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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Wandertage und Exkursionen

Oldenburg: Geld kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute

Schwerin – Schülerinnen und Schüler können eine finanzielle Unterstützung für Wandertage und eintägige Exkursionen erhalten. Das Land stellt knapp eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung. Pro Schülerin bzw. pro Schüler ist das ein finanzieller Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro.

„Die Lockerungen im Schulbetrieb machen schulische Veranstaltungen, Wandertage und Exkursionen in diesem Schulhalbjahr wieder möglich. Gerade die sozialen Beziehungen haben unter Pandemiebedingungen gelitten. Kinder und Jugendliche blieben soziale Kontakte, Besuche bei Freunden oder andere gemeinsame Freizeitaktivitäten verwehrt. Kinder und Jugendliche waren die größten Verlierer in der Corona-Pandemie. Umso wichtiger ist es nun, das soziale Miteinander wieder zu fördern und gemeinsam im Klassenverband bei Schulausflügen und Projekttagen einen schönen Tag zu erleben und in Erinnerung zu behalten“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Land stellt den Schulen ein entsprechendes Finanzbudget zur Verfügung, das über die Staatlichen Schulämter ausgereicht wird. Die Mittel stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“.

„Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege. Das Geld kann insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Es kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute, weil für sie die Beträge geringer werden. Das ist eine gute Sache vor allem für Eltern, denen die Finanzierung von zusätzlichen Unternehmungen ihrer Kinder nicht leichtfällt“, sagte die Ministerin.

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das ihnen zugewiesen wurde, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge verplanen. Die Mittel müssen bis Ende des Schuljahres 2022/2023 ausgegeben sein. „Wandertage und Exkursionen sind wichtig, weil sie das Gemeinschaftsgefühl der Klasse stärken. Sie verfolgen auch immer einen pädagogischen Zweck. Sie erweitern den Unterricht und ermöglichen in besonderer Weise ein handlungsorientiertes und lebensnahes Lernen“, betonte Oldenburg.

Erste Erdbeeren aus heimischem Anbau

Rövershagen – Heute besucht Agrarminsiter Dr. Till Backhaus Karls Erdbeerhof in Rövershagen. Hier wird er die ersten Erdbeeren der Saison ernten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vergangenen Jahr Erdbeeren in 20 Betrieben auf einer Fläche von 1.095 Hektar angebaut (das sind fast 10 Prozent der Anbaufläche für Erdbeeren in Deutschland), davon waren 476 Hektar nicht im Ertrag.

„Die Erdbeerbestände sind gut durch den Winter gekommen“, stellt der Minister fest. „Die insgesamt milde und sehr sonnenscheinreiche Witterung im März hat den unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen verfrühten Beständen einen kräftigen Wachstumsschub verliehen. Der Blütenansatz sei hier gut bis sehr gut, sagen die Fachleute. Trotz der inzwischen wieder kühleren Witterung sind jetzt in den Hochtunneln die ersten reifen Früchte zu finden“, so der Minister.

Allerdings stünden zunächst nur kleine Mengen zur Verfügung, da in Mecklenburg-Vorpommern nur zwei Unternehmen die kostenintensive Verfrühung im Wandertunnel betreiben. Das Gros der Erdbeererzeuger wird die Ernte wohl ab Mitte Mai vermarkten. Der Höhepunkt der Erdbeersaison aus dem Freiland ist dann spätestens Mitte Juni erreicht.

„Dank einer großen Sortenvielfalt und verschiedenen Verfrühungs- und Verspätungstechniken können sich Erdbeerfans auf eine immer längere Saison freuen“, berichtet Backhaus.

