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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Ausbildung und duales Studium bei der Steuerverwaltung

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Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern sucht Nachwuchs für die Steuerverwaltung: Ab sofort sind Bewerbungen für die Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (mittlerer Dienst) sowie für das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt (gehobener Dienst) möglich. Bewerbungen können bis zum 30. November 2025 eingereicht werden.

„Die Arbeit in der Steuerverwaltung ist abwechslungsreich, sicher und bietet echte Perspektiven. Wer sich für diesen Weg entscheidet, wird Teil der Modernisierung unserer Verwaltung. Dafür brauchen wir Leute, die sich einbringen und später im Berufsleben Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen als verlässliche Partner zur Seite stehen“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Die Steuerverwaltung des Landes bietet zwei Karrierepfade:

  • zweijährige Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt (LG 1, 2. Einstiegsamt): Praxisnah, kompakt und mit einer monatlichen Besoldung von ca. 1.478 € brutto bietet sie ideale Bedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss.
  • dreijähriges duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt (LG 2, 1. Einstiegsamt): Wer die Hochschul- oder Fachhochschulreife mitbringt, kann Theorie und Praxis optimal verbinden – bei monatlich rund 1.534 € brutto bereits im Studium.

In beiden Laufbahnen erwarten die Nachwuchskräfte ein modernes Arbeitsumfeld, strukturierte Betreuung, ein iPad zur Verfügung sowie flexible Arbeitszeitmodelle. Nach dem erfolgreichen Abschluss bestehen sehr gute Übernahmechancen in ein unbefristetes Beamtenverhältnis. Das Einstiegsgehalt liegt dann je nach Laufbahn bei rund 2.990 € bzw. 3.320 € (brutto, zzgl. Familienzuschläge).

Für den Ausbildungs- und Studienbeginn im Herbst 2026 stehen insgesamt 96 Plätze zur Verfügung – je 48 im mittleren und gehobenen Dienst. Eine Bewerbung ist ab sofort online über das Karriereportal MV möglich.

Senkung der Energiekosten und Infrastrukturausbau

Göhren-Lebbin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Rahmen ihrer MV-Tour ein Gespräch mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern geführt.

„Wir sind uns einig, dass die Wirtschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten entlastet werden müssen. Die Landesregierung setzt sich seit jeher für preiswerte Energie ein. Es ist gut, dass die Bundesregierung zum 1. Januar 2026 die Gaspreisspeicherumlage abschaffen will und die Netzkosten absenken will. Die Landesregierung und die Kammern im Land sind sich aber einig, dass auch die versprochene Absenkung der Stromsteuer kommen muss. Die Energiekosten sind ein wichtiger Faktor im internationalen Wettbewerb“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an das Gespräch in Göhren-Lebbin.

Ein weiteres Thema des Gespräches war die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur. „Wir haben als Landesregierung sehr bewusst die Kommunen, die Wirtschaft und die Gewerkschaften bei der Festlegung der Schwerpunkte des MV-Plans einbezogen. Mit dem Schulbau, der Sanierung von Straßen und Radwegen, dem Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Modernisierung der Krankenhäuser setzen wir klare Schwerpunkte. All das soll unsere Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern“, sagte die Ministerpräsidentin.

Regierung und Wirtschaft seien sich einig, dass möglichst viele Aufträge an heimische Unternehmen gehen sollen. „Dazu haben wir heute vereinbart, dass ein Investitionsbeirat eingerichtet werden soll. An ihm werden für die Landesregierung der Wirtschaftsminister, der Finanzminister, der Innenminister und der Chef der Staatskanzlei teilnehmen. Die Kammern haben heute ihre Mitwirkung zugesagt. Wir werden auch die Unternehmensverbände und Gewerkschaften dazu einladen“, informierte die Ministerpräsidentin.

„Die Industrie- und Handelskammern im Land begrüßen das Tempo, dass die Ministerpräsidentin beim MV-Plan macht. Wir sind uns auch in anderen zentralen Fragen überaus einig. So fordern wir gemeinsam die Bundesregierung auf die Strompreise für alle spürbar zu senken. Bei den Netzentgelten und der Gasspeicherumlage sind wir auf dem richtigen Weg. Auch die Stromsteuer muss sinken. Außerdem fordern Land und Kammern, dass der Bund mehr in unsere Häfen investiert. Sie sind Mecklenburg-Vorpommerns Tor zur Welt und deshalb für die Wirtschaft so wichtig“, erklärte der Präsident der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Krister Hennige als Sprecher der Industrie- und Handelskammern im Land.

