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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Corona-Impfstart in M-V

Schwerin – Heute starten in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen gegen das Corona-Virus. Geimpft wird zunächst in Alten- und Pflegeheimen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin Dr. Rico Badenschier starteten heute vor dem Alten- und Pflegeheim Seniorenquartier Schwerin die landesweite Impfaktion.

„Der Impfstoff ist Licht am Ende des Tunnels. Er ist unsere größte Chance, Schritt für Schritt aus der Pandemie zu kommen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Impfen loslegen können. Es ist richtig, mit den Alten- und Pflegeheimen zu beginnen. Wir haben leider die größte Zahl der Infektionen bei den über 80-Jährigen, bei denen Erkrankungen zudem oft besonders schwer verlaufen. Deshalb impfen wir zunächst die Älteren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Jetzt geht es los – wir starten mit einer breit angelegten Impfaktion zum Schutz vor Covid-19. Die Herausforderung besteht jetzt darin, in möglichst kurzer Zeit eine große Zahl von Menschen zu impfen. Daran arbeiten alle Beteiligte mit Hochdruck. Dank des großen Engagements in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, bei den Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und vieler Freiwilliger wollen wir so schnell wie möglich eine hohe Immunität erzielen“, betonte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Die zweite Corona-Welle hat auch Schwerin erreicht und besonders besorgniserregend sind die Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen, die wir seit einigen Wochen beobachten. Schwerin hat im Vergleich zur Einwohnerzahl relativ viele dieser Einrichtungen. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unseren fünf mobilen Impfteams als erstes die besonders gefährdeten Gruppen in diesen Gemeinschaftseinrichtungen impfen können, bevor im Januar auch in unserem Impfzentrum die Corona-Schutzimpfungen beginnen“, sagte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin Dr. Rico Badenschier.

Zeitgleich wurden im Heim die ersten Impfungen vorgenommen. Die Impfungen sind freiwillig.

In einer ersten Lieferung stehen in Mecklenburg-Vorpommern 10.000 Impfdosen zur Verfügung, bis zum Jahresende sollen insgesamt 30.000 Dosen des Impfstoffes der Firma BioNTech/Pfizer angeliefert werden. Ab Januar ist vorgesehen, dass wöchentlich knapp 15.000 Dosen geliefert werden. Die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen erfolgen durch mobile Impfteams, die regelmäßig getestet werden. Mitbürgerinnen und Mitbürger über 80, die in der eigenen Häuslichkeit leben, werden zu Jahresbeginn angeschrieben und erhalten bei Impfwunsch einen Termin in einem der Impfzentren des Landes.

Schnelltests für Kinder- und Jugendhilfe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 752 stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit 6.352 Plätzen. Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wird ein Großteil der Kinder und Jugendlichen aus diesen Einrichtungen zu ihren Herkunftsfamilien inner- und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern fahren.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen leisten seit Ausbruch der Corona-Pandemie hervorragende Arbeit unter schwierigen Bedingungen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Sie seien rund um die Uhr mit hohem Verantwortungsbewusstsein und großer Professionalität für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen da. Durch die Umsetzung von Hygienekonzepten und Quarantänesituationen sind die Herausforderungen nochmals gestiegen“, so Drese.

Momentan blicken die Beschäftigten in den Einrichtungen mit einiger Sorge darauf, wie die Situation sich nach den Feiertagen und der Rückkehr der Kinder und Jugendlichen aus ihren Herkunftsfamilien darstellen wird. „Gemeinsam mit den Einrichtungsträgern und den Jugend- und Gesundheitsämtern wollen wir alles tun, um das Infektionsrisiko in den Einrichtungen zu minimieren bzw. Corona-Ausbrüche schnellstmöglich festzustellen“, betonte Drese.

Das Land stellt deshalb kurzfristig 15.000 Schnelltestkits für die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Sie können ab sofort im Sozialministerium ausschließlich durch Landkreise und kreisfreie Städte abgeholt werden.

