Menü Schließen

Kategorie: Landtag und Regierung MV

Kitas und Kindertagespflege ab Montag flächendeckend geschlossen

Schwerin – Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung am (heutigen) Sonnabend beschlossen, den Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege ab Montag, den 16. März zu untersagen.

„Mit der Schließung von Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden wir weitreichend in den Alltag eingreifen. Dessen sind wir uns bewusst. Wir alle haben aber gemeinsam die große Aufgabe, uns vor den Auswirkungen des Coronavirus so gut wie möglich zu schützen. Es geht dabei nicht nur um uns selbst, sondern vor allem auch um den Schutz älterer und vorerkrankter Menschen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Eine Allgemeinverfügung sieht die Sicherstellung einer Notfallversorgung vor Ort in begründeten Ausnahmefällen vor.  „Eine Notfallbetreuung soll im Einzelfall angeboten werden für Kinder von Eltern, die im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unverzichtbare Tätigkeiten ausüben“, so Drese.

Der Montag, 16. März wird ein Übergangstag sein, um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegstellen sind zu dem Zweck geöffnet, gemeinsam festzustellen, welche Kinder trotz der Schließung weiter betreut werden müssen, weil sonst die Berufstätigkeit der Eltern in einem systemrelevanten Bereich gefährdet ist. Es ist sodann festzustellen, in welchem Umfang in der jeweiligen Schule eine Betreuung notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen von zu Haus arbeiten.

„Alle Eltern, die noch keine Ersatzbetreuung gefunden haben, finden sich deshalb dazu in ihrer Kita bzw. Tagespflegestelle ein.“, so Drese.

„Mein Dank gilt allen Erzieherinnen und Erziehern, Trägern sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten für das Verständnis und die gute Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage.“

Für Fragen rund um die Schließung der Kindertageseinrichtungen ist am Samstag, 14. März 2020 bis 18.00 Uhr, am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr und ab Montag, 16. März, von 9.00-18.00 eine Hotline im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung geschaltet:

Hotline: 0385 588 19999

Wesentliche Regelungen der Allgemeinverfügung sind:

  1. Der Besuch von Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippen, Kindergärten und Horte) und Kindertagespflegestellen wird für Kinder im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020 untersagt.
  1. Im Rahmen einer Notfallbetreuung ist für die Kindertagesförderung ein pädagogisches Betreuungsangebot – bei dringendem Bedarf – grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorzuhalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind, wie z. B. folgende Bereiche: Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren), Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung), die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind. Eine solche Betreuung ist für die Kindertagesförderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in begründeten Ausnahmefällen sicherzustellen. Dabei können die Anforderungen der §§ 1 bis 3, 6 bis 23 KiföG M-V außer Acht gelassen werden.
  1. Um den Übergang zur Umsetzung dieser Allgemeinverfügung in der Praxis zu erleichtern, kann von ihrer vollständigen Umsetzung am 16. März 2020 abgesehen werden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Sozialministeriums unter  www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ abrufbar.

MV schließt ab Montag alle Schulen

Schwerin – Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag, 16. März 2020, alle staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Das hat das Kabinett in seiner Sondersitzung heute beschlossen. Das Bildungsministerium hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet:

  • Sicherstellen der Informationsketten
  • Schließung der allgemein bildenden und beruflichen Schulen
  • Einrichtung von Notfallbetreuungen in den Schulen
  • Handlungsanweisungen für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern
  • Anregungen für die Bereitstellung von mobilen Lerninhalten für Schülerinnen und Schüler

„Die Landesregierung hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diesen weitreichenden Schritt, alle Schulen im Land zu schließen, gut und umsichtig zu organisieren. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler keinen langfristigen Nachteil erleiden und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir werden dafür sorgen, dass Kinder, deren Eltern in Berufen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig sind, eine Notfallbetreuung vor Ort erhalten. Um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern, wird der Montag, 16. März 2020, ein Übergangstag sein. Wir bitten alle Eltern und Lehrkräfte um Verständnis und ihre Kooperation in dieser für alle schwierigen Lage. Besonnen zu handeln, ist das Gebot der Stunde“, sagte Martin.

