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Kategorie: MeckPomm

Spendenbescheinigungen richtig ausgestellt

Schwerin – Ist ihr Verein als gemeinnützig anerkannt, hat dieser nicht nur steuerliche Begünstigungen, sondern darf auch Spendenbescheinigungen (oder auch Zuwendungsbestätigungen) für erhaltene Spenden ausstellen. Beim Ausfüllen der Bescheinigungen sind jedoch wichtige Dinge zu beachten. Am Wichtigsten dabei ist der sogenannte Freistellungsbescheid (in der Anfangszeit auch der Feststellungsbescheid nach § 60a Abgabenordnung), in dem Ihr Finanzamt Ihnen bestätigt, dass Ihr Verein gemeinnützig tätig ist.

In den jeweils aktuellsten Bescheiden finden Sie alle Informationen zu Ihrer gemeinnützigen Tätigkeit; auch finden Sie dort die Angaben für wie lange Spendenbescheinigungen ausgestellt werden dürfen und für welche Zwecke. Denn auch wenn viele Aktivitäten dem Gemeinwohl dienen können, dürfen nicht für alle Maßnahmen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Ausschlaggebend für eine Berechtigung sind dabei Ihre Satzungszwecke. Nur im Rahmen dieser Satzungszwecke darf Ihr Verein tätig werden und auch nur dafür dürfen Spenden empfangen und Spendenbestätigungen ausgestellt werden. Die Satzungszwecke werden übrigens von der Mitgliederversammlung bestimmt und geben den Wirkungsbereich Ihres Vereins vor.

Sollten Sie bei einer Zuordnung ihrer geplanten Spendenmaßnahmen zu einem Satzungszweck erhebliche Zweifel haben, kontaktieren Sie gern Ihr zuständiges Finanzamt. Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen dabei gern weiter.

Digitalisierung in Unternehmen

Schwerin – Mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt heute ist ab morgen die Verlängerung des Förderprogramms zur digitalen Transformation in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, kurz „Digitrans“, rechtskräftig. Damit sind fast fünf Millionen Euro für die weitere Förderung verfügbar. Aufgrund der Regierungsumbildung wird das Programm ab sofort im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung betreut.

„Bisher haben wir 411 Vorhaben in unserem gesamten Bundesland mit gut 6,7 Millionen Euro über dieses Programm unterstützt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel. Er freue sich sehr über den riesigen Zuspruch und dass nun weitere Unternehmen diese Unterstützung in Anspruch nehmen können. Das Förderprogramm trat im Oktober 2018 in Kraft mit dem Ziel, die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen.

„Mit der Richtlinie greifen wir nicht nur digitalen Start-ups unter die Arme. Wir helfen damit vor allem auch bereits bestehenden Unternehmen in unserem Land bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, beispielsweise mit Zuschüssen für Maschinen und Anlagen, die einen Teil des Fertigungsprozesses übernehmen und somit erleichtern, verkürzen oder die Kosten minimieren“, so der Minister.

Der größte Teil der bislang (Stand 19. November) bewilligten Mittel, 4,25 Millionen Euro, ging an kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern. Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern erhielten 1,82 Millionen Euro, mittlere Unternehmen mit 50 bis zu 249 Mitarbeitern rund 630.000 Euro.

„Damit wurden insgesamt Investitionen in Höhe von mehr als 15,8 Millionen Euro ausgelöst“, führt der Minister weiter aus. Antragsteller waren zu 36 Prozent Kleinstunternehmen, zu 54 Prozent kleine und zu 10 Prozent mittlere Unternehmen.

Betrachtet nach Branchen, waren 32 Prozent der Antragsteller Handwerksunternehmen, 21 Prozent Unternehmen des herstellenden und verarbeitenden Gewerbes, 20 Prozent Groß- und Einzelhändler, ca. 9 Prozent Dienstleistungsunternehmen und fast ebenso viele Hotels und gastronomische Betriebe sowie 11 Prozent Apotheken.