„Landesregierung und Wirtschaft ziehen an einem Strang. Gemeinsam werden wir zügig die Ergebnisse des Investitionsgipfels umsetzen. Das Handwerk begrüßt die Beibehaltung der losweisen Vergaben. So können unser Handwerk und der Mittelstand die Aufträge hier im Land generieren. Außerdem befürworten wir den Aufbau von lokalen Netzen und genossenschaftlicher Energiewirtschaft, das „Energy-Sharing“. So kann in MV erzeugte Energie kostengünstig im Bundesland weitergegeben werden“, sagte der Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Axel Hochschild für die Handwerkskammern im Land.

Partnerbetrieb des Biosphärenreservates Südost-Rügen

Hofladen Klein Stresow wird neuer Partnerbetrieb des Biosphärenreservates Südost-Rügen

Klein Stresow – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute das Café und Hofladen Klein Stresow offiziell als Partnerbetrieb des Biosphärenreservates Südost-Rügen ausgezeichnet. Die Urkunde übergab er im Rahmen des jährlichen Partnertreffens der Initiative, zu der mittlerweile 28 Unternehmen gehören, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region einsetzen.

Das Café und der Hofladen liegen idyllisch im Feriendorf Klein Stresow und sind mit regionalen Produkten, selbstgebackenem Kuchen und einem Panoramablick auf die Boddenlandschaft längst ein Geheimtipp für Einheimische und Touristen – besonders für Radfahrer auf der Strecke zwischen Lancken-Granitz und Lauterbach. Betreiberin Eva-Maria Jens setzt konsequent auf Nachhaltigkeit: kurze Lieferketten, enge Kooperationen mit lokalen Produzenten, energieeffiziente Technik, naturnahe Flächengestaltung und soziale Verantwortung prägen das Konzept.

„Die Partnerbetriebe sind wichtige Botschafter unserer Region“, betonte Minister Backhaus. „Sie zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und ökologische Verantwortung Hand in Hand gehen können.“

Im Anschluss an die Auszeichnung führte die Veranstaltung zu den Flächen der Genusslandschaft Rügen bei Muglitz. Das ebenfalls zertifizierte Partnerunternehmen betreibt auf rund 200 Hektar ökologischen Landbau und engagiert sich für den Erhalt der Artenvielfalt. Mit Projekten wie dem Anlegen von Blühstreifen, dem Pflanzen von Obstbäumen und der Verarbeitung eigener Ernte zu hochwertigen Produkten wie Bio-Cidre, Mehlen und Ölen wurde die Genusslandschaft Rügen 2025 bereits mit dem Landespreis „Bestes Bio aus MV“ und dem Umweltpreis des Landtages geehrt.

Die Partnerinitiative des Biosphärenreservates Südost-Rügen besteht seit 2011 und umfasst touristische Anbieter, Produzenten regionaler Lebensmittel und Dienstleister. Gemeinsam setzen sie sich für umweltfreundliches Wirtschaften, die Stärkung der regionalen Identität und die Sensibilisierung von Einheimischen und Gästen für den Naturschutz ein.

Landgestüt Redefin: Matthias Munz übernimmt Interimsgeschäftsführung

Redefin – Das Landgestüt Redefin erhält eine neue Interimsgeschäftsführung. Herr Matthias Munz übernimmt ab dem 13. August 2025 die Leitung des Gestüts, bis eine dauerhafte Neubesetzung der Geschäftsführung im Zuge der geplanten Neuausrichtung erfolgt.

Die Bestellung war erforderlich, da die bisherige kommissarische Geschäftsführerin aus gesundheitlichen Gründen ihre Aufgaben nicht weiter wahrnehmen kann. Bei der Vergabe des Dienstleistungsauftrages hatte sich Herr Munz nicht nur wegen des wirtschaftlichsten Angebotes durchgesetzt. Herr Munz verfügt auch über umfassende Erfahrung in der Führung von Organisationen, konnte bereits erfolgreiche Tätigkeiten im Interimsmanagement nachweisen. Zudem besitzt auch  detaillierte Kenntnis des Landgestüts Redefin sowie seiner Strukturen. Herr Munz hatte das Gestüt nämlich bereits in den vergangenen Monaten bei der strategischen Neuausrichtung beraten.

