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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Weitere Unterstützung für Unternehmen geplant

Schwerin – Das bestehende Programm „MV-Schutzfonds“ zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft soll erweitert werden. „Es geht um weitere direkte Soforthilfe für betroffene Unternehmen. Die Last auf den Schultern der Wirtschaft ist riesig. Die Soforthilfe für akute Notsituationen soll nun auch für Unternehmen von 50 bis 100 Mitarbeitern ermöglicht werden. Diese Unterstützung soll in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Die Landesregierung hat sich am Freitag in einer Telefonkonferenz unter anderem mit Vertretern der IHKs in MV; den Handwerkskammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände, des DEHOGA M-V und der Gewerkschaft zum Thema Soforthilfe ausgetauscht.

Im Land gibt es rund 900 Unternehmen in der Größenklasse mit 50 und bis zu 100 Beschäftigte. Nach den bisherigen Plänen sollen Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro erhalten. „Das Kabinett wird am Dienstag Details zu den Plänen beraten. Ein weiteres Thema ist dann auch die Unterstützung für Unternehmen von 101 bis 249 Beschäftigten“, so Glawe weiter.

Mit den Soforthilfen des Bundes und den Soforthilfen des Landes im Rahmen des MV-Schutzfonds können nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen und Angehörige freier Berufe einschließlich selbstständiger Künstler und Kulturschaffender ausgereicht werden, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Die Soforthilfe-Programme richten sich an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Das Landesförderinstitut zahlt seit Donnerstag-Nachmittag die Gelder aus. Rund 12.000 Anträge sind aktuell beim Landesförderinstitut eingegangen.

„Die Nachfrage bei der Soforthilfe ist verständlicherweise ungebremst hoch. Das ist in der Geschichte unseres Landes einmalig. Wir setzen auf schnelle Unterstützung für die Menschen vor Ort“, so Glawe. Die Anträge wurden schon über 105.000 Mal beim Landesförderinstitut heruntergeladen. Auf Bitten des Ministers werden die Anträge vom LFI auch am Wochenende weiter bewilligt. „Dafür danke ich dem gesamten Team des Landesförderinstitutes sehr. Es ist toll, was hier in den vergangenen Tagen auf die Beine gestellt wurde“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Neue Düngeverordnung

Schwerin – In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zugestimmt und somit eine Verschärfung düngerechtlicher Regelungen beschlossen. „Es war wichtig, dass wir das Gezerre um die Düngeverordnung zum Abschluss bringen konnten und nun endlich Planungssicherheit geschaffen haben. Ich weiß, dass wir dafür in weiten Teilen der Landwirtschaft keinen Beifall ernten werden, aber aus meiner Sicht war die Zustimmung des Bundesrates alternativlos“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

Mit der neugefassten Verordnung reagierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte am 21.06.2018 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt habe und die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch seien. Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommissionen führten schließlich zu einem Kompromiss, der zwar ein Vertragsverletzungsverfahren und damit verbundene Strafzahlungen in Höhe von mehr als 870.000 Euro je Tag abwendeten, allerdings für die Länder keinen eigenen politischen Gestaltungsspielraum mehr ließ.

„Die jetzige Verordnung ist die Quittung einer konservativen Blockadepolitik, insbesondere auf Bundesebene. Es wurde über Jahre versäumt, wirksame Instrumente zum Grundwasserschutz zu etablieren und besonders den Eintrag durch die Landwirtschaft deutlich zu reduzieren“, resümierte der Minister. An der Verordnung selbst kritisierte der Minister insbesondere die Verfahrensweise: „Es ist schon äußerst bedenklich, eine Verordnung mit solch schwerwiegenden Auswirkungen für die Landwirtschaft ohne Länderbeteiligung und ohne Kabinettsbeschluss zu erlassen und die Länder am Ende ohne jeden Änderungsspielraum zu zwingen, darüber zu entscheiden. Das ist nicht mein Verständnis von Demokratie“, so Backhaus.

Nun komme es darauf an, die detaillierte Umsetzung der Düngeverordnung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln. Darin müsse ein bundesweit einheitliches Messstellennetz definiert werden, Festlegungen zu den jeweiligen Messdaten und zur Ausweisung der betroffenen Gebiete getroffen sowie ein Verfahren zur Binnendifferenzierung innerhalb von roten Gebieten gefunden werden. Der Minister drängte bereits auf einem Sonder-Treffen der Agrar- und Umweltminister am 12. März darauf, dass der Bund ein Eckpunktepapier vorlegt, um gegenüber den Ländern klar zu signalisieren, auf deren Forderungen einzugehen.

