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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Veränderungen im öffentlichen Dienst

Christian Pegel: „Öffentlicher Dienst wird gerechter, fürsorglicher und zukunftsfähiger“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute dem Kabinett die Reformideen des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes vorgestellt. Die Änderungen zielen auf eine Modernisierung der Verwaltung, eine Erleichterung der Personalgewinnung und eine höhere Flexibilität beim Einsatz von Beamtinnen und Beamten in Land und Kommunen.

„Wir brauchen leistungsfähige Verwaltungen, die auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben, insbesondere im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Mit der Reform setzen wir gezielt dort an, wo Modernisierung und Attraktivitätssteigerung notwendig sind“, betont Minister Christian Pegel.

Wahlfreiheit für Beamte bei der Beihilfe

Zudem wird ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt: Mit dem neuen Gesetzentwurf soll die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt werden. Beamtinnen und Beamte im Nordosten erhalten damit, wie bereits in mehreren anderen Bundesländern – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen – die Wahlfreiheit bei ihrer Krankenversicherung.

Künftig können sie sich zu Beginn ihres Beamtenverhältnisses entscheiden, ob sie wie bisher die individuelle Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen oder stattdessen die pauschale Beihilfe wählen möchten. Bei Letzterer beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer selbst abgeschlossenen Krankenvollversicherung, beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

„Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und machen den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern moderner, zukunftsfähiger und deutlich attraktiver – insbesondere für diejenigen, die sich eine unkomplizierte und solidarisch finanzierte Krankenversicherung wünschen“, so Minister Christian Pegel.

Neue Wege in der Personalauswahl

Mit der gesetzlichen Zulassung eignungsdiagnostischer Instrumente – etwa strukturierter Interviews oder Assessment-Center – wird die Personalauswahl künftig moderner und fundierter gestaltet: „Wir setzen auf Qualität bei der Auswahl unserer Beschäftigten. Wissenschaftlich geprüfte Verfahren bringen uns hier einen echten Mehrwert“, so Pegel.

Zur Stärkung der Personalgewinnung und -bindung wurden neue Wege für den Zugang zum Beamtenverhältnis eröffnet. Besonders hervorgehoben wird dabei die neue Experimentierklausel für die Laufbahn des Technischen Dienstes. Künftig kann in bestimmten Bereichen die Laufbahnbefähigung über ein geeignetes Studium und eine praxisbezogene Einführung während der Probezeit erlangt werden – ein längere Zeit andauernder Vorbereitungsdienst nach dem Studium zum Erlangen der vollwertigen beamtenrechtlichen Anerkennung ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Zudem erleichtert das neue Gesetz den Wechsel von Kommunalbeamtinnen und -beamten in den Landesdienst sowie die Übernahme von Berufssoldatinnen und -soldaten in ein Beamtenverhältnis ohne laufbahnrechtliche Probezeit.

„Diese Öffnungsklauseln sind ein deutliches Signal: Wer Kompetenzen mitbringt, findet bei uns unkomplizierte Wege in die Verwaltung. Damit reagieren wir auf den Fachkräftemangel mit modernen Lösungen“, so der Minister.

Weitere Änderungen umfassen u.a. eine Zuverlässigkeitsprüfung auch bei Versetzungen und Wiedereinstellungen in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes und besonderen Verwendungen des Justizdienstes (§ 12a) und die Verringerung der Regelaltersgrenze im Feuerwehrdienst auch bei Ableisten von 24-Stunden-Diensten (§ 114). Damit werden Mitglieder der Berufsfeuerwehren, die 24-Stunden-Dienste leisten, künftig genauso behandelt wie Einsatzkräfte, die mit wechselnden Schichten beispielsweise in Nacht- und Wochenenddiensten stark belastet werden und deshalb in die Altersruhe eintreten können.

„Wir brauchen kluge Köpfe in der Verwaltung – und dafür müssen wir ihnen den Einstieg erleichtern, ohne auf Qualität zu verzichten. Die Verwaltung soll ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Mit diesen Maßnahmen steigern wir die digitale Effizienz der Verwaltung und sorgen zugleich für gerechtere Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst – insbesondere in fordernden Berufen wie dem Feuerwehrdienst“, erläutert Pegel.

