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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Bundesrat billigt Pflegereform

Berlin – Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will der Bundestag Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Das Gesetz sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Den zugrundeliegenden Regierungsentwurf ergänzte der Bundestag während seiner Beratungen um eine Pflegereform. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent an.

Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Einrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. In den Pflegegraden 2 bis 5 reduziert er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.

Der Bundestag beschloss zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für zahlreiche Einzelregelungen sind allerdings abweichende Termine vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung mahnt der Bundesrat weitere Reformschritte an. Diese müssten unter Einbeziehung der Länder auf den Weg gebracht werden und insbesondere auch spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einschließen. Zur Finanzierung weiterer Reformschritte sei davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, betont der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst.

6 Milliarden für bessere Ernährung

Gesundes und regionales Essen an Kitas, Schulen und Mensen finanzieren und einen fairen Markt für Landwirte schaffen

Schwerin – In einer gemeinsamen Erklärung von Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Spiering, Agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes wird auf das Folgende hingewiesen:

Cristiano Ronaldo hat gezeigt wie es geht: Sein Coca-Cola Boykott auf einer Pressekonferenz sorgte weltweit für ein Riesenspektakel. Auf der einen Seite ein PR-Supergau für den größten Getränkehersteller. Auf der anderen Seite eine Botschaft an Groß und Klein: „Aqua“ statt Zucker. Ein Fußballer mit 300 Millionen Followern kann mit einer kleinen Geste ernährungspolitisch die Welt verändern. In der Politik geht das leider nicht so einfach. Aber es ist höchste Zeit zum Umdenken bei Ernährung und Landwirtschaft:

Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und für Chancengleichheit zu sorgen, ist ein Schwerpunkt sozialdemokratischer Politik. Alle Kinder haben das Recht auf eine angemessene Ernährung. Daher brauchen wir eine ausgewogene, gesunde und nachhaltige Schul- und Kitaverpflegung. Diese soll flächendeckend beitragsfrei eingeführt werden. Hierbei ist konsequent auf die Verwendung regionaler und, wo möglich, ökologisch erzeugter Produkte zu achten. Entsprechende Kriterien sollen in öffentlichen Ausschreibungen verankert werden.

Um Fehlernährung mit ihren gravierenden gesundheitlichen Folgen vorzubeugen, benötigen wir zudem einen praktischen Ansatz in der Ernährungsbildung. Eine beitragsreduzierte Mensenverpflegung mit gesunden und regionalen Produkten soll zu einem Überdenken unserer Ernährungsgewohnheiten beitragen und zugleich die Wertschätzung für regionale Lebensmittel steigern.

Die geschätzten Mehrausgaben für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung liegen bei rund 6 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Geld soll von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt und zielgerichtet eingesetzt werden. Gerade der Start unserer Kinder in ein gesundes Leben muss uns diese Ausgaben wert sein!

Die Förderung der Gemeinschaftsverpflegung führt zu einer deutlichen Steigerung der Nachfrage und stärkt regionale Erzeugung und Verarbeitung. So entstehen ressourcenschonende geschlossene Nährstoffkreisläufe. Nur auf diesem Wege können wir fruchtbare Böden, biologische Vielfalt, reine Luft und sauberes Wasser für nachfolgende Generationen erhalten.

Dies alles kann nur gelingen, wenn die Wertschöpfung bei den Betrieben vor Ort bleibt. Wir vertrauen hier nicht dem freien Spiel des Marktes, sondern fördern über die Nachfrage der öffentlichen Hand gezielt regionale Wirtschaftskreisläufe. Diese werden einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt einer zukunftsfähigen und umweltfreundlichen Landwirtschaft mit gut bezahlten Arbeitsplätzen leisten.

