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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Backhaus: Weiter auf Kurs für BUGA 2025

Rostock – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat mit Vertretern der Landesregierung und der Verwaltungsspitze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die geplante BUGA im Jahr 2025 diskutiert. Hintergrund ist die Anfang April vorgelegte Risikoanalyse, wonach die BUGA nicht wie ursprünglich geplant stattfinden kann. Nun sollen schnell Alternativen entwickelt werden, so der Minister.

„Ich muss feststellen, für die BUGA in Rostock ist es zwei Minuten vor zwölf. Die Corona-Pandemie und nun der Ukraine Krieg führen dazu, dass nicht alles zeitgerecht umgesetzt werden kann, was man sich vielleicht wünschen würde. Aber ich stehe zum Wort der Landesregierung. Die zugesagten Mittel in Höhe von 60 Mio. Euro stehen für die BUGA 2025 bereit.

Aber eben auch nur für diese BUGA. Deswegen liegt nun der Ball bei der Hanse- und Universitätsstadt. Sie muss ein angepasstes Konzept vorlegen, das den zeitlichen, finanziellen und kulturellen Rahmen für eine solche Veranstaltung ausfüllt. Für mich ist klar: Die BUGA ist nur mit der Warnowbrücke durchführbar.

Der Stadtpark muss entwickelt werden, ebenso der Stadthafen mit dem Hochwasserschutz. Und Oberbürgermeister Madsen hat auch erklärt, dass ein Teil des Warnowquartiers umsetzbar sei. Noch vor den Sommerferien soll nun ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden, das dann noch vom Kabinett gebilligt werden muss. Eine Verschiebung kommt jedoch nicht in Frage, da die Mittel nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen“, so der Minister.

Projekt „Sitzende Viktoria“

Schwesig lobt Engagement des Schlossvereins und vieler anderer

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Burggarten des Schweriner Schlosses an der Vorstellung des Projektes der „Sitzenden Viktoria“ teilgenommen und die kulturelle Entwicklung gewürdigt.

„Ich finde es großartig, dass es in Schwerin immer wieder gelingt, Kunstwerke und Orte wiederherzustellen, die das Schloss und seine Umgebung früher geprägt haben.“ Als weitere Beispiele nannte sie die beiden Statuen der schwebenden Viktoria, die seit 2001 wieder auf der Dachterrasse der Orangerie stehen und den Jugendtempel. „Nun soll die „Sitzende Viktoria“ zurückkommen! Zur Zeit unserer Urgroßeltern gehörte sie schon einmal zum Burggarten.“

Die Regierungschefin dankte allen am Projekt Beteiligten: „Ganz herzlichen Dank an den Schlossverein für seinen Einsatz, an Unternehmen, Einzelspenderinnen und Einzelspender, die sich für die Rekonstruktion des Kunstwerks von Christian Daniel Rauch, einem Berliner Bildhauer, geboren 1777, engagieren.“

Der gemeinsame Einsatz „für unser Schloss macht uns stark für die große Aufgabe: Wir wollen Welterbe werden! Seit Ende September liegt unser Antrag für das Residenzensemble zur Vorprüfung vor. Ich bin optimistisch, dass wir es schaffen. Unser Welterbe ist nicht das Schloss allein; erläuterte Schwesig.

„Dazu gehören andere Gebäude und, ganz wichtig, die Parks und Gärten. Wo Statuen und Kunstwerke eng verbunden sind mit der Natur. Wo die Natur so gestaltet ist, dass Blickachsen, schöne Orte, Bäume und Blumen zum Spazierengehen einladen und die Fantasie anregen. Auch der Platz der sitzenden Viktoria gehört zu unserem Weltkulturerbe.“

Wir leben in einer schönen Stadt, deren Bürgerinnen und Bürger sich bewundernswert für ihr Erbe einsetzen, so die Ministerpräsidentin weiter. „Den Lorbeerkranz, so wie ihn die „Sitzende Viktoria“ symbolisch den Siegenden zuwirft, verdienen sich bei uns diejenigen, die im friedlichen Wettstreit etwas Besonderes leisten: im Kultur, im Sport, im Ehrenamt, in der Gesellschaft.“

Klimaschutz in landeseigenen Gebäuden

Schwerin – Gebäude spielen beim Klimaschutz eine wichtige Rolle, denn sie haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen.

