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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Verfassungsgericht bestätigt: Windparkbetreiber müssen Kommunen und Bürger finanziell beteiligen

Schwerin – Im Jahr 2016 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Kraft. Im Kern verlangt es die finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort. Heute entschied das Verfassungsgericht, dass dieses Vorgehen rechtens ist.

Windparkbetreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen, das bestätigte heute das Bundesverfassungsgericht. Das Land wollte mit der Beteiligung der Anwohner am Ertrag in erster Linie für eine größere Akzeptanz des Windenergie-Ausbaus an Land sorgen. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien „hinreichend gewichtig“, um den „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ zu rechtfertigen, hieß es in der Entscheidung.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer begrüßte die heutige Entscheidung. „Wir haben als Land früh erkannt, dass für das Gelingen der Energiewende die Akzeptanz der Menschen vor Ort entscheidend ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt diese Position und räumt alle Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Beteiligung aus. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Wegbereiter einer Idee, die inzwischen auch Eingang ins Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes gefunden hat.

Allerdings“, so Meyer, „gibt es immer noch einen entscheidenden Unterschied: Die Beteiligung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfolgt auf freiwilliger Basis. Einer verpflichtenden Bundesregelung stehen mit der heutigen Entscheidung nun keine juristischen Zweifel im Weg. Das Urteil unterstreicht damit erneut die Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz, die Sicherung der Grundrechte und der Versorgungssicherheit und gibt wichtige Leitlinien für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf allen Planungs- und Genehmigungsebenen.“

EU-Förderung für Abfallberäumung in Jamel

Jamel – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat am Morgen einen Zuwendungsbescheid für die Beräumung von Abfällen auf dem Grundstück Forststraße 8 und 9 in Gägelow, OT Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg) übergeben.

Die Mittel in Höhe von 361.100 Euro stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Zuwendung nach der Richtlinie zur nach­haltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbar­machung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien setzt sich zusammen aus 270.825,00 Euro (EU- Mittel -75%) und 90.275,00 Euro (nationale Kofinanzierung – 25%).

„Das Projekt leistet einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation in der Gemeinde, es soll die Lebensqualität erhöhen. Ich verbinde mit der Förderung der Abfallberäumung die Erwartung, dass in gemeinsamer Anstrengung eine Reduzierung des Gefährdungspotentials für Wasser, Boden und Luft erreicht und ein positiver Impuls für den Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern gegeben wird“, sagte Minister Backhaus.

Das Grundstück gehört der Gemeinde Gägelow. Es ist im Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landes als devastierte Fläche geführt. Hier befindet sich ein weitgehend eingestürztes Gutshaus. Auf den Flächen hinter dem Haus, von der Straße aus nicht einsehbar, wurden vor allem in den 2000er Jahren über einen längeren Zeitraum immer wieder Bauabfälle in größerer Menge illegal abgelagert. Sie enthalten auch Dämmwolle, Asbest und Teerpappe, welche als gefährliche Abfälle einzustufen sind.

Die untere Abfallbehörde schätzt die Masse der Bauabfälle auf ca. 400 Tonnen. Die Bauschuttmasse aus dem Abbruch der Gutshausruine wird nochmals auf 600 bis 700 Tonnen geschätzt.

Der Ortsteil Jamel ist seit 1992 regelmäßig Gegenstand der medialen Berichterstattung. Er gilt einerseits als Hochburg des Rechtsextremismus. Andererseits erfahren die Aktivitäten des Ehepaars Lohmeyer, welche entschieden gegenüber den rechten Aktivitäten auftreten, großes mediales Interesse. Seit 2007 veranstaltet das Paar unter anderem das Musikfestival „Jamel rockt den Förster“, welches als Zeichen gegen Rechtsextremismus und für Toleranz überregional bekannt ist.