Die Umsetzung einer gesunden öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiger Schritt in Richtung gelebter Nachhaltigkeit. Kinder und Jugendliche erhalten so mindestens einmal am Tag, unabhängig vom soziökonomischen Status ihrer Familie, eine gesunde und ausgewogene Mahlzeit, welche die beste Basis für konzentriertes Lernen darstellt.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine öffentliche, nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung bestmögliche Voraussetzungen schafft, um regionale Nährstoffkreisläufe und landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten zu etablieren. Die öffentlich geförderte Beschaffung regional erzeugter, gesunder und qualitativ hochwertiger Lebensmittel führt zu einer dauerhaften Nachfragesteigerung.

Dies kommt direkt den landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort zugute, die sich so von der bisherigen Weltmarktorientierung lösen können. Futtermittelimporte, Gülleseen und Billigfleischexporte können so künftig vermieden werden. Global gesehen, werden Ressourcen gespart und Umweltschäden reduziert. Dies hängt unmittelbar mit unseren Ernährungsgewohnheiten zusammen. Daher kann über die Förderung einer nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung der Konsum von gesunden sowie klimafreundlicheren Nahrungsmitteln gestärkt werden.

Gebuchte Impftermine wahrnehmen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Dienstag für die Corona-Schutz-Impfung geworben.

„Wir kommen beim Impfen voran. Wir sehen dennoch bereits jetzt, dass Termine vermehrt bei den Impfzentren ausfallen müssen, weil keiner kommt. Das mag mit der Urlaubszeit zusammenhängen oder damit, dass auch Termine bei niedergelassenen Ärzten wahrgenommen werden. Das ist noch eine Momentaufnahme, verstetigt sich hoffentlich nicht. Der Impfstoff ist vorhanden. Es sind Termine über das Online-Tool oder über die Hotline buchbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In den Impfzentren des Landes schwanken die Terminabsagen tageweise zwischen 15 und 40 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,35 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 842.000 Erstimpfungen (Quote: 52,4 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 544.000 Personen (Quote: 33,8 Prozent).

Gesundheitsminister Harry Glawe betonte, dass es wichtig sei, vereinbarte Impftermine auch einzuhalten. „Das Gleiche, was für Verabredungen im Privaten gilt, sollte auch bei der Wahrnehmung von Impfungen gelten: Wer einen Termin macht, sollte ihn auch einhalten oder wenn was dazwischen kommt, bitte auch absagen. Die Möglichkeiten dafür sind vorhanden“, appellierte Glawe weiter.

Über die Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de.

Gesundheitsminister Glawe begrüßte auch das Durchführen von Impfaktionen der verschiedenen Landkreise und kreisfreien Städte. „Der Einsatz von mobilen Teams, Sonderimpftage an verschiedenen Orten oder auch das Vormerken von Impfwilligen, die kurzfristig für eine Impfung terminlich bereit sind, sind wichtige und auch notwendige Ergänzungen, um möglichst viele Menschen in kurzer Zeit zu erreichen. Das wird auch künftig weiter notwendig sein“, machte Glawe deutlich.

„Auch wenn die Temperaturen steigen, die Inzidenzen sinken und wir uns alle auf ein paar Tage Erholung freuen, ist es wichtig, den Impfschutz gegen das Corona-Virus nicht aus den Augen zu verlieren. Die Pandemie ist nicht vorbei. Um weitgehend viele Regeln und Maßnahmen dauerhaft entweder zu lockern oder auch ganz darauf verzichten zu können, brauchen wir am Ende die Herdenimmunität. Das wird mit dem Auftreten von Corona-Mutationen, wie beispielsweise aktuell der Delta-Variante, nicht einfacher werden.

Die Impfung ist das wirksamste aktuell zur Verfügung stehende Mittel, um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Erst mit der Zweitimpfung gibt es einen vollständigen Impfschutz. Deshalb ist es wichtig, beim Impfen nicht nachzulassen. Alle diejenigen die sich impfen lassen wollen, können Termine buchen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

50 Prozent der Erstimpfungen in M-V erreicht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind nach einem knappen halben Jahr des Startes der bundesweiten Impfkampfkampagne (27. Dezember 2020) bereits knapp 50 Prozent (49,9 Prozent) der Gesamtbevölkerung erstgeimpft.

