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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Förderung des Wasserstoffprojekts „FormaPort“

Dr. Wolfgang Blank: „Unser Land zeigt, wie Energiewende regional gedacht und international wirksam werden kann“

Rostock – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute am Rande der Hanse Sail in Rostock einen Fördermittelbescheid über rund 2,8 Mio. Euro für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „FormaPort“ überreicht. Auf dem Gelände des Leibniz-Instituts für Katalyse e. V. (LIKAT) informierte sich der Minister zudem über aktuelle Arbeiten zur chemischen Speicherung von Wasserstoff.

Im Verbundprojekt „FormaPort“ wird ein neuartiges chemi­sches Wasserstoffspeichersystem auf Basis von Formiatsalzen entwickelt. Die Technologie wird von ansässigen Unternehmen und Forschungseinrichtungen gemeinsam entwickelt und ermöglicht eine sichere Speicherung sowie den einfachen Transport von Wasserstoff. Damit schafft das Projekt praxistaugliche Lösungen für grüne Energieimporte aus Regionen mit Überschusskapazitäten – beispielsweise über die leistungsfähigen Hafenstrukturen am Standort Rostock.

„FormaPort zeigt beispielhaft, wie in Mecklenburg-Vorpom­mern im Schulterschluss leistungsstarker Forschungseinrich­tungen und innovativer Unternehmen technologisch an­spruchsvolle Lösungen entstehen, die auch international bedeutsam und sichtbar sind. Die vereinte Expertise der Projektpartner trägt dazu bei, den Standort hinsichtlich nach­haltiger Energietechnologien zukunftsfähig auszurichten. Unser Land zeigt, wie Energiewende regional gedacht und international wirksam werden kann – durch kluge Netzwerke, innovative Forschung und eine starke Wirtschaft“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Blank.

Das Projekt profitiert von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen des Leibniz Instituts für Katalyse e. V. (LIKAT) im Bereich innovativer Katalysatorsysteme und nutzt gezielt das spezialisierte Know-how der in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Verbundpartner: LIKAT, AKROS Energy, TAB Technologie- und AnlagenBau, Engineering- und Manage­mentgesellschaft mbH sowie der Hochschule Wismar. Im Fokus stehen dabei die heterogene Katalyse, die Kristalli­sation von Salzsystemen zur Wasserstoffspeicherung und -transport sowie der Sonderanlagenbau. Ziel ist es, die Reak­tionen effizient und das Speichermaterial transportfähig zu machen.

Im Rahmen des Besuchs wurde dem Minister vor Ort demonstriert, wie die chemische Speicherung von Wasserstoff funktioniert. In Experimenten zeigte sich, dass sowohl das unbeladene Speichersalz als auch das gebildete Formiat ungiftig, nicht brennbar und damit sicher im Umgang sind.

Aktuell wird in kleinem Maßstab in den Hallen des LIKAT geforscht und in der nächsten höherskalierten Ausbaustufe werden die Anlagen der AKROS Energy auf dem Apex Gelände in Laage installiert werden.

Für die Umsetzung des Projektes unterstütz das Land die Projektpartner mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von insgesamt 2.789.416 Euro.

Perspektiven der Windenergie für Beschäftigung und Wertschöpfung

Ines Jesse: „Die Energiewende ist eine große Chance für die Wirtschaft, gut bezahlte Arbeitsplätze und die regionale Entwicklung“

Rostock – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute im Rahmen der 14. ROSTOCK WIND an der Podiumsdiskussion „Beschäftigungsmotor Windenergie“ teilgenommen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die aktuellen Herausforderungen und Potenziale der Windenergiebranche – insbesondere mit Blick auf Beschäftigung, Fachkräftesicherung und regionale Wertschöpfung.

„Mecklenburg-Vorpommern bringt beste Voraussetzungen für den Onshore- und Offshore-Wind mit – und hat sich zu einem echten Motor der Energiewende entwickelt. Unser Ziel ist klar: Die Vorteile aus erneuerbaren Energien müssen dort ankommen, wo der Strom erzeugt wird“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Das wirtschaftliche Potential der Branche war ein Schwerpunkt der Diskussion. Bereits heute leisten zahlreiche Windenergieprojekte im Land einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Sektorenkopplung und die Produktion von grünem Wasserstoff gewinnen dabei weiter an Bedeutung – als Treiber für neue Arbeitsplätze, Investitionen und Innovationen. Ein Beispiel dafür ist die Power-to-Heat-Anlage der Stadtwerke Rostock und des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, die überschüssigen Windstrom für die Wärmeversorgung in Rostock nutzbar macht und einen praktischen Beitrag für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung leistet.

