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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Impftermine mit AstraZeneca-Impfstoff

Schwerin – Seit heute ist im Callcenter für die Impfterminvereinbarung eine weitere Telefonnummer (0385 – 20271284) geschaltet. Alle 60- bis 69jährigen Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die sich mit dem Impfstoff AstraZeneca impfen lassen wollen, können direkt über diese Telefonnummer einen Impftermin vereinbaren. „Jede Impfung hilft bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Mit dem neuen Angebot für über 60jährige haben wir die Möglichkeit, zügig weiter zu impfen, um die Immunität in der Bevölkerung weiter zu erhöhen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) einen überarbeiteten Entwurf der COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Danach wird empfohlen, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung des Impfstoffes sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. „Der Impfstoff reduziert wie die anderen zugelassenen Impfstoffe auch das Risiko für schwere Covid-Erkrankungen“, sagte Glawe.

Seit dem 31. März ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen. Diese Möglichkeit steht auch den 60- bis 69jährigen zur Verfügung. Abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes werden die Termine dann vergeben werden. Die Registrierung ist unter der Internetseite:

www.corona-impftermin-mv.de

möglich. Es können bei der Registrierung Terminvorschläge für Impftermine gemacht werden. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System. Bei der Registrierung ist darauf zu achten, dass der Vorgang komplett abgeschlossen wird (sonst ist keine Terminvergabe möglich).

Die Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten betrieben; von dort erfolgt die Personal- und Ressourcenplanung. Derzeit können täglich rund 10.000 Impfungen in den Impfzentren durchgeführt werden. Die Impfzentren können ihre Kapazitäten hochfahren, so dass täglich über 18.000 Impfungen möglich sind. Auch über Ostern wird geimpft, beispielsweise Karfreitag in Ludwigslust, Parchim, Greifswald, Pasewalk, Anklam, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen, Ostersamstag in Ludwigslust, Parchim, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen sowie Ostermontag In Greifswald, Pasewalk, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen.

Mecklenburg-Vorpommern hat bislang insgesamt 311.925 Impfdosen erhalten. Nach heutigem Stand sollen bis zum 18. April weitere Lieferungen in Mecklenburg-Vorpommern ein-treffen. Dabei handelt es sich um 64.350 Impfdosen BioN-Tech, 14.400 Impfdosen AstraZeneca und 8.400 Impfdosen Moderna.

AstraZeneca nur für über 60-Jährige

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Gesundheitsminister der Länder haben zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber beraten.

„Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gelten auch für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird diese umsetzen. Ziel ist es nun, durch entsprechende Planungen, die Maßnahmen so zu ergreifen, dass möglichst geringe Terminänderungen bei den Impfungen notwendig sind. Oberste Priorität ist es, dass Impfen weiter am Laufen zu halten und weitere Impftermine zu vergeben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Impfstoff von AstraZeneca soll künftig grundsätzlich nur noch zum Einsatz bei Personen kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „In den Impfzentren werden die bereits vereinbarten Termine bestmöglich erhalten bleiben. Dort wo AstraZeneca für unter 60-Jährige vorgesehen war, werden diese nun auf BioNTec/Pfizer oder Moderna umgebucht“, so Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits vergeben worden sind, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai. „Hier will die STIKO schnellstmöglich eine Empfehlung abgeben, wie mit der Zweitimpfung zu verfahren ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen. Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen. Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Umgang mit Schnelltests und Selbsttests

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung in Schwerin den Umgang mit den Schnelltests bzw. Selbsttests in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Unser Ziel ist es, durch die Testungen so viel Alltag wie möglich in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Hierzu zählt beispielsweise das Einkaufen im Einzelhandel oder das Wahrnehmen von körpernahen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das Testen ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten alternativlos. Ansonsten müssten wir beispielsweise die Läden aufgrund wachsender Inzidenzen konsequent schließen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

Es gibt verschiedenen Wege um anerkannte Schnelltests durchzuführen: In den Schnelltesteinrichtungen können Schnelltests, so genannte Bürgertests, gemacht werden. Diese Tests zahlt der Bund.

„Es ist mindestens ein Test pro Woche möglich. Die Tests sind kostenlos und haben ab Ausstelldatum und -uhrzeit eine Gültigkeit von 24 Stunden. Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Vorfeld einen Termin für die Testung besorgen“, sagte Glawe. Die Bescheinigungen über den durchgeführten Test werden von dem jeweiligen Schnelltestzentrum oder der beauftragten Teststelle ausgestellt. Das sind zum Beispiel Apotheken, kommunale Einrichtungen oder auch Hilfsorganisationen, die diese Tests durchführen. Aktuell gibt es insgesamt 183 Testmöglichkeiten im Land. Davon sind beispielsweise 114 Apotheken, 17 Pflegeeinrichtungen, 32 Einrichtungen der Kommunen, zwei Grenzpendlerzentren sowie 10 Gesundheitszentren/Kliniken.

Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Onlinekarte mit den jeweiligen Orten der Testzentren und weiteren Informationen eingestellt. „Das Netz wird weiter ausgebaut“, so Glawe.

Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunehmend gefordert, ihre Beschäftigten auf das Corona-Virus zu testen. „Der Arbeitgeber kann nach entsprechender negativer Coronavirus-Testung mit einem Schnelltest oder einem Selbsttest unter Aufsicht eine Bescheinigung für seine Beschäftigten ausstellen, dass der Test im Unternehmen durchgeführt wurde. Dieser hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Mit der Bescheinigung ist beispielsweise der Einkauf in der Innenstadt oder der Besuch einer körpernahen Dienstleistung möglich“, erläuterte Wirtschaftsminister Harry Glawe weiter.

Für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise einem Friseurbesuch ist ein Schnelltest oder ein Selbsttest nötig, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Das kann entweder durch das Vorlegen einer Bescheinigung durch einen Test im Schnelltestzentrum oder durch das Vorlegen einer Testbescheinigung vom Arbeitgeber erfolgen.

Eine weitere Variante für das Ermöglichen einer körpernahen Dienstleistung wäre der Selbsttest unter Aufsicht. Er kann durch den jeweiligen Dienstleistungsanbieter zur Verfügung gestellt werden, oder der Kunde bringt den Selbsttest selbst mit. Der Selbsttest ist nur für die Ausführung der jeweiligen Dienstleistung in dem Geschäft oder im Betrieb gültig. „Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Ist der Schnelltest negativ, kann die Behandlung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Gültigkeit: Soweit in der Corona-Verordnung Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse geregelt sind, gelten diese, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe, ab dem 06. April 2021; für die in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse ab dem 31. März 2021. In der Hansestadt Rostock gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse abweichend von Satz 3 ab 10. April 2021.

Impfterminvergabe wird erweitert

Glawe: Online-Registrierung zum Impfen ab Mittwoch möglich – Start mit Priorität 1

Schwerin – Ab Mittwoch (31. März) ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen. „Neben der telefonischen Anmeldung bieten wir einen weiteren Weg für die Vergabe eines Impftermins an. Es können sich ab morgen (Mittwoch 31. März) Impfberechtigte online für einen Impftermin registrieren. Abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes werden die Termine dann vergeben werden. Im April rechnen wir insgesamt mit 174.150 Impfdosen für die Erst- und für die Zweitimpfung in den Impfzentren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Start erfolgt am Mittwoch, den 31. März 2021, um 10 Uhr. Die Registrierung wird unter der Internetseite: www.corona-impftermin-mv.de möglich sein. Bei der Registrierung können sich zunächst am 31.03. und am 01.04. nur Impfberechtigte der Prioriät 1 registrieren. Das sind insbesondere Personen über 80 Jahre und Personen, die regelmäßig alte und pflegebedürftige Menschen betreuen. Der Erhalt des Anschreibens der über 80-Jährigen ist hierfür nicht mehr notwendig, alle Personen über 80 Jahre sind aufgerufen, sich zeitnah einen Termin zu vereinbaren. „Mecklenburg-Vorpommern impft weiter nach der Bundesimpfverordnung. Ziel ist es, dass wir diejenigen, die den größtmöglichen Schutz vor dem Corona-Virus benötigen, weiter durchimpfen“, so Glawe weiter.

Ab Freitag (02. April 2021) sind zusätzlich zur Priorität 1 auch Registrierungen in der Priorität 2 möglich. Hierzu zählen insbesondere alle über 70-Jährige oder viele chronisch Kranke.

Es können bei der Registrierung Terminvorschläge für Impftermine gemacht werden. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System. „Wir rechnen mit einem hohen Anfrageaufkommen. Es wird Geduld notwendig sein, da immer noch keine ausreichenden Impfstoffmengen vorhanden sind“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend deutlich.

Der Online-Registrierte wird automatisch einen Termin per E-Mail bekommen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Der Impfberechtigte wird per E-Mail regelmäßig über den Status seiner Terminvergabe informiert.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen.

Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen.

Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Schutzregelungen in Pflegeheimen

Schwerin – Nach erfolgreichem Abschluss der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können beginnend zu Ostern Besuchs-, Betretens- und Schutzregelungen schrittweise gelockert werden. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit Verweis auf die neue, ab dem 1. April geltende Corona-Verordnung Pflege und Soziales heute mit.

„Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen“, betonte Drese. „Wir wollen ihnen nun nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen stattgefunden haben wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.“

In MV fand in den Alten- und Pflegeheimen zu 100 Prozent die Erstimpfung und zu 99 Prozent die Zweitimpfung statt. Die vorgesehenen Lockerungen basieren auf einem Konzept des Sachverständigengremiums Pflege und Soziales, das Ministerin Drese eingesetzt hatte.

