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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Forschungsschiff auf dem Weg in die Arktis

Warnemünde – Mecklenburg-Vorpommern ist Teil der bislang größten Arktisexpedition. Am Montag ist das Forschungsschiff „Maria S. Merian“, das sich im Besitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern befindet, von Bremerhaven aus aufgebrochen, um neue Besatzung, Material und Versorgungsgüter an Bord des Forschungsschiffes „Polarstern“ zu bringen. Im Rahmen der MOSAiC-Expedition (Multidisciplinary drifting Observatory for the Study of Arctic Climate) driftet die „Polarstern“ seit dem 6. Oktober 2019 im Eismeer.

Gemeinsam mit dem Forschungsschiff „Sonne“ wird die „Maria S. Merian“ nach bisheriger Planung die „Polarstern“ am 24. Mai im Isfjord bei Svalbard auf Spitzbergen treffen. Auf beiden Schiffen sind insgesamt 104 Männer und Frauen. Alle Passagiere an Bord der „Maria S. Merian“ und der „Sonne“ befanden sich vor der Abfahrt in Quarantäne.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin sieht in dem Einsatz der „Maria S. Merian“ einen Beleg für die Qualität des Wissenschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. „Wir freuen uns, einen Beitrag zu der internationalen Arktis-Expedition leisten zu können“, sagte Martin. „Das Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde genießt weltweit einen exzellenten Ruf und ist ein wissenschaftliches Aushängeschild für Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Coronakrise hat auch Auswirkungen auf die Versorgung der Männer und Frauen auf der „Polarstern“. Der ursprünglich geplante Austausch der Besatzung per Flugzeug konnte wegen der bestehenden Schutz- und Quarantäneregeln nicht stattfinden. Auch Eisbrecher, die die „Polarstern“ auf ihrer jetzigen Position erreicht hätten, dürfen derzeit keine Passagiere befördern. So wurde innerhalb kürzester Zeit vom Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI)  ein Alternativplan entwickelt: Die „Polarstern“ muss über See versorgt werden und hierfür ihre Drift verlassen. Zunächst geht es 200 nautische Meilen mit einer Geschwindigkeit von ein bis zwei Knoten vier bis acht Tage durch das Eis, ehe dann das offene Meer erreicht wird und die Reise bis Svalbard fortgesetzt wird. Dort treffen sich die Schiffe und der Austausch von Besatzung und Material kann erfolgen. In der ersten Juniwoche wird die „Maria S. Merian“ in Bremerhaven zurückerwartet.

Hauptziel der MOSAiC-Expedition ist es, die Auswirkungen des Klimawandels in der Arktis zu untersuchen. Dazu werden Messungen in der Atmosphäre, im Meerwasser und im Eis vorgenommen. Dadurch, dass sich die „Polarstern“ seit Oktober mit abgeschalteten Maschinen nur durch die Meeres- und Eisströmungen bewegt, können genaue Daten über Strömungsverhältnisse in der zentralen Arktis gewonnen werden.

Heimathafen der 2004 vom Stapel gelaufenen „Maria S. Merian“ ist Rostock. Das Schiff wird vom Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde betreut und hat sich schon auf zahlreichen Fahrten auf den Weltmeeren bewährt. Das Schiff ist nach der Naturforscherin und Künstlerin Maria Sibylla Merian (1647-1717) benannt, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts wegweisende Forschungsergebnisse zu Insekten publizierte.

Neues Verwaltungsgebäude

Zarrentin – Für sein neues Verwaltungsgebäude direkt neben dem Kloster Zarrentin erhält das Amt Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) eine Kofinanzierungshilfe in Höhe von rund 153.000 Euro. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid hat Innenminister Lorenz Caffier dem Amtsvorsteher zugesandt.

Bisher sind die Büros im Kloster sowie im historischen Rathaus (Bürgerbüro) untergebracht. Die Amtsverwaltung benötigt dringend mehr Räume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem sind die Räumlichkeiten des Rathauses zu klein, nicht barrierefrei und sanierungsbedürftig.

Neben dem Kloster entsteht jetzt an der Stelle der alten Klosterscheune ein modernes neues Gebäude, die „Amtsscheune Zarrentin.“ Mit der Errichtung eines „Nahe-Null-Energiehauses“ leistet das Amt außerdem einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Amt erhält daher vom Energieministerium als Hauptzuwendungsgeber Fördermittel in Höhe von rund 436.000 Euro für den Neubau aus EU-Mitteln über die „Klimaschutzförderrichtlinie“. Zur Absicherung der Finanzierung der Gesamtkosten von 870.000 Euro für den Neubau hatte das Amt einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es auch den Kommunen an Förderprogrammen z.B. der EU teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen. Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr wichtige Vorhaben finanziell abzusichern.“

Polnische Berufspendler unterstützt

Schwerin – Vom 28. März 2020 bis zur Lockerung des polnischen Grenzregimes am 16. Mai 2020 unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung dieser Pendler.

„Wir haben mit dem Landesprogramm schnell konkrete Unterstützung für Berufspendler auf den Weg gebracht. Mit den Mitteln konnte ein Wegbleiben der polnischen Berufspendler verhindert und die Arbeitsfähigkeit der Unternehmen und medizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und gesichert werden. Das war für viele herausfordernde Wochen, umso mehr freuen wir uns, dass diese harte Zeit nun ein Ende hat“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 267 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2.157 Pendler und 148 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens. Mit dieser Förderung hat das Land auch während einer weitgehenden Grenzschließung die Erhaltung der Stammbelegschaft und damit letztlich die Leistungsfähigkeit heimischer Unternehmen und betroffener Gesundheitseinrichtungen sichern können.

Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.

„Der Zusammenhalt in den vergangenen Wochen hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig das Zusammenwachsen an der deutsch-polnischen Grenzregion heute umso mehr ist. Grenzüberschreitend leben und arbeiten sind vielerorts gelebte Selbstverständlichkeiten, die wir uns auf Dauer auch erhalten müssen“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann abschließend.

Turnhallen und Sportstudios öffnen

Schwerin – Der Freizeit- und Breitensport in Mecklenburg-Vorpommern erhält ab dem 25. Mai die Möglichkeit, Turnhallen, Gymnastikräume und ähnliche Sporträume zu nutzen. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung steht auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am (morgigen) Dienstag, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin mit.

„Die geringe Anzahl an Neuinfektionen erlaubt uns, schneller als ursprünglich vorgesehen sportliche Aktivitäten in der Halle wieder zu ermöglichen“, sagte Drese. Die von der Landesregierung und der kommunalen Ebene am Sonnabend vereinbarte Maßnahme diene der Gesunderhaltung und Stärkung des Immunsystems der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Reaktivierung wichtiger sozialer Kontakte und Lebensgewohnheiten, so Drese.

Klar sei aber auch, dass körperliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen hohe Anforderungen an die Hygiene stellen und die Einhaltung von Abstandsregelungen erfordern. „Hier werden wir in Kooperation mit dem Landessportbund nach Verabschiedung der Verordnung klare Vorgaben für die Vereine machen und veröffentlichen“, so Drese.

Neben den Sporthallen sollen zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios die Möglichkeit erhalten, wieder den Betrieb aufzunehmen. Dringende Voraussetzung für alle Öffnungsschritte sind aber die Anwendung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten. Drese: „Ich weiß aus vielen Gesprächen in den letzten Tagen, die Fitnessbranche hat hier gute Vorarbeit geleistet, um die notwendigen strengen Hygienestandards einhalten zu können.“

Auch der Bereich der Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sollen mit der Änderung der Corona-Verordnung am Dienstag geregelt werden, so Drese.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

111 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 19 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt fast 44.000 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind 694 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Hortbetreuung wird ausgeweitet

Schwerin – Ab dem 25. Mai soll Kindern die Förderung in den Horten als unterrichtsergänzendes Angebot ermöglicht werden. „Wir starten dann auch im Hort mit dem eingeschränkten Regelbetrieb“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese mit Blick auf die Verständigung zwischen Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, Sozialverbänden sowie Wirtschaft und Gewerkschaften am vergangenen Sonnabend. Danach wird der Umfang der Ganztagsförderung im Hort auf vier Stunden täglich am Nachmittag begrenzt.

Vorrangig sollen dabei die Kinder der schulischen Jahrgangsstufen 1 und 2 berücksichtigt werden. „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Hort für die Jüngsten ganzwöchig anzubieten. Die Notfallbetreuung wird im Hort insbesondere für Kinder der 3. und 4. Klassen fortgesetzt“, so Drese. Insgesamt sollen alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 mindestens an einem Vormittag pro Woche Präsenzunterricht mit anschließender Hortbetreuung erhalten.

Um den Übergang für die Kommunen und Einrichtungsträger zu erleichtern, ist die Pfingstwoche eine Übergangswoche. Drese: „Als unterrichtsergänzendes Angebot bedarf es zwischen Hort und Schule enger Abstimmungen vor allem zu der Gruppenzusammensetzung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel die Kinder zweier Teilungsgruppen einer schulischen Jahrgangsstufe in einer Hortgruppe zusammengeführt werden.“

Neben der beschlossenen Hortöffnung wird ab heute (18. Mai) Kindern, die 2020 in die Schule kommen, die Förderung in den Kindergärten ermöglicht. Ab dem 25. Mai stehen Krippen und Kindergärten allen Kindern offen. Dabei sollen Kinder mit Anspruch auf Ganztagsförderung mindestens im Umfang von sechs Stunden täglich gefördert werden. „Wenn mehr vor Ort möglich ist, begrüße ich das sehr“, so Drese. Die Notfallbetreuung soll dabei nach den zuletzt gültigen Maßgaben für die Eltern, die auf sie angewiesen sind, fortgesetzt werden. Die schrittweise Öffnung der Kitas wird durch einen Expertenrat begleitet.

Drese: „Mit unseren Lockerungen im Kitabereich sind wir bundesweit in der Spitzengruppe. Dennoch bleibt es erforderlich, Infektionsrisiken in gebotenem Maß zu reduzieren. Für die Einrichtungsleitungen bedeutet dies viel Aufwand in der Vorbereitung und konzeptionelles Umdenken. Für diesen Einsatz und diese Flexibilität möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Die großen Anstrengungen haben ein gemeinsames Ziel: möglichst alle Kinder in der Kindertagesförderung wieder individuell zu fördern sowie die Kontakte zu Gleichaltrigen und pädagogisch begleitetes Spiel zu ermöglichen.“

Internationales Festival Verfemte Musik 2020

Schwerin – Seit über zwanzig Jahren veranstaltet der Landesverband Jeunesses Musicales MV e.V. das Festival Verfemte Musik, um Musikerinnen und Musikern und Komponistinnen und Komponisten Gehör zu geben, die während der NS Zeit verfolgt und ermordet und deren Werke verboten wurden. Das diesjährige Internationale Festival Verfemte Musik wird vom 1. – 30. Oktober 2020 in der Landeshauptstadt Schwerin stattfinden.

„Das Anliegen, Musik zu spielen, sich zu erinnern und nicht zu vergessen, was damals passiert ist, ist eine ganz besondere Form der Erinnerung“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es ist musikalische Erinnerungsarbeit. Diese Arbeit ist wichtig. Insbesondere in diesem Jahr, 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Mit den Schülerprojekten zeigt das Festival Verfemte Musik zudem, wie diese Erinnerungsarbeit in Zukunft erfolgen kann, wenn Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen des Holocaust nicht mehr möglich sein werden“, lobte Martin.

Das Herzstück wird der alle zwei Jahre ausgetragene Internationale Interpretationswettbewerb Verfemte Musik vom 8. bis 11. Oktober sein, bei dem sich interessierte junge Musikerinnen und Musiker intensiv mit in Vergessenheit geratenen Kompositionen auseinandersetzen. Solistisch oder in Kammermusikformation werden in der Vorrunde in sechs Kategorien die Finalistinnen und Finalisten ermittelt. Nach der Finalrunde werden insgesamt 12.000 € an Preisgeld vergeben.

„Wir möchten mit dem Wettbewerb zeigen, dass es auch in der Situation in der wir uns durch die Corona-Pandemie befinden, Möglichkeiten gibt, jungen Musikerinnen und Musikern ein Podium zu geben. Wir freuen uns über die breite Unterstützung, die unser Projekt durch Förderer und Kooperationspartner auf lokaler und bundesweiter Ebene erhält“, erklärte Volker Ahmels.

Der Schwerpunkt des diesjährigen Festivals liegt nicht alleine in Deutschland, sondern beschäftigt sich auch mit dem Holocaust in anderen europäischen Staaten. So erwartet den Festival-Besucher ein vielseitiges Programm in Schwerin: Die Höhepunkte werden hierbei vier hochkarätige Konzerte sein. Eine Ausstellung wird den Holocaust in den Niederlanden beleuchten und vertiefend auf das Schicksal des Komponisten Dick Kattenburg und seiner Familie eingehen. Bei einem Akademischen Tag werden sechs Vorträge unter dem Titel „Fluchtpunkt Skandinavien“ gegeben, die den Wandel im künstlerischen Schaffen infolge der Erfahrung von Flucht und Exil betrachten.

Der Akademische Tag ist eine Kooperationsveranstaltung des Landesverbandes Jeunesses Musicales MV e.V. mit dem Zentrum für verfemte Musik an der hmt Rostock, dem Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik der hmt Rostock, dem exil.arte Zentrum an der Musikuniversität Wien und der Akademie Schwerin e.V.

Wiro erhält Zuschüsse für Personenaufzüge

Rostock – Die Wohnungsgesellschaft „Wohnen in Rostock“ (Wiro) erhält für die Nachrüstung eines Personenaufzugs am Blockmacherring 52 vom Landesbauministerium einen Zuschuss in Höhe von 59.400 Euro. Die zehn Wohnungen des fünfgeschossigen Wohngebäudes aus dem Jahr 1980 werden künftig mit dem Außenaufzug erreichbar sein. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen rund 380.000 Euro.

Auch am fünfgeschossigen Wohngebäude am Kolumbusring 8 aus dem Jahr 1978 soll ein Außenaufzug angebaut werden. So werden für 15 Wohnungen Barrieren abgebaut. Dafür stellt das Ministerium ebenfalls 59.400 Euro zur Verfügung. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 435.000 Euro.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr  10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.