Für dringende Fragen ist am Samstag, 14. März 2020, von 11.00-18.00 Uhr und am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr eine Hotline im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschaltet:

HOTLINE: 0385 588 7174

Ab Montag, 16. März 2020, stehen den Eltern die Schulleitungen sowie die Staatlichen Schulämter für Auskünfte zur Verfügung.

Die Regelungen im Überblick:

Um die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen, sollen Schülerinnen und Schüler der staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen die Schulen nicht besuchen. Grundsätzlich bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen zu Hause. Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der dualen Ausbildung melden sich in ihren Ausbildungsbetrieben.

Schülerpraktika werden ebenso wie der reguläre Unterricht ausgesetzt.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 wird es eine pädagogische Notfallbetreuung geben. Diese kann grundsätzlich nur von Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden, wenn sie in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur unverzichtbar sind. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.

Zur wichtigen Infrastruktur zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Für einen geordneten Übergang sind am Montag, 16. März 2020, die Schulen geöffnet, damit festgestellt werden kann, welche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 trotz einer Schließung weiter betreut werden müssen.

Obwohl in den Schulen kein Unterricht stattfindet, ist das pädagogische Personal zum Dienst verpflichtet. Dazu zählen u. a. Lehrerinnen und Lehrer sowie die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte (upF; früher PmsA).

Alle Landesbediensteten und vom Schulträger oder weiteren Trägern gestellten Beschäftigten, die nicht selbst erkrankt sind, sollen sich am Montag, 16. März 2020, in der Schule einfinden, damit festgestellt werden kann, in welchem Umfang an der jeweiligen Schule eine Betreuung weiterhin notwendig bleibt. Es wird am gleichen Tag entschieden, welche Beschäftigten dazu herangezogen werden und welche Beschäftigten stattdessen zu Hause arbeiten.

Für die Betreuung werden zunächst Freiwillige eingesetzt. Sollte deren Anzahl nicht ausreichen, entscheidet die Schulleitung, welche weiteren Beschäftigten für diese Aufgabe herangezogen werden. Dazu zählen zunächst vorhandene Beamtinnen und Beamte. Danach muss die Schulleitung bzw. das Staatliche Schulamt entscheiden, wer zudem herangezogen werden kann.

Beschäftigte, die 60 Jahre oder älter sind, Vorerkrankungen aufweisen, schwerbehindert oder schwanger sind, kommen für die Verpflichtung zur Betreuung nicht in Frage.

Die Schulen sind zu denselben Zeiten erreichbar wie vor der Schließung. Die Erreichbarkeit wird durch die Schulleitung, die Stellvertretung oder – wenn auch dies nicht möglich ist – durch eine erfahrene Lehrkraft sichergestellt.

Die verbleibenden Lehrkräfte verlassen die Schule und arbeiten von zu Hause aus. Sie sind aufgefordert, Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler, von denen die Mehrheit zu Hause ist, bereitzustellen. Außerdem erledigen sie konzeptionelle Aufgaben, die nicht zwingend mit einer Präsenz in der Schule verbunden sind. Auch langfristige Unterrichtsvorbereitungen sollten in dieser Zeit erfolgen. Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Sollten Schulleiterinnen und Schulleiter Fragen haben, können sie sich wie bisher auch an ihre Schulrätin bzw. ihren Schulrat im zuständigen Staatlichen Schulamt wenden. Diese sind auch an diesem Wochenende erreichbar.

Der Seminarbetrieb für Referendarinnen und Referendare sowie die Qualifizierung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden zunächst fortgesetzt.

Absage von Veranstaltungen

Schwerin – Zur Eindämmung der Folgen der Corona-Epidemie werden im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sowie auch der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern vorsorglich alle öffentlichen Veranstaltungen der kommenden Wochen abgesagt.

Das betrifft zuallererst die für den 21.03.2020 landesweit geplanten Pflanzaktionen „Unser Wald braucht Hilfe“. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Er danke allen Spendern, die sich an der Initiative „Mein Baum für unsere Zukunft“ von Ostsee-Zeitung, Ostseewelle, Schweriner Volkszeitung und Lotto MV im Rahmen der Kampagne #DeinWaldProjekt beteiligt haben.

