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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Kabinett verabschiedet Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes

Schwerin – Das Regierungskabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf eines Klimaverträglichkeitsgesetzes aus dem Haus des Klimaschutzministers Dr. Till Backhaus zugestimmt. Im Rahmen der Landespressekonferenz erläutert Backhaus die Kernpunkte des Gesetzes.

„Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz kommen wir der Verpflichtung nach, die uns das Bundesverfassungsgericht 2021 ins Stammbuch geschrieben hat. Klimaschutzlasten werden wir nicht auf zukünftige Generationen verlagern. Und wir setzen die Nr. 178 der Koalitionsvereinbarung um und stellen die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft. Es geht um einen verbindlichen, plan­baren Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045, denn das ist der Kernpunkt des Gesetzes“, so Klimaschutzminister Backhaus, der ergänzt: „Dies werden wir nicht mit der Brechstande tun, sondern mit Augenmaß und uns realistische Ziele setzen.

Dabei setzen wir auf Kooperation, denn Klimaschutz kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und wir die nötigen Anstrengungen gemeinsam angehen. Klimaanpassung und Klimaschutz ist eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle können unseren Beitrag leisten. Am Ende geht es um den Erhalt unseres Planeten. Die Lage ist wirklich dramatisch , wenn man die Fakten bewertet.

Darum wurden im Gesetz Minderungspfade für alle relevanten Sektoren festgelegt – von Energie über Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft bis hin zu Industrie und Abfallwirtschaft und den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forst­wirtschaft.

Grundlage ist die aktualisierte Sektorzielstudie, die den neuen Zielpfad beschreibt und auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Daten und Informationen nach aktuellen wissen­schaftlichen Anforderungen berechnet wurde.

Auf Basis der erhobenen Daten und mit dem nun von uns eingeschlagenen Weg, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass wir im Jahr 2045 für das ganze Land nur noch einen Treibhausgasausstoß von 0,3 Mio. Tonnen pro Jahr verzeichnen werden und dann im Jahr 2046 insbesondere aufgrund des im Wald gespeicherten Kohlenstoffs die Klimaneutralität erreichen können. 2025 werden in MV rund 18 Mio. Tonnen ausgestoßen. Die Reduzierung ist eine beacht­liche Leistung. Es versteht sich von selbst, dass wir die Zielpfade künftig stetig prüfen und bei Bedarf überarbeiten werden.

Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamt­emissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen) zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (Ziel: 15,1 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2030, um 53 Prozent (Ziel: 9,5 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (Ziel: 4,6 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2040 festgelegt.

Zur Erreichung des langfristigen Ziels verpflichtet das Gesetz die Landesregierung zur Erarbeitung eines Klimaschutzmaß­nahmenplans. In diesem Plan werden die konkreten Schritte festgelegt, mit denen wir die gesetzten Ziele erreichen wollen. Dabei geht es um eine kontinuierliche, überprüfbare Ent­wicklung, die regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird. Und dafür fangen wir ja nicht bei null an: In MV wurde der CO2-Ausstoß von 2018 bis 2025 bereits um zwei Mio. Tonnen gesenkt. Von 20,5 auf rund 18,5 Mio. Tonnen

Ein zentraler Bestandteil der Regelungen im Gesetz ist der Moorschutz. Die größte Treibhausgaseinzelquelle in MV stellen die landwirtschaftlich genutzten und entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) dar. Durch jahrzehntelange Entwässerung verlieren sie nicht nur ihre ökologische Funktion, sondern setzen große Mengen CO₂ frei.

Deshalb sieht das Gesetz vor, die Entwässerung ab 2045 einzustellen. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und die Bodenqualität langfristig zu erhalten. Gleichzeitig schafft sie Planungssicherheit für künftige Investitionen in der Landnutzung. Da sich der Bereich LULUCF aus unterschiedlichen Teilbereichen zusammensetzt bildet dieser neben anderen Bereichen nicht nur die 6,5 Mio. t CO2äq ab die aus den entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) entweichen sondern auch zum Beispiel die Senkenleistung des Waldes in Höhe von -1,5 Mio. t CO2äq für 2025. In Summe emittierte der Bereich LULUCF 2025  5,4 Mio. t CO2äq.

Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen CO2äq) schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (5 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2030 um 53 Prozent ( 11 Mio. Tonnen CO2äq) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (16 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2040 festgelegt, so dass bis zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nur noch ein Rest von 0,3 Mio. Tonnen CO2äq verbleibt.