„Hier entstehen neue und gut bezahlte Arbeitsplätze. Dazu kommt unsere starke Forschungs- und Entwicklungslandschaft, die gemeinsam mit der Wirtschaft Innovationen hervorbringt. Diesen Weg werden wir weitergehen, damit die Bürgerinnen und Bürger sowie Industrie und Gewerbe im Land direkt profitieren“, so Staatssekretärin Jesse.

Im Fokus der Podiumsdiskussion standen zudem Fragen der Infrastruktur und Planungssicherheit. „Von zentraler Bedeutung für die Wertschöpfung im Rahmen der Energiewende sind unsere Häfen als Energiedrehscheibe. So verfügen wir zum Beispiel mit den Standorten Sassnitz und Rostock über leistungsfähige Häfen, die sich längst etabliert haben – als Ausgangspunkt für Offshore-Projekte, für Servicedienstleistungen oder für den Bau von Komponenten wie Rotorblättern, Monopiles und künftig Konverterplattformen. Daneben spielt der Standort Lubmin durch seine sehr guten infrastrukturellen Voraussetzungen eine besondere Rolle – insbesondere bei der Produktion von grünem Wasserstoff. Auch hier zeigt sich deutlich: Offshore-Wind ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für unser Land“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Zusätzlich profitieren die Kommunen im Land direkt vom Ausbau der erneuerbaren Energien – über Pachteinnahmen, Gewerbesteuern und künftig auch noch besser über die Neuauflage des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes. Damit können zusätzliche Einnahmen aus Wind- und Photovoltaikanlagen vor Ort eingesetzt werden – von der Kita bis zum neuen Feuerwehrgebäude. Das stärkt der Akzeptanz.

„In Mecklenburg-Vorpommern wollen wir eine Energiewende, die funktioniert – wirtschaftlich, sozial und technisch tragfähig. Dafür muss die Energiewende im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft besser gestaltet werden. Das ist das klare Ziel von Mecklenburg-Vorpommern“, so Staatssekretärin Jesse.

Backhaus: M-V glimpflich durch Starkregennacht gekommen

Schwerin – Der DWD hatte am 21.07.2025 für einige Landkreise in MV die höchste Unwetterwarnstufe herausgegeben. Am Morgen erklärt Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus „Glücklicherweise verlief die Nacht weitgehend ruhig. In Mecklenburg-Vorpommern hat es zwar stark geregnet, zu einem besonderen Einsatzaufkommen oder größeren Schäden ist es jedoch nicht gekommen. Lokal kam es zu Überflutungen.

Die höchste Unwetterwarnstufe wurde heute 22.07.2025 um 7:15 Uhr aufgehoben. Aktuell gilt für einige Gebiete im Nordosten in MV noch immer die Warnstufe 2. Auf die Fließgewässer und die Seen in MV hatte das Starkregenereignis keine gravierenden Auswirkungen. Die Niederschlagsmenge in Neubrandenburg belief sich auf 57 mm. Die Durchflüsse in den Fließgewässern liegen unterhalb des mittleren Durchflusses und sind in den kleineren Einzugsgebieten teilweise schon wieder fallend.

Auch im Bereich des StALU MM kam es zwar zu Wasserstands­anstiegen in den Fließgewässern von bis zu 30 cm, die erreichten Wasserstände lagen aber auch dort unterhalb der Alarmstufen bzw. im mittleren Wasserstandbereich. Beispielsweise liegen die Wasserstände im Hellebach (StALU MM) knapp unter dem mittleren Juliwasserstand.

Auch im Bereich des StALU VP liegen die Wasserstände an den Pegeln der Fließgewässer aktuell alle unter dem jeweiligen MHW-Wert. Teilweise wurden Spitzenwerte bereits erreicht bzw. ist ein Abflachen des Wasserstandsanstiegs zu beobachten.

In den Seen des Landes stiegen die Wasserstände um nur wenige Zentimeter (Schweriner See 1 cm, Müritz 4cm). Damit erreichten die Wasserstände z.T. das statistische Niveau der mittleren Juliwasserstände. An keinen Pegeln stiegen die Wasserstände in den Bereich der Alarmstufen.

Auch die aktuelle Wettervorhersage lässt darauf schließen, dass es in MV zu keinem Hochwasser kommen wird. So wurde heute in Dömitz an der Elbe ein Wasserstand von 58 cm am Pegel registriert. Der mittlere Wasserstand liegt hier bei 178 cm, die Alarmstufe 1 wird bei 500 cm ausgelöst“, gibt der Minister Entwarnung.

Neues „Naturgefahrenportal“ des Deutschen Wetterdienstes

Schwerin – Bürgerinnen und Bürger können sich jetzt über ein neues Internetportal über mögliche Naturgefahren wie Starkregen, Hitze, Hochwasser und Stürme an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort informieren. Das „Naturgefahrenportal“ des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bündelt erstmals aktuelle Warnungen und Vorhersagen zu Wetter- und Naturgefahren in Deutschland aus verschiedenen Quellen und stellt diese benutzerfreundlich und barrierefrei zur Verfügung.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit und das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV haben maßgeblich an der Erarbeitung mitgewirkt. Eine interaktive Karte zeigt die aktuellen Warnungen und nutzt dafür verschiedene Warnfarben zur Kategorisierung. Neben Natur- und Wettergefahren warnt das Naturgefahrenportal auch zu Themen des Bevölkerungsschutzes, wie Kampfmittelentschärfungen, Trinkwasserverschmutzungen und Tierseuchen.

Über die Adresssuche können sich die Nutzerinnen und Nutzer gezielt über die aktuelle Gefährdungslage an einem Ort informieren. Es gibt außerdem die Rubrik „Gefahren und Risiken“, in der Karten zur Einschätzung der potentiellen Gefährdung, etwa bei Hochwasser oder Starkregen zur Verfügung gestellt werden.

„Das neue Portal begrüße ich sehr. Die zunehmende Intensität und Häufigkeit von Extremwetterereignissen infolge des Klimawandels spielte für dessen Entwicklung eine entscheidende Rolle. Jetzt ist es für Bürgerinnen und Bürger einfacher, sich über aktuelle oder mögliche Gefahren zu informieren und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

Neben diesen Informationen enthält das Naturgefahrenportal unter der Rubrik ‚Vorsorgen und Handeln‘ auch Tipps zur Schadensprävention und konkrete Handlungsempfehlungen, wie man sich vor, während und nach einem Naturereignis verhalten sollte. Das Informationsangebot reicht dabei von kurzfristigen Akutmaßnahen bis hin zur langfristigen Vorbereitung auf extreme Naturereignisse.

Aktuell liegt der Fokus auf meteorologischen und hydrologischen Gefahren wie Hochwasser, Starkregen und Sturmfluten. Geplant ist, das Portal um das gesamte Spektrum an Naturgefahren, von Waldbränden, Dürren, Erdbeben bis zu Ozonbelastungen, auszubauen“, sagt Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern legt Klimaverträglichkeitsgesetz vor

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat den Entwurf für ein Klimaverträglichkeitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Kabinettsbefassung im Rahmen einer externen Kabinettssitzung in Berlin vorgelegt. Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte im Anschluss bei einer Pressekonferenz in der Landesvertretung MV die Dringlichkeit und Reichweite des Vorhabens.

„Die Folgen des Klimawandels sind auch bei uns angekommen und wir tragen eine Mitverantwortung. MV emittiert jährlich ca. 19 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – weltweit liegen wir bei ca. 42 Mrd. Tonnen CO2-Äquivalente – und liegt damit im Bundesvergleich auf den hinteren Rängen, was in diesem Fall gut ist. Dennoch müssen auch wir einen Beitrag leisten, damit sich die Situation für nachfolgende Generationen nicht verschlimmert. Mit dem neuen Gesetz geben wir unserer Klimapolitik eine rechtlich verbindliche Grundlage – planbar, überprüfbar und gerecht.“

Klimaneutralität bis 2045 als verbindliches Ziel

Das Gesetz verankert das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. Dabei dient das Jahr 2018 als Referenzbasis – eine realistische Datengrundlage, die auf dem eigenen Emissionsinventar des Landes beruht. Mit Zwischenzielen setzen wir uns konkrete Ziele für alle Sektoren. So soll bis bis zum Jahr 2035 der Bruttoendenergieverbrauch des Landes für Strom, Wärme und Mobilität bilanziell aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Verbindlicher Klimaschutzplan und Monitoring

Kernstück des Gesetzes ist ein Klimaschutzplan, der erstmals im Jahr 2026 erstellt und danach alle vier Jahre fortgeschrieben wird. Er enthält konkrete Einsparziele und -maßnahmen für sechs Sektoren: Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Abfallwirtschaft. Ein regelmäßiges Monitoring soll sicherstellen, dass die gesetzten Ziele eingehalten werden. Ab dem Jahr 2028 werden alle Landesressorts dazu verpflichtet, ihre Fortschritte regelmäßig zu berichten. Ein öffentlich zugängliches Online-Tool wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Fortschritte gewährleisten. „Wir machen Klimaschutz transparent – und zur dauerhaften Aufgabe aller Ressorts“, so Backhaus.

Landesverwaltung geht mit gutem Vorbild voran

Die Landesverwaltung übernimmt in diesem eine Vorbildfunktion: Bis zum Jahr 2030 soll sie vollständig klimaneutral arbeiten. Dies gilt auch für landeseigene Hochschulen und Gesellschaften. Verpflichtend werden u. a. klimafreundliche Beschaffung, energieeffizientes Bauen und das Kompensieren verbleibender Emissionen. Nachgeordnete Einrichtungen des Landes sind zur Umsetzung der Maßnahmen angehalten.

Klimaanpassung gesetzlich geregelt

Neben dem Klimaschutz wird auch die Anpassung an den Klimawandel gesetzlich verankert. Geplant sind eine Landesstrategie zur Klimaanpassung, die alle fünf Jahre fortgeschrieben werden soll, eine Fachstelle beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie eine Pflicht für Kreise und kreisfreie Städte, bis 2030 eigene Klimaanpassungskonzepte vorzulegen.

Moorschutz mit Vorrang

MV schützt, was uns schützt: Ein besonderer Schwerpunkt des Gesetzes liegt deshalb auf dem Moorschutz. Die rund 300.000 Hektar Moorflächen in MV sind der größte Hebel zur Erreichung der Landesklimaziele. Trockengelegte Moore emittieren hierzulande jährlich rund sechs Millionen Tonnen CO2 und sind damit die größte Einzelquelle für Treibhausgasemissionen in MV. Künftig gelten diese Flächen als von überragendem öffentlichen Interesse. Der Torfabbau wird bis spätestens 2030 beendet – mit Ausnahme medizinischer Anwendungen. Das Land erhält ein Vorkaufsrecht auf geeignete Flächen und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wiedervernässung, Forschung und der Nutzung für Paludikultur. „Unsere Moore sind natürliche Klimaschützer. Dieses Potenzial werden wir konsequent nutzen“, betont Minister Backhaus.

Umsetzung mit Augenmaß

Das Gesetz ist bewusst schlank gestaltet und setzt auf bestehende Verwaltungsstrukturen. Lediglich die Fachstelle im LUNG erhält vier neue Stellen, die im Haushalt 2024/25 bereits eingeplant sind. Die Umsetzung erster Maßnahmen erfolgt schrittweise und haushaltsverträglich. Dazu gehört u.a. die Erstellung einer Treibhausgasbilanz und eines Energieatlas fürs Land. Kommunen werden durch digitale Tools zur Treibhausgasbilanzierung und Beratungsangebote bei der Umsetzung unterstützt.

Nächste Schritte

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet. Minister Backhaus unterstreicht die Bedeutung des Vorhabens: „Wir machen Klimaschutz zur festen Grundlage unseres Handelns. Dieses Gesetz ist kein Startpunkt, sondern der nächste, konsequente Schritt – rechtlich abgesichert, finanziell unterfüttert und gesellschaftlich notwendig.“

Hintergrund: Was wurde bisher erreicht?

Seit 1990 hat MV 28,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (ca. 34%) eingespart.

Folgende Maßnahmen sind herauszustellen:

  • Die Landesenergie-uns Klimaschutzagentur bietet Beratungen zur Bürgerbeteiligung sowie zur Akzeptanz für erneuebare Energien und Energieeffizienz an, die vom Land mit Fördermitteln unterstützt werden. Allein 82 Millionen aus dem EFRE-Mittel sind bislang in Energieeffizienz-Projekte von Unternehmen und Kommunen gefloßen.
  • Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen läuft noch bis Ende 2025, soll um zwei Jahre verlängert werden und ist weiterhin offen für Mieterinnen und Mieter.
  • Als moorreiches Bundesland trägt MV im Moorschutz eine besondere Verantwortung. Anfang Januar 2025 wurde die Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Die Umstellung auf nasse Bewirtschaftungsformen soll unterstützt werden, um natürliche Wasserstände wiederherzustellen, Moorböden als Kohlenstoffspeicher zu erhalten und als Kohlenstoffsenken zu reaktivieren sowie die ökologischen Bedingungen in den Moore zu verbessern.
  • Die MoorAgentur MV ist bei der Landgesellschaft MV mbH als Schnittstelle zwischen Praxis, Verwaltung und Wissenschaft für Moorschutzfragen mit Fördermitteln des Bundes aus dem ANK eingerichtet worden. Sie informiert über zentrale Fragestellungen, berät, vernetzt und steht den verschiedenen Akteuren beratend mit Fachexpertise zur Seite zu stehen.
  • Ergänzend werden sechs Moorschutzbeauftragte bei den Wasser- und Bodenverbände in MV (WBV) mit 3,6 Mio. € gefördert, um diese für Moorschutzvorhaben im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum 2024 bis 2028 zu unterstützen.
  • Für die finanzielle Unterstützung wurde die „Moorschonende Stauhaltung“ eingeführt, sie gleicht geringere Erträge aufgrund von höheren Wasserständen finanziell aus. So werden 450 Euro für die Einstellung eines durchschnittlichen Zielwasserstandes von 10 cm unter Flur gewährt. Für 30 cm unter Flur gibt es 150 Euro.
  • Weitere bedeutende Moorschutzprojekte:
  • Moorklimaschutz an der Ostseeküste (Fokus auf Küstenmoore, 2024-2034, 31 Mio. €. ANK-Finanzierung)
  • Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste (2025-2032, 12 Mio. €. ANK-Finanzierung)
  • Ausbildung von Moorspezialisten: Qualifizierungs- und Praxisprogramm von jährlich ca. 20 bis 25 AbsolventInnen (2025-2032, ANK-Finanzierung
  • Aktuell existieren vier Ökowertpapiere (Waldaktie, MoorFutures, HeckenScheck, Streuobstgenussschein) mit vier unterschiedlichen Basisbiotopen. Diese sind inzwischen auch über eine online-Shop erhältlich. Weitere Informationen sind unter z-eco.de veröffentlicht.

Backhaus: Unser Wald muss als Klimaschützer gestärkt werden

Schwerin – Anlässlich der Debatte über den klimaresilienten Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern sieht Forst- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die Landesforstanstalt auf einem guten Weg. Sie habe im Rahmen des naturnahen Waldumbaus bereits viel erreicht:

„Der durchschnittliche Holzvorrat pro Hektar hat sich von 2012 bis 2022 um 24 m³ auf 342 m³ erhöht. Damit hat der Wald seine wichtige CO² Senkenfunktion weit über dem Bundesdurchschnitt entwickelt. Diese wichtige Senkenfunktion ist für die Einhaltung der rechtsverbindlichen LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) Vorgaben im Rahmen der internationalen Klimaschutzbemühungen von wesentlicher Bedeutung. Diese Vorratsentwicklungen unterstreichen den behutsamen und vorausschauenden Umgang mit den Wäldern in MV, die eine gute Balance zwischen Schutz und Nutzung darstellen.

Zudem greift der Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern, wie die Ergebnisse der Bundeswaldinventur zeigen und dass die Waldmanagement Maßnahmen der letzten Jahre richtig waren. Der eingeschlagene Weg zur Entwicklung klimaangepasster Wälder muss konsequent weitergegangen werden. Nur so können unsere Wälder nachhaltig die Klimaschutzfunktionen erfüllen.

Neben dem Holzvorrat ist auch die Waldflächenbilanz positiv. Die mit Waldbäumen bewachsene Fläche ist in den letzten 10 Jahren im Vergleich zur 3. Bundeswaldinventur deutlich gestiegen, so dass der Waldflächenanteil im selben Zeitraum von 24,1% der Landesfläche auf 25% gestiegen (582.000 ha) ist. Dabei sind Laubbäume auf dem Vormarsch; erstmalig sinkt der Anteil der Nadelbaumarten unter 50% auf 48,4%.

Die Einführung des Dauerwaldkonzeptes durch die Ivenacker Erklärung vom 09.09.2021 für den Landeswald wird in Zukunft auch für die Stabilität, Naturnähe und wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere im Bereich Risikovorsorge wesentliche Beiträge leisten. Dies betrifft zum Beispiel auch die Entwicklung der wichtigsten Laubbaumarten. So hat sich neben der Buche (13,4%, zuvor 12,5%) und Eiche (11,3%, zuvor 9,6%) die Erle (9,4%) und Birke (7,7%) positiv in den letzten 10 Jahren entwickelt.