„Vorsicht ist trotzdem weiterhin geboten“, so Drese. Deshalb wird die Zahl der Besuche über Ostern (vom 1. bis 5. April) auf zwei nicht festzulegende Personen je Bewohnenden pro Tag beschränkt.

Im Anschluss werden die Einrichtungen für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag geöffnet. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Voraussetzung für Lockerungen sind, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus vor Ort in der Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein aktives Infektionsgeschehen in der Einrichtung besteht. Zudem müssen die strengen Schutz- und Hygieneregelungen, wie z.B. die verpflichtenden Testungen für Besuchende und Beschäftigte strikt beibehalten werden.

Drese: „Mir ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zudem besonders wichtig, dass innerhalb der Einrichtungen die Kontaktbeschränkungen deutlich reduziert werden. So sollen wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso stattfinden dürfen wie die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten.“

Lockerungen gibt es darüber hinaus bei der Rückkehr der Pflegebedürftigen in die Einrichtung. Soweit in einer Einrichtung kein aktives Infektionsgeschehen besteht und die Zweitimpfung des einzelnen Bewohnenden vor mehr als 14 Tage erfolgt ist, entfällt für diese Person die Notwendigkeit von Isolationsmaßnahmen.

Drese: „Ich bedanke mich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Einrichtungsträgern und -leitungen sowie bei der Bundeswehr für die hervorragende Arbeit in den letzten Wochen. Die koordinierte und professionelle Durchführung der Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bringt den Bewohnenden ein ganz wichtiges Stück Teilhabe und damit Lebensfreude zurück. Das gibt uns allen Hoffnung und eine Perspektive in dieser schlimmen Corona-Pandemie.“

Testen – Impfen – Schützen

Mit dem Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“ nach den Osterferien zurück in die Schule

Schwerin – Beim MV-Gipfel hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch über den Schulstart nach den Osterferien ausgetauscht.

In den beiden Tagen unmittelbar nach den Osterferien, also am 8. April und 9. April 2021, wird der Schulbetrieb zunächst wie am 26. März 2021 (letzter Schultag vor den Osterferien) fortgeführt, sofern nicht das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen vornimmt. Sollten diese erforderlich sein, wird die Information dazu spätestens zwei Tage vor Schulbeginn, also spätestens bis zum 6. April 2021, erfolgen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des MV-Gipfels. Dazu gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“.

Bildungsministerin Bettina Martin wird mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte in der kommenden Woche Gespräche führen, wie der Schulbetrieb dann ab dem 12. April 2021 gestaltet werden soll. Ziel ist es, angesichts des vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens in den Schulen und durch den Einsatz der Selbstteststrategie, der Impfungen und durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen weiterhin zu ermöglichen.

„Wir alle sind uns einig, dass Präsenzunterricht in der Schule und der persönliche Kontakt zwischen Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften besonders wichtig und durch nichts vollständig zu ersetzen sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die steigenden Infektionszahlen durch die Verbreitung der gefährlicheren britischen Variante des Coronavirus stellt uns alle jedoch vor größere Herausforderungen als ohnehin schon. Täglicher Präsenzunterricht oder Wechselunterricht in der Schule werden nur möglich sein, wenn wir alle Maßnahmen zum Schutz zielgerichtet umsetzen. Eine besondere Rolle spielt dabei der Einsatz von Selbsttests zweimal pro Woche für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte“, betonte Martin.

Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Schulen haben Selbsttests erhalten. Weitere Lieferungen folgen. Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Zur Förderung einer breiten Teilnahme an den Selbsttestungen kann nach den Osterferien die Schulkonferenz jeder Schule bei Bedarf entscheiden, die Selbsttestungen auch zu Hause durchführen zu lassen.

„In der kommenden Woche werden wir die Festlegungen für den Schulbetrieb ab dem 12. April treffen“, führte die Bildungsministerin weiter aus. „Die beiden Starttage nach den Ferien bieten dann Gelegenheit für die Organisation. Doch zunächst einmal wünsche ich allen schöne Osterferien. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte haben sich nach den vergangenen Wochen eine Erholungspause verdient. Sie haben in dieser schwierigen Pandemie-Zeit Großartiges geleistet“, sagte Martin.

Corona-Selbsttests in Schulen

Selbsttests finden nach Osterferien zweimal in der Woche statt / Schulkonferenz entscheidet über Form der Durchführung

Schwerin – Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Bereits in den vergangenen zwei Wochen war die Selbstteststrategie in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gestartet. Es war mit dem Bündnis für gute Schule vereinbart, dass die Erfahrungen aus den ersten zwei Testwochen gemeinsam ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage wurde nun die Selbstteststrategie an den Schulen für die Zeit nach den Osterferien weiterentwickelt.

