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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Digitaler Messe-Kongress für Kita und Schule

Bonn – Unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten: Nachhaltig in Ernährung und Bewegung“ veranstaltet IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung vom 18. bis zum 21. Mai 2021 den digitalen Kongress für Kita und Schule – IN FORM digital.

Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Impulsen zur Ernährungsbildung, Verpflegung und Bewegungsförderung in Schule und Kita. In Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden werden wissenschaftliche Entwicklungen, praxisnahe Projektangebote sowie Arbeits- und Unterrichtsmaterialien präsentiert.

Digitales und Nachhaltigkeit sind besondere Schwerpunkte im viertägigen Programm, zum Beispiel ein Impulsvortrag „Querbeet und Kunterbunt – essen in unseren planetaren Grenzen“ von Dr. Margareta Büning-Fesel, Leiterin des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE). Sie erläutert, was die „Planetary Health Diet“ is(s)t und was sie bedeutet. Unter dem Titel „Vielfalt, Gesundheit und Nachhaltigkeit von Anfang an!“ werden die überarbeiteten Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) vorgestellt.

Weitere Programmpunkte sind unter anderem Diskussionsrunden und Impulsvorträge zu den Themen: „Computerbasierte Bewegungsspiele – für Couch Potatoes oder Sport-Junkies?“, „Digitale Wissensbildung – wie sehen Lernangebote und Bildung in der Zukunft aus?“ oder „Essen findet sowieso statt – lernen auch: Integriertes Lernen in der Kita“.

„IN FORM digital“ richtet sich an pädagogische Fachkräfte in Bildungseinrichtungen und Akteurinnen und Akteure der Kita- und Schulverpflegung sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

Das komplette Programm gibt es hier: www.in-form.de/digitalDie Anmeldung für die digitale Messe ist kostenfrei. (BZfE)

Weitere Lockerungen

Schwerin – In den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie bei Angeboten der Eingliederungshilfe gibt es Erleichterungen für vollständig Geimpfte. „Für viele Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte sowie Familienangehörige und aufsuchende Personen ist das ein weiterer Schritt in Richtung Normalität“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese zur ab dem (heutigen) 1. Mai  geltenden neuen Pflege und Soziales Corona Verordnung M-V.

Die Lockerungen ergänzen die vor einigen Wochen erfolgten Maßnahmen in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe. So gibt es seit Anfang April Erleichterungen u.a. bei Besuchsregelungen und Gruppenangeboten.

Mit der aktuellen Verordnung werden für vollständig Geimpfte, wenn mindestens 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung vergangen sind und in der Einrichtung bzw. dem Angebot kein Infektionsgeschehen ist, folgende weitere Erleichterungen geregelt:

  • Wegfall des Testerfordernisses für vollständig geimpfte Besuchende und sonstige Betretende in vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen,
  • Reduzierung des Testerfordernisses des vollständig geimpften Personals auf einmal pro Woche in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe,
  • Reduzierung des Testerfordernisses für vollständig geimpftes Personal und vollständig geimpfte Rehabilitanden bei Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf einmal pro Woche und
  • Wegfall des Testerfordernisses bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) innerhalb der Einrichtungen und Angebote für vollständig geimpfte Bewohnende.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Ich freue mich riesig für die Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, dass wir durch die erfolgte Impf-Priorisierung wieder deutlich mehr soziale Kontakte und Angebote ermöglichen können. Das ist nach vielen Monaten von harten, aber leider notwendigen Isolationsmaßnahmen eine richtig gute Nachricht und sollte uns allen Mut beim Endspurt im Kampf gegen die Pandemie machen.“

Drese warb gleichzeitig um Verständnis, dass die in den jeweiligen Hygiene- und Schutzkonzepten vorgesehenen Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Die auch jetzt noch immer wieder festgestellten Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass wir nach wie vor vorsichtig und umsichtig sein müssen“, so Drese.

Angebote der Jugendarbeit im Freien

Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 1. Mai möglich

Schwerin – Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie sind im Freien für feste Gruppen mit bis zu fünf teilnehmenden Personen ab dem morgigen Sonnabend möglich. Die entsprechende neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung tritt nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese zum 1. Mai in Kraft.

„Wir wollen damit für junge Menschen erste Angebote schaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlasten“, betonte Drese am Freitag. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt.

„Ich freue mich sehr, dass Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wie Jugendtreffs und Abenteuerspielplätze, aber auch Familienzentren Angebote und Maßnahmen im Freien durchführen können“, betonte Drese. Die Corona-Pandemie habe seit vielen Monaten erhebliche Auswirkungen gerade auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Einschränkungen der Lerngelegenheiten, der Spielmöglichkeiten und des Kontakts zu anderen Kindern und Jugendlichen, so Drese.

Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollen sozialpädagogische Unterstützungsangebote, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung stehen.

Ministerin Drese hofft auf viel Kreativität und hohes Engagement der Fachkräfte und Träger der Jugendarbeit. „Die Bedingungen sind nicht einfach“, so Drese. „Ich setze aber darauf, dass alle Träger der Jugend,- Jugendverbands- und Jugendsozialarbeit sowie der Familienbildung die nun geschaffenen Möglichkeiten, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nutzen und ausschöpfen.“

Im Anhang befindet sich die neue Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung – Corona-JugDurchfVO M-V, die zum 1. Mai in Kraft tritt.

Extra-Hotline für Terminabsagen

Schwerin – Ab morgen (Donnerstag, den 29. April 2021) wird eine zusätzliche Hotline für das Callcenter für Terminabsagen beim Impfen freigeschaltet. „Wir wollen damit den Bürgerinnen und Bürgern neben dem Online-Absageverfahren eine weitere unkomplizierte Möglichkeit geben, sich direkt zu melden, um den Termin auch wirklich abzusagen. Das ist auch eine weitere Entlastung für die Impfhotline bei der Terminvergabe. Jeder nicht abgesagte Termin ist im schlechtesten Fall eine verlorene Impfung, die jemand anderes hätte bekommen können. Hier möchte ich auch an die gesellschaftliche Verantwortung eines jeden einzelnen appellieren. Es gibt Tage, an denen in den Impfzentren jeder fünfte gebuchte Impf-Termin (20 Prozent) nicht wahrgenommen wird. Das darf nicht sein. Wir wollen jede verfügbare Dose in den Impfzentren auch durch die Fachärzte vor Ort verimpfen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Terminabsagen für Impftermine sind ab Donnerstag unter der Rufnummer 0385/20279918 möglich. „Gebuchte Termine, die aus den verschiedensten Gründen nicht wahrgenommen werden, müssen bitte rechtzeitig abgesagt werden. Damit diese Termine neu vergeben werden können“, machte Glawe weiter deutlich. Darüber hinaus rufen trotz der entsprechenden vorgeschalteten Informationen immer noch viele Interessierte an, die tatsächlich keinen Impftermin vereinbaren möchten, sondern allgemeine Fragen stellen und Informationen rund um das Thema Impfen erhalten möchten. „Das verlängert leider die Wartezeit für diejenigen, die einen Impftermin bekommen können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Für allgemeine Fragen zum Thema Corona ist die Bürger-Hotline des Landes 0385/588-11311 eingerichtet.

Über die neue Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de. Für die Absage per Mail sind folgende Angaben erforderlich: Vorname + Name, Geburtsdatum, Impftermine, Impfzentrum.

Die Hotline-Mitarbeiter nehmen Anrufe von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr entgegen und am Wochenende und an den Feiertagen von 9 bis 16 Uhr. Aktuell arbeiten rund 320 Personen im Callcenter. Darüber hinaus wird die Hotline aktuell durch 60 Beschäftigte der Landesverwaltung unterstützt. Seit dem ersten März wurden an der Telefonhotline fast 120.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vereinbart. Über das Online-Portal wurden seit Freischaltung am 31. März etwa 102.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vergeben.

Die AstraZeneca-Hotline (0385/20271284), die extra für die Buchung der Termine mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers vorgesehen war, wird ab Donnerstag (29. April 2021) eingestellt. Terminvergaben für Erstimpfungen in den Impfzentren sind dann nicht möglich. „Es sind bislang keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den kommenden Wochen in den Impfzentren vorgesehen. Für Zweitimpfungen wird der Impfstoff weiter eingesetzt. Erstimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca werden weiterhin von niedergelassenen Ärzten angeboten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Impferleichterungen in M-V

Schwesig: Impferleichterungen auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern hat sich das Kabinett der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bereits am Dienstag darauf verständigt, vollständig geimpfte Menschen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen.

Bereits während der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Sondersitzung des Kabinetts angekündigt, damit die Regelung, wie von der Ministerpräsidentin angekündigt, am 1. Mail in Kraft treten kann.

„Wir wollen, dass Menschen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben, beispielsweise beim Friseur oder in Außenbereichen der Zoos keinen Negativtest mehr vorlegen müssen“, sagt die Ministerpräsidentin.