„Und die Weiterentwicklung der Anbauverfahren schreitet unablässig voran. Die traditionelle Freilandkultur verliert stetig an Bedeutung, während die bodengebundene geschützte Produktion im Hochtunnel weiter ausgedehnt wird. Nun hebt der Erdbeeranbau sogar buchstäblich vom Boden ab. Ein weiterer großer Schritt zur Intensivierung der Erdbeerproduktion ist nämlich die in Rövershagen im vergangenen Jahr aufgenommene Stellagekultur in ungeheizten Foliengewächshäusern. Hier wachsen die Erdbeeren in mehr als einem Meter Höhe in mit Substrat gefüllten Kästen oder Rinnen. Hohen Investitionskosten stehen eine bessere Produktqualität, höhere Erträge und eine deutlich höhere Pflückleistung gegenüber. Die Früchte können im Stehen gepflückt werden, was dieses Kulturverfahren bei den Erntehelfern besonders beliebt macht“, sagt der Minister.

„Hatte in den beiden Vorjahren die Corona-Pandemie der Erdbeerernte ihren Stempel aufgedrückt, so sehe man das jetzt dank perfekt eingeschliffener spezieller Hygienekonzepte alles in allem etwas entspannter, entnehme ich Berichte aus den Betrieben“, fährt der Minister fort. „Wachsam bleibe man trotz alledem. Der zusätzliche Kosten- und Arbeitsaufwand sei dabei beträchtlich. Aber das gesundheitliche Wohlergehen der Mitarbeiter habe absoluten Vorrang.“

Große Sorgen bereiteten den Unternehmen die massiv steigenden Kraftstoff- und Betriebsmittelkosten. Auch der wachsende Lohnkostenanteil aufgrund der Mindestlohnerhöhungen treibe die Kosten (1. Januar 2022: 9,82 €/h, 1. Juli 2022: 10,45 €/h, 1. Oktober 2022: 12 €/h). Um das einigermaßen auffangen zu können, würden Preiserhöhungen von 20 bis 25 Prozent und mehr unumgänglich sein. Nichtsdestotrotz hofften die Erdbeererzeuger in Mecklenburg-Vorpommern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin auf Regionales direkt vor der Haustür setzen.

Ein Monat zentrale Erfassungsstelle

Schwerin – Seit fast einem Monat (4. April) betreibt das Land die zentrale Erfassungsstelle für ukrainische Kriegsvertriebene in Schwerin-Görries. Seither werden dort täglich bis zu 100 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, ausländerbehördlich registriert.

„Insgesamt wurden dort bis vergangenen Freitag knapp 1.700 Menschen erfasst und erkennungsdienstlich behandelt. Außerdem sind zurzeit in der angeschlossenen Notunterkunft 61 Menschen untergebracht“, berichtet Innenminister Christian Pegel zur aktuellen Nutzung dieses Standorts der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Görries. Mit ihr unterstütze das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfassung der Flüchtlinge aus der Ukraine vor allem dann, wenn die dafür erforderliche technische Infrastruktur in den Kommunen nicht ausreicht.

„Dank der zentralen Erfassungsstelle in Görries mit ihren sechs Pik-Stationen und der Bearbeitung in den Landkreisen sowie kreisfreien Städten konnten in M-V bereits mehr als die Hälfte der aktuell rund 15.000 aufenthaltsrechtlich registrierten Kriegsvertriebenen erkennungsdienstlich behandelt werden. Im Bundesdurchschnitt liegt diese Quote bei einem Drittel“, so Pegel.

Die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung ist insbesondere Voraussetzung für den Erhalt des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

„Den Transfer der Kriegsflüchtlinge aus den Kommunen im Land nach Schwerin und zurück koordiniert unser Landeskrisenstab mit den Stäben der Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort. Das klappt gut“, so der Minister.

Im Fall, dass mehr Kriegsflüchtlinge angereist sind als an einem Tag in Görries erfasst werden können, stehen in der angeschlossenen Notunterkunft bis zu 200 Plätze für eine eventuelle Übernachtung bereit. „Dann würden die Betroffenen am Folgetag registriert und dann zurück in die Kommunen gebracht, um ihnen Hin- und Herfahrerei zu ersparen. Diese Möglichkeit musste bisher aber noch nicht in Anspruch genommen werden“, sagte Christian Pegel.

