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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Online-Theorieunterricht an Fahrschulen

Schwerin – Der Online-Theorieunterricht in den Fahrschulen und den Fahrlehrerausbildungsstätten des Landes ist weiterhin möglich. Die Regelungen zu Ausnahmen von der Durchführung des Theorieunterrichtes in Präsenzform, wie sie im Fahrlehrergesetz geregelt sind, werden zunächst bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt werden. Für bereits erteilte Ausnahmen wird die Frist ohne erneute Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die hier getroffenen Regelungen gelten für den theoretischen Fahrschulunterricht in den Fahrschulen, die Ausbildung der Fahrlehrer in den Fahrlehrerausbildungsstätten und die Lehrgänge zur Fortbildung von Fahrlehrern.

„Die Corona-Pandemie ist trotz sinkender Inzidenzwerte nicht überwunden, wir müssen weiterhin vorsichtig sein und Kontakte so weit wie möglich minimieren. Deshalb werden wir Fahrschulen und Fahrschülern weiterhin ermöglichen, den Theorie-Unterricht online durchzuführen.“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Für die Genehmigung des Online-Unterrichts müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinem Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

Der Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Anträge auf Genehmigung des Online-Unterrichts sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Impfpriorisierung wird in M-V aufgehoben

Schwerin – Am Montag wird die Impfpriorisierung auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. „In den Impfzentren und auch bei den Ärzten entfallen in MV die Priorisierungen beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf. Somit kann sich grundsätzlich jeder für einen Impftermin registrieren lassen. Nach wie vor sind die Impfstoffmengen sowohl in den Impfzentren als auch bei den Ärzten sehr begrenzt. Es wird nicht jeder sofort einen Termin erhalten können, da aktuell sehr viele Zweitimpfungen anstehen. Damit die Kampagne weiter auf hohem Niveau laufen kann, brauchen wir mehr Impfstoff. Die Infrastruktur im Land ist darauf ausgerichtet. Die Aufhebung der Priorisierung ist konsequent, um die Terminvergaben weiter zu flexibilisieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Die Terminvergabe für die Impfzentren erfolgt weiter über die Hotline des Landes oder über das Online-Tool im Internet. Terminvereinbarungen bei den niedergelassenen Ärzten werden bilateral mit der jeweiligen Arztpraxis vereinbart. „Die Impfkampagne kommt im Land voran. Über eine Million Impfungen wurden in MV bereits durchgeführt. Damit sind bereits über 320.000 Menschen bei uns im Land vollständig geimpft (20 Prozent) und über 720.000 haben bereits eine erste Impfung erhalten (knapp 45 Prozent)“, so Glawe weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein leistungsstarkes Impfnetz im gesamten Land aufgebaut und etabliert worden. „Das besteht aus den Impfzentren, mobilen Teams und aus den niedergelassenen Ärzten und nun auch aus den Betriebsärzten. Die aufgebaute Struktur hat sich bewährt. Allerdings bestimmen die vorhandenen Liefermengen auch die Impfgeschwindigkeit bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Je mehr Impfstoff da ist, umso mehr Termine können vergeben werden. Im Durchschnitt werden mit den vorhandenen Impfstellen etwa 18.000 Impfungen pro Tag vorgenommen. Wir hätten das Potential für die doppelte Menge. Es fehlt an Impfstoff“, so Glawe weiter. Mecklenburg-Vorpommern erhält im Juni über 560.000 Impfdosen.

Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. „Die Belieferung erfolgt – wie bei den niedergelassenen Ärzten – entsprechend der Liefermengen des Bundes über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken an die Betriebsärzte unabhängig vom Land. Die Betriebsärzte vereinbaren Termine direkt mit den Betrieben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Tag der Organspende am 5. Juni

Schwerin – Unter dem Motto „Entscheide dich“ steht der diesjährige bundesweite Tag der Organspende am Sonnabend (05.06.). „Das Motto soll dazu anregen, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken zum Thema Organspende zu machen und dies auch mit den Nächsten zu besprechen. Der eigene Wille kann dann im Organspendeausweis dokumentiert werden. Das entlastet vor allem auch die Angehörigen in der Trauerphase, die von dieser Entscheidung entlastet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2020 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 27 postmortale Organspender; 76 Organe wurden gespendet, unter anderem Nieren (42), Herzen (6) und Leber (18). In ganz Deutschland gab es im Jahr 2020 insgesamt 913 Organspender; 2.941 Organe wurden gespendet. Im Zeitraum Januar bis April 2021 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang zwölf Organspender; 31 Organe wurden gespendet.