„Mit Herrn Munz gewinnen wir für die Übergangszeit eine Führungspersönlichkeit, die die besonderen Anforderungen des Landgestüts kennt und die anstehenden Aufgaben mit Erfahrung, Tatkraft und Augenmaß angehen wird“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Er wird den Betrieb in einer wichtigen Phase stabil führen und die Grundlage für eine erfolgreiche Weiterentwicklung schaffen.“

Das Landgestüt Redefin bleibt während der Übergangsphase uneingeschränkt geöffnet. Veranstaltungen, Ausbildungsangebote und der laufende Betrieb werden wie geplant fortgeführt.

Fischereiabgabe in MV ab 1. September 2025 für alle verpflichtend

Schwerin – Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).

Die Abgabe beträgt derzeit:

  • 10 Euro pro Jahr für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fischereischeins,
  • zusätzlich 5 Euro bei Nutzung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein).

So kann die Abgabe gezahlt werden:

  1. Vor Ort bei den örtlichen Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Nachweis (Abgabemarke auf separatem Formular) muss beim Angeln mitgeführt werden.
  2. Online über den Shop der oberen Fischereibehörde unter https://erlaubnis.angeln-mv.de – rund um die Uhr, auch per Smartphone. Die Zahlung ist per PayPal oder Kreditkarte möglich. Das erzeugte Dokument ist elektronisch bei Kontrollen vorzuzeigen.

Über den Online-Shop können auch Küstenangelerlaubnisse und zeitlich befristete Fischereischeine erworben oder verlängert werden.

Neue Förderung für Kleinstunternehmen seit 11. August in Kraft

Schwerin – Am 11. August 2025 ist in Mecklenburg-Vorpommern die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) offiziell in Kraft getreten. Damit startet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV in die neue Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER III).

Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Infrastruktur in ländlichen Regionen zu stärken und die Versorgung vor Ort langfristig zu sichern – etwa durch Handwerksbetriebe, Dorfgaststätten oder andere kleingewerbliche Dienstleistungen. Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Unsere Dörfer leben von engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern, die mit Mut und Ideenreichtum zur Lebensqualität vor Ort beitragen. Mit der neuen Förderung unterstützen wir gezielt deren Investitionen und Gründungsvorhaben.“

Bezuschusst werden Investitionen in inventarisierbare Wirtschaftsgüter – zum Beispiel Maschinen, Geräte oder Ausstattung – sowie begleitende Planungs- und Beratungsleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen. Der Fördersatz beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Regelung (max. 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren).

Wichtige Voraussetzungen:

  • Die Betriebsstätte muss in einer ländlichen Region liegen (außerhalb großer und mittelgroßer Städte).
  • Der überwiegende Absatz des Unternehmens erfolgt im Umkreis von 50 km.

Anträge können seit dem Inkrafttreten am 11. August ganzjährig und online gestellt werden. Das digitale Antragsverfahren sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Ministeriums unter dem Bereich Projektförderung (www.regierung-mv.de).

In der vergangenen Förderperiode haben bereits 214 Kleinstunternehmen von der Förderung profitiert.

 

Beratung und Unterstützung:

Für Fragen zur Förderung und Antragstellung steht das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unter Tel. 0385 588-66 270 (Herr Rentz) bzw. 0385 588-66 275 (Frau Böther) zur Verfügung.

Auch die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern bieten praxisnahe Unterstützung bei der Unternehmensentwicklung und Antragstellung.

Reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomie

Groß Schwansee – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist auf ihrer MV-Tour auf Schlossgut Groß Schwansee mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern zusammengetroffen.

 „Das Gastgewerbe ist eine wichtige Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leistet gerade jetzt im Sommer einen unverzichtbaren Beitrag, damit sich unsere Gäste in ihrem Urlaub und auch die Einheimischen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wohlfühlen. Vielen Dank an alle, die im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind und vollen Einsatz zeigen“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an das Gespräch.

