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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Welt-AIDS-Tag am 01. Dezember

Schwerin – Am Dienstag, den 01. Dezember, ist Welt-AIDS-Tag. Kernbotschaft ist in diesem Jahr „Globale Solidarität, geteilte Verantwortung“. „Der Welt-AIDS-Tag hat sich zum Ziel gesetzt, die Solidarität mit an HIV und AIDS erkrankten Menschen zu fördern und einer Diskriminierung entgegenzuwirken. Möglichen Vorurteilen und einer Ausgrenzung soll damit entgegen gewirkt werden. Entscheidend ist, über die Erkrankung umfassend aufzuklären, um mögliche Vorurteile auszuräumen und eine Ausgrenzung zu vermeiden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGuS) gibt es die Möglichkeit, sich mit Fragen zum Thema HIV und AIDS sowie zu anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) beraten und gleichzeitig oder später auf HIV testen zu lassen. Das Gespräch und die Untersuchung erfolgen anonym und kostenlos. Alle Fragen werden vertraulich behandelt. Sprechzeiten in Rostock: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr. Eine vorherige telefonische Absprache ist notwendig unter 0381/4 95 53 46, 0381/4 95 53 42 oder 0381/4 95 53 00.

Auf der Internetseite des LaGuS sind auch die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit aufgelistet sowie landesweite Anlaufstellen zur anonymen und kostenfreien HIV-Antikörpertestung. „Bei uns im Land gibt es ein gutes Netz an Beratungsstellen für alle, die Beratung und Hilfe benötigen. Anonym und kostenlos kann jeder dies in Anspruch nehmen“, sagte Glawe.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes liegt die geschätzte Zahl der Menschen, die Ende 2019 mit HIV/AIDS in Deutschland leben, bei rund 90.700 (2018: 88.000); mit einer bestätigten HIV-Diagnose bei 79.900 (2018: 77.300). In Mecklenburg-Vorpommern wird die Zahl der Menschen auf etwa 1.100 geschätzt, 870 Menschen mit einer HIV-Diagnose. Die Zahl der HIV-Neuinfektionen in Deutschland sowie bei Menschen deutscher Herkunft, die sich im Ausland mit HIV infiziert haben, wird für das Jahr 2019 auf 2.600 (2018: 2.400) geschätzt. In Mecklenburg-Vorpommern sind es geschätzt 60 Neuinfektionen (2018 waren es 55).

2020 findet der Welt-AIDS-Tag zum 33. Mal statt. Seit 1988 wird er jährlich am 01. Dezember begangen. AIDS ist eine Schwäche des körpereigenen Abwehrsystems, die durch das Humane Immundefizienz-Virus HIV (= Human Immunodeficiency Virus) verursacht wird. Die Abkürzung AIDS steht für die englische Bezeichnung „Acquired Immune Deficiency Syndrome“ und heißt auf deutsch „Erworbenes Immundefektsyndrom“.

MV-Gipfel hat Lage zur Corona-Situation beraten

Schwerin – Heute haben Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes zum weiteren Umgang in der Corona-Pandemie stattgefunden.

„Die Lage ist nach wie vor angespannt. In der Pandemieentwicklung ist aktuell feststellbar, dass Ausbrüche, die sich auf Familienfeiern zurückführen lassen, allmählich zurückgehen. Das spricht für die Disziplin in der Bevölkerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dafür danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern sehr. Jetzt geht es darum, auch in Richtung Weihnachten gedacht, nicht nachzulassen. Aktuell sind Einrichtungen, wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime von Corona-Neuinfektionen betroffen. Kitas sind kein Treiber der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings sind bei den Neuinfektionen noch deutliche Schwankungen innerhalb kurzer Zeit festzustellen. Wir sind noch nicht an dem Punkt, wo die Zahlen der Corona-Neuinfektionen über einen längeren Zeitraum deutlich sinken und sich im Ergebnis auf einem niedrigen Niveau bewegen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen ist nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales um 88 gewachsen (Stand: 28.11.2020). Mecklenburg-Vorpommern weist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 46,1 auf.

Laut einer aktuellen Umfrage des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, schätzen 83 Prozent der Teilnehmer eine Wiedereröffnung des Tourismus und der Gastronomie ab dem 21. Dezember bis zum Jahresende nur für Gäste aus dem Nordosten als nicht wirtschaftlich ein.