Landesgedenktag 8. Mai

Innenminister Pegel ordnet Beflaggung für M-V an

Schwerin – Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs offizieller Landesgedenktag. Aus diesem Anlass hat Innenminister Christian Pegel für diesen Tag landesweite Beflaggung angeordnet. An öffentlichen Gebäuden werden – je nach Art der Behörde und Zahl der vorhandenen Masten – die Flaggen von EU, Bundesrepublik Deutschland, Mecklenburg-Vorpommerns und gegebenenfalls der Gemeinde auf Vollmast gesetzt.

„An diesem Tag erinnern wir uns an das Ende des verheerendsten Krieges der Menschheitsgeschichte und gedenken all derer, die dem Regime der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen sind. Zugleich war der 8. Mai Auftakt der Errichtung einer sozialistischen Diktatur in Ostdeutschland. Es ist der Landesregierung wichtig, diese Vergangenheit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen“, begründet Innenminister Christian Pegel die Anordnung.

In der Vergangenheit wurden in Mecklenburg-Vorpommern an diesem Datum nur zu besonderen Jahrestagen wie etwa dem 75. die Flaggen gehisst.

„Wir möchten diesen für die deutsche Geschichte so bedeutungsvollen Tag stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Deshalb diskutieren wir aktuell auch darüber, die jährliche Beflaggung zum 8. Mai in die neue Beflaggungsverordnung unseres Landes aufzunehmen, deren Entwurf sich zurzeit in der Ressort- und Verbandsanhörung befindet“, so Christian Pegel. Mit deren Inkrafttreten rechne er frühestens im Spätsommer dieses Jahres.

Mikrodarlehen neu aufgelegt

Meyer: Unterstützung bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen – Erweiterung förderfähiger Branchen

Schwerin – Das Förderinstrument Mikrodarlehen ist neu aufgelegt worden. „Mit dem Mikrodarlehen sollen Existenzgründungen wieder stärker unterstützt werden. Oftmals fehlt es bei den Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen an finanziellen Mitteln bei den Betriebsausgaben oder die Einnahmen reichen am Anfang noch nicht aus, um auch die Kosten des Lebensunterhalts vollständig damit decken zu können. Hinzu kommt, dass aufgrund der geringen Betriebsgröße des geplanten Unternehmens die Vergabe kleinvolumiger Kredite für Finanzinstitute wenig attraktiv ist. Hier wird das Land behilflich sein und den Schritt in die Selbständigkeit durch die Gewährung von Mikrodarlehen unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Gründungswillige können für Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Gründung stehen, ab sofort wieder verzinsliche Mikrodarlehen in Form eines rückzahlbaren Zuschusses bis zu 25.000 Euro beantragen. „Auch aufgrund der COVID19-Pandemie gibt es einen höheren Bedarf an Mikrodarlehen. Mit Beginn der Pandemie wurden viele Gründungsplanungen vorerst unterbrochen. Diese Gründungsideen wieder zu beleben und Wirklichkeit werden zu lassen, dazu möchte das Land mit dem Mikrodarlehen einen Beitrag leisten“, erläuterte Meyer weiter.

Die Zuwendung erfolgt im Kontext eines Gründungsvorhabens vor oder in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit einer Neugründung oder einer Gründung als Unternehmensnachfolge. Das Land stellt hierfür aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) insgesamt acht Millionen Euro bereit.

Mit der Wiederaufnahme der Gewährung von Mikrodarlehen geht eine Erweiterung der förderfähigen Branchen einher. „Künftig können auch Gründungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit einem Darlehen unterstützt werden. Mit Blick auf die Fachkräftesicherung ist dies ein zukunftsweisender Schritt, um Gründungen und Übernahmen von Handwerksbetrieben zu erleichtern“, erläuterte Meyer weiter.

Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars elektronisch sowie ergänzend schriftlich einzureichen. Die Antragsformulare werden unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, aus dem insbesondere eine Darstellung der Marktfähigkeit des Produktes oder der Dienstleistung hervorgeht, beizufügen. Die Beurteilung der Marktfähigkeit kann auch durch eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammer oder einer geeigneten Institution erfolgen.