Drese: „Die Nutzung dieser Schnelltests ist eine zusätzliche Maßnahme für mehr Sicherheit in unseren stationären Jugendhilfe-Einrichtungen. Die Schnelltests sollen für aus ihren Herkunftsfamilien rückkehrende Kinder und Jugendliche sowie das Personal in den Einrichtungen zur Verfügung stehen, um die besondere Situation nach den Weihnachtsfeiertagen und über den Jahreswechsel meistern zu können.“

Weihnachtsmänner und Co im Labortest

Rostock – Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock hat in den vergangenen Wochen unter anderem Produkte untersucht, die in der Weihnachtszeit bei Verbrauchern sehr beliebt sind. Ergebnis: Es darf genascht werden – in Maßen versteht sich.

Alle 15 Proben Vollmilchschokolade mit weihnachtlichem Bezug gaben in der Amtsuntersuchung eine „gute Figur“ ab.

Verschiedene Hohlkörper und Formen, wie Weihnachtsmänner und Zapfen, wurden in den letzten Wochen in den Fachlaboren des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock analysiert. Sie alle stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V.

„Im Ergebnis haben unsere Stichproben ergeben, dass alle schokoladigen Naschereien beanstandungsfrei waren“, sagt Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin der Lebens- und Futtermitteluntersuchung im LALLF. Kakao-, Milch- und Milchfettgehalt entsprachen den Anforderungen der Kakaoverordnung. „Auch wenn die Nährwertkennzahlen Fett und Zucker so manchen Verbraucher zusammenzucken lassen, sie stimmten bei unseren Proben. Es war das eingewickelt, was auf der Verpackung stand“.

Die Expertin rät: „Sollten die schokoladigen Verführungen etwas länger auf ihren Verzehr warten und gelagert werden, dann am besten gleichmäßig kühl. So erhält man die Qualität“.

Pilzgifte in Nüssen und Trockenfrüchten?

Ob in der Weihnachtsbäckerei oder zum solo genießen – Nüsse und Trockenfrüchte sind eine Quelle für gesunde Energie und ernährungsphysiologisch wertvoll. Nüsse beinhalten gesunde Fette und Trockenfrüchte unter anderem Ballaststoffe. Getrübt wäre diese Qualität, wenn ein Schimmelpilzbefall mit krebserregenden Aflatoxin­bildnern vorliegen würde.

Aber: „Weder in den 33 in diesem Jahr untersuchten Proben Nüsse, noch in den 39 Proben Trockenfrüchten sind Aflatoxine nachgewiesen worden“, sagt Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. „Und auch sensorisch gab es keine Auffälligkeiten“, untermauert Feldhusen. Das heißt: Aussehen, Geruch und Geschmack der Nuss- und Fruchtvielfalt – alles lag im Normbereich.

Die Proben sind in üblichen Einkaufseinrichtungen des Landes entnommen worden und stammten ursprünglich aus verschiedenen Ländern. In der Analyse auf vier verschiedene Aflatoxine waren Proben von Erdnüssen (10), Haselnüssen (9), Walnüssen (9) und Paranüssen (5) sowie Backpflaumen (10), Aprikosen (10), Feigen (9), Datteln (8) und Cranberries (2).

Nüsse können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese können Gifte, die Mykotoxine entwickeln. Die Pilzgifte sind nicht mit bloßem Auge sichtbar und in der Regel auch nicht am Geruch oder Geschmack erkennbar. Ähnliches gilt für Trockenfrüchte. Hier bietet der Fruchtzucker Schimmelpilzen eine gute Wachstumsbasis.

Feldhusen rät: „Nüsse und Trockenfrüchte, die sichtbare Schimmelspuren aufweisen, müssen entsorgt werden. Sollten Sie einen atypischen Geschmack bemerken, z.B. muffig, ist das kein Genuss und kann gesundheitliche Nebenwirkungen provozieren.“ Ein atypischer Geschmack muss aber nicht zwangsläufig auf einen Schimmelpilzbefall hindeuten, es liegt jedoch ein erhöhtes Risiko dafür vor.