Die Landesregierung und der Verband zeigten sich einig darüber, dass die bei Bildung der neuen Bundesregierung verabredete dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie zügig kommen muss. „Im neuen Bundeshaushalt ist dafür bereits Vorsorge getroffen worden. Nun muss das auch zügig gesetzgeberisch umgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommern wird als Tourismusland die geplante Mehrwertsteuersenkung im Bundesrat unterstützen“, sagte die Ministerpräsidentin. Ablehnend äußerte sich die Ministerpräsidentin zu kommunalen Verpackungssteuern. „Die Gastronomie kann keine weiteren Belastungen vertragen.“

„Ich danke unserer Ministerpräsidentin für ihre klare Position pro 7% MwSt. auf Speisen. Dies ist ein mitmachendes Signal und stärkt unsere Betriebe nachhaltig. Ob im Altenheim, bei Kita- oder Schulversorgung, ob Landgasthof oder Restaurant -wir sichern damit Betriebe und Arbeitsplätze“, erklärte der Präsident des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern Lars Schwarz im Anschluss an das Gespräch.

Thema des Gesprächs war auch die Fachkräftesicherung im Hotel- und Gaststättengewerbe. „Ich finde es gut, dass der DEHOGA in Mecklenburg-Vorpommern mit innovativen Projekten wie dem GastroBurner zielgruppengerecht junge Menschen auf die vielfältigen Ausbildungsberufe in der Gastronomie hinweist. Die Fachkräftesicherung ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Gastgewerbe ist die internationalste Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne diese Mitarbeiter wäre in vielen Betrieben kein Angebot möglich“, sagte DEHOGA-Chef Lars Schwarz.

Landgestüt Redefin: Land weist Vorwürfe aus Petition zurück

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern weist die in einer aktuellen Petition erhobenen Vorwürfe zur geplanten Weiterentwicklung des Landgestüts Redefin zurück. Ziel des laufenden Prozesses ist es, den traditionsreichen Standort wirtschaftlich stabil aufzustellen und zugleich seine öffentlichen Aufgaben zu sichern. Ein Verkauf des Ensembles steht nicht zur Debatte.

Minister Dr. Till Backhaus betont in diesem Zusammenhang: „Ich bin dem Landgestüt seit über 50 Jahren eng verhaftet und nehme die Petition und die darin geäußerte Kritik sehr ernst. Sie zeigt die große Verbundenheit vieler Bürgerinnen und Bürger mit dem Landgestüt Redefin – als Ort der Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Pferdezucht und des Pferdesports.“

Backhaus würdigt den Standort zudem als einen der schönsten, sich im Betrieb befindlichen denkmalgeschützten Anlagen Mecklenburg-Vorpommerns. „Das Landgestüt trägt maßgeblich zur regionalen Identität bei und genießt zugleich national und international Ansehen. Jährlich besuchen zwischen 80.000 und 100.000 Gäste die historische Anlage. Diese Bedeutung werden wir nicht aufs Spiel setzen“, versicherte er weiter.

Gleichzeitig steht das Landgestüt vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Der aktuelle Landesbetrieb erwirtschaftet jährlich rund 1,8 Millionen Euro operativen Verlust – insbesondere in Kernbereichen wie der Reit- und Fahrschule, der Deckstation sowie der Hengsthaltung und dem Verkauf. Hinzu kommen eine angespannte Personalsituation, zu optimierende Verwaltungsprozesse und wiederkehrender baulicher Sanierungsbedarf.

„Vor diesem Hintergrund gilt es gute Lösungen für das Gestüt und die Mitarbeitenden zu finden. Eine Petition ist ein zulässiges Instrument, um seine Stimme zu erheben; zur Lösungsfindung selbst trägt sie aber noch nicht bei. Wer mich kennt, weiß, dass ich jederzeit bereit, in konstruktive Gespräche zu gehen und gute Ideen einfließen zu lassen. Deshalb werde ich in Kürze ein Dialogforum mit den Petenten einberufen lassen“, kündigte Minister Backhaus an.

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wird aktuell geprüft, inwieweit ein alternatives Betreibermodell geeignet ist, das Gestüt wirtschaftlich stabiler aufzustellen und gleichzeitig die öffentlichen Interessen zu wahren. Dazu zählen unter anderem die Fortführung der Hengsthaltung, der Zucht und des Sports sowie der Ausbildung. Das Verfahren wird entsprechende Anforderungen an mögliche Betreiber enthalten.

„Das Verfahren ist vollständig ergebnisoffen und wird mit größter Sorgfalt geführt“, betonte Minister Backhaus und sicherte der Belegschaft eine transparente Kommunikation zu.