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und der verabreichte Impfstoff in der EU zugelassen ist.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Das soll im ganzen Land gelten. Deshalb werden wir die Landesverordnung ändern. Auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Warum soll dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch möglich sein.“

In allen Regelungen der aktuellen Landesverordnung, die eine Testpflicht für die Wahrnehmung von Angeboten oder die Nutzung von Einrichtungen vorsehen, soll diese Pflicht für vollständig Geimpfte entfallen. „Dafür werden wir eine Übergangsregelung nutzen, die es uns als Land ermöglicht, bereits ab 1. Mai bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Bundesregelung Erleichterungen für geimpfte Menschen zu schaffen“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ermöglicht in Paragraf 77, Absatz 7, dass Länder bis zum Inkrafttreten einer Bundesverordnung Erleichterungen für geimpfte Menschen umsetzen können“, betonte die Ministerpräsidentin. Die Gleichstellung kann damit auch für Testpflichten gelten, die in der Notbremse des Bundes für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 geregelt sind.

„Auf diese Weise ist eine einheitliche Handhabung möglich, alles andere macht an dieser Stelle keinen Sinn und wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Rheumatologisches Zentrum Klinikum Südstadt

Rostock – Gesundheitsminister Harry Glawe hat heute einen Feststellungsbescheid für die Ausweisung eines Rheumatologischen Zentrums am Klinikum Südstadt Rostock im Krankenhausplan MV übergeben. Damit ist das Rheumatologische Zentrum unter Leitung von Chefarzt Dr. Norman Görl die erste stationäre Einrichtung dieser Art, die im Landeskrankenhausplan MV aufgenommen wurde.

Die offizielle Ernennung zum Fachzentrum geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom Dezember 2019 zurück, der es nun auch rheumatologischen Kliniken ermöglichte, durch besondere Aufgaben als Zentrum ausgewiesen zu werden. Dafür ist eine Vielzahl von Qualitätskriterien erforderlich, die vor allem für chronisch kranke Patienten eine optimale Versorgung garantieren sollen.

Rheuma ist eine Volkskrankheit, die jeden altersunabhängig treffen kann. Die Krankheit hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Umso wichtiger ist der Bedarf für ein Fachzentrum zur Behandlung von rheumatologisch erkrankten Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Rostock ist überhaupt erst die zweite Klinik bundesweit, die die Initiative des Bundesausschusses aufgegriffen hat und erfolgreich ausgewiesen worden ist. Mit dem Engagement hat sich das Klinikum auch über die Region Rostock hinaus einen Namen gemacht. Hierfür steht stellvertretend für viele Aktivitäten diesbezüglich die Rheumaaußensprechstunde des Klinikums in Parchim mit etwa 800 Patienten jährlich. Die Ausweisung als Rheumatologisches Zentrum ist die Anerkennung für die langjährige hochwertige Arbeit des gesamten Rheumateams“, so Glawe.

An der größten rheumatologischen Akutklinik des Landes, der Südstadtklinik, mit eigenem Bewegungsbad werden jährlich fast 2.500 Rheumapatienten ambulant, teilstationär und vollstationär behandelt. Weitere Akutkliniken gibt es in Greifswald, Demmin und Neubrandenburg.

„Die aktuelle Feststellung des Ministeriums bestätigt unseren Anspruch an eine qualitativ hochwertige Medizin und krönt die bereits seit vielen Jahren geleistete herausragende Arbeit des Rheumateams“, unterstrich auch der Rostocker Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski. „Das Gütesiegel gibt uns Rückenwind für die ambitionierten Investitionsvorhaben, die wir jetzt an unserem Klinikum für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen wollen.“

Um die Auflagen an ein Zentrum nach GBA-Beschluss zu erfüllen, sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich, wie eine bestimmte Facharztanzahl, interdisziplinäre Fallkonferenzen und Fortbildungsangebote, aber auch die Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen sowie die Teilnahme an fachspezifischen Forschungsregistern und wissenschaftlichen Studien.

„Durch die Erfüllung weiterer Kriterien, wie beispielsweise das Vorhalten eines Fachrheumatologen rund um die Uhr sowie besondere technische Ausstattungen, die Aus- und Weiterbildung sowie Kooperationen und Mindestfallzahlen, kann eine gebündelte Fachexpertise allen Patienten und Fachkollegen angeboten und damit die Versorgung von Rheumakranken in MV weiter verbessert werden“, erklärte Chefarzt Dr. Norman Görl, der die Klinik für Innere Medizin II seit 2018 leitet.

Neben einer Station mit 32 Betten steht den Patienten auch eine zertifizierte Rheumatagesklinik mit 18 Plätzen sowie eine Rheumafachambulanz und eine Außensprechstunde in Parchim zur Verfügung. Betreut werden Patienten ab 18 Jahren. Dafür arbeiten Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie, qualifizierte rheumatologische Fachassistenten und Fachpflegekräfte sowie Physio- und Ergotherapeuten, der Sozialdienst und Psychotherapeuten fachübergreifend zusammen.

„Für die Therapie unserer stationären Pateinten stehen uns moderne bildgebende Verfahren wie Rheumascan und das Whole-Body-MRT zur Verfügung“, so der Rheumatologe. „Dadurch kann eine rheumatische Entzündung bereits im Frühstadium erkannt werden und eine Therapiekontrolle in unklaren Fällen erfolgen. Sehr viel Wert legen wir auch in den Austausch mit anderen Zentren, um mehr über die Erkrankungsbilder zu lernen und neue Therapiestrategien zu entwickeln.“ Darüber hinaus nimmt die Klinik regelmäßig an Qualitätsmanagementverfahren des „Verbandes rheumatologischer Akutkliniken“ mit erfolgreicher Zertifizierung seit 2013 teil.

Rheuma ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern. Hinter dem Begriff verbergen sich mehr als 100 unterschiedliche Erkrankungen. Besonders häufig treten schmerzhafte Gelenkentzündungen und Verschleißerscheinungen auf. In Deutschland leiden schätzungsweise rund 20 Mio. Menschen unter Rheuma. Die Autoimmunkrankheit äußert sich in chronischen Schmerzen, kann aber ganz unterschiedliche Körperbereiche betreffen. Rheuma entwickelt sich über Jahre unbemerkt und greift zumeist die Gelenke an. Das Nervensystem oder die Organe, vor allem Herz, Nieren, Lunge, Darm, Haut und Augen können ebenfalls geschädigt werden. Unabhängig vom Krankheitsbild gilt: Je eher Rheuma behandelt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

Das Klinikum Südstadt Rostock als größtes kommunales Krankenhaus in MV ist mit 464 Planbetten und 49 tagesklinischen Plätzen ein wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Im vergangenen Jahr lag die Gesamtauslastung mit 29.358 Fällen bei 82,24 Prozent. In der größten Geburtsklinik in MV wurden im Vorjahr 2.883 Kinder geboren. Trotz Corona-Pandemie konnte erneut ein positives Ergebnis aus Krankenhausleistungen erwirtschaftet werden.

Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Ausweitung der Kinderkrankentage als schnelle und unbürokratische Hilfe für Eltern und Alleinerziehende. „Viele Eltern müssen durch die derzeitige Umstellung auf einen Notbetrieb in Kita oder Schule eine Betreuung ihrer Kinder zuhause sicherstellen. In dieser schwierigen Situation lindert die weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage die Not“, betont Drese.

Durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz können Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 30 statt 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Wichtig ist, mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat“, so Drese.

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Drese: „Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Die Kinderkrankentage können für einzelne Tage genommen werden. Dies hilft Eltern, die beispielsweise an einigen Tagen der Woche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. „Auch für Elternteile, die sich tageweise mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung zu Hause abwechseln, macht es das einfacher“, verdeutlicht Drese.

Ansprechpartner zur Beantragung von Kinderkrankengeld sind die jeweiligen Krankenkassen.

Kinder- und Jugendsport mit Einschränkungen

Schwerin – Auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in einer Sondersitzung am Donnerstagabend Öffnungen für die Ausübung von Kinder- und Jugendsport beschlossen.

Folgendes gilt vom Sonnabend (24. April) an:

„Kontaktfreier Kinder- und Jugendsport ist im Freien für bis zu fünf Personen, die nicht älter sind als 14 Jahre, sowie eine Betreuungsperson möglich“, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin mit. Diese Person (Trainer/ Trainerin oder eine sonstige Betreuungsperson) benötigt jedoch einen negativen Corona-Test. Darüber hinaus ist kontaktloser Individualsport nur im Freien und allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

„Kinder und Jugendliche leiden ganz besonders unter den erheblichen Einschränkungen“, sagte Drese. „Deshalb haben Angebote für junge Menschen oberste Priorität. Auch wenn es zunächst kleine Schritte sind – positiv ist, dass die Kinder überhaupt trainieren dürfen – selbst bei relativ hohen Inzidenzen.“

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen verfolgt die Landesregierung weiter eine Öffnungsstrategie für den Vereinssport im Land. Beginnend nun mit dem Einstieg in den vereinsbasierten Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport, soll sukzessive der vereinsbasierte Trainingsbetrieb für alle Altersklassen und in allen Sportarten bis hin zum gewohnten Trainings-Spiel-und Wettkampfbetrieb wieder ermöglicht werden.

„Sobald sich die Situation deutlich verbessert, wird sich das Sozialministerium dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilnahme aller Altersgruppen am vereinsbasierten Sportbetrieb in allen Sportarten schrittweise wieder ermöglicht werden,“ betonte Ministerin Drese.