Menü Schließen

Kategorie: MeckPomm

Weitere Empfehlung zur COVID-19-Impfung

STIKO empfiehlt einmalige COVID-19-Impfung für gesunde Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

Schwerin – Heute veröffentlichte die Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) eine Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. Darin sprechen sich die Kommissionsmitglieder für eine einmalige Impfung für gesunde und bisher nicht-geimpfte Kinder aus.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstützt den Beschluss als Vorsorgemaßnahme. „Der Herbst ist nicht mehr fern. Daher ist es wichtig, dass die Kinder dieser Altersgruppe in den nächsten Wochen eine Basisimmunität aufbauen können“, so Drese. Schon eine Impfung schütze vor Infektionen bzw. Erkrankungen mit neuen Virusvarianten und verhindere schwere COVID-19-Erkrankungen.

Drese: „Gleichzeitig sorgt eine Basisimmunität dafür, dass die Wahrscheinlichkeit von Isolations- und Quarantänephasen sinkt.“

Die Impfung der 5- bis 11-jährigen Kinder soll vorzugsweise mit Comirntay (10 µg) durchgeführt werden. Die Verwendung von Spikevax (50 µg) ist für 6- bis 11-jährige Kinder alternativ ebenfalls möglich.

Bisher wurden durch die STIKO in dieser Altersgruppe nur Impfempfehlungen für Vorerkrankte und Kinder, in deren Umfeld Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, herausgegeben.

Nun empfehlen die Expertinnen und Experten auch für gesunde Kinder, bei denen noch keine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, eine Impfung, allerdings zunächst nur eine Impfstoffdosis.

Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens 3 Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.

Fischerei im Großen Jasmunder Bodden

Fisch aus dem Kleinen Jasmunder Bodden kann wieder gefangen und verzehrt werden

Insel Rügen – Im Zuge des zum Jahreswechsel 2021/22 eingetretenen massiven Fischsterbens im Kleinen Jasmunder Bodden mit einer lokalen Ausdehnung in den Großen Jasmunder Bodden hinein hatte das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtscahft, ländliche Räume und Umwelt eine Empfehlung an die Fischereiausübenden des Gebietes gegeben, Fischerei und Angeln dort vorläufig vorsorglich zu unterlassen.

Zeitgleich hatte die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises empfohlen, auf den Verzehr von Fischen aus diesem Gewässerbereich zu verzichten. Diese Empfehlung kann nun aufgehoben werden. Dazu erklärt Minister Dr. Till Backhaus: „Aus fischereifachlicher Sicht war die Empfehlung vom Jahresanfang berechtigt, da die Ursache des Fisch­sterbens unbekannt war. Leider konnte die Ursache trotz intensiver Bemühungen verschiedener Behörden bis heute nicht geklärt werden. Es wurde allerdings auch zu keinem Zeitpunkt festgestellt, dass die Fische aus dem betroffenen Gebiet aus bestimmten Gründen nicht verzehrfähig waren.

Inzwischen sind die natürlichen Entwicklungen der Vegetation und der Lebenszyklen in den Gewässern fortgeschritten und seit gut zwei Monaten sind kein Sterbeereignis oder ein fortgesetztes latentes Fischsterben oder andere bedenkliche Auffälligkeiten mehr verzeichnet worden. Es haben uns Informationen erreicht, dass die Berufsfischer im Kleinen Jasmunder Bodden schon wieder recht gute Fänge augenscheinlich vollkommen gesunder Fische erzielt haben.

Auch hat sich das Fischsterben aus dem Winter nicht über den unmittelbar zum Kleinen Bodden angrenzenden Bereich des Großen Jasmunder Boddens ausgedehnt, so dass man zumindest davon ausgehen kann, dass das eigentliche Geschehen auf den Kleinen Bodden beschränkt war und von dort nur kurzzeitig auf den angrenzenden Bereich des Großen Boddens eingewirkt hat. Es darf außerdem davon ausgegangen werden, dass die Fischerei in der Boddenkette vom Großen Jasmunder Bodden seewärts schon im Winter unbeeinträchtigt geblieben war und aus fischerei­fachlicher Sicht dort, aber inzwischen auch in den Jasmunder Bodden kein Grund für einschränkende Empfehlungen mehr besteht.“

Ukrainische Schülerinnen und Schüler

Schwerin – An den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurden mit Stand vom 23. Mai 2022 folgende Daten unterrichteter ukrainische Schülerinnen und Schüler erhoben:

 

Schulamt Greifswald 564
Schulamt Neubrandenburg 511
Schulamt Rostock 656
Schulamt Schwerin 813
Berufliche Schulen 91
Gesamt   2.635

 

Davon mit eingetragenem Förderbedarf „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ):

 

Schulamt Greifswald 497
Schulamt Neubrandenburg 477
Schulamt Rostock 590
Schulamt Schwerin 669
Berufliche Schulen 87
Gesamt   2.320

 

Jugendliche nutzen E-Learning-Kurse

Über 70.000 Klicks auf Seiten des Bildungsservers

Schwerin – Zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen haben die Schülerinnen und Schüler die Angebote des Bildungsservers außerordentlich gut besucht.

Insbesondere die Prüfungsvorbereitungen und Aufgabensammlungen für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowohl für die Mittlere Reife als auch für das Abitur wurden gut angenommen: insgesamt gab es hier etwa 60.500 Zugriffe von Januar bis Mai. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres wurden die Seiten des Bildungsservers insgesamt knapp 38.000 Mal besucht.

Gut genutzt wurde auch das neue Angebot in diesem Jahr mit knapp 10.000 Besuchen: dabei handelt es sich um die Mathematik-Videos von zwei Schülern des Gymnasiums Teterow. Die zwei mathebegeisterten Zwölft-Klässler erklären dabei Schritt für Schritt, wie selbst komplizierte Prüfungsaufgaben leichter lösbar sind.

Entwickelt und produziert wurden die Videos gemeinsam vom Institut für Qualitätsentwicklung MV (IQ-MV) und dem Digitalen Informationszentrum Rostock; sie sind über itslearning abrufbar und können auf dem Bildungsserver MV gestreamt werden. Der E-Learning-Kurs „Mathematik-Abiturtraining“ fasst alle aus dem Unterricht bekannten Themen zusammen und die, die für die Abiturprüfungen wichtig sind.

„Mit dem E-Learning-Kurs geben wir den Schülerinnen und Schülern konkrete Angebote, mit denen sie ortsunabhängig ihre Kompetenzen trainieren können, Prüfungsaufgaben besser zu verstehen und besser zu lösen. Bis 2026 sollen Schritt für Schritt weitere Angebote aufgelegt werden und landesweit zur Verfügung stehen,“ kündigt Bildungsministerin Simone Oldenburg an.

Der E-Learning-Kurs ist Teil der Gesamtstrategie, um das Fach Mathematik stärker zu fördern. Im vergangenen Jahr waren die Ergebnisse der schriftlichen Mathe-Prüfungen zum Abitur auch in Mecklenburg-Vorpommern unterdurchschnittlich.

Vorverkauf 9-Euro-Ticket in M-V

Meyer: Ticket ist gefragt – Bestehendes Angebot im ÖPNV aufrechterhalten

Schwqerin – Am Montag ist der Vorverkauf für das 9-Euro-Ticket gestartet. Das Ticket wird für den Zeitraum vom 01. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 eingeführt.

„Das Ticket ist auch in Mecklenburg-Vorpommern gefragt. Die ersten Rückmeldungen der Verkehrsunternehmen zeigen eine rege Nachfrage. Mehrere tausend Tickets sind am Starttag verkauft worden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

In den Tourismusregionen und auf den SPNV Strecken zur Ostsee (RE 1 Rostock – HH, RE 3 Stralsund-Pasewalk-Berlin und RE 5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz-Berlin) sind volle Fahrzeuge zu erwarten.

„Auch die beste Vorbereitung wird den erhöhten Andrang von Fahrgästen auf bestimmte Bus- und Bahnlinien bei uns im Land nicht verhindern können. Fahrzeuge und Personal stehen in dem Aktionszeitraum begrenzt zur Verfügung. Insbesondere im An- und Abreiseverkehr zu touristischen Zentren und zur Ostsee kann es deshalb zu Engpässen kommen“, betonte Meyer. „Ob das Ticket im Ergebnis auch nachhaltig und langfristig mehr Gäste für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sensibilisiert, werden wir sehen. Abgerechnet wird zum Schluss.“

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat für den Herbst angekündigt, weitere Gespräche mit den Ländern über die Finanzierung im ÖPNV zu führen. „Wir brauchen weiter eine Verbesserung des Angebotes und dafür brauchen wir mehr Regionalisierungsmittel.

Der Bund ist gefordert für die notwendige Unterstützung aufzukommen, denn es gibt eine Zeit nach dem 9-Euro-Ticket. Es geht darum, das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewährleisten sowie notwendige Angebotsausweitungen zur Erreichung der Klimaschutzziele vorzunehmen. Dafür ist eine zusätzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022 erforderlich. Hier werden wir weiter den Finger in die Wunde legen“, machte Meyer deutlich.

Auf den Internetseiten der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) sind weitere Informationen zum 9-Euro-Ticket abrufbar:

https://www.vmv-mbh.de/deutschlandweites-9-euro-ticket/

Backhaus: Küstenfischer brauchen Rückhalt

Greifswald – Auf Einladung der Hansestadt Greifswald nahm der für Fischerei zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Montagabend an einer Podiumsdiskussion zum Thema „„Zwischen Schleppnetz und Fangquote – Vorpommerns Fischerei vor dem Aus“ teil. Gesprächspartner waren der Fotograf Franz Bischof, Wissenschaftler Dr. Christopher Zimmermann vom Thünen-Institut Rostock und der Wiecker Fischer Björn Machalak. Im Zentrum des Gesprächs stand die Zukunft der Küstenfischerei vor dem Hintergrund historisch niedriger Fangquoten.

Minister Backhaus betonte die Bemühungen von Bund und Land zur Unterstützung der Küstenfischerei, rief aber auch zu einer stärkeren gesellschaftlichen Unterstützung für das Traditionshandwerk auf:

„Mit den geltenden Fangquoten rechnen wir mit einer weiteren Welle von Betriebsaufgaben; wir gehen von bis zu dreißig bis zum Ende des Jahres aus. Um den Fischern einen sozialverträglichen und geordneten Ausstieg zu ermöglichen, haben wir mit dem Bund die Abwrackprämie aufgelegt. Diese wird von den Fischern genutzt und so erwarten wir, dass sich die Flotte in der ersten Jahreshälfte um bis zu 20 Prozent reduziert.

Auch die zeitweise Stillegung von Schiffen federt zumindest einen Teil der Verluste ab. So sind im Zeitraum 2017 bis 2020 rund 8 Millionen Euro an Prämien ausgezahlt worden. Wir haben weiterhin die Hoffnung, dass wir die zeitweillige Stillegung auch künftig über die EU-Fonds EMFF und EMFAF auffangen können. Der Niedergang dieses Traditionshandwerkes ist eine Tragödie, für die Menschen und auch für das kulturelle Erbe des Landes. Die geltenden Fangquoten, insbesondere bei Hering und Dorsch, aber machen einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb für viele Fischer leider unmöglich und deshalb versuchen wir, den Prozess so geordnet wie möglich zu begleiten.“

„Ich sage aber auch ganz klar, dass ich weiterhin eine Zukunft für dieses großartige Handwerk sehe. Den verbleibenden Fischern helfen wir, sich breiter aufzustellen. Diversifizierung, Direktvermarktung und Veredelung sind der Schlüssel, mit dem sich die Betriebe krisensicherer machen können. Gerade in Bezug auf die Diversifizierung gibt es viele Synergien zu nutzen, zum Beispiel in der Mithilfe zur Bergung von Munitionsresten, im Bereich des Pesca-Tourismus an der Küste oder als Dienstleister in Gewerbe und Forschung.

