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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Landesregierung steht zur BUGA 2025

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Sitzung über die in Rostock geplante Bundesgartenschau debattiert. Hintergrund sind die finanziellen und terminlichen Unsicherheiten die Veranstaltung betreffend, deren Umfang erst von wenigen Wochen bekannt geworden sind. Minister Dr. Till Backhaus erneuerte die Zusage der Landesregierung, die BUGA mit 60,04 Mio. Euro zu unterstützen.

„Es geht um nicht weniger, als sich regional, deutschlandweit, im gesamten Ostseeraum und bis in andere EU-Länder hinein als leistungsstarker und zukunftsorientierter Standort für Städtebau, Wirtschaft und Tourismus zu präsentieren. Es ist auch der Wettbewerb der Garten und Landschaftsbaubetriebe in Deutschland auf die ich sehr stolz bin.

Am 10.09.2018 erhielt die Hansestadt Rostock offiziell den Zuschlag für die Ausrichtung der Bundesgartenschau im Jahr 2025. Das Land hat diese Entscheidung begrüßt und der Stadt Rostock von Anfang an ihre Unterstützung zugesagt.

Das Konzept der Stadt war äußerst ambitioniert, vor allem mit Blick auf die knappe Vorbereitungszeit von nicht einmal 7 Jahren. Aber das Konzept hat letztlich überzeugt, denn die damit verbundenen Investitionen von rund 140 Mio. Euro würden die Wirtschaftsregion Rostock in städtebaulicher, touristischer und wirtschaftlicher Sicht nochmal enorm puschen.

Die Landesregierung steht nach wie vor zur BUGA in Rostock.

Das setzt allerdings voraus, dass die BUGA wie vorgesehen auch 2025 stattfindet und alle dazu notwendigen Investitionen termingemäß umgesetzt werden. Weil uns ansonsten nämlich wesentliche Finanzierungsinstrumente – damit meine ich insbesondere die Mittel des Wirtschaftsministeriums aus dem EFRE – nicht mehr bzw. nicht mehr in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Wer meint, man könne die BUGA einfach nach hinten schieben und damit wären alle aktuellen Probleme gelöst, der irrt gewaltig.

Sich jetzt in Schuldzuweisungen zu ergehen, wer dafür verantwortlich ist, dass das ursprüngliche Konzept nicht mehr umsetzbar ist, ist müßig. Dass bei der Vorbereitung eines so großen Vorhabens nicht immer alles glatt läuft und auch unerwartete Probleme auftreten, das ist ganz normal.

Was ich der Stadt vorwerfen muss, ist, dass darüber nicht frühzeitig offen und ehrlich kommuniziert wurde.

Schon jetzt ist absehbar, dass wesentliche Bauvorhaben wie die Greifenbrücke, der Stadthafen und der BUGA-relevante Teil des Warnowquartiers nicht rechtzeitig bzw. nur unter großen Anstrengungen zur BUGA fertig werden können.

Am 03.05.2022 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen der Landesregierung und den BUGA-Vertretern unter meiner Führung statt.

In diesem Gespräch haben wir die Möglichkeiten zur Sicherung der BUGA 2025 abgestimmt.

Die Landesregierung hat sich klar positioniert.

Wir stehen zu der Zusage der Unterstützung der BUGA in Rostock in 2025 und zur Bereitstellung der zugesagten rund 60 Mio. Euro für förderfähige Investitionsmaßnahmen mit Bezug zur BUGA. Kostensteigerungen sind durch die Stadt selbst zu tragen.

Im Ergebnis wurde Einigkeit darüber erzielt, dass umgehend ein neues, abgespecktes Konzept erarbeitet werden muss, ein Konzept für eine „kleine BUGA“ im Rostocker Oval. Dieses Konzept soll bis zur Sommerpause das Kabinett passieren. Dabei ist die Stadtvertretung mitzunehmen und zu beteiligen, um ein Klima des Aufbruchs zu erzeugen.

Außerdem muss die Hansestadt Rostock dringend dafür sorgen, dass die BUGA GmbH personell so ausgestattet wird, dass die großen Herausforderungen bewältigt werden können.

