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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Für einen sicheres Aufwachsen

Mecklenburg-Vorpommern bekommt erstes Kinderschutzgesetz

Schwerin – Die Landesregierung brachte heute im Landtag einen Gesetzentwurf für das erste eigenständige Kinderschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. „Wir wollen so die passenden Rahmenbedingungen und moderne Strukturen im Land schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen gesund und sicher aufwachsen können“, erklärte Drese bei der Einbringung.

Drese führte an, dass sich der Kinderschutz zunehmend mehr Herausforderungen ausgesetzt sehe. So bleiben insbesondere die Fallzahlen der Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung auf einem auch bundesweit hohen Niveau. „5.256 solcher Verfahren wurden allein im Jahr 2023 durchgeführt. In gut 40 Prozent der Fälle lag ein erzieherischer Hilfebedarf vor. In 31,8 Prozent, also 1.673 Fällen, wurde gar eine akute oder latente Gefährdung festgestellt“, erklärte Drese.

„Das sind Zahlen die wir zum Anlass nehmen, um mit dem neuen Kinderschutzgesetz umfassende Änderungen an den Strukturen im Land vorzunehmen“, unterstrich die Ministerin. Insbesondere fachübergreifende Prozesse und Kooperationen sollen so ausgebaut werden, damit die Akteure alle Ebenen künftig noch besser zusammenwirken können. „Deshalb planen wir die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz zur Verzahnung beitragen wird“, so Drese weiter.

Angesiedelt wird diese beim Landesjugendamt. „Auch hier gibt es entscheidende Änderungen, denn das derzeit noch beim Kommunalen Sozialverband angesiedelte Landesjugendamt soll zum 01.01.2026 zurück in Landeshand überführt werden“, erläuterte Drese.

Das bedeute, dass künftig wieder alle Leistungen für die Jugendhilfeträger aus einer Hand erfolgen können und kinderschutzrechtliche Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung, bei Ausnahmegenehmigungen nach dem Kindertagesförderungsgesetz oder bei Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden.

Abgerundet wird das Gesetz zudem durch Maßnahmen zur Verbesserung der Handlungssicherheit der Fachkräfte, durch eine verstärkte Kooperation und eine kontinuierliche Qualifizierung. Insgesamt stellt das Land für die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes knapp 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

„Das ist gut angelegtes Geld und eine Investition in die sichere Zukunft unserer Kinder. Denn es wird Zeit, dass wir mit einem eigenen Kinderschutzgesetz die umfassende Förderung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen“, schloss Drese.

Änderung des Sportfördergesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute die Änderung des Sportfördergesetzes M-V beschlossen. „Mit dieser Anpassung ist es uns gelungen, dass nun auch das Sportgymnasium in Rostock den sogenannten Schul- und Internatslastenausgleich erhält. Damit können wir künftig auch die Eltern unserer Rostocker Sporttalente bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, erklärte Sportministerin Stefanie Drese.

Dass dies bisher nur an den „Eliteschulen des Sports“ in Schwerin und Neubrandenburg gelang, liegt an den unterschiedlichen Trägerstrukturen. „Während diese Standorte kommunal getragen werden, befindet sich das Rostocker Sportgymnasium in freier Trägerschaft durch das CJD. Nach alter Gesetzeslage bestand für das Sportgymnasium in Rostock kein Anspruch auf die Geltendmachung des Internatslastenausgleichs gegenüber den entsendenden Landkreisen und kreisfreien Städten“, erklärte die Ministerin und dankte den Kommunen dafür, dass es gemeinsam gelungen sei, eine Lösung zu finden.

„Vor dem Hintergrund, dass die drei Sportgymnasien überregionale Bedeutung haben und im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die perfekten Bedingungen für unsere talentierten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler schaffen, ist die heutige Gesetzesänderung also dringend nötig gewesen“, unterstrich Drese. So profitieren die Sporttalente in Rostock weiterhin von einer guten Förderung, aber ohne eine weiter steigende finanzielle Belastung für die Eltern.

Dies trage zudem dazu bei, den Rostocker Sportstandort mit seinen Bundesstützpunkten insgesamt zu stärken und eine Abwanderung junger Talente zu verhindern. „Wir können stolz sein auf die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, die alle drei Standorte hervorgebracht haben und in ihrer Laufbahn unterstützen. Das wollen wir als Land auch angemessen unterstützen“, hob die Ministerin hervor.

So habe das Land bereits 2024 und 2025 zusätzliche Mittel bereitgestellt um dafür zu sorgen, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben. Dies sei auch für die Folgejahre geplant, rund 300.000 Euro stehen hierfür jährlich dann zusätzlich zur Verfügung.

Drese: „Mit dieser beabsichtigten Unterstützung und vor allem mit der heutigen Änderung des Sportfördergesetzes sorgen wir nun dafür, dass Sport auf höchstem Niveau und unter gleichen Bedingungen möglich bleibt – für alle Schülerinnen und Schüler und unabhängig vom Standort.“

Sondervermögen schafft Sicherheit für unsere Krankenhäuser

Schwerin – In einem Investitionsgipfel einigte sich die Landesregierung gestern auf die Verwendung der Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen der Bundesregierung. Rund 1,93 Milliarden Euro erhält Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Topf, gestreckt über zehn bis zwölf Jahre. Gesundheitsministerin Stefanie Drese zeigte sich erfreut über die Ergebnisse: „Dass unsere Krankenhausinfrastruktur mit insgesamt 250 Millionen Euro Berücksichtigung findet, schafft Sicherheit für unsere Krankenhäuser in finanziell schwierigen Zeiten“, so die Ministerin.

Das Sondervermögen fließe dabei insbesondere in den Krankenhaustransformationsfonds, mit dem die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform finanziert werden sollen. „Mit der Entscheidung des gestrigen Gipfels steht dabei fest, dass die Krankenhäuser keine Eigenanteile für den Transformationsfonds mehr aufbringen müssen – dieser kann nun vollständig über Landesmittel und Mittel des Sondervermögens gedeckt werden“, erklärte Drese.

Aus Sicht Dreses sei das ein enormer Gewinn und zugleich eine Erleichterung für die Krankenhäuser im Land, die neben finanziellen Freiräumen nun auch mehr Planungssicherheit gewinnen. „Als Land stehen wir dabei gemeinschaftlich hinter unseren Kliniken, auch das hat der Investitionsgipfel deutlich gezeigt“, so Drese weiter.

Drese: „Zugleich ebnen wir mit dieser Investitionsentscheidung den Weg in die anstehende Krankenhausreform, um unsere Krankenhauslandschaft nachhaltig und zukunftsfest weiterzuentwickeln.“

Schwesig: Wir investieren in die Zukunft des Landes

Schwerin – Auf dem gestrigen Investitionsgipfel haben sich Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften auf den MV-Plan 2035 verständigt. Der Plan enthält Eckpunkte und Planzahlen, wie die für Länder und Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden sollen.

Wichtigster Schwerpunkt ist die Bildung. „Unser Land setzt seit vielen Jahren einen Schwerpunkt bei guter Bildung von Anfang an. Wir haben die Kitas beitragsfrei gemacht. Wir haben neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Und wir haben gemeinsam mit der kommunalen Ebene mehr als eine Milliarde Euro in die Sanierung und den Neubau von Schulen investiert“, bilanzierte Schwesig bei der Vorstellung der Ergebnisse im Landtag.

Noch seien aber nicht alle Schulen im Land saniert. „Zu guter Bildung gehören moderne Schulgebäude mit entsprechender digitaler Ausstattung, in denen die Schülerinnen und Schüler und auch ihre Lehrerinnen und Lehrer beste Bedingungen vorfinden. Und deshalb haben wir gestern vereinbart, noch einmal 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen einzusetzen, damit bis 2035 wirklich alle Schulen des Landes modernisiert werden können“, so Schwesig. Das gelte für Schulen in kommunaler wie auch in privater Trägerschaft.

Der gestern vereinbarte MV-Plan sehe weiterhin Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Energiewende und die Digitalisierung vor. Auch Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehren und Sport sollen profitieren. „Die Botschaft des MV-Plans ist. Wir wollen gemeinsam in Wirtschaft, Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Gesundheit investieren.“

Schwesig: MV profitiert von Erhöhung des Mindestlohns

Schwerin – Nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes profitiert Mecklenburg-Vorpommern am stärksten von allen Bundesländern von der vorgesehenen Mindestlohnerhöhung in Deutschland.

Demnach würde die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 rund 17 Prozent der Beschäftigten in Deutschland besserstellen. In Mecklenburg-Vorpommern würden sogar 22 Prozent einen höheren Stundenlohn erhalten.

„Für gute Arbeit müssen faire Löhne gezahlt werden. Insbesondere Ostdeutsche und Frauen werden von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Es geht um ein besseres Einkommen für die Menschen, die hart arbeiten. Und um Wertschätzung für die Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagte Ministerpräsidentin Schwesig.

Der Vorschlag der Mindestlohnkommission sieht eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 vor.

Brückenbau in Loitz

Brücke über den Ibitzgraben in der Altstadt von Loitz wird neu gebaut

Loitz – Die Stadt Loitz plant, die Brücke über den Ibitzbach in der Altstadt neu zu bauen. Die so genannte Ibitzbrücke gegenüber der Grundschule ist in schlechtem Zustand und überdies für den Radverkehr nicht geeignet.

Als Ersatz ist ein neues Brückenbauwerk nach aktuellem Regelwerk für den Geh- und Radverkehr vorgesehen. Die Gesamtkosten werden bei rund 220.000 Euro liegen, wovon etwa 207.000 Euro aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune bereitgestellt werden.
Die neue Brücke soll noch in diesem Jahr fertig sein.

Die Zukunft fährt elektrisch

Land fördert Antriebswende auf der Schiene – Offizieller Start für die nächste Ausbaustufe im Verkehrsvertrag Westmecklenburg II – Land fördert zentrale Infrastrukturmaßnahme in Parchim

Parchim – Im Rahmen einer feierlichen Sonderfahrt von Schwerin nach Parchim haben heute das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, die ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH und die ODIG – Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbh* den offiziellen Startschuss für die bevorstehende Betriebsaufnahme im Verkehrsvertrag „Westmecklenburg II“ (WMB II) gegeben.

Einen besonderen Höhepunkt bildete die feierliche Übergabe des Zuwendungsbescheids in Höhe von 11.111.767,90 Euro durch Staatssekretärin Ines Jesse (Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V) und Daniel Bischof (Geschäftsführer der VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH) an die Geschäftsführung der ODEG und ODIG. Die Mittel sind für die umfassende Erweiterung der ODIG-Instandhaltungswerkstatt in Parchim bestimmt – ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung des künftigen Einsatzes der neuen batterieelektrischen Triebzüge vom Typ Stadler FLIRT Akku (engl.: Battery Electric Multiple Unit, kurz: BEMU). *ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der ODEG

Staatssekretärin Ines Jesse betont: „Mit der Förderung einer modernen Instandhaltungswerkstatt setzen wir einen wichtigen Impuls für die leistungsfähige und zukunftsfeste Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern. Ab Dezember 2027 ist der schrittweise Einsatz emissionsfreier batterieelektrischer Züge vorgesehen. Damit diese Fahrzeuge zuverlässig gewartet werden können, investieren wir schon heute in den Ausbau des Standorts in Parchim sowie in zusätzliche Gleisanlagen und Abstellflächen. Mit der modernen und erweiterten Werkstatt werden zukunftsfeste Arbeitsplätze in der Region erhalten und geschaffen.“

Fakten zum neuen Verkehrsvertrag und den Fahrzeugen

  • Laufzeit: 15 Jahre (Dezember 2025 bis Dezember 2040)
  • Linien: RB13 Rehna – Schwerin – Parchim, RB14 Parchim – Hagenow Stadt (Option bis Zarrentin), RB15 Waren (Müritz) – Inselstadt Malchow und RB19 Parchim – Plau am See, jährlicher Saisonverkehr auf der mecklenburgischen Südbahn von Malchow bzw. Parchim nach Plau am See
  • Fahrzeuge ab Dezember 2025: 12 modernisierte Dieseltriebzüge vom Typ Regioshuttle
  • Umstellung der Zugflotte ab Dezember 2027: 14 neue batterieelektrische Züge vom Typ Stadler FLIRT Akku
  • Technische Details: Höchstgeschwindigkeit 140 km/h, Batteriebetrieb und Oberleitungsmodus, Außendesign in Landesfarben
  • Investitionen in Parchim: 11 Millionen Euro für die Werkstattumstellung auf BEMU, zusätzliche Investitionen in Gleisanlagen und Ladeinfrastruktur
  • Werkstattausbau: Neubau einer Werkstatthalle (60,5 m x 13 m) mit Grube, Dacharbeitsstand und Batterieladeraum, zwei Schnell-Ladestationen, sechs Ladeplätze in der Abstellung, Erweiterung der Waschanlage und Verwaltungstrakte

35 Jahre Landesfußballverband M-V

Rostock – Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV M-V) feiert heute sein 35-jähriges Jubiläum und dreieinhalb Jahrzehnte erfolgreiche Vereinsgeschichte. So ist der LFV mit 86.000 Mitgliedern mittlerweile der mit Abstand größte Sportfachverband des Landes. Die Mitgliederzahl konnte in den vergangenen Jahren stetig erhöht werden, es gab teilweise Zuwächse im zweistelligen Prozentbereich.

Sportministerin Stefanie Drese kam heute zum gratulieren nach Rostock und lobte die erfolgreiche Verbandsarbeit. „Das ist großartig, kommt nicht von Ungefähr und verdient viel Anerkennung. Insbesondere bei der Bewegungsförderung im Kinder- und Jugendbereich hat sich der LFV M-V Rang und Namen gemacht, ist zum Vorreiter geworden und hat über die Jahre hinweg für viele Kinder den Weg in den Sport geebnet“, erklärte die Ministerin.

Drese nutze ihr Grußwort auch, um den Verantwortlichen für das jahrelange ehrenamtliche Engagement zu danken. „Der Landesfußballverband ist unglaublich aktiv bei der Förderung und Stärkung des Ehrenamtes im Sport. Die Wertschätzung dieser freiwilligen Arbeit kann gerade in der aktuellen Zeit nicht hoch genug ausfallen. Ich möchte mich darum ausdrücklich für die tolle Arbeit in den Sportvereinen im Land bedanken“, unterstrich sie.

Ehrenamt brauche aber auch Hauptamt, ergänzte Drese. „Denn alles kann nicht durch freiwillige Arbeit geleistet werden. Als Land stellen wir im Rahmen der Sportförderung deshalb seit dem vergangenen Jahr jährlich Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Förderung von Trainerinnen und Trainern, Vereinssportlehr*innen oder auch Vereinsberater*innen und Sportkoordinator*innen zur Verfügung, damit ihnen die finanzielle Wertschätzung zukommt, die sie auch verdienen.“