Um einen Schimmelpilzbefall im eigenen Haushalt zu vermeiden, sollten Nüsse und Trockenfrüchte kühl und trocken gelagert werden.

Räucherfisch im mikrobiellen Amtscheck

Im Jahr 2020 sind im LALLF Rostock planmäßig 62 heißgeräucherte Fischereierzeugnisse auf ihre mikrobiologische und sensorische Qualität hin überprüft worden. Häufig untersuchte Fischarten waren Makrele, Forelle, Stremellachs, Schwarzer Heilbutt, Buttermakrele, Saibling, aber z. B. auch Zander. Entnommen wurden sie in Form von verpackter Ware aus dem Einzelhandel oder lose aus Fischräuchereien oder Fischtheken.

51 der Fischproben waren in Ordnung (82 %).

In neun Fällen ist der Krankheitserreger Listeria monocytogenes nachgewiesen worden, davon in drei Proben in so hoher Konzentration, dass eine Gesundheitsgefahr gegeben war.

Die Sensorik – also der Test auf Geruch, Geschmack und Aussehen – war bei allen Proben beanstandungsfrei. Listerien verursachen auch keinerlei Veränderungen dieser Prüfkriterien. Das macht sie dann bei Vorhandensein über 100 Keimen pro Gramm Fisch auch gefährlich.

Zwei weitere Proben sind außerdem wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet worden.

Heißgeräucherte Fischwaren sind eine verbreitete Spezialität im Küstenland Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind sprichwörtlich an fast jeder Ecke, ob im Lebensmitteleinzelhandel oder am Stand eines Direktvermarkters zu bekommen. Der erzeugnistypisch sensible Produktcharakter, bei kleineren Herstellern oft nicht standardisierte Herstellungstechnologien, z. T. lange Haltbarkeitsfristen sowie nicht immer optimale Vertriebsbedingungen können auch beim durchgegarten Räucherfisch zu hygienischen Problemen führen.

Verbraucher erwarten bei gegarten Erzeugnissen nicht unbedingt ein Vorkommen von Listerien. Sie werden bei ordnungsgemäßer Herstellung durch entsprechend hohe Rauchtemperaturen abgetötet. Listerien kommen aber überall in der Umwelt vor. Sie sind in der Regel für gesunde Menschen von mäßig krankheitsauslösender Wirkung. Allerdings sind immunsuppressive sowie alte Menschen und Schwangere Risikogruppen, bei denen eine Infektion zu schweren Verläufen führen kann.

Um im Haushalt eine Vermehrung von Verderb- oder Krankheitserregern in geräucherten Fischerzeugnissen weitgehend zu verhindern, sind eine strikte Kühllagerung und zügiger Verbrauch empfehlenswert. Sensorisch abweichende Räucherfische sollten unbedingt entsorgt werden!

Hersteller mit auffälligen Ergebnissen sind neben entsprechenden Vollzugsmaßnahmen dringend aufgefordert, ihre Produktionstechnologie zu optimieren.

Sächsische Patienten in M-V

Rostock – In Mecklenburg-Vorpommern werden schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen erwartet. „In Sachsen hat sich die Pandemiesituation in den vergangenen Tagen deutlich zugespitzt. Die Zahlen von Covid-19 Neuinfektionen gehen sehr schnell nach oben. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Anfrage aus Sachsen mit der Bitte um Unterstützung bekommen. Wir erwarten in den kommenden Tagen bis zu 10 Patienten aus dem Freistaat. Das ist auch eine Frage von solidarischer Unterstützung in Pandemiezeiten. Der Fokus liegt auf einer strategischen Patientenverlegung in ausgewählte Zielkrankenhäuser, um Krankenhauskapazitäten und insbesondere Beatmungsplätze in Regionen mit starkem Infektionsgeschehen zu entlasten. Die Unimedizinen in Rostock und Greifswald sowie das Südstadtklinikum in Rostock stehen zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Die Unimedizin Rostock übernimmt vorerst zwei schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen (ein Erkrankter ist bereits vor Ort). „Die Lage vor allem in Ostsachsen ist ernst. Aktuell haben wir noch ausreichend Kapazitäten, um den sächsischen Kollegen und Patienten zu helfen“, sagte Prof. Dr. Christian Schmidt, Ärztlicher Vorstand der Unimedizin.

Auch die Universitätsmedizin Greifswald wird Patienten aus Sachsen aufnehmen, wenn es notwendig werden sollte. „Wir sind ein Krankenhaus und da ist es selbstverständlich, dass wir auch helfen“, betonte der Ärztliche Direktor Prof. Klaus Hahnenkamp. „An der Greifswalder Universitätsmedizin konnten wir aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens in unserer Region bereits umfangreiche Kenntnisse in der Behandlung von Covid-19-Patienten gewinnen.“ Aktuell werden an der Universitätsmedizin Greifswald 19 Patienten mit Covid-19 behandelt, sechs davon auf der Intensivstation.

Die Universitätsmedizin Rostock wird über den Jahreswechsel, wenn erforderlich, in Absprache mit den Behörden weitere Patienten aus Sachsen aufnehmen. „Wir tun dies in engster Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen Krankenhäusern in unserem Einzugsgebiet (Cluster)“, sagte Prof. Dr. Daniel Reuter, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie und Cluster-Manager. „So werden wir sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen vorgehalten werden, um die Patientenversorgung über den Jahreswechsel in der Region zu gewährleisten.“

Insgesamt wird Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten und den Jahreswechsel bis zu zehn Intensivpatienten aus Sachsen übernehmen. Die Zuordnung zu den einzelnen Kliniken in MV wird anhand der Erkrankungsschwere der einzelnen Patienten und den tagesaktuellen Kapazitäten entsprechend gesteuert. „Zwischen den Bundesländern und innerhalb der einzelnen Länder bestünden erhebliche Unterschiede in der Auslastung. Durch die täglich ansteigenden Fallzahlen könne es daher zu lokalen und regionalen Überlastungen und Engpässen in der intensivmedizinischen Versorgung kommen. Wenn es möglich ist, helfen wir“, betonte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Diese steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Stationär betreute Pflegebedürftige

Schwerin – Zu den bevorstehen Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel richtet Sozialministerin Stefanie Drese einen dringenden Appell an die Angehörigen von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen.

„Ihre Lieben gehören zu denjenigen, die einen ganz besonderen Schutz benötigen. Sie sind auf Grund Ihres Alters oder der Vorerkrankungen besonders gefährdet, schwer zu erkranken, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken“, betont Drese in einem Brief, der am Montag u.a. an die Einrichtungsträger versandt wurde.

Die Ministerin bittet Familien angesichts steigender Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen darum, noch einmal gut darüber nachzudenken, wie die Weihnachtstage gestalten werden können. „Wägen Sie bitte ab, ob Sie Ihre Angehörigen zu sich in die Häuslichkeit holen, oder ob Sie in diesem Jahr einen Besuch in der Einrichtung oder dem Angebot vorziehen, um Ihren Angehörigen die Quarantänezeit zu ersparen“, so Drese. Das sei eine sehr persönliche und schwierige Entscheidung, die unter Abwägung aller Argumente getroffen werden sollte.

Ministerin Drese rät dringend, Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen: „Wenn Sie Ihre Angehörige oder Ihren Angehöriger nach Hause holen, müssen Sie ein hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen“, verdeutlicht Drese. „Gehen Sie deshalb bitte fürsorglich und konsequent mit sich selbst und anderen Familienmitgliedern um.“

Ein guter Schutz sei es, sich vor dem Besuch in Selbstisolation zu begeben. Wenn möglich, sollte im Homeoffice gearbeitet und auf die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs verzichtet werden, so Drese. Während der Weihnachtstage sollten strikt und konsequent die allgemeinen und besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in der Häuslichkeit beachtet werden.

Drese rät zudem mit dem Angehörigen auch über die Zeit nach dem Aufenthalt in der Familie zu sprechen. „Wenn Ihr Angehöriger wieder ins Pflegeheim oder das Angebot zurückkehrt, wird sie oder er sich für eine gewisse Zeit in Quarantäne begeben müssen“, so die Ministerin.

Die Einrichtung wird nach Rückkehr Testungen auf das Coronavirus durchführen. Die erste Testung soll dabei innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Das ist erforderlich, weil in den ersten Tagen einer Ansteckung oft noch keine erkennbaren Symptome auftreten und ein zu früh eingesetzter Test falsche Ergebnisse zeigen könnte. Nach einer zweiten Testung, die innerhalb weniger Tage folgt, kann die Quarantäne beendet werden, wenn das Ergebnis ebenfalls negativ ist.

„Weihnachten werden wir in diesem Jahr anders feiern als sonst. Unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung ist es, uns alle so gut wie möglich zu schützen. Bitte stellen Sie sich dieser Verpflichtung und helfen Sie mit“, so Drese in ihrem Schreiben an die Angehörigen. Die Ministerin betont zudem: „Mein Dank gilt auch allen Beschäftigten in den Einrichtungen unseres Landes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten mit großem Engagement eine sehr gute Arbeit, um Besuche gerade über die Weihnachtstage zu ermöglichen und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen und zu umsorgen.“

Unterstützung für die Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Durch die zunehmenden Infektionsfälle in den Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom Sonntag ergreift die Landesregierung weitere Maßnahmen im Pflege- und Sozialbereich. So ist am (heutigen) 16. Dezember die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft getreten. Das Land organisiert zudem zusätzliche Hilfen insbesondere für die Durchführung der Testungen.

„Wir wollen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unsere Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen noch stärker schützen. Gleichzeitig sollen die Einrichtungen geöffnet bleiben. Mir ist es ein dringendes Anliegen, dass die besonders schutzbedürftigen Menschen nicht isoliert werden und gerade in der Weihnachtszeit Besuch empfangen können“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Wichtige Änderungen bzw. Regelungen sind:

  1. Angepasste Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe:
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender (Besuch täglich möglich)
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an einem Tag pro Woche
  • ab 21. Dezember 2020 ist ein negativer Test des Besuchenden notwendig (in der Regel PoC-Antigen-Test durch die Einrichtung); Zutritt auch bei Vorlage von PCR-Test (innerhalb als 72 Stunden) möglich

Drese: „Um den Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die soziale Teilhabe nicht auszuschließen, ermöglichen wir vorübergehend bis zum 20. Dezember den Zutritt von Besuchenden mit FFP2-Maske, wenn Tests nicht zur Verfügung stehen.“

  1. Testkonzept
  • Für alle Pflegeeinrichtungen (einschließlich der ambulante Pflege und Tagespflege) und Angebote der Eingliederungshilfe (einschließlich besondere Wohnformen und WfbM) ist ein Testkonzept auf Grundlage der Coronatest VO verpflichtend.
  1. Testpflicht des Personals
  • Die neue Verordnung enthält die Verpflichtung, das Personal regelmäßig zu testen: mindestens zweimal pro Woche ab 21. Dezember 2020/ mindestens einmal pro Woche bis einschließlich 20. Dezember 2020

Das Land beschafft darüber hinaus 400.000 zusätzliche Testkits für die den Pflege- und Behinderteneinrichtungen. 200.000 Tests stehen dabei direkt in den nächsten Tagen zur Verfügung. „Zur Durchführung der Testungen und als helfende Hände sollen außerdem Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zum Einsatz kommen, die damit die Einrichtungsträger personell unterstützen. Ich bin dem Kommandeur des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern, Brigadegeneral Markus Kurczyk, sehr dankbar für die zugesagte Unterstützung“, sagte Ministerin Drese.