Deutschlandweit waren es im gleichen Zeitraum 324 Organspender (1.004 Organe). Die 31 Organe, die im Januar bis April 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gespendet und anschließend bundesweit sowie im Ausland transplantiert wurden, teilen sich wie folgt auf: Herz      2, Lunge 3, Niere 17, Leber 9.

„Mit 17 Spenden pro einer Million Einwohner liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 11 Spendern pro einer Million Einwohner. Trotz der hohen Bereitschaft bleibt es wichtig, über das Thema zu informieren. Dabei kann das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende unterstützen, das voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten wird“, sagte Glawe.

Das Gesetz sieht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem vor, dass künftig eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein soll. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren. Zudem ist vorgesehen, dass Grundwissen zur Organspende in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt wird.

Auf der Internetseite des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums gibt es die Möglichkeit, einen Organspendeausweis online auszufüllen und direkt auszudrucken. Hier geht es zum Organspendeausweis: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ → Gesundheit → Organspende.

Weitere Möglichkeiten, einen Organspendeausweis zu erhalten: zu bestellen beim Infotelefon Organspende (siehe unten), bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, in Apotheken, Krankenhäusern und Einwohnermeldeämtern sowie in Arztpraxen.

Weitere Fragen zur Organspende beantwortet das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 (montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr). Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Frankfurt.

Eine Millionen Impfungen in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind eine Millionen Impfungen verabreicht worden. „Seit gut fünf Monaten wird in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Corona-Virus geimpft. Wir haben ein leistungsstarkes  Impfnetz im gesamten Land aufgebaut und etabliert. Das besteht aus den Impfzentren, mobilen Teams und aus den niedergelassenen Ärzten. Im Juni kommen die Betriebsärzte hinzu. Die Terminvergabe über das Callcenter und das Online Tool für die Impfzentren oder auch bei den Ärzten funktioniert. Auch wenn es hier und da mal ruckelt, wird gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen gesucht. Die Impfkampagne kommt im gesamten Land deutlich voran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Mit den Impfungen wurde am 27. Dezember 2020 begonnen. Zuerst wurde die besonders vulnerable Altersgruppe der über 80 Jährigen geimpft, insbesondere in Alten- und Pflegeheimen.  „Das ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte. Nach den hohen Inzidenzzahlen zu Jahresbeginn in dieser Altersgruppe, dem Infektionsgeschehen in sehr vielen Einrichtungen verbunden mit zahlreichen Todesfällen gibt es aktuell ein Infektionsgeschehen in einer Einrichtung. Das ist auch ein Beleg dafür, dass die Impfungen wirken. Bei den über 60-Jährigen sind knapp 75 Prozent erstgeimpft“, so Glawe. Aktuell wird in den Priorisierungsgruppen 1,2 und 3 geimpft. Ab dem 07.06.2021 sollen die Priorisierungen insgesamt aufgehoben werden. „Leider steht dann aber noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung, so dass alle Impfwilligen kurzfristig ein Impfangebot erhalten können“, erläuterte Glawe.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes (Stand: 02.06.2021) 1.013.259 Impfungen verabreicht. Davon sind 710.163 Personen erstgeimpft (Impfquote: 44,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten 303.096 Personen (Impfquote 18,8 Prozent). „Impfen ist und bleibt eine freiwillige Entscheidung. Das gilt für Erwachsene, genauso wie für mögliche anstehende Impfungen bei Kindern und Jugendlichen“, so Glawe weiter. In Mecklenburg-Vorpommern werden vier von der Europäischen Arzneimittelbhörde (EMA) zugelassene Impfstoffe verimpft. Hierzu zählen neben BioNTec/Pfizer, auch AstraZeneca, Moderna und Johnson & Johnson. Bis Ende Juni kommen nochmal mindestens 555.000 Impfdosen nach gegenwärtigem Stand ins Land.