Für die Dauerwaldentwicklung ist die Zunahme von mehr Mischwäldern und mehrschichtiger Bestände ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzstrategie in den Landeswäldern. Im Zeitraum der letzten 10 Jahre hat der Anteil einschichtiger und damit strukturarmer Bestände um weitere 8% auf knapp 32% abgenommen.

Ausbaufähig ist vor allem die Entwicklung von Dauerwaldstrukturen die erst bei ca. 5% der Fläche liegt. Hier müssen wir geduldig sein, da nach wissenschaftlichen Untersuchungen aus anderen Umstellungsbetrieben mit Zuwachsraten der Dauerwaldstrukturen von 1 bis 2 % pro Jahr auszugehen ist. Dieser Trend wird durch eine positive Entwicklung starker alter Bäume unterstützt, die eine hohe Bedeutung für den Klima- und Naturschutz im Wald haben. So ist der Holzvorrat von Bäumen die in Brusthöhe dicker als 90 cm sind, um 1,6 Mio. m³ in den letzten 10 Jahren gestiegen. Besonders gefährdete und Risiko behaftete einschichtige Reinbestände haben hingegen nur noch 13% Flächenanteil.

Neben diesen unbestreitbaren positiven Entwicklungen des Waldes in den Landesforsten müssen die Anstrengungen zur Forcierung der Einführung der Dauerwaldbewirtschaftung durch die LFoA im Rahmen von Inventuren und Controllingvorgaben weiter vorangetrieben werden.

Klimaschutz kann und darf nicht an Ressort- und Landnutzungsformgrenzen haltmachen, deshalb müssen neben dem Wald auch waldnahe Lebensräume mit bedacht werden. Diese stehen zum einem unter dem Einfluss des Waldes, beeinflussen diese aber auch. Moore sind dabei von besonderer Bedeutung, da sie neben dem Wald und den Meeresökos­ystemen die einzigen nennenswerten Kohlenstoffsenken in unserer Landschaft darstellen.

Die Landesregierung hat deshalb in ihrem Koalitionsvertrag Moorrenaturierungsvorgaben formuliert. Bei der Umsetzung der ambitionierten Waldmoorrenaturierungen ist es immer wieder zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Frage des Waldausgleichs gekommen. Auch wenn die rechtlichen Grundlagen vermeintlich klare Regelungen aufweisen. Trotzdem hat es zum Teil zu erheblichen Zeitverzögerungen in der Umsetzung der Projekte, oder im Extrem zum Stopp der Projekte geführt. Wesentliche Moorschutzvorhaben wie das Grambower Moor oder das Teufelsmoor bei Horst sind durch die aktuelle zu enge Auslegung des Landeswaldgesetzes akut gefährdet.

Die Einstufung der, zur Wiedervernässung notwendigen Kahlhiebe und Rodungen (Bau von Verwallungen), als Waldumwandlung oder temporäre Waldumwandlung würden am Beispiel vom Grambower Moor einen Finanzbedarf von ca. von ca. 8,5 Mio. € (ca. 2,4 Mio. Waldpunkte á 3,50 € pro Waldpunkt) im Zuge des Waldausgleiches erfordern und somit die ohnehin angespannten, zur Verfügung stehenden NATURA2000 Mittel in extremen Maße beanspruchen – und die Hochmoorrenaturierung in MV unmöglich machen.

Daher ist auch eine Novellierung des Landeswaldgesetzes wichtig, weil wir hier eine gesetzliche Klarheit brauchen.

Zur Abschätzung der flächigen Bilanz werden im Rahmen der Integrierten Forsteinrichtung auch entsprechende Flächenübersichten und Managementpläne in Zusammenarbeit den zuständigen Naturschutzbehörden erarbeitet. Die rechtlichen Interpretationsauffassungen zwischen den verschiedenen Akteuren wird der in Bearbeitung befindliche LWaldG Entwurf auflösen und zu einer erheblichen Verein­fachung des Verfahrens führen.

Neben den reinen Verfahrens- und Planungsvorgaben ist die Finanzierung der Maßnahmen eine wesentliche Aufgabe der beteiligten Akteure. Daher dränge ich darauf, dass die Landesforstanstalt die Möglichkeiten des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz nutzt und die Strategie des Landes zum Schutz und zur Nutzung der Moore auch umsetzt. Das bedeutet, dass sich die Landesforstanstalt um die Waldmoore in Mecklenburg-Vorpommern und mit den Bundesgeldern einen massiven Kapazitätsaufbau für den Waldmoorschutz vorantreibt. Ich möchte, dass die Landesforstanstalt den Waldmoorschutz als eigene Aufgabe sieht; genau wie die Wasser- und Bodenver­bände sich um die landwirtschaftlichen Moore kümmern.“

Backhaus: Biomasse gehört zum Energiemix

Rostock – Mit einem Grußwort hat sich Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus an die Teilnehmenden des 19. Biomasseforums an der Universität Rostock gewandt. Der fortschreitende Klimawandel, starke Biodiversitätsverluste und die aktuellen geopolitischen Krisen machten deutlich, wie wichtig eine sichere und nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung sei, so Backhaus. Die Biomasse liefere hier einen wesentlichen Beitrag sowohl im Sinne des Klimaschutzes als auch zur Versorgungssicherheit.

