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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Agrarantrag 2020 online

Schwerin – Das Online-Antragsverfahren für die EU-Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe wird voraussichtlich nach Ostern für die Antragsteller freigeschaltet werden. „Trotz Corona werden wir die Landwirte mit allen Kräften bei der Antragstellung unterstützen“, verspricht Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus. Aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen werde eigens dafür ein Video-Chat eingerichtet, der die Neuerungen des „Agrarantrag 2020 – online“ vorstellt sowie die Fragen der am Chat teilnehmenden Personen beantwortet.

Der Video-Chat wird am 09.04.2020 ab 10 Uhr durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mittleres Mecklenburg durchgeführt und etwa zwei Stunden dauern. Alle Antragsteller erhalten die nötigen Informationen sowie den Link zu diesem Video-Chat in einem Serienbrief zum Agrarantrag 2020, der noch in dieser Woche (14. KW) verschickt wird. Außerdem sind diese Informationen sowie der Link auf der Webseite „Agrarantrag MV“ bereits hinterlegt. Zudem wird der Video-Chat auch im Nachgang der Veranstaltung im Netz abrufbar sein.

Außerdem sind bereits vor dem Kontaktverbot insgesamt 66 Berater (insbesondere Bauernverband, LMS und private Berater) sowie 28 Mitarbeiter der StÄLU und der Biosphärenreservate geschult worden. An diese können sich die Antragsteller wie bereits in den Vorjahren (telefonisch bzw. per Mail) bezüglich der Einzelberatung bei der Antragstellung wenden.

Offen ist, ob die bisherige Antragsfrist – der 15.05.2020 – dieses Jahr ver­längert wird. Die EU-Kommission hat am 17.03.2020 beschlossen, den Mitgliedsstaaten eine Fristverlängerung um einen Monat zu gewähren. Den Mitgliedsstaaten obliegt jedoch die Entscheidung, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In Deutschland läuft dazu derzeit eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen.

Für Minister Backhaus hat – besonders mit Blick auf die derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie – absolute Priorität, dass die Auszahlung der Flächenprämien in MV wie üblich im Dezember gewährleistet werden kann. Sollte es seitens der EU jedoch keine wesentlichen Erleichterungen bezüglich der Kontrollvorgaben vor Auszahlung geben, wäre dieses Auszahlungsziel bei einer Fristverschiebung vermutlich nicht zu halten. Hierzu laufen derzeit Abstimmungen zwischen BMEL und der EU-Kommission. „Sollten hierzu aus Brüssel keine verbindlichen Zusagen kommen, wird das Land für eine Beibehaltung der regulären Antragsfrist 15.05.2020 plädieren“, sagt Backhaus.

Nach momentaner Einschätzung des Ministeriums sei eine fristgerechte Antragstellung auch möglich. Außerdem gibt die Beibehaltung der regulären Frist den Landwirten ein Mehr an Sicherheit für die pünktliche Auszahlung der Flächenprämien. Mit dem Landesbauernverband bestehe hierüber Einvernehmen.

Anmeldung und Aufruf Live-Stream: www.lw2030.de/agrarfoerderung-2020

Mopedführerschein mit 15 in M-V

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Weg für die dauerhafte Einführung des Mopedführerscheins mit 15 frei gemacht. Damit können in Mecklenburg-Vorpommern bereits Jugendliche ab 15 Jahren nach Ablegen einer entsprechenden Führerscheinprüfung Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren. Bislang liegt das Mindestalter bundesweit bei 16 Jahren.

„Mit dem Beschluss zu einer Landesrechtsverordnung heute nutzen wir die so genannte Länderöffnungsklausel, mit der der Bundestag einzelnen Bundesländern ermöglicht, für ihr Landesgebiet den Mopedführerschein ab 15 Jahren zu erlauben“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Wir können diese Möglichkeit nur für Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Aber aller Voraussicht nach werden alle ostdeutschen Bundesländer eine solche Landesverordnung erlassen, so dass die 15-jährigen Mopedführerschein-Inhaber zumindest im Osten überall fahren können. Aber leider nicht in die Nachbarländer, die eine solche Landesrechtsverordnung nicht erlassen“, bedauert Pegel den „Flickenteppich“, der dadurch in Deutschland entsteht. Immerhin werde der mehrjährige Modellversuch nun in zumindest dauerhaftes Landesrecht umgesetzt.