„Beim MV Gipfel ist deutlich geworden, dass es für die Hotellerie und Gastronomie wichtig ist, dass der Deutschlandtourismus insgesamt wieder anläuft. Das wäre für die Branche eine wichtige und vor allem auch nachvollziehbare Perspektive. Darüber hinaus müssen die Zeithorizonte klar definiert sein, ab wann eine Öffnung über einen größeren Zeitraum wieder erlaubt ist. Aus heutiger Sicht wird es noch keinen Tourismus aus Deutschland nach Mecklenburg- Vorpommern in diesem Jahr geben. Hier ist das Infektionsgeschehen im bundesweiten Kontext noch zu hoch. Allerdings soll die Beherbergung in Beherbergungsstätten zum Zwecke des Besuchs der Kernfamilie ausnahmsweise im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 für drei Übernachtungen gestattet sein“, sagte Glawe.

Darüber hinaus sollen Tourismusinformationen ab Dienstag, den 1. Dezember wieder öffnen dürfen. „Vielerorts nehmen die Tourismusformationen Unterstützungen bei öffentliche Dienstleistungen vor“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zur Wahrung der Aufgabenerbringung gegenüber den Einwohnern des Landes Mecklenburg-Vorpommern können die Tourist- und Einwohner-Informationen unter Einhaltung der für den Einzelhandel geltenden Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen.

Aktuell ist vorgesehen, jeweils ein Impfzentrum in Greifswald und Rostock sowie an etwa zehn weiteren Standorten in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten einzurichten. „Derzeit laufen die Arbeiten für Impfzentren auf Hochtouren. Sollte ein Impfstoff kommen, müssen wir vorbereitet sein. Wichtig ist auch, dass die Landkreise, dort wo es möglich ist, die Bundeswehr zur Unterstützung einbinden, um eine entsprechende Grundstruktur zum Durchführen der Impfungen vorzuhalten“, so Glawe weiter. Der Minister dankte der Bundeswehr dafür, sich aktiv bei der Umsetzung der Impfzentren einzubringen.

Wirtschaftsminister Harry Glawe begrüßte die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung, Unternehmen in der Pandemie unter die Arme zu greifen. „Der Bund hat in den vergangenen Monaten deutliche Kraftanstrengungen unternommen, um die Wirtschaft zu unterstützen. Die Situation der von den Schließungen betroffenen Unternehmen wird sich dennoch mit zunehmender Dauer der Schließungen weiter verschärfen. Der Dezember ist beispielsweise auch in der Hotellerie und Gastronomie ein umsatzstarker Monat. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben. Dadurch würde sichergestellt, dass Antragsteller die Möglichkeit haben einen wesentlichen Teil der Hilfe noch im Jahr 2020 zu erhalten“, fordert Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Abschlagszahlung ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro mit höchstens 10.000 Euro pro Antragsteller bislang sehr gering. Mecklenburg-Vorpommern hat einen entsprechenden Antrag für die Wirtschaftsministerkonferenz am kommenden Montag (30.11.2020) initiiert. MV und Hamburg wollen den Antrag einbringen.

Bessere Bezahlung von Pflegekräften

Schwerin – Die Arbeits- und Sozialminister/innen der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz (ASMK) die große gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hervorgehoben.

Für die Leistung in der Corona-Pandemie, die Übernahme von Verantwortung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen sowie der Betreuung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gebührt allen Pflegekräften und Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe höchste Anerkennung, heißt es in einem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, der einstimmig von der ASMK beschlossen wurde.

„Die Systemrelevanz zeigt sich in der Corona-Krise besonders eindrucksvoll und muss eine höhere finanzielle Wertschätzung zur Folge haben“, verdeutlichte Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss das Anliegen Mecklenburg-Vorpommerns.

„Einmalige Sonderzahlungen können dabei nur ein erster Schritt sein. Die Beschäftigten in der Pflege und der Eingliederungshilfe haben eine dauerhaft bessere Bezahlung verdient, die durch eine flächendeckende Tarifbindung erfolgen sollte“, betonte Voss in Vertretung der erkrankten Sozialministerin Stefanie Drese.

