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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern endet die landesweite Notfallbetreuung in den Kitas. Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen wieder geöffnet. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese nach dem MV-Gipfel am Dienstag.

„Kitas haben damit oberste Priorität. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Kinder und für die Familien in unserem Land“, sagte Drese. „Mein Dank geht an Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen sowie die Jugendämter. Die Disziplin in den letzten Wochen zahlt sich aus, die dritte Welle konnten wir gemeinsam brechen“, so Drese.

Grundlage für diesen weitgehenden Öffnungsschritt sind die sinkenden Inzidenzwerte im gesamten Land sowie die deutlich abnehmende Zahl von Kitas mit Infektionsfällen. „Die im April getroffenen Maßnahmen in den Kitas, wie die Einführung der Notfallbetreuung und die Testungen bei Kindern mit Krankheitssymptomen wirken. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, betonte Drese.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. So wird die Grenze, ab der wieder die Notbetreuung greift, von einem Inzidenzwert von bisher 150 auf 165 angehoben im Einklang mit der Schule und den Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz. Der Stufenplan richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind. Unter einem Inzidenzwert von 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb in der Schutzphase mit Elterntestung, Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Neu ist: Als zusätzliche Sicherheitslinie wird ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 eine Testpflicht der Eltern für den Besuch der Kita und Kindertagespflegestellen durch die Kinder eingeführt. „Die Epidemiologen sagen uns, die Infektionen kommen von den Eltern und werden an die Kinder weitergegeben. Deshalb ist es konsequent, dann auch die Eltern zu testen, um frühzeitig Infektionen zu erkennen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir halten die Kitas somit auch bei einer Inzidenz über 100 offen. Dafür müssen sich die Eltern zweimal in der Woche testen: beim Testzentrum, Arbeitgeber oder über einen Selbsttest. Wir können im Gegenzug darauf verzichten, die Kleinsten der Belastung von Tests auszusetzen; diesen Stress können ihnen die Eltern abnehmen.“

Schnupfnasen und andere symptomatische Kinder sollen allerdings weiter in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Die sehr zuverlässigen Testungen in diesem Bereich haben einen effektiven Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus bewirkt.

Drese: „Überall dort, wo wir stabil bei einem Inzidenzwert von unter 100 sind, starten wir ohne weitere neue Auflagen neu. Dort wo wir über 100 liegen, gehen wir gemeinsam mit den Eltern in eine Öffnung mit zusätzlichen Sicherheiten durch Testungen.“

Ab 17.5. wieder Präsenzunterricht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen am Montag, dem 17. Mai 2021, wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist morgen, 12.5.2021.

Der harte Lockdown, zu dem auch die Schließung von Kitas und Schulen gehörten, hat gewirkt. Die Landesinzidenz ist seit Tagen stabil unter 100. Die Landesregierung hält nun Wort und gibt den Kindern und Jugendlichen im Land Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten.

Weil es für eine Entwarnung noch zu früh ist, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Die Testpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und an den Schulen Beschäftigten ist dafür ein wichtiger Baustein. Auch haben inzwischen die Lehrkräfte und an den Schulen Beschäftigten nicht nur an den Grund- und Förderschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ein Impfangebot erhalten. Und natürlich gelten weiterhin die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregeln. Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Schule in Präsenz zu ermöglichen.

Bildungsministerin Bettina Martin freut sich über die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht: „Die vergangenen Wochen des Lockdowns waren hart für alle Kinder und ihre Eltern. Ich bin sehr erleichtert, dass es die gute Entwicklung der Infektionszahlen nun möglich macht, die Schulen für sie wieder zu öffnen. Kinder und Jugendliche haben Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten in Mecklenburg-Vorpommern. Für sie beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht.“

Martin verwies darauf, dass solange das Virus noch nicht besiegt sei, es natürlich weiterhin für alle gelte, vorsichtig zu sein. Auch in den kommenden Wochen müsse im Schulbetrieb alles dafür getan werden, die jetzt erreichten Fortschritte nicht aufs Spiel zu setzen. Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiter eingehalten werden. Die Testpflicht werde dazu beitragen, mehr Sicherheit in den Schulbetrieb zu bringen.