Direktlink zur aktuellen Pflege und Soziales Corona-Verordnung M-V: Lesefassung Pflege und Soziales Corona VO M-V

Pause für den Kinder- und Jugendsport

Schwerin – Der Kinder- und Jugendsport ruht vom 16. Dezember bis zum 10. Januar. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Sonntag hebt die Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für den Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen sowie für den Schwimmunterricht auf.

„Die Reduzierung der Kontakte rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest ist eine wichtige Maßnahme, um im familiären Kreis sicher und besinnlich feiern zu können. Deshalb setzen wir landesweit nun auch den Kinder- und Jugendsport aus“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Dienstag.

Die neue Corona-Verordnung des Landes, die zum 16. Dezember in Kraft tritt, sieht entsprechende Änderungen der bisherigen gesonderten Regelungen für den Kinder- und Jugendsport vor. Der Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) ist damit in allen Sportarten und Altersklassen im Freizeit- und Amateurbereich sowohl im Outdoor- als auch im Indoor-Bereich bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt.

Drese: „Wenn wir jetzt ein paar Wochen unsere Kontakte drastisch einschränken, können wir im neuen Jahr die Maßnahmen früher wieder lockern. Die Sportangebote für Kinder und Jugendliche liegen mir dabei besonders am Herzen.“

Die Ministerin verweist zudem darauf, dass Sport zu treiben, möglich bleibt und unter Einhaltung der Schutzvorschriften auch gesundheitlich förderlich ist. „Sport kann individuell oder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, sofern geöffnet, allein, zu zweit oder mit weiteren Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Joggen gehen, Fahrrad fahren oder mit seinen Kindern auf der Wiese Fußball spielen, ist natürlich erlaubt“, so Drese.

Besuch von Kita und Hort

Ministerin Drese wendet sich an Eltern mit Kindern in Kita und Hort

Schwerin – „Wenn es Ihnen möglich ist, betreuen Sie Ihre Kinder in der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zuhause.“ Angesichts der hohen Infektionszahlen und des gestern von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Lockdown wendet sich Sozialministerin Stefanie Drese an alle Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen.

Drese appelliert in einem Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Betreuung in Krippe, Kita, Hort und in der Kindertagespflege nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht selbst oder im engsten familiären Umfeld sichergestellt werden kann.

„Wir müssen jetzt alles dafür tun, Kontakte und damit die Zahl der Infektionen zu reduzieren. Ein Verzicht auf den Kita-Besuch ab Mittwoch trägt dazu bei, mit Oma und Opa sicher Weihnachten feiern zu können“, so Drese.

Auch wenn die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnis und nach den stets aktualisierten Inzidenzzahlen keine Infektionstreiber sind, könne mit der Schutzphase zudem vorgesorgt werden, dass auch nach der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel das Infektionsrisiko in der Kindertagesförderung niedrig bleibt. Drese: „Ich sehe die Kontakteinschränkungen auch als Chance, den bisherigen Kurs unseres Landes fortzusetzen, Kitas und Schulen weitgehend offen zu halten.“

Die Ministerin betont in ihrem Brief, dass sich die Landesregierung im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern auch jetzt gegen Schließungen mit einer Notfallbetreuung entschieden habe. „Das ist nur möglich, weil die Beschäftigten in der Kindertagesförderung, mit großem Engagement die Förderung und Betreuung der Kinder unter neuen Vorzeichen sichergestellt haben. Und weil die allermeisten Eltern mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten dazu beigetragen haben, die Ausbreitung des Virus in unserem Land zu verringern. Auf dieses Verständnis und ihre Mithilfe setze ich weiterhin“, schreibt Drese.

Während der Schutzphase vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 bleiben die Einrichtungen der Kindertagesförderung und die Kindertagespflegestellen deshalb geöffnet. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung besteht nach wie vor. Die Betreuungszeiten werden nicht eingeschränkt.

Drese: „Wir wollen aber gemeinsam uns noch einmal verstärkt bemühen, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen können, wenn Sie als Eltern mithelfen, kleiner werden, denn alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Fachkräfte bleiben an Bord.“