Ich plädiere dafür, der Stadt Rostock noch diese Chance zu geben und die Erarbeitung des neuen Konzeptes unbedingt abzuwarten. Erst auf dieser Grundlage kann und muss entschieden werden, wie eine BUGA in Rostock mit welchen Unterstützungsmöglichkeiten ausgerichtet werden kann.“

Grundschule wird saniert

Insel Usedom – Für die energetische Sanierung erhält die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ in der Gemeinde Ahlbeck am Stettiner Haff im Landkreis Vorpommern-Greifswald vom Innenministerium eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 65.000 Euro. Der Bewilligungsbescheid wurde Josef Schnellhammer, Bürgermeister der Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald, übersandt.

Die Schule soll für insgesamt rund 1,1 Millionen Euro saniert und umgebaut werden. Einen wichtigen Teil der Arbeiten macht die energetische Sanierung aus, gefördert vom Innenministerium: Die Schule und das Schulnebengebäude werden jeweils mit neuen Heizungs-, Elektro- sowie mit neuen Sanitäranlagen ausgestattet.

Das Gesamtvorhaben umfasst das Umbauen und Umgestalten der Schule und des Schulnebengebäudes. Vorhandene Schwellen in den beiden Gebäuden werden entfernt und im Erdgeschoss ein barrierefreies WC eingebaut. Im Dachgeschoss werden die Räume für Ganztagsschulangebote umgestaltet, ein Lehrer-WC und ein Raum für den Sozialarbeiter eingebaut.

Teile der vorhandenen Treppe im Schulnebengebäude bleiben erhalten und Treppenläufe entsprechend den Anforderungen hergerichtet. Über einen Aufzug soll das Dachgeschoss barrierefrei erreichbar sein.

Backhaus eröffnet Fishing Masters

Rostock – Am Sonnabend eröffnet Minister Dr. Till Backhaus auf dem IGA-Gelände in Rostock die Fishing Masters Show. Die Messe mit Volksfestcharakter zählt zu den größten Angel-Events Deutschlands.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das Anglerland Nummer 1 in Deutschland. Von den rund 1,7 Millionen Einwohnern sind 46.000 im Landesanglerverband (LAV) organisiert, davon fast 3000 Kinder unter 14 Jahren. Weitere 50.000 Angler besitzen einen Fischereischein. Es gibt ca. 400 Vereine, davon 27 Regionalverbände und 114 kreisfreie Vereine. Unser Landesanglerverband ist damit der größte, gesetzlich anerkannte Naturschutz­verband Mecklenburg-Vorpommerns. Nicht zuletzt bin auch ich seit meiner Kindheit leidenschaftlicher Angler, wenn auch berufsbedingt nicht mehr so viel Zeit für dieses wunderbare Hobby bleibt. Deswegen nehme ich diesen Termin heute mit besonderer Freude wahr“, sagt Backhaus.

MV ist ein absolutes Eldorado für Angler mit besten Bedingungen: Der Nordosten hat eine 1.700 Kilometer lange Küste, davon sind mehr als 350 Kilometer der offenen See zugewandt. Es gibt rund 40.000 Kilometer Fließgewässer und mehr als 2.000 Seen. Davon sind ca. 29.000 Hektar beangelbare Gewässer. Das zieht auch viele Touristenangler an. Es gibt ca. 387.000 Angler in MV, davon stammt weniger als die Hälfte – 153.000 – aus MV. Die Mehrzahl der Angler sind also Touristen.

„Das Ziel der Fishing Masters Show ist es, möglichst viele Menschen für ein aktives Leben in und mit der Natur zu begeistern und das Hobby Angeln in der Mitte der Gesellschaft zu etablieren. Es ist ein Ort der Begegnung mit Rahmenprogramm für Kinder, einer international geprägten Food-Truck-Meile und Vorführungen auf der Showbühne. Besonders der weidgerechte Umgang mit Fischen und die Würdigung als hochwertiges Nahrungsmittel gehören zu den Grundsätzen der Show“, so der Minister.

Ein Großteil der Erlöse kommt traditionell der Royal Fishing Kinderhilfe zugute, welche die Finanzierung von Angelgeräten und -Ausflügen sowie den Erwerb des Fischereischeins für sozial benachteiligte Kinder unterstützt. Der LAV führt neben dem regulären Programm am 21. und 22.Mai 2022 seinen Jugendtag durch.

