingriffen und Operationen Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 185 Millionen Euro erhal­ten. Die Zahlungen richteten sich nach den jeweiligen Vorga­ben des Bundes. „Zur Schaffung zusätzlicher intensivmedizi­nischer Behandlungskapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit hat das Land aus der Liquiditätsreserve des Gesundheits­fonds insgesamt rund 14 Millionen Euro erhalten und an die Krankenhäuser weitergeleitet“, sagte der Staatssekretär in Rostock.

„Für den Krankenhausbereich lässt sich sagen, dass allein für die stationäre internistische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern 3.296 Planbetten und 253 Plätze für eine tagesklinische Versorgung zur Verfügung stehen. Ein Drittel aller Krankenhausbetten entfallen auf die Innere Medizin. Von den 37 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern haben 28 eine Fachabteilung Innere Medizin“, erläuterte Rudolph weiter.

Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung haben zuletzt 588 Internisten an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung mitgewirkt. Davon waren 242 als Hausärzte (hausärztliche Internisten) und 127 als Fachärzte (fachärztliche Internisten) zugelassen.

Der Staatssekretär dankte den Internisten für die geleistete Arbeit insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie. „Die Corona-Pandemie hat nochmals deutlich gezeigt, welche wichtige Rolle Ihre Fachrichtung für die Versorgung von Pa­tientinnen und Patienten mit internistischen Vorerkrankungen spielt. Diese Patientenklientel galt und gilt es besonders zu beraten und zu betreuen. Zum einen hinsichtlich der Schutz­maßnahmen und zum anderen auch nach einer überstan­denen COVID-19-Erkrankung“, sagte Mecklenburg-Vorpom­merns Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph abschließend.

M-V Corona-Ampel gilt weiter

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen. Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Getestete sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen. Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

Maskenpflicht an Schulen wird ausgesetzt

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab dem kommenden Montag, dem 16. August, in den Schulen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht ist sowohl für den Unterricht als auch für den Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof ausgesetzt. Das Tragen einer Maske ist jedoch weiterhin erlaubt. Beides gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten.

„Für die Schülerinnen und Schüler ist es eine große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen. Das gilt insbesondere für die Kleinen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb bereits vor Beginn des Schuljahres mit der Gesundheitsseite diesen Schritt beraten und in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt. Wo die Corona-Ampel auf Grün oder Gelb steht, muss in der Schule keine Maske getragen werden. Jede Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler begrüße ich ausdrücklich.“

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen Stufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe aufweisen. Für diese Ampelstufe sind neben dem Inzidenzwert auch die Anzahl der hospitalisierten Personen und die Belegung der Intensivbetten ein entscheidendes Kriterium. In diesem Fall gilt für jede Person die Maskenpflicht.  Diese Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgenommen.

Für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Referendare besteht weiterhin die Pflicht, sich zweimal pro Woche zu testen. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. „Die Tests schaffen Sicherheit in den Schulen. So können Verdachtsfälle frühzeitig erkannt werden und die Gesundheitsbehörden können gezielt eingreifen“, so Ministerin Martin. „Es ist unser gemeinsames Ziel, auch bei steigenden Inzidenzen den Präsenzunterricht abzusichern und flächendeckende, präventive Schulschließungen zu verhindern.“

Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

Schwerin – Mecklenburg Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Beschlüsse der heutigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begrüßt. „Die Länder haben sich darauf verständigt die bundesweite Impfkampagne weiter voranzutreiben. Gleichzeitig wurde sich auf einen Plan für die Auffrischungsimpfungen verständigt. Die Impfangebote werden die Länder ab September einführen. In den kommenden Tagen werden wir die entsprechenden Details der Umsetzung für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Die Gesundheitsminister der Länder beobachten mit Sorge, dass die Impfbereitschaft in Deutschland stark nachlässt. Gleichzeitig nehmen die Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig zu.

Mit den Auffrischungsimpfungen soll in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren) gestartet werden.

„Entscheidend ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Auffrischungsimpfungen werden dazu beitragen, die Pandemie weiter einzudämmen. Das ist der wirksamste Schutz, die Menschen vor dem Corona-Virus zu schützen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Das Bundesministerium für Gesundheit wurde gebeten, schnellstmöglich die Aufklärungsbögen für Auffrischungs-impfungen anzupassen sowie die technischen Voraussetzungen für Meldungen der Auffrischungsimpfungen an das DIM-Register (Digitales Impfquotenmonitoring) des Robert-Koch-Institutes und die Ausstellung eines entsprechenden digitalen Impfzertifikats zu schaffen.

Ebenfalls kann Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson beziehungsweise  nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) 1.806.923 Impfungen durchgeführt, davon 974.416 Erstimpfungen;  876.247 sind vollständig geimpft. „Neben Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, den Fokus darauf zu richten, dass sich weiter mehr Menschen Erst- und Zweitimpfen lassen“, sagte Glawe.

