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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Montag öffnen Schulen für die Abschlussklassen

Schwerin – Nach den sechswöchigen Schulschließungen aufgrund der Corona-Krise öffnen am Montag, 27. April 2020, die weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschlussklassen. Rund 20.480 Schülerinnen und Schüler, die die Mittlere Reife, das Abitur oder einen beruflichen Abschluss anstreben, können sich in der Schule auf ihre Prüfungen vorbereiten. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie die Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht.

„Wir öffnen unsere Schulen schrittweise und behutsam“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Als erstes kehren Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen zurück, damit sie die Gelegenheit haben, sich vor den anstehenden Prüfungen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auszutauschen und sich zielgerichtet vorbereiten können. Die Teilnahme an diesem prüfungsvorbereitenden Unterricht ist freiwillig“, erläuterte Martin.

Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte müssen sich auf veränderte Bedingungen und strenge Hygieneregeln einstellen. „Diese besondere Situation können wir nur gemeinsam bewältigen. Keiner erwartet, dass der ganz normale Unterricht am Montag losgeht. Alle sollen die Gelegenheit haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Wichtig ist, dass alle das Abstandsgebot und die Hygieneregeln einhalten und das Schulgebäude nacheinander betreten“, riet die Ministerin den Jugendlichen.

Außerdem forderte sie Schülerinnen und Schüler auf, sich einen Mund-Nasenschutz zu besorgen. „Alle brauchen einen Mund-Nasenschutz. Im Schulbus ist er Pflicht. Im Schulgebäude soll der Mund-Nasenschutz in den Pausen getragen werden, wenn sich viele Schülerinnen und Schüler auf den Fluren aufhalten. Mit einem Mund-Nasenschutz schützen wir andere. Wenn alle einen Mund-Nasenschutz tragen, schützen sich alle gegenseitig“, betonte Martin.

In einem Schülerbrief hat sich das Bildungsministerium an die Jugendlichen gewandt, für die am Montag die Schule wieder startet, und über die geltenden Verhaltensregeln für den Schulbesuch während der Corona-Pandemie informiert. Das Ministerium hat das Schreiben an die Schulen übermittelt und online veröffentlicht. Eine wichtige Information an alle Schülerinnen und Schüler ist außerdem, dass niemand Sorgen haben muss, dass die Klassenarbeiten und Klausuren, die in den vergangenen Wochen ausgefallen sind, nun in den verbleibenden Wochen bis zu den Sommerferien nachgeschrieben werden müssen. Das ist nicht der Fall.

„Schauen Sie außerdem auf die Internetseiten der Schulen“, empfahl Bildungsministerin Martin den Schülerinnen und Schülern. „Dort finden Sie weitere wichtige Informationen beispielsweise zum Unterrichtsbeginn.“ Schulen, die keine Internetseiten haben, informieren auf anderen Wegen. In diesem Zusammenhang dankte die Ministerin allen Lehrerinnen und Lehrern, die in den vergangenen Tagen und Wochen die Schulöffnungen vorbereitet haben.

Zudem weitet das Land ab dem 27. April 2020 die Notfallbetreuung in den Schulen parallel zu den Kitas aus. Auch dies geschieht unter Berücksichtigung der bestehenden Hygienevorschriften. So haben Kinder Anspruch auf eine Notfallbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Bisher mussten beide Eltern in einem solchen Bereich tätig sein. Das Angebot ist nach wie vor eine Notfallbetreuung und greift nur dann, wenn eine Kinderbetreuung anders nicht organisiert werden kann.

Digitaler Marktplatz M-V

Schwerin – Am heutigen Freitag öffnet der landesweite Online-Shop für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern die virtuelle Ladentür. Nach einem Kabinettsbeschluss vom 17. März wurde das Projekt binnen 38 Tagen verwirklicht.

