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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Digitalisierung in Unternehmen

Schwerin – Mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt heute ist ab morgen die Verlängerung des Förderprogramms zur digitalen Transformation in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, kurz „Digitrans“, rechtskräftig. Damit sind fast fünf Millionen Euro für die weitere Förderung verfügbar. Aufgrund der Regierungsumbildung wird das Programm ab sofort im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung betreut.

„Bisher haben wir 411 Vorhaben in unserem gesamten Bundesland mit gut 6,7 Millionen Euro über dieses Programm unterstützt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel. Er freue sich sehr über den riesigen Zuspruch und dass nun weitere Unternehmen diese Unterstützung in Anspruch nehmen können. Das Förderprogramm trat im Oktober 2018 in Kraft mit dem Ziel, die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen.

„Mit der Richtlinie greifen wir nicht nur digitalen Start-ups unter die Arme. Wir helfen damit vor allem auch bereits bestehenden Unternehmen in unserem Land bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, beispielsweise mit Zuschüssen für Maschinen und Anlagen, die einen Teil des Fertigungsprozesses übernehmen und somit erleichtern, verkürzen oder die Kosten minimieren“, so der Minister.

Der größte Teil der bislang (Stand 19. November) bewilligten Mittel, 4,25 Millionen Euro, ging an kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern. Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern erhielten 1,82 Millionen Euro, mittlere Unternehmen mit 50 bis zu 249 Mitarbeitern rund 630.000 Euro.

„Damit wurden insgesamt Investitionen in Höhe von mehr als 15,8 Millionen Euro ausgelöst“, führt der Minister weiter aus. Antragsteller waren zu 36 Prozent Kleinstunternehmen, zu 54 Prozent kleine und zu 10 Prozent mittlere Unternehmen.

Betrachtet nach Branchen, waren 32 Prozent der Antragsteller Handwerksunternehmen, 21 Prozent Unternehmen des herstellenden und verarbeitenden Gewerbes, 20 Prozent Groß- und Einzelhändler, ca. 9 Prozent Dienstleistungsunternehmen und fast ebenso viele Hotels und gastronomische Betriebe sowie 11 Prozent Apotheken.

„Von der Förderung konnten Unternehmen in allen unseren Landkreisen und kreisfreien Städten profitieren“, sagt Christian Pegel weiter. Im Detail verteilen sich die geförderten Unternehmen so: 77 im Landkreis Rostock (18,7 Prozent), Mecklenburgische Seenplatte 70 (17,0), Hansestadt Rostock und Ludwigslust-Parchim je 47 (jeweils 11,4 Prozent), Vorpommern-Greifswald 53 (12,9), Nordwestmecklenburg 45 (10,9), Vorpommern-Rügen 42 (10,2) und Schwerin 30 (7,3).

„Im Schnitt bekamen die Unternehmen für Ihr Vorhaben 16.305 Euro Zuschuss. Der höchstmögliche Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro ging an 21 Unternehmen. Damit haben wir zum Beispiel 3D-Drucker für mehrere Zahnlabore, eine Vertriebs-App für einen Unterhaltungselektronik-Händler oder auch die Software zur Digitalisierung von Arbeits- und Steuerungsprozessen bei einem Gerüstbauer unterstützt“, nennt der Minister Beispiele. Eine exemplarische Auswahl von Unternehmen, die mit der „Digitrans“-Förderung unterstützt wurden und was diese damit gemacht haben, finden Sie auch in Filmbeiträgen unter www.digitalesmv.de/digitrans.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium im Oktober 2018 das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen.

Mobile Luftfilter für die Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stockt das Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen um eine halbe Million Euro auf. Schulträger können damit weiterhin eine Förderung für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern für Unterrichtsräume und für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln erhalten. Bislang standen über den MV-Schutzfonds zwei Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung. Innerhalb von drei Monaten waren die Mittel zu 80 Prozent verplant.

„Das Lüften ist und bleibt insbesondere in der jetzigen Situation besonders wichtig, um die Innenraumluft im Klassenraum auszutauschen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „CO2-Ampeln helfen bei der Orientierung für den richtigen Zeitpunkt. Die Schulträger im Land haben für insgesamt 5.854 Messgeräte eine Förderung beantragt. Zur Ergänzung sollen 482 mobile Luftfilter für die Klassenräume angeschafft werden. Das Förderprogramm wird bisher sehr gut angenommen. Wir stellen jetzt weitere Fördermittel zur Verfügung, damit Schulträger weiterhin von der Förderung profitieren, wenn sie sich erst jetzt für mobile Luftfilter und CO2-Ampeln entscheiden“, so Oldenburg.