Für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gelten künftig drei Inzidenz-Stufen. Stichtag für die Inzidenzzahlen, die für den Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 ausschlaggebend sind, ist Mittwoch der 12. Mai.

Stufe unter 100:

Liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 100 oder niedriger, gilt in allen Jahrgangsstufen Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht statt. In den allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen gibt es Wechselunterricht.

Stufe 100-165:

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 100 und 165 findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6, für die kein Unterricht an der Schule ist, steht die Notbetreuung in der Schule zur Verfügung.

Stufe über 165:

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 sind lediglich die Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es die Notbetreuung.

Als Abschlussjahrgänge sind folgende Klassenstufen definiert:

  • die Jahrgangsstufe 9 an der Regionalen Schule sowie im zur Mittleren Reife führenden Bildungsgang der Kooperativen Gesamtschule und die Jahrgangsstufe 9 der Integrierten Gesamtschule,
  • die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien,
  • die den Abschlussjahrgängen unmittelbar nachfolgenden Jahrgänge an den beruflichen Schulen,
  • alle Klassen der Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (einjährig, zweijährig), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer, die zum Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen werden.

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.

In den Schulen des Landes gelten weiter die bestehenden Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch gilt die Testpflicht, d.h. sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest bzw. Antigen-Schnelltest durchführen.

Stationär vor ambulant oder vice versa?

Schwerin – Pflegenotstand, Ärztemangel, Krankenhausschließungen, fehlende Digitalisierung und noch eine Pandemie – die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht aktuell vor vielfachen Herausforderungen. Beim 8. Norddeutschen Dialog der BARMER Landesvertretungen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ging es deshalb um die Frage, wie medizinische Versorgung in Zukunft gestaltet sein könnte.

Erstmalig diskutierten dazu die Gesundheitspolitiker der drei norddeutschen Länder gemeinsam im Online-Format. „Wir freuen uns sehr, dass wir als Expertise für unsere Veranstaltung die Gesundheitssenatorin von Hamburg sowie die Gesundheitsminister der beiden anderen Nordländer gewinnen konnten“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern.

Oftmals stehe im Mittelpunkt der Diskussion um die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems lediglich die Frage, ob der ambulante oder der stationäre Sektor vorzuziehen sei. „Unserer Ansicht nach kann es hier kein stationär vor ambulant oder vice versa geben, sondern nur die integrierte, Sektoren übergreifende Versorgung ist zukunftsfähig“, so Kutzbach. Diesbezüglich freue er sich auf einen regen Austausch mit der Senatorin und den Ministern.

Mit einem Stipendium für angehende Landärzte, der sogenannten Landarztquote, geht Mecklenburg-Vorpommern bereits aktiv gegen den drohenden Ärztemangel auf dem Land vor. „Zu den Herausforderungen in unserem Bundesland zählen die flächendeckende Erreichbarkeit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung sowie die Fachkräftegewinnung vor allem im ländlichen Raum. Um beispielsweise junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, haben wir 32 Studienplätze in Rostock und Greifswald ausschließlich für Studierende reserviert, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben“, sagte der Landesminister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung. Gesundheitsminister Harry Glawe wurde beim 8. Norddeutschen Dialog vertreten von Susanne Roca-Heilborn, Abteilungsleiterin Gesundheit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.

Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesundheitsversorgung auf dem Land ein wichtiger Diskussionspunkt. „Für uns ist es unerlässlich, dass auch zukünftig eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in Schleswig-Holstein gewährleistet wird“, sagt Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein. Mit dem Versorgungssicherungsfonds der schleswig-holsteinischen Landesregierung werden innovative Projekte gefördert, bei denen im Mittelpunkt steht, einen Beitrag zur Versorgungssicherung gerade im ländlichen Raum durch den konsequenten Einsatz telemedizinischer Anwendungen zu leisten.

