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Kategorie: MeckPomm

Minister Backhaus eröffnet Naturparkweg MV

Großen Luckow – Mit einer Wanderung zwischen Großen Luckow und dem Röthelberg (Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See) hat Dr. Till Backhaus, Minister für Land­wirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, am Mittwoch den Naturparkweg MV eröffnet. Damit wird ein wichtiges Projekt der landschaftsgebundenen Erholung in unserem Bundesland umgesetzt.

„Über die Eröffnung des Naturparkwegs freue ich mich ganz besonders. Denn dieser Weg verläuft auf rund 907 Kilo­metern quer durch alle sieben Naturparks, durch das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und den Müritz-Nationalpark. Wir wollen damit die Nationalen Naturland­schaften (NNL) noch besser erlebbar machen und eine naturnahe, ressourcenschonende Nutzung ermöglichen“, so der Minister.

Der Naturparkweg MV bietet Chancen zur Belebung und zur Entwicklung strukturschwacher ländlicher Räume und schließt eine Lücke im Bereich des Wanderns. Er soll sich zu einem Werbeträger für ein ressourcenschonendes Naturerlebnis entwickeln.

„Natur, Nachhaltigkeit und Nähe – mit diesen Themen will das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern punkten. Da fügt sich die Eröffnung des Naturparkwegs ganz besonders gut ein. Das deckt sich auch mit der Maxime der Nationalen Naturlandschaften. Wir hoffen auf viele Wanderer, die den Weg erkunden möchten“, sagt Wolfgang Waldmüller, Präsident des Tourismusverbandes MV.

Durch gemeinsames Wirken der Landkreise, von Ämtern und Gemeinden, des LUNG, der Landesforst und der Verwal­tungen der NNL sowie zahlreicher Privatpersonen konnte der Wegeverlauf abgestimmt werden. Mit Fördermitteln für Wegweiser und Wegemarken aus dem Wirtschaftsministe­rium wurde der Naturparkweg MV beschildert. Insgesamt waren in den vergangenen Jahren mehr als 1.000 Personen in den Prozess eingebunden.

Anlässlich der Eröffnung des Naturparkwegs MV ist eine browserbasierte Wander-App freigeschaltet worden, die das GeoPortal des Landes nutzt.

Unter www.naturparkweg-mv.de zeigen zoomfähige Karten den Wegeverlauf an. Über eine Positionsbestimmung kann man seinen Standort erfragen und sich orientieren. Entlang des Weges werden touristische Attraktionen und Projekte angezeigt, die aus Mitteln des Europäischen Landwirtschafts­fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert wurden. Dank eines responsiven Designs funktioniert die Anwendung auf allen mobilen Endgeräten.

Für ausgewählte Streckenabschnitte des Naturparkwegs hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen­burg-Vorpommern Wanderbroschüren erstellt. Unter dem Motto „Europa vor Ort entdecken. Wandern auf dem Natur­parkweg MV“ verweisen die Publikationen auf beispielhafte Projekte, die über ELER gefördert wurden.

„Dieser Fonds, der durch mein Haus verwaltet wird, trägt wesentlich zum Schutz der NNL bei. Rund 1,7 Milliarden Euro hat das Land zwischen 2007 und 2020 in 46.000 Projekte investiert. Ich möchte Gästen und Einheimischen aller Altersgruppen Lust machen, die einzigartige Natur aktiv zu erkunden“, sagt Backhaus.

Vier Tage, bis 31. Mai, wandert Minister Dr. Till Backhaus auf dem Naturparkweg MV.

Newsletter in Leichter Sprache

Schwerin – Die Landesregierung hat im Regierungsportal den ersten Newsletter in Leichter Sprache veröffentlicht. Er steht auch als barrierefreies pdf-Dokument zum Ausdrucken zur Verfügung.

Regierungssprecher Andreas Timm: „Wir wollen mit dem Newsletter in Leichter Sprache unser Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen erweitern und auch diese Zielgruppe regelmäßig über aktuelle Landes-Themen informieren. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen an Politik und Gesellschaft teilhaben und sich so einen Überblick verschaffen können.“

Die erste Ausgabe informiert in einem Artikel über die Anwendung der Luca-App in Zeiten der Corona-Pandemie. Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der neuen Ausbildung für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Bildungs-Fachkraft an der Hochschule Neubrandenburg. Abschließend informiert der Newsletter über barrierefreie Reisen und Ausflugsziele in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Newsletter wurde von der Pressestelle der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit Capito Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow gGmbH erstellt.

Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs

Martin: Wichtiges Signal für Publikum und Kulturschaffende

Schwerin – Kulturbetriebe und -einrichtungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für die kulturelle Bildung. Darauf hat sich heute die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der vielfältigen Kulturbereiche auf dem Kulturgipfel verständigt. Demnach können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturzentren unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tanzgruppen können wieder aktiv werden.

Kulturministerin Bettina Martin bezeichnete die Entscheidungen als ein wichtiges Signal für alle Kulturschaffenden und das Publikum. „Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf einen Kultursommer freuen. Heute ist ein guter Tag für alle, die monatelang auf Kultur verzichten mussten. Nach den harten, pandemiebedingten Einschränkungen können wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben und genießen. Wir haben klare Öffnungsschritte für alle kulturellen Bereiche vereinbart und damit Planungssicherheit geschaffen.

Schon ab kommender Woche werden die Musikschulen und die Jugendkunstschulen wieder öffnen und die ersten Veranstaltungen mit Einzelgenehmigungen möglich sein. Kunstliebhaber können Ausstellungen oder ein Museum besuchen. Wir haben mit unserem Öffnungsplan dafür gesorgt, dass absehbar alle Bereiche unserer vielfältigen Kultur in unserem Land wieder arbeiten können. Ich freue mich von Herzen darauf, wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen zu besuchen und hautnah erleben zu können. Denn eines ist nach den vielen Monaten der Stille um die Kultur klar: Kunst und Kultur brauchen den direkten Kontakt und den menschlichen Austausch.“

Zunächst sollen am Dienstag, den 1. Juni folgende Regelungen gelten:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Ab dem 7. Juni gilt darüber hinaus Laienmusikensembles und -chöre: Proben im Freien, max. 25 Personen, Abstandspflicht (Sonderregeln für Gesang und Bläser) – Auftritte ab dem 13. Juli 2021

Eine Ausnahmeregelung gilt für das Landesjugendorchester. Es kann mit Testpflicht am 19. Juni in die Probenphase starten. Proben innen und außen mit mehr als 25 Personen sind damit möglich. Auftritte sind ab dem 21. Juni möglich.

Ebenfalls ab dem 21. Juni können Kinos wieder öffnen. Für sie gilt die Testpflicht, eine Personenobergrenze und die Auflage zur Sitzplatzvergabe wie bei Veranstaltungen.

Soziokulturelle Zentren, Musik- und Jugendkunstschulen können ab dann wieder Veranstaltungen mit einer höheren Personenobergrenze sowie Ferienfreizeiten durchführen. 

Andere Veranstaltungen können dann wieder mit maximal 600 Personen im Außenbereich oder 200 Personen im Innenbereich stattfinden. In jedem Fall gelten die Testpflicht, die Sitzplatzpflicht und der Mindestabstand.

Ab dem 13. Juli können Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen wieder auftreten. Auch Proben sind dann wieder mit maximal 15 Personen im Innenbereich möglich.

Für andere Veranstaltungen gilt ab diesem Tag im Außenbereich bei einer Sitzplatzpflicht eine maximale Besucherzahl von 800, ohne Sitzplatzpflicht sind maximal 200 Besucherinnen und Besucher möglich, wobei dann eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Findet die Veranstaltung innen statt, muss eine Zuschauerbegrenzung über eine Sitzplatzpflicht erfolgen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig.

Für die Modellprojekte gelten die beschlossenen Regelungen. Es handelt sich dabei um:

  • Die Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof.
  • Die Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock).
  • Die Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark.
  • Die Festspiele M-V mit dem Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.

Berufsaufstieg für Ingenieure des Straßenbaus

Wismar -Um den Straßenbauingenieurs-Nachwuchs zu sichern, legen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und die Hochschule Wismar ab dem kommenden Wintersemester ein Qualifizierungsprogramm auf. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben Minister Christian Pegel und Rektor Professor Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister heute unterzeichnet.

„Das Programm ermöglicht den Bauingenieurinnen mit einem Diplomabschluss den beruflichen Aufstieg. Mit diesem neuen Programm ist erstmals eine Qualifizierung für diesen Fachbereich des Technischen Dienstes möglich – und das vollständig innerhalb unseres Bundeslandes“, freut sich Minister Christian Pegel und erklärt: „Eine vergleichbare Qualifizierung gab es im Geschäftsbereich unseres Hauses bislang nur für den Allgemeinen Dienst in Kooperation mit der Universität Speyer. Unser neues Programm stärkt den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern und trägt außerdem zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben bei.“

Dank der neuen Kooperation können die Ingenieure ausgewählte Module des regulären Studienangebotes an der Hochschule Wismar belegen. Sie werden für die Zeit ihrer Qualifizierung zu Gasthörern.

„Die heutige Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen dem Energieministerium und der Hochschule Wismar zeugt davon, wie viele gute Möglichkeiten es gibt, das in den Hochschulen des Landes vorhandene Know-how ganz konkret und sichtbar zum Wohle und Nutzen der hier lebenden und arbeitenden Menschen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen. Umso mehr freuen wir uns, dass unsere Kompetenzen auch gefragt sind, wenn es um die Mitwirkung an einer Weiterbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes geht – hier der Straßenbauverwaltung –, um die daran teilnehmenden Beschäftigten auf ihrem persönlichen Karriereweg zu unterstützen“, sagte Professor Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister.

Die Module hat das Ministerium gemeinsam mit den Fachkolleginnen aus der Straßenbauverwaltung ausgewählt. Sie stammen aus den Masterstudiengängen Bauingenieurwesen, Wirtschaftsrecht, BWL und Wirtschaftsinformatik. Neben dem theoretischen Teil an der Hochschule wird es auch einen praktischen Teil auf Qualifizierungsdienstposten im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, bei den Straßenbauämtern und in der Verkehrsabteilung des Ministeriums geben. Die Qualifizierung soll in der Regel drei Jahre dauern.

Neue Graduiertenkollegs an Universitäten in MV

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin freut sich darüber, dass die Universitäten Greifswald und Rostock zwei neue Graduiertenkollegs eingeworben haben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert werden.

„Die Anträge haben sich gegen zahlreiche Konkurrentinnen und Konkurrenten in einem wettbewerblichen Verfahren durchgesetzt und damit erreicht, Fördermittel in erheblicher Höhe zu akquirieren. Zu diesem großartigen Erfolg gratuliere ich den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sehr herzlich. Mit den Graduiertenschulen wird die Nachwuchsförderung in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, die in der Wissenschaft zu einer wichtigen Aufgabe gehört. Damit wird auch die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts MV insgesamt weiter erhöht“, betont Martin. Die Ministerin wünscht den Teams viel Freude und viel Erfolg bei den Vorhaben.

Das Internationale Graduiertenkolleg „Imaging quantum systems (IQS): photons, molecules, materials“ an der Universität Rostock erforscht Quantentechnologien. Drei Partneruniversitäten in Deutschland und Kanada wollen ihre Aktivitäten in Forschung und Ausbildung in dieser Graduiertenschule bündeln. Junge Forscherinnen und Forscher erhalten eine breite Wissensbasis, sowohl in den Grundlagen als auch in den kommerziellen Anwendungen von Quantentechnologien.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, die photonische Industrie beim Übergang von klassischer zur Quantenphotonik zu unterstützen, beispielsweise durch das Einbringen neuer, innovativer Ideen in aufstrebenden Firmen. Es ergibt sich die Möglichkeit von Ausgründungen durch Start-ups. Die Fördersumme beträgt ca. 5 Mio. Euro für die erste Förderperiode (4,5 Jahre).

Das Graduiertenkolleg „RTG-PRO – Proteases in pathogen and host: importance in inflammation and infection“ an der Universität Greifswald ist Teil aktueller richtungweisender Enzym-Forschung, weil Proteasen die Zellen in vielzelligen Organismen koordinieren und die Wechselwirkungen zwischen Erreger und Wirt bestimmen. Das Konzept des RTG-PRO wurde durch faszinierende Erkenntnisse in gemeinsamer Forschung konzipiert.

Im Forschungsprogramm werden aus verschiedenen Blickwinkeln essenzielle Lebensprozesse von klinischer Bedeutung und mit biotechnologischem Potenzial untersucht. Beides ist ideal für die Ausbildung exzellenter Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs in den Lebenswissenschaften und in der Medizin. Die Fördersumme beträgt ca. 6 Mio. Euro für die erste Förderperiode (4,5 Jahre).

Die beiden neu eingeworbenen Graduiertenkollegs nehmen ihre Arbeit am 1. Oktober 2021 auf. Die erste Förderperiode endet am 31. März 2026. Eine zweite Förderperiode ist möglich.

Graduiertenkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die von der DFG für maximal neun Jahre gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden. Ziel ist es, die Promovierenden auf den komplexen Arbeitsmarkt „Wissenschaft“ intensiv vorzubereiten und gleichzeitig ihre frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen.

Übergriffe auf Verfassungsorgane

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bayern bringen zur Justizministerkonferenz am 16. Juni 2021 einen gemeinsamen Beschlussvorschlag „Strafrechtlicher Schutz von Verfassungsorganen“ ein.

„Der Vorfall am Bundestag war ein Alarmsignal für die Demokratie“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich ergänzte: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen“

„Unsere Demokratie muss sich immer schärferen Herausforderungen stellen. Was mich sehr beunruhigt, ist eine zunehmende Aggressivität auch gegen staatliche Institutionen. Der Vorfall im Sommer 2020, als vor dem Bundestag eine rechtswidrige Demonstration stattfand, war ein Alarmsignal für die Demokratie und stellt eine traurige Episode in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Es ist den beherzt eingreifenden Polizeibeamten zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte und das Gebäude des Bundestags nicht weiter vereinnahmt wurde. Dieser Vorfall, aber auch die Geschehnisse im Kapitol der US-Hauptstadt Washington D.C. geben uns Anlass genug, die bisherigen Schutzregelungen zu hinterfragen.

Wir bringen daher einen gemeinsamen Beschlussvorschlag ein, mit dem die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten werden soll, entsprechenden strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen.“ Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Mit dem versuchten Sturm auf das Reichstagsgebäude wurde eine rote Linie überschritten. Reichsflaggen und rechtsextreme Zeichen vor unserem Parlament sind nicht hinnehmbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen,“ so Hoffmeister.

Für schweren Hausfriedensbruch (§ 124 StGB, Eindringen einer Menschenmenge in gewalttätiger Absicht) oder Landfriedensbruch (§ 125 StGB) droht nach geltendem Recht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei bzw. drei Jahren.

Justizminister Eisenreich: „Von Angriffen auf unsere Verfassungsorgane geht eine Symbolwirkung aus, die zum Nährboden für weitere Gewalttaten gegen den Staat werden kann. Das Strafmaß muss dem Unrecht solcher Taten besser und spezifischer Rechnung tragen.“ Deswegen regen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern strafschärfende Regelungen für gewalttätige Übergriffe in den räumlichen Schutzbereich von Verfassungsorganen an. Ausgangspunkt für die Diskussion sollen – je nach Begehungsform – Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren sein.“

„Ich gehe davon aus, dass wir zur Justizministerkonferenz darin einig sein werden, dass gewaltsames Vordringen in den Schutzbereich von Verfassungsorganen deren Ansehen schadet. Sollte derartiger Gewalt nicht entgegengewirkt werden, steht zu befürchten, dass die legitime Ausübung staatlicher Gewalt in Frage gestellt und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet wird. Die nach dem Gesetz geltenden Vorschriften zu Versammlungen in einem räumlichen Schutzbereich um die Verfassungsorgane werden bisher lediglich durch einen Bußgeldtatbestand abgesichert, der ein Bußgeld von höchstens 20.000 Euro androht. Diese Regelung erscheint nicht mehr angemessen. Aus der Ordnungswidrigkeit sollte zudem in dem Fall ein Straftatbestand werden“, so Justizministerin Hoffmeister.

Auch die befriedeten Bezirke um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht wollen die beiden Länder stärker in den Blick nehmen. Bis August 1999 waren Versammlungen innerhalb eines Bannkreises um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar – mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand wurde abgeschafft. Aktuell drohen Bußgelder von höchstens 20.000 Euro.

Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport

Schwerin – Auf dem Sportgipfel wurden am (heutigen) Sonnabend konkrete Öffnungsperspektiven für den Vereins- und Fitnesssport in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Wesentliche Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport treten am 1. Juni in Kraft, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an den Sportgipfel in Schwerin mit.

„Die stabile rückläufige Entwicklung der Inzidenzzahlen und die sinkende Zahl von Covid-Patienten in den Krankenhäusern macht Öffnungen im Freizeit- und Breitensport früher möglich“, sagte Drese.

Der Sportgipfel, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des LAGuS, der Wissenschaft, des Landessportbunds, der Sportverbände sowie der Fitnessstudios, hat sich darauf verständigt, dass es zum 1. Juni folgende Öffnungen im Sportbereich geben wird:

  • Sport im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
  • Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h)
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
  • die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
  • in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)

„Damit – und das ist mir ganz wichtig – kann unser Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ fortgesetzt werden“, betonte Sportministerin Drese. Das Programm sei landesseitig für 2021 um zusätzliche 175.000 Euro auf insgesamt 200.000 Euro deutlich aufgestockt worden. Es steht Anbietern von Schwimmkursen für Kinder zur Verfügung. „Eine Eigenbeteiligung an den Kursgebühren für Kinder bzw. deren Eltern soll es nicht geben“, so Drese.

Die Landesregierung hatte bereits am Donnerstag entschieden, dass Kinder- und Jugendsport im Verein bei einem Inzidenzwert von unter 50 im jeweiligen Landkreis/in der kreisfreien Stadt ab dem 26. Mai im Außenbereich für alle Altersklassen wieder möglich ist.

Der Sportgipfel avisiert einen weiteren Öffnungsschritt noch im Juni. Dieser umfasst zusätzlich den Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-/Breiten- und Nachwuchsspitzensport mit Zuschauenden. Drese: „Eine konkrete Entscheidung darüber fällt zeitnah nach Beobachtung der Entwicklung in den nächsten Wochen.“

„Heute ist ein richtig guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Drese. „Der Vereins- und Freizeitsport kommt in Kürze auf Touren. Und mein herzlicher Glückwunsch geht an den FC Hansa Rostock zum verdienten Aufstieg in die 2. Bundesliga.“

Gesundheitsresort „Santé Royale“ eröffnet

Insel Rügen – Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Sonnabend das neue „Santé Royale Gesundheitsresort Rügen“ offiziell eingeweiht. Die Gesundheits-Vital-Resort Rügen GmbH hat im Ostseebad Göhren eine Einrichtung für den Gesundheitstourismus gebaut.

„Das Ostseebad Göhren bietet Erholungssuchenden dank seiner idyllischen Lage direkt am Meer inmitten des Biosphärenreservats Mönchgut ideale Voraussetzungen für entspannten Urlaub. Mit dem Santé Royale Gesundheitsresort Rügen wird die gesundheitstouristische Ausrichtung der Region um ein weiteres Angebot ergänzt. Zugleich wird die wirtschaftliche Entwicklung weiter gestärkt, denn mit der Errichtung des Resorts werden 35 Arbeitsplätze neu geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Vor Ort ist eine Anlage mit 125 Zimmern, gastronomischen Einrichtungen sowie einem Spa- und Medical-Bereich über 2.000 Quadratmeter entstanden. Das Resort ist nach Angaben der Betreiber eine Einrichtung für Präventivmedizin. Das Angebot des Gesundheitsresort richtet sich vorrangig an Gäste der Zielgruppe 50+ und soll die Gesundheitsvorsorge der Krankenkassen im Zusammenhang mit Urlaub ergänzen.

Viele Gäste in Mecklenburg-Vorpommern suchen die Kombination aus Urlaub, sportlicher Betätigung und Wellness. Dafür haben wir im Land viel zu bieten. Mit dem neuen Resort im Kneippkurort Göhren kommt ein weiteres Angebot hinzu“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 20 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro.