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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Corona-Darlehensprogramm verlängert

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat für Unternehmen aller Branchen vor eineinhalb Jahren mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt.

„Gegenwärtig würden die Rückzahlungen einsetzen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Rahmen der Corona-Pandemie ist dies nicht der richtige Zeitpunkt, um mit der Tilgung und mit der Verzinsung der Corona-Liquiditätshilfe zu beginnen. Vielen Unternehmen im Land machen die Folgen der Pandemie weiter zu schaffen. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate verlängert – mindestens bis zum 31. März 2022“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Die Verlängerung wird für alle Empfänger vorgenommen. „Alle Empfänger können eine verlängerte zins- und tilgungsfreie Zeit in Anspruch nehmen. Das ist unabhängig davon, wann sie ihren Antrag gestellt und ihre Liquiditätshilfe erhalten haben“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter. Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit profitieren rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden sind.

„Das Darlehensprogramm ist wichtig, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, betonte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Die umsetzende Stelle für das Darlehensprogramm ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Corona: Neue Merkblätter bieten Hilfe

Schwerin – Was muss ich tun, wenn bei mir eine Corona-Infektion festgestellt wurde? Was habe ich zu beachten als enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls? Auf diese und weitere Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürger bieten Merkblätter Antworten, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und vom Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst MV erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.

„Die Corona-Infektionszahlen steigen stetig. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte können die Nachverfolgung von Kontaktpersonen im privaten Bereich oft nicht mehr schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass positiv getestete Menschen eigenverantwortlich ihr eigenes Umfeld informieren und die Regeln beachten. Mit den Merkblättern geben wir dafür Hilfestellung“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Insgesamt gibt es drei Merkblätter: für Infizierte, vollständig geimpfte oder genesene enge Kontaktpersonen und nicht oder unvollständig geimpfte bzw. nicht genesene Kontaktpersonen.

Die Merkblätter informieren einerseits darüber, wie eine infizierte Person sich in einer Quarantäne-Situation verhält und welche Personen als enger Kontakt infrage kommen. Andererseits wird dargestellt, welche Regelungen für die engen Kontaktpersonen gelten. Ob eine Quarantäne notwendig wird, hängt u.a. davon ab, ob die Kontaktperson geimpft oder genesen ist. „Dennoch sollten geimpfte Kontaktpersonen ihre privaten und beruflichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren und auf Symptome achten. Als nicht geimpfte Person begibt man sich eigenverantwortlich in eine häusliche Quarantäne von etwa zehn Tagen,“ sagte Drese. Das lokale Gesundheitsamt entscheide über die Entlassung aus der Isolierung.

Merkblätter  h i e r  runterladen.

Impf-Hotline des Landes gestartet

Schwerin – Seit dem 22. November 2021 können in Mecklenburg-Vorpommern Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte vereinbart werden. Das Land hat dazu eine neue Telefonnummer geschaltet.

Unter der Nummer 0385/ 202 71 115 stehen zunächst gut 50 Mitarteiterinnen und Mitarbeitern an der Hotline für Terminbuchungen zur Verfügung. Die Anzahl wird in den nächsten Tagen und Wochen noch erhöht.

„Die Hotline ist Bestandteil unserer angelaufenen Impf-Offensive“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start. In den kommenden Tagen sollen vor allem ältere und kranke Menschen einen Termin an der Hotline für die Impfstützpunkte vereinbaren können. Für Impfungen beim Hausarzt/ der Hausärztin müssen Termine direkt bei der jeweiligen Praxis vereinbart werden.

Die rund 150.000 Menschen über 70-Jahre im Land haben in diesen Tagen einen Brief erhalten mit der Empfehlung zur Auffrischungsimpfung. „Ältere und vorerkrankte Menschen haben Priorität bei den Impfungen. Sie sollten dann möglichst auch rasch bei der Hotline durchkommen“, so Drese. Parallel können Termine für Erstimpfungen vereinbart werden.

Für alle weiteren Personengruppen ab 18 Jahren gilt in Mecklenburg-Vorpommern der Grundsatz, dass die Auffrischungsimpfungen sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes kann momentan nur im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind, erwogen werden.

„Meine Bitte deshalb ist, dass jüngere Menschen, deren Zweit-Impfung noch keine sechs Monate her ist, noch etwas mit ihrem Anruf warten, um die Impf-Hotline zu entlasten“, sagte Drese. „Ab Anfang Dezember wird es auch wieder die Möglichkeit geben, Termine online zu vereinbaren.“

Coronavirus: Infektionsgeschehen an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 335 aktive Infektionsfälle (Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte) mit dem Coronavirus. Das geht aus Zahlen des LAGuS-Berichts über COVID-19-Fälle vom 22. November 2021 hervor. Das sind elf Infektionsfälle weniger als zum Ende der vergangenen Woche.

Von den 335 Fällen sind:

  • 145 Indexfälle bei Schülerinnen und Schülern (0,09% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 171 Folgefälle bei Schülerinnen und Schülern (0,11% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 316 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,2% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen,
  • 8 Indexfälle bei Lehrkräften (0,07% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 11 Folgefälle bei Lehrkräften (0,09% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 19 Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,16% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen.

Diese Infektionsfälle traten an 94 Schulen auf (ca. 17% der allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft).

Quarantäne an öffentlichen Schulen:

1.629 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen waren am Freitag, den 19.11.2021 von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das sind rund 1,2 % der Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen. In der Woche zuvor (12.11.2021) waren es 1.504 Schülerinnen und Schüler (1,11%).

An den öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind 110 Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das sind 0,38 %. Eine Woche zuvor (12.11.2021) waren es 60 Schülerinnen und Schüler (0,21%).

Insgesamt gibt es an 40,1% der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen von Quarantänemaßnahmen. Bezogen auf die Gesamtschülerzahl sind fast 99% nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen.

ASP-Geschehen

Kein ASP-Geschehen rund um den Ausbruchsbetrieb bei Güstrow

Güstrow – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Hinweise auf ein aktives ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation rund um den von ASP betroffenen Betrieb im Landkreis Rostock. Das ist das Ergebnis von einer intensiven Suche am Wochenende in diesem Gebiet, bei denen Suchhunde und eine mit Spezialtechnik ausgestattete Drohne zum Einsatz kamen.

„Damit gehen wir davon aus, dass wir es nach wie mit einem Punkteintrag zu tun haben. Für den betroffenen Betrieb ist dies eine dramatische Situation. Für uns als Land bzw. für die Branche insgesamt ist die aktuelle Konstellation aber ein Silberstreif am Horizont“, fasste Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die aktuelle ASP-Situation in Mecklenburg-Vorpommern heute im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs zusammen.

„Dass wir bislang keine Nachweise bei Wildschweinen haben, ist für mich ein Zeichen dafür, dass unsere bisher getroffenen Maßnahmen im Bereich Forst und Jagd sowie im Veterinärwesen Wirkung entfalten. Das ist kein Ergebnis, das vom Himmel gefallen ist, sondern ist den Anstrengungen aller Beteiligten zu verdanken“, sagte er weiter.

Nun komme es darauf an, die Wildschweinpopulation im Land und insbesondere in der Sperrzone weiterhin engmaschig zu überwachen, betonte Backhaus. Auf den Gesellschaftsjagden in bzw. am Rande der Überwachungszone (314 km²) wurden allein am vergangenen Wochenende ca. 40 Proben von Wildschweinen genommen und im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) untersucht, berichtete er. Sechs weitere Jagden in der Überwachungszone seien in den kommenden Wochen geplant. Landesweit betrachtet seien im LALLF in der vergangenen Woche (KW 46) rund 600 Proben von Haus- und Wildschweinen untersucht worden – alle mit negativem Ergebnis.

Noch am Freitag (19.11.) hat das Landwirtschaftsministerium einen Erlass zur Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten für Drückjagden in Restriktionsgebiet erstellt. „Auf diese Weise können wir im großen Stil Proben nehmen, um auch künftig einen Überblick darüber zu behalten, ob möglicherweise das Virus bereits in die Wildschwein­bestände eingetragen wurde. Da den Jagdausübungs­berechtigten jedoch wertvolles Wildbret verloren geht, werden wir ihnen pro erlegtem und beprobtem Stück 100 Euro zahlen“, so Backhaus.

Der ASP-Ausbruchsbetrieb in Lalendorf sei noch am Freitag vollständig beräumt worden, berichtete Backhaus. Am Samstag seien die technischen Anlagen gereinigt und desinfiziert worden. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme sei das Gelände durch die Landesforstanstalt und das Technische Hilfswerk mit einem 6,4 Kilometer langen Elektrozaun vollständig eingezäunt worden. Das zuständige Veterinäramt- und Lebensmittelüberwachungsamt sei weiterhin vor Ort und überwacht die Gesamtsituation.

Zur Eintragsquelle gibt es aktuell noch kein abschließendes Ergebnis: „Was wir inzwischen wissen ist, dass die hierzulande aufgetretene Virusvariante der Variante entspricht, die unter anderem im Norden Brandenburgs bzw. in Westpolen vorkommt. Der umfassende epidemiologische Bericht des Friedrich-Loeffler-Instituts steht derzeit noch aus, wird aber zeitnah erwartet“, informierte der Minister. Auch werde noch geprüft, inwieweit menschliches Handeln für eine Einschleppung verantwortlich ist.

Bundesweiter Vorlesetag

Wöbbelin – Anlässlich des bundesweiten Vorlesetags am 19. November 2021 war Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, in Wöbbelin bei Ludwigslust und las der 1. Klasse in der Grundschule Theodor Körner vor.

„Seit nunmehr sechs Jahren beteilige ich mich am bundesweiten Vorlesetag, zum ersten Mal im Amt der Justizministerin. Denn egal in welcher Position, ob als Mutter oder Ministerin, das Vorlesen ist für Kinder enorm wichtig. Es übt und fördert ihre Konzentration, die Sprache, sie lernen und haben Spaß. Das habe ich auch in Wöbbelin erlebt, als ich der ersten Klasse der Grundschule Theodor Körner aus dem Kinderbuch ‚Der kleine Wassermann‘ vorlas. Der Kinderbuchklassiker von Otfried Preußler beschreibt auf sehr lustige Weise, wie wichtig es ist, gemeinsam dafür zu sorgen, dass unsere Umwelt sauber bleibt. Damit passte die Geschichte perfekt zum diesjährigen Motto des Vorlesetags ‚Freundschaft und Zusammenhalt‘. Daher habe ich gern diesen Termin wahrgenommen“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Der bundesweite Vorlesetag geht auf eine gemeinsame Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung im Jahr 2004 zurück. Am dritten Freitag im November jeden Jahres findet er statt. Ministerin Bernhardt hat den Vorlesetag aus Termingründen am Montag nachgeholt.

Landesweites Schulprojekt „Wir in MV“

Rampe – Aufruf zum Schülerwettbewerb „Zukunft gestalten – Zukunft leben“ „Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“ Dieses von Albert Einstein stammende Zitat ist aktueller denn je.

Gerade die jüngere Generation setzt sich in jüngster Zeit noch intensiver mit der eigenen Zukunft, aber auch mit der unseres Planeten auseinander. Diesem Umstand Rechnung tragend ruft das landesweite Schulprojekt „Wir in MV“ Schülerinnen und Schüler dazu auf, sich ihren Ideen und Vorstellungen, aber auch Wünschen und Hoffnungen zu stellen.

Im Rahmen des Schülerwettbewerbs „Zukunft gestalten – Zukunft leben“ werden die besten Ideen zur Gestaltung der Welt von morgen gesucht. Diese können in beliebiger Form zusammengestellt werden: als Plakat, Bild, Fotografie, als Videoclip oder Exponat. Eine App, die unser Leben verbessert, ist ebenso denkbar wie genaue Pläne, die ein aktives Zusammenleben auf unserem Planeten beschreiben. Egal ob Kommunikation, Klimaschutz, Mobilität oder Freizeit – innovative und kreative Ideen sind gefragt.

Die drei besten Einsendungen werden mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 1.000 Euro prämiert. Einsendeschluss ist der 28.Februar 2022.

Mit „Wir in MV“ betreiben die Initiatoren, das Landeskriminalamt MV, der Landessportbund MV e.V, die AOK Nordost, das Landesmarketing MV und die Provinzial Nord Brandkasse, Aufklärung und Beratung und vermitteln praktische Kompetenzen an die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 12. „Wir in MV“ soll als Anregung verstanden werden, sich für Präventionsarbeit zu engagieren und weitere Maßnahmen und Projekte mit Partnern aus dem sozialen Umfeld durchzuführen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.wir-in-mv.de oder unter der Telefonnummer 03866 64-9005.

Neues Sportfördergesetz

Parchim – Sportministerin Stefanie Drese strebt die Modernisierung des Sportfördergesetzes MV und die Erhöhung der gesetzlichen Sportfördermittel an. „Ich möchte den Leistungs- und Breitensport in unserem Land in den kommenden fünf Jahren weiter stärken. Unsere Vereine und Verbände leisten hervorragende Arbeit für alle Altersgruppen und sind von enormer gesellschaftlicher Bedeutung“, sagte Drese anlässlich des 24. Landessporttages des Landessportbundes (LSB) am Sonnabend in Parchim.

In Mecklenburg-Vorpommern sind rund 260.000 Menschen in etwa 1.900 Vereinen aktiv.

„Durch Überführung der Mittel der bisher befristeten Programme „Sportpakt MV“ und „Stärkung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports in MV“ in das Sportfördergesetz sollen die gesetzlichen Sportfördermittel um 3,5 Millionen Euro jährlich erhöht werden und damit verstetigt werden. Das erhöht die Planungssicherheit und davon werden auch die Vereine und Verbände im Land profitieren“, so Drese.

Ministerin Drese kündigte zudem an, das Sportfördergesetz MV an die zukünftigen Aufgabenstellungen im Sport anzupassen. Auch der Erhalt und Ausbau der Sportstätteninfrastruktur im Land sei ein wichtiges Ziel des Sportministeriums. Drese: „Wir wollen, dass wir in der Fläche über moderne, nachhaltige, zukunftsfähige und möglichst barrierefreie Sportanlangen in den Kommunen und Sportvereinen verfügen.“

Ausdrücklich bedankte sich die Sportministerin für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem LSB. „Das möchte ich fortsetzen“, verdeutlichte Drese. Gerade die Corona-Pandemie habe den Sport vor viele Herausforderungen gestellt. Dabei sei gemeinsam mit dem LSB stets nach Lösungen gesucht worden, Sportangebote aufrechtzuerhalten. Drese: „Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, insbesondere unseren Kindern und Jugendlichen den Zugang zum regelmäßigen Vereinssport zu ermöglichen.“