Klar ist jedoch, dass die Einstellung der Entwässerung ein Prozess ist, der mit den Beteiligten kooperativ zu entwickeln ist“, so Backhaus abschließend.

Neues Verfassungsschutzgesetz: Mehr Rechtssicherheit und Kontrolle

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute einen Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern an aktuelle verfassungsgerichtliche Vorgaben anzupassen und den Datenschutz weiter zu verbessern.

„Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zu verschiedenen anderen Verfassungsschutzgesetzen entschieden hatte, konsequent um. Wir schaffen klare, rechtsstaatlich fundierte Regelungen, die einerseits die Sicherheit unseres Landes gewährleisten und andererseits die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.

Die Änderungen beruhen insbesondere auf drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung der Befugnisse und Kontrollen des Verfassungsschutzes verlangen.

Jede Maßnahme des Verfassungsschutzes muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Je schwerwiegender der mögliche Eingriff in die Rechte einer Person ist, desto höher müssen die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an die Beobachtungsbedürftigkeit sein. „Wir stellen klar: Der Verfassungsschutz darf nur dann zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Personen oder Gruppen beobachten und damit in deren Grundrechte eingreifen, wenn dies wirklich erforderlich ist – und nur in einem klar definierten, gesetzlich geregelten Rahmen“, betont Christian Pegel.

Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen ist eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle vorgeschrieben. Dafür schlägt der heute durch das Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die G10-Kommission des Landtages vor. „Transparenz und Kontrolle sind zentrale Elemente eines modernen Verfassungsschutzes. Deshalb wird die unabhängige Vorabkontrolle gesetzlich eingerichtet – ein wichtiger Schritt für noch mehr Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen“, erklärt der Minister.

Ein Bestandteil der Gesetzesänderung betrifft die Herabsetzung des Alters von minderjährigen Personen, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Speicherung von Daten erfolgen kann. „Leider müssen wir feststellen, dass Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen. Um dem wirksam begegnen zu können, benötigen wir rechtliche Möglichkeiten, um entsprechende Erkenntnisse auch bei noch nicht volljährigen Extremistinnen und Extremisten unter engen Voraussetzungen speichern zu können – selbstverständlich mit klaren Schutzmechanismen.“

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, wird künftig noch restriktiver geregelt. Für jede Übermittlung ist noch einmal weitergehender als bislang künftig zu prüfen, ob der dadurch entstehende Grundrechtseingriff auf Seiten der übermittelnden bzw. der empfangenden Stelle nach dem Gesetz gerechtfertigt ist.

„Wir bemühen uns dabei, die verständlichen Interessen der Menschen an einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden über extremistische Gefahren und dem Schutz des Einzelnen zu einem fairen Ausgleich zu bringen – dafür stärken wir den Datenschutz und schaffen Rechtssicherheit für die Sicherheitsbehörden, die auf die gegenseitigen Informationen unter den Behörden zur Verhinderung gefährlicher Entwicklungen angewiesen sind“, verdeutlicht Christian Pegel.

Die Änderungen betreffen auch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtags. So wird künftig geregelt, dass die Kommission eigenes Personal in die geheimen Sitzungen der PKK einbeziehen kann. Zudem haben Beschäftigte der Verfassungsschutzbehörde das Recht, sich mit Eingaben an die PKK zu wenden. Damit wird die PKK zu einer unabhängigen Petitionsinstanz für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes, die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Petitions- und Beschwerdeeinrichtungen wenden können.

„Die parlamentarische Kontrolle ist ein Kernelement der demokratischen Aufsicht. Mit der Erweiterung der Rechte der PKK stärken wir Transparenz und Verantwortlichkeit“, sagt Christian Pegel und fügt abschließend hinzu: „Der Verfassungsschutz schützt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Jetzt sorgen wir dafür, dass er dies auch in Zukunft rechtssicher, verhältnismäßig und transparent tun kann.“

Herbst-Steuerschätzung: Prognose weitestgehend bestätigt

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist in dieser Woche zu seiner regulären Herbst-Steuerschätzung zusammengekommen. Dabei wurde die bisherige Prognose über den gesamten Schätzzeitraum leicht nach oben korrigiert.

Nach Einschätzung des Arbeitskreises können Bund, Länder und Gemeinden mit etwas höheren Steuereinnahmen rechnen als noch im Mai des Jahres geschätzt. So ergeben sich für den fünfjährigen Schätzzeitraum bundesweit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 34 Mrd. Euro. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren die Kommunen mehr als das Land von dieser Entwicklung.