„Von der Förderung konnten Unternehmen in allen unseren Landkreisen und kreisfreien Städten profitieren“, sagt Christian Pegel weiter. Im Detail verteilen sich die geförderten Unternehmen so: 77 im Landkreis Rostock (18,7 Prozent), Mecklenburgische Seenplatte 70 (17,0), Hansestadt Rostock und Ludwigslust-Parchim je 47 (jeweils 11,4 Prozent), Vorpommern-Greifswald 53 (12,9), Nordwestmecklenburg 45 (10,9), Vorpommern-Rügen 42 (10,2) und Schwerin 30 (7,3).

„Im Schnitt bekamen die Unternehmen für Ihr Vorhaben 16.305 Euro Zuschuss. Der höchstmögliche Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro ging an 21 Unternehmen. Damit haben wir zum Beispiel 3D-Drucker für mehrere Zahnlabore, eine Vertriebs-App für einen Unterhaltungselektronik-Händler oder auch die Software zur Digitalisierung von Arbeits- und Steuerungsprozessen bei einem Gerüstbauer unterstützt“, nennt der Minister Beispiele. Eine exemplarische Auswahl von Unternehmen, die mit der „Digitrans“-Förderung unterstützt wurden und was diese damit gemacht haben, finden Sie auch in Filmbeiträgen unter www.digitalesmv.de/digitrans.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium im Oktober 2018 das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen.

Mobile Luftfilter für die Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stockt das Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen um eine halbe Million Euro auf. Schulträger können damit weiterhin eine Förderung für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern für Unterrichtsräume und für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln erhalten. Bislang standen über den MV-Schutzfonds zwei Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung. Innerhalb von drei Monaten waren die Mittel zu 80 Prozent verplant.

„Das Lüften ist und bleibt insbesondere in der jetzigen Situation besonders wichtig, um die Innenraumluft im Klassenraum auszutauschen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „CO2-Ampeln helfen bei der Orientierung für den richtigen Zeitpunkt. Die Schulträger im Land haben für insgesamt 5.854 Messgeräte eine Förderung beantragt. Zur Ergänzung sollen 482 mobile Luftfilter für die Klassenräume angeschafft werden. Das Förderprogramm wird bisher sehr gut angenommen. Wir stellen jetzt weitere Fördermittel zur Verfügung, damit Schulträger weiterhin von der Förderung profitieren, wenn sie sich erst jetzt für mobile Luftfilter und CO2-Ampeln entscheiden“, so Oldenburg.

Zusätzlich stellt das Land im Rahmen des Bund-Landes-Förderprogramms „Mobile Luftreiniger 2021“ Finanzhilfen in Höhe von ca. vier Millionen Euro bereit. Förderfähig ist die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen, die schlecht belüftet werden können. Die Förderung beschränkt sich auf allgemein bildende Schulen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Zudem wird die Wartung der Geräte mit einer einmaligen Pauschale unterstützt. Schulträger können beim Landesförderinstitut M-V einen entsprechenden Antrag stellen.

Auch beim Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ist Mecklenburg-Vorpommern einen großen Schritt vorangekommen. Insgesamt stehen rund 11 Millionen Euro von Bund und Land für die Anschaffung von Computern zur Verfügung, die an Lehrerinnen und Lehrer ausgeliehen werden. 206 Schulträger haben für alle 500 öffentlichen Schulen die Zuwendungsbescheide ohne Antragsverfahren erhalten. Für die öffentlichen Schulträger hat das Land Mittel in Höhe von 9,6 Millionen Euro bewilligt. Alle 32 freien Schulträger haben Anträge gestellt, die nach und nach bewilligt werden.