„Der Wunsch nach mehr Normalität im Alltag ist bei uns allen groß. Impfen ist dabei der Schlüssel, um die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität. Das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben. Bislang lässt sich festhalten: Die Bereitschaft zum Impfen in Mecklenburg-Vorpommern groß, die Nachfrage nach den Impfungen übersteigt das Angebot. Für das Vorantreiben der Impfkampagne bleibt von elementarer Bedeutung, dass die Lieferungen mit Impfstoff stabil sind und wir kontinuierlich mehr Impfstoff bekommen. Unsere aufgebaute Impfinfrastruktur ist noch lange nicht ausgelastet. Jeder Bürger im Land soll bis September ein Impfangebot bekommen“, betonte Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe dankte allen Beteiligten bei der Umsetzung der Impfkampagne. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten an der Hotline, bei den Impfzentren oder auch bei den niedergelassenen Ärzten eine hervorragende Arbeit. Es ist toll, was in den vergangenen Monaten vielerorts gewachsen ist. Allein beim Aufbau der Impfzentren hatten sich über 550 Freiwillige gemeldet, “, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Kinder und Jugendliche nach Corona

Schwerin – Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern erhalten viele Lern- und Förderangebote, um nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wieder gut in einen geregelten Schulalltag zurückzufinden. Die Landesregierung hat heute der Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zugestimmt. Mecklenburg-Vorpommern stehen aus dem Programm, das für alle Länder insgesamt zwei Milliarden Euro umfasst, in den Jahren 2021 und 2022 rund 19 Millionen Euro allein für die Lernförderung zur Verfügung.

Die Landesregierung finanziert ebenfalls paritätisch mindestens noch einmal die gleiche Summe, um Lern- und Förderangebote sowie außerschulische Angebote für Schülerinnen und Schüler anzubieten. Das Aktionsprogramm der Landesregierung „Stark machen und Anschluss sichern“ umfasst einen breit angelegten Maßnahmenkatalog zur Förderung, Stärkung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir wollen Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützen, damit sie gut in den geregelten Schulbetrieb zurückfinden und ihre Bildungsziele erreichen können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Einige der Lern- und Förderangebote stehen bereits jetzt zur Verfügung. Außerdem soll es außerschulische Angebote geben, die von Kindern und Jugendlichen bereits in den Sommerferien wahrgenommen werden können. Die Zustimmung des Kabinetts zum Bund-Länder-Programm ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Bundesmittel überhaupt nach Mecklenburg-Vorpommern fließen. Wir können damit mehr Angebote finanzieren als wir ohnehin geplant haben. Mit unserem landeseigenen Aktionsprogramm ‚Stark machen und Anschluss sichern‛ sind wir gut aufgestellt“, sagte Martin.

Der Bund stellt den Ländern das Geld für die Lernförderung über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung. Das soll am Mittwoch zunächst im Bundeskabinett und dann im Finanzausschuss des Bundestags beschlossen werden. Die Landesregierung finanziert das Bund-Länder-Aktionsprogramm paritätisch aus Landesmitteln in gleicher Höhe.

Therapeutische Videospiele in der Pflege

BARMER Präventionsprojekt wird zur Regelversorgung

Schwerin – Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können sich ab sofort für das von der BARMER geförderte computerbasierte Trainingsprogramm „memoreBox“ bewerben. Nach einer fast zweijährigen wissenschaftlichen Evaluation mit rund 900 Seniorinnen und Senioren aus mehr als 100 Pflegeheimen in ganz Deutschland wird das digitale Präventionsprojekt in die Regelversorgung überführt.

Mit der speziell für den Einsatz in der Pflege entwickelten Videospiele-Konsole können Pflegebedürftige ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten spielerisch stärken. „Die therapeutischen Videospiele der ‚memoreBox‘ machen die Seniorinnen und Senioren wieder leistungsfähiger und mobiler. Sie können sich signifikant besser selbst versorgen und allgemeine Tätigkeiten eigenständiger ausführen“, erklärt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern.

Sozialministerin Stefanie Drese hat die „memoreBox“ als Modellprojekt für Mecklenburg-Vorpommern von Anfang an unterstützt. „Die innovativen Spiele aktivieren mobilitätseingeschränkte Pflegebedürftige und fördern damit Gesundheit und Wohlbefinden“, betont Drese. Das gemeinsame Spielen fördere zudem das Sozialleben und das Zusammengehörigkeitsgefühl im Pflegeheim. „Ich freue mich deshalb sehr, dass aus dem Modellprojekt nun ein Regelangebot in unseren stationären Pflegeeinrichtungen werden kann“, so Drese.

Die BARMER hat das Modellprojekt seit dem Jahr 2016 exklusiv im Rahmen des Präventionsgesetzes gefördert. „Umso mehr freut es uns, dass jetzt noch mehr Pflegeeinrichtungen von der ‚memoreBox‘ profitieren können“, so BARMER-Landeschef Henning Kutzbach. Besonders an der Spielekonsole sei, dass die Steuerung allein über Gesten oder Gewichtsverlagerungen funktioniere. So seien auch Videospiele wie Motorradrennen oder Tanzen mit geringem körperlichen Einsatz möglich. „In der Pflege besteht ein enormes Potenzial für digitale Angebote. Neben dem therapeutischen Nutzen sollten sie vor allem einfach einsetzbar sein und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen positiv beeinflussen“, sagt Kutzbach.

Das in Kooperation mit dem Digital-Health-Unternehmen RetroBrain R&D GmbH durchgeführte Projekt ist von der Humboldt-Universität zu Berlin, der Alice Salomon Hochschule Berlin und der AG Alter und Technik der Charité Universitätsmedizin Berlin wissenschaftlich begleitet und evaluiert worden. Die Studie hat gezeigt, dass fast zwei Drittel der Nutzerinnen und Nutzer sich durch das Training körperlich und geistig gut gefördert fühlten. Auch die Pflege- und Betreuungskräfte konnten positive Effekte bestätigen.

Spitzenkräfte professionalisieren die Pflege

Erster universitärer Studiengang zur klinischen Pflege in Mecklenburg-Vorpommern

Greifswald – Ab dem kommenden Wintersemester können Interessierte in Greifswald das Fach „Klinische Pflegewissenschaft“ studieren. Greifswald ist die erste Universität in Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Studiengang anbietet. Es ist neben Human- und Zahnmedizin das dritte Fach an der Unimedizin und wird in dem neu gegründeten Institut für Klinische Pflegewissenschaften und interprofessionelle Lehre verankert. Die Unimedizin startet mit 30 Studienplätzen. Die Berufsaussichten gelten als hervorragend. Wie wichtig die Pflege ist, sei vielen Menschen erst während der Pandemie wirklich klargeworden, urteilt Prof. Karlhans Endlich.

„Doch auch die Pflege muss weiterentwickelt und professionalisiert werden“, betont der kommissarische Wissenschaftliche Vorstand der Unimedizin: „Dazu brauchen wir akademisches Spitzenpersonal, das beides kann: forschen und pflegen. Ich bin stolz, dass wir diesen Brückenschlag jetzt anbieten können.“

Bisher gibt es in Deutschland überwiegend duale Studiengänge oder Angebote an Fachhochschulen. Dabei kooperieren die Bildungsträger mit Krankenhäusern, sind aber nicht institutionell verbunden. Zudem wird immer wieder die Kritik laut, dass wegen der Praxisbetonung die Forschung zu kurz komme. Der wissenschaftliche Anspruch sei geringer. Bislang gibt es nur zwei Medizinische Hochschulen in Deutschland, die einen solchen Studiengang anbieten. Prof. Wolfgang Hoffmann, Leiter der Abteilung Versorgungsepidemiologie und Community Health, beschreibt das künftige Profil des Greifswalder Pflegestudiengangs.