Für Mecklenburg-Vorpommern wurde das Mai-Schätzergebnis im Wesentlichen bestätigt. In 2026 ist gegenüber der aktuellen Haushaltsplanung von einer Verbesserung für den Landeshaushalt in Höhe von circa 19 Mio. Euro auszugehen. Für das Jahr 2027 ist eine Verschlechterung in Höhe von -16 Mio. Euro zu erwarten. Für die Folgejahre ergeben sich etwas geringere Erwartungen. Maßgeblich dafür ist, dass durch die positive Entwicklung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern das Land weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich erhält.

Bei den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich ein positiveres Bild: Die Gemeindesteuern entwickeln sich deutlich besser als im Hauhaltsentwurf angenommen. Die Steuereinnahmen der kommunalen Ebene werden in 2026 und 2027 um voraussichtlich 34 Mio. Euro und 46 Mio. Euro höher liegen. Im Rahmen der Kommunalgespräche werden diese Ergebnisse mit den Kommunen beraten.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Nach den schwierigen letzten Schätzergebnissen hoffe ich sehr, dass die aktuelle Prognose den Beginn einer Trendwende markiert. Gegenüber unserer Haushaltsplanung für die Jahre 2026 und 2027 sind derzeit keine wesentlichen Anpassungen nötig. Die Schätzergebnisse werden wir nun im Detail auswerten.“

Gründung des Berufsverbands der Hygienekontrolleure in M-V

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese empfing am (heutigen) Mittwoch den Berufsverband der Hygienekontrolleure MV e.V. zu einem Antrittsbesuch. Der ehrenamtlich geführte Landesverband hatte sich im Juli 2025 gegründet, um den Berufstand zu fördern und die Vernetzung der Mitglieder voranzutreiben.

Die Mitglieder sind vornehmlich Beschäftigte aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und damit Teil des kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die Berufsgruppe der Hygienekontrolleure gehört zu den Gesundheitsfachberufen mit staatlich geregelter Ausbildung und umfasst Hygieneinspektoren, Gesundheitsaufseher und Fachkräfte für Hygieneüberwachung.

Drese begrüßte die Gründung des Berufsverbandes. „Hygienekontrolleure sind wichtige Fachkräfte im ÖGD, die für die Prävention und das Erkennen und Verhindern von übertragbaren Krankheiten beim Menschen von großer Bedeutung sind. Es liegt im öffentlichen Interesse, die Überwachung und Einhaltung hygienischer Standards in öffentlichen und privaten Einrichtungen zu stärken“, betonte Drese nach dem Treffen.

Die Ministerin verwies darauf, dass die Hygienefachkräfte unter anderem Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, gastronomische Betriebe und medizinische Einrichtungen kontrollieren. Dabei prüfen sie bauliche Gegebenheiten, Reinigungsprozesse und Infektionsschutzmaßnahmen. Ziel sei es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen die Bevölkerung zu schützen.

„Hygienekontrolleure leisten damit einen zentralen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitssicherung“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre auch die Überwachung der Einhaltung von Trinkwasserqualität, die regelmäßige Kontrolle der Badewasserqualität an den Stränden und Badestellen des Landes während der Badesaison und die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung zu Fragen der Hygiene.

Drese: „Ich bin sehr angetan vom Engagement des neuen Landesverbandes um den Vorsitzenden Ralf Neitz und unterstütze das Ansinnen, sich im gesamten Bundesgebiet zu vernetzen und zu unterstützen. Wir brauchen einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Hygienekontrolleure sind ein wichtiger Teil davon.“

Umschichtungen der Schulden ändern nichts am Abbau der Schulden

Schwerin – Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass die heute vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte Schuldenstatistik für das Jahr 2024 ausschließlich die sogenannten Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ausweist. Diese Statistik ist damit nicht mit der haushalterischen Verschuldung des Landes gleichzusetzen.

Der Landeshaushalt hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Schulden abgebaut. Zum 31. Dezember 2024 betrug die haushalterische Schuld des Landes rund 11,34 Milliarden Euro.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Die Landesregierung wird die Verschuldung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in dieser Legislaturperiode voraussichtlich um rund 620 Millionen Euro reduziert haben.“

Gleichzeitig erfolgten für die Verschuldung des Landes neutrale Umschichtungen. Diese lassen sich aus den statistischen Mitteilungen entnehmen. Im Zuge einer geänderten Anlagestrategie des landeseigenen Sondervermögens „Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurden Schuldtitel des Landes (öffentlicher Bereich) in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro getilgt und im Gegenzug am Kapitalmarkt (nicht-öffentlicher Bereich) refinanziert.

