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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Barrierenabbau in Wohnungen

Schwerin – Neben den rund 38 Millionen Euro zinslosen Darlehen für die Modernisierung und den Barrierenabbau in Wohnungen stellt das Land im Jahr 2022 auch rund drei Millionen Euro Zuschussmittel für Investitionen bereit, um Wohnungen barrierearm oder sogar barrierefrei umzubauen. Insbesondere Senioren, Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kindern sollen diese zu Gute kommen.

Gefördert wird der Umbau in Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit Zuschüssen bis zu 30 Prozent der Umbaukosten, höchstens jedoch 4.500 Euro je Wohnung. Der Zuschuss kann auch höher ausfallen, wenn die Wohnung barrierefrei und rollstuhlgeeignet umgebaut werden soll.

„Was genau umgebaut werden soll, orientiert sich am individuellen Bedarf der Eigentümer. Das Spektrum der Möglichkeiten ist recht groß. Es reicht vom stufenlosen Hauseingang über Lifte, rutschhemmende Bodenbeläge und die Entfernung von Schwellen und Vergrößerung von Türöffnungen bis hin zur bodengleichen Dusche“, nennt Landesbauminister Christian Pegel Beispiele für Vorhaben, die gefördert werden können.

„Das Förderangebot ist für alle interessant, die ihre eigenen vier Wände umbauen wollen, um den Alltag zu erleichtern und den Wohnkomfort zu verbessern oder um frühzeitig bauliche Vorsorge für das Alter zu treffen“, führt Christian Pegel weiter aus.

Antragsberechtigt sind auch Mieter, die mit Zustimmung des Eigentümers bauliche Maßnahmen durchführen wollen. Anträge sind an das Landesförderinstitut zu richten. Dort können sich potenzielle Antragsteller auch beraten lassen. Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch auf den Webseiten des Bauministeriums M-V.

Studium in der Stadt – Arbeiten auf dem Land

Oldenburg: Durch persönliche Kontakte zum Praktikum oder Referendariat aufs Land!

Rostock – Zur 4. Landesweiten Schulmesse in Rostock sind alle Lehramtsstudentinnen und -studenten willkommen. Viele können sich dabei direkt an ihrem Studienort ein Bild von den Schulen im ländlichen Raum machen.

20 Schulen stellen sich am Dienstag, 24. Mai 2022, in der Universitätsstadt vor. Die Messe ist Teil der Veranstaltungsreihe, mit der das Bildungsministerium um Nachwuchslehrkräfte auf dem Lande wirbt.

„In der vergangenen Woche erlebten begeisterte Rostocker Studierende Schulen in der Mecklenburgischen Seenplatte – in dieser Woche kommen die Schulen an die Uni“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wer nicht vor Ort erfahren konnte, wie Schulen mit persönlicher Atmosphäre ein guter Arbeitsort für Lehrkräfte sind, hat nun eine weitere Chance: Vertreterinnen von weiteren ländlichen Schulen zeigen Einstiegsmöglichkeiten und Berufsperspektiven auf, das Bildungsministerium informiert über den Reisekostenzuschuss fürs Praktikum und den Referendarzuschlag für den Vorbereitungsdienst“, erläuterte die Ministerin.

Die teilnehmenden Schulen umfassen alle allgemein bildenden Schularten:

  • Kranichschule Neubrandenburg – Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • Grundschule Boltenhagen
  • Grundschule am Friedenshof Wismar
  • Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“, Wittenförden
  • Regionale Schule mit Grundschule Insel Poel „Prof. Dr. h.c. Dr. h.c. Hans Lembke“ Kirchdorf
  • Regionale Schule „Rudolf Tarnow“ Boizenburg
  • Regionale Schule Dummerstorf
  • Regionale Schule „Friedrich Rohr“ Grabow
  • Regionale Schule „Wasserturm“ Grevesmühlen
  • Regionale Schule „Siegfried Marcus, Malchin
  • Regionale Schule „Am Wasserturm“ Strasburg
  • IGS „Vier Tore“ Neubrandenburg
  • Reuterstädter Schulcampus Stavenhagen (KGS)
  • Ostseeschule Ückeritz
  • Elbe-Gymnasium Boizenburg
  • Eldenburg-Gymnasium Lübz
  • Goethe-Gymnasium – Musikgymnasium – Demmin
  • Fritz-Greve-Gymnasium Malchin
  • Evangelischer Bildungscampus Dettmannsdorf
  • Schloss Torgelow Privates Internatsgymnasium

Die Schulmesse findet von 14:30-16:30 Uhr an der Universität Rostock im Atrium des Konrad-Zuse-Hauses statt (Albert-Einstein-Str. 22, 18059 Rostock).

Für die Veranstaltungen zur Lehrkräftegewinnung für den ländlichen Raum kooperiert das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB). Eine weitere LehrerbildungsLANDPARTIE wird es für  Studierende der Universität Greifswald geben: vom 30. Mai bis 1. Juni 2022 lernen die jungen Leute dann Schulen in Vorpommern-Greifswald kennen.

Weitere Informationen: www.Lehrer-in-MV.de

Saisonverkehr „Südbahn“ ab dem 25. Mai 2022

Meyer: Touristische Ausflugsziele über den öffentlichen Personennahverkehr besser miteinander vernetzt

Schwerin – Attraktive Ziele entlang der Elde und der Mecklenburger Seenplatte mit Bus und Bahn entdecken  – zwischen dem 25. Mai (Mittwoch) und dem 11. September 2022 bietet der Saisonverkehr auf der „Südbahn“ zusätzliche Angebote.

„Mit dem Saisonangebot werden touristische Ausflugsziele in Mecklenburg-Vorpommern über den öffentlichen Personennahverkehr besser miteinander vernetzt. Gleichzeitig wird die Anreise für Urlauber, Tages- und Fahrradtouristen aus den Metropolregionen erleichtert. Davon profitieren alle, die in der Region wohnen und auch Gäste des Landes, die Mecklenburg-Vorpommern entdecken wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die erweiterten Angebote beziehen sich auf die Regionalbahnlinien 15 (Waren (Müritz) – Inselstadt Malchow – Karow (Meckl) – Plau am See), die Regionalbahn 19 (Parchim – Lübz – Karow (Meckl) – Plau am See) sowie den Bus der Linie 77 (Parchim – Lübz – Plau am See – Karow (Meckl) – Malchow).

Über den Südbahn-Saisonverkehr bedient die RB15 an Samstagen und Sonntagen im Zwei-Stunden-Takt in dieser Saison zusätzlich die Stationen in Alt Schwerin, Karow (Meckl) und Plau am See. Für Reisende aus westlicher Richtung verkehrt die RB 19 dieses Jahr ebenfalls erstmalig im Zwei-Stunden-Takt – und damit mit fast doppelt so vielen Fahrten im Vergleich zum letzten Jahr – mit Halt an den Stationen Parchim, Lübz, Passow (Meckl), Gallin, Karow (Meckl) und Plau am See. Eine Weiterreise ist ohne Umstieg in Parchim von/nach Ludwigslust und Hagenow möglich. Die Züge wechseln zwischen Parchim und Hagenow lediglich ihre Linienbezeichnung.

In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben. Der Zwei-Stunden-Takt der Regionalzüge wird durch das Busangebot der Linie 77 (VLP – Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim) ergänzt. Zusätzlich haben Reisende die Möglichkeit, an den Bahnhöfen in Parchim, Lübz und Plau Rufbusangebote in weitere Orte der Region zu bestellen (Rufbus VLP). „Das Saisonangebot auf der Südbahn ist wichtig für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und stärkt die Destinationen im Binnenland.

Mit wenigen und passenden Umstiegen gelangen Urlauber beispielsweise aus Berlin oder Hamburg mit Bus und Bahn in die Seenplattenregion. Im Juni, Juli und August gilt das 9-Euro-Ticket natürlich auch auf den Linien der Südbahn“, sagte Meyer.

Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 hat die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) im Auftrag des Landes die Verantwortung für die Müritzbahn (RB15) vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen. Das ermöglicht nunmehr die Bestellung des Saisonverkehrs auf der gesamten Südbahn aus einer Hand. Weitere Informationen unter https://suedbahn-saisonverkehr.de/.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Justizministerin Bernhardt: „Psychosoziale Prozessbegleitung muss jetzt gestärkt werden“

Schwerin – Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, bringt jetzt einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die nächste Justizministerkonferenz ein.

„Es muss von der Justizministerkonferenz im Juni ein klares Signal zur weiteren Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung ausgehen. Die aktuelle Bundesregierung muss dieses wichtige Hilfsangebot für Opfer schwerer Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, dringend auf die Agenda nehmen.  Im rot-roten Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema verankert. Im Bund darf die psychosoziale Prozessbegleitung nicht vergessen werden. Daher hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz das Thema für die nächste Konferenz der Justizministerinnen und –minister in Bayern angemeldet“, so Justizministerin Bernhardt.

„Es liegen dem Bundesministerium der Justiz mehrere Bitten der Justizministerkonferenzen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vor, die noch nicht umgesetzt worden sind. Es sollte aber zeitnah und in enger Abstimmung mit den Ländern die vorgeschlagenen Klarstellungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen geprüft und erarbeitet werden.

Wenn die Politik zögert, ist das den Opfern schwerer Straftaten und auch ihren Angehörigen nicht zu erklären. Ich setze mich dafür ein, weitere, besonders schutzbedürftige Personen in den Blick zu nehmen. So sollten die Angehörigen eines Opfers eines vollendeten oder versuchten Tötungsdeliktes ebenfalls in den Kreis der Beiordnungsberechtigten aufgenommen werden. Denn unter Umständen benötigen auch diese Personen psychosoziale Prozessbegleitung.

Auch geht es darum, dass minderjährigen Verletzten von Amts wegen, also nicht erst nach Antrag, eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet wird. In gravierenden Fällen häuslicher Gewalt sollte den Verletzten ebenfalls ein Anspruch auf Beiordnung zustehen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

„Darüber hinaus ist ein weiterer Beschluss zu diesem Thema vom Bundesministerium der Justiz noch nicht abschließend geprüft worden. Vor einem Jahr hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter anderem einstimmig vorgeschlagen, eine Anhebung der Gebührentatbestände in die Überlegungen einzubeziehen. Wenn all diese Punkte aufgegriffen und umgesetzt werden, wird aus meiner Sicht auch die Voraussetzung dafür geschaffen sein, dass die Anzahl der Beiordnungen steigen kann“, ist sich die Ministerin sicher.

Die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird am 1./2. Juni 2022 in Bayern stattfinden.

M-V: Kulturland mit internationalem Ruf

Insel Usedom – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig begrüßte in Peenemünde im Rahmen des Usedomer Musikfestivals das New York Philharmonic Orchestra und hob dabei die Bedeutung Mecklenburg-Vorpommerns als Kulturland hervor.

„Es ist uns eine große Ehre, dass New York Philharmonic, dieses weltberühmte Orchester, bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zu empfangen. Mit ihren Konzerten meldet sich unser Land nach Corona auf der großen Bühne zurück. Ich bin froh, dass wir als Land mit unserer Förderung dazu beitragen konnten“, sagte Schwesig.

Die Regierungschefin betonte: „Wir sind nicht nur Urlaubsland Nummer eins in Deutschland. Wir sind auch Kulturland mit internationalem Ruf. Ich denke an den bevorstehenden Festspielsommer und die Konzerte, Lesungen und Theateraufführungen im ganzen Land. Auch der Einsatz vieler Ehrenamtlicher in Mecklenburg-Vorpommern trägt zu einer vielfältigen Kulturlandschaft bei.“

Angesichts des russischen Angriffskrieges sei es wichtig, ein Zeichen für Frieden, Freiheit und Willkommenskultur zu setzen. Gerade an einem historischen Ort wie Peenemünde, der von den Gräueln der Nationalsozialisten und deren Aufarbeitung erzählt.

„Mecklenburg-Vorpommern freut sich auf Gäste aus Deutschland und aus der gesamten Welt. Die Sonderkonzerte des New York Philharmonic sind eine besondere Gelegenheit, um unsere Gastfreundschaft zu zeigen und uns mit Ländern auszutauschen und zu verbinden – gerade in diesen bewegten Zeiten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Bericht der WELT am Sonntag zurückgewiesen

Schwerin – Regierungssprecher Andreas Timm hat heute den Medienbericht der WELT am Sonntag „Plötzlich will Schwesig schon viel früher von der Klimastiftung gewusst haben“ als falsch zurückgewiesen.

„Die WELT am Sonntag verkürzt und verdreht Fragen und Antworten so, dass hier ein scheinbarer Widerspruch entsteht. Die Staatskanzlei hat nicht behauptet, dass die Ministerpräsidentin erstmals im November 2020 von der Idee zur Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz erfahren hat. Insofern müssen auch keine Angaben korrigiert werden“, erklärte der Regierungssprecher.

Die an uns gerichtete Frage der WELT am Sonntag bzw. der von ihr beauftragten Berliner Rechtsanwaltskanzlei lautete wörtlich: „Wann (genaues Datum) hat die Staatskanzlei seit 2017 oder die Ministerpräsidentin seit Amtsantritt persönlich in welcher Form (schriftlich, telefonisch, per Twitter etc.) gegenüber der Nord Stream AG oder Nord Stream 2 AG Stellung genommen zur Gestaltung der Stiftung?“

„Die Frage der WELT am Sonntag zielt also erkennbar darauf ab, wann sich die Ministerpräsidentin mit Nord Stream über die Gestaltung der Stiftung ausgetauscht hat und dazu Stellung genommen hat. Das war erst am 5.11. der Fall, da erst in diesem Gespräch ein konkreter Austausch stattfand“, stellte der Regierungssprecher fest.

Die Staatskanzlei hat die Frage der WELT am Sonntag deshalb am 8. April 2022 deshalb/wie folgt beantwortet: „Die Gestaltung der Stiftung ist im Vorfeld der Entscheidung Thema der regelmäßigen Gespräche zwischen Landesregierung und Nord Stream gewesen. Die Gespräche wurden überwiegend von Energieminister Pegel geführt. Ministerpräsidentin Schwesig ist am 5.11.2020 und am 16.12.2020 in gemeinsamen Gesprächen über den Vorschlag zur Gründung der Stiftung informiert worden. Dabei war von Anfang an klar, dass eine abschließende Entscheidung nur die Landesregierung und der Landtag treffen können.“

Der Regierungssprecher weiter: „Frau Schwesig hat am Donnerstag die Abläufe transparent dargestellt. Wenn Frau Schwesig darüber berichtet hat, dass der damalige Energieminister Christian Pegel sie erstmals am Rande eines Termins am 15. September 2020 darauf angesprochen hat, dass er die Möglichkeit einer Stiftung prüft, steht das nicht im Widerspruch zu unserer damaligen Antwort. Dass die Ministerpräsidentin am 15. Oktober 2020 die Anlandestation von Nord Stream besucht und dabei auch kurz auf Vertreter von Nord Stream getroffen ist, ist lange bekannt. Ausführliche Gespräche über die Gestaltung der Stiftung gab es mit der Ministerpräsidentin erst ab Anfang November. Die Vorwürfe sind also bösartig konstruiert und falsch“, so der Regierungssprecher.

Im Übrigen seien die Angaben ohne Gerichtsurteil an die WELT am Sonntag übermittelt worden. Fragen zu vermeintlichen Widersprüchen gab es nicht. „Die Landesregierung hat transparent informiert. Daraus konstruierte Widersprüche weisen wir zurück“, so der Regierungssprecher.

Tag der Artenvielfalt

Rostock – Am Sonntag findet der landesweite Zootag der Biodiversität statt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt besucht den Rostocker Zoo und informiert sich über laufende Programme zum Artenschutz.

„Die Tiergärten, Zoos und Aquarien in Mecklenburg-Vorpommern haben sich den Artenschutz stark auf ihre Fahnen geschrieben. Sie sind geradezu prädestiniert, diesen an authentischen Orten einer breiten Öffentlichkeit und allen Altersgruppen auf lebendige Art und Weise nahe zu bringen. Insofern ist ein jährlicher landesweiter Zootag der Biodiversität der richtige Ansatz, diese Aktivitäten zu bündeln und schrittweise weiter auszubauen. Auf die Unterstützung des Landes können die Einrichtungen bei ihren Vorhaben weiterhin zählen“, betont „Landeszoominister“ Dr. Till Backhaus.

Seit 2007 stellt das Land M-V aus Landes- und EU-Mitteln über 79 Millionen Euro für Projekte in den zoologischen Einrichtungen bereit, davon in vielen Fällen für Artenschutzmaßnahmen. Darunter waren Projekte wie der Neubau des Darwineums und des Polariums in Rostock, die Umgestaltung der Parkanlagen im Tierpark Grimmen, die Neugestaltung des Tierparks in Wolgast oder der Neubau der Löwenanlage in Schwerin. Zudem erhielt der Zoo Rostock im vergangenen Jahr vom Land die Zusage über rund 5,5 Millionen Euro für den Neubau der Robbenanlage.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Halbzeitbilanz des Konzepts „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ betont der Minister die Verantwortung der Gesamtgesellschaft für den Artenschutz:

„Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine gesellschaftliche Kernaufgabe und wir wissen, dass es auch für Mecklenburg-Vorpommern noch erheblicher Anstrengungen bedarf, die Zielstellung des Biodiversitätskonzepts zu erreichen. Den stärksten Handlungsbedarf sehen wir für die Lebensgemeinschaften der Agrarlandschaft und der Küsten und Meere.

Der Erfolg der Biodiversitätsstrategie wird deshalb stark davon abhängen, welche Anreize durch die Gemeinsame Agrarpolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zukünftig gesetzt werden und inwieweit es gelingt, den Erhalt der Biologischen Vielfalt als gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Denn maßgeblich dafür, ob wir unsere Ziele einhalten können, ist auch ein Überdenken unseres Konsumverhaltens. Ich selbst bin starker Verfechter für ein nachhaltiges Ernährungs- und Landnutzungssystem.

Nachhaltig bedeutet hier „vom Acker bis zum Teller“. Hierzu gehört für mich auch die Verwendung regionaler Produkte im Sinne einer regionalen Kreislaufwirtschaft anstatt Importe z.B. von Äpfeln aus Chile,“ so Backhaus

Im Zuge des Projektes „Mehr Respekt vor dem Insekt“ des Landes MV erfolgte die Mitarbeit an Abstimmungen mit den Bundesländern, dem Bundesamt für Naturschutz und einer Forschungsgruppe zur Erstellung des Einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“. Die Untersuchung erster Monitoringflächen wird in diesem Jahr erfolgen.

Im Planungsausschuss Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) wurden unter anderem durch Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern qualifizierte Maßnahmen des Naturschutzes der Bundesländer für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) entwickelt, um aus dem Sonderrahmenplan Insektenschutz über Agrarumweltmaßnahmen den Insektenschutz in der Landwirtschaft zu fördern. Mecklenburg-Vorpommern nimmt darüber hinaus am länderübergreifenden Projekt „Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz“ teil.

Das sechs Jahre dauernde Projekt des WWF Deutschland, das in 5 deutschen Biosphärenreservaten durchgeführt wird, ist im Jahr 2020 gestartet. Das Bundesamt für Naturschutz fördert das Projekt mit ca. 6,5 Mio. €, die Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beträgt 240.000 €. Im Rahmen des Projektes werden Verfahren und Strukturen zum Insektenschutz auf land-wirtschaftlich genutzten Flächen in der Pflege- und Entwicklungszone der Biosphärenreservate erdacht, überprüft und gegebenenfalls nachjustiert.

In Zusammenarbeit mit interessierten Landwirten, Institutionen und Bürgern werden standort- und betriebsspezifische Maßnahmen für den Schutz der Insektenfauna geplant und umgesetzt.

Erste Klimaschutzhecke entsteht

Grambow – Passend zum zweiten Bienentag in Grambow am 21.05.2022, gibt die Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Frau Elisabeth Aßmann, am Samstag bekannt, in Grambow eine Fläche und einen Partner für die Umsetzung des ersten Pilotprojekts des HeckenSchecks gefunden zu haben.

„Ich freue mich sehr über das Projekt. Die insgesamt 700 Meter lange Hecke wird entlang des Naturparkwanderweges verlaufen und damit ideal für interessierte Besucherinnen und Besucher. Noch in diesem Herbst wird der erste Abschnitt der Hecke gepflanzt und zum nächsten Grambower Bienentag kann man die jungen Pflanzen ergrünen sehen“, erläutert Staatssekretärin Aßmann.

Weiter erklärt sie: „Hecken sind wichtige Strukturen zur Vernetzung von Biotopen. Sie sind artenreiche Lebensräume in der Agrarlandschaft. So finden Vögel, Reptilien, Niederwild und Insekten darin einen wichtigen Rückzugsraum. Darüber hinaus erbringen Hecken vielfältige Ökosystemleistungen. Feldhecken speichern jährlich 40 kg CO2 je Quadratmeter. Außerdem können sie Bodenerosion vermindern und und damit auch zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Auf der historischen Fläche des alten Postwegs in Grambow soll deshalb im Herbst die erste Pflanzung über das Ökowertpapier HeckenScheck umgesetzt werden“, so Aßmann.

Die vor den Toren Schwerins gelegene Gemeinde mit dem Titel „bienenfreundlichste Gemeinde des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ macht sich stark für die Insektenvielfalt. Der Grambower Bürgermeister Sven Baltrusch freut sich, dass in Grambow das erste HeckenScheck Projekt des Landes geplant wird:

„Unsere gemeindeeigenen Konzepte und Bemühungen zum Schutz der Insekten können aufgegriffen werden und mit Unterstützung durch den HeckenScheck in den landwirtschaftlichen Bereich ausstrahlen, so dass hier auch Potentialbereiche für die Insekten geschaffen werden können. Aufgrund der vorhandenen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den ortsansässigen Landwirten gibt es ein gemeinsames Verständnis für den Erhalt und Schutz, welcher insbesondere auch für die Landwirtschaft erforderlich ist“, so Baltrusch

Dem Beispiel in Grambow sollen weitere Projekte folgen: „Mit dem Ökowertpapier HeckenScheck wollen wir engagierten Gemeinden, Landwirten und anderen Initiativen ein Instrument zur Finanzierung ihrer Heckenprojekte anbieten. Interessierte Investoren sind jederzeit willkommen!“, ergänzt Staatsekretärin Aßmann.

Mit dem 2. Bienentag knüpft die Gemeinde an den Erfolg der im letzten Jahr erstmalig durchgeführten Veranstaltung an. Es geht um Honig, um Bienen um Wildbienen und um Lebensräume für Insekten. Neben den Informationen zu den unterschiedlichen Projekten, gibt es passend zum Thema Aktionen zum Mitmachen für Kinder. Weiter Informationen: www.unser-grambow.de

Der HeckenScheck ist ein Ökowertpapier des Kompetenzzentrums Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen. Nach der Waldaktie (Wald), den MoorFutures (Moor) und dem Streuobstgenussschein (Streuobstwiesen) sollen nun auch die Ökosystemleistungen der Hecken erlebbar und investierbar werden. Ziel aller Ökowertpapiere ist es, die gesellschaftliche Relevanz von Ökosystemleistungen auch außerhalb von Expertenkreisen zu verdeutlichen. Sie sind damit Bestandteil einer Nachhaltigkeitsökonomie.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat am 01.10.2021 das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere eingerichtet, um die bestehenden Wertpapiere weiter zu entwickeln und neue zu entwickeln.