„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten. Ein wichtiger Meilenstein dazu sind klimaneutrale Landesgebäude“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat daher verpflichtende Energieeffizienzfestlegungen getroffen, die die Senkung des Energiebedarfs und die Nutzung erneuerbarer Energien festschreiben. Dr. Heiko Geue.

„Wir wollen nicht nur die geltenden, gesetzlichen energetischen Anforderungen bei Neubau- und Sanierungsbauvorhaben einhalten, sondern diese ab sofort deutlich unterschreiten. Zusätzlich muss der Energiebedarf mindestens zu 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.“

Im Einzelnen werden bei Neubauten und Sanierungen daher ab sofort folgende Festlegungen umgesetzt:

  • Bei Baumaßnahmen des Landes ist sicherzustellen, dass die Planung und Durchführung von Neubaumaßnahmen unter der Maßgabe eines energetischen Standards erfolgt, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 % statt der gesetzlich erlaubte 75 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) beträgt (EG 40).
  • Bei allen Grundinstandsetzungen im Gebäudebestand des Landes ist für die Planung und Durchführung ein energetischer Standard zu berücksichtigen, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 55 % statt der gesetzlich erlaubten 140 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß GEG beträgt (EG 55).
  • Vorrang für Erneuerbare Energien: Der Energiebedarf muss zu mindestens 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Wärmeerzeugung aus Öl, festen fossilen Brennstoffen oder Biomasse wird ausgeschlossen.

Dass sich die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bereits auf einem guten Weg befindet, zeigt der Energiebericht 2021, der jährlich von der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben wird. In diesem werden die Energieverbrauchsdaten und -kosten aller von den Dienststellen genutzten Liegenschaften im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet.

„Der Energiebericht 2021 zeigt, dass wir schon bisher große Fortschritte beim energieeffizienten Bauen und Bewirtschaften machen konnten. Das gilt sowohl bei den geringeren Wärme- und Wasserverbräuchen, als auch beim gesunkenen Stromverbrauch. Insbesondere durch den seit 2012 ausschließlichen Bezug von Ökostrom konnten die jährlichen Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 2000 um 59 Prozent – das waren 2020 58.000 Tonnen CO2 Ausstoß weniger als vor zwanzig Jahren – gesenkt werden. Der Anteil regenerativer Energie zur Deckung des Strom- und Wärmebedarfs beträgt mittlerweile 39,5 Prozent“, erläutert Dr. Heiko Geue.

ÖPNV-Zukunftsvision für M-V

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen der Landespressekonferenz das Gutachten „ÖPNV-Zukunftsvision für Mecklenburg-Vorpommern – Wie öffentliche Mobilität im Jahr 2030 aussieht” vorgestellt.

„Wir arbeiten bereits aktiv an der Weiterentwicklung des ÖPNV im Land. Die Leitplanken für die laufende Legislatur sind gesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Themen Einführung des Seniorentickets, die Einführung des landesweiten, fahrplanbasierten Rufbussystems sowie Unterstützung für den Ausbau des Taktbusnetzes. Darüber hinaus sind wichtige Themen die langfristige Fortführung des Azubi Tickets mit stabilem Preis sowie die begleitende zügige Digitalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Unterstützung des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Das landesweite Seniorenticket in Mecklenburg-Vorpommern soll schnell eingeführt werden. „Hier laufen Gespräche mit den Beteiligten. Geplant ist ein 365-Euro-Jahresticket für alle Personen, die über 65 Jahre alt sind. Wir streben an, dass wir zum 01. Januar 2023 damit starten können“, erläuterte Meyer weiter. Die Umsetzung eines einheitlichen landesweiten Rufbussystems ist eine weitere Aufgabe in dieser Legislaturperiode. „Hierbei geht es vor allem um eine bessere Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Räume.

