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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Jura-Studierende können „Freischuss“ nachholen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat jetzt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 wegen COVID-19 bei der Regelung zum Freiversuch nicht berücksichtigt wird.

Die Klausuren der ersten juristischen Prüfung, die ursprünglich im April angesetzt waren, sind neu terminiert. Die 47 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten der Universität Greifswald treten nun geplant in der Zeit vom 20. bis 28. Juli 2020 an. Sollte auch dieser Termin aufgrund der Corona bedingten Entwicklung verschoben werden müssen, wird darüber rechtzeitig informiert.

Justizministerin Hoffmeister hat darüber hinaus mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass das Sommersemerster 2020 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird. „Wegen der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Einschränkungen haben wir uns wie auch andere Bundesländer zu diesem Schritt entschlossen. Da dieses Jahr nicht mit anderen Jahren zuvor vergleichbar ist, gibt es dieses Angebot im Zuge der Chancengleichheit. Daher gilt auch für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald, egal in welchem Fachsemester sie im Sommersemester 2020 waren, dass das Semester nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt“, so die Ministerin.

Ein sogenannter Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Ausgleichszahlungen vom Bund

Stationäre Vorsorge- und Reha-Kliniken erhalten Ausgleichszahlungen für Einbußen durch die Corona-Krise

Schwerin – Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen und Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. „Von den Regelungen profitieren Stationäre Rehakliniken und Eltern-Kind-Einrichtungen. Die Auszahlungen kommen voran. Für Rehakliniken ist die Lage gegenwärtig nicht einfach. Aufgrund der besonderen Belastungen durch die Pandemie haben die Rehakliniken Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung. Mit der Unterstützung wird ein wichtiger Beitrag zur Kompensation geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Techniker Krankenkasse (TK) für diese Zahlung zuständig. Die Auszahlung an 68 Einrichtungen ist bereits im vollen Gange. „Inzwischen sind über 9,5 Millionen Euro im Land überwiesen worden“, bestätigt Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. 38 Stationäre Reha-Einrichtungen haben einen Antrag gestellt. Bisher wurde ein Beitrag von 4,7 Millionen Euro an diese Einrichtungen ausgeschüttet. 10 Eltern-Kind-Kliniken haben einen Antrag auf Ausgleichszahlungen gestellt. Ausgezahlt wurden bisher 4,8 Millionen Euro.

Reha-Einrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen für Ausfälle der Einnahmen, die entstanden sind, weil Betten nicht so belegt werden konnten, wie es vor der COVID-19-Pandemie geplant war. Im Ausgleichsverfahren werden Ausfälle berücksichtigt, die seit dem 16. März 2020 entstanden sind. „Es wird eine Unterstützung gezahlt, die dringend vor Ort gebraucht wird“, betonte Gesundheitsminister Glawe weiter. „Gegenwärtig arbeiten wir an einer Konzeption zur schrittweisen Rückführung der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen zum Normalbetrieb. Das Konzept wird auch Thema in der kommenden Kabinettssitzung am Dienstag sein.“

Stellen Reha-Kliniken diesen Antrag auf Ausgleichsanspruch, prüft in Mecklenburg-Vorpommern die TK unbürokratisch und sorgt dafür, dass die Finanzhilfen schnellst-möglich fließen. Nach Angaben der TK liegen zwischen Beantragung und dem Eingang des Geldes nur wenige Werktage. „Wir möchten, dass Leistungserbringer liquide bleiben und arbeiten können. Dazu gehört auch, aktuelle Gesetze schnell umzusetzen. Diese Krise können wir nur gemeinsam bewältigen“, erklärt Austenat-Wied.

Alle weiteren wichtigen Informationen sind auf der Homepage unter der Rubrik www.tk.de/leistungserbringer bereitgestellt. Der Artikel führt durch das Erstattungsverfahren und zeigt Kommunikationsmöglichkeiten auf. Ein Experten-Team steht unter der Telefonnummer 040/460 66 18 800 zur Verfügung.

Drese: Die Pflege ist systemrelevant

Schwerin – Die Corona-Krise zeigt nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit von pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften für unsere Gesellschaft ist.

Drese sprach im Landtag allen Pflegenden ihre große Anerkennung und Hochachtung aus. „Die Pflege von Menschen, gleich ob durch berufliche Pflegende oder pflegende Angehörige, ist systemrelevant. Ich hoffe, die vielen, die das jetzt feststellen, vergessen das nach Ende der Corona-Krise nicht wieder. Im Bereich der Pflege müssen maßgebliche Verbesserungen herbeigeführt werden – bei der Entlastung von pflegenden Angehörigen und vor allem auch im Bereich der Bezahlung. Pflegekräfte verdienen im wahrsten Sinne des Wortes mehr“, so Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern werden etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen teilweise oder vollständig allein von ihren Angehörigen unterstützt und versorgt. Für pflegende Angehörige müssen nach Auffassung der Ministerin deshalb weitere Schritte erfolgen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung im familiären Umfeld und der eigenen Erwerbstätigkeit.