Angeln hat nicht nur eine soziale und ökologische, sondern auch eine ökonomische Komponente. Deutschlandweit gibt es rund 3 bis 4 Millionen Angler und Anglerinnen, Tendenz steigend. Sie kreieren jährlich einen Gesamtumsatz von rund 5,2 Milliarden Euro. Davon profitieren rund 52.000 Arbeitsplätze.

Deutschlandweit generieren Meeresangler jährlich einen Gesamtproduktionswert von 472 Millionen Euro, das betrifft etwa 4500 Arbeitsplätze. In MV werden pro Jahr durch das Küstenangeln 210 Millionen Euro generiert und zirka 2000 Arbeitsplätze unterhalten.

Sowohl der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. als auch der LAV beteiligen sich an der Messe mit eigenen Veranstaltungen. Aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes wurden dem Tourismusverband dafür 10.000 Euro und dem LAV 59.500 Euro zur Verfügung gestellt.

Die aktuellen Küstenangelkarten in MV sind abnehmend. Das ist den Tagesfangbegrenzungen bei Dorsch und Lachs sowie dem rückläufigen Bestand der Boddenfische geschuldet.

Für das Jahr 2022 wurde per EU-Verordnung festgelegt, dass Freizeitfischer in der westlichen Ostsee in den Untergebieten 22, 23, 24 innerhalb von sechs Seemeilen von den Basislinien nur einen Dorsch pro Tag behalten dürfen.

In den Untergebieten 24 außerhalb von sechs Seemeilen von den Basislinien und in den Untergebieten 25 und 26 ist die Freizeitfischerei auf Dorsch verboten. Zuviel oder unzulässig gefangene Dorsche sind zurückzusetzen.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass die Freizeitfischerei auf Lachs in der gesamten Ostsee verboten ist.

 

Fischbesatzmaßnahmen

Aal

Im Zeitraum 2009 bis 2021 wurden insgesamt rund 10,9 Millionen vorgestreckte Aale in die Gewässer des Landes MV ausgebracht. Mit der Anpassung des Besatzprogramms wurden seit 2018 – 2021 zudem 7,5 Millionen Glasaale ausgebracht.

Der LAV hat im Jahr 2021 für Aalbesatz rund 73.000 Euro ausgegeben. Dieser Besatz wurde mit 58.400 Euro aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie Landesmitteln gefördert.

Ostseeschnäpel

Seit dem Jahr 2000 wurden bisher ca. 7.500.000 Stück vorgestreckte Ostseeschnäpel ausgesetzt, das sind ca. 360.000 Stück pro Jahr. Der Besatz erfolgte in diversen Fließgewässern: im Salzhaff, in der Peene, in der Darßer Boddenkette und im Kleinen Haff.

Meerforelle

Seit dem Jahr 2000 wurden bisher ca. 11.200.000 Stück Meerforellen (Brut) ausgesetzt, das sind ca. 530.000 Stück pro Jahr. Der Besatz erfolgte in diversen Fließgewässern, im Salzhaff, in der Peene, in der Darßer Boddenkette und im Kleinen Haff.

Service für Anwohner und Gäste

„Haus des Gastes“ auf der Insel Poel offiziell eingeweiht

Insel Poel – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Kirchdorf auf der Insel Poel das neue „Haus des Gastes“ am Freitag offiziell eröffnet.

„Die regionalen Häuser des Gastes mit ihren vielfältigen Angeboten sind bei der Urlaubsplanung und während des Ferienaufenthaltes für den Gast oft die wichtigsten Anlaufstellen. Die Einrichtungen nehmen in der touristischen Dienstleistungskette eine entscheidende Rolle ein. Ziel ist es, den Gast auf die Erlebnisse in der Region aufmerksam zu machen. Mit dem Neubau in Kirchdorf auf der Insel Poel ist es gelungen, ein vollausgestattetes Center zu errichten, das Urlauber und Anwohner umfassenden Service bietet“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Vor Ort ist ein rund 768 Quadratmeter großer Neubau als zweigeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss in Holzständerbauweise entstanden. Das Servicecenter umfasst neben der Tourist-Information auch einen Kursaal für Veranstaltungen von mehr als 200 Personen, einen kleinen Multifunktionsraum, eine Bibliothek sowie einen Kommunikationsbereich (Online Info Center) zur Internetnutzung.