Um die Fischerei als Handwerk langfristig zu retten, braucht es für sie aber auch eine neue Wertschätzung in der Gesellschaft. Wer traditionelles Handwerk erhalten möchte, muss es auch unterstützen. Regionalität ist hier das Stichwort. Es ist aus meiner Sicht eine fatale Entwicklung, dass eine Mehrheit der Menschen auf globale Märkte und eine dauerhafte Versorgung vertraut, die nicht mehr in Deutschland erzeugt, während wir hier vor Ort hochwertige Lebensmittel zu Verfügung haben und die Fischer zudem vor dem beruflichen Aus stehen.“

Aktuell gibt es in MV noch 184 Haupterwerbsfischer; im Dezember 2021 waren es noch 202. Die Zahl der Nebenerwerbsfischer liegt seit Jahren gleichbleibend bei 140-150. Etwa 80 Haupterwerbsfischer (HEF) sind hauptsächlich von den Quoten-gebundenen Fischarten, also Dorsch und Hering abhängig. Ewa 100 HEF befischen hauptsächlich Süßwasser- und Wanderfische in den inneren Küstengewässern (Aal, Zander, Hecht, Schnäpel, Lachs). Daneben werden von allen auch nichtquotierte Meeresfische (Plattfische wie Scholle, Steinbutt, Flunder, Kliesche sowie Hornfisch) gefangen.

Keine Gefährdung durch Affenpocken

Schwerin – Nachdem auch in Deutschland vor wenigen Tagen ein erster Fall von Affenpocken identifiziert worden ist, stehen das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Austausch mit dem Robert Koch-Institut (RKI).

„Die Gesundheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene nehmen das Infektionsgeschehen ernst. Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland wird nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch als gering eingeschätzt“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute nach einer Videokonferenz mit Expertinnen und Experten mit.

Der bestätigte Fall von Affenpocken in Bayern steht möglicherweise im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen (ohne Reiseanamnese in Endemiegebiete), die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Es handelt sich inzwischen um ein Geschehen mit internationaler Verbreitung.

Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind auch in Deutschland zu erwarten. Affenpocken sind eine durch Affenpockenviren verursachte Viruserkrankung. Klinisch äußert sie sich vor allem durch Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie durch Hauteffloreszenzen.

Drese: „Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein sehr enger Körperkontakt erforderlich, deshalb kann gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass der Ausbruch begrenzt bleibt. Das RKI beobachtet die Situation weiter sehr genau und passt seine Einschätzung dem aktuellen Kenntnisstand an.“

Barrierenabbau in Wohnungen

Schwerin – Neben den rund 38 Millionen Euro zinslosen Darlehen für die Modernisierung und den Barrierenabbau in Wohnungen stellt das Land im Jahr 2022 auch rund drei Millionen Euro Zuschussmittel für Investitionen bereit, um Wohnungen barrierearm oder sogar barrierefrei umzubauen. Insbesondere Senioren, Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kindern sollen diese zu Gute kommen.

Gefördert wird der Umbau in Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit Zuschüssen bis zu 30 Prozent der Umbaukosten, höchstens jedoch 4.500 Euro je Wohnung. Der Zuschuss kann auch höher ausfallen, wenn die Wohnung barrierefrei und rollstuhlgeeignet umgebaut werden soll.

„Was genau umgebaut werden soll, orientiert sich am individuellen Bedarf der Eigentümer. Das Spektrum der Möglichkeiten ist recht groß. Es reicht vom stufenlosen Hauseingang über Lifte, rutschhemmende Bodenbeläge und die Entfernung von Schwellen und Vergrößerung von Türöffnungen bis hin zur bodengleichen Dusche“, nennt Landesbauminister Christian Pegel Beispiele für Vorhaben, die gefördert werden können.

„Das Förderangebot ist für alle interessant, die ihre eigenen vier Wände umbauen wollen, um den Alltag zu erleichtern und den Wohnkomfort zu verbessern oder um frühzeitig bauliche Vorsorge für das Alter zu treffen“, führt Christian Pegel weiter aus.

Antragsberechtigt sind auch Mieter, die mit Zustimmung des Eigentümers bauliche Maßnahmen durchführen wollen. Anträge sind an das Landesförderinstitut zu richten. Dort können sich potenzielle Antragsteller auch beraten lassen. Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch auf den Webseiten des Bauministeriums M-V.