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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Bundesratsinitiative zur Kindermedizin

Schwerin – Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland erreichen. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.

„Es muss wieder mehr Gewicht auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das System der Fallpauschalen habe sich in der Kinder- und Jugendmedizin nicht bewährt. Gerade im ländlichen Raum stünden die Kinderstationen der Krankenhäuser unter starkem Druck. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern seien durch die Kosten für Spezialbehandlungen negativ betroffen. „Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dazu müssen die Voraussetzungen auch finanziell geschaffen werden.“

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung am 18. September in den Bundesrat eingebracht werden. „Ich hoffe sehr, dass unsere Initiative die Unterstützung weiterer Bundesländer findet“, sagte Schwesig weiter.

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Das ist das Bohren dicker Bretter. Der Anlauf auf Bundesebene ist dennoch nötig. Fallpauschalen müssen dort ergänzt werden, wo es erforderlich ist, zum Beispiel, weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. Dazu zählt die Kinder- und Jugendmedizin. Kranke Kinder benötigen einen etwa 30 Prozent höheren Personalaufwand als Patienten in der Erwachsenenmedizin. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten eingerichtet, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.“

Schuljahr 2020/2021

Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung an alle Schulen verschickt

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. In der kommenden Woche beginnt in den Schulen dafür die Vorbereitungswoche. Das Bildungsministerium hat nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und

-experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert und angepasst. Er enthält angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in MV weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen. Der Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 wurde entsprechend geändert. Die Schulen haben die Unterlagen heute erhalten, damit sie in der letzten Ferienwoche die Vorbereitungen treffen und die Regelungen umsetzen können.

„Die erfreuliche Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land macht eine weitgehende Öffnung der Schulen möglich und notwendig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Dieses Recht müssen wir einlösen, selbstverständlich kommt dabei dem Infektionsschutz nach wie vor eine sehr wichtige Rolle zu. Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil das Coronavirus im August nicht verschwunden sein wird, wird es natürlich weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz geben müssen“, betonte Martin. „Wichtig ist dabei auch, dass wir die Schulöffnung durch eine weitreichende Teststrategie begleiten werden.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen erhalten Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage, um den Schulbetrieb vorbereiten zu können“, so die Bildungsministerin. „Für Schülerinnen, Schüler und Eltern schaffen wir Sicherheit, weil alle wissen, worauf sie sich einstellen können.

Die vorliegenden Regelungen werden in den kommenden Wochen und Monaten selbstverständlich in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft.

In der kommenden Woche wird Bildungsministerin Bettina Martin in der Landespressekonferenz über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für das neue Schuljahr berichten und weitere Einzelheiten erläutern.

Umfangreiche Testreihe startet

Beschäftigte an den Schulen können sich freiwillig testen lassen

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Beginn des Schuljahres 2020/21 kostenlos auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern begleitet den Schulstart am 3. August mit einer umfangreichen Untersuchungsreihe. Dabei werden flächendeckende Präventivtestungen vorgenommen. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) unterschrieben.

Unmittelbar nachdem die KVMV die niedergelassenen Ärzte informiert hat, wird das pädagogische Personal an den Schulen, also Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützende pädagogische Fachkräfte, die Möglichkeit haben, sich freiwillig testen zu lassen. Die Testreihe besteht aus fünf Terminen, die im Abstand von jeweils zwei Wochen bis zu den Herbstferien durchgeführt werden. Die notwendigen Rachenabstriche können dann beim jeweiligen Hausarzt oder einem HNO-Arzt vorgenommen werden.

„Mit den freiwilligen präventiven Tests geben wir den Beschäftigten die Sicherheit, die sie für einen geregelten und verlässlichen Schulbetrieb benötigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Da die Tests über einen Zeitraum von zehn Wochen andauern, werden sie zuverlässig für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.“ Die Teilnahme an den Tests kann bei den Schulleitungen beantragt werden. Dort erhalten die Beschäftigten ein Bestätigungsschreiben, das dem jeweiligen Arzt vorgelegt werden muss. Wird der Test in der Praxis eines niedergelassenen Arztes in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen, ist er für die Getesteten kostenfrei.