„Vor allem der neue Veranstaltungsraum im Haus des Gastes ist ein großer Mehrwert für Gäste und Anwohner gleichermaßen. Hier können jetzt attraktive kulturelle Veranstaltungen angeboten werden“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro.

Backhaus: MV ist Bienenland

Schwerin – Anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung, die die Bienenhaltung und die Imkerei für das Bundesland hat.

„Unter all den Nutztieren in der Landwirtschaft werden die Bienen häufig unterschätzt, dabei erbringen sie immense Leistungen, wirtschaftlich als auch für die Ökosysteme. Immerhin übernehmen die Honigbienen und die Wildbienen und andere bestäubende Insekten rund 80 Prozent der Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen, zum Beispiel von Obstbäumen und Gemüse sowie Feldfrüchten, wie Raps oder Bohnen. Wir Menschen sind mit unserem Nahrungsmittelbedarf somit davon abhängig, dass die Bienen und die wildlebenden Insekten ihre Lebensgrundlagen behalten“, so Backhaus.

„Die Bienenhaltung wird deshalb vom Land mit 400.000 Euro pro Jahr konsequent unterstützt. Daraus werden sowohl imkerliches Gerät und die Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen gefördert, aber auch Schulungen für Neuimkerinnen und Imker, die Anlage von Bienenlehrgärten und die Beschaffung von wichtigen Medikamenten. Hinzu kommt die institutionelle Unterstützung für das Bienenzuchtzentrum und Apineum in Bantin.“, so Backhaus weiter.

Imkerinnen, Imker und Imkervereine können sich Ausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Honiggewinnung, -aufbereitung und -konfektionierung bezuschussen lassen. Diese Förderung steht sowohl den Hobbyimkern als auch den Erwerbsimkern zur Verfügung und wird auch von beiden Gruppen genutzt. Der aktuelle Fördersatz beträgt 60 % für Neuimker und 40 % für Bestandsimker.

Zur Bedeutung der Landwirtschaft für den Zustand der Bienenbestände erklärt der Minister: „Als Land fördern wir aber nicht nur konsequent die Haltung von Bienen, sondern legen auch in der Ausrichtung der Agrarpolitik einen großen Wert darauf, dass die Bienenvölker Nahrung und ansprechende Lebensräume finden. Zum Schutz von Insekten, insbesondere der Honigbienen, haben wir als Land seit Jahren eine Förderung zur Anlage von Blühstreifen und –flächen, die von den Landwirtinnen und Landwirten gut angenommen wird.

In der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik wird diese Maßnahme als sogenannte Öko-Regelung, die jährlich umgesetzt und beantragt werden kann, fortgeführt. Darüberhinaus ergreifen wir im Land weitere Maßnahmen wie die Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, der Anlage von Strukturelementen wie Schon-, Erosionsschutz- und Gewässerrandstreifen sowie insbesondere auch die Einführung und Beibehaltung des Ökologischen Landbaus. Mit der fortschreitenden Ökologisierierung der GAP rechnen wir mit weiteren positiven Entwicklungen zum Schutz der Insekten.“

Schließlich sind für die Förderung zukünftig mind. 4 % nichtproduktive Flächen Grundvoraussetzung. Das heißt, dass auf diesen Flächen nichts angebaut wird. Die Öko-Regelungen gelten für alle Länder und sind verpflichtend von den Mitgliedsstaaten der EU anzubieten, jedoch von den Landwirten freiwillig umzusetzen. Dazu gehören neben den Blühflächen auch der Anbau von vielfältigen Kulturen mit mind. 5 Hauptkulturen und einem Anteil von 10 Prozent Leguminosen sowie die Förderung von Altgrasstreifen in Grünlandflächen, die bei einer Mahd stehen gelassen werden.

Eine weitere Öko-Regelung ist die Förderung des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auf Acker- und Dauerkulturflächen. Zusätzlich plant MV in der zweiten Säule für je 5 Jahre die Förderung von Wildblumenäckern und in einem weiteren Programm Extensiväcker mit halber Saatgutstärke. Auch in Natura2000-Gebieten wird erstmals ein speziell auf die Gebiete angepasstes Programm auf Ackerflächen angeboten. „Mit diesem Paket an Förderprogrammen wollen wir noch mehr Lebens- und Rückzugsräume für Insekten und andere wildlebende Tiere in der Kulturlandschaft schaffen und die Biodiversität verbessern“, so Backhaus.