„Lange haben Lehrerinnen und Lehrer auf diese Nachricht warten müssen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich bin froh, dass die Fördermittel endlich ihre Verwendung finden. Lehrkräfte müssen heute technisch gut ausgerüstet sein, damit sie Schülerdaten nicht auf ihrem privaten Computer verwalten müssen, das digitale Lernen ermöglichen oder im Bedarfsfall Videokonferenzen mit ihren Schülerinnen und Schülern halten können. Wann die Lehrkräfte die Geräte erhalten, hängt allerdings davon ab, ob die Schulträger die Computer bereits angeschafft haben oder ob die Bestellung noch läuft“, so die Ministerin.

Infektionsgeschehen an Schulen

Schülerinnen und Schüler

– 282 Indexfälle (der erste festgestellte [diagnostizierte] Erkrankungsfall in einer Serie von Kontakterkrankungen) bei Schülerinnen und Schülern

und

– 263 Folgefälle bei Schülerinnen und Schülern

Insgesamt benennt der LAGuS-Bericht 0,35 % der Schülerinnen und Schüler im Land (545 Schülerinnen und Schüler).

Lehrkräfte

– 13 Indexfälle bei Lehrkräften

und

– 7 Folgefälle bei Lehrkräften

Insgesamt benennt der LAGuS-Bericht 0,15 % der Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (20 Lehrkräfte).

Diese Infektionsfälle traten an 27,6 % der Schulen im Land auf (170 Schulen).

Quarantäne an öffentlichen Schulen

An öffentlichen allgemein bildenden Schulen

– waren am 25.11.2021 rund 1,2 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (1.655 Schülerinnen und Schüler)

– eine Woche zuvor (18.11.2021) waren 1,3 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (1.818 Schülerinnen und Schüler)

Dies bedeutet eine Reduzierung um 163 Schülerinnen und Schüler zum Stichtag der Vorwoche.

An öffentlichen beruflichen Schulen

– waren am 25.11.2021 rund 0,15 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (44 Schülerinnen und Schüler)

– eine Woche zuvor (18.11.2021) waren 0,41 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (118 Schülerinnen und Schüler)

Dies bedeutet eine Reduzierung um 163 Schülerinnen und Schüler zum Stichtag der Vorwoche.

Am Stichtag 25.11.2021 waren 0,41 % der Lehrkräfte (42) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft von Quarantänemaßnahmen betroffen.

An 40,1 % der Schulen (202) werden aktuell Quarantänemaßnahmen durchgeführt (davon an 192 allgemein bildenden und an 10 beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft).

Bezogen auf die Gesamtschülerzahl sind 98,97 % der Schülerinnen und Schüler nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen.

Impfkampagne nimmt an Fahrt auf

Schwerin – Die Landesregierung ist kurzfristig zu einer Kabinettssitzung per Videokonferenz zusammengekommen.

Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann zeigte sich im Anschluss an die Sitzung zufrieden mit der Entwicklung der Impfzahlen im Land. „Es lassen sich wieder mehr Menschen impfen. In der vorletzten Woche haben sich 5.500 Bürgerinnen und Bürger das erste Mal gegen Corona impfen lassen. In den ersten vier Tagen dieser Woche waren es mit 12.300 schon mehr als doppelt so viele. Die neuen Corona-Regeln zeigen Wirkung.“

Noch stärker gestiegen sei die Zahl der Auffrischungsimpfungen. „In den ersten vier Tagen der Woche wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 45.200 Auffrischungsimpfungen vorgenommen. Auch das ist mehr als doppelt so viel wie in der gesamten vorletzten Woche. Das Land, die Kreise und die kreisfreien Städte und die Ärzteschaft haben am 9. November vereinbart, die Impfkapazitäten im Land hochzufahren. Ich freue mich, dass wir da auf einem wirklich guten Weg sind und danke allen Beteiligten sehr herzlich. Die Zahl ist sowohl in den Arztpraxen wie auch in den Impfzentren deutlich angestiegen. Und ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit der Impfung oder der Auffrischungsimpfung nach etwa 6 Monaten zu nutzen. Sie schützen sich und andere“, sagte Dahlemann.