„Im ersten Schritt war es unser Ziel, eine schnelle Möglichkeit für die Händlerinnen und Händler zu schaffen, sich während der Corona-Pandemie im Internet sichtbar zu machen: Der digitale Marktplatz ist seit zwei Wochen online. Dort finde ich als Kunde meine Händler vor Ort, von denen viele als Reaktion auf die Covid-19-bedingten Ladenschließungen Abhol- und Lieferdienste eingerichtet haben. Mit dem heute eröffneten Onlineshop gehen wir nun den zweiten Schritt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

„Unter www.shop.digitalesmv.de kann ich bei meinem Händler vor Ort direkt online kaufen. Jede Einzelhändlerin und jeder Einzelhändler unseres Bundeslands kann diese Infrastruktur des Landes im für den Handel sehr schweren Corona-Jahr 2020 kostenlos zu nutzen.“

Innerhalb weniger Minuten können Einzelhändlerinnen und Einzelhändler auf der Plattform ihre eigene Online-Filiale öffnen. Dabei spielt weder die Größe des Geschäfts noch die bereits bestehende eigene Infrastruktur eine Rolle. „Wir wollten nicht nur die ganz Großen oder nur die ganz Kleinen erreichen, nicht nur die, die im Netz völlig unerfahren oder schon längst aktiv sind. Wir wollten eine Lösung, die es jedem ermöglicht, in wenigen Schritten den eigenen Online-Shop zu eröffnen. Ohne bestehende Infrastruktur, ohne vorher ein Warenwirtschaftssystem kaufen zu müssen, ohne Vorerfahrung im Internethandel“, so Christian Pegel.

Der digitale Marktplatz und der landesweite Onlineshop stellen ein kostenloses Angebot für alle dar, die einen Geschäftssitz in M-V haben. Neben der Infrastruktur sind Funktionen für Kundenkontakt sowie automatische AGB- und Impressumserstellung enthalten, sodass allen Interessierten auch eine rechtssichere Lösung geboten wird. Bei technischen Problemen stehen kurze Schritt-für-Schritt Anleitungen per Video und auch eine technische Hotline zur Verfügung.

„Nun geht es darum, beide Plattformen bekannter zu machen“, sagt der Minister und führt aus: „Dabei setzen wir auf jeden Einzelnen: Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger in M-V, den Einzelhandel in unserem Land zu stärken. Auch wenn heute die ganz große Produktvielfalt noch nicht gegeben ist, weil wir noch im Aufbau sind, so tummeln sich doch schon viele unser aller Lieblingsläden auf dem Portal. Wir wollen ihnen helfen, einen weiteren Absatzweg zu etablieren. Covid-19 traf uns alle sehr stark – auch unseren Einzelhandel.“

Weiter wirbt der Minister: „Mit dem digitalen Marktplatz und dem landesweiten Online-Shop bieten wir eine nachhaltige Lösung für jeden an, dem vielleicht bisher die Hürden zu hoch waren, mit seinem Geschäft neben dem Laden vor Ort auch online zu gehen. Wir vertrauen fest auf die Heimatverbundenheit der Menschen in unserem Land, die gern lokal einkaufen, dem Händler um die Ecke vertrauen und deshalb auch gern den Weg in die virtuellen Shops finden. Jeder Cent, den Sie hier ausgeben, bleibt beim Händler und damit bei uns im Land.“

Der digitale Marktplatz des Landes MV wurde unter Mithilfe der Industrie- und Handelskammern, des Handelsverbands Nord und des „Digitalen Innovationsraum MV“ konzipiert und umgesetzt. „Ich bin allen helfenden und mitdenkenden, teilnehmenden, kaufenden und verkaufenden Beteiligten dankbar – vor allem für den Hochleistungssprint der vergangenen Wochen. Die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, bei den Kammern und bei den Agenturen haben teilweise Nächte und Wochenenden durchgearbeitet, damit wir schnell eine Möglichkeit für den Einzelhandel schaffen konnten. Ein Projekt dieser Größenordnung und dieser Reichweite braucht im Normalfall deutlich länger bis zur Umsetzung“, sagt Pegel und ergänzt: „Betonen möchte ich auch das starke ehrenamtliche Engagement unserer Digitalisierungsbotschafter André Huysmann und Prof. Matthias Wißotzki, die uns technisch beratend unterstützt haben und für die verschiedenen Teams immer erreichbar waren.“

Den digitalen Marktplatz erreichen Sie unter: www.marktplatz.digitalesmv.de, den landesweite Online-Shop unter www.shop.digitalesmv.de.

Schwimmhalle Stärkung für Vorpommern

Anklam – Die Schwimmhalle in Anklam kann gebaut werden. Dazu wurde heute entsprechende Bauverträge unterzeichnet. „Das ist der Startschuss für das dritte Projekt des Anklamer Dreiklangs, zu dem neben der Schwimmhalle auch der Bau des Schulcampus und das Projekt Ikareum gehören“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann am Rande des Termins in der vorpommerschen Kleinstadt.