„Um eine flächendeckende, hochwertige Krankenhausversorgung sicher zu stellen, hat Schleswig-Holstein zudem einen Reformvorschlag zur Krankenhausfinanzierung eingebracht. Die Entwicklung der Klinikstrukturen muss in Zukunft stärker den Versorgungsnotwendigkeiten folgen und darf nicht von der Erlössituation abhängig sein. Ich freue mich, dass es den Raum gibt, um diese Themen heute länderübergreifend zu diskutieren“, so Dr. Garg.

„Im vergangenen Jahr ist deutlich geworden, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung in Hamburg sehr gut entwickelt sind. Eine engmaschige Koordination und Vernetzung der verschiedenen Sektoren – einschließlich des öffentlichen Gesundheitsdienstes – hat gezeigt, dass die Versorgung auf hohem Niveau sichergestellt ist. Auch zukünftig entwickeln wir diese Qualität durch gezielte Investitionsvorhaben, z. B. in Krankenhausneubauten oder patientenorientierten Digitalisierungsprojekten, weiter“, sagt Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg. „Ich freue mich hier auf eine anregende Diskussion mit meinen Amtskollegen und gegenseitige Impulse“, so Dr. Leonhard.

Impfstoff Johnson & Johnson in M-V

Registrierung zur Terminvergabe bei Priorität 3 erweitert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird die Registrierung für die Terminvergabe für weitere Personengruppen für die Priorität 3 nach Bundesimpfverordnung möglich. „Die Terminvergabe für die Priorität 3 kann an der Impf-Hotline des Landes und auch im Internet über das online-Tool für Impfungen in den Impfzentren erfolgen. Auch bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können weiter Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. Mehr Menschen erhalten die Möglichkeit, einen Impftermin zu bekommen. Das wird leider aufgrund der vorhandenen Impfstoffknappheit nicht überall sofort klappen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Über die Impfzentren und über das online-Tool war eine Terminvergabe der Priorität 3 bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen möglich, d. h. Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. „Jetzt wird die Möglichkeit sich registrieren zu lassen mit den Öffnungen an der Telefon-Hotline und im Internet deutlich erweitert. Die Gruppe ist insgesamt sehr groß. Mehr Impfungen erfolgen je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes“, so Glawe weiter. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das online- Tool, das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die Priorität 3 terminiert.

Zur Priorität 3 zählen nach Bundesimpfverordnung beispielsweise über 60-Jährige; Personen mit HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Asthma, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen sowie Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine ebenso für alle Personen der Prioritäten 1 bis 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: Nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 1.700 Impfärzte – das sind Hausärzte oder auch Fachärzte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die ersten Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson eingetroffen. „Das ist nach BioNTec/Pfizer, Moderna und AstraZenca der vierte Impfstoff, der in der Europäischen Union von der EMA zur Vorbeugung von COVID-19 empfohlen wurde. Das Land hat bisher 9.600 Dosen des Impfstoffs erhalten. Circa 170 Dosen sind bisher im Land verimpft worden. Wann Mecklenburg-Vorpommern vom Bund mit weiteren Lieferungen mit dem Impfstoff Johnson & Johnson rechnen kann, steht noch nicht fest. Der Impfstoff soll aufgrund der geringen Mengen zunächst dort eingesetzt werden, wo die zu impfenden Personen nur schwer für eine Zweitimpfung zu erreichen sind. Er soll deshalb beispielsweise für Impfwillige im Maßregelvollzug, in Erstaufnahmeeinrichtungen oder auch in Obdachlosenheimen eingesetzt werden“, so Glawe weiter.