In der Kabinettssitzung wurden einige Klarstellungen in der Corona-Landesverordnung vorgenommen. Diese betreffen die Umsetzung der 2GPlus-Regel im Tourismus. Sie gilt nach den Beschlüssen des Kabinetts von Dienstag ab der Warnstufe „orange“. 2Gplus bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Hotels und andere touristische Beherbergungsmöglichkeiten im Land nutzen dürfen und dass die Gäste sich regelmäßig testen lassen müssen. In der Verordnung ist nun eindeutig klargestellt, dass ein erster Test bei Anreise vorgelegt werden muss. Bei einem entsprechend langen Aufenthalt muss alle drei Tage ein Auffrischungstest vorgenommen werden.

Für Reisen aus beruflichem Anlass oder aufgrund einer besonderen sozialethischen Pflicht, wie beispielsweise der Teilnahme an einer Trauerfeier, gelten besondere Regeln. Für diese Zwecke dürfen weiter auch ungeimpfte Gäste beherbergt werden. Diese müssen sich dann allerdings täglich testen lassen. Für geimpfte Gäste gelten die 2Gplus-Regeln wie bei touristischen Übernachtungen.

Wichtige Beschlüsse für die Umwelt

Schwerin – Drei Tage haben die Umweltressorts der Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium im Rahmen der Umweltministerkonferenz online über zentrale umweltpolitische Themen, wie die Anpassung an den Klimawandel, den Moorschutz, den Schutz der Meere und Gewässer sowie den Wolf beraten.

Dr. Till Backhaus, Klimaschutz- und Umweltminister in Mecklenburg-Vorpommern und in diesem Jahr UMK-Vorsitzender, zeigte sich mit dem Ausgang der Konferenz sehr zufrieden: „Die Verhandlungen sind konstruktiv und lösungsorientiert verlaufen. Die Bundesländer und der Bund haben in allen 32 Tagesordnungspunkte eine Einigung erzielen können“, sagte Backhaus.

Er betonte, dass die Beratungen nicht zuletzt im Lichte der kürzlich abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen des Bundes geführt wurden. Dabei sei deutlich geworden, dass die Bundesregierung viele Themen voranbringen will, mit denen sich die UMK seit vielen Jahren beschäftigt und deren Umsetzung sie immer wieder gefordert hat. Dazu gehöre allen voran der Klimaschutz durch die Wiedervernässung von Mooren, aber auch der Gewässerschutz auf Basis einer Nationalen Wasserstrategie sowie der Meeresschutz. „Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass die heute gefassten Beschlüsse bei der künftigen Bundesregierung auf offene Ohren und fruchtbaren Boden stoßen werden“, so Backhaus. Laut des UMK-Vorsitzenden haben die Bundesländer heute und in den vorangegangenen Sitzungen eine entscheidende Vorarbeit geleistet, auf die die designierte Bundesministerin Lemke in der kommenden Legislatur hervorragend aufbauen könne. Insbesondere beim Klimaschutz wurden in Rostock die nötigen Weichen gestellt. Backhaus: „Frau Lemke, der Tisch ist gedeckt. Greifen Sie zu!“

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sagte: „Die Länder haben mit dieser Umweltministerkonferenz in Warnemünde dem Bund Rückenwind für mehr Klima- Umwelt- und Naturschutz geben. Die fortschreitende Erwärmung unseres Planeten macht Klimaschutz und Vorsorge vor Klimarisiken zu einer nationalen Zwillingsaufgabe für Deutschland. Denn einige Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt Realität geworden. Länder und Kommunen sind in besonderer Weise gefordert, diese nationale Aufgabe vor Ort umzusetzen. Damit sie gelingt, muss die Unterstützung des Bundes auf neuen Füßen stehen, mit einer dauerhaften Finanzierung der Klimaanpassung und Klimavorsorge.“

Klimaschutz (Moorbodenschutz, Waldklimaprämie)

Der Klimaschutz war eines der bestimmenden Themen auf der UMK und bildete den roten Faden, der sich durch viele weitere Themen zog. Um einen echten Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland zu leisten, verständigten sich die Umweltchefs der Länder darauf, ihre jeweiligen Moorschutzstrategien und -programme auf den Prüfstand zu stellen und an die Vorgaben des Bundes anzupassen. Mit der im Oktober 2021 unterzeichneten Bund-Länder Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz sei dafür bereits eine solide Grundlage geschaffen worden, die es nun weiter auszubauen gilt. „Eine zentrale Herausforderung wird darin bestehen, die Menschen in den Moor-Regionen von der Notwendigkeit eines ambitionierten Moorschutzes zu überzeugen und für freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen zu gewinnen. Gerade mit Blick auf die langen Vorlauf- und Umsetzungszeiten von Moorschutzmaßnahmen ist es aber wichtig, dass die erforderlichen Schritte nun zügig erfolgen“, sagte er weiter.

Darüber hinaus möchten die Länder und der Bund die „Waldklimaprämie“ weiter forcieren. Bis Ende des Jahres soll ein konkretes Umsetzungsmodell vorliegen, um die Ökosystemleistungen der Wälder ab 2022 honorieren zu können. „Wichtig ist uns, dass sich ein solches Anreizsystem nicht in der Klimaschutzleistung der Wälder erschöpft, sondern die Leistungen der Wälder ganzheitlich in den Blick nimmt. Sie sind Kohlenstoffsenken, Lebensraum und Regulatoren für den Wasserhaushalt. Deshalb müssen unsere Wälder nachhaltig schützen, naturnäher bewirtschaften und klimastabil entwickeln“, erläuterte Backhaus.

Reduzierung von F-Gasen

Hessens Umweltministerin Priska Hinz zur Reduzierung von F-Gasen: „F-Gase sind richtige Klimakiller und es ist wichtig, dass diese streng reguliert werden. Wir haben heute eine wichtige und sehr konkrete Entscheidung getroffen, um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen: Wir sprechen uns als Umweltministerkonferenz für die Reduzierung von sogenannten F-Gasen aus. Diese kaum bekannten Gase stecken in vielen Anwendungen, in Klimaanlagen, in Sprays als Treibmittel, sie werden genutzt als Isoliermittel beim Transport von Strom und zur Behandlung von Holz. F-Gase haben ein sehr hohes Treibhauspotential und obwohl es gute Alternativen gibt, werden sie noch vielfach eingesetzt. Ziel muss sein, auf EU-Ebene zum einen eine strengere Quote und zum anderen ein Verbot bestimmter F-Gase zu verankern. Damit unterstützen wir gleichzeitig Unternehmen, die bereits Alternativen nutzen. Um die Klimakrise zu bekämpfen, müssen wir alle Bereiche in den Blick nehmen, denn nur so können wir es schaffen, auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen.“

Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung

Debattiert wurde in diesem Zusammenhang auch, wie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziert werden soll. Die Länder erneuerten ihre Forderung an den Bund verschiedene Finanzierungsmodelle zu prüfen, mit denen diese Zukunftsaufgabe bewältigt werden kann. Denkbar sei laut Backhaus zum Beispiel die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. Der neue Koalitionsvertrag würde ein solches Finanzierungsmodell grundsätzlich ermöglichen.