Zusätzlich stellt das Land im Rahmen des Bund-Landes-Förderprogramms „Mobile Luftreiniger 2021“ Finanzhilfen in Höhe von ca. vier Millionen Euro bereit. Förderfähig ist die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen, die schlecht belüftet werden können. Die Förderung beschränkt sich auf allgemein bildende Schulen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Zudem wird die Wartung der Geräte mit einer einmaligen Pauschale unterstützt. Schulträger können beim Landesförderinstitut M-V einen entsprechenden Antrag stellen.

Auch beim Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ist Mecklenburg-Vorpommern einen großen Schritt vorangekommen. Insgesamt stehen rund 11 Millionen Euro von Bund und Land für die Anschaffung von Computern zur Verfügung, die an Lehrerinnen und Lehrer ausgeliehen werden. 206 Schulträger haben für alle 500 öffentlichen Schulen die Zuwendungsbescheide ohne Antragsverfahren erhalten. Für die öffentlichen Schulträger hat das Land Mittel in Höhe von 9,6 Millionen Euro bewilligt. Alle 32 freien Schulträger haben Anträge gestellt, die nach und nach bewilligt werden.

„Lange haben Lehrerinnen und Lehrer auf diese Nachricht warten müssen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich bin froh, dass die Fördermittel endlich ihre Verwendung finden. Lehrkräfte müssen heute technisch gut ausgerüstet sein, damit sie Schülerdaten nicht auf ihrem privaten Computer verwalten müssen, das digitale Lernen ermöglichen oder im Bedarfsfall Videokonferenzen mit ihren Schülerinnen und Schülern halten können. Wann die Lehrkräfte die Geräte erhalten, hängt allerdings davon ab, ob die Schulträger die Computer bereits angeschafft haben oder ob die Bestellung noch läuft“, so die Ministerin.

Infektionsgeschehen an Schulen

Schülerinnen und Schüler

– 282 Indexfälle (der erste festgestellte [diagnostizierte] Erkrankungsfall in einer Serie von Kontakterkrankungen) bei Schülerinnen und Schülern

und

– 263 Folgefälle bei Schülerinnen und Schülern

Insgesamt benennt der LAGuS-Bericht 0,35 % der Schülerinnen und Schüler im Land (545 Schülerinnen und Schüler).

Lehrkräfte

– 13 Indexfälle bei Lehrkräften

und

– 7 Folgefälle bei Lehrkräften

Insgesamt benennt der LAGuS-Bericht 0,15 % der Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (20 Lehrkräfte).

Diese Infektionsfälle traten an 27,6 % der Schulen im Land auf (170 Schulen).

Quarantäne an öffentlichen Schulen

An öffentlichen allgemein bildenden Schulen

– waren am 25.11.2021 rund 1,2 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (1.655 Schülerinnen und Schüler)

– eine Woche zuvor (18.11.2021) waren 1,3 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (1.818 Schülerinnen und Schüler)

Dies bedeutet eine Reduzierung um 163 Schülerinnen und Schüler zum Stichtag der Vorwoche.

An öffentlichen beruflichen Schulen

– waren am 25.11.2021 rund 0,15 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (44 Schülerinnen und Schüler)

– eine Woche zuvor (18.11.2021) waren 0,41 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (118 Schülerinnen und Schüler)

Dies bedeutet eine Reduzierung um 163 Schülerinnen und Schüler zum Stichtag der Vorwoche.

Am Stichtag 25.11.2021 waren 0,41 % der Lehrkräfte (42) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft von Quarantänemaßnahmen betroffen.

An 40,1 % der Schulen (202) werden aktuell Quarantänemaßnahmen durchgeführt (davon an 192 allgemein bildenden und an 10 beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft).

Bezogen auf die Gesamtschülerzahl sind 98,97 % der Schülerinnen und Schüler nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen.

Impfkampagne nimmt an Fahrt auf

Schwerin – Die Landesregierung ist kurzfristig zu einer Kabinettssitzung per Videokonferenz zusammengekommen.

Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann zeigte sich im Anschluss an die Sitzung zufrieden mit der Entwicklung der Impfzahlen im Land. „Es lassen sich wieder mehr Menschen impfen. In der vorletzten Woche haben sich 5.500 Bürgerinnen und Bürger das erste Mal gegen Corona impfen lassen. In den ersten vier Tagen dieser Woche waren es mit 12.300 schon mehr als doppelt so viele. Die neuen Corona-Regeln zeigen Wirkung.“

Noch stärker gestiegen sei die Zahl der Auffrischungsimpfungen. „In den ersten vier Tagen der Woche wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 45.200 Auffrischungsimpfungen vorgenommen. Auch das ist mehr als doppelt so viel wie in der gesamten vorletzten Woche. Das Land, die Kreise und die kreisfreien Städte und die Ärzteschaft haben am 9. November vereinbart, die Impfkapazitäten im Land hochzufahren. Ich freue mich, dass wir da auf einem wirklich guten Weg sind und danke allen Beteiligten sehr herzlich. Die Zahl ist sowohl in den Arztpraxen wie auch in den Impfzentren deutlich angestiegen. Und ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit der Impfung oder der Auffrischungsimpfung nach etwa 6 Monaten zu nutzen. Sie schützen sich und andere“, sagte Dahlemann.

In der Kabinettssitzung wurden einige Klarstellungen in der Corona-Landesverordnung vorgenommen. Diese betreffen die Umsetzung der 2GPlus-Regel im Tourismus. Sie gilt nach den Beschlüssen des Kabinetts von Dienstag ab der Warnstufe „orange“. 2Gplus bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Hotels und andere touristische Beherbergungsmöglichkeiten im Land nutzen dürfen und dass die Gäste sich regelmäßig testen lassen müssen. In der Verordnung ist nun eindeutig klargestellt, dass ein erster Test bei Anreise vorgelegt werden muss. Bei einem entsprechend langen Aufenthalt muss alle drei Tage ein Auffrischungstest vorgenommen werden.

Für Reisen aus beruflichem Anlass oder aufgrund einer besonderen sozialethischen Pflicht, wie beispielsweise der Teilnahme an einer Trauerfeier, gelten besondere Regeln. Für diese Zwecke dürfen weiter auch ungeimpfte Gäste beherbergt werden. Diese müssen sich dann allerdings täglich testen lassen. Für geimpfte Gäste gelten die 2Gplus-Regeln wie bei touristischen Übernachtungen.

Wichtige Beschlüsse für die Umwelt

Schwerin – Drei Tage haben die Umweltressorts der Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium im Rahmen der Umweltministerkonferenz online über zentrale umweltpolitische Themen, wie die Anpassung an den Klimawandel, den Moorschutz, den Schutz der Meere und Gewässer sowie den Wolf beraten.

Dr. Till Backhaus, Klimaschutz- und Umweltminister in Mecklenburg-Vorpommern und in diesem Jahr UMK-Vorsitzender, zeigte sich mit dem Ausgang der Konferenz sehr zufrieden: „Die Verhandlungen sind konstruktiv und lösungsorientiert verlaufen. Die Bundesländer und der Bund haben in allen 32 Tagesordnungspunkte eine Einigung erzielen können“, sagte Backhaus.

Er betonte, dass die Beratungen nicht zuletzt im Lichte der kürzlich abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen des Bundes geführt wurden. Dabei sei deutlich geworden, dass die Bundesregierung viele Themen voranbringen will, mit denen sich die UMK seit vielen Jahren beschäftigt und deren Umsetzung sie immer wieder gefordert hat. Dazu gehöre allen voran der Klimaschutz durch die Wiedervernässung von Mooren, aber auch der Gewässerschutz auf Basis einer Nationalen Wasserstrategie sowie der Meeresschutz. „Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass die heute gefassten Beschlüsse bei der künftigen Bundesregierung auf offene Ohren und fruchtbaren Boden stoßen werden“, so Backhaus. Laut des UMK-Vorsitzenden haben die Bundesländer heute und in den vorangegangenen Sitzungen eine entscheidende Vorarbeit geleistet, auf die die designierte Bundesministerin Lemke in der kommenden Legislatur hervorragend aufbauen könne. Insbesondere beim Klimaschutz wurden in Rostock die nötigen Weichen gestellt. Backhaus: „Frau Lemke, der Tisch ist gedeckt. Greifen Sie zu!“

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sagte: „Die Länder haben mit dieser Umweltministerkonferenz in Warnemünde dem Bund Rückenwind für mehr Klima- Umwelt- und Naturschutz geben. Die fortschreitende Erwärmung unseres Planeten macht Klimaschutz und Vorsorge vor Klimarisiken zu einer nationalen Zwillingsaufgabe für Deutschland. Denn einige Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt Realität geworden. Länder und Kommunen sind in besonderer Weise gefordert, diese nationale Aufgabe vor Ort umzusetzen. Damit sie gelingt, muss die Unterstützung des Bundes auf neuen Füßen stehen, mit einer dauerhaften Finanzierung der Klimaanpassung und Klimavorsorge.“

Klimaschutz (Moorbodenschutz, Waldklimaprämie)