„Die Schwimmhalle ist wichtig für Anklam und Umgebung, hat große Bedeutung für die sich dynamisch entwickelnde Stadt und ganz Vorpommern.

Mit Schwimmunterricht, Vereins- und Freizeitsport gibt es ein umfangreiches Angebot und steht dann nach Fertigstellung für alle Generationen zur Verfügung. Auch damit gewinnt Anklam deutlich an Attraktivität, auch als Ort zum Leben“, so Dahlemann.

Für den Bau der Schwimmhalle Anklam stellt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung ca. 9,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10,9 Millionen Euro. Die übrigen zehn Prozent entsprechen dem Eigenanteil der Stadt Anklam. Dahlemann: „Die Landesregierung hat Wort gehalten und unterstützt das Projekt voll und ganz. Ich freue mich sehr, dass mit der ME-LE Torgelow und der HAB Wusterhusen zwei Unternehmen aus Vorpommern den Zuschlag für diesen Auftrag bekommen haben. Das ist Wirtschaftsförderung pur und tut uns allen gut“.

Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält vom Bauministerium eine Zuwendung in Höhe von sechs Millionen Euro für den Ersatzneubau einer dreizügigen Grundschule auf dem Campus, die den Namen „Hermann Burmeister“ tragen wird. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen rund 8,5 Millionen Euro.

Die barrierefreie Grundschule soll in der Tribseer Vorstadt errichtet werden und künftig mehr als 300 Kindern von der ersten bis zur vierten Klasse mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung zur Verfügung stehen. Sie werden von ca. 15 Pädagogen betreut und unterrichtet. Der Neubau ist aufgrund steigender Schülerzahlen und Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion notwendig. Es entsteht ein Baukörper, der sich in zwei Nutzungs- und Funktionsbereiche teilt. Der eingeschossige Teil des Gebäudes wird als Aula, Bistro und Küche genutzt, das dreigeschossige Gebäude als Schule.

Das pädagogische Konzept sieht die Bildung von Lernclustern und offenen Lernlandschaften vor. Ein zentrales Anliegen ist, sich von der üblichen Raumstruktur, in der die Klassenräume von einem Flur abgehen, zu trennen. Die Flure sollen dank großzügiger Breite zum Beispiel für kleine Lerngruppen mit in den Unterrichtsprozess einbezogen werden.

Geplant ist, das Vorhaben im ersten Quartal 2021 zu beginnen und im dritten Quartal 2022 fertigzustellen.

Steuerverwaltung bietet weitere Hilfe an

Schwerin – Um Unternehmen in Not in der aktuellen Situation zusätzliche Liquidität zu verschaffen, haben Bund und Länder sich auf einen pauschalen Verlustrücktrag verständigt. Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Die Regelung gilt insbesondere für private Vermieter.

Mit der neuen Regelung wird der Verlustrücktrag vorübergehend pauschal ermöglicht. Das bedeutet, dass die Einkünfte des vergangenen Jahres auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert werden. Die Finanzämter berechnen die Vorauszahlungen für 2019 dann nach den geminderten Einkünften neu und setzen sie nachträglich herab. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit fälligen Steuerzahlungen verrechnet oder erstattet. Den Unternehmen steht dadurch in einem einfachen und schnellen Verfahren mehr Liquidität zur Verfügung.

Der maximal zu berücksichtigende pauschale Verlustrücktrag beträgt eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Neuregelung.

Mecklenburg-Vorpommern setzte sich zusammen mit den anderen Küstenländern dafür ein, dass neben den gewerblichen Unternehmen und Selbstständigen auch private Vermieter die Neuregelung nutzen können. Finanzminister Reinhard Meyer hat dabei insbesondere die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Blick: „Mecklenburg-Vorpommern ist ganz besonders vom Tourismus abhängig. Es gibt hier aber nicht nur gewerbliche Anbieter, sondern auch viele Privatleute, die von der Vermietung von Ferienwohnungen leben. Diese Menschen haben momentan keine Einkünfte. Ich bin daher dankbar, dass auf unsere Initiative hin auch diese Personengruppe berücksichtigt werden konnte. Mit der Möglichkeit des pauschalen Verlustrücktrags können wir ihnen jetzt steuerlich ein wenig Entlastung verschaffen.“