„Eine Lehre der Hochwasser-Katastrophe in diesem Sommer ist, dass wir Klimaanpassung neu definieren müssen. Klimaanpassung darf nicht weiter das Stiefkind der Klimapolitik bleiben. Dass die COP in Glasgow Klimaanpassung ausdrücklich als Schwerpunkt gesetzt hat, ist ein gutes Signal. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eine zentrale Zukunftsaufgabe ist, die eine flächendeckende, zusätzliche Finanzierung benötigt. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung kann hier eine klare Botschaft und Finanzierungsoptionen sein“, betonte die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Schutz der Meere und Gewässer

Der zweite große Themenkomplex der UMK widmete sich dem Schutz der Meere und Gewässer. Dazu berichtete das Bundesumweltministerium in einem ersten Schritt über den aktuellen Stand bei der Erarbeitung der „Nationalen Wasserstrategie“, an der mehr als 200 Teilnehmende aus der Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen mitgewirkt haben. „Ich freue mich, dass die Nationale Wasserstrategie, die Mecklenburg-Vorpommern immer wieder gefordert hat, weiter Form annimmt. Neben zehn klar definierten Handlungsfelder, darunter die Begrenzung von Nährstoffeinträgen, der Schutz der verfügbaren Wasserressourcen oder der Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen, wurde die Nationale Wasserstrategie inzwischen auch durch ein Aktionsprogramm mit 57 konkreten Maßnahmen ergänzt. Ziel sollte es nun, den vorliegenden Entwurf zu einer abgestimmten Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung zu machen“, so Backhaus.

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch ein Antrag von Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee. „Auch wenn in den letzten drei Jahrzehnten bereits massive Anstrengungen unternommen wurden, um durch den Menschen verursachte Einflüsse wie Nähr- und Schadstoffeinträge, Überfischung, Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen auf die empfindlichen Ökosysteme von Nord- und Ostsee zu minimieren, befinden sich weite Teile noch immer in mäßigem bis schlechtem ökologischen Zustand und verfehlen sowohl die Ziele der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie als auch der Wasserrahmen-Richtlinie. Auch die Vorkommen von vielen Tier- und Pflanzenarten sind in einem kritischen Erhaltungszustand“, sagte Backhaus.

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder begrüßten deshalb die von der zukünftigen Bundesregierung angekündigte Meeresoffensive. „Wir werden mit Nachdruck dafür eintreten, dass der Meeresschutz in allen relevanten Politikbereichen wie Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Fischerei oder auch Verkehr berücksichtigt wird“, führte der Minister aus.

Auch die Bergung von Müll und Munitionsresten müsse laut Backhaus weiter konsequent umgesetzt werden: „Mecklenburg-Vorpommern hat erreicht, dass die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee Eingang in aktuellen Koalitionsvertrag gefunden hat. Wir haben auf ein Sofortprogramm und die Einrichtung eines Bund-Länderfonds gedrängt, durch den Bergungsarbeiten solide finanziert werden können.“

Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz

Auch die umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Aufgaben des Naturschutzes und das damit verbundene Finanzierungsdefizit wurden auf der UMK intensiv debattiert. „Alleine für EU-rechtliche Verpflichtungen fehlen jährlich eine Milliarde Euro. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, der den praktischen Naturschutz nahezu lähmt. Das muss sich ändern“, kommentierte Backhaus. „Da eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz unter den aktuellen politischen Vorzeichen aber nicht zu erwarten ist, haben sich die Länder auf die Stärkung der Naturschutzfinanzierung über die bestehenden Bundesprogramme in einem Bundesnaturschutzfonds, ein EKF-basiertes Aktionsprogramm sowie die Aufstockung der GAK-Mittel verständigt. Das ist nicht ganz das, was wir uns vorgestellt haben, aber dennoch ist dies ein geeigneter Instrumentenkoffer, um die Finanzausstattung des Naturschutzes zu verbessern“, wertete Backhaus.