Der Klimaschutz war eines der bestimmenden Themen auf der UMK und bildete den roten Faden, der sich durch viele weitere Themen zog. Um einen echten Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland zu leisten, verständigten sich die Umweltchefs der Länder darauf, ihre jeweiligen Moorschutzstrategien und -programme auf den Prüfstand zu stellen und an die Vorgaben des Bundes anzupassen. Mit der im Oktober 2021 unterzeichneten Bund-Länder Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz sei dafür bereits eine solide Grundlage geschaffen worden, die es nun weiter auszubauen gilt. „Eine zentrale Herausforderung wird darin bestehen, die Menschen in den Moor-Regionen von der Notwendigkeit eines ambitionierten Moorschutzes zu überzeugen und für freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen zu gewinnen. Gerade mit Blick auf die langen Vorlauf- und Umsetzungszeiten von Moorschutzmaßnahmen ist es aber wichtig, dass die erforderlichen Schritte nun zügig erfolgen“, sagte er weiter.

Darüber hinaus möchten die Länder und der Bund die „Waldklimaprämie“ weiter forcieren. Bis Ende des Jahres soll ein konkretes Umsetzungsmodell vorliegen, um die Ökosystemleistungen der Wälder ab 2022 honorieren zu können. „Wichtig ist uns, dass sich ein solches Anreizsystem nicht in der Klimaschutzleistung der Wälder erschöpft, sondern die Leistungen der Wälder ganzheitlich in den Blick nimmt. Sie sind Kohlenstoffsenken, Lebensraum und Regulatoren für den Wasserhaushalt. Deshalb müssen unsere Wälder nachhaltig schützen, naturnäher bewirtschaften und klimastabil entwickeln“, erläuterte Backhaus.

Reduzierung von F-Gasen

Hessens Umweltministerin Priska Hinz zur Reduzierung von F-Gasen: „F-Gase sind richtige Klimakiller und es ist wichtig, dass diese streng reguliert werden. Wir haben heute eine wichtige und sehr konkrete Entscheidung getroffen, um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen: Wir sprechen uns als Umweltministerkonferenz für die Reduzierung von sogenannten F-Gasen aus. Diese kaum bekannten Gase stecken in vielen Anwendungen, in Klimaanlagen, in Sprays als Treibmittel, sie werden genutzt als Isoliermittel beim Transport von Strom und zur Behandlung von Holz. F-Gase haben ein sehr hohes Treibhauspotential und obwohl es gute Alternativen gibt, werden sie noch vielfach eingesetzt. Ziel muss sein, auf EU-Ebene zum einen eine strengere Quote und zum anderen ein Verbot bestimmter F-Gase zu verankern. Damit unterstützen wir gleichzeitig Unternehmen, die bereits Alternativen nutzen. Um die Klimakrise zu bekämpfen, müssen wir alle Bereiche in den Blick nehmen, denn nur so können wir es schaffen, auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen.“

Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung

Debattiert wurde in diesem Zusammenhang auch, wie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziert werden soll. Die Länder erneuerten ihre Forderung an den Bund verschiedene Finanzierungsmodelle zu prüfen, mit denen diese Zukunftsaufgabe bewältigt werden kann. Denkbar sei laut Backhaus zum Beispiel die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. Der neue Koalitionsvertrag würde ein solches Finanzierungsmodell grundsätzlich ermöglichen.

„Eine Lehre der Hochwasser-Katastrophe in diesem Sommer ist, dass wir Klimaanpassung neu definieren müssen. Klimaanpassung darf nicht weiter das Stiefkind der Klimapolitik bleiben. Dass die COP in Glasgow Klimaanpassung ausdrücklich als Schwerpunkt gesetzt hat, ist ein gutes Signal. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eine zentrale Zukunftsaufgabe ist, die eine flächendeckende, zusätzliche Finanzierung benötigt. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung kann hier eine klare Botschaft und Finanzierungsoptionen sein“, betonte die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Schutz der Meere und Gewässer

Der zweite große Themenkomplex der UMK widmete sich dem Schutz der Meere und Gewässer. Dazu berichtete das Bundesumweltministerium in einem ersten Schritt über den aktuellen Stand bei der Erarbeitung der „Nationalen Wasserstrategie“, an der mehr als 200 Teilnehmende aus der Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen mitgewirkt haben. „Ich freue mich, dass die Nationale Wasserstrategie, die Mecklenburg-Vorpommern immer wieder gefordert hat, weiter Form annimmt. Neben zehn klar definierten Handlungsfelder, darunter die Begrenzung von Nährstoffeinträgen, der Schutz der verfügbaren Wasserressourcen oder der Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen, wurde die Nationale Wasserstrategie inzwischen auch durch ein Aktionsprogramm mit 57 konkreten Maßnahmen ergänzt. Ziel sollte es nun, den vorliegenden Entwurf zu einer abgestimmten Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung zu machen“, so Backhaus.

