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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Zugverkehr fährt wieder hoch

Schwerin – Ab 4. Mai fahren die Züge auf dem Streckenabschnitt der RE 5 zwischen Berlin und Neustrelitz wieder regulär. Die Deutsche Bahn setzt die sogenannten Verdichterzüge wieder ein, mit denen das eigentlich zweistündliche Angebot zwischen Neustrelitz und Stralsund teilweise auf einen Stundentakt angehoben wird. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte das Verkehrsunternehmen diese Zusatzzüge Ende März gestrichen. Auch die Züge der RE3 zwischen Stralsund und Berlin über Pasewalk fahren wieder wie gewohnt.

„Ich freue mich sehr über diesen Schritt hin in Richtung Normalität. Vor allem für viele Berufspendler ist ein kontinuierliches Bahn-Angebot innerhalb unseres Bundeslands und auch über seine Grenzen hinaus sehr wichtig. Und mir als Klimaschutzminister liegt sehr am Herzen, dass sie im Sinne des Klimaschutzes lieber die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen anstatt das Auto“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Zugleich dankt er den Verkehrsunternehmen im Land dafür, dass sie trotz der Corona-Pandemie und daraus resultierend einem deutlichen Rückgang an Fahrgästen während der gesamten Zeit des „Lockdown“ ein „respektables Grundangebot für die Personenbeförderung angeboten haben. Dadurch konnten alle, die trotz der Beschränkungen Wege zur, von oder während der Arbeit zurücklegen mussten, auf ein verlässliches Nahverkehrsangebot zurückgreifen.“

Bis auf weiteres eingeschränkt bleibt der Verkehr auf der Strecke der RE4 Lübeck-Ueckermünde/Stettin, der wegen der nach wie vor geschlossenen Grenze zur Republik Polen bis/ab Löcknitz fährt. Aus demselben Grund starten und enden die Züge der RB23 Züssow-Swinemünde in Seebad Ahlbeck. Zwischen Seebad Ahlbeck und Ahlbeck Grenze fährt von 9 bis 17 Uhr ein Schienenersatzverkehr.

Auf der Strecke RB25 Velgast-Barth setzt die DB Regio zwischen 6 und 14 Uhr wie gewohnt Züge ein. Außerhalb dieser Zeiten werden bis auf weiteres weiterhin Busse statt Züge verkehren.

Finanzierung digitaler Leihgeräte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzliche digitale Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler anschaffen. Bildungsministerin Bettina Martin sieht darin einen wichtigen Schritt für die Chancengleichheit beim digitalen Lernen. „Wenn wir ab kommendem Montag beginnen, die Schulen behutsam zu öffnen, wird dabei trotzdem das digitale Lernen eine große Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – Zugang zu digitalen Endgeräten und damit zu dieser Form des Lernens haben“, so Martin.

Das Bildungsministerium bringt deshalb gemeinsam mit dem Sozialministerium des Landes ein Sofortprogramm auf den Weg, um auch beim digitalen Lernen für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Das Land stellt für Leihgeräte der Schulen eine Mio. Euro aus dem diese Woche aufgelegten Sozialfonds, der ein Gesamtvolumen von 20. Mio. Euro hat.

Hierzu betont Sozialministerin Stefanie Drese: „Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel haben geeignete Laptops oder Tablets anzuschaffen, sind beim Fernunterricht benachteiligt. Genau hier setzen wir an und sorgen mit der Bereitstellung von Mitteln aus dem Sozialfonds für mehr Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler.“

Gute Nachrichten kommen außerdem von der Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss hat in der vergangenen Nacht 500 Mio. Euro für den Unterricht am heimischen Computer zugesichert. „Diese Bundesmittel werden wir ergänzend zu unserem Landesprogramm einsetzen können“, sagte Martin. „Bundessozialminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz haben damit die richtigen Weichen gestellt. Die Gespräche mit dem Bund werden noch heute durch mein Haus aufgenommen.“

„Wir freuen uns, dass wir damit weitgehende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen konnten, um Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien einen leichteren Zugang zu digitalen Lernangeboten zu ermöglichen“, sagte Martin. „Nur so werden möglichst viele Kinder für die Zukunft fit gemacht. Es ist ein sozialer Ausgleich für die Familien, die bislang keinen Computer oder ein vergleichbares Endgerät besitzen.“

Die veranschlagten Kosten beinhalten sowohl die Beschaffung der Geräte als auch die Integration in bestehende Architekturen. Durch zentrale Beschaffung können erhebliche Kosten gespart werden, so dass mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines Endgerätes kommen können.

