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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Landgestüt Redefin: Matthias Munz übernimmt Interimsgeschäftsführung

Redefin – Das Landgestüt Redefin erhält eine neue Interimsgeschäftsführung. Herr Matthias Munz übernimmt ab dem 13. August 2025 die Leitung des Gestüts, bis eine dauerhafte Neubesetzung der Geschäftsführung im Zuge der geplanten Neuausrichtung erfolgt.

Die Bestellung war erforderlich, da die bisherige kommissarische Geschäftsführerin aus gesundheitlichen Gründen ihre Aufgaben nicht weiter wahrnehmen kann. Bei der Vergabe des Dienstleistungsauftrages hatte sich Herr Munz nicht nur wegen des wirtschaftlichsten Angebotes durchgesetzt. Herr Munz verfügt auch über umfassende Erfahrung in der Führung von Organisationen, konnte bereits erfolgreiche Tätigkeiten im Interimsmanagement nachweisen. Zudem besitzt auch  detaillierte Kenntnis des Landgestüts Redefin sowie seiner Strukturen. Herr Munz hatte das Gestüt nämlich bereits in den vergangenen Monaten bei der strategischen Neuausrichtung beraten.

„Mit Herrn Munz gewinnen wir für die Übergangszeit eine Führungspersönlichkeit, die die besonderen Anforderungen des Landgestüts kennt und die anstehenden Aufgaben mit Erfahrung, Tatkraft und Augenmaß angehen wird“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Er wird den Betrieb in einer wichtigen Phase stabil führen und die Grundlage für eine erfolgreiche Weiterentwicklung schaffen.“

Das Landgestüt Redefin bleibt während der Übergangsphase uneingeschränkt geöffnet. Veranstaltungen, Ausbildungsangebote und der laufende Betrieb werden wie geplant fortgeführt.

Fischereiabgabe in MV ab 1. September 2025 für alle verpflichtend

Schwerin – Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).

Die Abgabe beträgt derzeit:

  • 10 Euro pro Jahr für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fischereischeins,
  • zusätzlich 5 Euro bei Nutzung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein).

So kann die Abgabe gezahlt werden:

  1. Vor Ort bei den örtlichen Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Nachweis (Abgabemarke auf separatem Formular) muss beim Angeln mitgeführt werden.
  2. Online über den Shop der oberen Fischereibehörde unter https://erlaubnis.angeln-mv.de – rund um die Uhr, auch per Smartphone. Die Zahlung ist per PayPal oder Kreditkarte möglich. Das erzeugte Dokument ist elektronisch bei Kontrollen vorzuzeigen.

Über den Online-Shop können auch Küstenangelerlaubnisse und zeitlich befristete Fischereischeine erworben oder verlängert werden.

Neue Förderung für Kleinstunternehmen seit 11. August in Kraft

Schwerin – Am 11. August 2025 ist in Mecklenburg-Vorpommern die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) offiziell in Kraft getreten. Damit startet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV in die neue Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER III).

Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Infrastruktur in ländlichen Regionen zu stärken und die Versorgung vor Ort langfristig zu sichern – etwa durch Handwerksbetriebe, Dorfgaststätten oder andere kleingewerbliche Dienstleistungen. Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Unsere Dörfer leben von engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern, die mit Mut und Ideenreichtum zur Lebensqualität vor Ort beitragen. Mit der neuen Förderung unterstützen wir gezielt deren Investitionen und Gründungsvorhaben.“

Bezuschusst werden Investitionen in inventarisierbare Wirtschaftsgüter – zum Beispiel Maschinen, Geräte oder Ausstattung – sowie begleitende Planungs- und Beratungsleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen. Der Fördersatz beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Regelung (max. 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren).

Wichtige Voraussetzungen:

  • Die Betriebsstätte muss in einer ländlichen Region liegen (außerhalb großer und mittelgroßer Städte).
  • Der überwiegende Absatz des Unternehmens erfolgt im Umkreis von 50 km.

Anträge können seit dem Inkrafttreten am 11. August ganzjährig und online gestellt werden. Das digitale Antragsverfahren sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Ministeriums unter dem Bereich Projektförderung (www.regierung-mv.de).

In der vergangenen Förderperiode haben bereits 214 Kleinstunternehmen von der Förderung profitiert.