Notwendig sind einheitliche Mindeststandards, die gemeinsam mit den Kommunen und Verkehrsunternehmen erarbeitet werden. Das bereits geltende Azubi-Ticket soll weiter verstetigt werden. Im Bereich der Digitalisierung des ÖPNV sollen in einem ersten Schritt die wichtigsten Tarife in MV über eine übergreifende Verkaufsplattform digital angeboten werden“, sagte Meyer weiter.

Die Landesregierung plant im Doppelhaushalt 2022/23 für die anstehenden Maßnahmen insgesamt 35 Millionen Euro ein. Neun Millionen Euro davon sind Landesmittel.

Das Gutachten zeigt insgesamt wichtige Perspektiven für die kommenden Jahre auf, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiv und angebotsstark aufzustellen.

„Es bietet einen ´Markt der Möglichkeiten´, um den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern für die zukünftigen Anforderungen 2030 fit zu machen. Entscheidend ist, dass am Ende auch alles finanzierbar sein soll. Wenn es eine spürbare Angebotsausweitung geben soll, ist vor allem auch der Bund gefordert, sich an den Kosten zu beteiligen“, forderte Minister Meyer. „Im Rahmen der dem Land zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel planen wir Angebotsverbesserungen und -optimierungen bei den Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Wir werden uns weiterhin finanziell beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur inklusive der weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit der Verkehrsstationen beteiligen, da der Bund die Länder hier in erheblichem Umfang mit in die Pflicht nimmt.“

Minister Meyer forderte den Bund auf, als erste Schritte eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um zusätzlich mindestens 0,75 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2023 zusätzlich um drei Milliarden Euro gegenüber dem aktuell geltenden Regionalisierungsgesetz zur Verfügung zu stellen.

„Das wurde bisher durch den Bund nicht berücksichtigt. Nur mit zusätzlichen Regionalisierungsmitteln bereits in den Jahren 2022 und 2023 können die notwendigen Maßnahmen im ÖPNV abgedeckt werden“, machte Meyer auch mit Blick auf die kommende Verkehrsministerkonferenz in Bremen (04./05. Mai 2022) deutlich.

Das Gutachten beinhaltet Optimierungs- und Ausbaumöglichkeiten, um den ÖPNV in MV für die zukünftigen Anforderungen 2030 aufzustellen. Dabei werden Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern aufgezeigt.

Hierzu zählen unter anderem: das ÖPNV-Angebot bei Bus und Bahn verbessern, die ergänzende Mobilität (Bürgerbusse/-fahrdienste, Sharing Angebote als ÖPNV-Zubringer), Tarif und Vertrieb (z.B. Vertrieb weiter digitalisieren), die Organisation und Finanzierung (Treiber für Mobilitätsthemen etablieren, Pauschalierung der Finanzierung fortsetzen, Anreize für Investitionen in den ÖPNV) sowie Information und Marketing.

„Das Gutachten berücksichtigt nicht die andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV, wie beispielsweise den anhaltenden abgesenkten Stand der Fahrgastzahlen sowie die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend.

Das Energieministerium beauftragte 2020 die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV), ein Gutachten zu einer Zukunftsvision für den ÖPNV in MV 2030 in Auftrag zu geben. Die Umsetzung erfolgte durch die Firma kcw. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf 105.000 Euro.

Regelungen zu Isolation und Quarantäne

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Isolations- und Quarantäne-Regelungen an die aktuelle Corona-Infektionslage anpassen. „Die Landesregierung hat heute entschieden, entsprechende Änderungen in der Corona-Landesverordnung vorzunehmen“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird zukünftig auf mindestens fünf Tage (maximal zehn Tage) verkürzt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. „Wir empfehlen dringend allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden“, so Drese. Auch bei symptomlosen Personen sei nach fünf Tagen oft noch eine Infektiosität gegeben.

Vulnerable Gruppen sind weiterhin besonders schutzbedürftig. Deshalb ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie im Bereich der Eingliederungshilfe zusätzlich für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend. Dieser Testnachweis ist dem Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn vorzulegen.

Für enge Kontaktpersonen besteht keine verpflichtende Quarantäne. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich fünf Tage selbst zu testen und die Kontakte zu reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die enge Kontaktpersonen sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum 5. Tag zu testen.

Drese: „Die zunehmende Immunität der Bevölkerung sowie die bundesweit sinkende Inzidenz und abnehmende Krankenhausbelastung durch Corona-Infektionen lassen eine Anpassung der Vorgaben zu Isolation und Quarantäne zu. Wir appellieren dennoch an das verantwortungsbewusste Handeln jeder und jedes Einzelnen. Abstand halten, Hygiene beachten und Kontakte reduzieren sind einige Tage nach überstandener Infektion besonders wichtig.“

Die neuen Isolations- und Quarantäne-Regeln treten in Mecklenburg-Vorpommern zum Freitag (6. Mai) in Kraft.

Arbeitsmarkt April in M-V

Meyer: Nachfrage nach Arbeitskräften zieht deutlich an / Fachkräftegewinnung ist elementare Aufgabe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl um 10.900 Arbeitslose (-16,1 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,9 Prozent. Insgesamt sind aktuell 56.900 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt erweist sich bislang als sehr robust. Die Nachfrage nach Arbeitskräften zieht weiter deutlich an. Motor ist hierbei vor allem das Hochfahren im Tourismus. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach Fachkräften im Gesundheitsbereich ungebrochen hoch. Die insgesamt positive Entwicklung bei der Nachfrage nach Arbeitskräften darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die aktuelle Situation – bedingt durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg – der heimischen Wirtschaft zu schaffen macht. Gründe hierfür sind die Rohstoffknappheit in einigen Bereichen, unterbrochene Lieferketten und steigende Energiepreise“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der Arbeitslosen um 3.300 (-5,4 Prozent) gesunken.

Eines der drängendsten Probleme des Arbeitsmarktes in M-V ist die Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung. „Besonders im Gastgewerbe, in der Pflege, in medizinischen Berufen, der Hotellerie und im Tourismus sowie im Handwerk sind Engpässe spürbar. Gegenwärtig wird an einer Fachkräftestrategie für M-V gearbeitet. Hierzu zählen unter anderem die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land“, sagte Meyer.

„Es gibt bereits jetzt eine breite Vielfalt an Möglichkeiten, die es auszuschöpfen gilt. Hierzu zählt beispielsweise die duale Ausbildung von Jugendlichen, die Weiterbildung des eigenen Personals oder auch die Fachkräftezuwanderung aus EU- und Drittstaaten.“

Der Minister machte darüber hinaus auf das Programm für die faire Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aufmerksam. „Angesichts der demografischen Entwicklung wird es nicht ausreichen, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. Deshalb wird es notwendig sein, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“ Das Programm hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Februar 2022 – im Vorjahresvergleich um 6.600 (+1,2 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 574.700. „Das belegt einmal mehr: Fachkräfte werden gebraucht und gesucht. Ich rechne mit einer weiter wachsenden Belebung des Arbeitsmarktes in Richtung Sommer“, so Meyer. Neue Arbeitsplätze sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.500), im Gastgewerbe (+1.300) und im Handel (+1.000) entstanden.

Kampfmittelräumung in M-V

Christian Pegel unterzeichnet Rahmenvereinbarung mit dem Bund zur Kampfmittelräumung in M-V

Lübtheen – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel und das Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  (BImA) Paul Johannes Fietz haben heute im Munitionszerlegebetrieb Jessenitz-Werk in Lübtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Kampfmittelprogramms der BImA in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Gemeinsames Ziel ist es, die zwischen Bund und Land vereinbarte Kooperation zur Erkundung und Räumung von Kampfmitteln voranzutreiben. Viele Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sind kampfmittelbelastet.