„Die Biogasbranche steht aktuell jedoch unter großem Druck. Daher habe ich im Herbst letzten Jahres die Taskforce Biomasse/ Biogas ins Leben gerufen, um die wichtigsten Akteure an einen Tisch zu bringen. Gemeinsam mit dem Wirtschafts- und dem Innenministerium, dem Bauernverband M-V und dem Fachverband Biogas versuche ich mit meinem Haus unter wissenschaftlicher Begleitung, unter anderem von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe, Verbesserungsoptio-nen auszuloten und auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, die installierte Biogas-kapazität unter den Bedingungen des mehrfach novellierten EEG und des Biomassepakets der Bundesregierung zu erhalten.

Die ca. 530 Biogasanlagen im Land (Stand Herbst 2024) können potentiell insgesamt 4.000 GWh/a (Gigawattstunden pro Jahr) Strom und Wärme liefern, das sind ca. 8,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch von Mecklenburg-Vorpommern. Das entspricht einem Einsparpotential pro Jahr von 462.000 t Erdgas und Öl sowie 1,2 Mio. t CO2.

Allein in Mecklenburg-Vorpommern fallen jedoch 30 der bestehenden Anlagen bis Ende 2026 aus der Förderung. Der Ausstieg dieser Biogasanlagen, die die 20 Jahre Vergütungszeitraum erreicht haben, muss verhindert werden. Es gilt, die Nutzung der Wirtschaftsdünger in möglichst großen Anteilen zu sichern und die Entwicklung von Strom- und Wärmekonzepten in den Gemeinden auf Basis von Biomasse zu unterstützen.

Für Deutschland hat die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg einmal vorgerechnet, dass – zum Beispiel zur Absicherung längerer Dunkelflauten durch Nachrüstung von Biogasanlagen mit Biogasspeichern in Kombination mit der Über-bauung der Blockheizkraftwerke Strom in Größenordnung von rund 34 TWhel (Terrawattstunden elektrische Energie) flexibel bereitgestellt werden können und die dafür notwendigen Investitionen um den Faktor 1,9 bis 3,7 niedriger sind als bei wasserstoffbasierten Reservekraftwerken.

In den nächsten Jahren sind flexible Biogasanlagen die einzige relevante Alternative zum Wasserstoff zur Absicherung längerer Dunkelflauten.

Für die Stärkung der Biomassenutzung einschließlich Biokraftstoffen und den Aufbau einer auf nachhaltigen nachwachsenden Rohstoffen basierenden zirkulären Bioökonomie habe ich mit meinem Haus im letzten und im aktuellen Jahr mehrere Beschlüsse in die Agrar- und Umweltministerkonferenzen eingebracht.

Auch das Wirtschaftsministerium beteiligt sich hier. Im Rahmen der 5. Energieministerkonferenz unter Vorsitz von M-V wurde am 23. Mai 2025 ein einstimmiger Beschluss „Flexibilitätsoption Biomasse stärker nutzen – Rahmenbedingungen für Biogas und Biomethan verbessern“ gefasst.

Von der Bundesebene erwarten wir als Bundesland eine konsistente Biomassestrategie, die für Klarheit hinsichtlich der zukünftigen Rolle von Biomasse sorgt – insbesondere mit Blick auf deren Einsatz im Strom- bzw. Gasbereich sowie im Wärmesektor, etwa in Nahwärmenetzen. In diesem Zusammenhang ist Planungssicherheit für Investoren und Betreiber dringend erforderlich.

Ich habe mich mit der Landesregierung dafür eingesetzt, dass die Bedeutung der Bioenergie im kürzlich geschlossenen Koalitionsvertrag für die Bundesregierung ausdrücklich hervorgehoben wird. Sie soll und muss eine wichtige Rolle in den Bereichen Wärme, Verkehr und steuerbare Stromerzeugung spielen. Das Flexibilitätspotenzial der Biomasse soll konsequent gehoben werden – unter besonderer Berücksichtigung von Kosteneffizienz und Flächennutzung sowie durch eine Über-rüfung bestehender Deckelungen.  Insbesondere die Nutzung von Reststoffen soll verstärkt in den Fokus rücken.