Einiges sei bereits geschehen. „Hierzu zählen insbesondere das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz sowie das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“, so Drese. An diesen bestehenden Rahmenbedingungen müsse angeknüpft werden. Ein wichtiger Baustein dabei sei vor allem die Linderung der sich aus der Übernahme der Pflegeverantwortung nahezu zwangsläufig ergebenden finanziellen Belastung der pflegenden Angehörigen.

Drese: „Aus diesem Grund habe ich Ende 2019 eine von allen Ländern unterstützte Initiative im Rahmen meines Vorsitzes der Sozialministerkonferenz Richtung Bundesregierung auf den Weg gebracht. Um weitere Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erreichen, haben wir die Bundesregierung um Prüfung möglicher Lösungsansätze gebeten, zu denen etwa auch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung gehören könnte.“

Kita-Fachkräftegewinnung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat die vielfältigen Aktivitäten der Landesregierung bei der Aus-, Fort und Weiterbildung im Bereich der Kindertagesförderung hervorgehoben.

Zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte werden die Ausbildungskapazitäten erhöht. „Als eines der ersten Bundesländer haben wir bereits zum Schuljahr 2017/18 eine neue praxisorientierte und vergütete Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige eingeführt“, betonte Drese. Diese Idee würde inzwischen von mehreren anderen Bundesländer aufgegriffen.

Die Ausbildungskapazitäten dieses Ausbildungsganges wurden entsprechend des Bedarfs erhöht. Seit dem Schuljahr 2019/ 2020 wird der Ausbildungsgang zusätzlich an privaten Schulen angeboten.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Umsetzung des Bundesprogrammes „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ in Mecklenburg-Vorpommern. Durch dieses Bundesprogramm werden 45 zusätzliche Auszubildende gefördertDrese: „Wir haben zudem eine Qualitätsoffensive Kindertagespflege durchgeführt, die qualitativen Standards mit dem neuen KiföG angepasst und eine finanzielle Abgeltung für die Mentorinnen und Mentoren eingeführt.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass nach dem Übergang der Zuständigkeit für die Ausbildungsplatzplanung im Bereich der Kindertagesförderung auf das Sozialministerium zum 1. Januar 2020 die Ausbildungsplatzplanung entsprechend der Bedarfe aktualisiert wird.

Eine Fachkräfteanalyse für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ist in Arbeit. Erste Ergebnisse werden in wenigen Monaten vorliegen. Drese: „Unsere Fachkräfteanalyse umfasst aber noch mehr. Wir analysieren nicht nur die Situation und Entwicklung des Fachkräftebedarfs in den Kindertageseinrichtungen, sondern es erfolgt auch eine Analyse für die Kindertagespflege. Darüber hinaus werden Lösungsansätze zur Begegnung des Fachkräftebedarfs entwickelt.“

Spitzenmedizin für M-V

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat die Gründung des Comprehensive Cancer Center (CCC MV) ausdrücklich begrüßt. „Das CCC ist eine Chance für an Krebs erkrankte Menschen. Ihnen werden so die neuesten Erkenntnisse der Spitzenmedizin im gesamten Land verfügbar gemacht – egal, wo sie wohnen“, sagte Martin. Das CCC MV ist als onkologisches Spitzenzentrum der Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald geplant. Ziel ist es dabei, die onkologische Patientenversorgung, die Forschung und die Lehre eng zu verzahnen.

„Durch intensivierte Forschung und verbesserte Therapien wollen wir den Kampf aufnehmen gegen die Geißel Krebs“, sagte Martin. Die Ministerin verwies darauf, dass nicht nur spezifische Kompetenzen in Forschung und Lehre gebündelt werden, sondern die Ergebnisse daraus auch direkt den Patientinnen und Patienten zu Gute kämen.

Das besondere des „Comprehensive Cancer Center“ gegenüber onkologischen Zentren ist, dass Behandlungserkenntnisse in die wissenschaftliche Weiterentwicklung unmittelbar einfließen können und aus der wissenschaftlichen Betrachtung wiederum innovative Behandlungsmethoden entstehen. Es entsteht ein Kreislauf mit Win-win-Situation für alle: Ärztinnen und Ärzte, Forscherinnen und Forscher, Fachkräfte und vor allem Patientinnen und Patienten.

Martin betonte, dass im Mittelpunkt immer die medizinische Versorgung der Bevölkerung stehe. „Das CCC-MV wird nicht nur an zwei Standorten existieren, sondern sich wie ein Sicherheitsnetz über das gesamte Land legen. ‚Kooperation statt Konkurrenz‛ ist hier die Formel zum Erfolg – nicht nur zwischen Rostock und Greifswald, sondern zwischen allen, die ihren Beitrag im Kampf gegen die Volkskrankheit Krebs in Mecklenburg-Vorpommern leisten können.“ Deshalb werde die Landesregierung die Umsetzung des Projektes intensiv begleiten. Der übergreifende Ansatz könne einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unseres Gesundheitssystems leisten.