Weitere Informationen zu den Mikrodarlehen finden Sie auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de.

Das Mikrodarlehen wurde von 2004 bis 2019 als revolvierender Fonds bewirtschaftet. Eingespeist wurden in diesen Fonds ursprünglich 6,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Refinanzierung des Fonds erfolgte durch Zins- und Tilgungsrückflüsse, so dass bis zum 31. Dezember 2019 ein Darlehensvolumen in Höhe von insgesamt rund 14,4 Millionen Euro zur Auszahlung gelangen konnte. Das entspricht einer Darlehensanzahl von rund 1.500 Darlehen. Zum Kreis der Berechtigten gehören Existenzgründerinnen und -gründer, die neu gründen oder einen Betrieb übernehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in der Wachstumsphase innerhalb der ersten 36 Monate nach Gründung bzw. Übernahme. Der Hauptwohnsitz und zukünftige Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.

Luftqualität in Schulen

Oldenburg: Schulträger bei der Anschaffung von Geräten unterstützt

Schwerin – Die Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern haben für die Anschaffung von Geräten zur Unterstützung des Lüftungsmanagements in Schulen eine Förderung von insgesamt ca. 2,1 Millionen Euro erhalten. Land und Bund hatten in der Corona-Pandemie verschiedene Programme aufgelegt, mit denen die Finanzierung von mobilen Luftreinigungsgeräten und CO2-Messgeräten mit Ampelfunktion für Klassenräume gefördert werden konnte. Derzeit erfolgt die Abrechnung der Fördermittel über das Landesförderinstitut.

„Regelmäßiges Stoßlüften ist die wirkungsvollste Maßnahme, um die Innenraumluft im Klassenraum auszutauschen und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu reduzieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „CO2-Ampeln helfen bei der Orientierung für den richtigen Zeitpunkt. Mobile Luftreiniger können eine gute Unterstützung sein, wenn es die räumlichen Bedingungen erfordern. Mit den Förderprogrammen haben Bund und Land die Schulträger bei der Anschaffung dieser Geräte unterstützt“, so die Ministerin.

Über das Förderprogramm „Luftqualität an Schulen“ hat das Land die Anschaffung von mehr als 5.600 CO2-Ampeln und von 815 mobilen Luftreinigern an allgemein bildenden und beruflichen Schulen über den MV-Schutzfonds gefördert. Bei einer Förderung von 60 Prozent beträgt der Zuschuss des Landes insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro. Aufträge für die Anschaffung von Geräten mussten die Schulträger bis zum 28. Februar 2022 auslösen.

Über das Bund-Landes-Förderprogramm „Mobile Luftfilter 2021“ konnte die Anschaffung von weiteren 310 mobilen Luftfiltergeräten gefördert werden. Die Geräte sind für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre bestimmt, in denen die Räume nur eingeschränkt gelüftet werden können. Mecklenburg-Vorpommern stellt über den MV-Schutzfonds Mittel in Höhe von rd. 220.000 Euro als Kofinanzierung zu den rd. 370.000 Euro Bundesmitteln bereit. Die Bewilligung der Mittel erfolgte bis zum 31. März 2022.

Gutachten zur Stiftung Klima- und Umweltschutz

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Tag ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten über Wege zur Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern dem Landtag übergeben. Das Gutachten wurde von der Rechtswissenschaftlerin Professorin Dr. Birgit Weitemeyer erstellt.

Zur Stunde wird das Gutachten dem Landtag vorgestellt. Dazu sind auf Einladung der Landtagspräsidentin Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen, Innenminister Christian Pegel, der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und die Gutachterin zusammengekommen.