„Dieser Versuch hat gezeigt, dass es aus Sicht der Gutachter keine erhöhten Sicherheitsrisiken gibt, wenn bereits 15-Jährige die Möglichkeit bekommen, den Mopedführerschein zu erwerben“, sagt Pegel. Mehr noch: „Wir sind der Auffassung, dass durch den theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht, der für den Führerscheinerwerb notwendig ist, die Vorbereitung der 15-Jährigen auf den Straßenverkehr mit dem Moped sogar eher verbessert wird. Denn schon jetzt dürfen 15-Jährige mit dem Mofa am Straßenverkehr teilnehmen – allerdings mit wesentlich weniger strenger theoretischer und praktischer Vorbereitung. Mit der neuen Regelung dürfte hier, anders als manche westdeutschen Bundesländer dies in den Diskussionen der vergangenen zwei Jahre annahmen, ein Beitrag zu mehr – und nicht zu weniger – Verkehrssicherheit geleistet werden“, äußerte sich der Minister optimistisch und ergänzte: „Viele erfahrene Verkehrsteilnehmer haben mich außerdem immer wieder darauf hingewiesen, dass das Mopedfahren mit 15 zu DDR-Zeiten erfolgreich praktiziert wurde.“

Die wissenschaftliche Auswertung des Modellversuchs im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigt auch, dass im ländlichen Raum deutlich mehr Teenager diese Möglichkeit nutzten. Genau dies hatte sich Christian Pegel erhofft: „Das Herabsetzen des Mindestalters soll dazu beitragen, die selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen. Der demographische Wandel, nicht kürzer werdende Schul- oder Ausbildungswege und die finanziellen Grenzen, die einem uneingeschränkten Bus- und Bahnverkehr rund um die Uhr gesetzt sind, setzen der Mobilität gerade von jungen Menschen auf dem Land ohne Führerschein Grenzen. Dürfen sie schon mit 15 Moped fahren, erhöht sich ihre Mobilität, bei der sie nicht auf Ältere angewiesen sind.“

Der Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“, an dem Mecklenburg-Vorpommern neben allen ostdeutschen Bundesländern außer Berlin teilnahm, und die anschließende zeitlich befristete Übergangszeit enden am 30. April. „Mit dem heutigen Beschluss im Landeskabinett können wir nun die Rechtsverordnung für den Mopedführerschein mit 15 im April in den Gesetzesblättern veröffentlichen. Damit schließt sich die dauerhafte Zulassung ab 1. Mai ohne Unterbrechung zumindest bei uns im Land an und gilt jetzt dauerhaft“, so Pegel.

Arbeitsmarkt März 2020 in M-V

Schwerin – Im März ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern zurückgegangen. Es waren in diesem Monat 59.700 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 4.500 Arbeitslose weniger als im Vorjahresmonat (-7,0 Prozent). Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegt die Arbeitslosenquote bei 7,3 Prozent (-0,5 Prozentpunkte zum Vorjahr).