„Es ist zweifellos wichtig, dass wir unsere düngerechtlichen Vorschriften dahingehend anpassen, dass die Nitrat- und Phosphatbelastungen der Gewässer deutlich reduziert werden. Wir brauchen wirksame Maßnahmen, um unsere Klima- und Umweltziele zu erreichen: sauberes Wasser, intakte Böden, Klimaschutz“, so der Minister. Hierfür müsse der Bund den Ländern über die GAK zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Erntehelfer braucht das Land

Kampagne „MV- Wir packen an!“

Schwerin – Die aktuelle Corona-Pandemie hat weltweit, in Europa und in Deutschland massive Auswirkungen auf alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche, auch auf die Land- und Ernährungswirtschaft. „Das stellt uns alle vor nie dagewesene Herausforderungen. Deshalb müssen wir gemeinsam alles daransetzen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, bekräftigte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Die Land- und Ernährungswirtschaft beweise sich gerade in dieser Krisensituation einmal mehr als ein systemrelevanter Bereich der Volkswirtschaft. Er begrüße daher ausdrücklich die den vergangenen Tagen von Bund und Ländern beschlossenen weitreichenden Hilfen für Bürger und Unternehmen. Das bringe auch für die Land- und Ernährungswirtschaft wichtige Erleichterungen, wie beispielsweise mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen, die Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen und die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage. Damit dürfen Saisonarbeitskräfte bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich.

„Das alles nützt uns aber nicht viel, wenn die ausländischen Saisonarbeitskräfte nicht mehr nach Deutschland kommen können“, zeigte sich Backhaus mit Blick auf die zunehmenden innereuropäischen Reisebeschränkungen besorgt. Es sei davon auszugehen, dass in Mecklenburg-Vorpommern den kommenden Wochen tausende ausländische Arbeitskräfte fehlen, die auch in der Landwirtschaft dringend gebraucht werden.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt deshalb polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. „Wir hoffen, dass wir damit diese hochmotivierten und dringend benötigten Arbeitskräfte zum Bleiben bewegen können“, betont der Minister.

Gleichzeitig ruft die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Verbund mit der LMS Agrarberatung GmbH, dem Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit unter dem Motto „MV – Wir packen an!“ dazu auf, Landwirtinnen und Landwirte im Land bei der Erntearbeit zu unterstützen. Gemeinsames Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit hochwertigen und gesunden heimischen Lebensmitteln weiter zu gewährleisten. „Das kann die Landwirtschaftsbranche nicht aus eigener Kraft, dafür braucht es jetzt jede helfende Hand“, so der Minister. Der Appell richtet sich vor allem an Fachkräfte aus dem Einzelhandel und der Gastronomie, die derzeit nicht arbeiten können, an Beschäftigte in vorübergehender Kurzarbeit sowie an Studierende. Wer die Landwirtschaft als Erntehelfer und Erntehelferin unterstützen möchte, kann sich an die zuständige Arbeitsagentur wenden.

Auch Landesbauernpräsident Detlef Kurreck betont: „Die Situation ist ernst. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Betriebsabläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben funktionieren. Was heute nicht gepflanzt wird, kann morgen nicht geerntet werden. Deshalb benötigen wir dringend die temporäre Unterstützung von Menschen, die sonst nicht in der Landwirtschaft tätig sind. ,MV – Wir packen an‘ ist eine Chance für alle. Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten die dringend benötigten Arbeitskräfte. Und Menschen, die in der aktuellen Krise von Arbeitslosigkeit betroffen sind, haben die Möglichkeit, zumindest vorübergehend Einkommen zu erzielen.“ Für Fachpersonal und junge Leute auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Praktikumsplatz halte darüber hinaus das Karriereforum des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauernverband-mv.de Stellenangebote bereit, so Kurreck.

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, be­tonte: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern die lokal bereits bestehende gute Zusammenarbeit zwischen landwirt­schaft­lichen Betrieben und den Arbeitgeberservice-Teams ‚vor Ort‘ für die Rekru­tie­rung heimischer Saisonarbeits­kräfte nutzen, etwa durch die enge Abstimmung von Anforderungsprofilen und die gezielte Ansprache von anderen geeigneten Personengruppen über Telefon- und Anschreibaktionen.“