Sandaufspülungen zum Küstenschutz

Schwerin – Die Aufspülarbeiten zur Stärkung des Sturmflut- und Erosionsschutzes hatten Anfang April vor Graal-Müritz begonnen. Heute konnte sich Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus ein Bild vom Fortschritt der Maßnahme machen. Insgesamt werden auf 4 km Länge vor den Ortslagen von Graal-Müritz, Dierhagen und Wustrow ca. 740.000 m³ Sand aufgespült. Damit ist es die größte Aufspülmaßnahme, die in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt wurde. Die Kosten betragen rund 5,3 Mio. Euro.

„Die Aufspülungen dienen direkt dem Sturmflutschutz der Ortslagen Graal-Müritz, Dierhagen und Wustrow. Der Sand kommt aber auch den benachbarten Küstenabschnitten zugute,“ betont der für den Küstenschutz zuständige Minister. „Mit den Aufspülungen werden die in den letzten Jahren aufgetretenen Sedimentdefizite in den Dünen aber auch am Strand ausgeglichen, denn Dünen und Strand sind die wichtigsten Elemente des Küstenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sandmenge, die hier bewegt wird, entspricht mehr als 60.000 LKW-Ladungen. Damit ist klar, dass dieser Sand nur aus marinen Sandlagerstätten gewonnen werden kann,“ erklärt Backhaus.

Der Sand wird in 10 bis 14 m Wassertiefe in der Ostsee gewonnen und mit zunächst einem, später zwei Schiffen zur Küste transportiert. Von einem Koppelpunkt wird der Sand über eine Rohrleitung auf den Strand gespült. Der gesamte Sand wird auf dem Schiff gesiebt, um zu verhindern, dass möglicherweise explosive Kampfmittel vom Grund der Ostsee an den Strand gespült werden.

An Land wird der Sand mittels Baufahrzeugen im Bereich von Stand und Düne eingebaut. Die Strandbreite wird wieder wachsen. Die Dünen werden nach der Fertigstellung mit Strandhafer bepflanzt. Die Arbeiten sollten bis Ende Juni abgeschlossen sein, wegen günstiger Bedingungen könnte dies aber auch vierzehn Tage früher der Fall sein.

Mit dieser Maßnahme verfolgt das Land Mecklenburg-Vorpommern seine Strategie eines nachhaltigen Küstenschutzes mit Sand weiter. Erosionen und Sedimentumlagerungen, die zwar kontinuierlich ablaufen aber besonders nach den Sturmfluten 2017 und 2019 sichtbar wurden, werden durch die Sandaufspülungen beseitigt.

Krisenmanagement

Kritik am Krisenmanagement der Ministerpräsidentin ist selbstgefällig und wohlfeil / Konsequente Maßnahmen der Regierung haben positive Corona-Bilanz und gute Ausgangslage für Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat die Kritik am Krisenmanagement und am vermeintlichen Aushebeln des Parlamentarismus scharf zurückgewiesen: „Es ist wohlfeil, aus einer Situation heraus, in der Mecklenburg-Vorpommern durch seine konsequenten Maßnahmen das am wenigsten von der Pandemie betroffene Bundesland ist, diese Maßnahmen nun als überzogen zu kritisieren. Die schärfsten Kritiker der erfolgreichen Maßnahmen, die übrigens in unzähligen Telefonkonferenzen, auch unter Einbeziehung der Opposition, kommuniziert wurden, wären im umgekehrten Fall – also einer großen Zahl von Infizierten und Todesopfern – mit Sicherheit die größten Verfechter härterer Maßnahmen und Sanktionen.

Insbesondere die LINKE möchte ich daran erinnern, dass sie es bei der Sitzung des Landtages zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zur Ermöglichung des MV-Schutzfonds explizit abgelehnt hat, der Ministerpräsidentin eine Regierungserklärung zu ermöglichen. Sich jetzt über ein vermeintliches Aushebeln des Parlamentarismus durch die Landesregierung zu beschweren, ist unredlich und undankbar gegenüber der Ministerpräsidentin und ihrem unermüdlichen Wirken im Interesse der Gesundheit ihrer Mitmenschen.“

Kita-Notfallbetreuung: Hygieneempfehlungen

Schwerin – Am Montag startet die erweiterte Notfallbetreuung in den Kitas und Kindertagespflegestellen im Land. Das Sozialministerium hat dazu einen Hygieneleitfaden zum Schutz von Beschäftigten und Kindern im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht.