„Die Resonanz war wirklich überwältigend. Ich versichere, dass alle Pflanzen, die mit den Spendeneinnahmen erworben wurden, in jedem Fall noch in diesem Jahr von der Landesforst eingesetzt werden“, erklärte der Minister. Voraussichtlich werde im Herbst für alle Spender, die selbst Hand mit anlegen wollen, eine Pflanzaktion nachgeholt, so Backhaus. Dies hänge aber vom weiteren Verlauf der Corona-Epidemie ab.

Betroffen ist auch die 14. Waldolympiade, die am 27.03.2020 eröffnet werden sollte, sowie alle damit verbundenen Termine. Das für den 19. März 2020 geplante 24. Gewässersymposium des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) wurde ebenfalls bereits abgesagt.

Aufhebung Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V

Schwerin – Ab sofort bis zum 16. September dieses Jahres ist das Fahrverbot für LKW, die haltbare Lebensmittel, Hygieneartikel und/oder medizinische Produkte transportieren, in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land sowie für das Sonnabendfahrverbot auf der Bundesstraße 96 zwischen Neubrandenburg und der Grenze nach Brandenburg vom 1. Juli bis zum 31. August.

„Damit entsprechen wir der in Teilen untypisch starken Nachfrage in Einkaufsmärkten nach solchen Waren aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus. Wir ermöglichen dem Einzelhandel mit dieser Ausnahmeregelung, im Zweifelsfall schnell auf stark steigende Nachfrage reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Praktisch bedeutet das, dass in diesem Zeitraum für solche Fahrten nicht wie sonst eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. „Wir können dies aber nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die meisten anderen Bundesländer verfahren jedoch ähnlich. In jedem Falle sollten sich die Spediteure aber informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen“, so Christian Pegel.

Er weist darauf hin, dass diese Regelung nur für LKW gilt, die oben genannte Warengruppen transportieren. „Jeder, der nicht darunter fällt und trotzdem fährt, muss bei einer Kontrolle mit entsprechender Strafe rechnen.“

Die Regelung kann je nach aktueller Entwicklung jederzeit widerrufen werden. Wir informieren entsprechend.

Nothafen Darßer Ort

Darßer Ort – Die Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort wird voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende wieder ausgebaggert. Dies ist aufgrund der Strömungsverhältnisse am Darßer Ort in der Regel zweimal im Jahr erforderlich.

„Wir haben zugesichert, dass bis zur Fertigstellung des neuen Hafens der bisherige Nothafen offen bleibt. Das ist notwendig, um die Nutzung des Nothafens für den Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger sowie für in Seenot geratenen Schiffe sicherzustellen. Mit der Inbetriebnahme des neuen Hafens entfallen die aufwändigen Unterhaltungsmaßnahmen am Darßer Ort“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Für die Unterhaltungsmaßnahme durch die Deutsch-Dänische Wasserbau GmbH sind ca. drei Wochen eingeplant. Die Arbeiten erfordern keine Sperrung der Zufahrt.

Im Auftrag des Straßenbauamtes Stralsund wird der Sand, den die Strömung regelmäßig in die Zufahrt schwemmt, aufgenommen und zunächst in einem temporären Unterwasser-Sanddepot im Nothafen zwischengelagert. Er soll nach Fertigstellung des Inselhafens Prerow und nach Schließung des Nothafens für die Renaturierung des Hafenbeckens genutzt werden.

Wieviel Sand tatsächlich ausgebaggert wird sowie die daraus resultierenden Kosten wird eine abschließende Peilung nach Ende der Maßnahme ergeben.

Baustellen im Zuge der A 19

Schwerin – Ab kommendem Montag, 16. März, kommt es im Zuge der A19 in drei Abschnitten zu Verkehrsbehinderungen durch Bauarbeiten. Eine davon ist mit nächtlichen Vollsperrungen verbunden.