Diese Umschichtung ist kein Ausdruck einer zusätzlichen Verschuldung, sondern Teil einer aktiven Schulden- und Liquiditätssteuerung, mit der das Land seine Finanzierungsstruktur optimiert.

Auch der jüngst vorgestellte Stabilitätsbericht 2025 belegt die Stabilität der Finanzen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land liegt im Betrachtungszeitraum bis 2029 bei allen zentralen Kennziffern, nämlich Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand, klar innerhalb der Schwellenwerte des Stabilitätsrates. „Der Stabilitätsbericht belegt, dass die Sparmaßnahmen und der Abbau der Schulden durch das Land zur Stabilität beitragen“, so Dr. Geue.

Neuer Staatssekretär im Innenministerium

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beabsichtigt, Dr. Christian Frenzel am 27. Oktober zum neuen Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Bau zu berufen. Er soll dort für die Bereiche Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Kommunales und Katastrophenschutz zuständig sein. Das kündigte die Staatskanzlei heute in Schwerin an.

„Ich freue mich, dass Christian Frenzel meiner Bitte gefolgt ist, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Unsere Polizistinnen und Polizisten, unsere Feuerwehrleute und die im Katastrophenschutz Aktiven sind 365 Tage im Jahr für uns da. Die Kommunen bilden das Fundament unserer Demokratie.

Deshalb ist es mir wichtig, dass diese Staatssekretärsaufgabe zügig und kompetent neu besetzt wird. Christian Frenzel ist Jurist und bringt aus seiner Zeit als Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes, als Richter und als Chef der Staatskanzlei ganz wichtige Erfahrungen mit. Er zeichnet sich durch eine klare Haltung und eine freundliche und ausgleichende Art aus. Er ist überparteilich hoch anerkannt und damit die beste Wahl für diese Aufgabe“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Ich kenne und schätze Christian Frenzel seit vielen Jahren. Er verfügt über juristische Kompetenz und Verwaltungserfahrung. Er hat als Bürgerbeauftragter eng mit der kommunalen Ebene und als Polizeibeauftragter eng mit der Polizei zusammengearbeitet. Es geht jetzt gerade im Polizeibereich darum, verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Christian Frenzel und der Staatssekretärin im Baubereich Ina-Maria Ulbrich“, sagte Innenminister Christian Pegel.

„Ich habe das Amt des Bürgerbeauftragten sehr gerne wahrgenommen und gebe es nur schweren Herzens auf. Manuela Schwesig und Christian Pegel haben mich gebeten, in einer besonderen Situation ins Innenministerium zu wechseln. Es ist wichtig, dass es ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Innenministerium und Polizei gibt. Daran will ich arbeiten.

Ebenso wie an einem guten Verhältnis zu den Kommunen, die wir brauchen, damit unser Land vorankommt. Ich freue mich auf die neue Aufgabe. Diese Woche werde ich noch Termine in Anklam und beim Inklusionsförderrat haben und die Zeit nutzen, um die Amtsgeschäfte an meinen Stellvertreter geordnet zu übergeben“, erklärte Dr. Christian Frenzel. ”

Staatssekretär Schmülling bittet um Entbindung von seinen Aufgaben

Schwerin – Innenminister Christian Pegel wurde am Mittwoch, dem 15.10.2025, von Staatssekretär Wolfgang Schmülling darüber informiert, dass dieser die Ministerpräsidentin gebeten hat, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden.

In seinem Schreiben begründet Schmülling diesen Schritt mit seiner Verantwortung gegenüber dem Amt, dem Land und den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In den vergangenen Wochen habe sich eine zunehmend verschärfte Debatte entfaltet, in deren Zusammenhang auch Sachverhalte aus dem Innenministerium in den Fokus geraten seien. Schmülling bedauert dies sehr, da es ihm stets ein Anliegen war, dass die Arbeit des Innenministeriums von Sachlichkeit und Respekt geprägt ist. Nach reiflicher Überlegung habe er sich für diesen Schritt entschieden, um weiteren Schaden für die Landesregierung und das Gemeinwohl abzuwenden.