 

Beratung und Unterstützung:

Für Fragen zur Förderung und Antragstellung steht das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unter Tel. 0385 588-66 270 (Herr Rentz) bzw. 0385 588-66 275 (Frau Böther) zur Verfügung.

Auch die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern bieten praxisnahe Unterstützung bei der Unternehmensentwicklung und Antragstellung.

Reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomie

Groß Schwansee – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist auf ihrer MV-Tour auf Schlossgut Groß Schwansee mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern zusammengetroffen.

 „Das Gastgewerbe ist eine wichtige Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leistet gerade jetzt im Sommer einen unverzichtbaren Beitrag, damit sich unsere Gäste in ihrem Urlaub und auch die Einheimischen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wohlfühlen. Vielen Dank an alle, die im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind und vollen Einsatz zeigen“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an das Gespräch.

Die Landesregierung und der Verband zeigten sich einig darüber, dass die bei Bildung der neuen Bundesregierung verabredete dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie zügig kommen muss. „Im neuen Bundeshaushalt ist dafür bereits Vorsorge getroffen worden. Nun muss das auch zügig gesetzgeberisch umgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommern wird als Tourismusland die geplante Mehrwertsteuersenkung im Bundesrat unterstützen“, sagte die Ministerpräsidentin. Ablehnend äußerte sich die Ministerpräsidentin zu kommunalen Verpackungssteuern. „Die Gastronomie kann keine weiteren Belastungen vertragen.“

„Ich danke unserer Ministerpräsidentin für ihre klare Position pro 7% MwSt. auf Speisen. Dies ist ein mitmachendes Signal und stärkt unsere Betriebe nachhaltig. Ob im Altenheim, bei Kita- oder Schulversorgung, ob Landgasthof oder Restaurant -wir sichern damit Betriebe und Arbeitsplätze“, erklärte der Präsident des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern Lars Schwarz im Anschluss an das Gespräch.

Thema des Gesprächs war auch die Fachkräftesicherung im Hotel- und Gaststättengewerbe. „Ich finde es gut, dass der DEHOGA in Mecklenburg-Vorpommern mit innovativen Projekten wie dem GastroBurner zielgruppengerecht junge Menschen auf die vielfältigen Ausbildungsberufe in der Gastronomie hinweist. Die Fachkräftesicherung ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Gastgewerbe ist die internationalste Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne diese Mitarbeiter wäre in vielen Betrieben kein Angebot möglich“, sagte DEHOGA-Chef Lars Schwarz.

Landgestüt Redefin: Land weist Vorwürfe aus Petition zurück

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern weist die in einer aktuellen Petition erhobenen Vorwürfe zur geplanten Weiterentwicklung des Landgestüts Redefin zurück. Ziel des laufenden Prozesses ist es, den traditionsreichen Standort wirtschaftlich stabil aufzustellen und zugleich seine öffentlichen Aufgaben zu sichern. Ein Verkauf des Ensembles steht nicht zur Debatte.

Minister Dr. Till Backhaus betont in diesem Zusammenhang: „Ich bin dem Landgestüt seit über 50 Jahren eng verhaftet und nehme die Petition und die darin geäußerte Kritik sehr ernst. Sie zeigt die große Verbundenheit vieler Bürgerinnen und Bürger mit dem Landgestüt Redefin – als Ort der Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Pferdezucht und des Pferdesports.“

Backhaus würdigt den Standort zudem als einen der schönsten, sich im Betrieb befindlichen denkmalgeschützten Anlagen Mecklenburg-Vorpommerns. „Das Landgestüt trägt maßgeblich zur regionalen Identität bei und genießt zugleich national und international Ansehen. Jährlich besuchen zwischen 80.000 und 100.000 Gäste die historische Anlage. Diese Bedeutung werden wir nicht aufs Spiel setzen“, versicherte er weiter.

Gleichzeitig steht das Landgestüt vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Der aktuelle Landesbetrieb erwirtschaftet jährlich rund 1,8 Millionen Euro operativen Verlust – insbesondere in Kernbereichen wie der Reit- und Fahrschule, der Deckstation sowie der Hengsthaltung und dem Verkauf. Hinzu kommen eine angespannte Personalsituation, zu optimierende Verwaltungsprozesse und wiederkehrender baulicher Sanierungsbedarf.