Wegen Kranarbeiten auf der Petersdorfer Brücke muss die Autobahn in Richtung Rostock ab Anschlussstelle (AS) Röbel in den Nächten vom 16. und 17. März sowie vom 30. und 31. März jeweils von 20 bis 6 Uhr voll gesperrt werden. Grund sind Kranarbeiten zur Vor- und Nachbereitung des Einhebens der zweiten Brückenhälfte, die für den 24. März geplant ist – und die den Verkehr auf der bereits fertiggestellten Brückenhälfte nicht beeinträchtigen wird. Der Verkehr wird ab der AS Röbel über die Umleitungen U5 und U7 zur AS Malchow geführt. Die Gegenrichtung ist nicht betroffen.

Die zweite Baustelle befindet sich zwischen den Anschlussstellen Linstow und Malchow in Richtung Berlin: Dort wird ab Montag auf sechs Kilometern Länge die Asphaltdecke erneuert. Zunächst wird die Baustelleneinrichtung vorbereitet. Dabei kann es abschnittsweise zu kurzfristigen Beeinträchtigungen kommen. Ab 16. April bis zum 27. Mai steht dann nur noch eine Fahrspur in Richtung Berlin zur Verfügung. Bei hohem Verkehrsaufkommen bietet sich die Umleitung 22 von der AS Linstow über Krakow am See und Karow zur AS Malchow an.

Für die dritte Baumaßnahme zwischen den Anschlussstellen Röbel und Wittstock muss der Verkehr in beide Richtungen auf einer Länge von etwa 1000 Metern auf jeweils eine Spur beschränkt werden. Ebenfalls ab kommendem Montag wird dort eine alte Brücke über eine stillgelegte Eisenbahnstrecke abgerissen und durch einen Autobahnabschnitt mit Wildbrücke ersetzt. Dafür werden zunächst die Überfahrten über die Mittelstreifen vor und hinter der Brücke eingerichtet.

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis 11. Dezember dieses Jahres. Über Ostern werden wegen des zu erwartenden Feiertagsverkehrs vom 7. bis 15. April jeweils zwei Spuren je Richtung eingerichtet.

Wir bitten alle Nutzerinnen und der Nutzer der Autobahn um Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten und die damit verbundenen Beeinträchtigungen.

Qualität in der Kindertagesförderung

Schwerin – „Wir entlasten Eltern bis hin zur vollständigen Beitragsfreiheit und wir verbessern Schritt für Schritt die Qualität unserer Kindertagesförderung.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagsdebatte zu den Kindertageseinrichtungen dargelegt, dass das Land seit Jahren einen Gesamtplan mit der notwendigen Verantwortung für den Landeshaushalt verfolgt.

Drese führte aus, dass viele Maßnahmen, die andere Bundesländer im Rahmen ihrer Verträge zum Gute-Kita-Gesetz jetzt einführen, in Mecklenburg-Vorpommern seit langem gesetzlich geregelt sind. Als Beispiele benannte die Ministerin längere Kita-Öffnungszeiten, die dual orientierte Erzieher*innen-Ausbildung, die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, die Qualifizierung für sprachliche Bildung sowie die Ausbildung von Praxisanleiter*innen und Gewährung von Freistellungsstunden.

Drese: „Den Weg der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung wollen wir fortsetzen. Wer etwa den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern will, muss auch die Frage beantworten, woher die zusätzlichen Fachkräfte kommen sollen. Wir haben deshalb als eines der ersten Länder zum Schuljahr 2017/18 eine vergütete und praxisbegleitende Ausbildung eingeführt. Die ersten Absolventinnen und Absolventen stehen ab Sommer zur Verfügung. Weitere Schritte folgen auf Grundlage der Fachkräfteanalyse meines Ministeriums.“

Ausdrücklich bedankte sich die Ministerin bei den Fachkräften. „Wir haben in unseren Kitas bundesweit die höchste Fachkraftquote. Die Erzieherinnen und Erzieher sind die Garanten für die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung in unserem Land.“

Zuschuss für Elektrofahrzeug

Rostock – Für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs erhält Sten Walpuski vom „Brötchenexpress Rostock“ aus dem Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 12.800 Euro. Die Mittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten betragen ca. 42.750 Euro.

Zurzeit liefert die Firma hauptsächlich innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Lebensmittel mit einem Dieselfahrzeug aus. Geplant ist, ein Elektrofahrzeug des Typs Streetscooter zu erwerben. Durch diese Maßnahme können jährlich rund zwei Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.