„Ich wende mich besonders an die Beschäftigten aus der Gastronomie und Teilen des Einzelhandels, die derzeit in Kurzarbeit sind. Für diese Gruppe möchte ich die Vorteile der aktuell geltenden Hinzuverdienstregelung für Kurzarbeitende hervorheben. Denn das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird – bis zur Höhe des Nettolohns aus der eigentlichen Beschäftigung – nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das war bisher anders.“ Gleichzeitig wies Haupt-Koopmann darauf hin: „Auch für alle Saisonarbeitskräfte, die ihre Wiedereinstellungs-zusage nicht realisieren konnten, bieten sich Chancen in diesem wichtigen Bereich.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht von bundesweit ca. 280.000 Saisonarbeitskräften im Agrarbereich aus. Viele dieser Saisonarbeitskräfte kommen für diese Zeit aus dem Ausland – meist aus EU-Ländern wie Rumänien, Bulgarien und Polen – nach Deutschland und auch nach Mecklenburg-Vorpommern. Allein in M-V sind im Jahr fast 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte beschäftigt, davon rund 5.800 Beschäftigte in der landwirtschaftlichen Produktion und über 2.000 Beschäftigte in der Ernährungswirtschaft.

Das Internetportal der Kampagne „MV – Wir packen an!“ wird am 28.03.2020 freigeschaltet:
www.mv-wir-packen-an.de

Polnische Berufspendler

Schwerin – Gestern informierten Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat, polnische Pendlerinnen und Pendler zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für die vorübergehende Unterbringung in der Nähe der Arbeitsstätte ausgeglichen werden.

Aufgrund der vielen telefonischen Anfragen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die Landesregierung ein Online-Portal auf Polnisch und Deutsch entwickelt. Unter www.metropolregion-stettin.de haben Interessierte die Möglichkeit sich zu registrieren, um so direkt von der Staatskanzlei informiert zu werden.

„Sobald die Details geklärt sind und das Antragsverfahren steht, informieren wir hier direkt“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

„Aktuell erarbeiten wir mit dem Wirtschaftsministerium das Verfahren dazu, um möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Dazu befinden wir uns auch mit Brandenburg und Sachsen im Austausch“, so Dahlemann.

Unterstützung der Rehakliniken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt, Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu richten, die aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle (seit dem 16. März 2020) infolge einer geringeren Bettenauslastung haben.

„Der Bund leistet einen aktiven Beitrag für die Unterstützung der Rehakliniken. Ausfälle werden kompensiert, denn viele Betten können nicht so ausgelastet werden, wie es vor dem Auftreten der Pandemie war“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 60 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung.

Es besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Um besonderen Belastungen aufgrund der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie gerecht zu werden, sollen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege erbringen können.

„Der Anspruch auf Kurzzeitpflege soll daher auch in Einrichtungen bestehen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen – ohne, dass gleichzeitig eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson erbracht wird“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Die Regelung gilt bis einschließlich 30. September 2020.

Die Vergütung soll sich nach dem durchschnittlichen Vergütungssatz (gemäß § 111 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) der jeweiligen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung richten. „Das vermeidet langwierige und streitanfällige Vergütungsverfahren und dient dem Ziel, möglichst kurzfristig vorhandene Versorgungskapazitäten zu nutzen“, so Gesundheitsminister Glawe abschließend.

Buga Rostock

Land ermöglicht frühen Wettbewerbsstart für Stadtpark auf alter Deponie

Rostock – „Der Stadtpark ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme ,Nördliches Warnowrund‘, für das die Hansestadt Anfang März die Aufnahme in die Städtebauförderung beantragt hat. Die Prüfung und Bewilligung dieses Antrags sind in Bearbeitung. Wir sehen aber, dass die Zeit bis zur Buga 2025 für Stadtentwicklungsprojekte denkbar knapp ist“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus: „Damit der Wettbewerb schnell beginnen kann, haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für einen ausnahmsweise vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegen und sind zu dem Schluss gekommen, dass dem so ist.“

Damit kann die Hansestadt den „Realisierungswettbewerb Stadtpark“ jetzt ausloben. Die Kosten dafür in Höhe von 200.000 Euro werden nach Bewilligung durch die Städtebaufördermittel gedeckt – die Stadt finanziert sie vor. „Die Landesregierung hat sich dazu bekannt, die Gartenschau in Rostock finanziell und ideell nach Kräften zu unterstützen. Dazu stehen wir“, bekräftigt Christian Pegel.

Der Stadtpark wird auf der ehemaligen städtischen Deponie entstehen und Bestandteil des Fördergebiets „Nördliches Warnowrund“ sein. Laut Buga-Konzept wird er mit einer Größe von rund 36 Hektar zum zentralen Park in Rostock werden und klassische Volksparktradition mit Spiel und Sport verbinden. Für Besucher und Einheimische wird er aus der Altstadt und den Stadtteilen Gehlsdorf, Dierkow und Toitenwinkel gleichermaßen gut erreichbar sein.

Die Gesamtkosten für den Stadtpark werden mit 25 Millionen Euro veranschlagt. Die Hansestadt steuert 16 und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung neun Millionen Euro aus der Städtebauförderung bei.

Rostock hat im September 2018 den Zuschlag für die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2025 erhalten. Die Landesregierung sieht darin eine große Chance, der Universitäts- und Hansestadt einen nachhaltig spürbaren Schub im Städtebau und bei einer zukunftsweisenden Infrastruktur zu geben. Sie hat ihr finanzielle Unterstützung für verschiedene Einzelprojekte zugesichert, die zur Buga umgesetzt werden sollen – insgesamt 60 Millionen Euro. Damit werden unter anderem die Erschließung des Warnowquartiers und die Umwandlung der ehemaligen Deponie am östlichen Warnowufer in einen Stadtpark unterstützt.

Digitaler Unterricht

Bund und Länder unterstützen Schulen beim digitalen Unterricht in Corona-Krise

Schwerin – Bildungsministerin Martin begrüßt die Entscheidung von Bund und Ländern, dass den Schulen jetzt kurzfristig 100 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel seien eine wichtige Hilfe für unsere Schulen, um den digitalen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in dieser Krise umsetzen zu können. Die Mittel werden den Ländern für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattformen bereitgestellt. Mecklenburg-Vorpommern kann mit rund zwei Millionen Euro rechnen.

„Schulleitungen und Lehrkräfte leisten in diesen Wochen Großartiges – mit enormem Einsatz versorgen sie ihre Schülerinnen und Schüler zu Hause mit Unterrichtsstoff und Aufgaben. Sie nutzen dafür alle Wege, um das Lernen auch während der Schulschließungen für die Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Für dieses Engagement danke ich sehr herzlich“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ich höre von zahlreichen Beispielen aus Schulen, wo das digitale Lernen bereits hervorragend klappt“, sagte Martin. In einem ersten Schritt hatte das Bildungsministerium bereits in der ersten Woche der Schulschließungen allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlose Zugänge zur Unterrichtsplattform Fuxmedia ermöglicht. Davon konnten vor allem jene Schulen profitieren, die noch über keine ausreichenden Lösungen verfügten. Mithilfe dieser Plattform zur Unterrichtsorganisation können Lehrerinnen und Lehrer Unterrichtseinheiten organisieren und Lerninhalte für ihre Schulklassen so einpflegen, dass sie von zu Hause von allen Schülerinnen und Schülern digital abgerufen werden können.

Bildungsministerin Martin hatte sich zudem mit einem Schreiben an alle Lehrkräfte im Land gewandt und ihnen verschiedene Übersichten auf bereits bestehende Online-Lerninhalte zur Verfügung gestellt. Die Hinweise sind über den Bildungsserver MV abrufbar. „Es ist gut, dass wir nun mit den Mitteln über den DigitalPakt den Schulen weitere Möglichkeiten eröffnen können. Mecklenburg-Vorpommern kann mit rund zwei Millionen Euro rechnen“, erläuterte Martin. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist, dass ein Land mit mindestens einem anderen Land kooperiert und gemeinsame Projekte auf den Weg bringt, da die Mittel nur für Verbundlösungen verwendet werden können.

Sozialschutz-Paket

Drese: Sozialschutz-Paket bringt schnelle und unbürokratische Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das „Sozialschutz-Paket“ beschlossen. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abgefedert werden.

„Mit dem Sozialschutz-Paket helfen wir denen, die von der Krise wirtschaftlich und sozial besonders betroffen sind, wie z.B. Menschen mit geringem Einkommen, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese. Viele Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern würden von den Maßnahmen profitieren, so Drese.

So wird der Zugang in die Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Drese: „Der Staat zahlt die Grundsicherung und übernimmt dabei alle Miet- und Heizkosten für bis zu einem Jahr. Niemand muss dafür sein Erspartes antasten. Und niemand muss um seine Wohnung fürchten.“

Familien erhalten Unterstützung durch veränderte Regelungen beim Kinderzuschlag, dem sogenannten Notfall-KIZ. „Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, ist für den Anspruch auf Kinderzuschlag ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung maßgeblich“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt.

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern mit kleinen Einkommen, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ist das ein Einkommen von circa 1.400 bis circa 2.400 Euro netto. Bei hohen Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht.

Der Notfall-KiZ kann ab dem 1. April 2020 bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Das Sozialschutz-Paket umfasst auch Unterstützung für soziale Dienstleister und Fürsorgeeinrichtungen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Sie werden mit finanziellen Hilfen weiter gesichert. Im Gegenzug sollen die Empfänger im Rahmen eines Sicherstellungsauftrags der öffentlichen Hand in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Drese: „Die sozialen Dienstleister und Einrichtungen werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um bei der Bewältigung der Corona-Krise mitzuhelfen.“