Dazu Hessens Ministerin Hinz: „Wir müssen in den nächsten Jahren unser Engagement im Umwelt- und Klimaschutz noch einmal verstärken. Wir wollen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen und die Klimakrise ausbremsen. Gleichzeitig gilt es, die Artenvielfalt zu erhalten und damit unsere Ökosysteme stabil zu halten. Beides geht Hand in Hand und für beides müssen wir Geld in die Hand nehmen. Wir haben heute bei der Umweltministerkonferenz beschlossen, mit der neuen Bundesregierung unverzüglich nach der Regierungsbildung über die Finanzierung des Klima- und Naturschutzes zu sprechen und diese so aufzustellen, damit wir unsere Ziele auch erreichen können. Zu Beginn des Jahres 2022 wollen wir eine Bund-Länder-Besprechung durchführen. Zentral ist dabei jedoch, dass die personelle Ausstattung stimmt. Hierzu gehören insbesondere Stellen für Planungsbeschleunigung, den Hochwasserschutz und Renaturierungen.“

Vermeidung von Verpackungsmüll

„Der Schutz unsere Umwelt und die Schonung unserer natürlichen Ressourcen ist zentral für einen nachhaltigen Zukunftspfad unseres Planeten. Jeder kann und jeder muss hierzu Tag für Tag aufs Neue seinen Beitrag leisten. Dies reicht von der Vermeidung von Verpackungsmüll, der Nutzung von Mehrweg bis hin zur achtsamen Entsorgung etwa einer Zigarettenkippe. Hierzu haben wir heute den Bund aufgefordert, durch entsprechende Regelungen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten der Reinigung und Entsorgung zu beteiligen. Die Verlagerung der Kosten nicht umweltgerechter oder nicht recycelfähiger Produkte auf die Allgemeinheit muss ein Ende haben. Hier brauchen wir eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bzw. eine sichtbare gemeinsame Verantwortung. Einwegprodukte und achtlos entsorgte Verpackungen sind kein Zeichen einer modernen nachhaltigen Gesellschaft. Diese muss sich durch Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft auszeichnen“, die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Umgang mit dem Wolf

Bereits gestern verkündete Backhaus, dass die Bundesländer und der Bund bei der Frage zum Umgang mit dem Wolf einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind. Im Rahmen eines Umlaufverfahrens haben alle 16 Bundesländer und der Bund einem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt, der klar und rechtssicher vorgibt, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf. Er skizziert die rechtlichen Grundlagen und gibt klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen. „Damit ist er insbesondere für die zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung. Aber auch die betroffenen Tierhalter halten nun ein Papier in den Händen, dass das Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses transparent und bundesweit einheitlich regelt.“

Fachpersonalsicherung

„Die nachhaltige Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Fachleuten für die Umsetzung der anstehenden Aufgaben im Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Hochwasser- und Küstenschutz ist eine wesentliche Herausforderung und mir ein besonderes Anliegen.“, so Backhaus. Die Mitglieder der UMK haben sich daher verständigt auf Staatssekretärsebene Maßnahmen zur Personalgewinnung und -sicherung sowie Qualifizierung zu erarbeiten und der UMK im Frühjahr 2022 vorzulegen. „Ich freue mich sehr, dass ich hierzu Einvernehmen herstellen konnte“, so Backhaus.

Ausblick – UMK-Vorsitz geht an Niedersachsen

Im kommenden Jahr geht der Vorsitz der UMK turnusmäßig auf das Land Niedersachsen über. Dazu der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies: „Die heutigen Beschlüsse sind eine hervorragende Grundlage mit Blick auf das diese Woche vorgestellte Papier der Ampelkoalition in Berlin. Wir als Umweltminister der Länder wollen daher Anfang des kommenden Jahres zu einer Sonder-UMK zusammenkommen. Dann wollen wir diskutieren, wie wir den Umweltschutz, den Naturschutz, den Artenschutz und genauso den Klimaschutz im Lichte der Beschlüsse der neuen Berliner Regierung auf Länderebene weiter voranbringen können.“ Das habe laut Lies seinen besonderen Reiz, da im kommenden Jahr Niedersachsen parallel auch den Vorsitz der sich neu konstituierten Energieministerkonferenz innehabe: „Hier sehe ich viele Synergien, denn der Naturschutz auf der einen, die Energiewende und der Klimaschutz auf der anderen stehen sich nicht entgegen, sie bedingen einander. Angesichts der Herausforderungen und großen Entscheidungen, die anstehen, ist es eine große Chance, wenn die notwendigen Diskussionen noch besser verzahnt laufen können.“

