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Kategorie: Gesundheit / Pflege

„Schnupfnasen“ in der Kita

Schwerin – In Zusammenarbeit mit dem Expertengremium Kita/ Schule/ Hort, den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV hat das Sozialministerium die Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik („Schnupfnasenkinder“) optimiert.

„Ich habe betont, mich dafür einzusetzen, den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzte unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten. Deshalb freue ich mich, dass wir das Verfahren zügig weiterentwickelt haben“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Denn auch in der ab Montag landesweit geltenden Notbetreuung seien klare Regelungen bei Kindern mit Symptomen notwendig.

Danach kann die für Kinder mit leichtem Husten oder Schnupfen vorgesehene PCR-Testung nach ärztlicher Einschätzung auch durch einen in der Arztpraxis oder nach ärztlicher Überweisung im Abstrichzentrum durchgeführten Schnelltest ersetzt werden. „Gerade bei Kindern mit Erkältungssymptomen sollte aber weiterhin immer eine diagnostische Abklärung durch einen Test erfolgen“, so Drese.

Laien-Selbsttests sind daher für die sichere diagnostische Abklärung von Symptomen und für die Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin nicht geeignet.

Um die Abläufe für Eltern, Kinder, Arztpraxen und Abstrichzentren zu verbessern, können die Eltern die erfolgte Testung durch eine Selbsterklärung über die diagnostische Abklärung einer COVID-19-Symptomatik versichern. Drese: „So wird ein erneuter Gang zur Kinderarztpraxis oder zum Abstrichzentrum vermieden.“

Drese: „Die Ausweitung der Teststrategie auch bei symptomatischen Kindern bleibt ein sehr wichtiges Mittel, um möglichst schnell wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück kehren zu können. In der Arztpraxis oder im Abstrichzentrum durchgeführte qualifizierter Testungen sind ein essentieller Beitrag, Infektionsketten in der Kindertagesförderung zu durchbrechen.“

Schulen wechseln in Distanzunterricht

Schwerin – Der bevorstehende harte Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern wird auch Auswirkungen auf die Schulorganisation haben. Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MV-Gipfels verständigt. Heute will der Landtag über die Maßnahmen beraten.

Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sichergestellt wird
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
    • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Außerdem:

  • Abschlussprüfungen an Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen für formalqualifizierende Abschlüsse
  • Durchführung und Abnahme von Zwischen-, Abschluss-, Gesellen- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen außerhalb der schulischen Berufsbildung (betriebliche, überbetriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung),
    • Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    • Feststellungsprüfungen für das deutsche Sprachdiplom

„Die Infektionszahlen in der dritten Welle sind in Mecklenburg-Vorpommern so hoch wie noch nie während der gesamten Pandemie. Das Gesundheitssystem ist bereits an seine Belastungsgrenze gelangt. Diese Situation erfordert ein landesweites Handeln, von dem leider auch die Schulen nicht ausgenommen werden können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schule und Kita haben für die Landesregierung jedoch weiterhin hohe Priorität. Deshalb wird es an Schulen frühere Öffnungsschritte geben als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Wenn die landesweite Inzidenz sieben Tage unter 100 gelegen hat, wird wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Den Präsenzunterricht werden wir dann durch zusätzliche Schutzmaßnahmen absichern. Dazu zählen die Selbsttests und die Impfungen aller Lehrkräfte“, betonte Martin.

Die Impfungen von Beschäftigten in den Grund- und Förderschulen sind erfolgreich durchgeführt worden. Es haben dort alle Lehrkräfte bereits ein Impfangebot erhalten. Flächendeckende und kurzfristige Impfungen möglichst vieler Beschäftigter in den Schulen sind nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels von essentieller Bedeutung, um mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Der MV-Gipfel hat sich deshalb darauf verständigt, dass allen Lehrkräften – also auch den Lehrkräften in den weiterführenden und beruflichen Schulen – ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Dafür soll der Zeitraum der Schulschließung genutzt werden. „Das Impfen bietet wirksamen und langfristigen Schutz und ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf verständigen konnten und alle unsere Lehrkräfte künftig besser schützen“, so die Ministerin.