In erster Linie dient die Notunterkunft in Görries als Wohnaußenstelle für den Aufnahmestandort in Nostorf-Horst mit ebenfalls 200 Plätzen, die aktuell zentrale Anlaufstelle für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist, die der Bund Mecklenburg-Vorpommern zuweist.

Die Erstaufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine, die der Bund dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel zuweist, erfolgt in der Regel zentral durch das Land. Diese Menschen werden dann erfasst und danach auf die Landkreise und kreisfreien Städte weiterverteilt.

„Dadurch können wir die Ungewissheit, wie viele Schutzsuchende aufgrund der Bundeszuweisung jeweils tatsächlich ins Land kommen, von den Ehrenamtlern in den Landkreisen fernhalten und den Kommunen berechenbar und vorhersehbar Schutzsuchende zuweisen, die bereits in den Unterkünften des Landes registriert worden sind“, so der Innenminister Pegel.

Insgesamt sind in M-V knapp 17.000 ukrainische Flüchtlinge (Stand 26. April) behördlich bekannt.

1. Mai 2022

Schwesig würdigt zum Tag der Arbeit Leistungen der Beschäftigten

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat am 1. Mai die Leistungen der Beschäftigten gewürdigt: „Sie alle leisten eine wichtige, herausfordernde Arbeit für die ganze Gesellschaft, auch in Krisenzeiten.“

In diesem Zusammenhang ging die Regierungschefin auf die Folgen von Corona und dem Ukraine-Krieg für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze ein: „Uns war und ist in der Corona-Pandemie wichtig, neben dem Schutz der Gesundheit auch Arbeitsplätze zu erhalten und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Wir haben mit einer breiten Mehrheit den MV-Schutzfonds beschlossen und uns auf Bundesebene entschlossen für ein verlängertes Kurzarbeitergeld eingesetzt. Auch beim Ukraine-Krieg versuchen Bund und Länder, die wirtschaftlichen Folgen gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u.a. durch die Energieprämie und den Familienzuschuss abzufedern.“

Trotz der Krisen habe sich die Landesregierung als MV-Koalition einen „Aufbruch 2030“ vorgenommen. Schwesig: „Gute Arbeit, besser bezahlte Arbeit sind zentrale Themen und unser Ziel. Dafür brauchen wir Unternehmen mit Blick für die Zukunft. Mit attraktiven Löhnen lassen sich Fachkräfte besser gewinnen und halten.“

Die Landesregierung unterstütze die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 ausdrücklich und unterstütze die Tarifbindung. „Wir setzen uns gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften dafür ein, dass mehr Unternehmen im Land Tariflohn zahlen: Wirtschaftsförderung setzt auf Zahlung von Tariflohn oder tarifgleichem Lohn. Wir sind dabei, das Landesvergaberecht zu überarbeiten und weitere Anreize für Tariflöhne zu schaffen.“

Ein weiterer Schwerpunkt sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu die Regierungschefin: „Wir bleiben bei der beitragsfreien Kita und ab diesem Sommer wird es auch den beitragsfreien Ferienhort geben. Einen Gesetzentwurf dafür hat die Landesregierung in der vergangenen Woche in den Landtag eingebracht.“

Die Ministerpräsidentin lobte das Engagement der Gewerkschaften, „die vehement für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen eintreten. Darüber hinaus setzen sich Gewerkschafter für Demokratie, für eine weltoffene tolerante Gesellschaft ein und stemmen sich entschlossen gegen jede Form von Hass und Rassismus. Umso mehr freue ich mich, dass der DGB auch in diesem Jahr ein Demokratiefest in Neubrandenburg organisiert hat.“

60 Jahre SC Neubrandenburg

Drese: SC Neubrandenburg ist sportliches Aushängeschild von Mecklenburg-Vorpommern

Neubrandenburg – Der Sportclub Neubrandenburg steht für viele internationale und nationale Erfolge, bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und etlichen Deutschen Meisterschaften. Auf den Tag genau vor 60 Jahren fand die Gründungsversammlung des SCN statt. Sportministerin Stefanie Drese gratulierte dem sportlichen Aushängeschild von Mecklenburg-Vorpommern zum Vereinsjubiläum im Namen der Landesregierung.

„Der SC Neubrandenburg hat unser Bundesland weltweit bekannt gemacht. Ilse Kaschube, Carola Zirzow, Bernd Olbricht, Brigitte Rohde, Rüdiger Helm, Andreas Dittmer, Astrid Kumbernuss und Martin Hollstein sind nur einige der herausragenden Athletinnen und Athleten, die als Olympia-Medaillengewinner entscheidend an der Erfolgsgeschichte des Vorzeigevereins beteiligt sind“, sagte Drese in ihrem Grußwort zum 60. Vereinsgeburtstag.

Doch der Verein, ursprünglich als reiner Club für Leichtathletik und Fußball, der dann später durch Kanurennsport ersetzt wurde, im Hochleistungsbereich gegründet, sei viel mehr als eine „Medaillenschmiede“, so die Ministerin. „Der SCN hat sich mit seinen Vereinsstrukturen zu einem attraktiven Sportverein für Groß und Klein entwickelt“, verdeutlichte Drese.

Mittlerweile zählt der Club ca. 1.600 Mitglieder. „Ein überaus vielschichtiges und interessantes Sportangebot für alle Altersbereiche macht ihn zu einem beliebten Anziehungspunkt für viele sportbegeisterte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neubrandenburg und des Umlandes“, sagte Drese.

Neben Leichtathletik, Kanurennsport und Triathlon stehen unter anderem Behindertensport, Seniorensport, Kindersport, Rückenschule, Wasserwandern, Nordic Walking, Yoga, Kraftsport, Drachenboot oder auch Qui Gong zur Auswahl. „Auf diese Entwicklung kann der SCN mindestens genauso stolz sein, wie auf seine umfangreiche Medaillenbilanz“, so Drese.

Ministerin Drese: „Das 60. Vereinsjubiläum ist eine sehr gute Gelegenheit, mich bei allen Funktionsträgern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Förderern des Sportclubs Neubrandenburg zu bedanken. Sie haben sich mit ganzer Kraft und Ideenreichtum der erfolgreichen Entwicklung des Sportvereins gewidmet. Meine besondere Hochachtung gilt dabei allen Frauen, Männern und Jugendlichen, die sich ehrenamtlich im Vorstand, als Trainerin, Übungsleiter oder Jugendleiter, als Kampf- und Schiedsrichter, als Betreuende, im Organisationsteam oder als freiwillige Helfende bei unzähligen lokalen, regionalen und internationalen Wettkämpfen engagieren. Sport ist ohne Ehrenamt undenkbar. Das zeigt auf besonders eindrucksvolle Weise der SC Neubrandenburg.“

Elektronischen Kostenmarke kommt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf digitalem Weg und unkompliziert können eilbedürftige Verfahren mit Kostenvorschuss zügiger bearbeitet werden“

Schwerin – Ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz wird gesetzt. Ab 1. Mai 2022 ist es möglich, Elektronische Kostenmarken als neues Zahlungsmittel für Gerichtskosten zu verwenden.

Und so funktioniert es: Elektronische Kostenmarken können auf dem Justizportal von Bund und Ländern https://justiz.de/kostenmarke/index.php ohne zeitaufwändige Registrierung einfach per Kreditkarte oder Überweisung erworben werden. Jede Kostenmarke erhält eine Kostenmarkennummer. Sie bekommen eine Quittung über den Erwerb der Kostenmarke.

Die Quittung können Sie ausdrucken und per Post einreichen oder auf elektronischem Wege an die elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer als PDF-Datei beifügen. Die Angabe der 12-stelligen Kostenmarkennummer reicht auf dem einzureichenden Schriftstück ebenfalls aus. Die Justizbehörde kann anhand der Kostenmarkennummer prüfen, ob die Kostenmarke bezahlt ist.

„Dieses bargeldlose Zahlungsverfahren ist vorteilhaft und vorrangig für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern. Bisher wurden oftmals Verrechnungsschecks oder Gerichtskostenstempler verwendet, die jedoch elektronisch nicht übermittelt werden können und daher im elektronischen Rechtsverkehr nicht einsetzbar sind. Die Elektronische Kostenmarke ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit der E-Akte ausgestattet worden sind, führen wir mit der Elektronischen Kostenmarke eine zeitgemäße und serviceorientierte Zahlungsmöglichkeit ein. Die Abläufe werden dadurch verschlankt und beschleunigt“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die elektronischen Kostenmarken können auch in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen eingesetzt werden.

Gerichtsgebühren können grundsätzlich per Überweisung eingezahlt werden. Insbesondere für Eilverfahren ist das nicht immer praktikabel, da die Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz bestimmte Handlungen erst nach Zahlungseingang ausführen. Eine schnelle Kosteneinzahlung war deshalb bislang durch Nutzung des Gerichtskostenstemplers möglich, mit dem der bezahlte Betrag auf dem (Papier-) Schriftsatz aufgebracht wird.

Hierzu verfügen die Zahlstellen in den Amtsgerichten sowie einige Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen und großen Wohnungsgesellschaften über ein spezielles Stempelgerät. Der klassische Stempel kann allerdings nicht auf einem digitalen Dokument aufgebracht werden. Wer sich derzeit elektronisch an das Gericht wendet, muss auf die Vorschusskostenrechnung warten und dann überweisen. Die elektronische Kostenmarke kann demgegenüber direkt einem elektronisch eingereichten Antrag beigefügt werden.

Für den Zahlungspflichtigen ergibt sich damit eine erhebliche Zeitersparnis, weil er in Fällen, in dem ihm die Höhe der gerichtlichen Forderung bekannt ist (z. B. bei Festgebühren), nicht den Erhalt der gerichtlichen Zahlungsaufforderung abwarten muss. Zugleich wird bei den Gerichten der Arbeitsaufwand für die Erstellung einer Zahlungsaufforderung und deren Überwachung eingespart.

Keine Täuschung des Landtages

Schwerin – Zu einem heute vom SPIEGEL veröffentlichten Artikel zur Stiftung Klima- und Umweltschutz erklärte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Es hat bei der Gründung der Stiftung keine Täuschung des Landtages gegeben. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sowohl in ihrer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am 6. Januar 2021 wie auch in der Landtagssitzung am 7. Januar 2021 die Aufgaben und Möglichkeiten der Stiftung klar benannt. Es ging immer um zwei Ziele.

Die Stiftung sollte über viele Jahre Klima- und Umweltschutzprojekte in Mecklenburg-Vorpommern fördern. Und sie hatte zeitlich begrenzt die Möglichkeit, über einen Geschäftsbetrieb am Weiterbau der fast fertiggestellten Ostseepipeline mitzuwirken. Den Abgeordneten lagen bei ihrer Entscheidung ein umfassender Antrag und der Entwurf der Stiftungssatzung vor.

In beiden Dokumenten finden sich beide Ziele wieder. In den Redebeiträgen im Landtag sind neben der Ministerpräsidentin auch Abgeordnete der CDU und der LINKEN sowohl auf den Klimaschutzteil wie auch auf den Geschäftsbetrieb der Stiftung eingegangen. Alle Abgeordneten wussten, worüber sie abgestimmt haben“, sagte der Regierungssprecher.

