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Kategorie: MeckPomm

M-V setzt Maskenpflicht in der Schule aus

Schwerin – Mit dem heutigen Tag setzt Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht im Unterricht aus. Auf den Schulhöfen ist sie bereits seit Dienstag, 1. Juni 2021, aufgehoben. In den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte jedoch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien wird zeitlich begrenzt die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nochmals zeitlich befristet eingeführt, um die Risiken, die durch Reiserückkehrende entstehen können, weitestgehend zu vermeiden. Ziel ist es, den täglichen Unterricht in Präsenz im neuen Schuljahr langfristig abzusichern. Dafür wird der Schulstart für zwei Wochen mit Tests und Masken begleitet. Danach wird die Maskenpflicht erneut entfallen, sofern die 7-Tagesinzidenz unter 50 liegt.

„In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen wir eine erfreuliche Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Landesinzidenz liegt unter 10. Schülerinnen und Schüler haben aktiv mitgeholfen, das Virus zu bekämpfen und damit einen großen Beitrag dazu geleistet, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Inzidenzzahlen so gut dasteht, wie kein anderes Bundesland. Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten alle Regeln eingehalten und viele Entbehrungen hingenommen. Sie haben es sich verdient, dass wieder mehr Normalität in die Schulen einzieht“, so Martin.

Neue Erleichterungen gibt es auch für schulische Abschlussfeiern: Ab Freitag, 11. Juni 2021, sind nunmehr schulische Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen mit bis zu 600 Personen im Außen- und bis zu 200 Personen im Innenbereich erlaubt.

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Außenbereich, die als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 600 Personen im Freien
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Testpflicht entfällt
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist am Sitzplatz aufgehoben

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Innenbereich, die als schulische Veranstaltung durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 200 Personen in Gebäuden
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Einhaltung der Testpflicht
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Neben den Veranstaltungsregelungen der jeweils geltenden Corona-Landesverordnung sind die Hygienebestimmungen – die sogenannten AHA+L-Regeln – sowie der Hygieneplan des Veranstaltungsortes und die bestehenden schulischen Testpflichten von den Schülerinnen und Schülern sowie den anwesenden Angehörigen weiterhin einzuhalten.

Die konkrete Gestaltung der Schulentlassungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Über die abgestimmten Planungen ist anschließend die jeweilige Schulaufsicht in Kenntnis zu setzen.

Alle anderen Veranstaltungen, die nicht durch die Schulleitung oder eine von dieser autorisierten Person, die der Schule angehört, organisiert werden, sind als private Veranstaltungen einzustufen und unterliegen den Regelungen der Corona-Landesverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis: Ab dem 11. Juni 2021 sind laut Corona-LVO M-V auch gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen möglich. Dort ist auch das Tanzen erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gewerblich organisierte private Abi-Feiern.

Corona und öffentliche Haushalte

Schwerin – Den öffentlichen Haushalten stehen schwere Zeiten bevor, das machte Finanzminister Reinhard Meyer heute bei der Vorstellung des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen in Berlin deutlich: „Corona ist mehr als eine Grippe für die öffentlichen Haushalte“

Gemeinsam mit den Herausgebern Prof. Dr. Stefan Korioth und Dr. Matthias Woisin stellte Meyer das „Jahrbuch für öffentliche Finanzen“ in der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. In seiner Rede unterstrich Meyer, dass nach der langen Phase der Konsolidierung die Corona-Pandemie eine Zäsur für die Haushalte von Bund und Ländern darstelle.

Die pandemiebedingten Maßnahmen haben massive Effekte auf die Konjunktur und somit unmittelbare Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt. Insbesondere zu Beginn der Pandemie konnten Prognosen nur mit großer Unsicherheit vorgenommen werden. Durch die ersten Erfahrungen und den Fortschritt bei der Bekämpfung des Virus konnten die Prognosen angepasst und teilweise nach oben korrigiert werden.