Ein zweiter Baustein für den erhöhten Schutz sind die Selbsttests, die das Land den Beschäftigten an den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche zur Verfügung stellt. Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht an den Schulen geplant. Die Umsetzung dieser Testpflicht wird auch für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet.

Regelungen für die Notbetreuung:

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen. Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

  • Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,
  2. psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,
  3. stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  4. Hebammen, Gesundheitsfachberufe,
  5. Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  6. Apotheken und Sanitätshäuser,
  7. veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  • Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. Krankenkassen,
  2. Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereichs (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  • Staatliche Verwaltung:
  1. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  2. Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,
  3. Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  4. Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  5. Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  6. Finanzverwaltung,
  7. Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  8. Regierung und Parlament;
  • Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
  1. Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  2. notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  3. Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  • Lebensmittelversorgung:
  1. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  2. Fischereiwirtschaft,
  3. Drogerien,
  4. Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  • Öffentliche Daseinsvorsorge:
  1. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  2. Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  3. Tankstellen,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  5. Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  6. Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  7. Post- und Paketzustelldienste,
  8. Bestatterinnen und Bestatter,
  9. Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,
  10. Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Ausgewählte Rehakliniken bleiben Ersatzkliniken

Schwerin – Krankenhäuser werden durch die Belegung von Betten in Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter entlastet. „Angesichts der Entwicklung bei den Inzidenzen stellt sich die Frage nicht. Die Verlängerung ist notwendig. Die fünf Rehakliniken bleiben nun bis Ende Mai weiter Ersatzkliniken. Es geht darum Betten weiter vorhalten. Die Ersatzkliniken sind konkrete Unterstützung für die aktuell wachsende Belastung in den Krankenhäusern des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Frist, um als Ersatzklinik tätig zu sein, wurde vorerst bis zum 31. Mai verlängert. „Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen, sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken. Hierzu zählen die Klinik Malchower See; das Tessinum in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.

Rehakliniken als Ersatzkrankenhäuser sind eine wichtige Unterstützung bei der Versorgung von Patienten. „Das System bewährt sich, weil Personal und Stationen in den Krankenhäusern entlastet werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Aktuell liegen 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern (+8 gegenüber Vortag). Gegenwärtig werden 14 Patienten mit Coronainfektionen (+8 gegenüber Vortag) in den Rehakliniken behandelt. Von den 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern werden 70 auf Intensivstationen behandelt (-4 gegenüber Vortag). Von den 70 auf Intensivstationen werden 62 beatmet (±0 gegenüber Vortag).

Notfallbetreuung in Kitas

Schwerin – Die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner lag am 13. und 14. April landesweit über 150. Daher greift nach der Corona-Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V) die Regelung, dass die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Regelbetrieb geschlossen werden und nur noch eine Notfallbetreuung angeboten wird.

„Das landesweite Kita-Besuchsverbot mit Notfallbetreuung tritt am kommenden Montag, den 19. April auch für die Landkreise und kreisfreien Städte in Kraft, in denen die Inzidenz noch unter 150 beträgt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Mittwoch nach einer Beratung mit dem Expertengremium Kindertagesförderung mit. Der 15. und 16. April sind Übergangstage. In einigen Landkreisen greift bereits wegen eines Überschreitens der 7-Tages-Inzidenz von 150 das Besuchsverbot mit Notfallbetreuung.

„Wir waren uns einig, dass angesichts der landesweit stark steigenden Corona-Infektionen auch bei Kindern die landesweite Umstellung des Kitabetriebs auf die Notfallbetreuung ein notwendiger Schritt ist“, so Drese.

Für die Notfallbetreuung gelten die bekannten Regelungen nach § 2 Absatz 4 bis 13 Corona-KiföVO M-V. Danach dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung erforderlich ist.
  • in begründeten Einzelfällen Kinder aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden
  • Kinder bei denen: mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Zu den kritischen Infrastrukturen zählen z.B. der medizinische Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes, Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Lebensmittelversorgung, öffentliche Daseinsvorsorge und Medien. Eine genaue Auflistung findet sich in § 2 Absatz 10 der anhängenden Lesefassung der Corona-KiföVO M-V.