Historischer Steuereinbruch

Schwerin – Die Bundesrepublik Deutschland steht vor einem nie dagewesenen Einbruch der Steuereinnahmen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat seine Prognose über die künftigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden abgegeben. Die Experten gehen gesamtstaatlich davon aus, dass die Einnahmen in diesem Jahr rd. 100 Mrd. Euro niedriger ausfallen werden. Bund, Länder und Gemeinden werden bis 2024 insgesamt rund 316 Mrd. Euro weniger einnehmen, als noch im Herbst vergangenen Jahres prognostiziert.

Mecklenburg-Vorpommern kann für dieses Jahr mit Einnahmen in Höhe von rd. 5,8 Mrd. Euro rechnen. Das sind rd. 1 Mrd. Euro weniger als noch bei der Aufstellung des Haushalts angenommen. Und auch im kommenden Jahr senken die Schätzer ihre Prognosen. 2021 werden die Einnahmen demnach 700 Mio. Euro unter den bislang erwarteten Einnahmen liegen.

Mit Steuerausfällen müssen auch die Kommunen rechnen. Der Rückgang auf kommunaler Ebene bei uns im Land wird nach Ansicht der Steuerschätzer im laufenden Jahr etwa 180 Mio. Euro betragen, in 2021 könnten die Steuerausfälle rund 80 Mio. Euro geringer ausfallen als bislang angenommen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Diese Steuerschätzung ist mit großer Spannung erwartet worden. Leider sind unsere pessimistischen Annahmen noch einmal übertroffen worden. Im Nachtragshaushalt sind wir noch von Mindereinnahmen von 1,5 Mrd. Euro in diesem und nächstem Jahr ausgegangen. Wir müssen jetzt mit einem Steuerrückgang von insgesamt 1,7 Mrd. Euro rechnen. Damit steht fest, dass wir vor einem historisch einmaligen Rückgang der Steuereinnahmen stehen. Klar ist aber auch, dass die aktuelle Schätzung mit sehr großer Vorsicht zu genießen ist. Daher ist es nur folgerichtig, dass die nächste Steuerschätzung bereits im September vorgenommen wird.“

Standortübergreifende Bauingenieurausbildung

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig mehr Bauingenieurinnen und Bauingenieure ausgebildet werden, um dem Mangel an Fachkräften in der Bauwirtschaft entgegenzusteuern. Die Universität Rostock, die Hochschule Wismar und die Hochschule Neubrandenburg haben dafür eine standortübergreifende Ingenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt entwickelt. Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens sind 41 Stellen vorgesehen, davon vier Professuren an der Universität Rostock.

„Überall in Mecklenburg-Vorpommern wird gebaut. Es ist ein gutes Zeichen, dass unser Land vorankommt“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Es hängt auch von einer leistungsfähigen Baubranche ab, dass diese Entwicklung ohne Reibungsverluste laufen kann. Doch wir wissen, dass diese wichtige Branche mehr denn je mit Nachwuchssorgen zu kämpfen hat. Mit der standortübergreifenden Ingenieurausbildung wirken wir entgegen. Das Projekt ist ambitioniert. Bachelor- und Masterstudienfächer werden aufs Engste miteinander verknüpft. Diese Netzwerkstruktur ist einzigartig und ein tolles Beispiel für die Zusammenarbeit mehrerer Hochschulen. Ich danke den Koalitionsfraktionen für die starke Initiative“, so Martin.

Die Universität Rostock richtet demnach wieder einen Studiengang Bauingenieurswesen ein. Dieser Studiengang (Bachelor/Master) soll in Kooperation mit dem Bauingenieurwesen an der Hochschule Wismar angeboten werden. Die Hochschule Wismar bietet einen zusätzlichen Bachelor-Studiengang „Technische Gebäudeausrüstung“ an. Zudem soll es eine einjährige Einstiegslösung für das Studium im Bauingenieurswesen an der Hochschule Neubrandenburg geben, das ab dem dritten Semester an der Hochschule Wismar erfolgen soll.

„Ich habe immer gesagt, dass für mich die Optimierung des Standortes Wismar zunächst Priorität hat“, betonte Wissenschaftsministerin Martin. „Es ist und bleibt dringend notwendig, dort die Zahl der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen. An der Hochschule Wismar gibt es noch freie Studienplätze. Ich bin überzeugt, dass die neue Hochschulkooperation hier helfen kann“, so die Ministerin.

Für die Umsetzung der standortübergreifenden Ingenieurausbildung sollen noch in diesem Jahr Kooperationsverträge zwischen den drei Hochschulen erarbeitet, das Curriculum verfeinert und weitere Details abgestimmt werden. Die Einschreibung in einen Studiengang Bauingenieurswesen an der Hochschule Neubrandenburg sowie in dem universitären Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Universität Rostock soll zum Wintersemester 2021/2022 möglich sein.

Die Kosten für die Umsetzung des Konzepts belaufen sich auf 350.000 Euro im Jahr 2020 und werden ab dem Jahr 2024 voraussichtlich auf bis zu 4,75 Millionen Euro aufwachen. Aus der Rücklage des Sondervermögens Strategiefonds sollen für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Beschluss des Landtags dürfen die Neuerungen nicht zu Lasten der Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehen.