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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Europatag am 9. Mai

Schwerin – Am Sonnabend, dem 9. Mai 2020, werden anlässlich des Europatages alle öffentlichen Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern beflaggt. Vor genau siebzig Jahren, am 9. Mai 1950, hielt der französische Außenminister Robert Schuman in Paris eine Rede. Er stellte seine Vision einer neuen Art der politischen Zusammenarbeit in Europa vor. Daraus ist die EU hervorgegangen, der 9. Mai wird deshalb als Europatag gefeiert.

Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommerns, betont die Bedeutung der EU für unser tägliches Leben: „Vieles ist für uns selbstverständlich: Das grenzenlose Reisen, Arbeiten und Verkaufen, die Sicherung unserer Rechte über Grenzen hinweg. Gerade in der aktuellen Corona-Krise merken wir, wie stark wir uns an diese Errungenschaften gewöhnt haben und wie sehr sie uns derzeit fehlen. Aber in der Krise zeigt sich auch, was Europäische Solidarität zu leisten imstande ist, sei es bei der Hilfe mit medizinischer Ausrüstung, der Versorgung von Patienten, dem gemeinsamen wirtschaftlichen Wiederaufbau oder der gemeinsamen Suche nach einem Impfstoff. Deshalb ist es in diesem Jahr noch wichtiger, zu sagen: Die Zusammenarbeit in der EU hilft uns allen. Alleine können wir eine Pandemie nicht besiegen und die Wirtschaft nicht wieder aufbauen. In der Corona-Krise, und auch danach, können wir nur gemeinsam Erfolg haben.“

Am Europatag (9. Mai) gedenken wir jedes Jahr, dass wir in Europa in Frieden und Einheit leben. Es ist der Tag der historischen Schuman-Erklärung: Am 9. Mai 1950 hielt der damalige französische Außenminister Robert Schuman in Paris eine Rede, in der er seine Vision einer neuen Art der politischen Zusammenarbeit in Europa vorstellte – eine Zusammenarbeit, die Kriege zwischen den europäischen Nationen unvorstellbar machte.

Seine Idee war die Schaffung einer überstaatlichen europäischen Institution zur Verwaltung und Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion. Knapp ein Jahr später wurde eine solche Institution eingerichtet. Robert Schumans Vorschlag gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union.

Jedes Jahr feiern die EU-Mitgliedstaaten rund um den 9. Mai die Europawoche. In diesem Jahr fällt die Europawoche in die Zeit vom 2. bis zum 10. Mai. In Deutschland wird dieses Jahr vor allem im Netz gefeiert.

Auch auf dem Europaportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gibt es dazu ein umfangreiches Angebot, unter anderem mit Diskussionsrunden der Mitglieder des Europaparlaments und vielen Links zu den Europapolitischen Akteuren aus dem Land (www.europa-mv.de).

Schlösser und Museen öffnen wieder

Schwerin – Fast zwei Monate waren die landeseigenen Schlösser und Museen geschlossen. Ab kommendem Dienstag (12. Mai 2020) öffnen die Einrichtungen wieder für Gäste. Als Dank an die Menschen bei uns im Land hat Finanzminister Reinhard Meyer angeordnet, dass die ersten beiden Wochen der Eintritt in allen Häusern frei sein wird.

Derzeit wird in den Einrichtungen mit Hochdruck die Umsetzung der Hygiene-Auflagen vorbereitet, um einen sicheren Besuch des Staatlichen Museums Schwerin, des Schlossmuseums in Schwerin sowie der Schlösser Bothmer, Granitz, Hohenzieritz, Ludwigslust und Mirow zu ermöglichen. Trotz weitgehender Lockerungen bleiben die Abstandsregelungen weiterhin gültig. Damit die Sicherheit beim Besuch der historischen Bauten gewährt werden kann, wird daher unter anderem an geänderten Wegeführungen gearbeitet. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher wie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen einen Mund-Nase-Schutz tragen.

Auf Anordnung von Finanzminister Reinhard Meyer wird es zudem bis zum 24. Mai 2020 in allen Einrichtungen einen kostenfreien Eintritt geben.

Finanzminister Reinhard Meyer: „In den letzten Wochen mussten die Menschen bei uns im Land auf vieles verzichten – auch auf Kunst und Kultur. Dieses Warten hat am kommenden Dienstag ein Ende – zumindest für den Bereich der landeseigenen Schlösser und Museen. Die Anregung, zumindest in der Anfangszeit den Bürgerinnen und Bürgern freien Eintritt in unseren Einrichtungen zu gewähren, habe ich gerne aufgegriffen. Das ist ein kleines Dankeschön für die Menschen bei uns im Land. Und so werden die staatlichen Schlösser und Museen bis zum 24. Mai 2020 kostenfrei zu besuchen sein.“

Schwesig: Der 8. Mai mahnt: Gemeinsam für Frieden und Demokratie eintreten

Raben Steinfeld – Mit einer Kranzniederlegung hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute am Mahnmal „Die Mutter“ in Raben Steinfeld an die Befreiung vom Nationalsozialismus und die Beendigung des 2. Weltkrieges erinnert.

„Der 8. Mai ist ein historischer Tag für Deutschland, für ganz Europa. Mit der Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 wurde die Tür aufgestoßen für ein neues, friedliches Europa. Endlich war dieser schreckliche, von Deutschland begonnene 2. Weltkrieg, der Millionen Opfer forderte, Familien zerstörte, Hunger und Not hinterließ, vorbei. Wir erinnern an diesen Tag mit der Mahnung, dass so etwas nie wieder geschehen darf.“

Der 8. Mai sei nicht nur ein Gedenktag, sondern auch ein Auftrag zum Handeln. Schwesig: „Freiheit, Frieden und Demokratie sind keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen immer wieder neu erkämpft werden. Dazu gehört auch, dass wir die Erinnerung an das dunkelste Kapitel in der deutschen Geschichte wachhalten. Wir alle sind aufgefordert, Frieden, Freiheit und Demokratie zu schützen und den Feinden dieser Werte entschlossen entgegenzutreten.“

Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 Landesgedenktag. Es ist zu einer guten Tradition geworden, dass der Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidentin an diesem Tag einen Kranz zum Gedenken an die Opfer am Mahnmal „Die Mutter“ in Raben Steinfeld niederlegt. Unterdessen haben weitere Bundesländer einen solchen Landesgedenktag eingeführt.

Umgestaltung der Slüterstraße

Schwerin – Für die Umgestaltung der Slüterstraße erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom Landesbauministerium eine Förderzustimmung über rund eine Million Euro aus Städtebaufördermitteln. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben liegen bei rund 2,1 Millionen Euro.

Die Slüterstraße in Rostocks Zentrum, gelegen im Denkmalbereich „Östliche Altstadt“ zwischen Petrikirche und Straße am Strande, soll erneuert werden. Auf einer Länge von ca. 164 Metern wird die Fahrbahn in ihrem aktuellen Verlauf mittig durch das ehemalige Petritor grundhaft ausgebaut und auf beiden Seiten ein Gehweg errichtet. Zudem sollen die Freianlagen unterhalb der Stadtmauer bis zur Straße Beim Wendentor neu gestaltet werden. Rostocks Wasserver- und -entsorger Nordwasser erneuert im Rahmen der Bauarbeiten die Entwässerungsanlagen. Die Beleuchtung wird insektenfreundlich gestaltet.

Voraussichtlich im Oktober 2020 sollen die Arbeiten beginnen und im Jahr 2022 abgeschlossen sein.

MV-Plan: S C H U L E N

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bis Sommerferien Angebot in der Schule

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden am Donnerstag, dem 14. Mai, die Schulen schrittweise für weitere Jahrgangsstufen geöffnet. Auch in Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen wird in der kommenden Woche der Unterricht wieder schrittweise beginnen.

„Mir ist es wichtig, dass in diesem Schuljahr jeder Schüler und jede Schülerin noch ein verlässliches schulisches Angebot erhält. Alle sollen an mindestens einem Tag pro Woche noch Unterricht mit ihren Lehrerinnen und Lehrern machen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ergänzend wird auch das Fernlernen zuhause fortgesetzt. Gut ist, dass dann aber die Schülerinnen und Schüler ihre Aufgaben und Ergebnisse im Präsenzunterricht besprechen können. Auch die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und für die Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden fortgeführt“, so Martin.

Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen werde allerdings auch bis zu den Sommerferien ein regulärer Schulablauf nicht möglich sein: Vor dem Hintergrund der strengen Hygienevorschriften werden die Lerngruppen getrennt, so dass die Raumkapazitäten in allen Schulen äußerst begrenzt sind. Außerdem gehören ein Drittel der Lehrkräfte in MV zu den Risikogruppen und können größtenteils nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Für den Präsenzunterricht seien in den Schulen selbstverständlich weiterhin die gegebenen Hygienevorschriften einzuhalten, so Martin.

Grundschulen

Bis einschließlich Mittwoch, 13. Mai, wird weiterhin die 4. Jahrgangsstufe beschult. Ab Donnerstag beginnen die Neuerungen: Für die Grundschülerinnen und Grundschüler aller Jahrgangsstufen bedeutet das, dass sie ab 14. Mai abwechselnd für mindestens je einen Tag in der Woche in die Schule gehen können. Der Präsenzunterricht soll also im Rotationsverfahren stattfinden. Das bedeutet, dass an jedem Wochentag eine andere Jahrgangsstufe die Schule besuchen kann. Dabei erhalten sie mindestens vier Unterrichtsstunden vorwiegend in den Kernfächern wie Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Zusätzlich soll ein Tag in der Woche angeboten werden, um Schülerinnen und Schülern gezielte pädagogische Förderangebote zu machen und Eltern-Kind-Lehrer-Sprechstunden anzubieten. Die Schulen setzen die oben genannten Grundsätze entsprechend ihren räumlichen und personellen Kapazitäten selbstständig um und informieren die Eltern in der kommenden Woche über die konkrete Umsetzung vor Ort. Angebote der außerschulischen Bildung sollen ergänzend erfolgen.

Regionalschulen

In den Regionalen Schulen, dem entsprechenden Zweig der Kooperativen Gesamtschulen und auch in den Integrativen Gesamtschulen werden die Schülerinnen und Schüler an mindestens einem Tag in der Woche Präsenzunterricht erhalten. Dabei sollen mindestens sechs Unterrichtsstunden angeboten werden. Auch hier wird das Lernen zuhause weitergeführt und die Schülerinnen und Schüler werden während des Präsenzunterrichts entsprechend vorbereitet. Das Rotationsverfahren nach Jahrgangsstufen findet auch hier Anwendung. Ebenso wird ein Wochentag für Konsultationen und gezielte pädagogische Unterstützung angeboten. Das beinhaltet, dass die Schülerinnen und Schüler in der Orientierungsstufe (Jahrgangsstufe 5 und 6) ebenfalls mindestens einen Tag pro Woche beschult werden.

Förderschulen

Für die sechs Förderschularten Sprache, Lernen, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung gelten für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Regelungen für den Grundschulbereich und für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 die Regelungen für den Regionalschulbereich analog. Auch das freiwillige 10. Schuljahr an der Förderschule Lernen nimmt an der tageweisen Beschulung ab 14. Mai teil. Der Abschluss wird grundsätzlich auf Basis der bisherigen Leistungen ermittelt und sichergestellt. Sollte der Wunsch bestehen, die bisherigen Noten zu verbessern oder das Schuljahr zu wiederholen, ist dies möglich. Für die Förderschularten geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet eine individuelle Förderung statt, die in enger Abstimmung mit den Eltern unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten und unter Einhaltung der Regelungen des Hygieneplans erfolgt.

Gymnasien

Die weitere Öffnung der Gymnasien bzw. gymnasialen Bildungsgänge an den Gesamtschulen wird auch schrittweise erfolgen. Hier ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs zunächst jedoch stark von den stattfindenden Abiturprüfungen abhängig. Der geordnete Ablauf der Abiturprüfungen muss sichergestellt werden. Die Jahrgangsstufe 11 (an den Abendgymnasien die Jahrgangsstufe 12) wird Fernunterricht und Präsenzunterricht im Wechsel erhalten. Dies ist wichtig, um die inhaltlichen Anforderungen für das Abitur im Jahr 2021 zu erfüllen. Ab dem 18. Mai werden an den Gymnasien bzw. in gymnasialen Bildungsgängen auch die 10. Jahrgangsstufe wieder am Präsenzunterricht teilhaben können, der sich mit digitalem Unterricht abwechselt. Nach dem Ende der schriftlichen Abiturprüfungen (3. Juni) werden dann auch die Jahrgangsstufen 7 bis 9 tageweise wieder die Schule besuchen können.

Berufliche Schulen

An den beruflichen Schulen wird ab dem 14. Mai der Präsenzunterricht für die erste Jahrgangsstufe in der neuen generalistischen Pflegeausbildung möglich sein. Bei Bildungsgängen, die eineinhalb, zweieinhalb oder dreieinhalb Jahre dauern, wird der Unterricht in den Vorabschlussklassen ermöglicht werden. Weiterhin wird die Beschulung der Jahrgangsstufe 12 an Fachgymnasien im Präsenzunterricht wiederaufgenommen. Vor dem Hintergrund der begrenzten räumlichen und personellen Kapazitäten in den Schulen muss auch hier eine Teilung der Klassen erfolgen und eine abwechselnde Beschulung in Präsenzunterricht und digitaler Form erfolgen.

Im Weiteren wird die Öffnung der beruflichen Schulen für weitere Vorabschlussklassen und Klassen mit Zwischenprüfungen geprüft.

Überall gilt: Wenn in einer Schule vor Ort aufgrund vorhandener Kapazitäten weitere Möglichkeiten für den Präsenzunterricht bestehen, so wird das Angebot ausgeweitet.

Volkshochschulen

Auch außerschulische Bildungseinrichtungen werden schrittweise wieder den Betrieb aufnehmen können. In einem ersten Schritt sollen Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung zugelassen werden. Beim nächsten Schritt sollte die Möglichkeit eröffnet werden die Angebote des 2. Bildungsweges in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich sind die Kurse der Weiterbildung für Alphabetisierung, Anpassungsqualifizierung für Erzieher, die BAMF-Integrationskurse sowie die Schulungen für pädagogische Fachkräfte wieder zu öffnen.

Danach sollte eine schrittweise Öffnung unter Auflagen für die einzelnen Weiterbildungsbereiche geprüft werden. Dies betrifft die Träger der politischen Bildung, die Volkshochschulen und alle anderen Anbieter von Bildungsmaßnahmen (Berufliche Bildung). Für alle Schritte gilt, dass bezüglich der Schutzmaßnahmen eine Anlehnung an die Maßgaben für Schulen erfolgen soll.

An den Universitäten, der HMT und den Fachhochschulen wird der Lehr- und Forschungsbetrieb in digitaler Form stattfinden. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden.

Die Studierendenwerke nehmen den Speisenservice auf Liefer- und Mitnahmebasis wieder auf, allerdings unter strengsten hygienischen Regeln. Dabei gelten die Regelungen und Auflagen wie auch für Restaurants.

Musik- und Jugendkunstschulen werden Unterricht für Schülerinnen und Schüler geben können, die sich auf entsprechende Abiturprüfung oder auf eine Aufnahmeprüfung im musisch-künstlerischen Bereich vorbereiten. Dabei sind die Auflagen zur Hygiene zu beachten und für Sprech-, Gesangsunterricht und Unterricht an Blasinstrumenten besondere Vorkehrungen zu treffen. Einzelunterricht für andere Schülerinnen und Schüler kann unter den genannten Voraussetzungen ebenso gegeben werden. Weitere Schritte werden geprüft.

Rostocker Radschnellweg

Rostock – Heute wird Landesverkehrsminister Christian Pegel mit Rostocks Bau- und Umweltsenator Holger Matthäus den ersten Radschnellwegabschnitt Rostocks eröffnen, der entlang des Universitätscampus‘ in der Südstadt verläuft. Dieser Abschnitt ist Bestandteil einer Radschnellwegverbindung, die perspektivisch von Warnemünde bis zum Hauptbahnhof führen soll.

Der rund 1.100 Meter lange und drei Meter breite Abschnitt verläuft als selbstständig geführter Radweg am Uni-Campus entlang von der Satower Straße bis zur Erich-Schlesinger-Straße. Die Radfahrerinnen und Radfahrer sind dort komplett vom Kfz-Verkehr getrennt. Die Trasse quert im Verlauf keine Straßen, so dass sie ohne Stopp sicher und schnell fahren können. Um Fußgänger und Radfahrer sicher zu trennen, wurden 80 Meter des Gehwegs an der Satower Straße neu gepflastert.

Der Radschnellweg wurde mit LED-Beleuchtung und einem Lichtsteuerungssystem ausgestattet. Beim Einfahren eines Radfahrers in den Erfassungsbereich werden Informationen über Infrarot-Sensoren von einer Leuchte zur nächsten weitergegeben, die sich dann in Bewegungsrichtung zuschalten. Nach einer voreingestellten Haltezeit wird das Beleuchtungsniveau wieder auf den niedrigen Ausgangswert zurückgesetzt. Das spart erheblich Energie.

Das Infrastrukturministerium förderte diese Maßnahme nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes anteilig mit 820.000 Euro aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE).

Landesregierung beschließt Kita-Plan

Schwerin – Das Kabinett hat heute weitere Schritte zur Öffnung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Die sehr gute Umsetzung der Notfallbetreuung durch die Jugendämter und Kitas vor Ort und der verantwortungsbewusste Umgang der Eltern in den letzten Wochen, die zu den niedrigen Infektionszahlen beigetragen haben, geben uns die Möglichkeit dazu“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die telefonische Klausurtagung der Landesregierung.

Auf folgende konkreten Schritte und Einzelmaßnahmen für deren Öffnung hat das Kabinett sich verständigt:

  • Beibehaltung der bisherigen erweiterten Kindernotfallbetreuung
  • Ab dem 11. Mai – Öffnung der Kindertagespflege unter Einhaltung der Hygieneempfehlungen
  • Ab dem 18. Mai – Kindertagesförderung für Kinder, die im Sommer in die Schule eintreten werden mit einer Mindestbetreuungszeit von 3,5 Stunden werktäglich (für Kinder von berufstätigen Eltern bei freien Kapazitäten mehr – Entscheidung durch Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung).
  • Ab dem 25. Mai – Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb mit Zugang für alle Kinder zu den Kindergärten und Krippen mit einer Mindestbetreuungszeit von 3,5 Stunden werktäglich (für Kinder von berufstätigen Eltern bei freien Kapazitäten mehr – Entscheidung durch Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung).

„Die Kindertagesförderung ist sowohl für die Chancengerechtigkeit für alle Kinder im Rahmen der frühkindlichen Bildung, wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von überragender Bedeutung“, sagte Drese. „Unser Plan berücksichtigt beide elementaren Ziele.“

Die Ministerin machte deutlich, dass der Infektionsschutz der Kinder und aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat. „Jeder weitere Schritt zur Öffnung der Kitas muss sich deshalb konkret an der Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Regionen ausrichten. Je besser die Hygieneregeln umgesetzt werden, desto umfänglicher können Schritte zur weiteren Öffnung der Einrichtungen erfolgen“, so Drese.

Die Regelungen zu den Vorschulkindern rückte Drese besonders in den Fokus. Alle Kinder, die im Sommer in die Schule eintreten werden, sollen ab dem 18. Mai Zugang zu frühkindlicher Bildung haben. Dies betrifft fast 14.000 Kinder in MV. „Ihnen soll nicht nur ein Abschluss ihrer Kindergartenzeit in ihren Gruppen ermöglicht werden. Wichtig ist auch, sie in den nächsten Wochen noch auf den Übergang in die Schule vorzubereiten“, verdeutlichte die Ministerin.

In Anlehnung an die Hygieneregelungen in der Schule sind bei den Vorschulkindern Gruppengrößen von bis zu 15 Kindern akzeptabel. Die Gruppen sollen konstant zusammengestellt sein und vom gleichen Personal betreut werden. Drese: „Die Hygieneregeln einschließlich der Gruppengrößen werden fortlaufend an das Infektionsgeschehen, insbesondere für den Zeitraum ab dem 25. Mai 2020 angepasst.“

Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die Landesregierung hat heute erste Schritte zur Öffnung unter Auflagen in stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, besonderen Wohnformen und bei Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) beschlossen.

„Für den Bereich der Pflegeheime und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen gilt, dass Leitungen ab dem 15. Mai Ausnahmen von Besuchs- und Betretungsbeschränkungen zulassen können, soweit ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept vorliegt und die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards gewährleistet ist. Besuchsberechtigt ist jedoch nur eine feste Kontaktperson, z.B. aus der Kernfamilie“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die heutige Kabinettsklausur.

Drese: „Wir haben zur Begleitung der schrittweisen Öffnung ein Experten-Gremium installiert. Das hat ein zusätzliches Konzept mit Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese sollen die Grundlage für eine in wissenschaftlich-medizinischer Hinsicht fundierte schrittweise Aufhebung der Besuchs- und Betretungsbeschränkungen u.a. in stationären Pflegeeinrichtungen bilden.“ Zugleich sollen für den Fall einer möglichen Zunahme von COVID19-Erkrankungen in den Einrichtungen geeignete Interventionsmaßnahmen entwickelt werden.

„Daneben muss eine zielgerichtete bzw. anlassbezogene Testung der Bewohnerschaft und des Personals sowie eine hinreichende Ausstattung mit Schutz- und Hygienematerial sichergestellt sein“, so Drese.

Eine schrittweise Öffnung unter Auflagen (insbesondere Schutzkonzepte) wurde vom Kabinett auch für Tagespflegeeinrichtungen und Angebote und Dienste für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) beschlossen. Diese gelten ab dem ab dem 18. Mai.

Auch hierzu wird das Konzept der Experten-Kommission Handlungsempfehlungen enthalten, die eine stufenweise Inbetriebnahme der teilstationären Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesfördergruppen an diesen Werkstätten, Tagesstätten für Menschen mit Behinderung und Tagesstätten nach § 67 SGB XII wieder ermöglichen soll. Drese: „Bei den Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen beginnen wir mit der schrittweisen Öffnung der Angebote für Menschen, die keiner Risikogruppe angehören oder in kleinen gleichbleibenden Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten tätig sind.“