Nach der gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission soll der Impfstoff von Johnson & Johnson jedoch grundsätzlich bei Personen zum Einsatz kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „Darüber kann der Impfstoff aber auch bei Personen eingesetzt werden, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz entscheiden, mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden zu wollen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Damit setzt Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn um.

Schwesig: Harter Lockdown war nötig und wirkt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt heute und morgen – wie zu Beginn ihrer Reha angekündigt – corona-bedingte Termine wahr. Sie eröffnet heute gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Nationale Maritime Konferenz in Rostock-Warnemünde. Die Branche ist teilweise hart von der Corona-Krise betroffen. Morgen wird sie die wöchentliche Kabinettssitzung leiten. In dieser Sitzung soll die Wirkung der von drei Wochen ergriffenen besonderen Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet werden.

Zwischen Ministerpräsidentin Schwesig und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Harry Glawe ist vereinbart worden, dass auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels zu dieser Kabinettssitzung eingeladen werden. Beginn ist 11.00 Uhr.

„Der harte Lockdown war nötig und wirkt. Der Inzidenzwert ist in Mecklenburg-Vorpommern von 150 auf unter 100 gesunken. Das ist ein deutlich stärkerer Rückgang als im Bundesschnitt. Und ich freue mich, dass wir auch beim Impfen deutlich vorankommen. Dafür danke ich allen Beteiligten. Wir nehmen jetzt wieder einen Spitzenplatz in Deutschland ein“, erklärte Schwesig am heutigen Morgen in Rostock.

„Schule und Kita hat für uns oberste Priorität. Wir haben beim MV-Gipfel vor drei Wochen beschlossen, dass wir Schulen und Kitas als erstes wieder öffnen, wenn wir stabil unter 100 sind“, sagte Schwesig mit Blick auf die inhaltlichen Schwerpunkte der morgigen Sitzung. Die Bildungs- und die Sozialministerin würden dazu morgen Vorschläge vorlegen.

„Außerdem wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern und wichtigen Wirtschaftsbereichen im Land mehr Planungssicherheit geben. Das heißt nicht, dass wir alles sofort öffnen können. Wir alle wissen, dass wir bei den Lockerungen nur Schritt für Schritt vorgehen können. Wenn wir zu schnell öffnen, geht das Ganze nach hinten los. Dann wären alle Anstrengungen umsonst gewesen. Das darf uns nicht passieren. Wir müssen jetzt konsequent bleiben.“

Transparenz in Pflegeverträgen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat sich auf der digitalen Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister (VSMK) für eine weitreichende Transparenz bei der Gestaltung von Verträgen in der ambulanten Pflege ausgesprochen.

Anlass war die Vorstellung des Berichts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf der VSMK zum Thema „Verbraucherschutz in der ambulanten Pflege stärken – Transparenz der Verträge erhöhen.“ Ministerin Hoffmeister, in M-V für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig, kritisierte, dass der Bericht zu kurz greife.

„Die Nachvollziehbarkeit der Leistungen in der ambulanten Pflege sollte künftig im Vertrag festgeschrieben sein müssen. Schon allein wegen der Beweisbarkeit des Inhalts eines abgeschlossenen ambulanten Pflegvertrags erscheint das logisch und wichtig. Pflegebedürftige und Angehörige wissen oft nicht, welche Pflegeleistungen vereinbart wurden und vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Somit können sie die Einhaltung der Leistung auch oftmals weder hinreichend prüfen noch die Nichteinhaltung geltend machen.

Ein schriftlicher Vertrag würde auch sich ändernde pflegerische Bedürfnisse abbilden können. Auch sollte der Begriff des ‚Umfangs‘ der Leistungen auf zeitliche Orientierungsgrößen erweitert werden, damit die praktische ambulante Pflege keine Diskrepanz zwischen der vertraglich geschuldeten und tatsächlich erbrachten Pflegezeit pro Tag entsteht. Ich sehe zudem die Notwendigkeit, dass in Fragen der Vertragsgestaltung bei der ambulanten Pflege die Verbraucherzentralen eine größere Beratungsrolle spielen sollen. Das müsste die Arbeits- und Sozialministerkonferenz zügig prüfen, um Pflegebedürftigen und Angehörigen die nötige Transparenz zu ermöglichen“, so die Justizministerin.

Terminvergabe bei Priorität 3

Schwerin – Mit der Freigabe der Priorität 3 haben mehr Menschen die Möglichkeit sich bei niedergelassenen Ärzten impfen zu lassen. „Die Impfkampagne läuft auf Hochtouren im Land. Das ist gut so. Allerdings wird leider nicht jeder sofort einen Termin bekommen können, da noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist. Dennoch: Jede Impfung ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang über 650.000 Menschen geimpft (Quelle: RKI 06.05.2021). Davon sind über 526.000 Erstimpfungen und als vollständig Geimpfte gelten rund 124.000 Menschen.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: Es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich.

Über die Impfzentren ist eine Terminvergabe bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen der Priorität 3 möglich, das heißt Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen – sofern sie nicht direkt angefahren werden durch mobile Teams. Dass diese Gruppen entsprechend geimpft werden, geht auf einen Landtagsbeschluss sowie auf eine Erklärung des MV-Gipfels Mitte April zurück.

„Derzeit wird geprüft, ab wann eine Öffnung der Terminvergabe für weitere Gruppen der Priorität 3 über das Online-Tool oder die Impfhotline erfolgen kann. Das hängt von den verfügbaren Impfstoffmengen ab. Wenn mehr Impfstoff vorhanden ist, können auch mehr Termine vergeben werden“, sagte Glawe. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das Online-Tool, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die ausgewählten Gruppen der Priorität 3 terminiert.

Erstimpfungen mit AstraZeneca sind für alle Personen unabhängig von der Priorität möglich. „Das hat der Bund nun auch für ganz Deutschland beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern sind Erstimpfungen mit AstraZeneca zurzeit bei den niedergelassenen Ärzten möglich. Es sind vom Bund keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den Impfzentren mehr zu erwarten, da diese an die Hausarztpraxen gehen“, erläuterte Glawe weiter. Lediglich für Zweitimpfungen erhalten die Impfzentren im Mai und Juni rund 43.200 Impfdosen AstraZeneca.

Darüber hinaus haben Bund und Länder sich darauf verständigt, dass allen 12 bis 18-Jährigen bis Ende August ein Impfangebot mit dem BioNTech/Pfizer-Vakzin gemacht werden kann. „Das ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen im Land, um mehr Präsenzunterricht zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Zulassung für die Altersgruppe durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) und die weiter wachsende Verfügbarkeit des Impfstoffes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Regional und nachhaltig

Verbraucher kaufen bewusster ein

Bonn – In der Pandemie achten Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf mehr auf Nachhaltigkeit. Immer häufiger fällt die Wahl auf regionale Produkte. Das haben zwei unabhängige Untersuchungen gezeigt, die von der Universität Göttingen und von der Hochschule Albstadt-Sigmaringen durchgeführt wurden.

Die Göttinger Wissenschaftler hatten 422 deutsche Verbraucher seit Beginn der Pandemie drei Mal online zu ihrem Einkaufs- und Ernährungsverhalten befragt – im April, Juni und November 2020. Beim Lebensmitteleinkauf haben verschiedene Aspekte an Bedeutung gewonnen: Im Vergleich von Juni zu November 2020 verzeichnen die „Arbeitsbedingungen bei der Herstellung“ (plus 19,4 %) den höchsten Zuwachs, gefolgt von „Natur- und Artenschutz“ (plus 16,8%), „Regionalität“ (plus 16,4 %) und „Klima- und Umweltschutz“ (plus 15,6 %). Auch „lange Haltbarkeit“ und „Herkunftsland der Lebensmittel“ sind wichtiger geworden, während „niedrige Preise“ leicht an Bedeutung verloren haben.