„Die Studierenden erwerben Wissen und Fähigkeiten jenseits des traditionellen Silodenkens. Sie verbinden nicht nur Forschung und Pflege, sondern bereiten sich auch auf berufsübergreifende Zusammenarbeit vor, um die Bevölkerung sowohl stationär als auch ambulant bestmöglich versorgen zu können.“ Hoffmann betont, dass „wir die Verbindung zu unseren medizinischen Studiengängen selbstverständlich nutzen und das Denken und Handeln im Team als einen Schwerpunkt ansehen“. Künftig bereiten sich angehende Ärzt*innen, Pflegewissenschaftler*innen und Pflegefachkräfte schon während ihrer Ausbildung auf interprofessionelles Arbeiten vor.

Ein weiterer Vorteil des neuen, sechs Semester umfassenden Studienangebotes besteht darin, dass die Absolvent*innen zukünftig neben dem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss als Bachelor of Science im Fach „Klinische Pflegewissenschaft“ auch die Berufsqualifikation als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann erhalten. Studiendekan Prof. Hans Grabe erklärt: „Wir brauchen Top-Frauen und Top-Männer, die vor Ort neue Versorgungsansätze entwickeln und empirisch belastbar untersuchen.“ Langfristig würden sich nur solche evidenzbasierten Vorschläge durchsetzen, ist er sich sicher: „Damit wird die Unimedizin Greifswald zum Innovationstreiber.“ Die Absolventen hätten nach diesem dreijährigen Studium „hervorragende Berufs-Chancen“.

Das Land unterstützt den Aufbau des grundständigen Bachelor-Studiengangs, der neben Humanmedizin und Zahnheilkunde angeboten wird. Prof. Karlhans Endlich versichert: „Wir sind dem Gesundheitsministerium und dem Bildungsministerium ausgesprochen dankbar dafür, dass sie uns mit ihrer weitreichenden Förderung dieses Angebot überhaupt erst ermöglichen.“ Bildungsministerin Bettina Martin und Gesundheitsminister Harry Glawe hätten sich persönlich engagiert und die Unimedizin ermutigt.

Es ist vorgesehen, den Studiengang aus Mitteln des „Europäischen Sozialfonds“ (ESF) bis zum Ende des Sommersemesters 2027 zu unterstützten. Die Gesamtkosten des Studienganges betragen maximal 7,7 Millionen Euro. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit plant, in der Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt bis zu fünf Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Bildungsministerium des Landes unterstützt den Aufbau in diesem Zeitraum mit etwas mehr als einer Million Euro.

„Pflegende leisten jeden Tag wertvolle Arbeit“, betont Harry Glawe. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ist sicher: „Künftig werden sie komplexere und neue Versorgungsaufgaben übernehmen. Diese erfordern eine hochschulische Ausbildung. Mit einem Studium kann die Qualität der medizinischen Versorgung weiter intensiv verbessert werden. Die hochschulische Qualifizierung von Pflegefachkräften bietet die Möglichkeit die Handlungskompetenz der Pflegekräfte bei steigender Anzahl von Pflegebedürftigen zu erweitern und dem erhöhten Pflegebedarf zu begegnen.“

Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Insbesondere die Corona-Krise hat noch einmal deutlich gezeigt, wie unverzichtbar gut ausgebildete Pflegekräfte für unsere Gesellschaft sind. Deshalb ist es wichtig, hoch qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten in unserem Land anzubieten. Mit dem ersten universitären Pflege-Studiengang in Greifswald stellen wir sicher, dass junge Menschen auf akademischem Niveau nicht nur fachlich und praxisnah hervorragend ausgebildet werden. Sie können auch forschungsbasiert die qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten übernehmen. Zudem können die künftigen akademisch ausgebildeten Pflegekräfte Verantwortung in einem interprofessionellen Team wahrnehmen.“

Digitalisierung von Gesundheit und Pflege

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die digitale Gesundheitsversorgung systematisch ausbauen soll.

Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur wie etwa elektronische Medikationspläne und die Förderung der digitalen Vernetzung vor.

Gesundheits-Apps können künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Es wird eigens ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Das Gesetz erleichtert den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen. So können Versicherte ihre entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, werden künftig vergütet.

Ziel ist zudem eine stärkere Nutzung der Telemedizin – zum Beispiel durch Vermittlung telemedizinischer Leistungen bei der ärztlichen Terminvergabe. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig telemedizinische Leistungen anbieten, ebenso Heilmittelerbringer und Hebammen.

Ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte haben die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.