Im Sommer 2018 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V darüber hinaus den Bienenweidekatalog Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er soll Land- und Forstwirten, Haus- und Kleingärtnern, Bewirtschaftern von öffentlichen Flächen, aber auch einzelnen Bürgern helfen, Bienenweiden so anzulegen, dass vom Frühjahr bis in den September hinein für Bienen und andere Insekten kontinuierlich Tracht zur Verfügung steht. Der Minister erklärt dazu abschließend:

„Der Schutz von Bienen und bestäubenden Insekten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und jede und jeder kann einen Beitrag dazu leisten. Wer einen Garten hat, sollte möglichst darauf achten, bienenfreundliche Pflanzen zu nutzen und auf chemische Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Ein blühender Garten ist nicht nur für Menschen einladender als blanker englischer Rasen, sondern vor allem Bienen sind dann gern Gäste.“

Im Land finden am Wochenende mehrere öffentliche Veranstaltungen statt, die sich den Bienen widmen.

Am 21.05.2022 findet das Naturparkfest Sternberger Seenlandschaft an der Bienenstraße in Groß Raden statt. Es wird es eine Führung zum Thema Wildbienen von einer Naturparkrangerin geben. Ein ortsansässiger Imker wird den Besuchern seine Bienenvölker zeigen, Erläuterungen zur Haltung geben und auch erzählen, welche Bäume und Pflanzen besonders als „Bienenweide“ geeignet sind.

Am 21.05.2022 begeht das „bienenfreundlichste Dorf Mecklenburg-Vorpommerns“, Grambow (b. Schwerin), den zweiten Bienentag. Es geht um Honig, um Bienen um Wildbienen und um Lebensräume für Insekten. Neben den Informationen zu den unterschiedlichen Projekten, gibt es passend zum Thema Aktionen zum Mitmachen für Kinder.

Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge

Schwerin – Die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort freie Plätze, die sie für Ukraine-Flüchtlinge bereithalten, flexibler nutzen. Insbesondere Notunterkünfte wie Turnhallen können dadurch wieder ihren eigentlichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

„Gut 19.500 Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gefunden haben, sind bereits aufenthaltsrechtlich registriert. Knapp 14.000 von ihnen sind in den Unterkünften untergebracht, die Kommunen und Land zur Verfügung stellen. Diese Zahlen sind seit Beginn von Putins Krieg gegen die Ukraine kontinuierlich gewachsen, steigen aber seit Wochen nur noch langsam. Die meisten dieser Menschen sind in längerfristig nutzbaren Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergekommen“, nennt Innenminister Christian Pegel die aktuellen Zahlen und führt weiter aus:

„Die fast 6.000 Plätze in Notunterkünften, die die Landkreise und kreisfreien Städte auf Forderung des Landes hin aufgebaut haben, sind hingegen seit vielen Wochen mit stets um die 1.000 Bewohnerinnen und Bewohnern nicht ausgelastet. Das ist auch gut so. Notunterkünfte sind als kurzfristige Übergangslösung für wenige Tage gedacht, innerhalb derer eine bessere Lösung gefunden werden soll. Dank des riesigen Engagements in unseren Städten und Gemeinden stehen dort inzwischen mehr als 13.000 solcher längerfristigen Plätze in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, von denen wiederum stets um die 800 verfügbar sind, da die Kommunen sukzessive weiter aufrüsten.“ Dies führe zu dem Schluss, dass insbesondere die Kapazitäten in Notunterkünften nicht ständig und nicht im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen müssten.

„Es bleibt dabei, dass unsere sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte Kapazitäten für eine Personenzahl vorhalten müssen, die mindestens einem Prozent ihrer Bevölkerung entspricht. Aber diese Plätze müssen nicht permanent verfügbar sein, soweit es die Notunterkünfte betrifft. Wir haben den Gebietskörperschaften jetzt mehr Flexibilität signalisiert: Sie müssen künftig in der Lage sein, binnen drei Stunden nach einem entsprechenden Aufruf der Landesverwaltung jeweils 300 Plätze verfügbar machen zu können. Binnen 72 Stunden müssen sie bei Bedarf die restlichen Kapazitäten in den Notunterkünften bis zum Erreichen des Ein-Prozent-Ziels bereitstellen können“, erläuterte Christian Pegel. Der Zweck der Änderung:

„Damit geben wir den Kommunen deutlich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, zum Beispiel Sporthallen wieder frei zu machen für den eigentlichen Gebrauch. Ich möchte in diesem Zusammenhang allen danken, die zum Beispiel durch den Verzicht auf den gewohnten Raum für ihre sportlichen Aktivitäten zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms beigetragen haben.“

Den Vorbehalt, kurzfristig wieder umrüsten zu können, begründet der Minister: „Wir wissen nach wie vor nicht, wie sich die Situation in der Ukraine in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird und somit auch nicht, wie sich die Menschen, die noch dort leben, verhalten werden. Wir können zum Beispiel nicht ausschließen, dass sich Mütter mit Kindern, die noch dort sind, mit Ende des Schuljahres für die Flucht entscheiden. Wir müssen darauf vorbereitet bleiben.“

Klar sei, dass weitere längerfristige Unterbringungsmöglichkeiten gebraucht werden. „Die Zahlen belegen, dass mindestens 5.000 Kriegsflüchtlinge in M-V privat untergekommen sind – diejenigen, die bereits registriert, aber nicht in den Einrichtungen von Land und Kommunen untergebracht sind,  sondern zum Beispiel bei hilfsbereiten Gastgebern. Wir können nicht ausschließen, dass sie über die kommenden Wochen nicht ebenfalls bei den Behörden um eine andere Unterbringung ersuchen“, sagt Pegel. Die Kommunen seien dafür sensibilisiert und täten ihr Möglichstes. „Auch ihnen gilt – so wie allen anderen, die dazu beitragen, die Folgen eines brutalen Angriffskriegs in Europa zu bewältigen – mein herzlichster Dank“, so der Minister.

Vergabe landeseigner Agrarflächen

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unter Minister Dr. Till Backhaus hat die Kriterien zur Vergabe von landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen überarbeitet und reagiert damit auf aktuelle Entwicklungen auf dem Bodenmarkt, wie die Zunahme nichtlandwirtschaftlicher Kapitalinvestoren oder die gestiegenen Anforderungen an Klima-, Arten- und Gewässerschutz.

„Unser Ziel ist es, die Verpachtung unserer Flächen noch gerechter zu gestalten. Das heißt möglichst vielen Interessenten die Bewerbung nach festgelegten Kritieren zu ermöglichen und Flächenkonzentrationen entgegenzuwirken“, sagte Backhaus heute im Landtag im Schweriner Schloss. Der überarbeitete Kriterienkatalog wird in Kürze dem Agrar- und Umweltausschuss vorgestellt.

Backhaus informierte, dass die bisherige Vergabepraxis auf einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2000 zurückgeht und in ihren Grundzügen in einem Evalierungsbericht von der Landesforschungsanstalt 2013 nochmals bestätigt wurde. „Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in der letzten Legislaturperiode jährlich im Durchschnitt nur noch 5 Prozent (ca. 530 ha) dieser Flächen öffentlich ausgeschrieben wurden. Rund 10.000 Hektar wurden im Durschnitt jährlich ohne Ausschreibung direkt an die bisherigen Pächter vergeben, weil sie die Vergabekriterien erfüllten. „Diese Entwicklung hat mich dazu bewogen, die bisherigen Kriterien noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen“, betonte Backhaus.

Insbesondere das Hauptkriterium Arbeitsintensität ist aus Gründen der Gerechtigkeit wie folgt angepasst worden:

  • Für Mutter- und Ammenkühe wurde der GV-Besatz von 0,4 GV/ha auf 0,6 GV/ha erhöht, weil der Arbeitskraftbedarf je Mutterkuh (22 AKh/Mutterkuh) weniger als halb so hoch ist wie bei Milchkühen (48 AKh/Milchkuh).
  • Für Zuckerrüben wurde der Prozentsatz für den Anteil der „Intensivkultur“ von 10% auf 20% erhöht, weil Zuckerrüben (13 AKh/ha) nicht arbeitsintensiver als Getreide (13 AKh/ha) sind, gleichwohl aber bleibt die Zuckerrübe mit Blick auf den vor- und nachgelagerten Bereich als besondere Frucht anerkannt.

Um der Flächenkonzentration in einer Hand entgegenzuwirken, erhalten Landwirtschaftsbetriebe, die im Verbund eine Betriebsfläche von mehr als 1.500 ha haben, keinen Anschlusspachtvertrag ohne Ausschreibung, auch wenn sie nach Festlegung arbeitsintensiv wirtschaften. Diese 1.500 ha bilden zugleich eine „Kappungsgrenze“, mit der vermieden wird, dass die Betriebsfläche der Verbundbetriebe auf eine geringere Größe absinkt.

Im Ergebnis der Anpassungen sind in diesem Jahr rund 30 % von rund 15.600 ha, bei denen die Pachtverträge zum 30.09.2022 enden, in der Zeit vom 08.04. bis 13.05.2022 ausgeschrieben worden – insgesamt rund 4.870 ha.

Auf die in der Regel für 12 Jahre ausgeschriebenen Landesflächen konnten sich auch all jene Landwirtschaftsbetriebe bewerben, die keinen sechsjährigen Anschlusspachtvertrag erhalten haben

Es wurden rund 4.130 ha in 140 Losen offen – ohne Teilnahmebeschränkung – ausgeschrieben. Auf die teilnahmebeschränkt für ökologische Betriebe ausgeschriebenen 28 Lose im Umfang von rund 740 ha konnten sich auch bislang konventionell wirtschaftende Betriebe bewerben, die sich verpflichten, bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb mit dem Ziel der Zertifizierung zu gründen oder dahingehend umzustellen. Beschränkt ausgeschrieben wurden vorzugsweise Flächen in sogenannten sensiblen Gebieten, insbesondere Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Wasserschutz- und Vogelschutzgebieten, aber auch in sogenannten „Roten Gebietskulissen“ und besonderen Hanglagen.

Umgang mit dem Wolf

Schwerin – Der Landtag debattiert in seiner aktuellen Sitzung über Möglichkeiten, artenschutzrechtliche Ausnahmen nach §§ 45 und 45a Bundesnatur­schutzgesetz zuzulassen. Konkret fordert die FDP-Landtagsfraktion den vereinfachten Abschuss von Wölfen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, empfiehlt, den Antrag abzulehnen:

„Kaum wieder im Landtag vertreten, stimmt die FDP in das Geheul ein, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode CDU und AfD angestimmt haben: „Schießt den Wolf tot – das ist doch ganz einfach“.Aber einfach ist es eben nicht.

Der Wolf ist eine streng geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist. Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland ist ein Beleg für gelungenen Artenschutz. Dabei hat niemand übersehen, dass dieser Erfolg auch Schattenseiten hat. Deswegen hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien für eine Unterstützung der Weidetierhaltung eingesetzt und seit 2007 rund 170.000 Euro an Kompensationsleistungen für 310 Rissvorfälle ausgezahlt.

Wir haben als Land Präventionsmaßnahmen finanziert – seit 2013 rund 1,67 Mio. Euro. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns wurde das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Anschließend haben wir einen Leitfaden entwickelt, der Ausnahmen von den artenschutz­rechtlichen Zugriffsverboten des Bundesnaturschutz­gesetzes rechtssicher definiert und dem alle 16 bundesländer zugestimmt haben. Diese Arbeit haben wir uns gemacht und die Arbeit, sich mit diesen Kriterien auseinanderzusetzen, möchte sich die Opposition offenbar sparen.

Hätte die FDP sich ein wenig mehr Mühe gegeben, wäre ihr aufgefallen, wem im Falle einer Wolfsentnahme diese anzuzeigen ist. Es ist nicht die Jagdbehörde, da der Wolf eben nicht dem Jagdrecht unterliegt. Entnahmen sind der zuständigen Naturschutz­behörde anzuzeigen. Deswegen empfehle ich den Antragstellern zunächst, ihre Hausaufgaben zu erledigen und sich gründlich mit der Gesetz­es­­lage zu beschäftigen. Das befördert das Verständnis und erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.

Aber ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich möchte für die Zukunft keine sinnvollen Optionen der Weiterentwicklung des vorhandenen Instrumentariums zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf ausschließen. Wir werden dazu die Erfahrungen mit dem Vollzug der gegenwärtig bestehenden Regelungen sammeln und   evaluieren sowie gegebenenfalls entsprechende Schlussfolgerungen ableiten.“