Falsch sei die Einordnung einer e-mail des damaligen Energieministers Christian Pegel an den seinerzeitigen Chef der Staatskanzlei Dr. Heiko Geue.

„Es war immer klar, dass die Stiftung dem Klimaschutz dienen soll. Aus der mail lässt sich lediglich ablesen, dass Erwin Sellering zunächst zögerlich war, zusätzlich zum Klimaschutz die Ziele „Umweltschutz“ und „Naturschutz“ in den Stiftungszweck aufzunehmen. Aus dieser Nachricht ergibt sich nicht, dass die Stiftung von Anfang an nur dem Weiterbau der Ostseepipeline dienen sollte“, stellte der Regierungssprecher klar.

Im Übrigen nenne die später vom Landtag gebilligte Satzung sowohl den Klimaschutz wie auch die Bewahrung und Wiederherstellung der Natur als Stiftungszweck.

Wettbewerb „Schüler staunen …“ 2020 – 2022

Arbeit der 6 Fachgremien zur Bewertung der eingereichten Projektarbeiten hat begonnen

Rostock – „Dass zu unserem 19. Schülerprojektwettbewerb „Schüler staunen …“ 2020 – 2022 mehr als 40 Projektarbeiten eingereicht wurden, freut alle 15 Ausschreibungspartner des Wettbewerbes sehr.“, so Anke Streichert, Koordinatorin des Wettbewerbes beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM).

Insgesamt 46 Projektarbeiten von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 – 12 von Schulen und Einrichtungen aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie dem Landkreis Rostock wurden bis zum 31.03.2022 beim StALU MM eingereicht.

Damit beweist dieser Schülerprojektwettbewerb, den es bereits seit 28 Jahren gibt, nach wie vor seine hohe Akzeptanz innerhalb der Region Rostock.

Eingereicht werden konnten umweltbezogene Projektarbeiten, die im Zeitraum 2020 – März 2022 umgesetzt bzw. abgeschlossen wurden. 

Inhaltlich standen dabei sechs breit gefächerte Themenbereiche zur Auswahl:

  • Faszination Natur
  • Zukunftsfähig unterwegs
  • Unverwechselbare Ostseeküste
  • Lebenselixier Wasser & gesund essen
  • Energie, Rohstoffe & Abfälle
  • Nachhaltiges Wirtschaften & Digitalisierung

Beteiligt haben sich am Wettbewerb Schülerinnen und Schüler von Schulen und Einrichtungen aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, aus der Stadt Bützow sowie aus den Gemeinden Rövershagen, Sanitz und Bröbberow

Die gute Teilnahmeresonanz am Wettbewerb basiert vor allem auf der stabilen und aktiven Wirksamkeit des Netzwerkes „Schüler staunen“, das unter Leitung des StALU MM Partnereinrichtungen aus dem Bildungsbereich mit Partnern aus den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Vereine und Verbände sowie Behörden vereint.

Besonders gut angenommen wurden dabei die Themenbereiche

  • Faszination Natur,
  • Energie, Rohstoffe & Abfälle sowie
  • Lebenselixier Wasser & gesund essen.

Nun hat die intensive Bewertungsarbeit der gebildeten sechs Fachgremien begonnen.

Am 12. Mai 2022 entscheidet die abschließende Fachjury über die Preisträger des Wettbewerbes. Danach erhalten alle Schulen und Einrichtungen vom StALU MM Informationen zu ihren Preisträgern.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung verbunden mit der Gestaltung einer breiten Schüleraktionsmeile findet am 23. Juni 2022 in Rostock statt.

Schirmherr des Wettbewerbes ist der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V, Dr. Till Backhaus.

Den traditionsreichen Schülerprojektwettbewerb des StALU MM gibt es bereits seit 28 Jahren, und das mit stetem Erfolg! Zu den bisherigen 18 Wettbewerben wurden insgesamt 692 Schülerprojektarbeiten eingereicht, wovon 288 Projekte ausgezeichnet werden konnten.