Auf allen Ebenen wurden Maßnahmen ergriffen, im die Wirtschaft zu stabilisieren. Finanzminister Reinhard Meyer: „Auch Mecklenburg-Vorpommern leistet mit dem MV-Schutzfonds einen enormen finanziellen Beitrag. Durch dieses flexible Sondervermögen ist es uns gelungen, die Auswirkungen auf die Bereiche Wirtschaft und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Wissenschaft, Kommunen und sonstige öffentliche Daseinsfürsorge abzumildern.“

Mittelfristig werde sich der öffentliche Haushalt aber wieder der Konsolidierung widmen müssen, so Meyer: „Unser Tilgungsplan ist ambitioniert: Ab 2025 wollen wir innerhalb von 20 Jahren die 2,85 Mrd. Euro Corona-Schulden tilgen. Dafür brauchen wir viel Haushaltsdisziplin – insbesondere mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt und die Regierungsbildung im Herbst.“

Die ausgabeseitigen Handlungsoptionen sind begrenzt. Um Spielräume zu schaffen, brauche es auch einnahmeseitige Reformen: „Steuerreformen sind die Grundlage für eine erfolgreiche Konsolidierung. Die Wiederbelebung der Vermögensteuer wäre so ein Mosaikstein. Finanzpolitisch steht uns eine debattenreiche Zeit bevor.“

MIGRANET-MV mit Doppelspitze

Alabali-Radovan begrüßt neue Doppelspitze von MIGRANET-MV

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan, gratuliert dem Netzwerk MIGRANET-MV zur Wahl des neuen Vorstands. Für die kommenden drei Jahre gibt es eine Doppelspitze, bestehend aus Rita Wiese-Kochankaite und Seyhmus Atay-Lichtermann.

„Ich wünsche dem neuen Führungsduo von MIGRANET-MV alles Gute und ein glückliches Händchen für die künftigen Aufgaben. Und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit, wenn es um Fragen der Migrations- und Integrationspolitik geht. Dazu befinden wir uns im ständigen Austausch“, sagte Reem Alabali-Radovan am Dienstag in Schwerin.

Die Integrationsbeauftragte hob in dem Zusammenhang die Bedeutung von MIGRANET-MV für mehr politische und gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern hervor. Seit der Gründung 2009 seien zahlreiche Aktivitäten für Austausch und Begegnung entwickelt, interkulturelle Projekte initiiert und Vereinsgründungen unterstützt worden.

„Die Steigerung von 20 auf inzwischen 60 Migrantenvereinen im gesamten Land, die sich unter dem Dach des Netzwerks zusammengeschlossen haben, ist beeindruckend. Damit sorgen sie an vielen Orten für ein gutes Zusammenleben und für eine gelingende Integration“, so Alabali-Radovan

Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den vergangenen Jahren sichtbar zu einem Zuwanderungsland entwickelt, ergänzte Alabali-Radovan. „81.735 Menschen hatten in MV im Jahr 2020 eine ausländische Staatsbürgerschaft, der Anteil an der Gesamtbevölkerung lag damit bei ca. fünf Prozent. Im Jahr 2016 waren es lediglich rund 64.000, was einem Anteil von vier Prozent entsprach. Das ist vor allem in Städten wie Schwerin, Rostock oder Greifswald sichtbar, aber auch in den Landkreisen hat die Vielfalt in der Bevölkerung zugenommen. Bei dem Integrationsprozess ist und bleibt MIGRANET-MV ein wertvoller Partner.“

Land verbürgt sich für Landwirtschaft

Schwerin – Die Landwirtinnen und Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern stehen vor großen und vor allem teuren Investitionen in Tierwohl und Klimaschutz oder aber sind von Liquiditätsengpässen aufgrund von Preiseinbußen und Krisen betroffen. Da reichen die Sicherheiten zur Aufnahme von Krediten oft nicht mehr aus. Damit die Betriebe trotzdem Investitionen unternehmen können, legt das Land legt nun ein neues Bürgschaftsprogramm auf.