„Das sind auf dem ersten Blick gute Zahlen. Allerdings spiegeln sie nur einen Teil der gegenwärtigen Situation wider. Die Auswirkungen der Coronavirus-Krise sind im März auf dem Arbeitsmarkt noch nicht vollends spürbar. Für uns stehen der Erhalt und die Sicherung der Arbeitsplätze bei den Maßnahmen des vom Land geschnürten Soforthilfeprogramms im Vordergrund. Hierbei geht es um direkte Unterstützung für die Unternehmen vor Ort. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist in diesen Tagen eine enorm wichtige Maßnahme, um Beschäftigte zu halten. Das wird eine Herausforderung für die kommenden Monate. Durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes ist die Arbeitslosigkeit noch nicht angestiegen. Kurzarbeitergeld ist die absolut notwendige und schnelle Unterstützung für Unternehmen und ihre Beschäftigten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Stichtag für die vorliegenden Arbeitsmarkt-Daten der Bundesagentur für Arbeit war der 12. März 2020 – vor den verschiedenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse weisen ein Plus von 6.100 gegenüber dem Vorjahresmonat (+1,1 Prozent) auf. Sie liegen – nach aktuellsten Zahlen für Januar 2020 – bei 571.100 Beschäftigten. „Der bislang positive Trend hat sich auch in den eher kühleren Tagen weiter fortgesetzt. Nur Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt sind eine dauerhafte Perspektive, langfristig als Unternehmen am Markt zu bleiben“, so Glawe weiter. Beschäftigungszuwächse gab es im Vergleich zum Vorjahresmonat im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.800), im Gastgewerbe (+1.200) sowie in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie (+800), im Baugewerbe sowie im Dienstleistungsbereich (+600).

Wirtschaftsminister Glawe ermunterte Eltern und Schüler, die Zeit zuhause auch für die Suche nach einer Ausbildungsplatz auf www.durchstarten-in-mv.de zu nutzen. „Ausbildungsplatzsuche kann Tag und Nacht stattfinden. Wir haben im Internet ein großes Angebot an Auswahlmöglichkeiten zusammengestellt. Der Azubi-Atlas ist eine der beliebtesten Suchmaschinen für Ausbildungsberufe im Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Es haben sich rund 1.500 Unternehmen mit über 2.500 Ausbildungsangeboten in etwa 270 Berufen angemeldet. Auf dem Portal können sich Ausbildungsinteressierte schnell und unkompliziert informieren, wo es Ausbildungs- und Praktikumsplätze in der gewünschten Region gibt.

Das Wirtschaftsministerium und die Industrie- und Handelskammern haben zusammen die Fachkräfteinitiative „Durchstarten in MV“ ins Leben gerufen. „Durchstarten in MV“ zeigt jungen Menschen berufliche Perspektiven sowie attraktive Zukunftschancen im eigenen Land auf. Mit der Informationsoffensive sollen Unternehmen und potentielle Auszubildende aufeinander aufmerksam gemacht werden. Über Jahrzehnte geprägte Meinungen über die Berufschancen lassen sich nur langsam durch stetes Aufzeigen von Möglichkeiten, Perspektiven und Erfolgsgeschichten ändern.

Tag der älteren Generation am 1. April

Drese: Schutzmaßnahmen müssen aufrechterhalten werden – Hilfsangebote verstärkt nutzen

Schwerin – Für stationäre Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbare Einrichtungen und Unterkünfte gilt in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem 16. März ein umfassendes Besuchsverbot. „Nur so können die Pflegebedürftigen wirksam geschützt werden. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an“, so Drese.

Auch Seniorinnen und Senioren, die in der eigenen Häuslichkeit leben, würden nun mit Folgen von Einsamkeit und fehlender haushaltsnaher Unterstützung konfrontiert. Drese: „Für viele Ältere ist der Umstand, dass Kinder, Enkelkinder oder Bekannte nicht mehr zu Besuch kommen können, ein schmerzlicher Einschnitt. Deshalb werbe ich dafür, dass ein persönlicher Kontakt via Telefon, Skype oder Brief erfolgt und die bestehenden Angebote engagierter Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft in Anspruch genommen werden. Das kann z.B. Hilfe beim Einkaufen sein.“

In der Corona-Krise bieten Vereine oder einzelne Akteure Plattformen für Nachbarschaftshilfe an. So wurde das DRK-Netzwerk „Team MV“ unter www.engagieren-in-mv.de aktiviert. Hier werden Ehrenamtler/innen hilfesuchenden Einrichtungen oder Kommunen vermittelt.

Daneben bietet die Ehrenamtsstiftung MV eine Datenbank mit Mitmach-Angeboten. Vereine wie z.B. die Sportjugend Vorpommern-Rügen informiert auf diesen Seiten darüber, dass das Juniorteam in der Region flexibel Organisationen, Institutionen und hilfsbedürftige Menschen unterstützen möchte.