„Mit dem Einsatz der Selbsttests bringen wir mehr Sicherheit in die Schulen, indem wir frühzeitig Infektionen entdecken und Clusterbildungen verhindern können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Nur so werden wir zukünftig die Chance haben, die Schulen offen zu halten. Oberstes Ziel muss es deshalb nun sein, dass möglichst viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Angebot, sich zweimal in der Woche kostenlos selbst zu testen, annehmen. Alle können so mithelfen, dass trotz Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten Unterricht in der Schule stattfinden kann. Ich appelliere deshalb an alle Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler: Machen Sie bitte mit! Damit helfen Sie, den Unterricht in der Schule abzusichern“, sagte sie.

„Ich verstehe, dass es zu Beginn viele Fragen gibt – doch aus den ersten beiden Testwochen wissen wir, dass die Selbsttests weitaus einfacher durchzuführen sind als zunächst von vielen befürchtet“, so Martin weiter. Die Ministerin dankte allen, die sich mit großem und außergewöhnlichem Engagement in sehr kurzer Zeit für die Umsetzung der Teststrategie in den Schulen eingesetzt haben.

Alle Schulen haben mittlerweile Selbsttests erhalten. In der kommenden Woche sind weitere Lieferungen angekündigt. Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch nach den Osterferien bleibt es bei der bisherigen Praxis: Die Selbsttests erfolgen in allen Jahrgangsstufen in der Regel in der Schule. Getestet wird im Klassen- oder Kursverband zu Beginn eines Schultages im Klassenraum.

Wichtiger als der Testort ist jedoch, dass überhaupt regelmäßige sachgerechte Testungen vorgenommen werden und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen stattfindet. Deshalb haben Schulgemeinschaften künftig auch die Möglichkeit, die Selbsttests anstatt in der Schule auch zu Hause durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Dieses Vorgehen ist mit dem Bündnis für gute Schule abgestimmt. Die Schulen sind über diese Regelung mit einem Hinweisschreiben informiert worden. Sollte eine Schule von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, beruft die oder der Vorsitzende der Schulkonferenz das Gremium nach den Osterferien ein. Dort wird dann entschieden, ob die Selbsttests in der Schule stattfinden, gänzlich nach Hause verlegt werden oder eine Wahlmöglichkeit besteht. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Schulen und Eltern direkt nach den Osterferien.

Nach einer aktuellen Erhebung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Zeitraum vom 17. März bis 25. März an den öffentlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen 54.571 Selbsttests durchgeführt. Von den 187.200 Schülerinnen und Schülern haben 48.016 Kinder und Jugendliche einen Selbsttest gemacht. 5.482 von 13.310 Lehrkräften haben einen Selbsttest durchgeführt. Zudem haben sich 193 Referendarinnen und Referendare, 209 unterstützende pädagogische Fachkräfte und 671 weitere Personen, die an den Schulen beschäftigt sind, getestet.

Impfung in den Arztpraxen gestartet

Neubukow – In Mecklenburg-Vorpommern werden ab dieser Woche auch die Arztpraxen in die Corona-Impfaktion eingebunden. Die Arztpraxen erhalten zunächst ein Starterpaket, um das eigene Personal zu schützen. Übrig gebliebene Dosen können bereits für die Impfung chronisch Kranker eingesetzt werden.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig besuchte am heutigen Morgen eine Arztpraxis in Neubukow, wo neben dem medizinischen Personal auch einige ältere Patienten geimpft wurden.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt bei der Impfaktion auf die Impfärzte. Wir haben das Impfen in Arztpraxen bereits in einem Modellprojekt im Landkreis Nordwestmecklenburg erprobt. Jetzt legen wir auch landesweit los“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

„Die Ärztinnen und Ärzten mit ihren Praxen sind näher dran an den Patientinnen und Patienten. Sie wissen, wer am dringendsten aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung braucht. Mit der Einbindung der Haus- und Fachärzte verkürzen wir die Wege für die Patientinnen und Patienten. Und es schafft zusätzliches Vertrauen, wenn der eigene Arzt oder die eigene Ärztin wie hier in Neubukow zur Impfung rät“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Ab Ostern sollen die 1.700 Impfärztinnen und Impfärzte im Land Schritt für Schritt immer stärker in die Impfaktion eingebunden werden. „Im Moment ist unser Hauptproblem noch, dass wir zu wenig Impfstoff haben um alle, die es wollen, schnell impfen zu können. Das wird sich aber ändern. Deshalb brauchen wir neben den Impfzentren, die sehr gute Arbeit leisten, auch die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen. Das ist kein Gegensatz, das ergänzt sich sehr gut“, so Schwesig.