„Wir wollen mit unseren Hygienehinweisen den jeweiligen Hygieneplan der Einrichtungen ergänzen“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Die Erarbeitung der Empfehlungen erfolgte in Absprache mit Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten des Landes.

Abhängig von der Größe der Räume sollten idealerweise nicht mehr als fünf Kinder pro Gruppe und Raum betreut werden. Eine Gruppengröße von 10 Kindern darf nicht überschritten werden. Diese Gruppen sollten sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen und von möglichst immer denselben pädagogischen Beschäftigten betreut werden.

Neben den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen sollten auch die Eltern und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtung sich gründlich die Hände waschen. Eltern (außer Risikopersonen) können bei der Übergabe bzw. beim Abholen ihrer Kinder die Einrichtungen betreten. Allerdings wird empfohlen, die Hol- und Bringesituation möglichst zu entzerren und kurz zu halten. Es soll ein räumlicher Abstand von 1,5 zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden der Einrichtungen bzw. zur Tagespflegeperson durch Maßnahmen wie z. B. Markierungen oder Absperrungen in Fluren und Garderoben ermöglicht und sichergestellt werden.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. In Schlafräumen sollten die Abstände zwischen den Betten vergrößert werden und auf eine ausreichende Belüftung vor und nach der Nutzung geachtet werden. Mindestabstand der Schlafplätze 1,5 m.

„Wir empfehlen zudem, die Kinder möglichst häufig und lange im Außenbereich der Kindertageseinrichtung zu betreuen“, so Drese. Versetzte Spielzeiten könnten vermeiden, dass zu viele Kinder zeitgleich das Außengelände nutzen. Aufsichtspflichten müssten im Hinblick auf die veränderte Situation angepasst werden.

Für den Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das örtlich zuständige Gesundheitsamt oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter.

Sozialer Wohnungsbau

Schwerin – „2020 investiert das Land noch einmal mehr Geld in die Förderung von Wohnungsneubau und -modernisierung als 2019“, fasst Christian Pegel zusammen, was die Verhandlungen von Bund und Ländern über die künftige Ausstattung der sozialen Wohnraumförderung mit Bundesmitteln für Mecklenburg-Vorpommern gebracht haben.

Der Landesbauminister führt weiter aus: „Wir stellen als Land die erforderliche Kofinanzierung und können uns damit die angebotenen Bundesmittel in voller Höhe sichern. Und wir senken den Zinssatz für die Darlehen zur Wohnraummodernisierung und Instandsetzung. Damit machen wir diese Mittel vor allem für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften im Land attraktiver mit dem Ziel, möglichst viele Modernisierungen hin zu mehr Barrierefreiheit und zeitgemäßer Ausstattung bei trotzdem weiterhin bezahlbaren Mietpreisen zu erreichen.“

Für die Schaffung und Verbesserung von bezahlbarem Wohnraum stehen in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 54 Millionen Euro zur Verfügung. „Davon werden 34 Millionen Euro für den Neubau von 525 Mietwohnungen im Rahmen unseres Programms ‚Wohnungsbau Sozial‘ eingesetzt. Die übrigen 20 Millionen fließen in die Modernisierung bestehender Wohnungen“, so Christian Pegel.

Das Neubauprogramm wird mit 20 Millionen Euro Bundesmitteln gemäß der neuen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund finanziert. Dazu kommen sechs Millionen Euro Kofinanzierungsmittel des Landes sowie weitere 8,6 Millionen Euro, die das Land ebenfalls für den Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bereits in den Haushalt 2020 eingestellt hat. „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesen etwas mehr als 34 Millionen Euro eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2019 mit damals 26,4 Millionen Euro erreichen können“, so Pegel. Er hoffe jetzt auf zahlreiche Anträge aus den förderfähigen Städten.

Um bestehende Wohnungen zu modernisieren, stehen mehr als 20 Millionen Euro Landesmittel bereit: Gut 10,3 Millionen Euro werden als Zuschüsse für den Einbau von Aufzügen und das Herstellen barrierearmen Wohnraums eingesetzt, weitere 10 Millionen Euro als Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum.

„Wir haben die Zinsen für diese Darlehen von 1,25 auf 0,7 Prozent gesenkt. Mit diesen Darlehen fördern wir Modernisierungsvorhaben, aber zum Beispiel auch den nachträglichen Anbau oder Ersatz von Balkonen oder einen Dachaufbau bei Teilrückbau eines Gebäudes“, so Pegel.

Darlehen und Zuschüsse können sowohl für Miet- und Genossenschaftswohnungen als auch für selbst genutztes Wohneigentum beantragt werden.