„Die Impfkampagne kommt voran. Es wird weiter geimpft im gesamten Land. Auch kurzfristig geplante Impf-Aktionen der vergangenen Tage wie beispielsweise in Rostock, Wismar, Greifswald, Schwerin oder auf Usedom haben eine große Beliebtheit erfahren. Die Nachfrage nach Impfstoff hält weiter an. Sie übersteigt momentan noch das Angebot an vorhandenen Impfstoffen. Wir sind beim Thema Herdenimmunität auf Kurs und haben die vergangenen Monate bereits ordentlich Fahrt aufgenommen.

Dennoch: Aufgrund der Lockerungen und der Mutationen des Corona-Virus ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen sich weiter impfen lassen. Gerade wenn sich wieder mehr Menschen treffen können, muss das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich sein. Die vollständige Impfung ist und bleibt ein wirksamer Schutz gegen das Corona-Virus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes (Stand: 15.06.2021) 1.238.729 Impfungen verabreicht. Davon sind 802.472 Personen mindestens erstgeimpft (Impfquote: 49,9 Prozent). Als vollständig geimpft gelten 460.513 Personen (Impfquote 28,6 Prozent).

In Mecklenburg-Vorpommern könnten von den 1,6 Millionen Einwohnern etwa 90 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen das Corona-Virus geimpft werden.

„Etwa 10 Prozent der Bevölkerung sind unter 12 Jahre alt oder haben Erkrankungen, die eine entsprechende Impfung ausschließen würden. Inzwischen sind knapp 30 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Sie sind somit komplett geschützt“, so Glawe weiter. „Zum Start der Impfkampagne wurden vor allem die älteren Bürgerinnen und Bürger, die einen schnellen Schutz gegen das Virus brauchten, geimpft. Das schlägt sich auch in den Zahlen nieder. Konkret sind bei den über 60-Jährigen rund 80 Prozent erstgeimpft. Jeder Zweite von ihnen hat bereits die zweite Impfung erhalten“, machte Glawe weiter deutlich.

Der bislang über die Impfzentren, Betriebsärzte oder bei den niedergelassenen Ärzten am meisten verabreichte Impfstoff ist das Vakzin von BioNTech/Pfizer mit über ¾ der verabreichten Dosen (953.443 Impfdosen BioNTech/Pfizer von 1.238.729 verimpfter Gesamtdosen aller Impfstoffe in M-V). In der vergangenen Woche sind 122.000 Erst- und Zweitimpfungen an allen Impfstellen im Land verabreicht worden.

„Wir haben aufgrund der ausgebauten Infrastruktur die Kapazitäten für doppelt so viele Impfungen. Momentan haben in den Impfzentren aufgrund der Impfstoffknappheit die Zweitimpfungen noch Vorrang. Mit weiter mehr Impfstoff können wir den Turbo einschalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen für die Jugendarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium hat aufgrund der stabil geringen Inzidenzwerte die Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung kurzfristig nochmals angepasst. Damit können Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie in größerem Rahmen und unter erleichterten Bedingungen durchgeführt werden.

„Ab sofort sind offene Gruppenagebote für bis zu 30 teilnehmende Personen im Innenbereich und bis zu 50 teilnehmende Personen im Freien wieder möglich“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. „Für die Begleitung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in unserem Land ist dies gerade mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien von großer Bedeutung“, so Drese.

Mit der geänderten Corona-Jugendhilfeverordnung wird darüber hinaus Einrichtungen auf deren Gelände Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen stattfinden, die Möglichkeit eingeräumt, bei den örtlichen Gesundheitsämtern eine einrichtungsbezogene Ausnahme von dieser Regelvorgabe zu beantragen. Ein Muster für einen entsprechenden Antrag stellt das Sozialministerium auf seiner Website zur Verfügung.

Schon seit Ende Mai sind Angebote und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung möglich. Diese können entsprechend den Regelungen der Corona-Landesverordnung zu Beherbergung und Reisen (vgl. §§ 4 und 5 Corona-LVO M-V) durchgeführt werden. So dürfen etwa Jugendreisen in einer festen Bezugsgruppe mit bis zu 50 Personen stattfinden.

Drese: „Uns ist es besonders wichtig, dass junge Menschen nach dem Lockdown der letzten Monate nun ihren Alltag so normal und unbeschwert wie möglich leben können. Die geänderte Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung leistet einen Beitrag dazu.“

Gesundheits- und Sozialberatung

Drese kündigt weitere Gespräche und Hilfen bei der Reformumsetzung an

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hält am Zeitplan für die Übertragung der Finanzhoheit in der gesundheitlichen und sozialen Beratung an die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Gleichzeitig bietet die Ministerin der kommunalen Ebene erneut Hilfe und ein Übergangsmanagement in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase an.

Dazu müsste der jeweilige Landkreis seinen Unterstützungsbedarf sowie die auf den Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung gerichtete Absichtserklärung anzeigen, betonte Drese heute im Landtag bei der Debatte um eine abermalige Verschiebung der in Abschnitt 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes aufgeführten zukünftigen Finanzierungsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung.

„Wir stellen als Land nach der einjährigen Verlängerung im vergangenen Jahr fest, dass die kommunale Ebene die Zeit höchst unterschiedlich genutzt hat“, sagte Drese. „Einige Landkreise haben sich auf den Weg gemacht, so dass wir rasch zum Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung kommen können. Andere Gebietskörperschaften haben seit Verabschiedung des Gesetzes im November 2019 kaum etwas unternommen.“

Das führe dann dazu, dass über die kommunalen Landesverbände der gesamte Prozess verzögert und behindert wird, so Drese. „Wir bekräftigen hier und heute unsere finanziellen und sonstigen Zusagen. Unsere Tür für Gespräche stand und steht weiterhin offen. Grundlage ist das vom Landtag beschlossene Wohlfahrtsgesetz“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin kündigte an, weiter gezielt auf die Landkreise und kreisfreien Städte zuzugehen, um Zuweisungsvereinbarungen abschließen. „Das ist die Pflicht der Landesregierung, aber auch der kommunalen Ebene. Denn, gibt es keine derartigen vertraglichen Regelungen werden in völlig unverantwortlicher Art und Weise die Träger und Angebote der sozialen und gesundheitlichen Beratung gefährdet. Dahinter stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dahinter stehen die Rat- und Hilfesuchenden, die auf Angebote, wie die allgemeine soziale Beratung oder die Suchtberatung, angewiesen sind“, sagte Drese.

Die Ministerin hob die steigenden Landesmittel hervor, die zukünftig an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht werden. „Standen 2019 für die gesundheitliche und soziale Beratung rund 4,67 Millionen Euro zur Verfügung haben wir diese Landesmittel seit 2020 auf ca. 5,26 Millionen Euro jährlich erhöht. Das sind 12,5 Prozent mehr. Ab 2022 erhöhen wir weiter auf fast 5,55 Millionen Euro und 2024 auf über 5,67 Millionen Euro jährlich. Das sind dann über eine Million Euro oder 21 Prozent mehr als 2019. Zusammen mit den kommunalen Mitteln kommt also deutlich mehr Geld in das System, um beispielsweise auch tarifliche Steigerungen der Beraterinnen und Berater fördern zu können,“ so Drese.