Die Landwirtschaft ist seit jeher ein sehr kapitalintensiver Bereich. Seit einigen Jahren bietet die Bürgschaftsbank MV die sogenannte COSME- Bürgschaft an und hat so Erfahrungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft gesammelt. Allerdings ist diese oftmals zu beschränkt, um den großen Fremdmittelbedarf der Landwirte abzusichern.

Deshalb wurde durch das Landwirtschaftsministerium eine zusätzliche Rückbürgschaft des Landes für die Bürgschaftsbank MV ausgesprochen. Damit kann die Bürgschaftsbank MV Bürgschaften über maximal 2,5 Mio. € je Landwirtschaftsbetrieb ausreichen, wenn dieser in M-V ortsansässig ist und seine Tierhaltung bodengebunden ist, d.h. die 2 GV / ha nicht übersteigt.

„Die Bürgschaft ist – neben der Förderung – ein weiterer Baustein, mit dem wir die Landwirte in M-V bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe unterstützen können. Die Landwirtschaft in unserem Land entwickelt sich aktuell stabil und vorbildlich, aber wir müssen auch an Morgen denken. Wenn wir hochwertige, nachhaltig produzierte und bezahlbare Lebensmittel wollen, müssen wir auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu schaffen.“ sagte Agrarminister Dr. Backhaus.

Die Bündelung von COSME und Landesbürgschaft bei der Bürgschaftsbank M-V in einer Hand ist dabei für den Landwirt von entscheidendem Vorteil. Eine Abschlussgebühr für den Landwirt gibt es nur, wenn auch eine Bürgschaftszusage erfolgt.

Erstmals „Zukunftspreis Handwerk“ verliehen

Schwerin – In Schwerin ist erstmals der ausgelobte „Zukunftspreis Handwerk“ verliehen worden. „Wir wollen das Handwerk noch stärker für Zukunftsthemen sensibilisieren. Es geht beispielsweise um die Digitalisierung, die zunehmende Globalisierung, den Fachkräftemangel und den anstehenden Generationswechsel in den Handwerksbetrieben. Dafür braucht es kluge und weitsichtige Lösungen. Die Preisträger zeigen beispielhaft, wie in der Tradition des Handwerks neue Wege gegangen werden können. Besonders beeindruckend ist die Vielfältigkeit der Ausgezeichneten – von der Handwerks-Kita über eine Bäckerei hin zum Stahl- und Metallbau zeigen die Unternehmen ihr Innovationspotential“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Preisübergabe.

Wirtschaftsminister Harry Glawe hatte die Schirmherrschaft für den neuen „Zukunftspreis Handwerk“ übernommen. Vor Ort wurde Glawe von Stefan Mücke, Referatsleiter Handwerk und Kammerwesen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, vertreten.

Insgesamt hatten sich 25 Unternehmen für den Preis beworben. Ausgelobt waren 11.500 Euro. Davon kommen 10.000 Euro von der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die drei besten Bewerber als Preisgeld des Zukunftspreises, 1.500 Euro gibt die Handwerkskammer Schwerin als Sonderpreis für herausragende Leistungen. Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin: „In unseren Handwerksbetrieben findet sich ein enormes Innovationspotential, denn Handwerk stellt sich nahezu jeden Tag auf neue Anforderungen von Märkten und Kunden ein. Gleichzeitig hat gerade das Handwerk auch ein hohes Bewusstsein für Tradition, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Mitarbeiterbindung. Das wollen wir mit dem Zukunftspreis des Handwerks honorieren und fördern.“

Die Preisträger 2021

1.Platz: Treppenbau Plath GmbH aus Wismar
(Preisgeld 5.000 Euro) 