„Vor diesem Hintergrund gilt es gute Lösungen für das Gestüt und die Mitarbeitenden zu finden. Eine Petition ist ein zulässiges Instrument, um seine Stimme zu erheben; zur Lösungsfindung selbst trägt sie aber noch nicht bei. Wer mich kennt, weiß, dass ich jederzeit bereit, in konstruktive Gespräche zu gehen und gute Ideen einfließen zu lassen. Deshalb werde ich in Kürze ein Dialogforum mit den Petenten einberufen lassen“, kündigte Minister Backhaus an.

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wird aktuell geprüft, inwieweit ein alternatives Betreibermodell geeignet ist, das Gestüt wirtschaftlich stabiler aufzustellen und gleichzeitig die öffentlichen Interessen zu wahren. Dazu zählen unter anderem die Fortführung der Hengsthaltung, der Zucht und des Sports sowie der Ausbildung. Das Verfahren wird entsprechende Anforderungen an mögliche Betreiber enthalten.

„Das Verfahren ist vollständig ergebnisoffen und wird mit größter Sorgfalt geführt“, betonte Minister Backhaus und sicherte der Belegschaft eine transparente Kommunikation zu.

Landesregierung erleichtert Zugang zu Fördermitteln

Spenden künftig als Eigenanteil anrechenbar

Schwerin – Das Förderwesen in Mecklenburg-Vorpommern wird einfacher, flexibler und bürgernäher – ein zentrales Ziel der aktuellen Modernisierungsinitiative des Landes. Eine besonders wichtige Neuerung: Künftig können auch zweckgebundene Spenden vollständig als Eigenanteil bei Fördervorhaben anerkannt werden. Die neue Regelung soll gezielt kleinere Träger stärken und die Beteiligung der Zivilgesellschaft an geförderten Projekten erleichtern.

Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt: „Gerade kleinere Projektträger und ehrenamtliche Initiativen stoßen bei der Kofinanzierung an Grenzen. Wenn engagierte Menschen gezielt für ein Projekt spenden, sollten diese Mittel auch voll zählen – das stärkt das Ehrenamt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Mit der neuen Regelung will die Landesregierung die Spendenbereitschaft gezielt fördern. Gleichzeitig werden gemeinnützige Organisationen mit geringen Eigenmitteln entlastet und erhalten realistische Chancen, eine Landesförderung zu bekommen. Die Maßnahme ergänzt zentrale Ziele der Fördermodernisierung: mehr Nutzerfreundlichkeit, größere Flexibilität und eine bessere Steuerungsfähigkeit für Zuwendungsempfänger.

Die Anrechenbarkeit zweckgebundener Spenden bringt vielfältige Vorteile mit sich – sowohl für Antragstellende als auch für die Verwaltung. Sie verbessert die Finanzierungsmöglichkeiten gemeinnütziger Projekte und stärkt damit unmittelbar das zivilgesellschaftliche Engagement im Land. Gleichzeitig sorgt sie für mehr Transparenz und Verfahrenssicherheit: Klare Regelungen zur Anerkennung von Spenden schaffen nachvollziehbare Voraussetzungen für die Förderung.

Auch das Prinzip, dass alle Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck stehen, zur Deckung der mit diesem Zweck verbundenen Ausgaben verwendet werden müssen, bleibt gewahrt. Denn öffentliche Mittel werden nur dort eingesetzt, wo eine Finanzierung durch private Zuwendungen nicht ausreicht.

Die neue Regelung führt zudem zu einer wirtschaftlicheren Mittelverwendung, weil Spenden und öffentliche Mittel effizienter kombiniert werden können. Und nicht zuletzt schafft sie faire Bedingungen für alle – unabhängig von Größe oder Struktur der jeweiligen Antragsteller.

Auch für die Bewilligungsbehörden bietet die Neuerung Vorteile: Sie ermöglicht eine risikobewusste Umsetzung des Förderzwecks, reduziert bürokratische Hürden und erleichtert die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung.

Die neue Spendenregelung ist Teil des Maßnahmenpakets zur Modernisierung des Förderwesens, das im Juli 2025 vorgestellt wurde. Bereits ab September 2025 sollen die Änderungen schrittweise Eingang in die Förderprogramme finden, darunter vereinfachte Antragstellungen, Mitteilungspflichten und Auszahlungsverfahren. Weitere Neuerungen, wie standardisierte Textbausteine für die Erstellung von Förderrichtlinien, ein Check für die Digitalisierung bestehender Förderrichtlinien und ein Konzept für Stichprobenprüfungen, sollen die Arbeit der Verwaltung erleichtern und folgen ab Anfang 2026.