 

M-V setzt Maskenpflicht in der Schule aus

Schwerin – Mit dem heutigen Tag setzt Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht im Unterricht aus. Auf den Schulhöfen ist sie bereits seit Dienstag, 1. Juni 2021, aufgehoben. In den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte jedoch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien wird zeitlich begrenzt die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nochmals zeitlich befristet eingeführt, um die Risiken, die durch Reiserückkehrende entstehen können, weitestgehend zu vermeiden. Ziel ist es, den täglichen Unterricht in Präsenz im neuen Schuljahr langfristig abzusichern. Dafür wird der Schulstart für zwei Wochen mit Tests und Masken begleitet. Danach wird die Maskenpflicht erneut entfallen, sofern die 7-Tagesinzidenz unter 50 liegt.

„In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen wir eine erfreuliche Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Landesinzidenz liegt unter 10. Schülerinnen und Schüler haben aktiv mitgeholfen, das Virus zu bekämpfen und damit einen großen Beitrag dazu geleistet, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Inzidenzzahlen so gut dasteht, wie kein anderes Bundesland. Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten alle Regeln eingehalten und viele Entbehrungen hingenommen. Sie haben es sich verdient, dass wieder mehr Normalität in die Schulen einzieht“, so Martin.

Neue Erleichterungen gibt es auch für schulische Abschlussfeiern: Ab Freitag, 11. Juni 2021, sind nunmehr schulische Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen mit bis zu 600 Personen im Außen- und bis zu 200 Personen im Innenbereich erlaubt.

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Außenbereich, die als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 600 Personen im Freien
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Testpflicht entfällt
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist am Sitzplatz aufgehoben

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Innenbereich, die als schulische Veranstaltung durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 200 Personen in Gebäuden
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Einhaltung der Testpflicht
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Neben den Veranstaltungsregelungen der jeweils geltenden Corona-Landesverordnung sind die Hygienebestimmungen – die sogenannten AHA+L-Regeln – sowie der Hygieneplan des Veranstaltungsortes und die bestehenden schulischen Testpflichten von den Schülerinnen und Schülern sowie den anwesenden Angehörigen weiterhin einzuhalten.

Die konkrete Gestaltung der Schulentlassungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Über die abgestimmten Planungen ist anschließend die jeweilige Schulaufsicht in Kenntnis zu setzen.

Alle anderen Veranstaltungen, die nicht durch die Schulleitung oder eine von dieser autorisierten Person, die der Schule angehört, organisiert werden, sind als private Veranstaltungen einzustufen und unterliegen den Regelungen der Corona-Landesverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis: Ab dem 11. Juni 2021 sind laut Corona-LVO M-V auch gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen möglich. Dort ist auch das Tanzen erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gewerblich organisierte private Abi-Feiern.

Besuchserleichterungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die kaum noch vorhandenen Neuinfektionen in Pflegeeinrichtungen sowie die landesweit stabil geringen Inzidenzwerte machen weitere Öffnungen in Altenpflegeheimen möglich. „Wir haben deshalb zum 5. Juni eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft gesetzt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Darin werden die Besuchseinschränkungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben. „Besuche sind ab sofort im Rahmen der regulären Besuchszeiten möglich, die bisherige Begrenzung auf vier Stunden am Tag entfällt“, sagte Drese. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner könne Besuch sowohl im Gebäude als auch auf den Freiflächen empfangen.

Drese: „Wohl in keinem anderen Bereich zeigt sich der Erfolg der Impfkampagne so stark wie im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen.“

Noch in der ersten Januarwoche 2021 kämpften 17 Pflegeinrichtungen im Land mit Infektionen. Fast 800 Infektions-Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Aktuell gebe es ein Infektionsgeschehen in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, so Drese. „Das zeigt aber auch, dass wir weiterhin vorsichtig sein und die Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen. Auch auf das Testen des Personals sowie von Besuchenden können wir noch nicht verzichten“, betonte die Ministerin.

Darüber hinaus sind in den Pflegeeinrichtungen auch erweiterte Gruppenaktivitäten mit Angehörigen oder sonstigen Dritten unter Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. „Auch hier ermöglichen die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat“, so Drese.