Innenminister Christian Pegel dazu: „Ich habe die Bitte von Herrn Schmülling mit großem Respekt entgegengenommen. Ich danke ihm sehr für sein langjähriges, engagiertes Wirken im Dienst unseres Landes. Er hat in verschiedenen Funktionen, ob auf kommunaler oder auf Landesebene, über Jahrzehnte mit Loyalität und Sachkenntnis Verantwortung übernommen. Für diese Zusammenarbeit und seine Verlässlichkeit bin ich ihm sehr dankbar.“

Die Ministerpräsidentin erklärte: „Ich nehme die Entscheidung mit Respekt zur Kenntnis und halte sie für nachvollziehbar. Wolfgang Schmülling hat sich als langjähriger Staatssekretär, als stellvertretender Oberbürgermeister in Schwerin und als Beigeordneter in Ludwigslust-Parchim und in den Altkreisen Uecker-Randow und Ludwigslust um den Aufbau unseres Landes in den vergangenen 35 Jahren verdient gemacht.

Die Stärkung der kommunalen Ebene lag ihm immer besonders am Herzen, ebenso wie die Sicherheit der Bevölkerung durch eine leistungsstarke Polizei und Feuerwehr. Wolfgang Schmüllings großes Engagement für das Land und seine hohe Einsatzbereitschaft zeigen sich auch daran, dass er über die Altersruhestandsgrenze hinaus als Staatssekretär tätig war. Seine Leistungen verdienen Anerkennung und Respekt. Und sie bleiben auch – unabhängig von den Debatten der vergangenen Wochen. Ich danke ihm für die immer angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ich habe die Staatssekretärin im Innenministerium Ina-Maria Ulbrich gebeten, vorübergehend seine Aufgaben mit zu übernehmen. Allerdings ist es mir wichtig, die Position des Staatssekretärs für Sicherheit und Kommunales nachzubesetzen. Dazu werde ich mich mit dem Innenminister beraten. Es wird dazu in der kommenden Woche eine Entscheidung geben.“

Drese: Keine Sozialleistungskürzungen im Landeshaushalt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat anlässlich der Kundgebung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege am Mittwoch in Schwerin hervorgehoben, dass es im Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2026 und 2027 keine Leistungskürzungen im Sozialbereich gibt.

„Im Gegenteil, die Gesamtausgaben im Einzelplan Soziales steigen um fast 150 Millionen Euro auf rund 1,7 Milliarden Euro. Allein für den Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind über 736 Millionen Euro und damit 50 Millionen Euro mehr im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2025 eingestellt“, verdeutlichte Drese. Eine Hauptursache dafür seien Kostensteigerungen, die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Zusammenhang stehen.

Genau vor diesem Hintergrund bestehe das klar formulierte Ziel der Landesregierung, die teilweise gravierenden Ausgabensteigerungen im Sozialbereich zu begrenzen.

„Es gibt Kostensteigerungen im Sozialbereich, die wir uns genauer ansehen müssen – sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Und genau das machen wir und sind seit vielen Monaten dabei auch in intensiven Gesprächen mit den Wohlfahrtsverbänden der LIGA – mit Respekt vor dem großen Leistungsspektrum der sozialen Träger in unserem Land“, betonte die Ministerin.

Alle Akteure der Sozialwirtschaft einschließlich der Verbände und Kommunen sind nach Ansicht der Ministerin aufgefordert, zusammen sowohl Lösungsansätze zur Kostendämpfung in den betroffenen Bereichen zu erarbeiten als auch zu überlegen, wie man strukturiert den Sozialstaat einschließlich angemessener freiwilliger Leistungen sichern kann.

„Denn, wenn wir die Kostenexplosion im Sozialbereich nicht in den Griff kriegen, dann belastet das unsere Möglichkeiten Beratungsangebote und Sozialprojekte, so zu fördern, wie wir das für richtig erachten“, so Drese.

Schon jetzt seien 90 Prozent des Landessozialhaushaltes gesetzliche Pflichtaufgaben und schränken die freiwilligen Leistungen erheblich ein. Den meisten Kommunen gehe es ebenso.

Drese: „Deshalb sitzen wir im selben Boot. Es geht in den fortdauernden Gesprächen um Vereinfachungen, um geeinte Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, um eine bessere Steuerung, um Transparenz und um Bürokratieabbau.“

Es gehe aber gerade nicht um eine Kürzung der Leistungen für die betroffenen Menschen, so Drese weiter. „Wir werden als Landesregierung nicht den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren. Wir stehen zum personenzentrierten Ansatz und wollen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausbauen und gewährleisten. Dazu müssen wir die Voraussetzungen für eine transparente, steuerbare und personenzentrierte Bedarfsdeckung und einen bisher fehlenden Orientierungsrahmen für vergleichbare Sachverhalte schaffen, erläuterte Drese.