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch ein Antrag von Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee. „Auch wenn in den letzten drei Jahrzehnten bereits massive Anstrengungen unternommen wurden, um durch den Menschen verursachte Einflüsse wie Nähr- und Schadstoffeinträge, Überfischung, Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen auf die empfindlichen Ökosysteme von Nord- und Ostsee zu minimieren, befinden sich weite Teile noch immer in mäßigem bis schlechtem ökologischen Zustand und verfehlen sowohl die Ziele der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie als auch der Wasserrahmen-Richtlinie. Auch die Vorkommen von vielen Tier- und Pflanzenarten sind in einem kritischen Erhaltungszustand“, sagte Backhaus.

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder begrüßten deshalb die von der zukünftigen Bundesregierung angekündigte Meeresoffensive. „Wir werden mit Nachdruck dafür eintreten, dass der Meeresschutz in allen relevanten Politikbereichen wie Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Fischerei oder auch Verkehr berücksichtigt wird“, führte der Minister aus.

Auch die Bergung von Müll und Munitionsresten müsse laut Backhaus weiter konsequent umgesetzt werden: „Mecklenburg-Vorpommern hat erreicht, dass die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee Eingang in aktuellen Koalitionsvertrag gefunden hat. Wir haben auf ein Sofortprogramm und die Einrichtung eines Bund-Länderfonds gedrängt, durch den Bergungsarbeiten solide finanziert werden können.“

Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz

Auch die umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Aufgaben des Naturschutzes und das damit verbundene Finanzierungsdefizit wurden auf der UMK intensiv debattiert. „Alleine für EU-rechtliche Verpflichtungen fehlen jährlich eine Milliarde Euro. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, der den praktischen Naturschutz nahezu lähmt. Das muss sich ändern“, kommentierte Backhaus. „Da eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz unter den aktuellen politischen Vorzeichen aber nicht zu erwarten ist, haben sich die Länder auf die Stärkung der Naturschutzfinanzierung über die bestehenden Bundesprogramme in einem Bundesnaturschutzfonds, ein EKF-basiertes Aktionsprogramm sowie die Aufstockung der GAK-Mittel verständigt. Das ist nicht ganz das, was wir uns vorgestellt haben, aber dennoch ist dies ein geeigneter Instrumentenkoffer, um die Finanzausstattung des Naturschutzes zu verbessern“, wertete Backhaus.

Dazu Hessens Ministerin Hinz: „Wir müssen in den nächsten Jahren unser Engagement im Umwelt- und Klimaschutz noch einmal verstärken. Wir wollen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen und die Klimakrise ausbremsen. Gleichzeitig gilt es, die Artenvielfalt zu erhalten und damit unsere Ökosysteme stabil zu halten. Beides geht Hand in Hand und für beides müssen wir Geld in die Hand nehmen. Wir haben heute bei der Umweltministerkonferenz beschlossen, mit der neuen Bundesregierung unverzüglich nach der Regierungsbildung über die Finanzierung des Klima- und Naturschutzes zu sprechen und diese so aufzustellen, damit wir unsere Ziele auch erreichen können. Zu Beginn des Jahres 2022 wollen wir eine Bund-Länder-Besprechung durchführen. Zentral ist dabei jedoch, dass die personelle Ausstattung stimmt. Hierzu gehören insbesondere Stellen für Planungsbeschleunigung, den Hochwasserschutz und Renaturierungen.“

Vermeidung von Verpackungsmüll

„Der Schutz unsere Umwelt und die Schonung unserer natürlichen Ressourcen ist zentral für einen nachhaltigen Zukunftspfad unseres Planeten. Jeder kann und jeder muss hierzu Tag für Tag aufs Neue seinen Beitrag leisten. Dies reicht von der Vermeidung von Verpackungsmüll, der Nutzung von Mehrweg bis hin zur achtsamen Entsorgung etwa einer Zigarettenkippe. Hierzu haben wir heute den Bund aufgefordert, durch entsprechende Regelungen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten der Reinigung und Entsorgung zu beteiligen. Die Verlagerung der Kosten nicht umweltgerechter oder nicht recycelfähiger Produkte auf die Allgemeinheit muss ein Ende haben. Hier brauchen wir eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bzw. eine sichtbare gemeinsame Verantwortung. Einwegprodukte und achtlos entsorgte Verpackungen sind kein Zeichen einer modernen nachhaltigen Gesellschaft. Diese muss sich durch Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft auszeichnen“, die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Umgang mit dem Wolf

Bereits gestern verkündete Backhaus, dass die Bundesländer und der Bund bei der Frage zum Umgang mit dem Wolf einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind. Im Rahmen eines Umlaufverfahrens haben alle 16 Bundesländer und der Bund einem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt, der klar und rechtssicher vorgibt, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf. Er skizziert die rechtlichen Grundlagen und gibt klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen. „Damit ist er insbesondere für die zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung. Aber auch die betroffenen Tierhalter halten nun ein Papier in den Händen, dass das Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses transparent und bundesweit einheitlich regelt.“

Fachpersonalsicherung

„Die nachhaltige Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Fachleuten für die Umsetzung der anstehenden Aufgaben im Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Hochwasser- und Küstenschutz ist eine wesentliche Herausforderung und mir ein besonderes Anliegen.“, so Backhaus. Die Mitglieder der UMK haben sich daher verständigt auf Staatssekretärsebene Maßnahmen zur Personalgewinnung und -sicherung sowie Qualifizierung zu erarbeiten und der UMK im Frühjahr 2022 vorzulegen. „Ich freue mich sehr, dass ich hierzu Einvernehmen herstellen konnte“, so Backhaus.

Ausblick – UMK-Vorsitz geht an Niedersachsen

Im kommenden Jahr geht der Vorsitz der UMK turnusmäßig auf das Land Niedersachsen über. Dazu der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies: „Die heutigen Beschlüsse sind eine hervorragende Grundlage mit Blick auf das diese Woche vorgestellte Papier der Ampelkoalition in Berlin. Wir als Umweltminister der Länder wollen daher Anfang des kommenden Jahres zu einer Sonder-UMK zusammenkommen. Dann wollen wir diskutieren, wie wir den Umweltschutz, den Naturschutz, den Artenschutz und genauso den Klimaschutz im Lichte der Beschlüsse der neuen Berliner Regierung auf Länderebene weiter voranbringen können.“ Das habe laut Lies seinen besonderen Reiz, da im kommenden Jahr Niedersachsen parallel auch den Vorsitz der sich neu konstituierten Energieministerkonferenz innehabe: „Hier sehe ich viele Synergien, denn der Naturschutz auf der einen, die Energiewende und der Klimaschutz auf der anderen stehen sich nicht entgegen, sie bedingen einander. Angesichts der Herausforderungen und großen Entscheidungen, die anstehen, ist es eine große Chance, wenn die notwendigen Diskussionen noch besser verzahnt laufen können.“

Hansebad feierlich eröffnet

Anklam – Das neue Hansebad ist etwas ganz Besonderes. Für Vorpommern und made in Vorpommern. Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Schwimmhalle. Ich bin ganz begeistert und weiß, wie viele daran mitgewirkt und auf diesen Tag hingefiebert haben. Wir haben als Land gern dazu beigesteuert. 11 Millionen Euro hat die Schwimmhalle gekostet. 10 Millionen Euro Förderung sind hier hervorragend investiert. Die Hallen- und Anlagenbau GmbH in Wusterhusen und die mele Energietechnik GmbH in Torgelow haben sich zusammengetan und die Schwimmhalle konzipiert und gebaut“, betonte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann heute bei der Eröffnung des Hansebads in Anklam.

Die alte Anklamer Schwimmhalle sei der Prototyp für die Volksschwimmhalle „Anklam“ gewesen, die später in der gesamten DDR gebaut wurde. Dahlemann: „Vielleicht stehen wir vor dem neuen „Typ Anklam“, der sich bald in ganz Deutschland finden wird. Ein tolles Projekt aus Vorpommern, das nicht nur Anklam weiter voranbringt, sondern die gesamte Region. Alle Beteiligten können stolz darauf sein.“

In der Hansestadt Anklam habe sich in den letzten Jahren so viel getan, „auch deshalb, weil so viele Anklamer Bürgerinnen und Bürger sich unermüdlich für ihre Stadt einsetzen. Die Peenepromenade und der Marktplatz sind nur zwei Beispiele. Der Anklamer Dreiklang nimmt Gestalt an – die Schwimmhalle ist als erstes fertig, der Schulcampus ist im Bau und für den Vorbau des Ikareums ist der Förderbescheid übergeben worden.“ Die Mehrzweckhalle am Stadion, die weitere Hafenbebauung seien die nächsten großen Projekte.

Dahlemann: „Anklam ist eine attraktive Stadt mit Zukunft. Das gilt für die gesamte Region. Vorpommern hat sich gut entwickelt. Dafür haben wir alle in den vergangenen Jahren viel getan. Auch in der neuen Wahlperiode legt die Landesregierung weiterhin besonderes Augenmerk auf Vorpommern. Packen wir es gemeinsam an.“

Schutzmaßnahmen an Schulen verstärkt

Schwerin – Wegen der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens verstärkt Mecklenburg-Vorpommern auch die Schutz- und Hygienemaßnahmen an den Schulen. Das Bildungsministerium hat die Schulen über die geltenden Regelungen informiert. Schulleitungen haben in einem Schreiben Handlungsempfehlungen und den überarbeiteten Hygieneplan erhalten. Der Hygieneplan gilt ab Montag, 29. November 2021. Für Eltern gibt es ebenfalls ein Informationsschreiben, das die Schulen den Erziehungsberechtigten aushändigen können.

„Trotz der steigenden Infektionszahlen und der Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ziel der Landesregierung ist es, den Präsenzunterricht abzusichern und Schulschließungen zu verhindern. Präsenzunterricht ist zudem die beste Garantie für die Bildungs- und Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen und die beste Grundlage für die psychische Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler. Es ist sehr wichtig, dass alle Beteiligten die Hygieneregeln befolgen. Der Infektionsschutz hat oberste Priorität“, sagte Oldenburg.

Die bislang geltenden Hygienemaßnahmen und die Impfkampagne bleiben die zentralen Elemente, um eine Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erreichen und gleichzeitig den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler abzusichern. Dazu ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten an Schulen die Hygieneregeln wie zum Beispiel das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, das Händewaschen, die Abstandsregelungen und das Lüften von Klassenräumen einhalten. Die Regelungen gelten auch für die Lehrerzimmer.

 Die Regelungen im Überblick:

  •  Maskenpflicht

Das Bildungsministerium geht aufgrund der Infektionslage davon aus, dass alle Personen an den Schulen zunächst bis zu den Weihnachtsferien eine Maske tragen müssen. Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dringend empfohlen wird das Tragen des aus medizinischer Sicht sichereren Mund-Nase-Schutzes (MNS, OP‑Maske). Die Schulen können in eigener Verantwortung auch die Konzeption für Tragepausen von Masken im Freien organisieren.

  •  Testpflicht

Ein weiterer wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung ist die Testpflicht, um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. Die Frequenz der Testungen soll zukünftig erhöht werden. Das Bildungsministerium wird den Schulen in Kürze weitere Hinweise dazu übermitteln.

  •  Kontaktreduzierungen

Alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte sollen möglichst vermieden werden. Es wird empfohlen, ein Betreten der schulischen Anlagen sowie des Schulgebäudes von Personen, die nicht zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und der Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen (zum Beispiel der Schulmitwirkung) notwendig sind, zu vermeiden. Gespräche und Absprachen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften sollen, dort wo es möglich ist, digital oder telefonisch stattfinden, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.

Schulen können in eigener Verantwortung von zeitversetzten Unterrichtsmodellen Gebrauch machen, um Kontakte im Schulgebäude und auf dem Schulhof zu verringern. Dabei dürfen sich nur noch die Schülerinnen und Schüler einer definierten Gruppe in Pausenzeiten begegnen. Schulleitungen sind gehalten zu prüfen, ob es möglich ist, den Unterrichts- und Schulbetrieb soweit zu entzerren, dass zeitliche wie räumliche Ressourcen entstehen. Diese sollen genutzt werden, Zusammenkünfte von größeren Schüler- bzw. Lerngruppen weitgehend zu vermeiden und damit den Infektionsschutz in den Schulen zu verbessern.

  •  Impfungen

Eine hohe Impfbeteiligung im Umfeld ist ein Garant für den Schutz aller Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und den anderen Beschäftigten an den Schulen. Nur so kann sicher verhindert werden, dass sich Kinder über die Erwachsenen anstecken und umgekehrt. Nur so können Viruseinträge, die zumeist von außen in die Schulen kommen, reduziert werden. Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren eine Impfung. Dies ermöglicht, dass auch die Kinder dieser Altersgruppe effektiv vor dem Corona-Virus geschützt werden können.

  •  Ganztagsangebote

Schulleitungen sollen prüfen, ob bestehende Ganztagsangebote für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise ausgesetzt werden können. Hieraus lassen sich nach den Möglichkeiten vor Ort gegebenenfalls Kontaktreduzierungen und zusätzliche Freiräume für einen entzerrten bzw. versetzten Schulalltag erschließen. So ist es möglich, den Unterrichtsrhythmus in mehreren Lernblöcken, kleineren Klassen, gestreckten Stundenplänen zu gestalten und somit auch eine verringerte Durchmischung der Schülergruppen zu erreichen.

  •  Vergleichsarbeiten

Im Schuljahr 2021/2022 entfällt die Verpflichtung zur Durchführung der VERA-Vergleichsarbeiten in den Klassen der 3., 6. und 8. Jahrgangsstufe, um Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten. Die gewonnene Zeit soll zur Förderung genutzt werden.

  •  Sportunterricht

Soweit Jahreszeit und Witterung es zulassen, sollen Möglichkeiten im Freien für Sport- und Bewegungsformen genutzt werden. Der Sportunterricht kann grundsätzlich nur im Freien durchgeführt werden und ist dabei den Witterungsbedingungen anzupassen. Umfang und Intensität müssen so gestaltet werden, dass eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler in ihrer Alltagskleidung gewährleistet werden kann. Sportlehrkräfte haben zudem die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern Bewegungsaufgaben zu erteilen. Unterricht in Sporttheorie kann wie gewohnt stattfinden.

  •  Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht kann in Abhängigkeit der personellen Gegebenheiten vor Ort und unter Beachtung der Einhaltung der festgelegten Hygienemaßnahmen der jeweiligen Schwimmstätte stattfinden, wenn die Corona-Landesverordnung die Nutzung der Schwimmstätten für den schulischen Schwimmunterricht nicht ausschließt.

  •  Darstellendes Spiel

Darstellendes Spiel soll ohne physische Kontakte gestaltet werden.

  •  Musikunterricht

Gemeinsamer Gesang soll grundsätzlich nur im Freien unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern stattfinden. In Innenräumen kann eine Person unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern ein Lied vortragen. Wenn möglich, ist ein Mindestabstand von 3 Metern zu gewährleisten. Für alle anwesenden Personen besteht die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gemäß den Regelungen der 3. Schul-Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Von der Pflicht ausgenommen ist die einzelne singende Person. Gruppen- und Chorgesang sind nicht möglich.

  •  Schülerbeförderung

Schulleitungen sind gehalten, alle in ihrer Zuständigkeit liegenden Ressourcen auszuschöpfen, um die Rahmenbedingungen der Schülerbeförderungszeiten für die Anpassungen des Schulbetriebs derart zu nutzen, dass, wo immer dies möglich erscheint, Kontaktreduzierungen herbeigeführt werden.

Abfederung steigender Baukosten

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin Maßnahmen beschlossen, die zu einer Stabilisierung und Abfederung der Baukosten führen sollen.

„Wir betrachten mit Sorge die steigenden Preise für Bau- und Rohstoffe und die Folgen für Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Ich bin sehr froh, dass alle 15 Ministerkollegen meine Ansicht teilen, dass wir neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen mittel- und langfristige Strategien zur Abfederung und Stabilisierung der Baukosten benötigen“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis aller Länder, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Baukosten einzudämmen, gab es konkrete Beschlüsse:

„So wird die Bauministerkonferenz den Bundesfinanzminister bitten , zusätzliche Finanzhilfen für die Städte- und Wohnungsbauförderprogramme von Bund und Ländern zur Abfederung der Preissteigerungen bereitzustellen. Eine weitere Bitte betrifft die Verlängerung der Umsetzungsfristen für bereits bewilligte Förderungen im sozialen Wohnungs- sowie im Städtebau“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bei Ausschreibungen von Bauprojekten gehen heute oft gar keine Angebote ein oder sie liegen deutlich höher, als es in den Planungen und somit Förderanträgen kalkuliert war. Diese stammen zumeist aus vergangenen Jahren, in denen der aktuelle Preisanstieg noch nicht absehbar war.“

 Die Landesbauminister fordern den Bund weiterhin auf, Förderprogramme etwa für Forschungsvorhaben und Pilotprojekte der Länder zur Anwendung flexibler Bauweisen mit dem Ziel der Wiederverwertbarkeit und Verlängerung der Lebenszyklen von Bauwerken und Bauteilen zu unterstützen. Auch ein Forschungsprojekt zum ressourcensparenden Bauen und Baustoffrecycling steht auf der Wunschliste der Bauminister an den Bund.

„Wir haben auch den Fachkräftemangel in der Baubranche thematisiert“, sagt Bauminister Pegel und führt aus: „Hier fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, -die Ausbildung von Facharbeitskräften für die Bauindustrie in Deutschland aktiv zu fördern sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu vereinfachen.“