Zwingende Voraussetzungen für die Entscheidung über die Notfallbetreuung sind die Erklärung der Eltern, dass eine   private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann sowie die Erklärung des Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist. Die erforderlichen Formulare werden vom jeweiligen Jugendamt zur Verfügung gestellt.

Corona-Tests in Unternehmen

Schwerin – Auf dem letzten MV-Gipfel ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um mehr Corona-Tests in Unternehmen zu ermöglichen. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, hat die Leitung der Arbeitsgruppe übernommen. Sie hat nun ihre Ergebnisse vorgelegt.

Mit der zentralen Bestell- und Informationsplattform www.mv-gegen-corona.de für Mitarbeitertests untersetzt Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, die Testquote im Land zu erhöhen. Über die Internetseite erhalten Unternehmen jetzt schnell und zuverlässig Corona-Selbst- und Schnelltests, die sie für das Testen ihrer Mitarbeiter einsetzen können. Die 24 Stunden gültigen Tests sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und werden nach Wunsch auch in kleineren Mengen zu marktgerechten Preisen geliefert. Ziel der Teststrategie ist es, mehr Infektionen zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und zugleich die bisher unternommenen und künftigen Öffnungsschritte abzusichern. Zudem profitieren Beschäftigte und Betriebe von mehr Gesundheitsschutz und der Anerkennung von nachgewiesenen Negativtests auch in anderen Gesellschaftsbereichen.

Neben der Bestellmöglichkeit bietet die Website www.mv-gegen-corona.de einen weiteren Service rund ums Testen: Unter anderem können dort die Formulare zum Testnachweis von Unternehmen oder Schnelltestzentren heruntergeladen werden. Weiterhin ist ein federführend vom Wirtschaftsministerium erarbeiteter Handlungsleitfaden zum Einrichten und Betreiben von Schnelltestzentren zu finden. Antworten auf zentrale Fragen zum Testen in Unternehmen (FAQs) und Links zu weiterführenden Informationen (z. B. Übersicht Schnelltestzentren, Corona-Kooperationsbörse, Webseiten von Kammern und Verbänden) runden das neue Angebot für Unternehmen im Nordosten ab. Damit ist das Land auch auf die bundesweite Einführung der Verpflichtung für Arbeitgeber besser vorbereitet, mindestens einmal pro Woche Corona-Tests für die Beschäftigten anzubieten.

„Ich halte es für sehr wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tests anbieten. Wir können auf diese Weise bisher unbemerkte Corona-Fälle ermitteln. Das trägt zum Schutz in den Betrieben und auch der Bevölkerung insgesamt bei. Ich danke Tobias Woitendorf und der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe für die Vorbereitungen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Mit dem neuen und vor allem praktischen Angebot gibt es umfassende Informationen für Unternehmen und ihre Beschäftigten rund um das Thema Schnell- und Selbsttests. Hierzu zählen beispielsweise zuverlässige Bestellwege für Tests, Formulare für den Testnachweis oder auch ein Handlungsleitfaden zum Aufbau von Testzentren. Wir wollen weiter durch die Testungen möglichst viel Alltag in der Pandemie ermöglichen. Testungen in den Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag, Infektionen gegebenenfalls zu erkennen und auch mögliche Übertragungen frühzeitig einzudämmen. Die Testinfrastruktur soll im Land weiter ausgebaut werden“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter testen, tragen dazu bei, dass das Testnetz im Nordosten, das bisher vornehmlich auf öffentliche und private Testzentren, Ärzte und Kliniken, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Sportvereine ausgelegt war, erweitert und damit engmaschiger wird. Der Vorteil für Unternehmen: Die gesamte Abwicklung, angefangen bei der Bestellung und Qualitätssicherung über den Vertrieb bis zur Abrechnung der Tests, liegt in einer Hand. In einem ersten Schritt können der Einkauf und die Belieferung über die Unternehmen BM Bioscience Technology GmbH und Igefa Rostock GmbH & Co. KG mit Sitz in Laage abgewickelt werden. Die Plattform www.mv-gegen-corona.de ist für weitere Anbieter mit gleichem Leistungsspektrum offen. Stetig aktualisiert wird dort eine Übersicht mit Anbietern von zugelassenen Selbst- sowie Schnelltests.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Testergebnis in Form eines Nachweises als gedrucktes und offiziell anerkanntes Formular aushändigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei negativem Testergebnis für die Zeit von 24 Stunden in der Lage, entsprechende Angebote, die dieses erfordern – etwa beim Frisör, im Kosmetikstudio oder auch im Handel – wahrzunehmen. Der Nachweis über das Ergebnis soll im nächsten Schritt auch digital möglich werden und etwa in die Luca-App oder andere Systeme eingebunden werden können. Im Land werden derzeit an unterschiedlichen Stellen Gespräche mit Anbietern geführt.

Über das vermehrte Testen in Unternehmen hinaus sollen im Rahmen der landesweiten Teststrategie in Kürze weitere Testorte in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem Touristinformationen und Kurverwaltungen, die sich jeweils an zentralen Plätzen – und damit bequem zugänglich für jedermann – befinden. Laut einer aktuellen Umfrage des Landestourismusverbandes unter 65 Kurverwaltungen und Touristinformationen ist deren Bereitschaft, sich für die Ausweitung des Testnetzes zu engagieren recht hoch: Demnach wollen etwas mehr als 40 Prozent ihre Einrichtung als Testzentrum zur Verfügung stellen. Als weitere geeignete Testorte gelten Lebensmittelläden und Drogerien – die Gespräche dazu laufen über den Handelsverband Nord. Zudem gibt es laufendende Abstimmungen mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Unternehmerverbänden in MV.

Drese für Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Infolge der vom Bund geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes fordert Sozialministerin Stefanie Drese eine weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage. Die steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen bundesweit verbindlichen Vorgaben sind nach Ansicht von Drese für Familien mit Kindern im Kita- und Schulalter eine riesige Belastung. „Deshalb müssen die Unterstützungsangebote ausgebaut werden“, so Drese.

Im Januar 2021 ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 Tage verdoppelt worden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird.

Drese: „Jetzt sollte eine Erhöhung auf 30 beziehungsweise 60 Tage erfolgen. Die zusätzlichen Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen oder wenn die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderkrankengeld sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

 

 

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Stark gestiegene Infektionszahlen bei Kindern

KiTas können nur offenbleiben, wenn Schutzmaßnahmen erhöht werden

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Inkrafttreten der Corona-Kindertagesförderungsverordnung noch einmal die Notwendigkeit von erweiterten Testregelungen und Schutzmaßnahmen in Kitas und Kindertagespflegestellen begründet.

„Die aktuell in Deutschland vorherrschende Virusvariante B.1.1.7 geht mit einer erhöhten Übertragbarkeit einher, so dass wir aktuell bei Kindern eine starke Zunahme der Übertragungen sowohl im familiären Umfeld als auch in Schule und Kita beobachten“, so Drese.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten Tagen vermehrt Corona-Fälle in den Kitas aufgetreten. So stieg die Zahl betroffener Kitas von 25 am 9. April auf 36 am 12. April. „Wir müssen damit rechnen, dass in den kommenden Tagen sich diese Zahl weiter erhöht“, sagte Drese.

Noch eklatanter ist die Entwicklung der Fallzahlen. So hat sich nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts die Zahl der Infektionen bei Kleinkindern im Alter von 0-4 Jahren seit Ende Februar deutschlandweit mehr als verdoppelt. Noch stärker war der Anstieg bei den fünf- bis vierzehnjährigen Kindern.

Drese: „Angesichts dieser Entwicklung bestanden drei Handlungsmöglichkeiten. Erstens: keine Änderungen vornehmen und abwarten, zweitens: die sofortige Schließung der Kitas oder drittens: vermehrte Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kita-Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen.“

Gemeinsam mit der kommunalen Ebene und mit den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV habe sich die Landesregierung für die dritte Variante entschieden, so die Ministerin.

Drese: „Die wichtigste Maßnahme, um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen der Kindertagesförderung zu reduzieren ist, dass kranke bzw. symptomatische Kinder nicht in die Einrichtung kommen bzw. COVID-verdächtige Symptome möglichst gezielt mit einer sicheren Diagnostikmethode abgeklärt werden. Um umfassende Kitaschließungen verhindern bzw. begrenzen zu können, ist die PCR-Testung die sicherste Maßnahme den Eintrag von SARS-CoV-2 in die Einrichtungen zu minimieren.“

Die Ministerin kündigte Gespräche ihres Ministeriums mit den Kinder- und Hausärzten an, um den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzten unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten.

#HalteDeineSchuleoffen

Kampagne für Selbsttests an Schulen

Schwerin – Je mehr Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und andere Beschäftigte an den Schulen sich regelmäßig testen, desto sicherer ist der Schulbetrieb. Bildungsministerin Bettina Martin hat darauf hingewiesen, dass alle, die für mehr Präsenzunterricht an den Schulen des Landes eintreten, sich an den Selbsttestungen beteiligen sollen. „Halte Deine Schule offen, so kurz und knapp kann man den Vorteil der Selbsttests formulieren“, sagte Martin. „Die Selbsttests werden ab sofort zweimal in der Woche angeboten. Wir haben an den Schulen des Landes genügend Tests vorrätig, dass sich alle beteiligen können. Alle, die sich testen, tragen dazu bei, dass trotz Pandemie Präsenzunterricht an den Schulen angeboten werden kann.“

Unter dem Motto „Halte Deine Schule offen“ ruft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit einer Selbsttest-Kampagne alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten an den Schulen dazu auf, mitzuhelfen, mit zusätzlichem Schutz mehr Schule in Präsenz möglich zu machen.

Mit den beiden Slogans „Krass, bist du heute wieder negativ“ und „Bist auch du ein Nasenbär? Dann zeig mal deine Nase her!“ sollen Schülerinnen und Schüler sowohl aus den Grund- als auch aus den weiterführenden Schulen angesprochen werden. Die Motive werden auch den Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Selbsttests sind auch für Kinder einfach zu handhaben und nicht unangenehm. Wer Fragen zur Anwendung der Selbsttests hat, kann sich hier auf der Internetseite des Ministeriums informieren. In anschaulichen Videos wird erklärt, wie mit den Tests der verschiedenen Hersteller, die auf die gleiche Art und Weise anzuwenden sind, umzugehen ist.

Allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den weiteren Beschäftigten an den Schulen werden zweimal in der Woche Corona-Selbsttests angeboten.

Sie sollen immer zu Unterrichtsbeginn einer jeden Woche und zur Wochenmitte durchgeführt werden. Oberstes Ziel muss es sein, dass möglichst viele am Schulleben beteiligte Personen die Möglichkeit wahrnehmen, sich zweimal in der Woche selbst zu testen. Auf diesem Weg tragen alle Beteiligten dazu bei, dass ein verlässlicher Unterricht unter Pandemiebedingungen möglich ist.

Die Tests werden grundsätzlich in der Schule durchgeführt. Wenn es die Schulkonferenz einer einzelnen Schule aber beschließt, können sie auch zuhause durchgeführt werden. „Wir wollen so viel Schülerinnen und Schülern wie möglich den Unterricht in der Schule ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele bei den Selbsttests mitmachen, um dadurch mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Ich appelliere an alle: Macht mit und schafft damit mehr Sicherheit in der Schule.“

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass inzwischen die Grund- und Förderschullehrkräfte flächendeckend in MV ein Impfangebot erhalten haben. Die Impfbereitschaft unter den Lehrkräften hat sich als erfreulich hoch erwiesen. „Mit den Impfungen und den Selbsttests für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bringen wir mehr Schutz in die Schule und sichern so den Präsenzunterricht ab“, so Martin.