Mehr Schulbusse gefordert

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert corona-bedingt mehr Schulbusse in Vorpommern-Rügen für die Schüler

Stralsund – „Im Landkreis Vorpommern-Rügen müssen dringend Verstärkerbusse für den Schülerverkehr durch den VVR eingesetzt werden, damit die corona-bedingten Regelungen in den stark frequentierten Schulbussen eingehalten werden können. Schon seit langer Zeit fordert unsere Fraktion vom Landrat mehr Busse für den Schülerverkehr. Es muss grade in unserem Flächenkreis Vorpommern-Rügen möglich sein, den Schülerverkehr für die Schülerinnen und Schüle unter Pandemiebedingungen sicherer zu gestalten“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen.

Als Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Vorpommern-Rügen in der Pflicht, hier unverzüglich zu handeln.

„Der Landkreis Vorpommern-Rügen muss sich grade in dieser schwierigen Situation seiner Verantwortung gegenüber den Schülern stellen, die mit zu den Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft gehören und deren Bedürfnisse wieder einmal nicht gesehen werden. Was nützen stringente Regeln und Vorgaben in den Schulen, wenn die Rahmenbedingungen drum herum beim Schülerverkehr nicht stimmen, weil es nicht ausreichend Schulbusse gibt. Die Zeit drängt“, so Mathias Löttge weiter. Notfalls muss der Landkreis zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Teil des Schülerverkehrs an andere Busunternehmen übertragen.

Hansebad feierlich eröffnet

Anklam – Das neue Hansebad ist etwas ganz Besonderes. Für Vorpommern und made in Vorpommern. Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Schwimmhalle. Ich bin ganz begeistert und weiß, wie viele daran mitgewirkt und auf diesen Tag hingefiebert haben. Wir haben als Land gern dazu beigesteuert. 11 Millionen Euro hat die Schwimmhalle gekostet. 10 Millionen Euro Förderung sind hier hervorragend investiert. Die Hallen- und Anlagenbau GmbH in Wusterhusen und die mele Energietechnik GmbH in Torgelow haben sich zusammengetan und die Schwimmhalle konzipiert und gebaut“, betonte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann heute bei der Eröffnung des Hansebads in Anklam.

Die alte Anklamer Schwimmhalle sei der Prototyp für die Volksschwimmhalle „Anklam“ gewesen, die später in der gesamten DDR gebaut wurde. Dahlemann: „Vielleicht stehen wir vor dem neuen „Typ Anklam“, der sich bald in ganz Deutschland finden wird. Ein tolles Projekt aus Vorpommern, das nicht nur Anklam weiter voranbringt, sondern die gesamte Region. Alle Beteiligten können stolz darauf sein.“

In der Hansestadt Anklam habe sich in den letzten Jahren so viel getan, „auch deshalb, weil so viele Anklamer Bürgerinnen und Bürger sich unermüdlich für ihre Stadt einsetzen. Die Peenepromenade und der Marktplatz sind nur zwei Beispiele. Der Anklamer Dreiklang nimmt Gestalt an – die Schwimmhalle ist als erstes fertig, der Schulcampus ist im Bau und für den Vorbau des Ikareums ist der Förderbescheid übergeben worden.“ Die Mehrzweckhalle am Stadion, die weitere Hafenbebauung seien die nächsten großen Projekte.

Dahlemann: „Anklam ist eine attraktive Stadt mit Zukunft. Das gilt für die gesamte Region. Vorpommern hat sich gut entwickelt. Dafür haben wir alle in den vergangenen Jahren viel getan. Auch in der neuen Wahlperiode legt die Landesregierung weiterhin besonderes Augenmerk auf Vorpommern. Packen wir es gemeinsam an.“