„Immer wieder muss an verschiedenen Orten bei uns im Land der Munitionsbergungsdienst ausrücken, um im Boden oder Wasser lagernde explosive Überbleibsel der beiden Weltkriege und früherer militärischer Nutzung bis zurück in die Kaiserzeit zu entschärfen. Der Waldbrand im Sommer 2019 in Lübtheen war ein deutliches Signal, dass sich Bund und Länder mit einer nationalen Strategie zur Waldbrandbekämpfung besser aufstellen müssen. Das Feuer war auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz ausgebrochen und konnte aufgrund von Munitionsaltlasten aus vielen Jahrzehnten im Boden nur sehr schwer und mit riesigem Aufwand gelöscht werden“, erinnerte der Minister an den größten Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern seit 1934 und führte weiter aus:

„Munitionsaltlasten sind ein großes Problem, aus Gründen der Gefahrenabwehr genauso wie unter Aspekten des Umweltschutzes. Wir müssen sie sukzessive beseitigen, für unsere Generation genauso wie für unsere Kinder und Enkel.“

Mecklenburg-Vorpommern hatte 2020 als erstes Bundesland mit der BImA eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, mit der die Umsetzung deren Kampfmittelprogramms im Nordosten grundsätzlich vereinbart wurde. Der Bund hatte in diesem Zusammenhang zugesagt, die Mittel für die Beräumung kampfmittelbelasteter Bundesliegenschaften bereit zu stellen.

„Mit der aktuell erfolgenden personellen Aufstockung beim Munitionsbergungsdienst des Landes um 18 Mitarbeiter haben wir eine weitere Voraussetzung geschaffen, um die von der BImA geplanten Beräumungen auch umsetzen zu können. Mit der jetzt unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung der für den Bund zu erbringenden Leistungen des Munitionsbergungsdienstes festgezurrt“, so Pegel.

Die BImA hatte mit dem Kooperationsvertrag 2020 insgesamt 190 Millionen Euro in ihrem Kampfmittelprogramm für die Beräumung belasteter Bundesliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden Jahre eingeplant. Davon sollen gut 60 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren bereitgestellt werden.

„Mit der heute abgeschlossenen Rahmenvereinbarung sollen diese erheblichen Mittel effizient und verlässlich für die Kampfmittelräumung auf unseren Liegenschaften eingesetzt werden“, sagte BImA-Vorstandsmitglied Paul Fietz heute bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung und fügte hinzu: „Wir erwarten durch die Personalaufstockung beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Beschleunigung unseres sehr ambitionierten Programms.“

Weiter sagte er: „Auch an anderer Stelle arbeiten wir mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eng zusammen. In der ‚Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Kampfmittelräumung‘ verfolgen wir gemeinsam das wichtige Ziel, bundeseinheitliche Standards in der Kampfmittelräumung zu schaffen.“

Die Kampfmittelräumung ist in Deutschland Sache der Länder. An einer bundesweiten Vereinheitlichung der Verordnungen und Standards wird seit Jahren auf mehreren Ebenen gearbeitet.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Munitionsbergungsdienstes Mecklenburg-Vorpommern fallen in Deutschlands Nordosten rund 28.700 Hektar Waldfläche – davon zirka 10.400 Hektar im Besitz des Bundes – in die höchste Kategorie 4 des Kampfmittelkatasters. Mit dem zusätzlichen Personal und deutlich höher geplanten Landesmitteln können nun sowohl die Bundes- als auch die in Landesverantwortung stehenden Waldflächen deutlich zügiger beräumt werden:

Anstatt wie bisher jährlich 1,5 stehen in diesem Jahr gut 4,2 Millionen Euro und danach jährlich fast sieben Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, alle Flächen innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um Ortschaften binnen 20 Jahren von Kampfmitteln zu beräumen. Bisher musste dafür von mindestens 65, eher 99 Jahren ausgegangen werden.