Drese: „Ich freue mich sehr, dass Institutionen und viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land in dieser schwierigen Zeit ganz besonders zueinander stehen, kreative Ideen entwickeln und so ihren Mitmenschen helfen. Das ist gelebte Solidarität.“

Sommersemester 2020 in MV findet statt

Schwerin – Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Darauf hat sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin mit den Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen in einer Telefonschaltkonferenz verständigt. Seit dem 16. März 2020 sind die Hochschulen im Zuge der Eindämmung von Covid-19 für den regulären Lehrbetrieb geschlossen.

„Studierende, Professorinnen, Professoren und Beschäftigte an den Hochschulen treibt die Frage um, wie das Sommersemester durchgeführt wird. Dafür habe ich großes Verständnis“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb gemeinsam klare Rahmenbedingungen verabredet, damit die Hochschulen den Lehr- und Prüfungsbetrieb organisieren können. Das Wissenschaftsministerium steht mit den Hochschulleitungen in engem und regelmäßigem Austausch. Wir werden auch die weiteren Schritte gemeinsam gehen“, so Martin.

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Sommersemesters 2020 im Detail:

  • Das Sommersemester 2020 findet statt.
  • Die Universitäten sowie die Hochschule für Musik und Theater Rostock nehmen den Lehrbetrieb zum 20. April 2020 auf; die Fachhochschulen setzen den Lehrbetrieb am 20. April 2020 fort.
  • Aufgrund der epidemiologischen Situation findet der Lehr- und Studienbetrieb nicht in Präsenzform, sondern z. B. in digital gestützten Formaten statt („distance learning“).
  • Prüfungen, die ohne Direktkontakt möglich sind und eigenverantwortlich durch die Hochschulen organisiert werden, können bereits jetzt digital und ohne physischen Kontakt qualitätsgesichert durchgeführt werden.
  • Präsenzlehre bzw. -prüfungen sowie Praxisanteile werden schrittweise dann wieder stattfinden, sobald Gründe des Gesundheitsschutzes dem nicht mehr entgegenstehen. Dies wird mit den für den Gesundheitsschutz zuständigen Behörden vorher abgestimmt.
  • Alle im Sommersemester 2020 erbrachten Leistungen werden anerkannt.

„Für die notwendigen Anpassungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnungen haben wir als Wissenschaftsministerium größtmögliche Flexibilität zugesichert. Wir werden den notwendigen, rechtlichen Rahmen kurzfristig dafür schaffen“, erklärte Ministerin Martin. „Über mögliche Konsequenzen für die Organisation des Wissenschaftsbetriebs in diesem Jahr bin ich mit den anderen Ländern in Gesprächen“, sagte sie.

Hohe Aufmerksamkeit für Kinderschutz

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der Corona-Krise dem Kinderschutz eine hohe Aufmerksamkeit zu widmen. „Ich werbe dafür, dass die nach wie vor bestehenden Kinderschutz-Angebote sowie Beratungsangebote für Eltern und Jugendliche in Anspruch genommen werden“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die Ministerin verdeutlichte, dass für Familien die tägliche Routine plötzlich wegfalle. Kita, Schule, Sportverein und andere Betreuungsangebote fehlen. Eltern und Kinder seien nun viel länger gemeinsam zuhause.

„Das kann zu Spannungen und Konflikten führen“, erklärte Drese. „In diesen Zeiten außergewöhnlicher Belastungen darf das Wohl der Kinder nicht aus den Augen verloren werden.“

Drese weist neben den weiterhin erreichbaren Jugendämtern und deren Kooperationspartnern insbesondere auf die rund um die Uhr erreichbare Kinderschutzhotline MV (Tel.: 0800 – 14 14 007) hin sowie auf das Eltern-Stress-Telefon des Landesverbandes des Deutschen Kinderschutzbundes (Tel.: 0385 – 47 91 570, Montag – Freitag von 14.00 -17.00 Uhr).