Der erste Preis ging an die Treppenbau Plath GmbH aus Wismar für das Projekt „Handwerk 4.0 in der Fertigung – weg von Zettel und Stift zu Tablet und Ortung“. Das 1989 gegründete Familienunternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, einzelne Softwareinsellösungen zusammenzuführen und die teilweise noch in Papierform stattfindenden Abstimmungen durch ein einheitliches System zu ersetzen. Dazu wurde ein allumfassendes System von der Auftragsanlage über Fertigungs-und Montageplanung bis hin zur Baustellendokumentation entwickelt. In einem zweiten Schritt sollen Bauteile und Bauteilgruppen in der Fertigung geortet werden, um eine Live-Produktionsplanung und -steuerung vorzunehmen. In dem Projekt hat die Treppenbau Plath GmbH mit dem Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP, dem TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH und der Artesa, einem Start-up aus Rostock (in Gründung) zusammengearbeitet. „Das Projekt des Unternehmens steht exemplarisch für die enge Zusammenarbeit von Handwerk und Wissenschaft. Die traditionelle Fertigung der Kundenaufträge wird über die technische Steuerung perfektioniert. Das erhöht die Produktivität und erleichtert den Mitarbeitern die Auftragsabwicklung. Wir brauchen in Mecklenburg.-Vorpommern noch mehr handwerkliche Betriebe, die den engen Schulterschluss mit der Wissenschaft suchen“, sagte Glawe.

2. Platz: SME Stahl- u. Metallbau Ehbrecht GmbH & Co. KG aus Dömitz (Preisgeld 3.000 Euro)

Den zweiten Preis erhielt die SME Stahl- u. Metallbau Ehbrecht GmbH & Co. KG aus Dömitz für die Erweiterung ihrer Geschäftsfelder durch die Errichtung einer komplett neuen Fertigung für innovative Wärmespeicher. Für die Fertigung der neuartigen Speichersysteme ist in Kooperation mit BME Dr. Golbs & Partner GmbH eine neue Firma gegründet worden. Die Produktion der Wärmespeicher läuft seit Januar 2021. „Das Dömitzer Unternehmen hat sich mit der neuen Idee ein zweites Standbein geschaffen. Das sichert die rund 65 Arbeitsplätze vor Ort und erweitert weitsichtig die bisherige Produktpalette im Bereich Stahl- und Metallbau“, sagte Glawe.

3. Platz: Bäckerei & Konditorei Hannes-Alexander Behrens aus Plau am See (2.000 Euro Preisgeld) 

Das in achter Generation geführte Unternehmen erhält den Preis für den Umbau der Backstube zu einer Show-Bäckerei mit Café. Von der Außenterrasse und dem Innenbereich können die Gäste einen direkten Einblick in die Produktion der frischen Backwaren erhalten. Zudem hat der Handwerksbetrieb in eine Kühlung und einen Backofen investiert, die über Glasfaser kommunizieren. So lässt sich die Produktion 16 bis 18 Stunden im Vorfeld programmieren. Das spart Energie und für die Mitarbeiter ist eine spätere Anfangszeit möglich. „Die Bäckerei und Konditorei Behrens setzt auf Regionalität. Die Zutaten wie Mehl und Getreide für Brot- und Backwaren werden vollständig regional eingekauft. Das stärkt die regionale Wirtschaft vor Ort“, sagte Glawe.

Sonderpreis: Tischlerei Eigenstetter GmbH aus Rehna
(Preisgeld 1.500 Euro)

Für ein Ausbildungsprojekt mit einem Leichtbauroboter wird die Tischlerei Eigenstetter aus Rehna ausgezeichnet. Der Leichtbauroboter der Firma fruitcore robotics sollte von den Auszubildenden so programmiert werden, dass eine Greiferlösung entsteht sowie Konstruktion und 3D-Druck möglich sind. Mit der Umsetzung sollte für die Mitarbeiter eine Verbesserung des Berufsalltags durch mehr Maschineneinsatz sowie eine Steigerung des Hebels von Arbeitsleistung durch Automatisierung entstehen. „Die Tischlerei Eigenstetter zeichnet sich seit vielen Jahren durch eine intensive und von außergewöhnlichen Ideen geprägte Lehrzeit junger Menschen aus. Ein eigenständiges Projekt stärkt das Selbstbewusstsein und das Engagement der Auszubildenden“, sagte Glawe.

Besondere Anerkennung außerhalb der Wertung für die Kindertagesstätte „Alles im Lot“ gGmbH in Schwerin

Die Kindertagesstätte „Alles im Lot“ erhielt von der Jury eine besondere Anerkennung für ihr Konzept der landesweit ersten Handwerks-Kita. Die 2017 als Tochtergesellschaft des Kinderzentrums Mecklenburg gegründete Kita hat 78 Plätze, davon 18 Kinderkrippenplätze. Dort wird die Idee verfolgt, Kinder frühzeitig an das Handwerk heranzuführen. Jede Woche wird die 60 Quadratmeter große Kita-eigene Werkstatt genutzt, um beispielsweise Spielzeug zu reparieren. „Spielerisch werden in der Kita bereits die Kleinsten an handwerkliche Tätigkeiten herausgeführt und können so selbst herausfinden, ob ihnen das Werkeln Freude bereitet. Das ist ein guter Weg, Handwerk für die Kinder erlebbar zu machen“, sagte Glawe.

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Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen. In der Handwerkskammer Schwerin sind circa 7.600 Betriebe mit etwa 35.000 Beschäftigten registriert.

Der mit 10.000 Euro dotierte Preis soll künftig alle zwei Jahre vergeben werden. Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin stellt das Preisgeld und die Handwerkskammer Schwerin lobt zusätzlich mit weiteren 1.500 Euro den Sonderpreis Digitalisierung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in der Handwerksrolle und im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer Schwerin eingetragen sind. Die Wettbewerbsjury besteht aus Vertretern der Handwerkskammer Schwerin, der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, des Wirtschaftsministeriums M-V, des Energieministeriums M-V, des Technologie- und Beratungsinstituts M-V, des Patentinformationszentrums und der Hochschule Wismar.

Nationale Wasserstrategie

Berlin – Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums die nationale Wasserstrategie vorgestellt. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister, Dr. Till Backhaus, war der Veranstaltung als Vertreter der Länder und Vorsitzender der Umweltministerkonferenz live zugeschaltet und lobte den Entwurf.

„Wasser ist Leben – Wasser ist das wichtigste Lebensmittel. Das ist mein Mantra. Es ist wichtig das zu verstehen. Denn viele Menschen glauben noch immer, die Erderwärmung sei die größte Umweltkrise, mit der wir fertigwerden müssen. Aber tatsächlich ist es eine riesige Herausforderung, sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge für die Menschen bereitzustellen. Denn nicht einmal drei Prozent des Wassers auf der Erde ist überhaupt trinkbar.

Wir müssen daher alles daransetzen, schonend mit dieser lebenswichtigen Ressource umzugehen, unsere Flüsse und Seen sauberzuhalten, Wasser wiederzunutzen, statt zu verschwenden.  Dafür müssen jetzt die Weichen gestellt werden. Die Infrastruktur muss dafür massiv aus- und umgebaut werden, Wald- und Forstwirtschaft müssen in die Aufgabe eingebunden werden ebenso wie Lehre und Forschung. Aber es ist nicht nur eine Aufgabe für Fachleute. Jeder Mensch steht in der Verantwortung, seinen „Wasser-Fußabdruck“ so klein wie möglich zu halten“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern habe in den vergangenen 30 Jahren bereits viel im Gewässerschutz erreicht. Fast 2,5 Mrd. Euro seien in die Wasserver- und Abwasserent­sorgung investiert worden, sagt Backhaus. Auch an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 werde mit Hochdruck gearbeitet.

„Wir stellen uns aufgrund der Klimaerwärmung auf zusätzliche Investitionen in das Hochwasser­risikomanagement ein, haben der Vermüllung der Meere den Kampf angesagt und suchen nach Lösungen, für das Problem der Munitionsbelastung der Nord- und Ostsee. Außerdem wollen wir die Verursacher von Gewässerbelastungen stärker in die Verantwortung nehmen. Zu nennen sind da die Pharmaindustrie, die Hersteller und Anwender von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

All dies muss zusammengedacht und zusammengebracht werden. Das bedeutet eine riesige Kraftanstrengung. Vorgesehen sind dafür zunächst eine Mrd. Euro für die nächsten zehn Jahre. Ich denke, dieses Programm ist sinnvoll, kann aber nur der erste Schritt sein. Auf Dauer werden wir, um signifikante Erfolge zu erzielen, in ganz anderen Dimensionen denken müssen“, so der Minister abschließend.

Gastschulabkommen zwischen M-V und S-H

Schwerin – Die Ministerinnen Bettina Martin aus Mecklenburg-Vorpommern und Karin Prien aus Schleswig-Holstein sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre beider Bundesländer sind gestern (7. Juni) zu einem gemeinsamen digitalen Austausch zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Gespräche stand der Entschluss beider Länder, einen Prozess zu starten, an dessen Ende ein Gastschulabkommen zwischen M-V und S-H stehen soll.

Ein Gastschulabkommen regelt, dass Schülerinnen und Schüler die Schulen des jeweils anderen Landes besuchen können, auch wenn sie auf der anderen Seite der Landesgrenze wohnen. Zusätzlich vereinbarten die Ministerinnen Martin und Prien, dass in dieser Form ein regelmäßigerer Austausch stattfinden soll, der die gute Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter intensivieren kann. Außerdem wollen beide im August gemeinsam an den 60. Jahrestag des Mauerbaus erinnern.

Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich freue mich auf eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Gerade in der Bildung können beide Seiten viel von einem guten Austausch profitieren. Beispielsweise werden seit Langem Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Nachbarland an unseren allgemein bildenden Schulen unterrichtet und umgekehrt. Insbesondere für Familien im grenznahen Raum kommt eine Beschulung der Kinder an einer Schule des angrenzenden Bundeslandes in Betracht. Unser Ziel ist es, so wie bereits mit Brandenburg, auch mit Schleswig-Holstein Regelungen zum finanziellen Ausgleich im Falle eines länderübergreifenden Schulbesuchs zu vereinbaren.“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien: „Ein Gastschulabkommen schafft Sicherheit für Schülerinnen und Schüler auf beiden Seiten der Landesgrenze. Wir haben in Schleswig-Holstein sehr gute Erfahrungen mit unserem Gastschulabkommen mit Hamburg gemacht. In Bildungsfragen stimmen sich die norddeutschen Bundesländer eng ab und arbeiten partnerschaftlich zusammen. Diese gute Zusammenarbeit wollen wir auch auf Ebene der Ministerinnen noch verstärken.“

Besuchserleichterungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die kaum noch vorhandenen Neuinfektionen in Pflegeeinrichtungen sowie die landesweit stabil geringen Inzidenzwerte machen weitere Öffnungen in Altenpflegeheimen möglich. „Wir haben deshalb zum 5. Juni eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft gesetzt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Darin werden die Besuchseinschränkungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben. „Besuche sind ab sofort im Rahmen der regulären Besuchszeiten möglich, die bisherige Begrenzung auf vier Stunden am Tag entfällt“, sagte Drese. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner könne Besuch sowohl im Gebäude als auch auf den Freiflächen empfangen.

Drese: „Wohl in keinem anderen Bereich zeigt sich der Erfolg der Impfkampagne so stark wie im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen.“

Noch in der ersten Januarwoche 2021 kämpften 17 Pflegeinrichtungen im Land mit Infektionen. Fast 800 Infektions-Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Aktuell gebe es ein Infektionsgeschehen in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, so Drese. „Das zeigt aber auch, dass wir weiterhin vorsichtig sein und die Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen. Auch auf das Testen des Personals sowie von Besuchenden können wir noch nicht verzichten“, betonte die Ministerin.

Darüber hinaus sind in den Pflegeeinrichtungen auch erweiterte Gruppenaktivitäten mit Angehörigen oder sonstigen Dritten unter Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. „Auch hier ermöglichen die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat“, so Drese.