Im Anschluss an die Beratung im Landtag stellen Innenminister Pegel und Professorin Weitemeyer das Gutachten in einem Pressegespräch vor. Das Pressegespräch findet planmäßig um 14 Uhr im Willebrandsaal, Raum 1.B27 des Innenministeriums statt. Innerhalb des Gebäudes ist dazu bitte ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Pressekonferenz wird auch über die Kanäle des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern in den sozialen Medien übertragen.

Das Gutachten enthält zwei mögliche Wege, um zu einer Stiftungsauflösung zu kommen:

1.) Auflösung durch die Stiftung selbst

2.) Aufhebung durch die Stiftungsaufsicht

„Ich bin froh, dass das Gutachten von Frau Professorin Weitemeyer jetzt vorliegt. Das Ziel der Landesregierung ist ganz klar, dass die Stiftung aufgelöst wird. Die Wege zur Auflösung sind nun ebenfalls klar und durch das Gutachten abgesichert. Die Stiftung kann nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre ursprünglichen Ziele nicht mehr mit der notwendigen Akzeptanz erreichen. Es ist schon damals vereinbart worden, dass der Geschäftsbetrieb der Stiftung aufgelöst wird. Die Stiftung muss jetzt auch darlegen, wie genau der Geschäftsbetrieb die Fertigstellung der Ostseepipeline unterstützt hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

Die Ministerpräsidentin wird nach der Pressekonferenz von Minister Pegel und Frau Professorin Weitemeyer ein kurzes Statement in der Staatskanzlei abgeben. Über die Uhrzeit wird kurzfristig informiert. Das Statement wird auch über den Facebook-Kanal der Staatskanzlei übertragen.

„Wir werden das Gutachten jetzt den Landtagsfraktionen vorstellen. Die Auflösung durch den Vorstand ist danach der vorrangige Weg, aber auch die Aufhebung ist möglich. Mit diesem Gutachten liegt uns die Expertise einer hochanerkannten Stiftungsexpertin vor, auf die wir unser weiteres Handeln sicher stützen können“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Digitale Lösungen im Krankenhaus

Rostock – Gesundheitsministerin Stefanie Drese überbrachte heute der Universitätsmedizin Rostock drei Fördermittelbescheide aus dem Krankenhauszukunftsfonds in einer Gesamthöhe von rund 4,5 Millionen Euro.

Drese: „Digitale Lösungen im Krankenhaus sparen Zeit, erhöhen die Patientensicherheit und verbessern die Patientenversorgung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Bereichen. Mit mehr als vier Millionen Euro unterstützen wir deshalb den Aufbau einer E-Health-Plattform in der Universitätsmedizin Rostock. Das Patientenportal wird unter anderem ein durchgängig digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement beinhalten.“

Weitere 360.000 Euro stehen für die Einrichtung eines durchgehend digitalen Dokumentationssystems für Pflege- und Behandlungsleistungen zur Verfügung. Aufwändige Prozesse im Klinikalltag könnten so darüber hinaus optimiert werden, so Drese.

Die Unimedizin Rostock zählt mit mehr als 43.000 stationär und teilstationär sowie etwa 245.000 ambulant zu behandelnden Patienten und Patientinnen im Jahr zu den größten Häusern des Landes und bietet als Maximalversorger Therapien in allen Fachbereichen an.

Christian Petersen, Kaufmännischer Vorstand der Unimedizin Rostock, nahm die Bescheide entgegen: „Für die Zusage sind wir sehr dankbar, denn wir haben in Sachen Digitalisierung viel vor und wichtige Projekte sind bereits in der Vorbereitung weit vorangeschritten.

Im Zuge der E-Health-Plattform und des digitalen Dokumentationssystems sollen beispielsweise auch ein digitales Medikationsmanagement sowie Portale für die Kommunikation zwischen Klinik und Patientinnen und Patienten geschaffen werden.

„Wir setzen stark auf einen mobilen Ansatz. Das heißt, die Anwendungen sind für den Arzt oder die Pflegekraft direkt über Tablet oder Smartphone am Krankenbett sowie für die Patienten in der Häuslichkeit nutzbar“, so Petersen.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds zur Verfügung.

Grundsteuer ist nicht Zensus

Schwerin – Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer könnten in den kommenden Tagen zwei Briefe der Landesverwaltung gleichzeitig in Ihrem Briefkasten vorfinden. Es handelt sich um zwei verschiedene Briefe, von denen keiner ungelesen im Papierkorb landen darf.

„Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Im Mai erhalten alle den Finanzämtern bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daher ein Schreiben vom Finanzamt, in dem über die Grundsteuerreform, die erforderliche Erklärung sowie das dafür benötigte Aktenzeichen informiert wird“, erläutert Finanzminister Dr. Heiko Geue den einen Brief und führt dazu weiter aus:

„Mit diesem Schreiben möchten wir die Betroffenen direkt informieren. Die Erklärung kann zwar nicht vor dem 1. Juli bearbeitet werden, aber schon jetzt können erste Vorbereitungen getroffen werden, z. B. durch Zusammentragen der für die Erklärung erforderlichen Angaben und Daten oder durch eine Online-Registrierung bei ‚Mein ELSTER‘.“

Denn die Bearbeitung und auch die Abgabe der Erklärung erfolgt elektronisch über www.elster.de. Für den Fall, dass die elektronische Übermittlung im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellt, stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 Erklärungsvordrucke in Papierform bereit. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Steuererklärungen elektronisch zu erhalten. Dies vermeidet nicht nur Medienbrüche und damit Verzögerungen in den Prozessabläufen, sondern trägt auch zur Fehlervermeidung bei, weil während der Erstellung der elektronischen Erklärungen bereits Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden“, informiert Dr. Heiko Geue.

„Zeitgleich mit dem Informationsschreiben der Finanzkollegen gehen im Zuge des Zensus 2022 Briefe der Statistischen Ämter an die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in die Post. Die Empfänger sind gesetzlich verpflichtet, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben“, sagt Innenminister Christian Pegel zu dem zweiten Brief und erläutert:

„Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt mit dem Ziel, flächendeckend und vollzählig alle am Stichtag 15. Mai bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen zu erfassen.“

„Wenn Sie solche Gebäude Ihr Eigen nennen, könnten also in den kommenden Tagen zwei behördliche Schreiben zugleich in Ihrem Briefkästen landen, die einander von außen ähneln können: einer vom Finanzamt zur Grundsteuerreform und ein zweiter vom Landesamt für Statistik zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus. Sie müssen beiden Erklärungspflichten nachkommen“, fassen die beiden Minister zusammen.

Die parallele Datenerhebung lasse sich nicht vermeiden, weil unterschiedliche Behörden unterschiedliche Merkmale abfragen. Eine Zusammenlegung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Daten dürften aus demselben Gründen auch nicht untereinander ausgetauscht werden.

 „Als auch für Digitalisierung zuständiger Minister gehe ich aber davon aus, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird. Ein wesentliches Ziel der Digitalisierung unserer Verwaltung ist, dass sie bürgerfreundlicher wird und dafür auch besser vernetzt auf bei anderen Behörden erfasste Daten zurückgreifen kann. Dafür sind neben technischen vor allem noch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Christian Pegel.

Finanz- und Innenminster haben zudem noch einen Hinweis zu eventuellen Rückfragen zu den erhaltenen Schreiben: „Sie sind stets an den Absender des Briefs zu richten. Die Finanzämter können keine Fragen zum Zensus, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline zum Zensus keine zur Grundsteuerreform beantworten.“

Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de. Über die Grundsteuerreform informiert die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite www.steuerportal-mv.de. Dort finden Sie auch eine Checkliste mit Tipps, wie Sie die Erklärungsabgabe schon jetzt vorbereiten können.