Darüber hinaus gibt es zusätzliche bundesweite telefonische Hilfsangebote wie das Elterntelefon (Tel: 0800 – 111 0550) und das Kinder- und Jugendtelefon (Tel.: 116 111).

„Aber auch schon kleine Änderungen, die den Tag strukturieren und für Abwechslung sorgen, können Abhilfe schaffen und zur besseren Stimmung beitragen. Wir haben deshalb viele Hinweise und Tipps für Mütter und Väter online zusammengestellt“, informierte Drese über das Angebot auf der Website des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de).

Daneben seien auch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe derzeit besonders gefordert. „Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Wochen und Monaten der Corona-Krise mit der Betreuung, Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien eingesetzt sind, gibt es durch Weiterbildungseinrichtung Schabernack e.V. unter 03843 – 83 38 332 ab sofort ein telefonisches Beratungsangebot“, so Drese. Die Nummer sei werktags von 10 bis 13 Uhr erreichbar.

Drese: „Nur gemeinsam kommen wir gut durch diese schwierigen Wochen. Helfen wir uns gegenseitig, vor allem wenn es um das Wohl unserer Kinder geht.“

COVID 19: Zwei weitere Sterbefälle in MV

Schwerin – Im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es zwei weitere Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist ein 60-jähriger Mann mit verschiedenen schweren Vorerkrankungen verstorben. Er war mit den für eine Corona-Infektion typischen Symptomen seit dem 26.03.2020 in stationärer Behandlung.

Verstorben ist auch ein 77-jähriger Mann aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hatte schwerste Vorerkrankungen und befand sich in palliativer Betreuung. Auch dieser Patient wurde seit dem 26.03.2020 im Krankenhaus behandelt.

Die zuständigen Gesundheitsämter koordinieren die erforderlichen Maßnahmen vor Ort.

Ergänzung beim BAföG

Schwerin – Viele Studierende sind derzeit in Sorge um ihre finanzielle Grundlage. Nebenjobs brechen weg oder die Eltern geraten aufgrund der Krise in finanzielle Problemlagen und können nicht in gewohnter Form unterstützen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat deshalb die Entscheidung des Bundes begrüßt, Studierenden beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entgegenzukommen und flexible Verfahren anzuwenden. Im Zuge der krisenbedingten Gesetzgebung hat der Bund auch das BAföG in Teilen geändert.

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger bekommen auch für den Zeitraum, in dem momentan kein Besuch der Schule bzw. Hochschule wegen coronabedingter Schließung möglich ist, eine Förderung.

Anträge von Studierenden, bei denen sich die eigenen Einkommensverhältnisse oder die der Eltern geändert haben, werden schnell bearbeitet. Es stehen Hilfsinstrumente für kurzfristigen Zahlungsbedarf zur Verfügung. Das beinhaltet Vorbehaltsbewilligungen bei Folge- oder Aktualisierungsanträgen und Abschlagszahlungen bei Neuanträgen.

Studierende, die jetzt im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder der Landwirtschaft tätig sind, wird der Verdienst nicht wie sonst üblich auf den gesamten Förderzeitraum, sondern nur auf die Zeit ihrer Beschäftigung angerechnet.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass Studierende, die sich jetzt für andere einsetzen und anpacken, nicht um ihre Förderung bangen müssen“, sagte Martin am Montag. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich auf Initiative Martins beim Bund dafür eingesetzt, dass nicht nur der Verdienst im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen, sondern auch in der Landwirtschaft nicht auf das BAföG im gesamten Förderzeitraum angerechnet wird.

Martin betonte, wie wichtig es gerade jetzt sei, dass sich Studierende in der Land- und Ernährungswirtschaft engagieren. „Wir brauchen jetzt auch Studierende, die sich für die Gemeinschaft in der Krise engagieren. Wer also Engagement mit einem Nebenverdienst vereinen möchte, findet dort die Möglichkeit“, sagte Martin.

Im Internet ist unter der Adresse www.mv-wir-packen-an.de eine Stellenbörse geschaltet, über die sich auch Studierende um einen Job in der Land- und Ernährungswirtschaft bewerben können.