An den Testungen können alle Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützenden pädagogischen Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Präsenzunterricht an den Schulen geben. „Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wünschen sich einen geregelten Unterricht an den Schulen nach Ferienende. Die Tests tragen dazu bei, dass dieser Wunsch erfüllt werden kann“, sagte Ministerin Martin.

Landesweite Teststrategie

Corona-Testungen für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen möglich

Schwerin – Die vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen zum 1. August in Mecklenburg-Vorpommern wird durch eine landesweite Teststrategie begleitet. „Kitas und Schulen kehren in den Regelbetrieb zurück – allerdings unter Pandemiebedingungen. Es ist wichtig, die Einrichtungen bei diesem Prozess zu begleiten und mit der Teststrategie mehr Sicherheit zu geben. Deshalb sollen nun auch asymptomatische Testungen für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen möglich sein“, informierte Staatssekretär Nikolaus Voss am Freitag in Schwerin.

Für dieses Vorgehen wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung geschlossen. „Das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen hat dadurch die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen“, so Voss. Die Testungen können schon in der letzten Ferienwoche der Sommerferien und bis zu den Herbstferien (39. KW) in Anspruch genommen werden.

Wer sich unsicher fühle, könne sich nun auch ohne eine entsprechende Symptomatik bei einem Kassenarzt bzw. Kassenärztin Klarheit verschaffen, erklärte der Staatssekretär. Dazu stellt der Träger der Einrichtung eine Bescheinigung für die angestellte Person aus. Diese wird beim behandelnden Arzt bzw. Ärztin vorgelegt.

Die Teststrategie umfasst zusätzlich eine wissenschaftlich begleitete Kohortentestung an ausgewählten Schulen und Kindergärten. Auf freiwilliger Basis werden in den Städten Greifswald und Rostock jeweils 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräften getestet.

Auch auf eine verstärkte Testung von Kindern und Jugendlichen mit einer Symptomatik wird im Rahmen der Teststrategie hingewirkt. Die Ergebnisse werden öffentlich zugänglich auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) bereitgestellt.

Voss: „Bei der Rückkehr in den Alltag in unseren Kitas wollen wir möglichst viele Erkenntnisse sammeln. Denn bei allen Lockerungen steht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Fokus. Die umfangreiche Teststrategie, die nun an den Start geht, ist dabei eine wesentliche Grundlage.“

Ausschlusskriterien für Kita-Besuch

Schwerin – „Zum 1. August werden die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet. Weil der Schutz von Beschäftigen und Kindern in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat, stellen wir wichtige Hinweise für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Damit machen wir deutlich, dass allgemeine, unspezifische Symptome bei Kindern kein Ausschlussgrund für die Betreuung in einer Kita sind“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss in Schwerin.

Das Sozialministerium veröffentlichte heute ein Fließschema mit Handlungsempfehlungen bei unspezifischen oder COVID-19-zuzuordnenden Symptomen von Kindern.

„Wir wollen den Eltern und Einrichtungsleitungen mehr Sicherheit im Umgang mit bestimmten Symptomen geben. Denn ein kleiner Schupfen darf nicht dazu führen, dass Familien die Förderung und Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten nicht in Anspruch nehmen können“, erklärte Voss.

Schnupfen, leichter Husten, Bindehautentzündung und Halsschmerzen gehören, laut Staatssekretär, zu den allgemeinen, unspezifischen Symptomen. Würden die Beschwerden eines Kita-Kindes zunehmen, wäre eine Betreuung allerdings nicht mehr möglich.

„Wer aber nach 24 Stunden symptomfrei ist, kann wieder die Einrichtung besuchen“, so Voss. Ein schriftliches, ärztliches Attest ist dann nicht erforderlich. Auch bei chronischen Symptomen bestehen keine Bedenken.

Corona-Virus in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren darüber, dass es aktuell in der Landeshauptstadt Schwerin zwei Erkrankungshäufungen gibt.

Zum einen wurde der Vater der beiden Kinder, die seitens der Stadtverwaltung Schwerin gestern als Infektionen gemeldet wurden, positiv auf COVID-19 getestet. Er arbeitet in den Helios Kliniken Schwerin. Gemeinsam werden Klinikleitung und Gesundheitsamt vor Ort alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. (1 Fall heute, 2 gestern)

Zum anderen haben sich bei den Umgebungsuntersuchungen und damit verbundenen Tests zu der bereits am Dienstag gemeldeten Infektion in Schwerin sieben weitere Fälle bestätigt. Es handelt sich hierbei um eine familiäre Häufung. Alle erforderlichen Maßnahmen wurden vom Gesundheitsamt vor Ort ergriffen. (1 Fall am Dienstag, 7 heute)

Zudem wurde eine weitere Infektion gemeldet. Diese Person hält sich seit mehreren Wochen in Berlin auf, ist aber in Schwerin mit Erstwohnsitz gemeldet und wird somit in der Statistik für MV geführt.

Zwei Infektionen wurden außerdem aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg gemeldet. Damit werden heute elf COVID-19-Infektionen in MV gemeldet, die Gesamtzahl steigt zunächst auf 826.

Die Erstellung des aktuellen Lageberichtes verzögert sich.

Corona-Pandemie noch nicht überstanden

Thomas Krüger: Zum eigenen Schutz und den der Mitmenschen – Halten Sie sich an die geltenden Regeln

Schwerin – Mit der Fortschreibung des MV-Plans wurden weitere Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Der Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen wurde wieder ermöglicht, die Einkaufwagenpflicht ist weggefallen. Weiterhin bestehen Einschränkungen, die aber dem Schutz der Bevölkerung dienen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Krüger appelliert an die Menschen in MV, die weiterhin geltenden Regeln einzuhalten: „Wir leben mitten in einer Pandemie, ohne Impfstoff und ohne die genauen Folgen von Covid-19 zu kennen. Auch wenn die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern konstant niedrig sind – wir sind nicht vor einer erneuten Infektionswelle sicher. Aus diesem Grund rufe ich jede Bürgerin und jeden Bürger dazu auf, sich an die wenigen Regeln zu halten. Es ist auch künftig oberstes Gebot, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen, Arztbesuchen und im ÖPNV zu tragen.“

„Die Zahl der gemeldeten Verstöße gegen diese Auflagen ist besorgniserregend. Ich kann verstehen, dass einige Menschen ihre Alltagsmaske als störend empfinden, aber sie ist erwiesenermaßen ein wirksames Mittel, um einen erneuten Anstieg zu verhindern. Wir müssen es den Menschen bewusst machen, dass es hierbei nicht um sie allein geht, sondern um uns alle. Der Egoismus von einigen wenigen, gefährdet unsere bisherigen Erfolge. Das muss jedem klar sein.“

Weiterhin gilt in MV ein Verbot für private Tagestouristen aus anderen Bundesländern. Thomas Krüger merkt hierzu an: „Mecklenburg-Vorpommern ist zu schön und so abwechslungsreich, um es nur für wenige Stunden zu genießen. Kommen Sie für ein verlängertes Wochenende zu uns, machen Sie an der Ostsee oder der Mecklenburgischen Seenplatte Ferien und genießen Sie unser Land in vollen Zügen. Es sind noch immer Kapazitäten in den Hotels und auf den Campingplätzen vorhanden. Wir sind Urlaubsland!“

Informationen zur „Neustart-Prämie“

Schwerin – Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

„Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit.

Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro. „Besonders wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und so auch vollständig bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Glawe.

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.