Darüber hinaus haben sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sich vor dem Hintergrund, dass eine Fortführung von Infektionsschutzmaßnahmen  auch nach dem 11. September 2021 absehbar ist, dafür ausgesprochen, dass der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert.

„Auch in den kommenden Monaten wird es darum gehen, die Belastung für das Gesundheitswesen und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe so gering wie möglich zu halten“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Bau eines Gesundheitszentrums

Dobbertin – Der „Biermannsche Hof“ in der Gemeinde Dobbertin wird zu einem „Gesundheitshof“ umgebaut, der in zentraler Ortslage die Unterbringung eines Gesundheitszentrums mit Arztpraxen und Gesundheitsdienstleister, wie z.B. Apotheke Physiotherapie und Sanitätshaus ermöglichen wird.  Dafür wird das denkmalgeschützte Hallenhaus (dem größten Gebäude), eine ehemalige Fachwerkscheune und ein Nebengebäude ausgebaut und saniert.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben wurden mit rund 2,6 Mio. EUR veranschlagt. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist mit rund 1,2 Mio. EUR Hauptzuwendungsgeber über die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung. Ergänzend gewährt das Landwirtschaftsministerium eine Förderung i.H.v. rund 670.000 EUR.

Zur Förderung des verbleibenden Eigenanteils übergab Innenminister Torsten Renz heute einen Bewilligungsbescheid über 500.000 EUR aus Kofinan-zierungsmitteln an den Bürgermeister Dirk Mittelstädt.

Die dadurch erzielte Reduzierung des Eigenanteils auf 230.000 EUR entlastet den Gemeindehaushalt nachhaltig.

„Durch einen gut koordinierten Einsatz von Fördermitteln ist es gelungen, im ländlichen Raum ein wichtiges und beispielgebendes Investitionsvorhaben zu finanzieren. Mit dem neuen Gesundheitszentrum wird für die Einwohner ein zentraler Anlaufpunkt mit einer von allen nutzbaren Versorgungsstruktur entstehen, die die medizinische Betreuung in der ländlichen Region weiterhin gewährleisten wird.

Es ist aber gleichzeitig auch ein gutes Beispiel dafür, wie durch die Reduzierung des Eigenanteils es kommunalen Investitionsträgern ermöglicht wird, zeitgleich weitere Vorhaben zu realisieren. So konnte die Gemeinde Dobbertin im vorigen Jahr den Umbau und die Sanierung der Kita „Sonnenland“ veranlassen.“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Drese: Kitas offenhalten ist oberste Maxime

Schwerin – Eltern, Kinder, Personal, Träger der Einrichtungen, Arbeitgeber und Jugendämter haben ein großes Ziel für den Herbst: Die Kitas (Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflegestellen) sollen offengehalten und ein dritter Lockdown vermieden werden.

„Eine besondere und zugleich herausfordernde Zeit liegt hinter uns. Kinder und Jugendliche haben nach mehr als einem Jahr der Einschränkungen einen Anspruch darauf, nicht erneut auf ihre Entwicklungschancen verzichten zu müssen. Der Präsenzbetrieb bleibt die effektivste Art des Lernens. Die Kitas offenzuhalten muss die oberste Maxime sein“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin.

Der entscheidende Schritt zur Absicherung des Regelbetriebs ist daher die Impfung der Eltern, um die Kinder möglichst effektiv zu schützen. Die Eltern sollen nun verstärkt über die Impfung informiert werden. Die Impfkampagne des Landes wird in den nächsten Wochen darauf ausgerichtet sein, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern.

„Wir wollen die Eltern möglichst schon an den Einrichtungen erreichen. Dort können Impfaktionen durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Ressourcen und eine entsprechende Nachfrage vorhanden sind. Gemeinsam mit dem Impfmanager des Landes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte soll dazu ein Konzept entwickelt werden,“ ergänzte Ministerin Drese.

Die Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Kindertageseinrichtungen wird aufrechterhalten. Das Land stellt bis etwa Mitte August ausreichend kostenlose Tests zur Verfügung. Alle Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen haben zudem ein Impfangebot erhalten. Für zweifach Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht.

Auch Reiserückkehrer in den Kitas werden erneut nach den Ferien gebeten, sich zu erklären. Wer aus einem Risikogebiet einreist, dem bleibt die Kindertagesförderung für die Dauer der eventuellen Quarantäne verwehrt. Menschen, die aus dem Ausland zurückkehren, tragen grundsätzlich eine besondere Verantwortung bei der Eingrenzung der Infektionsgefahren.

Zur Ergänzung der Hygienekonzepte in den Kitas ist der Einsatz von CO2-Messgeräten bzw. -Ampeln geplant. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten (kältere Jahreszeit, höhere Viruslast) kann ein gutes Lüftungsmanagement in den Einrichtungen die Ansteckungsgefahr reduzieren.

Weitere Informationen (u.a. aktuelle Verordnung und Formulare für Eltern) finden Sie unter https://t1p.de/ebfu