Ziel ist es, den Biogasanlagen eine Zukunft zu geben, wobei die spezifischen Anforderungen kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker berücksichtigt werden sollen“, so Minister Backhaus.

Starkes Duo für den Meeresschutz

Deutschland und Frankreich vereinbaren gemeinsame Ozeanagenda

Berlin – Deutschland und Frankreich treiben mit einer gemeinsamen Ozeanagenda ambitionierten Meeresschutz voran. Bundesumweltminister Carsten Schneider und Frankreichs Ministerin für die ökologische Wende, Agnès Pannier-Runacher, unterzeichneten die zwischenstaatliche Vereinbarung heute auf der UN-Ozeankonferenz in Nizza. Darin setzen sich die beiden Regierungen unter anderem für eine schnelle Ratifizierung und Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens, für ein UN-Abkommen, das die Flut an Plastikmüll eindämmt, für eine vorsorgliche Pause beim Tiefseebergbau, für die Dekarbonisierung der Seeschifffahrt und starke Meeresforschung ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bergung von Altmunition aus dem Meer. In Nizza findet derzeit die UN-Ozeankonferenz statt, der wichtigste internationale Gipfel für den Meeresschutz.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die deutsch-französische Freundschaft lebt, und im Meeresschutz ist sie stärker denn je. Meere kennen keine nationalen Grenzen – weder ihre weiten Lebensräume, noch die Belastungen, die auf sie einwirken. Darum ist internationale Zusammenarbeit so wichtig für erfolgreichen Meeresschutz. Deutschland und Frankreich werden sich in Zukunft gemeinsam noch mehr als bisher für starken Meeresschutz in Europa und international einsetzen. Ein gemeinsames Anliegen wird die Bergung von Altmunition sein, die auf dem Meeresgrund rostet und die Umwelt gefährdet. Wir brauchen gesunde Meere für eine gute Zukunft für uns alle.“

Im Prozess für ein UN-Abkommen gegen Plastikmüll setzen sich Deutschland und Frankreich für einen verbindlichen und umfassenden Ansatz ein, der den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen abdeckt. Nachdem die Verhandlungen im südkoreanischen Busan Ende vergangenen Jahres nicht abgeschlossen wurden, werden sie im August in Genf fortgeführt. Vorbereitende Gespräche werden in Nizza geführt. Beim Tiefseebergbau treten Deutschland und Frankreich für eine strenge Umsetzung des Vorsorgeansatzes („vorsorgliche Pause“) ein. Bis auf weiteres soll kein Tiefseebergbau stattfinden, weil das Wissen über die Ökosysteme der Tiefsee und die möglichen Folgen des Bergbaus noch lange nicht ausreicht.

Beide Regierungen bekennen sich in der gemeinsamen Ozeanagenda zu dem gemeinsam von der Weltgemeinschaft vereinbarten Ziel, mindestens 30 Prozent der Meeresfläche bis 2030 unter Schutz zu stellen. Entsprechend verpflichten sich Deutschland und Frankreich zur Stärkung mariner Ökosysteme und nachhaltiger Fischerei, zur Unterstützung von Initiativen für eine wissenschaftsbasierte Meerespolitik, zur Entwicklung nachhaltiger KI für den Ozean, zur Dekarbonisierung der Schifffahrt und zu einer ambitionierten Umsetzung des EU-Ozeanpaktes.

Außerdem verabreden beide Regierungen, das Problem von versenkter Munition anzugehen. Dabei sollen innovative Technologien und Methoden für die sichere Bergung und Entsorgung von Munition vom Meeresboden entwickelt und erprobt werden. Die Bundesregierung hat bereits das weltweit erste Programm für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee gestartet, das gute Fortschritte macht und für das 100 Millionen Euro vorgesehen sind. In dem gerade von der EU Kommission veröffentlichten EU Ozeanpakt ist zudem die Entwicklung einer EU-weiten Strategie zur Munitionsbergung vorgesehen.

Im französischen Nizza findet bis zum 13. Juni die UN-Ozeankonferenz statt. Erwartet wird die Verabschiedung einer Erklärung im Konsens, die zusammen mit einer Liste freiwilliger Verpflichtungen der Staaten den „Meeresaktionsplan von Nizza“ bilden wird.