Schwesig: Hanse Sail beweist: Warnemünde kann große Segelevents

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute die 34. Hanse Sail in Rostock- Warnemünde eröffnet. „Die Hanse Sail ist das größte Volksfest in Mecklenburg-Vorpommern. Die ganze Stadt feiert mit und dazu viele Gäste von außerhalb“, erklärte Schwesig im Kurhausgarten in Warnemünde.

Auf die Besucherinnen und Besucher der Hanse Sail warten in den kommenden vier Tagen Konzerte, Mitmachaktionen, Buden, Fahrgeschäfte sowie fast 130 Schiffe. Auch die französische Bark BELEM hat in Rostock angelegt. Mit dem früheren Segelschulschiff kam im vergangenen Jahr das olympische Feuer nach Frankreich. „Dieses Olympia-Schiff begrüßen wir ganz besonders herzlich auf der Hanse Sail“, so Schwesig.

Warnemünde bringe hervorragende Voraussetzungen als Austragungsort der olympischen und paraolympischen Segelwettbewerbe mit. „Hier sind die Segel- und Surfbedingungen ideal und die Hanse Sail zeigt jedes Jahr wieder: Rostock und Warnemünde können Events der Spitzenklasse! Rostock kann auch Olympia.“ Gemeinsam mit dem Landessportbund und der Hansestadt Rostock setzt sich das Land dafür ein, bei einer deutschen Olympiabewerbung die Segelwettbewerbe nach Warnemünde zu holen. „Wir bewerben uns als Gastgeber für die Idee von Olympia: Offenheit, Respekt, Frieden und Fairness.“

Auf dem Weg dorthin sei die Hanse Sail ein tolles Fest bei dem der 35. Geburtstag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam gefeiert werden könne. Schwesig hob hervor: „Mecklenburg-Vorpommern hat sich zu einem Land entwickelt, in dem man gut arbeiten und leben kann. Zu einem modernen Wirtschaftsstandort, stark in der Gesundheits- und Ernährungswirtschaft, in der maritimen Industrie, ein beliebtes Tourismusland, gerade hier in Warnemünde.“

Am Abend besucht die Ministerpräsidentin den Empfang der Deutschen Marine.

Reformnotwendigkeit zur Stabilisierung der Apotheken vor Ort

Parchim – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 22,6 Apotheken. Damit liegt unser Bundesland leicht über dem Bundesdurchschnitt mit 21 Apotheken auf 100.000 Einwohner/innen. Dennoch stehen die Apotheken in einem dünn besiedelten Flächenland vor großen Herausforderungen, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach ihrem Informationsbesuch im Rahmen der Sommertour bei Jacqueline Diem, die in Parchim zwei Apotheken betreibt.

Drese betonte in Parchim die Notwendigkeit einer Apothekenreform, die von der vormaligen Ampel-Regierung nicht mehr realisiert wurde. Die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung bringe einige vielversprechende Maßnahmen für Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern mit sich. Diese müssten nun aber zeitnah in Gesetzesform gegossen werden, so Drese

„Besonders für ländliche Regionen könnten die geplanten Änderungen zu einer Stärkung der Apothekenfinanzierung beitragen und eine deutliche Verbesserung der Versorgungssituation bedeuten“, betonte Drese. Positiv bewertete sie die Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro, mit der Option, in unterversorgten Gebieten bis zu 11 Euro zu erreichen. Auch die Entlastung von Bürokratie und Dokumentationspflichten sei überfällig.

Ausdrücklich sprach Drese sich auch für eine angemessene Erhöhung des Honorars für Apothekerinnen und Apotheker aus. „Die Vergütungen müssen an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden, um die Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu sichern“, erklärte Drese. Dazu sollen Vergütungsverhandlungen zwischen Apotheken und dem GKV-Spitzenverband ermöglicht werden. Zusammen mit der Aufhebung des Skonti-Verbots würde dies die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken verbessern, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Unsere fast 1.000 Apothekerinnen und Apotheker in den 369 Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten vor Ort die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Gleichzeitig beraten sie die Menschen fachkundig zu deren Anwendung und Risiken, stellen individuelle Rezepturen her und prüfen Medikamente auf ihre Qualität. Davon konnte ich mich bei meinem Besuch in Parchim überzeugen.“