Die Reform des Landesbeamtengesetzes ist Teil der Strategie der Landesregierung zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung als moderner, bürgernaher und attraktiver Arbeitgeber.

Klarere Regeln im Disziplinarrecht

Mit einer gezielten Weiterentwicklung des Landesdisziplinargesetzes sowie einer vorgezogenen Regelung von Mutterschutz und Elternzeit stärkt die Landesregierung zudem die rechtliche Klarheit im öffentlichen Dienst und verbessert gleichzeitig den Schutz von Beamtinnen in besonderen Lebenssituationen.

Außerdem wird mit einer Neuregelung in § 34 des Landesdisziplinargesetzes sichergestellt, dass Disziplinarverfahren nicht automatisch enden, wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ausläuft. „Wenn unmittelbar danach ein Beamtenverhältnis auf Probe beim gleichen Dienstherrn beginnt, kann das Verfahren nun fortgeführt werden. Damit verhindern wir rechtliche Lücken und stärken die Integrität des Dienstrechts“, sagt der Minister weiter.

Verbesserung bei Mutterschutz und Elternzeit

Darüber hinaus setzt das Innenministerium eine wichtige sozialpolitische Maßnahme bereits vorzeitig um: „Wir greifen einer geplanten Änderung im Landesbeamtengesetz vor und wenden ab sofort per Erlass die Regelungen des Bundes zu Mutterschutz und Elternzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern an. Insbesondere bei Fehlgeburten sorgt dies für mehr Schutz für betroffene Beamtinnen“, erklärt Christian Pegel.

Diese Vorgriffsregelung tritt unmittelbar in Kraft und bleibt gültig, bis die entsprechende Gesetzesänderung im Landesbeamtengesetz offiziell umgesetzt ist.

„Unser Ziel ist klar: Ein öffentlicher Dienst, der gerecht, fürsorglich und zukunftsfähig ist“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Rechtssicherheit im Beurteilungswesen

Ein wesentlicher Baustein der Reform betrifft klare rechtliche Grundlagen für zentrale Personalentscheidungen.

„Damit folgen wir höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Dienstliche Beurteilungen dienen als Grundlage für Beförderungen und Auswahlentscheidungen. Durch klare und verlässliche Rechtsgrundlagen schaffen wir mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Beamtinnen und Beamte sowie für die Verwaltung“, so Pegel weiter.

Ein neuer Absatz im Beurteilungsrecht stellt klar, dass persönliche Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft oder sexuelle Identität keinen Einfluss auf dienstliche Beurteilungen haben.

„Diskriminierung darf in unserer Verwaltung keinen Platz haben. Jeder Mensch hat das Recht, allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt zu werden – nicht nach Herkunft oder Lebensweise“, so Christian Pegel. „Das ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch des Grundgesetzes.“

Schwesig: Segelland MV zeigt, was es kann

Insel Rügen – Ministerpräsidentin Manuel Schwesig hat heute zum Abschluss ihrer MV-Tour den Sail Grand Prix in Sassnitz besucht. „Wir freuen uns, dass dieser hochkarätige Segelwettbewerb bei uns in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet“, sagte sie.

Die Wahl auf Sassnitz als Austragungsort sei nicht nur getroffen worden, weil es dort eine tolle Kulisse mit Buchenwäldern, Kreidefelsen und Badestränden gibt, sondern vor allem wegen der hervorragenden Segelbedingungen.

„Sassnitz bietet hervorragende Bedingungen und eine tolle Kulisse für den Sail GP. Einmal mehr zeigen wir, was das Segelland Mecklenburg-Vorpommern kann. Der Wettbewerb ist beste Werbung für den Segelsport und für unser Land“, betonte die Ministerpräsidentin.

So wie Sassnitz bringe auch Warnemünde hervorragende Voraussetzungen als Austragungsort der olympischen und paraolympischen Segelwettbewerbe mit. „Wenn Deutschland für Olympia ins Rennen geht, dann mit Rostock-Warnemünde als Austragungsort der Segelwettbewerbe. Dafür setzen sich das Land, die Hansestadt Rostock, der Landessportbund und viele Segelbegeisterte in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam ein“, sagte sie.

Land unterstützt Tierheime in M-V mit 200.000 Euro

Insel Rügen – Auch in diesem Jahr fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die Arbeit der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen im Land mit erheblichen Mitteln. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird am  16. August 2025 im Tierheim Sagard insgesamt acht Zuwendungsbescheide mit einem Fördervolumen von rund 200.000 Euro übergeben.

„Unsere Tierheime leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie nehmen Fundtiere, beschlagnahmte und verletzte Tiere auf und geben ihnen eine sichere Unterkunft. Mit unserer Förderung wollen wir diese wichtige Arbeit unterstützen und die oft schwierigen Rahmenbedingungen verbessern“, betonte der Minister im Vorfeld Übergabe.

Die Mittel stammen aus der Tierheim-Förderrichtlinie M-V und decken bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie fließen in diesem Jahr unter anderem in den Bau und die Sanierung von Katzenstationen, Quarantäneeinrichtungen, Gehegen und Elektroanlagen.

Gastgeber der Veranstaltung ist Tierarzt Marco Nieburg, der neben seiner Praxis auf Rügen die Tierheime in Sagard und Sassnitz betreibt. „Die Förderung gibt Planungssicherheit und ermöglicht den Einrichtungen tiergerecht weiterzuentwickeln. Davon profitieren Tiere und Mitarbeitende gleichermaßen“, so Backhaus.

Seit 1993 unterstützt das Land die Tierheime regelmäßig. In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 3,9 Millionen Euro investiert, denen ein Antragsvolumen von mehr als 9,2 Millionen Euro gegenüberstand – ein deutliches Zeichen für den hohen Bedarf an Unterstützung.

Gefördert werden Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, sichergestellten oder hilflosen Wildtieren dienen. Voraussetzung ist die Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Vorschriften. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt nach Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsbehörde.

Ausbildung und duales Studium bei der Steuerverwaltung

Jetzt bewerben

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern sucht Nachwuchs für die Steuerverwaltung: Ab sofort sind Bewerbungen für die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Dienst) sowie für das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt (gehobener Dienst) möglich. Bewerbungen können bis zum 30. November 2025 eingereicht werden.

„Die Arbeit in der Steuerverwaltung ist abwechslungsreich, sicher und bietet echte Perspektiven. Wer sich für diesen Weg entscheidet, wird Teil der Modernisierung unserer Verwaltung. Dafür brauchen wir Leute, die sich einbringen und später im Berufsleben Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen als verlässliche Partner zur Seite stehen“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Die Steuerverwaltung des Landes bietet zwei Karrierepfade:

  • zweijährige Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (LG 1, 2. Einstiegsamt): Praxisnah, kompakt und mit einer monatlichen Besoldung von ca. 1.478 € brutto bietet sie ideale Bedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss.
  • dreijähriges duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt (LG 2, 1. Einstiegsamt): Wer die Hochschul- oder Fachhochschulreife mitbringt, kann Theorie und Praxis optimal verbinden – bei monatlich rund 1.534 € brutto bereits im Studium.

In beiden Laufbahnen erwarten die Nachwuchskräfte ein modernes Arbeitsumfeld, strukturierte Betreuung, ein iPad zur Verfügung sowie flexible Arbeitszeitmodelle. Nach dem erfolgreichen Abschluss bestehen sehr gute Übernahmechancen in ein unbefristetes Beamtenverhältnis. Das Einstiegsgehalt liegt dann je nach Laufbahn bei rund 2.990 € bzw. 3.320 € (brutto, zzgl. Familienzuschläge).

Für den Ausbildungs- und Studienbeginn im Herbst 2026 stehen insgesamt 96 Plätze zur Verfügung – je 48 im mittleren und gehobenen Dienst. Eine Bewerbung ist ab sofort online über das Karriereportal MV möglich.

Senkung der Energiekosten und Infrastrukturausbau

Göhren-Lebbin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Rahmen ihrer MV-Tour ein Gespräch mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern geführt.

„Wir sind uns einig, dass die Wirtschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten entlastet werden müssen. Die Landesregierung setzt sich seit jeher für preiswerte Energie ein. Es ist gut, dass die Bundesregierung zum 1. Januar 2026 die Gaspreisspeicherumlage abschaffen will und die Netzkosten absenken will. Die Landesregierung und die Kammern im Land sind sich aber einig, dass auch die versprochene Absenkung der Stromsteuer kommen muss. Die Energiekosten sind ein wichtiger Faktor im internationalen Wettbewerb“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an das Gespräch in Göhren-Lebbin.

Ein weiteres Thema des Gespräches war die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur. „Wir haben als Landesregierung sehr bewusst die Kommunen, die Wirtschaft und die Gewerkschaften bei der Festlegung der Schwerpunkte des MV-Plans einbezogen. Mit dem Schulbau, der Sanierung von Straßen und Radwegen, dem Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Modernisierung der Krankenhäuser setzen wir klare Schwerpunkte. All das soll unsere Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern“, sagte die Ministerpräsidentin.

Regierung und Wirtschaft seien sich einig, dass möglichst viele Aufträge an heimische Unternehmen gehen sollen. „Dazu haben wir heute vereinbart, dass ein Investitionsbeirat eingerichtet werden soll. An ihm werden für die Landesregierung der Wirtschaftsminister, der Finanzminister, der Innenminister und der Chef der Staatskanzlei teilnehmen. Die Kammern haben heute ihre Mitwirkung zugesagt. Wir werden auch die Unternehmensverbände und Gewerkschaften dazu einladen“, informierte die Ministerpräsidentin.

„Die Industrie- und Handelskammern im Land begrüßen das Tempo, dass die Ministerpräsidentin beim MV-Plan macht. Wir sind uns auch in anderen zentralen Fragen überaus einig. So fordern wir gemeinsam die Bundesregierung auf die Strompreise für alle spürbar zu senken. Bei den Netzentgelten und der Gasspeicherumlage sind wir auf dem richtigen Weg. Auch die Stromsteuer muss sinken. Außerdem fordern Land und Kammern, dass der Bund mehr in unsere Häfen investiert. Sie sind Mecklenburg-Vorpommerns Tor zur Welt und deshalb für die Wirtschaft so wichtig“, erklärte der Präsident der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Krister Hennige als Sprecher der Industrie- und Handelskammern im Land.

„Landesregierung und Wirtschaft ziehen an einem Strang. Gemeinsam werden wir zügig die Ergebnisse des Investitionsgipfels umsetzen. Das Handwerk begrüßt die Beibehaltung der losweisen Vergaben. So können unser Handwerk und der Mittelstand die Aufträge hier im Land generieren. Außerdem befürworten wir den Aufbau von lokalen Netzen und genossenschaftlicher Energiewirtschaft, das „Energy-Sharing“. So kann in MV erzeugte Energie kostengünstig im Bundesland weitergegeben werden“, sagte der Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Axel Hochschild für die Handwerkskammern im Land.

Partnerbetrieb des Biosphärenreservates Südost-Rügen

Hofladen Klein Stresow wird neuer Partnerbetrieb des Biosphärenreservates Südost-Rügen

Klein Stresow – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute das Café und Hofladen Klein Stresow offiziell als Partnerbetrieb des Biosphärenreservates Südost-Rügen ausgezeichnet. Die Urkunde übergab er im Rahmen des jährlichen Partnertreffens der Initiative, zu der mittlerweile 28 Unternehmen gehören, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region einsetzen.

Das Café und der Hofladen liegen idyllisch im Feriendorf Klein Stresow und sind mit regionalen Produkten, selbstgebackenem Kuchen und einem Panoramablick auf die Boddenlandschaft längst ein Geheimtipp für Einheimische und Touristen – besonders für Radfahrer auf der Strecke zwischen Lancken-Granitz und Lauterbach. Betreiberin Eva-Maria Jens setzt konsequent auf Nachhaltigkeit: kurze Lieferketten, enge Kooperationen mit lokalen Produzenten, energieeffiziente Technik, naturnahe Flächengestaltung und soziale Verantwortung prägen das Konzept.

„Die Partnerbetriebe sind wichtige Botschafter unserer Region“, betonte Minister Backhaus. „Sie zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und ökologische Verantwortung Hand in Hand gehen können.“

Im Anschluss an die Auszeichnung führte die Veranstaltung zu den Flächen der Genusslandschaft Rügen bei Muglitz. Das ebenfalls zertifizierte Partnerunternehmen betreibt auf rund 200 Hektar ökologischen Landbau und engagiert sich für den Erhalt der Artenvielfalt. Mit Projekten wie dem Anlegen von Blühstreifen, dem Pflanzen von Obstbäumen und der Verarbeitung eigener Ernte zu hochwertigen Produkten wie Bio-Cidre, Mehlen und Ölen wurde die Genusslandschaft Rügen 2025 bereits mit dem Landespreis „Bestes Bio aus MV“ und dem Umweltpreis des Landtages geehrt.

Die Partnerinitiative des Biosphärenreservates Südost-Rügen besteht seit 2011 und umfasst touristische Anbieter, Produzenten regionaler Lebensmittel und Dienstleister. Gemeinsam setzen sie sich für umweltfreundliches Wirtschaften, die Stärkung der regionalen Identität und die Sensibilisierung von Einheimischen und Gästen für den Naturschutz ein.

Landgestüt Redefin: Matthias Munz übernimmt Interimsgeschäftsführung

Redefin – Das Landgestüt Redefin erhält eine neue Interimsgeschäftsführung. Herr Matthias Munz übernimmt ab dem 13. August 2025 die Leitung des Gestüts, bis eine dauerhafte Neubesetzung der Geschäftsführung im Zuge der geplanten Neuausrichtung erfolgt.

Die Bestellung war erforderlich, da die bisherige kommissarische Geschäftsführerin aus gesundheitlichen Gründen ihre Aufgaben nicht weiter wahrnehmen kann. Bei der Vergabe des Dienstleistungsauftrages hatte sich Herr Munz nicht nur wegen des wirtschaftlichsten Angebotes durchgesetzt. Herr Munz verfügt auch über umfassende Erfahrung in der Führung von Organisationen, konnte bereits erfolgreiche Tätigkeiten im Interimsmanagement nachweisen. Zudem besitzt auch  detaillierte Kenntnis des Landgestüts Redefin sowie seiner Strukturen. Herr Munz hatte das Gestüt nämlich bereits in den vergangenen Monaten bei der strategischen Neuausrichtung beraten.

„Mit Herrn Munz gewinnen wir für die Übergangszeit eine Führungspersönlichkeit, die die besonderen Anforderungen des Landgestüts kennt und die anstehenden Aufgaben mit Erfahrung, Tatkraft und Augenmaß angehen wird“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Er wird den Betrieb in einer wichtigen Phase stabil führen und die Grundlage für eine erfolgreiche Weiterentwicklung schaffen.“

Das Landgestüt Redefin bleibt während der Übergangsphase uneingeschränkt geöffnet. Veranstaltungen, Ausbildungsangebote und der laufende Betrieb werden wie geplant fortgeführt.

Fischereiabgabe in MV ab 1. September 2025 für alle verpflichtend

Schwerin – Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).

Die Abgabe beträgt derzeit:

  • 10 Euro pro Jahr für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fischereischeins,
  • zusätzlich 5 Euro bei Nutzung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein).

So kann die Abgabe gezahlt werden:

  1. Vor Ort bei den örtlichen Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Nachweis (Abgabemarke auf separatem Formular) muss beim Angeln mitgeführt werden.
  2. Online über den Shop der oberen Fischereibehörde unter https://erlaubnis.angeln-mv.de – rund um die Uhr, auch per Smartphone. Die Zahlung ist per PayPal oder Kreditkarte möglich. Das erzeugte Dokument ist elektronisch bei Kontrollen vorzuzeigen.

Über den Online-Shop können auch Küstenangelerlaubnisse und zeitlich befristete Fischereischeine erworben oder verlängert werden.