Impfkonzept 3.0

Drese: Impfkonzept 3.0 trifft Corona-Vorsorge für die nächsten Monate

Schwerin – Mit Ausnahme der 2. Auffrischimpfung ist seit einigen Wochen eine rückläufige Nachfrage nach Impfungen, sowohl bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, als auch bei den staatlich vorgehaltenen Angeboten in den Impfstützpunkten sowie durch mobile Impfteams, festzustellen. Das Land hat in Kooperation mit der kommunalen Ebene dennoch die bislang zum 30. April 2022 befristete Impfstruktur bedarfsgerecht weiterentwickelt.

„Wir gewährleisten, dass auch über den Sommer eine flexible, die niedergelassene Ärzteschaft ergänzende Grundstruktur an Impfmöglichkeiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten erhalten bleibt“, stellte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das „Impfkonzept 3.0“ vor. Bürgerinnen und Bürger hätten damit auch in den nächsten Monaten regelmäßig die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie unterliegt einigen Unwägbarkeiten, begründete Drese. Dazu gehörten etwa die Verfügbarkeit neuer Impfstoffe, neue Virusmutationen, aktualisierte Impfempfehlungen der STIKO und ein schwer einschätzbares Infektionsgeschehen ab dem Herbst. „Mit der dritten Fortschreibung des Impfkonzeptes bereiten wir uns bestmöglich im Land darauf vor und verschaffen den Landkreisen und kreisfreien Städten eine notwendige Planungsperspektive“, so Drese.

Das „Impfkonzept 3.0“ umfasst grundsätzlich ab dem 1. Mai weiterhin die bewährte Organisationsstruktur bestehend aus einem Impfstützpunkt je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und mobilen Impfteams. Der Impfstützpunkt übernimmt wie bisher die koordinierende Funktion des regionalen Impfmanagements und gewährleistet ein dauerhaftes, wöchentliches, zentral erreichbares Grundangebot in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Drese: „Das beinhaltet zudem Stand-by-Funktionen, um z.B. mit Blick auf den Herbst größere Impfkapazitäten ggf. auch mit Unterstützung durch Hilfsorganisationen binnen weniger Tage reaktivieren zu können. Zusätzlich ermöglicht unser neues Impfkonzept die Nutzung der Stützpunkte für weitere Impfangebote für aus der Ukraine Geflüchtete, etwa gegen Masern, Röteln, Mumps, Diphterie oder Keuchhusten.“

Die mobilen Impfteams können wie bisher für den Einsatz in den Impfstützpunkten sowie für bedarfsgerechte Impfungen in der Fläche eingesetzt werden. Aufgrund ausreichend zur Verfügung stehender Impfstoffe sei eine Priorisierung von Personengruppen aber nicht mehr notwendig.

Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Impfstützpunkte und mobilen Impfteams nach Auskunft von Ministerin Drese insgesamt maximal 800.000 Euro pro Monat zur Verfügung. Der Bund hat eine Beteiligung an den Kosten über Mai 2022 hinaus angekündigt. Vorgesehen ist eine fortlaufende Evaluierung hinsichtlich der tatsächlichen Bedarfe und eventuell notwendiger Verlängerungen.

Da für die Impfungen keine Terminbuchungen mehr notwendig sind, wird ab sofort das landesweite Online-Impfportal und die telefonische Terminregistrierung eingestellt. Die Rufnummer der Impfhotline (0385 20271115) wird auf die Rufnummer des Bürgertelefons (0385 588 11311) der Landesregierung umgeleitet. Die freien Impfangebote in den Impfstützpunkten und durch mobile Impfteams werden auf den Websites der Landkreise/ kreisfreien Städte sowie auf dem Corona-Infoportal des Landes https://www.mv-corona.de/impfaktion laufend aktualisiert veröffentlicht.