Für den Bereich der Pflege ist damit konsequenterweise die dringend notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und insbesondere ihrer Finanzierung zu verbinden, so Voss.

Einen ganz besonderen Dank richtete die ASMK mit ihrem Beschluss zudem an die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Voss: „Es ist insbesondere deren Verdienst, dass sich in Zeiten eines mehrwöchigen stark eingeschränkten Betriebes von Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten und Tagesgruppen für Menschen mit Behinderungen der ganz überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderungen gut versorgt und betreut wusste.“

Die ASMK fand in diesem Jahr am 26. November als Videokonferenz statt.

Infektionsgeschehen an den Schulen

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind weiterhin kein Hotspot bei den Coronainfektionen. Das geht aus der aktuellen Übersicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hervor. Zwischen der 44. und der 46. Kalenderwoche sind demnach unter den 187.200 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen bei insgesamt 37 Schülerinnen und Schülern Infektionen (sogenannte Indexfälle) aufgetreten, bei denen das Coronavirus von außen in die Schulen hineingetragen wurde. In der Folge haben sich insgesamt zehn weitere Schülerinnen und Schüler mit dem Coronavirus angesteckt.

Unter den 14.980 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Lehrkräfte und pädagogisches Personal) an den Schulen sind zwischen der 44. und der 46. Kalenderwoche neun Infektionen mit dem Coronavirus aufgetreten. In der Folge haben sich keine weiteren pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Coronavirus angesteckt, wie aus der Übersicht des LAGuS weiter hervorgeht. Betroffen waren in diesem Zeitraum von drei Wochen landesweit insgesamt 37 Schulen.

Das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern führte dazu, dass an den allgemein bildenden Schulen aktuell 2.190 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne sind. Das sind 1,43 Prozent der Gesamtschülerzahl an allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen auch einzelne Quarantänefälle, die aufgrund von Erstkontaktfällen und Infektionen im privaten Umfeld erfolgt sind. Am 9. November 2020 waren es 2.726 Schülerinnen und Schüler. Das waren 1,79 Prozent der Gesamtschülerzahl an allgemein bildenden Schulen.

An den beruflichen Schulen mussten sich aktuell 149 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne begeben. Das sind 0,43 Prozent der Gesamtschülerzahl an beruflichen Schulen. Am 9. November 2020 waren es 88 Schülerinnen und Schüler. Das waren 0,26 Prozent der Gesamtschülerzahl an beruflichen Schulen.

Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern drei geschlossene öffentliche Schulen. Das sind die Grundschule „Fritz Reuter“ in Grevesmühlen, die Grundschule Lübow und die Grundschule „Adolf Diesterweg“ in Parchim.

Kommunalisierung Krankenhaus Crivitz

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunalisierung des Krankenhauses in Crivitz. Darauf haben sich am Dienstag die Koalitionspartner SPD und CDU im Kabinett verständigt.

„Der Kabinettsbeschluss stellt die Weichen. Das Krankenhaus soll in die kommunale Hand des Landkreises Ludwigslust-Parchim übergehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Das Finanzministerium und das Gesundheitsministerium werden gebeten, im Zuge der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt im Landtag eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Gewährung einer Zuwendung an den Landkreis Ludwigslust-Parchim im Zusammenhang mit der Kommunalisierung des Krankenhauses Crivitz einzuwerben. Die Zuwendung soll sechs Millionen Euro betragen. Weitere finanzielle Belastungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Übernahme des Krankenhauses Crivitz werden ausgeschlossen.

Das Krankenhaus am Crivitzer See steht mit 80 Planbetten und 12 tagesklinischen Plätzen im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern. „Es ist durch die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern fester Bestandteil der hiesigen Krankenhauslandschaft. Die Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe steht im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern. Der mit Bescheid festgestellte Versorgungsauftrag bleibt bestehen. Die weitere Entwicklung hängt vom zu erarbeitenden Konzept des Landkreises Ludwigslust-Parchim mit dem Träger oder den Trägern des Krankenhauses Crivitz am See ab“, betonte Glawe weiter.

„Das Gesundheitsministerium wird gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ein Modellprojekt zur sektorenübergreifenden Versorgung der Bevölkerung initiieren“, sagte Glawe. Das Projekt wird laut Kabinettbeschluss auch eine geburtshilfliche Grundversorgung durch ein dauerhaftes Angebot am Standort Crivitz durch die Verzahnung mit stationären Geburtseinrichtungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim bzw. der Landeshauptstadt Schwerin beinhalten.

Etablierung von Impfzentren in M-V

Schwerin – Gesundheitsminister Harry Glawe hat im Kabinett zum Stand der Etablierung von Impfzentren berichtet. „Wir bereiten uns weiter intensiv mit dem Bund auf das Impfen gegen COVID-19 vor. Bis Mitte Dezember sollen erste Zentren stehen. Mecklenburg-Vorpommern hat eine erste Bestellung von Spritzen und Kanülen für rund 500.000 Impfdosen vorgenommen. Die Herausforderung besteht darin, in möglichst kurzer Zeit eine große Zahl von Menschen zu impfen. Ziel ist es, dass mindestens 5.000 Impfungen pro Impftag verabreicht werden. Die Logistik für die Impfzentren, das Terminmanagement und das Monitoring des Impfgeschehens werden gegenwärtig mit Hochdruck entwickelt. Um aber tatsächlich in der erforderlichen kurzen Zeitspanne eine große Menge an Impfstoff sachgerecht einsetzen zu können, brauchen wir Unterstützung durch das Know-how und Fachpersonal in den Landkreisen und kreisfreien Städten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

Glawe appellierte an die Landkreise und kreisfreien Städte, aktiv Personal für die COVID-19-Impfungen anzusprechen. „Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung. Es geht beispielsweise auch um aktive oder im Ruhestand befindliche Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärzte und -ärztinnen, Fachkräfte im Rettungsdienst oder Studierende, die aktiv an Impfaktionen in Impfzentren mitwirken.

Impfzentren werden initial in Rostock, Greifswald und Schwerin sowie in allen weiteren Landkreisen entstehen. Vom Impfzentrum aus sollen darüber hinaus mobile Teams zu Impfaktionen in Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und andere Gemeinschaftsunterkünfte fahren. Eine gute Erreichbarkeit mit ÖPNV/PKW sowie Parkmöglichkeiten müssen gewährleistet sein“, so Glawe weiter.

„Es werden Impfteams gebildet, wobei vorgesehen ist, dass für die erforderlichen Erfassungs- und Ordnungstätigkeiten helfende Hände der Bundeswehr, der Hilfsorganisationen und weitere Freiwillige eingesetzt werden können“, so Glawe weiter.

Abschließend ging Wirtschaftsminister Harry Glawe auf die Unterstützung für Unternehmen ein. „Das Land wird in Ergänzung eine Starthilfe für Unternehmen aus der Hotel- und Gastronomiebranche entwickeln. Ziel ist es, eine Unterstützung für den Wiederanlauf nach den temporären Betriebsschließungen und -einschränkungen im Umfang von fünf Prozent des Umsatzes im November 2019 zu leisten.

Die Details dieser Ergänzung befinden sich in Erarbeitung“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Eine Aufstockung der Novemberhilfe um fünf Prozent durch das Land in der ursprünglich vom politischen Raum angedachten Art und Weise würde zur Anrechnung bzw. Reduzierung der Novemberhilfe durch den Bund führen.

Hilfen des Bundes für Sportvereine öffnen

Schwerin – Sportvereine und im Sport tätige Selbstständige sollen von den außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die der Bund für den November angekündigt hat, profitieren können. Diesen Beschluss fassten die Sportministerinnen und Sportminister der Länder auf ihrer Jahrestagung, die als Videokonferenz durchgeführt wurde.

Die Bewilligungsverfahren dafür müssen unbürokratisch ausgestaltet werden. Alle zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume sollten ausgeschöpft werden“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Sportministerkonferenz.

„Uns geht es darum, die Vielfalt des Sports während und nach den coronabedingten Beschränkungen zu sichern“, so Drese. Vereine und die Selbstständigen im Sport böten unverzichtbare Strukturen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration und für die Gesundheitsförderung ganz weitgehend auf ehrenamtlicher Basis. Drese: „Bund und Länder müssen daher alles daransetzen, diese Strukturen in der Pandemie zu erhalten.“

Die Sportministerkonferenz sprach sich einhellig dafür aus, Bundeskader und Nachwuchsspitzensportlerinnen und -sportler das Training auch im Teil-Lockdown unter Einhaltung von Hygieneregeln weiter zu erlauben und dies in den jeweiligen Landesverordnungen zu verankern. „Dies ist ein wichtiges Signal für den Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit“, betonte Drese.

Breiten Raum nahm auf der Konferenz das Thema sexualisierte Gewalt im Sport ein. „Wir brauchen vor allem weitere Maßnahmen zur Prävention“, so Drese. „In keinem gesellschaftlichen Bereich sind neben Kitas und Schule so viele Kinder und Jugendliche Erwachsenen anvertraut. Der Sport muss dieser Verantwortung gerecht werden.“

Die Institutionen des organisierten Sports werden deshalb von den Sportministerinnen und Sportministern aufgefordert, ein Netz von qualifizierten Ansprechpersonen für Betroffene und ihre Angehörigen zu knüpfen, an die Betroffene sich bei Bedarf vertrauensvoll wenden können. „Nötig sind überdies klare Regeln, wie mit Übergriffen, Grenzverletzungen und Straftaten umgegangen wird“, sagte Ministerin Drese. Das Wissen über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen solle als Pflichtbestandteil der Ausbildung und in der Fortbildung von Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern festgelegt werden. Die Sportjugend in Mecklenburg-Vorpommern befasst sich bereits sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema.

Umsetzung der Novemberhilfe konkretisiert

Schwerin – Der Bund hat die Fördergrundsätze zur Umsetzung der Novemberhilfe für betroffene Unternehmen konkretisiert. Zuvor hatten die Wirtschaftsminister der Bundesländer in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Nachbesserungsvorschläge eingebracht. „Der Bund hat den Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen. Die Novemberhilfe gilt für das gesamte Beherbergungsgewerbe und nicht nur für Hotels. Beispielsweise können nun auch Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze sowie Jugendherbergen Unterstützung durch die Novemberhilfe bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

„Den Vorschlag unseres Landes zur Verschlankung von Verfahren hat der Bund teilweise aufgegriffen. Nicht aufgegriffen hat der Bund die gemeinsame Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz, auch den vom teilweisen Lockdown indirekt betroffenen Unternehmen umfänglich unter die Arme zu greifen. Wir haben in unserem Bundesland viel mehr vom teilweisen Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, als es der Bund uns zugesteht. Das bedauere ich sehr, und hoffe, dass es in dieser so wichtigen Frage zum Einlenken kommt. Und umso drängender müssen sofort alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Überbrückungshilfe II zeitnah ausgezahlt werden kann“, forderte Glawe weiter.

  1. die Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, weil es in den Schließungsverordnungen so „angeordnet“ wurde; das sind die sogenannten direkt Betroffenen. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.
  2. die Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, entweder

a. direkt mit solchen Unternehmen; das sind die sogenannten indirekt Betroffenen oder

b. über Dritte; das sind die sogenannten über Dritte Betroffenen.

  • Die Unternehmen erhalten 75 Prozent des Vergleichsumsatzes abzüglich des Kurzarbeitergeldes und sonstiger Förderungen (z. B. Überbrückungshilfe). Vergleichsumsatz ist in der Regel der Umsatz im November 2019.
  • Soloselbstständige können Anträge bis 5.000 Euro direkt stellen. Sie müssen alle wichtigen Antragsvoraussetzungen versichern. Auf der Basis dieser Versicherungen, wie zum Beispiel die Angaben zur Höhe des Umsatzes im Vergleichsmonat, bekommen sie die beantragte Summe (75 % ihres konkreten Vergleichsumsatzes) in voller Höhe ausgezahlt (Vergleichsumsatz bei Soloselbstständigen ist der November 2019 oder alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz des Jahres 2019).
  • Alle anderen müssen die Anträge über einen sogenannten prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Sie erhalten nach Antragstellung zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 % der beantragten Summe, maximal 10.000 Euro.

Die Anträge sollen in der letzten Novemberwoche voll elektronisch gestellt werden können. Die beantragten Hilfen für die Soloselbstständigen sowie die Abschläge für alle anderen Unternehmen sollen noch im November ausgezahlt werden.