Demnach standen im November 2020 die Aspekte „Regionalität“ (60,6 %) und „gesunde Lebensmittel“ (55,7 %) beim Einkauf an erster Stelle, gefolgt von „wenig Plastikverpackung“ (50,9 %). Auch „Natur- und Artenschutz“ (48,8 %), „Tierschutz“ (47,8 %), die „Arbeitsbedingungen“ (45,9 %) und „Klima und Umweltschutz“ (45,3 %) spielten eine wichtige Rolle, während „Bio-Lebensmittel“ (33,6 %) den vorletzten Platz im Ranking einnahmen.

Seit Jahren gewinnt Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft an Bedeutung. Die Corona-Pandemie hat die globalen und vielschichtigen Auswirkungen des menschlichen Handelns verstärkt sichtbar gemacht. „Die Ergebnisse untermauern, dass Nachhaltigkeitsthemen auch in Krisenzeiten einen hohen Stellenwert einnehmen und dass sie für Teile der Bevölkerung sogar noch wichtiger werden“, erklärt Professor Dr. Achim Spiller von der Universität Göttingen. Es bleibt abzuwarten, ob das erhöhte Nachhaltigkeitsbewusstsein langfristig Bestand hat.

Die Präferenz für regionale Lebensmittel bestätigt auch die aktuelle Untersuchung, die im Rahmen eines durch die Internationale Bodenseehochschule geförderten Forschungsprojektes zur Regionalen Identität im Bodenseeraum durch die Hochschule Albstadt-Sigmaringen und die Ostschweizer Fachhochschule durchgeführt wurde. Mehr als 1.400 Personen aus der Bodenseeregion in Süddeutschland und der Schweiz nahmen daran teil. „Regionalität“ war für 71 Prozent wichtig oder sehr wichtig, wenn es um die Ernährung geht.

Beim Bio-Logo waren es nur 42 Prozent. Offenbar hat Bio ein weniger positives Image als Regional. Es wird sehr viel häufiger mit preisintensiv assoziiert und gilt seltener als verständlich, während die Verbraucher „regional“ mit einer persönlichen Beziehung, kleinen Betrieben und Transparenz verbinden. Die Befragung hat aber auch gezeigt, dass sich mehr als die Hälfte nur mittelmäßig oder schlecht über regionale Produkte informiert fühlt.

Voraussetzung für den Absatz regionaler Produkte ist demnach eine transparente und vertrauenswürdige Kommunikation: „Es kann für Lebensmittelproduzenten also sinnvoll sein, sich entschieden von Bio abzugrenzen und – wenn möglich – eher auf den Aspekt der Regionalität und auch Saisonalität zu setzen“, sagt Dr. Andrea Maier-Nöth, Professorin für Sensorik und Konsumentenforschung, Hochschule Albstadt-Sigmaringen und Leiterin der Studie. „Regional schlägt Bio“ heiße im Übrigen nicht, dass der Herstellungsprozess eines Lebensmittels für Verbraucher keine Rolle spielt. „Schonender Anbau und eine entsprechende Verarbeitung werden hier in aller Regel erwartet und schlichtweg vorausgesetzt“, so Maier-Nöth.

Auch die Göttinger Wissenschaftler sehen einen Bedarf an einer klaren Kommunikation: So bedeutet eine heimische Erzeugung zum Teil auch gesteigerte Lebensmittelpreise – vor allem, wenn heimische Arbeitskräfte eingesetzt werden.

Wer sich für saisonale Lebensmittel aus der Region entscheidet, unterstützt lokale Produzenten und leistet einen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz. Die Wertschöpfung verbleibt in der Region, lange Transportwege entfallen und die Lebensmittel sind frisch und schmackhaft. (Heike Kreutz, www.bzfe.de)